Artikel in der Computerwoche „Aktuelles Gesetzesvorhaben kann IT-Freiberufler treffen“
Die Computerwoche berichtete am 08.04.2015 [1] von dem aktuellen Vorhaben der Bundesregierung ein Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen zu verabschieden, dass alle Selbständigen direkt betrifft.
Der DBITS e.V. (Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.) verfolgt dieses Thema schon seit seiner Gründung. Bereits in dem Interview mit der Computerwoche vom 19.11.2014 [2] wies Vorstandsvorsitzender Michael Grüne auf das „Damoklesschwert Scheinselbständigkeit “hin.
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Dem DBITS e.V. war das Vorhaben der Bundesregierung schon seit einigen Monaten bekannt. Er hat u.a. in dem Mail an seine Mitglieder vom 29.03.2015 auf das Vorhaben der Koalition hingewiesen. In Vorbereitung auf die Vorhaben der Bundesregierung hat der DBITS e.V. seit Beginn des Jahres mit der Ausarbeitung eines Positionspapieres begonnen, in dem er als berufsständische Vertretung die Interessen der selbständigen IT-Unternehmer in Deutschland für Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer wahrnimmt.
Durch die bestehende Koalitionsvereinbarungen und vorherige Bestrebungen des Gesetzgebers, etwa den Antrag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ durch die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz vom 11.09.2013, waren die jetzt zur Diskussion stehenden Änderungen bereits lange absehbar.
Ein Gesetz gegen Scheinselbständigkeit und den Missbrauch von Werkverträgen ist notwendig und wichtig, damit die Ausbeutung von Arbeitskräften verhindert wird. Ein solches Gesetz muss jedoch so abgefasst sein, dass die Schutzbedürftigen die Unterstützung und Absicherung erhalten, die sie benötigen, aber andere Gruppen nicht dadurch geschädigt werden.
Insbesondere IT-Spezialisten verfügen in der Regel über einen ausreichenden wirtschaftlichen Spielraum und sind somit nicht langfristig von einem einzigen Auftraggeber abhängig und können für Ihre soziale Absicherung vorsorgen. Eine Schutzbedürftigkeit liegt hier also nicht vor.
Keine Organisation hat sich in den vergangenen Jahren dieses Thema aktiv angenommen. Der DBITS e.V. und seine Mitglieder möchte sich jedoch nicht damit begnügen zu beobachten wie sich die Lage weiterhin von Jahr zu Jahr verschärft, nur über die Missstände informieren und auf eine Rechtssicherheit warten, die je nach Ausgestaltung, auch zum Nachteil aller gereichen kann.
Aus diesen Gründen hat der DBITS e.V. eine Arbeitsgruppe zum Thema Scheinselbständigkeit gegründet. Diese wird das Thema auf- und aktiv Lösungen erarbeiten. Der derzeitige Kriterienkatalog ist schon heute ein Hindernis für uns und ein neuer Kriterienkatalog birgt unkalkulierbare Risiken. Daher wird der DBITS e.V. in seinem Positionspapier seine Alternative zur bisherigen Prüfungspraxis vorstellen.
Die Prüfung der Schutzbedürftigkeit führt das Gesetz auf seinen Ursprung zurück und muss als erstes Kriterium angewendet werden. Ist durch den Selbständigen bereits durch ein eindeutiges, klares (Schwarz-/Weiss-Kriterium) nachweisbar, dass keine Schutzbedürftigkeit vorliegt, erübrigt sich die Anwendung aller weiteren Kriterien eines Kataloges.
Genau dort setzen wir mit unserem Positionspapier an, welches wir in den nächsten Tagen, ergänzt mit den letzten Anregungen unserer Mitglieder aus den Telefonkonferenzen, E-Mails, und weiteren Diskussionen der letzten Wochen, vorstellen werden.
Interessierte laden wir ein sich an der Diskussion über das Thema Scheinselbständigkeit in unserer Xing-Gruppe zu beteiligen.