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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Kooperation des DBITS e.V. mit Uplink

Aktionen, Kooperationen, Selbständigkeit

Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. (DBITS) und Uplink haben sich dazu entschlossen, miteinander zu kooperieren.

Hier ein paar Details zu unserer Zusammenarbeit mit Uplink, dem Netzwerk für IT-Freelancer, das gleichzeitig eine Vermittlungsplattform für Projekte im Bereich der Informationstechnologie darstellt.

Logo: Uplink

Wir freuen uns sehr, mit Uplink in Zukunft gemeinsam an Themen zu arbeiten, welche den IT-Freelancern auf den Nägeln brennen. Mit unserer Kooperation wollen wir den politischen und gesellschaftlichen Einfluss der selbständigen IT-Profis in Deutschland stärken.

Unsere gemeinsamen Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, IT-Selbständige und alle, die es werden wollen, mit wichtigen Informationen zu versorgen. Außerdem wollen wir Politik und Öffentlichkeit immer wieder ins Gedächtnis rufen, wie grundlegend wichtig der Beitrag der Selbständigen im IT-Bereich für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung in Deutschland ist.

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2. Dezember 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/12/success-3335631_1920-e1606821650626.jpg 758 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2020-12-02 07:41:142020-12-02 07:41:16Kooperation des DBITS e.V. mit Uplink

Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Aktionen

Dieser Content wurde am 9. Mai 2020 als Newsletter verschickt. Da der Inhalt für alle IT-Freelancer interessant ist, veröffentlichen wir hier die Aktion des BAGSV für alle, die unseren Verbandsletter noch nicht abonniert haben.
Wichtig: Der Zugang zu weiterführenden Information und zum Musterbrief ist Mitgliedern des DBITS e.V. vorbehalten.

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10. Mai 2020/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/paragraph-386042_1280.jpg 640 1280 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2020-05-10 09:50:212020-06-16 22:59:44Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

IT-Freelancer in Zeiten der Corona-Krise

Aktionen, Neuigkeiten

Wer von uns IT-Freelancern wünscht sich nicht ein Ende der einschneidenden Maßnahmen herbei, die uns seit ein paar Wochen das Leben erschweren? Je länger die Kontaktsperre aufrechterhalten wird, desto einschneidender werden auch für uns IT-Freelancer die Auswirkungen sein. Die Regeln zum Abstand halten, das Verbot von Veranstaltungen sowie die Schließungen vieler Geschäfte treffen alle. Und je länger diese Situation anhält, desto schwerer wiegen die Folgen. Auch für diejenigen von uns IT-Freiberuflern, die gut vorgesorgt haben.

Viele sprechen davon, dass nach der Krise alles anders sein wird, als es bisher war. Doch keiner kann wissen, was kommt. Der Spekulation sind Tür und Tor geöffnet. Klar ist aber: Wir müssen versuchen, uns auch auf diese kommende unwägbare Situation vorzubereiten. Das bedeutet gleichzeitig, alle Angebote der Regierung, die wir nutzen können und teilweise müssen, auch zu beanspruchen.

Die Diskussionen gehen momentan in die unterschiedlichsten Richtungen. Tatsache ist: Der Virus hat gezeigt, mit welcher Wucht seine zu schnelle Ausbreitung die Gesundheitssysteme der Länder überfordern kann. Deutschland ist bisher glücklicherweise noch in der Lage, betroffene Menschen zu behandeln. Ich hoffe, es wird so bleiben.

Umfrage zur Situation von Selbständigen

Für alle, die einschätzen wollen, inwiefern und wie stark auch IT-Freelancer von den Auswirkungen der Maßnahmen betroffen sind, empfehle ich, an der Umfrage teilzunehmen, welche die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) durchführt, dessen assoziierter Partner der DBITS ist. Die Umfrage wird vom VGSD geleitet: https://www.surveymonkey.de/r/L8FH287 und geht noch bis Montag, den 27. April.

Eine weitere Umfrage kommt von SOLCOM, einer deutschen Vermittlerfirma, die den Freiberufler-Blog betreibt. SOLCOM erfragt die Einschätzung von Selbständigen und Freiberuflern, wie sich die Coronakrise auf den Projektmarkt und auch die Situation von Freiberuflern auswirkt. Hier der Link zur Umfrage: https://www.freiberufler-blog.de/umfrage-auswirkungen-der-coronakrise-auf-projektmarkt-und-freiberufler/

Nach der Auswertung der Umfragen werden wir besser wissen, wie sehr IT-Freelancer betroffen sind, also wie sich die Maßnahmen der Regierung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus auf sie auswirken. Es wird jedoch immer klarer, dass uns eine wirtschaftliche Rezession ins Haus steht. Das Handelsblatt berichtete bereits am 30.3.2020 darüber: https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/coronakrise-deutschland-vor-der-rezession-die-drei-szenarien-der-wirtschaftsweisen/25695366.html?ticket=ST-984791-n6HGrObCCf0tZJdzqWRX-ap2

Das bedeutet: in der Folge wird sich auch die Situation der IT-Freiberufler verschlechtern. Die für wirtschaftliche “Durststrecken” und den Altersruhestand angesparten Reserven werden vermutlich stark strapaziert, wenn nicht gar aufgebraucht. Wer als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt übrigens kein Kurzarbeitergeld. Außerdem sind die Hilfsgelder in der Regel für die laufenden Betriebskosten gedacht. Zum Bestreiten des Lebensunterhalts wird wohl in manchen Fällen Hartz IV beantragt werden müssen.

Hilfeleistungen der Regierung

Nun zu den Hilfen, welche die Bundesregierung und die Landesregierungen betroffenen Selbständigen anbieten. Die Beantragung der Soforthilfen ist in jedem Bundesland anders geregelt. Deshalb hier der Hinweis auf die Seite des VGSD, der dankenswerterweise eine Aufstellung veröffentlicht hat. Dort stehen Links zu Seiten, welche die Verfahren der einzelnen Bundesländer erklären: https://www.vgsd.de/erfahrungsaustausch-corona-hilfen-des-bundes-und-der-laender-fuer-selbststaendige/.

Naturgemäß wird sich in der Praxis zeigen müssen, wie gut diese Hilfen wirken. Die Meinungen gehen hier jetzt schon stark auseinander. Doch diesen Punkt werde ich in einem weiteren Artikel genauer beleuchten. Hier würde es den Rahmen sprengen. Aber eines ist klar:

Am Punkt der Begrenzung der Hilfen auf Betriebskosten zeigt sich beispielsweise, wie wenig Verständnis die Regierung für die Belange von kleinen Firmen oder Solo-Selbständigen hat. Auf der einen Seite wird ihnen vorgeworfen, sie würden nicht für ihr Alter vorsorgen. Auf der anderen Seite müssen sie in Situationen, in die sie unverschuldet gekommen sind, gleich an ihre meist hoch versteuerten Reserven gehen, um ihre Lebenshaltungskosten zu bezahlen.

In dieser Situation wäre es wichtig, eine Lobby zu haben. Doch die Lobby für Selbständige in der IT ist bislang klein. Klagen hilft in der momentanen Situation allerdings wenig. Die Frage ist, wie kann es weitergehen? Es gibt ja bereits Überlegungen, den Lockdown zu beenden. Doch was kommt dann? Wird es wirklich so, wie viele es vermuten? Wird alles anders?

Ausblick

Einen sehr aufschlussreichen Artikel hat Rechtsanwalt Thomas Stadler aus München veröffentlicht. Dort sind einige der Punkte beschrieben, die nach der Krise diskutiert werden müssen. Gleichzeitig weist er auf weitere Publikationen hin, die Aspekte besprechen, die mit Sicherheit in die Diskussionen einfließen werden. Hier geht’s zum Artikel: https://www.internet-law.de/2020/04/leben-mit-dem-virus.html. Auch die dort verlinkten Artikel vermitteln einen Vorgeschmack auf das, was möglicherweise kommen wird.

Diese kleine Auswahl soll reichen, um sich ein Bild von der Situation im Umfeld der IT-Freelancer zu machen. In den Medien gibt es viele weitere Informationen. Aber immer darauf achten, möglichst viele Aspekte aufzunehmen und sich nicht seine eigene Filterblase bauen. Ein breites Spektrum an Informationen hilft enorm dabei, sich auf alle Gegebenheiten einzustellen, die da kommen mögen.

23. April 2020/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/corona-4983590_640.jpg 427 640 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2020-04-23 07:39:512020-06-17 11:19:15IT-Freelancer in Zeiten der Corona-Krise

Preisverleihung „IT-Freelancer des Jahres 2017“

Aktionen

Der  DBITS ist Gastgeber der Feier anlässlich der Preisverleihung des Wettbewerbs „IT-Freelancer des Jahres 2017“. Der Wettbewerb wurde gemeinsam mit dem IT-Freelancer Magazin und der Gesellschaft für Informatik durchgeführt. Wir berichteten bereits im Juli und Oktober darüber.

Die Kandidaten und die Jury haben ihre Arbeit gemacht und nun stehen die Preisträger fest.

Wie bereits angekündigt findet das Event am 1. Dezember in Berlin statt. Die Leistungen der Sieger und Mitbewerber sollen in einem angemessenen Rahmen gewürdigt werden. Es soll aber auch allen Sponsoren und den vielen Beteiligten, die bei der Organisation des Events und des Wettbewerbs, mit Rat und Tat geholfen haben, ein Dankeschön für Ihre Unterstützung ausgesprochen werden.

Ein vielfältiges Programm erwartet Sie

Insgesamt, haben  ein, wie wir meinen, attraktives Programm zusammengestellt. Es sieht folgendes vor…

  • eine Exklusiv-Führung durch das Reichstagsgebäude
  • die Preisverleihungsfeier „IT-Freelancer des Jahres 2017“ mit Flying Buffet in den Räumen der Botschaft der Republik Estland
  • Networking beim gemeinsamen Besuch des Weihnachtsmarktes „Am Gendarmenmarkt“
  • und zum Abschluss ein Business Frühstück am folgenden Morgen im Hotel Adelante

Die Grenze zwischen den Gewinnern und nicht-Gewinnern war in den meisten Fällen extrem dünn. Aber leider kann es bei einem Wettbewerb am Ende nicht nur Preisträger geben. Eine Einladung haben auf jeden Fall alle Teilnehmer des Wettbewerbs, die Sponsoren, die Unterstützer unseres Vereins und nicht zuletzt alle Mitglieder des DBITS erhalten. Alle, die es vielleicht noch nicht geschafft haben, ihre Mails der letzten Tage zu überprüfen, sollten vielleicht einmal einen Blick in Ihren Postkorb werfen. Sie finden bestimmt eine Einladung!

Wir freuen uns auf Ihre Zusage. Sie helfen uns sehr, wenn Sie, wie in der Einladung beschrieben, Ihre Anmeldung an Ute Dahmen senden. Frau Dahmen koordiniert die Gästeliste.

Vielen Dank.

9. November 2017/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/logo_IT-Freelancer-des-jahres.png 200 500 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2017-11-09 17:05:512020-07-03 19:07:47Preisverleihung „IT-Freelancer des Jahres 2017“

Webinar – Berufshaftpflicht für IT-Selbständige

Aktionen

Ein Drittel der Selbständigen in der IT haben keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. So zumindest das Ergebnis der DBITS-Umfrage zu diesem Thema vor einigen Wochen. Das mag alarmierend klingen und ist es vielleicht sogar, andererseits bedeutet das auch, dass doppelt so viele Selbständige Ihre Kunden und sich selbst bzw. ihr privates Vermögen abgesichert haben. 

Berufshaftpflicht – ein Merkmal echter Selbständigkeit



Als Verbraucher erwarten die meisten Menschen, dass ein Dienstleister, Handwerker oder Lieferant in der Lage ist, für Schäden aufzukommen, die er im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes anrichtet. IT-Selbständige in der Rolle des Kunden erwarten dies sicherlich auch. Nur bei sich selbst, in ihrer Rolle des Dienstleisters, scheinen einige einen anderen Maßstab anzulegen.

Es wird erwartet, dass beispielsweise ein Arzt, der ein Fehldiagnose stellt oder dem ein Behandlungsfehler unterläuft, für diesen Schaden aufkommt. Wenn der Klempner unser Haus unter Wasser setzt, erwarten wir eine Regulierung des Schadens – und zwar nicht auf unserer Kosten. Woher der Verursacher das Geld für die Begleichung des Schadens nimmt, ist uns in so einem Fall egal. Wir setzen voraus, dass er versichert ist.

Nicht umsonst gilt das Vorhandensein eine Berufshaftpflichtversicherung als ein Merkmal echter Selbständigkeit, grenzt also von Scheinselbständigkeit ab.

 Die Gründe keine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen sind vielfältig

Die Gründe dafür, auf eine Berufshaftpflichtversicherung zu verzichten sind vielfältig. Viele Selbständige sind der Meinung keine solche Versicherung zu benötigen. Die Zahl deckt sich mit der Aussage, dass der Freelancer im Rahmen seiner Berufsausübung keine Schäden verursachen könnte. Es wurde aber auch angeführt, dass die Versicherungsbeiträge zu teuer seien (36%). In Anbetracht dessen, dass fast Drittel (29%) der Selbständigen, die eine Versicherung abgeschlossen haben, mehr als 1.000 EUR Beitrag im Jahr bezahlen, ist das nachvollziehbar, gleichzeitig aber ein Indiz dafür, dass die Selbständigen in der IT gute Jahresumsätze erzielen. Denn daran bemisst sich der Beitrag in der Regel.


A – Ich benötige keine Berufshaftpflichtversicherung

B – Die Berufshaftpflichtversicherung ist mir zu teuer

C – Ich bin über den Vermittler / Kunden gegen von mir verursachte Schäden versichert

D – Eine Berufshaftpflichtversicherung wurde vom Kunden noch nie gefordert

E – Bei meiner Tätigkeit als IT Freelancer kann ich keine haftbaren Schäden verursachen

F – Ich befürchte, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt

G – Andere Begründung*

Welches Risiko geht ein IT-Selbständiger ein, wenn er nicht versichert ist?

Die Frage ist also ob der IT-Selbständige überhaupt ein Risiko eingeht, wenn er keine Versicherung abschließt und wie hoch es einzuschätzen ist.

Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, wie die Umfrage zeigt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nur erforderlich sei, wenn der Auftraggeber dies verlange. Immerhin 71% der Befragten gaben an, dass sie eine solche Versicherung nicht abgeschlossen hätten, weil der Auftraggeber dies nicht verlangt hätte. Es ist aber so, dass ein Dienstleister deshalb nicht aus der Haftung für sein Tun entlassen ist. Der Klempner muss schließlich auch nicht nur dann für einen von ihm verursachten Schaden aufkommen, wenn der Kunde ihn vor Beauftragung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht aufgefordert hat. Im schlechtesten Fall haften beide dann mit ihrem Privatvermögen.

Webinar zu juristischen und versicherungsfachliche Fragen

Um den IT-Selbständigen die Gelegenheit zu geben sich mit dem Thema Berufshaftpflicht eingehender zu beschäftigen, hat der DBITS ein Webinar organisiert.
Rechtsanwältin Stefanie Ebeling, die uns seit Jahren in rechtlichen Fragen unterstützt, geht dabei auf die juristischen Aspekte von Haftungsfragen ein. Ralph Günther von der Firma Exali schildert Schadensfälle aus der Praxis und wie diese versichert werden können. Zudem können Fragen gestellt und diskutiert werden.

Das Webinar findet am 14.11.2017 um 18:00 Uhr statt. Neben unseren Mitgliedern können auch interessierte Gäste teilnehmen.

Bei Interesse geben Sie bitte oben im grünen Kasten Ihre E-Mai-Adresse an. Sie erhalten dann in den nächsten Tagen den Link für die Teilnahme.
Ihre E-Mail-Adresse wird nach Beendigung des Webinars vernichtet.

Der DBITS möchten Ihnen keine Versicherungspolice verkaufen, Ihnen aber die Gelegenheit bieten, sich mit der Thematik auseinander zusetzen. Das Risiko müssen Sie als Selbständiger letztlich selbst bewerten.

6. November 2017/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/webinar.jpg 1067 1600 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2017-11-06 20:47:482020-07-03 20:12:27Webinar – Berufshaftpflicht für IT-Selbständige
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