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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Du bist hier: Startseite1 / 20152 / September

Neues aus Berlin

Neuigkeiten, Scheinselbständigkeit

Durch unser mittlerweile gut ausgebildetes Netzwerk können wir aus dem politischen Berlin bestätigen, dass im Ministerium von Frau Nahles (BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales) weiter an Reformgesetzen rund um die Themen Werk- und Dienstverträge als auch Zeitarbeit gearbeitet wird.
Der Schein trügt…

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Jim Pfeffer / Pixelio.de

Auch wenn es den Anschein hat, dass sich die Aufregung um den Themenkreis Scheinselbständigkeit, Werk- und Dienstverträge wieder einmal gelegt hat und die Bundesregierung sich derzeit anderen großen Herausfordrungen stellen muss, geht es weiter. Das BMAS arbeitet weiterhin an Reformgesetzen.
Interessanterweise spricht in Berlin niemand explizit von Dienstverträgen (welche ja meist die Beauftragungskonstruktion für freiberufliche Leistungen sind), da diese im polit-juristischen Kontext einfach unter Werkverträgen subsumiert werden.

Warum geht man beides gemeinsam an, also Zeitarbeit und Werkverträge?

Im Koalitionsvertrag wurde auch beides adressiert, so dass man den „Mißbrauch“ und auch die „Fluchtbewegungen“ zwischen den juristischen Konstrukten quasi zeitgleich behandeln will.
In der Zeitarbeit will man eine Beleihungsbefristung nach 18 Monaten und equal pay (gleiche Bezahlung wie die Festangestellten auf identischer Jobposition) nach 9 Monaten einführen. Wohlwissend dass dies in einigen Fällen zu einer Flucht in Werk- und Dienstverträgen führt, so die Befürchtung der Politik, will man hier ebenfalls die Gesetze anpassen. Aktuell denkt man wohl bei Werk-/Dienstverträgen über eine Informationspflicht der Betriebsräte nach, so dass diese erst einmal erfahren wieviel Externe in einem Unternehmen eingesetzt werden. So kann diese Gruppe intern aktiv werden.
Es ist erkennbar dass Frau Nahles, übrigens IG Metall-Mitglied, damit ihren Gewerkschaftsfreunden die Treue entlohnt. Das ist nicht unsere eigene Meinung, sondern durchaus eine nüchterne politische Bewertung, wie wir aus verschiedenen gut informierten Kreisen gehört haben.

Was soll genau bei den Werkverträgen passieren?

Hier sollen die Kriterien für den Einsatz von „gutem Fremdpersonal“ (einfach ausgedrückt) entlang der Rechtsprechung (also der Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Themen) der vergangenen Jahre nachgeschärft bzw. konkretisiert werden.
Die Grundsatzfrage wird wohl lauten: Wie sauber ist der Fremdpersonal-Einsatz von eigenen Stammspersonal bzw. Festangestellten in einem Unternehmen abgrenzbar?
Dies kann sogar Änderungen im BGB bedeuten, wie man aus unterschiedlichen politischen Kreisen hört. Es wird aktuell damit gerechnet, dass ein Entwurf des BMAS voraussichtlich September/Oktober den entsprechenden Ausschüssen im Bundestag bzw. Bundesrat zur Bewertung und Beratung vorgelegt wird.

Sollte im Herbst eine Entscheidung zum Gesetzgebungsverfahren gefällt werden, so wäre stand heute nicht mit einer Umsetzung vor dem 1.7.2016 zu rechnen sein. Insofern gehen wir jetzt im Spätjahr/Herbst in eine heiße Phase, in welcher wir auch beim DBITS stärker aktiv werden und verschiedene Maßnahmen ergreifen werden.

Aktuell engagiert sich der DBITS durch die Teilnahme an der Initiative „Flexible Arbeit“ mit weiteren Verbänden und Netzwerkpartnern. Darüber hinaus haben wir an einige zentrale politische Stellen, u.a. im BMAS, weitere Anschreiben zu einem Gesprächsangebot und unser Positionspapier versendet.

26. September 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-09-26 14:49:082020-07-09 08:13:47Neues aus Berlin

Brief des DBITS e.V. und Etengo (Deutschland) AG an die Bundeskanzlerin

Neuigkeiten, Scheinselbständigkeit

In diesem Brief erläutern wir unsere Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Solo-Selbständigen in der IT. Wir unterstreichen die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Initiative, machen aber auch auf die Gefahren und Konsequenzen aufmerksam, die ein grobes „über einen Kamm-Scheren“ von Schutzbedürftigen und Nicht-Schutzbedürftigen zur Folge haben kann.

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Schreiben Sie uns

Die Etengo (Deutschland) AG hat sich intensiv mit dem Positionspapier des DBITS e.V. befasst und auf dessen Basis einen Gesetzesvorschlag unter dem Titel „Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Förderung der hochqualifizierten

Jörg Säbel / Pixelio.de

Solo-Selbstständigen in der IT-Branche“ ausgearbeitet. Der Gesetzesentwurf wurde uns von der Etengo AG vorgestellt und ausgiebig diskutiert. Übergreifend spiegelt der Entwurf unsere Position wider. Lediglich unser Forderung, Selbständigen, welche unsere Prüfkriterien des Mindeststundensatzes und der nachgewiesenen Altersvorsorge nicht erfüllen oder nicht nachweisen wollen, weiterhin der Prüfung an Hand eines neu zu definierenden Kriterienkataloges zu unterziehen, ist dort nicht verankert.

Da zusammenfassend jedoch ein weitgehender Konsens in Bezug auf unsere Forderungen erreicht werden konnte, entschlossen wir uns dazu, gemeinsam ein Schreiben an die Kanzlerin zu verfassen, in dem wir unser Positionspapier und den Gesetzesentwurf vorstellen. Darüber hinaus haben wir gemeinsam die Auswirkungen der aktuell verschärften Situation auf eine ganze Branche, die sowohl die Solo-Selbständigen in der IT als auch die Vermittler und Systemhäuser umfasst, dargestellt.


Weiterführende Informationen

Brief an Frau Dr. Merkel – PDF-Download
Gesetzesvorschlag – als PDF lesen.

19. September 2015/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2015-09-19 14:57:212020-07-09 08:13:47Brief des DBITS e.V. und Etengo (Deutschland) AG an die Bundeskanzlerin

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