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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Du bist hier: Startseite1 / 20152 / April

Artikel in der Computerwoche „Aktuelles Gesetzesvorhaben kann IT-Freiberufler treffen“

Neuigkeiten, Scheinselbständigkeit

Die Computerwoche berichtete am 08.04.2015 [1] von dem aktuellen Vorhaben der Bundesregierung ein Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen zu verabschieden, dass alle Selbständigen direkt betrifft.
Der DBITS e.V. (Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.) verfolgt dieses Thema schon seit seiner Gründung. Bereits in dem Interview mit der Computerwoche vom 19.11.2014 [2] wies Vorstandsvorsitzender Michael Grüne auf das „Damoklesschwert Scheinselbständigkeit “hin.

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Dem DBITS e.V. war das Vorhaben der Bundesregierung schon seit einigen Monaten bekannt. Er hat u.a. in dem Mail an seine Mitglieder vom 29.03.2015 auf das Vorhaben der Koalition hingewiesen. In Vorbereitung auf die Vorhaben der Bundesregierung hat der DBITS e.V. seit Beginn des Jahres mit der Ausarbeitung eines Positionspapieres begonnen, in dem er als berufsständische Vertretung die Interessen der selbständigen IT-Unternehmer in Deutschland für Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer wahrnimmt.

Durch die bestehende Koalitionsvereinbarungen und vorherige Bestrebungen des Gesetzgebers, etwa den Antrag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ durch die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz vom 11.09.2013, waren die jetzt zur Diskussion stehenden Änderungen bereits lange absehbar.
Ein Gesetz gegen Scheinselbständigkeit und den Missbrauch von Werkverträgen ist notwendig und wichtig, damit die Ausbeutung von Arbeitskräften verhindert wird. Ein solches Gesetz muss jedoch so abgefasst sein, dass die Schutzbedürftigen die Unterstützung und Absicherung erhalten, die sie benötigen, aber andere Gruppen nicht dadurch geschädigt werden.
Insbesondere IT-Spezialisten verfügen in der Regel über einen ausreichenden wirtschaftlichen Spielraum und sind somit nicht langfristig von einem einzigen Auftraggeber abhängig und können für Ihre soziale Absicherung vorsorgen. Eine Schutzbedürftigkeit liegt hier also nicht vor.

Keine Organisation hat sich in den vergangenen Jahren dieses Thema aktiv angenommen. Der DBITS e.V. und seine Mitglieder möchte sich jedoch nicht damit begnügen zu beobachten wie sich die Lage weiterhin von Jahr zu Jahr verschärft, nur über die Missstände informieren und auf eine Rechtssicherheit warten, die je nach Ausgestaltung, auch zum Nachteil aller gereichen kann.
Aus diesen Gründen hat der DBITS e.V. eine Arbeitsgruppe zum Thema Scheinselbständigkeit gegründet. Diese wird das Thema auf- und aktiv Lösungen erarbeiten. Der derzeitige Kriterienkatalog ist schon heute ein Hindernis für uns und ein neuer Kriterienkatalog birgt unkalkulierbare Risiken. Daher wird der DBITS e.V. in seinem Positionspapier seine Alternative zur bisherigen Prüfungspraxis vorstellen.

Die Prüfung der Schutzbedürftigkeit führt das Gesetz auf seinen Ursprung zurück und muss als erstes Kriterium angewendet werden. Ist durch den Selbständigen bereits durch ein eindeutiges, klares (Schwarz-/Weiss-Kriterium) nachweisbar, dass keine Schutzbedürftigkeit vorliegt, erübrigt sich die Anwendung aller weiteren Kriterien eines Kataloges.
Genau dort setzen wir mit unserem Positionspapier an, welches wir in den nächsten Tagen, ergänzt mit den letzten Anregungen unserer Mitglieder aus den Telefonkonferenzen, E-Mails, und weiteren Diskussionen der letzten Wochen, vorstellen werden.

Interessierte laden wir ein sich an der Diskussion über das Thema Scheinselbständigkeit in unserer Xing-Gruppe zu beteiligen.


[1] Computerwoche Artikel 08.04.2015

[2] Interview mit der Computerwoche 19.11.2015

19. April 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-04-19 09:41:042020-07-09 08:14:33Artikel in der Computerwoche „Aktuelles Gesetzesvorhaben kann IT-Freiberufler treffen“

Neue Leitung der Arbeitsgruppe Scheinselbstständigkeit

Neuigkeiten, Scheinselbständigkeit

Im Rahmen der Telefonkonferenzen zur Abstimmung des Positionspapiers mit den Wünschen und Anregungen der Mitglieder in der Kalenderwoche 14 hat sich das DBITS – Mitglied Kerstin Tammling aktiv eingebracht. Sie hat sich bereits zu Beginn in der Abstimmung mit den Mitgliedern zur Position des Verbandes mit sachlichen und konstruktiven Beiträgen im XING-Forum beteiligt, die Ergebnisse der Telkos mit Oliver Kubutat zusammengefasst, sowie Recherche für weitere Maßnahmen der Arbeitsgruppe betrieben.

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Kerstin Tammling

Der Vorstand des DBITS e.V. hat daraufhin in seiner wöchentlichen Sitzung am 22.04.2015 diskutiert und im Anschluss darüber abgestimmt, Kerstin Tammling die Leitung der Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit anzubieten. Der Vorstand freut sich nun den Mitgliedern mitteilen zu dürfen, dass Kerstin Tammling das Angebot die Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit zu leiten angenommen hat.

Diese Form der Verbandsarbeit wurde bereits in der Vergangenheit angeregt. Bei dem Themenkreis Scheinselbständigkeit bietet sich diese konkrete Vorgehensweise zum erstem mal an und kann umgesetzt werden. Der DBITS verschafft sich auf diese Weise Kapazitäten, sich breiter aufzustellen und weitere Themen in Angriff nehmen zu können. Wir hoffen nicht nur, sondern gehen auch fest davon aus, dass es dem Verband so möglich sein wird, ein noch attraktiveres Portfolio für seine Mitglieder aufzubauen.

Kerstin Tammling ist seit 30 Jahren in der IT tätig. Davon 26 Jahre selbständig. Nach einigen Jahren als Anwendungsentwicklerin übernahm sie Teamleitungen in der Softwareentwicklung, wechselte dann zum Test- und Release Management.

Seit 1999 ist Kerstin Tammling im Projektmanagement tätig. Nach verschiedenen internationalen Projekten vorwiegend im Infrastrukturumfeld, hat sich ihr fachlicher Schwerpunkt seit 6 Jahren im Software Asset – und Lizenzmanagement etabliert. Seit Februar 2015 ist Kerstin Tammling Mitglied im DBITS.
Wir würden uns freuen, wenn sich bald weitere Mitglieder in der Arbeitsgruppe engagieren. Bitte wendet Euch dazu direkt an Kerstin Tammling unter der E-Mail-Adresse AG_Scheinselbststaendigkeit@DBITS.it.

19. April 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-04-19 08:59:142020-07-09 08:14:33Neue Leitung der Arbeitsgruppe Scheinselbstständigkeit

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