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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Artikel von Kerstin Tammling in der Computerwoche

Neuigkeiten, Publikationen, Scheinselbständigkeit

Die Leiterin der Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit des DBITS e.V. Kerstin Tammling hat in der Computerwoche einen Artikel veröffentlicht. Inhalt ist die wirtschaftliche Bedeutung der Kleinunternehmen und Selbständigen in der IT und die Auswirkungen der aktuellen Diskussion zu den Themen Rentenversicherungspflicht und Verdacht auf Scheinselbständigkeit für diese Gruppen.

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Kerstin Tammling

Der Missbrauch von Werksverträgen soll eingedämmt und Scheinselbständigkeit verhindert werden. Um das zu erreichen hat die Bundesregierung in der gegenwärtigen 18. Legislaturperiode eine Initiative gestartet.

  • Die Bundesregierung plant eine Initiative gegen den Missbrauch von Werksverträgen und zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit
  • IT-Selbständige können betroffen sein
  • Eine Statusfeststellung je Auftrag mittels eines Kriterienkatalogs ist nicht das probate Mittel

Die Kombination dieser Vorhaben lässt die Befürchtung aufkommen, dass es bei dieser Initiative der Bundesregierung nicht bei den Werksverträgen bleiben wird, sondern auch Dienstleistungsverträge in die Betrachtung einbezogen werden. IT-Selbständige wären damit in jeder Hinsicht betroffen.

Lesen Sie den ganzen Artikel auf computerwoche.de

18. Mai 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-05-18 08:34:522020-07-09 08:13:47Artikel von Kerstin Tammling in der Computerwoche

Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Selbständige in der Informationstechnologie (IT)

Neuigkeiten, Scheinselbständigkeit

Die deutsche Wirtschaft ist derzeit trotz großer Herausforderungen erfolgreich, steht jedoch vor gewaltigen Veränderungen. Durch die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt, getrieben durch die Globalisierung, einen immer schneller voranschreitenden technologischen Wandel und einen gesellschaftlichen Wertewandel verändern sich die traditionellen Arbeits- und Lebenswelten. [1]

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Der Einsatz externer Spezialisten sichert dabei die Innovationskraft und Reaktionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft [2] und macht die erfolgreiche Umsetzung von Projekten und neuen Produkten erst möglich. Die Beauftragung externer Spezialisten stellt somit einen erfolgskritischen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft dar.

Positionspapier


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Positionspapier – PDF-Download

Die mediale und politische Diskussion um den Missbrauch bei Werkverträgen, welcher sich vorwiegend im Niedriglohnsektor bewegt (Post- und Logistikdienstleistungen, Fleischverarbeitende Industrie etc.), hat zunehmend zu einer Verunsicherung der Wirtschaft beigetragen. Die Konsequenzen dieser Diskussionen treffen nämlich paradoxerweise gerade die hochqualifizierten Spezialisten, da in den Diskussionen keine Unterscheidung zu tatsächlich schutzbedürftigen Gruppen getroffen wird.
Das Resultat dieser Entwicklung ist ein drohender Innovationsstau, der ein enormes wirtschaftliches Risiko für die Unternehmen in sich birgt. Die Entwicklung wichtiger neuer Technologien und Produkte wird behindert und schwächt auch die nachgelagerte Produktionswirtschaft mit einer noch größeren Anzahl an gewerblichen Arbeitsplätzen.

Um die deutsche Wirtschaft international wettbewerbsfähig zu halten, müssen klare und eindeutige Regelungen geschaffen werden. Die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit muss beendet werden.
Sowohl für die Auftraggeber der externen Spezialisten, als auch für die Spezialisten selbst muss eine Planungssicherheit gewährleistet werden können.

Selbständige Wissensarbeiter sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor

Selbständige IT-Spezialisten sind auch selbst Arbeit-und Auftraggeber.
Nach den Erhebungen des statistischen Bundesamtes waren in 2012 allein im Bereich freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen in Kleinunternehmen mit 1-9 Mitarbeitern ca. 780.000 Personen beschäftigt.
Diese erwirtschafteten im Jahre 2012 einen Jahresumsatz in Höhe von mehr als 52 Mrd. € und nahmen zusätzlich Bruttoinvestitionen in Höhe von mehr als 1,6 Mrd. € vor.[3]
Dadurch werden, gesamtwirtschaftlich betrachtet, erhebliche Mehrwerte geschaffen. Diese Mehrwerte würden ersatzlos entfallen, wenn durch die derzeitige Situation und die geplanten Änderungen immer mehr Selbständige ihr bewährtes Geschäftsmodell nicht mehr ausüben könnten.
Sowohl die Steuereinnahmen, die über direkte Steuern von selbständigen IT-Spezialisten gezahlt werden, als auch die durch die Wertschöpfung bei den Auftraggebern generierten Einnahmen sind bedroht.

Abgrenzung zu schutzbedürftigen Gruppen

Bei selbständigen Unternehmern muss zwingend unterschieden werden zwischen solchen, bei denen tatsächlich eine Schutzbedürftigkeit vorliegt und solchen, die durch ihr erfolgreiches unternehmerisches Handeln keiner Schutzbedürftigkeit unterliegen.
IT-Spezialisten sind in der Regel hochqualifizierte Experten, was sich auch in den erzielten Umsätzen widerspiegelt. Dies zeigt, dass insbesondere IT-Spezialisten einen ausreichenden wirtschaftlichen Spielraum besitzen und nicht von einem Auftraggeber abhängig sind. Eine Schutzbedürftigkeit liegt hier also nicht vor.
Eine Befreiung selbständiger IT-Spezialisten von einer Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist u.a. aus den folgenden Punkten zu begründen:

• Selbständige Unternehmer in der IT tragen im Gegensatz zu Angestellten das alleinige unternehmerische und wirtschaftliche Risiko.
• Selbständige Unternehmer sind nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert, es gibt keine gesetzlichen Reglungen für einen Kündigungsschutz.
• Eine gesetzliche Regelung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existierte bisher nicht, der Selbständige will und muss hier eigenständige Vorsorge betreiben.
• Langfristig bestehende Modelle der Altersversorgung dürfen nicht durch eine plötzliche Verpflichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung für den Selbständigen untragbar werden, da diese dann zu ungünstigen Konditionen und mit Verlust aufgelöst werden müssen.
• Eine bei gutverdienenden Angestellten übliche Alterszusatzvorsorge (neben der gesetzlichen Rentenversicherung) über den Arbeitgeber will und muss der Selbständige aus eigener Kraft leisten. Der Selbständige muss also in die Lage versetzt werden, seine Altersvorsorge so gestalten zu können, dass ein ausreichender Lebensstandard im Alter gewährleistet ist.

Der Selbständige wird also – sinnvollerweise – in vielen Bereichen vom Gesetzgeber anders behandelt als der Angestellte. Eine einseitige Sonderbehandlung in Bezug auf das Thema Altersvorsorge macht daher keinen Sinn. Auch für diesen Bereich der sozialen Absicherung müssen die gleichen Spielregeln gelten und der selbständige Unternehmer darf nicht seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit beraubt werden.

Unsere Forderung

Der DBITS e.V. fordert daher: Es muss eine eindeutige, nachvollziehbare Regelung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geschaffen werden. Unser Vorschlag zur Prüfung der Schutzbedürftigkeit:

• Es wird eine „Bemessungsgrenze“ eingeführt. Diese sollte bei 42,50 € (Nettobetrag/Stunde, ohne Reisekosten) liegen, was dem 5-fachen des derzeitigen (Brutto-) Mindestlohns in Deutschland entspricht. Als zweite Komponente weist der Selbständige nach, dass er eine angemessene Altersvorsorge betreibt. Diese kann durch alle marktgängigen Anlageformen auf Basis eines anerkannten Nachweises erbracht werden.
• Liegt ein Selbständiger oberhalb der Bemessungsgrenze und verfügt über eine ausreichende Altersvorsorge, besteht keine Schutzbedürftigkeit und somit keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht.
• Liegt ein Selbständiger unterhalb der Bemessungsgrenze und / oder verfügt über keine ausreichende Altersvorsorge, oder lehnt die Prüfung nach Stundensatz und / oder ausreichender Altersvorsorge ab, erfolgt die Prüfung anhand eines neu zu definierenden Kriterienkatalogs.
• Für Existenzgründer wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren gewährt in denen sowohl ein geringerer Stundensatz als auch reduzierte Aufwendungen für die Altersvorsorge angesetzt werden können.



[1] Die Zukunft der Arbeitswelt, Robert Bosch Stiftung S8 f


EINSATZ UND BEDEUTUNG EXTERNER SPEZIALISTEN, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), S7

[2] EINSATZ UND BEDEUTUNG EXTERNER SPEZIALISTEN, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), S4

[3] Bundesamt für Statistik , 48121-0002

17. Mai 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-05-17 08:47:392020-07-09 08:14:33Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Selbständige in der Informationstechnologie (IT)

Fact-Sheet für IT-Selbständige

Publikationen

   Die Kriterien §611a, BGB zur Einstufung von Scheinselbständikeit aus dem 1. Referentenentwurf sind inzwischen zurückgenommen worden. Dennoch besteht nach wie vor keine Rechtssicherheit. Darum stellt der DBITS seinen Mitgliedern ein Fact Sheet zur Verfügung, anhand dessen jeder Solo-Selbständige seine eigene Situation hinsichtlich seines Einsatzes bei seinen Kunden kritisch überprüfen kann. Es beinhaltet neben der Klärung einiger weit verbreiteter „Pseudo-Wahrheiten“ eine Checkliste für den eigenen Einsatz vor Ort beim Kunden.

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Mit dieser Checkliste möchten der DBITS e.V. seinen Mitgliedern eine Unterstützung anbieten, ihren Projekteinsatz beim Endkunden maximal rechtssicher zu gestalten. Die Einhaltung von Compliance-Standards sollte allen Selbstständigen in der IT, aber auch deren Kunden sehr wichtig sein. Mit einfachen Lösungsansätzen möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur praktischen Umsetzung anbieten.

Unter anderem das Wording…

Wir Solo-Selbständigen sollten grundsätzlich auf unsere Wortwahl achten. Gemeint sind damit nicht stilistische Entgleisungen, sondern dass wir Begriffe wie „Kollege“ oder „Chef“ im Zusammenhang mit unseren Kunden aus unserem Wortschatz streichen sollten. Auch auf diesen Themenkreis geht das Fact Sheet ein.

Und immer wieder: Die Integration in Kundenorganisationen…

Im Wesentlichen geht es in dem Fact Sheet um die Reflexion in puncto Einbindung in die Kundenorganisation, die bisweilen über das erforderliche Mindestmaß hinaus geht. Es soll als Unterstützung dienen, die Selbständigkeit auch tatsächlich zu leben.

Der Inhalt des Dokumentes wurde in seiner originären Form von der Firma Etengo (Deutschland) AG erarbeitet und dem DBITS für seine Mitglieder zur Verfügung gestellt. Wir können nur empfehlen, das Fact Sheet für eine kritische Überprüfung der eigenen Situation zu verwenden.

Um das Fact-Sheet herunterladen zu können, müssen Sie Mitglied sein.

9. Mai 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-05-09 12:14:182020-07-09 08:14:33Fact-Sheet für IT-Selbständige

DBITS e.V. – Partner im FEFA – Gemeinsames Positionspapier

Publikationen

Der DBITS e.V. engagiert sich gemeinsam mit weiteren Verbänden in der Allianz FEFA gegen den Referentenentwurf zu Werkverträgen. Ein gemeinsames Positionspapier wurde veröffentlicht.
Bereits seit mehr als einem Jahr engagiert sich der DBITS e.V. aktiv gegen den geplanten Gesetzesentwurf zum Thema Werkverträge. Dabei genießt die enge Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Unternehmen und Personaldienstleistern einen großen Stellenwert.

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Im Zusammenschluss mit anderen etablierten Berufs- und Unternehmerverbänden wurde die Verbändeallianz FEFA, Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland, gegründet, dem der DBITS e.V. von Beginn an angehört.

Im FEFA werden die Interessen von ca. 280.000 Mitglieder der verschiedensten Berufsgruppen durch Ihre jeweiligen Verbände repräsentiert. Dazu gehören Unternehmensberatungsgesellschaften (BDU e.V.), Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU), Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC e.V.), Interimsmanager (DDIM e.V.) und selbständige Informatiker durch den DBITS e.V.
Auch acht der größten Personaldienstleister haben sich in der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) zusammengeschlossen und sind dem FEFA beigetreten.
Innerhalb des Forums verstehen sich die Verbände als gleichberechtigte Partner. Der DBITS e.V. vertritt die Interessen der Selbständigen in der Informationstechnologie.

Offizieller Auftakt

Die Mitglieder des FEFA arbeiten bereits seit einigen Monaten an gemeinsamen Lösungen, um dem seit langem erwarteten Entwurf des BMAS entgegentreten zu können. Um die Vorbereitungen, die einem überlegten Handeln vorausgehen, konzentriert durchführen zu können, kamen die Mitglieder überein, diese zunächst im Hintergrund, ohne öffentliche Aufmerksamkeit, durchzuführen. Als offiziellen Auftakt hat die FEFA am 3. Dezember 2015 den Diskussionsabend „Rechtsmissbrauch bei Werkverträgen: Was braucht es an Gesetzgebung“ an der Humboldt-Universität in Berlin initiiert.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde von Vertretern aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und des DGB zum Referentenentwurf des BMAS Stellung genommen. Die Veranstaltung fand ihren Abschluss mit der Stellungnahme von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn. Der DBITS e.V. wurde durch die Vorstände Kerstin Tammling und Michael Grüne vertreten. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch das gemeinsame Positionspapier der Verbände erstmalig präsentiert.

Machbare und zukunftsweisende Lösungen

Das Positionspapier zeigt alternative Lösungen zu dem vom BMAS vorgelegten Referentenentwurf auf. Es wird in den nächsten Tagen, an ausgewählte Entscheidungsträger der Politik und Regierungsparteien, sowie an die zuständigen Ministerien und das Bundeskanzleramt versendet. In den Vorschlägen findet sich auch die Forderung nach einer Bemessungsgrenze aus dem Positionspapier des DBITS e.V. wieder.

Einbindung derer, die betroffen sind

Um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu erhalten und zu festigen werden im FEFA-Positionspapier einfache Maßnahmen anstelle eines komplexen Regulierungspaketes, das als Folge des BMAS-Referentenentwurfes zu erwarten ist, angeraten. Betont wird, dass es sich bei den Missbrauchsfällen um einzelne, klar abgrenzbare Einzelfälle handelt, denen bereits auf Basis der gegenwärtig zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel Einhalt geboten werden kann, dass  es keiner zusätzlichen Regulierung bedarf, sondern lediglich der Durchsetzung der bestehenden Gesetze. Zudem wird der Politik die Empfehlung ausgesprochen, auf die Expertise von Berufs- und Branchenverbänden, Markt-Experten, Selbständige und anderer betroffener Gruppen zurückzugreifen, um machbare und zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten.

Die Kernpunkte des FEFA Positionspapiers lauten

  • Durchführung von Belastungstests in der Praxis durch Experten aus Verbänden, Unternehmen und öffentlichen Stellen.
  • Entwurf und Bereitstellung von Musterverträgen
  • Erstellung einer Positivliste für den Einsatz von Werk- und Dienstverträgen durch BMWi und betroffene Verbände unter Beachtung der unterschiedlichen Branchen.
  • Erarbeitung von Bemessungskriterien/Einkommensgrenzen zur Abgrenzung von nicht-schutzbedürftigen Wissensarbeitern und anderen, schutzbedürftigen Dienstleistern als Leitfaden für die zuständigen Prüfbehörden.
  • Einrichtung einer Ombudsstelle zur Klärung offener Fragen zu Werk- und Dienstverträgen in der betrieblichen Praxis.
  • Erarbeitung von zeitgemäßen Leitfäden mit Berufs- und Branchenverbänden sowie den zuständigen Prüfbehörden wie der Deutschen Rentenversicherung und dem Zoll.

Das Positionspapier des FEFA steht hier bereit, alle beteiligten Verbände sind mit Ihren Logos vertreten.

Gemeinsam mit den Verbänden des FEFA verleiht der DBITS den Stimmen der selbständigen IT’ler mehr Gewicht im Kampf gegen die Überregulierung von Werks- und Dienstleistungsverträgen, wie der Referentenentwurf von Frau Nahles es vorsieht.

9. Mai 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-05-09 12:12:002020-07-09 08:14:33DBITS e.V. – Partner im FEFA – Gemeinsames Positionspapier

Peter Kawa, Leiter des Arbeitskreises Mainframe

Mainframe, Neuigkeiten

Peter Kawa studierte Volkswirschaftslehre und Wirtschaftsinformatik. Seit Mitte der 1990-iger Jahre ist er als Consultant, vorwiegend im Banken- und Versicherungsumfeld tätig. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung von System- und Anwendungsentwicklungen im IBM-Großrechnerumfeld, dem sog. Mainframe. Fachlich ist er Experte in den Themenfeldern Basel-II/III, Wertpapierverwaltung, Kontokorrent, Meldesystem, u.a.

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Bereits in Zeiten des BVSI hat sich Peter Kawa als Arbeitskreisleiter Mainframe engagiert.

23. April 2016 in Köln

Mainframezukunft, Mainframetechnologie und Mainframemarkt

Der Arbeitskreis Mainframe des DBITS veranstaltet einen Workshop am 23.4.2016 in Köln.
Beginnend mit einer Retrospektive des Mainframes und der Darstellung, was unter einem Mainframe zu verstehen ist, wird auf die Bedeutung des Mainframes im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess eingegangen. Dabei werden auch die aktuellsten und neusten technischen Entwicklungen vorgestellt.

9. Mai 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-05-09 11:28:012020-07-09 08:14:33Peter Kawa, Leiter des Arbeitskreises Mainframe
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