DBITS e.V.
  • Start
  • Blog
  • Infos für IT-Freelancer
  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbständigkeit
      • Scheinselbständigkeit
    • Steuern und Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Fortbildung
  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
    • Über uns
    • Unsere Ziele
    • Organisation
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliedervorteile
    • Jetzt Mitglied werden
    • Kooperationen
      • Uplink
    • Fördermitglieder
      • expertlead
    • Satzung
  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
    • Aktionen & Events
    • Artikel & Statements
    • Interviews
    • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Rechtssicherheit

Freiberufler oder Freelancer

Anerkennung Freiberuflerstatus, Informationssammlung, Infos für IT-Freelancer, Rechtssicherheit, Scheinselbständigkeit

Die jeweils Regierenden haben Deutschland eine Reihe von Gesetzen gegeben, welche die Lage für viele etwas undurchsichtig machen. Beispielsweise die Begrifflichkeiten Freiberufler, Soloselbständige, Freelancer oder Honorarkräfte werden häufig synonym verwendet, obwohl es beachtenswerte Unterschiede gibt. Ob man Freiberufler oder Freelancer ist, beurteilen jedoch in erster Linie die Finanzämter.

Diese Unterschiede führen bisweilen zu Verständnisschwierigkeiten. So habe ich in einer Anfrage an den DBITS vom „Geschäftsmodell Freiberuflichkeit“ gelesen. Ich bin mir sicher, der Schreiber meinte Freelancer oder die Arbeit als freier Mitarbeiter. An diesem Beispiel habe ich jedoch gesehen, wie viel Verwirrung eine komplizierte Gesetzgebung hervorrufen kann.

Freiberuflichkeit ist gesetzlich geregelt

Wer Freiberufler (Definition Freiberufler – https://welt-der-bwl.de/Freiberufler) ist und wer nicht, bestimmen Gesetze. Die Hauptvorteile von Freiberuflichkeit liegen in der vereinfachten Buchführung (Einnahmenüberschussrechnung) und der Befreiung von der Gewerbesteuer.

Aber: Freiberuflichkeit schützt nicht vor Scheinselbständigkeit. Außerdem können Freiberufler auch abhängig arbeiten. Zum Beispiel Ärzte oder Architekten. Ärzte sind oft in Krankenhäusern angestellt. Architekten arbeiten gegen Lohn in einem großen Architekturbüro.

Einladung: Mitglied im DBITS werden

Wir laden dich ein: Mach mit und stärke deine Interessen als IT-Selbständiger

Wir laden alle IT-Selbständigen ein, bei uns mitzuwirken und damit vor allem die eigenen Interessen zu stärken. Sag JA zum selbstbestimmten Arbeiten und beantrage hier deine Mitgliedschaft: https://www.dbits.it/dbits/jetzt-mitglied-werden/

Bei Honorarärzten (Selbständige Ärzte, die als Honorarkraft in Krankenhäusern arbeiten) gibt es sogar ein Gerichtsurteil, das sie als Scheinselbständige einstuft. Siehe: https://www.scheinselbstaendigkeit.de/blog/bsg-urteil-honoraraerzte-regelmaessig-scheinselbstaendig.html

Manche Freiberufler tun sich zusammen und gründen eine GmbH. Für GmbHs gibt es ein spezielles Gesetz, das GmbH-Gesetzt (GmbHG – https://www.firma.de/firmengruendung/gmbh-recht-das-gmbh-gesetz-einfach-erklaert/). Wer über eine GmbH abrechnet, verliert die steuerlichen Vorteile eines Freiberuflers. Genauso steht es, wenn ein Freiberufler neben seinen Leistungen auch noch Waren verkauft.

IT-Profis als Freiberufler

Wie sieht das bei IT-Fachkräften aus? Aufgrund der vielseitigen Qualifizierungen, die in der IT möglich sind, gibt es hier große Unterschiede. Wer ein einschlägiges Studium für Ingenieure, Mathematiker oder einen ähnlichen Abschluss vorweisen kann, wird relativ einfach als Freiberufler anerkannt.

Wirtschaftswissenschaftler können ebenfalls als Freiberufler anerkannt werden. Doch hier sind teilweise Nachweise zu erbringen, etwa Arbeitsproben. Hier entscheidet das jeweilige Finanzamt, ob es die Freiberuflichkeit anerkennt. Wenn ein Finanzamt eine Freiberuflichkeit nicht anerkennt, ist es kaum möglich, es zu überzeugen. Ein anderes Finanzamt, das einen vorher (etwa vor einem Umzug) anerkannt hatte, kann nicht als Beispiel oder gar Beweis herangezogen werden.

Aber auch für Nichtakademiker besteht die Möglichkeit, vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt zu werden. Einzelheiten sollten mit dem jeweiligen Finanzamt besprochen werden. Aber bitte sich vorher mit einem kompetenten Steuerberater beraten. Es gilt, diverse Aspekte zu beachten. Ein erfahrener Steuerberater sollte hier helfen können.

Den DBITS-Newsletter abonnieren

Wir laden dich ein, unseren regelmäßigen Newsletter zu lesen!

Jeder, der sich im IT-Bereich bewusst selbständig gemacht hat, weiß wie wichtig wertvolle Informationen sind. Daher berichten wir regelmäßig über Neuigkeiten, Wissenswertes und wichtige Entwicklungen auf dem Markt.
Wir laden dich herzlich ein, regelmäßig relevante Nachrichten zu beziehen: https://www.dbits.it/newsletter/

Freiberufler oder Freelancer werden

Die Liste der Merkmale für Freiberuflichkeit ist relativ lang. Jeder selbständige IT-Profi sollte sich – nach der Konsultation eines Steuerberaters – mit seinem Finanzamt beraten. Die wissen sehr genau, welche Kriterien sie gelten lassen und welche nicht. Natürlich ist beim Gespräch mit dem Finanzamt etwas Vorsicht angeraten. Schlafende Hunde und so; man kennt das.

Zur Vorbereitung für das Gespräch mit dem Finanzamt empfehle ich, sich eingehend darüber zu informieren, welche Kriterien für die freien Berufe gelten. Das sind relativ viele und können nicht generell für IT-Freiberufler herangezogen werden.

Daher sollte man sich gut informieren und seine tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten genau daraufhin prüfen, ob sie mit den geforderten Merkmalen übereinstimmen. Hier eine Quelle, bei der man nachlesen kann, welche Aspekte für die eigene Argumentation wichtig sind: https://erfolgreich-wirtschaften.de/katalog-der-freiberufler/

Das Wichtigste im Überblick:

  • In Deutschland gibt es Gesetze, die Freiberuflichkeit regeln. Zu den im Gesetz aufgeführten Berufen gehören die sogenannten Katalogberufe. Dazu kommen eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die festlegen, nach welchen Kriterien eine Freiberuflichkeit vorliegt.
  • Freiberufler werden vom Finanzamt begünstigt. Sie dürfen eine vereinfachte Buchhaltung vorlegen und sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Freiberufler zu sein heißt keineswegs automatisch, auch selbständig zu sein. Als Freiberufler kann man auch angestellt und damit abhängig arbeiten.
  • Wer als Freiberufler eine GmbH gründet, verliert die steuerlichen Begünstigungen.
  • Ein Freiberufler, der Waren produziert oder damit handelt, verliert ebenfalls die steuerlichen Begünstigungen. Die Finanzämter besteuern Mischformen wie normale Unternehmen.
  • Freiberuflichkeit schützt als solche weder vor Sozialversicherungs- bzw. Rentenversicherungspflicht oder gar Scheinselbständigkeit. Aber auch diese Aspekte sind wichtig – siehe auch: Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle? oder Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise.
  • In der IT werden Selbständige oft Freelancer genannt. Der Begriff steht eher für selbständige, zeitlich befristete, freie Mitarbeit. Freelancer können Freiberufler, aber auch Ein-Personen-Unternehmen sein.

Das Thema ist komplex. Daher halte ich es für immens wichtig, sich eingehend zu informieren, bevor man sich als Freiberufler selbständig macht. Das Internet bietet dazu eine Fülle an Informationen. Im Folgenden habe ich einige Artikel aufgeführt, die einen Überblick über das Thema bieten. Für weitergehende Recherchen empfehle ich, eine gute Suchmaschine zu verwenden.

Wir laden Dich ein:

Sprich uns an und sag uns deine Meinung!

… und hinterlasse uns deinen Kommentar. Kommentare ermöglichen und die Position der IT-Freelancer besser auszuarbeiten und auf den Punkt zu bringen.

Artikelempfehlungen:

Neben den oben bereits erwähnten Artikeln will ich noch folgende Artikel empfehlen:

  • Lexikoneintrag zum Thema Freiberufler bei Gründerszene: https://www.businessinsider.de/gruenderszene/lexikon/begriffe/freiberufler/
  • Karrierebibel – Freiberufler: Definition, Steuern, Versicherungen: https://karrierebibel.de/freiberufler/
  • Karrierebibel – Honorarkraft: Definition, Gehalt und Besonderheiten: https://karrierebibel.de/honorarkraft/
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte hier die wichtigsten der geltenden Regelungen: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html
Foto, Portrait: lächelnder Mann mit kurzem Bart im Anzug mit Schlips vor weißem Hintergrund

Heinrich Tenz

Seit Anfang 2020 Vorstand im DBITS e.V.

Seine Expertise deckt vor allem SAP im Bereich SD, SAP Stammdaten und diverse andere SAP Themen ab. Seit etwa 20 Jahren engagiert er sich in diversen Netzwerken und Zusammenschlüssen von IT-Freelancern. Als Einzelkämpfer weiß er, wie wichtig ein gut funktionierendes Netzwerk ist. Dabei geht es ihm hauptsächlich darum, der Selbständigkeit den Rang in Politik und Gesellschaft zu verschaffen, der ihr zusteht. Selbständigkeit ist neben selbstbestimmter Arbeit vor allem auch seine Lebensphilosophie.

Abhängige Arbeit wird von Politik und Gesellschaft höher bewertet als selbstbestimmtes Leben und Arbeiten. Das ist ein Hemmschuh, der wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen in Deutschland verhindert. Daher braucht es eine organisierte Vertretung der Selbständigen im IT-Bereich. Architekten, Anwälte, Ärzte und andere Selbständige machen es vor, was gemeinsam erreicht werden kann.

8. Februar 2021/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/02/desk-1284085_1920-e1612765414347.jpg 907 1761 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2021-02-08 07:44:132021-02-08 07:46:54Freiberufler oder Freelancer

DBITS-Marktbeobachtung September 2020

Infos für IT-Freelancer, Marktanalyse, Marktbeobachtungen, Neuigkeiten, Rechtssicherheit, Scheinselbständigkeit

DBITS-Mitglieder-Befragung

Wir hatten im August eine verbandsinterne Umfrage durchgeführt. Damit wollten wir ermitteln, welche Themen unsere Mitglieder am dringendsten bearbeitet sehen möchten. Zusammen mit der DBITS-Marktbeobachtung September 2020 erhalten wir einen wichtigen Indikator dafür, wohin der Verband sich entwickeln bzw. wohin seine vordringlichsten Aktionen zielen sollte(n).

Die DBITS-Mitgliederbefragung förderte klar zutage, dass das Thema Scheinselbständigkeit den meisten Mitgliedern unter den Nägeln brennt. Die Unsicherheit ist groß. Leider betrifft dies auch unsere Auftraggeber. Sie Scheuen sich, Aufträge an IT-Freelancer zu vergeben. Zur Auswertung der internen DBITS-Umfrage geht es hier:
URL: https://www.dbits.it/wohin-entwickelt-sich-der-dbits-e-v/

Weiterlesen
23. September 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/gui-2311261_1980.png 1477 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2020-09-23 09:02:172020-11-02 22:44:27DBITS-Marktbeobachtung September 2020

Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

Anerkennung Freiberuflerstatus, Neuigkeiten, Politik, Rechtssicherheit, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Arbeitsministerium und Finanzministerium sind seit langer Zeit in der Hand der SPD. Daher darf man hier in Bezug auf die Interessen von uns Freelancern nicht viel Neues erwarten. Umso wichtiger ist es, einen öffentlichen Druck aufzubauen, damit unsere Probleme auch von einer breiten Masse gehört werden. Nur dadurch lässt sich die Situation für Informatiker verbessern.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Regierung will keine Sonderregeln für IT-Freelancer

In keinem anderen Land der Welt müssen Informatiker ihren Status vor Gericht feststellen lassen: Freiberufler, Unternehmer oder scheinselbständig. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Informatikern. Daher müssen bestehende Gesetze entsprechend ergänzt werden, wie das EStG und das PartGG, in denen der Informatiker bislang gänzlich unbekannt ist. Eine offizielle Anerkennung des Informatikers als Freiberufler, würde der Scheinselbständigkeitskeule deutlich den Schwung nehmen. Denn dann wären die Hürden deutlich höher, einem diesen Status abzuerkennen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang den folgenden Beitrag…

16. März 2019/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/museums-victoria-WGeO6dW5GZM-unsplash.jpg 1515 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2019-03-16 13:01:372020-07-03 21:33:45Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

DBITS-Vorstand spricht im Deutschen Bundestag

Altersvorsorge, Neuigkeiten, Politik, Rechtssicherheit, Scheinselbständigkeit

Die Debatte um die Schutzbedürftigkeit von allein arbeitenden Selbständigen geht weiter. Die Abgeordnete der LINKEN, Dr. Petra Sitte, zeichnet in ihrem Redebeitrag zur Sozialen Lage und Absicherung von Solo-Selbständigenein ein düsteres Bild der Selbständigkeit. Sowohl bei dem Redebeitrag als auch dem Antrag der LINKEN handelt es sich um die Fortführung der undifferenzierten Betrachtung aller Selbständigen nach hergebrachter Manier.  Aktuelle Zahlen werden konsequent ignoriert, Branchen-, Qualifikations- und Einkommensunterschiede scheint es nicht zu geben. Alexander Müller, MdB und Vorstandsmitglied des DBITS e.V., verteidigt in seiner Rede vom 15.03.2018 die Position der allein arbeitenden Selbständigen.

Hier nur einige der Forderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Selbständigen in der IT. Den gesamten Forderungskatalog können Sie in nebenstehenden Dokument nachlesen.

  • Einführung eines branchenspezifischen, bundesweit geltenden Mindesthonorars
  • Überprüfung und Weiterentwicklung des bisherigen Statusfeststellungsverfahren.
  • Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung unter Beteiligung der Auftraggeber
  • Verpflichtung aller Selbständigen zum Beitritt in gesetzliche Krankenversicherung (solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung)
  • Auf Antrag Zugang zur Arbeitslosenversicherung
  • Aufnahme von arbeitnehmerähnlichen Personen in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Möglichkeiten der Mitbestimmung in Betrieben
  • Möglichkeit eines Verbandsklagerechts von Selbstorganisationen und die Option eines Klagerechts von Gewerkschaften, um gemeinsame Vergütungsregeln
    durchsetzen zu können.

Der DBITS e.V. will nicht in Abrede stellen, dass die Situation für Selbständige in einigen Branchen nicht einfach ist. Um die Situation dieser Selbständigen zu verbessern muss etwas getan werden. Sei es durch Maßnahmen des Gesetzgebers oder eine Änderung des eigenen Geschäftsmodells durch die Selbständigen. Auf jeden Fall sollten die Betroffenen aber angehört werden, damit auch wirklich ein positiver Effekt entsteht.

Der Antrag der LINKEN zielt auf einen rigiden Eingriff in die freiheitlich demokratische Grundordnung und die freie Marktwirtschaft ab. Selbständigkeit von allein Arbeitenden Spezialisten soll verschwinden. Gleichzeitig wird suggeriert, dass die Erwerbsform der abhängigen Beschäftigung  Absicherung und Wohlstand für die Betroffenen bedeutet. Neben aller Sorge um das Wohl der Selbständigen bewegt sich die LINKE auf einem schmalen Grat. Statt sich um die Verbesserung der Situation einer breiten Schicht von Arbeitnehmern im Niedriglohnsekor zu kümmern, fischen die LINKEN in Gewässern, die sie nicht kennen.

16. März 2018/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro.jpg 853 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2018-03-16 17:30:482020-07-05 21:03:12DBITS-Vorstand spricht im Deutschen Bundestag

Wichtiges Urteil für die Selbständigkeit

Neuigkeiten, Rechtssicherheit, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat am 31. März 2017 festgestellt, dass die Höhe des Honorars im Vergleich zum Gehalt von Angestellten ein wichtiges Kriterium für die Selbständigkeit ist. Dies ist eine äußerst wichtige Entscheidung, die uns als Berufsverband in unserer Position bestätigt, dass nicht schutzbedürftige Selbständige keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen dürfen. Schon in unserem Positionspapier aus dem Jahre 2015 war die Höhe des Honorars eines der wesentlichen Positivkriterien!

© Thorben Wengert / pixelio.de

Sachverhalt

In dem vorliegenden Fall ging es darum, dass ein Heilpädagoge auf Basis von Honorarverträgen als Erziehungsbeistand im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe für einen Landkreis seit August 2007 für etwa vier bis sieben Stunden wöchentlich tätig war.

Zwischen dem Landkreis (Auftraggeber) und dem Heilpädagogen (Auftragnehmer) wurde für jeden Einzelfall, also jede zu betreuende Familie, ein separater Honorarvertrag abgeschlossen. Das Honorar belief sich auf 40 bis 41,50 Euro je vereinbarter und geleisteter Betreuungsstunde. Zusätzlich war der Heilpädagoge in Vollzeit bei einem freien Träger beschäftigt.

Statusfeststellungsverfahren – Widerspruch vor dem Sozialgericht

Der Heilpädagoge hatte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen. Diese stellte die Sozialversicherungspflicht des Heilpädagogen wegen der Tätigkeit als Erziehungsbeistand ab dem 01.08.2007 fest.

Der Landkreis, der für die Sozialabgaben herangezogen werden sollte, legte daraufhin Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid ein und hatte damit Erfolg. Das Sozialgericht hob die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung auf.

Positionspapier


Als PDF herunterladen

Download Positionspapier DBITS

Berufung vor dem Landessozialgericht

Die Deutsche Rentenversicherung legte gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Berufung beim Landessozialgericht ein. Diese wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Das Landessozialgericht stellte fest, dass der Heilpädagoge selbstständig tätig sei. Eine abhängige Beschäftigung des Heilpädagogen bei der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises wurde nicht festgestellt.

  • Die schriftlichen Honorarverträge waren formell korrekt und wurden zudem während des gesamten streitigen Zeitraums auch tatsächlich „gelebt“.
  • Der Heilpädagoge arbeite weitgehend weisungsfrei.
  • Der Heilpädagoge sei auch nicht in die Arbeitsorganisation der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises eingegliedert.
  • Er trage zudem ein Unternehmerrisiko im Sinne eines Verdienstausfallrisikos.

Revision vor dem Bundessozialgericht

Die Deutsche Rentenversicherung wandte sich daraufhin an das Bundessozialgericht.
In dieser Revision rügte die Deutsche Rentenversicherung eine unzureichende Sachverhaltsermittlung durch das Landessozialgericht sowie eine Verletzung von § 7 Abs. 1 SGB IV. Die Gesamtabwägung aller Umstände lasse auf eine abhängige Beschäftigung schließen. Im Übrigen bedürfe es einer grundsätzlichen Klärung der Bedeutung und Gewichtung verschiedener Indizien im Rahmen der Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit. Insbesondere sei eine Vergleichsbetrachtung der Rahmenbedingungen einer (vermeintlich) selbstständigen Tätigkeit mit denen einer ähnlichen abhängigen Beschäftigung vertretbar und sachgerecht.

Zurückweisung durch das Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht hat den Revisionsantrag der Deutschen Rentenversicherung Bund zurückgewiesen und stimmte der Gesamtabwägung des Landessozialgerichts zu.

Der Heilpädagoge ist in seiner Tätigkeit für den Landkreis nicht (abhängig) beschäftigt und unterliegt daher auch nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

  • Bei Tätigkeiten, die wie im vorliegenden Fall, nahezu ausschließlich vor Ort in den Familien zu erbringen sind, ist eine Betriebsstätte nicht zu erwarten.
  • Die vereinbarte Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung war ebenfalls den Eigenheiten und besonderen Erfordernissen der Erziehungsbeistandschaft geschuldet.
  • Auch die Vereinbarung eines festen Stundenhonorars spricht nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung, wenn es um reine Dienstleistungen geht und aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung ein erfolgsabhängiges Entgelt regelmäßig ausscheidet.

Die Höhe des Honorars ist ein wichtiges Indiz für eine Selbständige Tätigkeit

Die Höhe des vereinbarten Honorars legt vielmehr eine selbstständige Tätigkeit nahe. Liegt es deutlich über dem Arbeitseinkommen eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit. Allerdings handelt es sich auch bei der Honorarhöhe nur um einen bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anhaltspunkt, weshalb weder an die Vergleichbarkeit der betrachteten Tätigkeiten noch an den Vergleich der hieraus jeweils erzielten Entgelte bzw Honorare überspannte Anforderungen gestellt werden dürfen.

Fazit

Das Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt, dass sich der fortwährende Einsatz für die Rechtssicherheit von uns Selbständigen lohnt! Damit ist ein sehr positives Signal gesetzt worden!

Es zeigt auf, dass mit dem Inkrafttreten der Gesetzgebung zur Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung und gegen den Missbrauch von Werkverträgen am 1.4.2017 ist noch nichts verloren ist und bestärkt uns in unseren Bemühungen.

Notiz am Rande

Der DBITS e.V. vertrat schon immer den Standpunkt, dass die Höhe des Honorars ein wesentliches Indiz zur Unterscheidung zwischen abhängiger und selbständiger Beschäftigung ist. Denn gerade auf dem Honorar für Tätigkeiten aus selbständiger Arbeit fußt die nicht vorhandene Schutzbedürftigkeit. Während einige Selbständigenverbände unter Berücksichtigung der Situation ihrer Mitglieder sich bei der Konkretisierung dieses Punktes schwer taten, wurde vom DBITS e.V. schon im Jahre 2015 der Vorschlag unterbreitet, das 5-fache des gesetzlichen Mindestlohns als Richtwert bei dieser Bewertung heranzuziehen. In unserem Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Selbständige in der Informationstechnologie (IT) aus dem März 2015 nannten wir den Betrag von 42,50 Euro. Das Honorar des Heilpädagogen in diesem Fall belief sich nahezu exakt in diesem Rahmen.

22. April 2017/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2017-04-22 16:29:192020-06-18 16:30:36Wichtiges Urteil für die Selbständigkeit
Seite 1 von 212

Themen

  • Altersvorsorge
  • Fortbildung
  • Infos für IT-Freelancer
  • IT-Freelancer Arbeitswelt
  • Mainframe
  • Marktbeobachtungen
  • News & Wissenswertes
  • Politik
  • Publikationen
  • SAP Community
  • Selbständigkeit
    • Scheinselbständigkeit

Weitere Beiträge

  • Freiberufler oder Freelancer8. Februar 2021 - 7:44
  • Foto: Menschengruppe vor ansteigendem Pfeil, Success in Großbuchstaben.Kooperation des DBITS e.V. mit Uplink2. Dezember 2020 - 7:41
  • Foto: Fantasie-Welt, Frau mit Regenschirm, überdimensional schwarze Spinne, angeblich nicht schutzbedürftige PersonenkreiseStefan Keller / https://pixabay.com/de/users/kellepics-4893063/Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise30. November 2020 - 8:27
  • Foto: Collage Statistikgrafik, Coronavirus, Mann mit TabletGerd Altmann @ PixabayDBITS-Marktbeobachtung Oktober 202019. Oktober 2020 - 8:28
  • Foto: Mann im Jacket hält Tablet beidhändig vor dem Bauch | News & WissenswertesGerd Altmann @ PixabayNews & Wissenswertes – Folge 12. Oktober 2020 - 10:13
  • Grafik: Zusammenstellung Kuchen- und Balkengrafikenhttps://pixabay.com/de/users/janjf93-3084263/DBITS-Marktbeobachtung September 202023. September 2020 - 9:02
  • Fotomontage: Post-it Zettel in unterschiedlichen Farben und Größenhttps://pixabay.com/de/photos/pinnwand-notizzettel-post-it-zettel-3127287/Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!16. September 2020 - 7:34
  • Grafik: Schaubild Mann zeigt auf Tafel mit ZahnrädernMein Weg zum ISV (Independent Software Vendor) – Teil 210. September 2020 - 6:27
  • Foto: Software-Verpackung und Software-CDMein Weg zum ISV (Independent Software Vendor) – Teil 17. September 2020 - 7:07
  • Grafik: Schemenhafte Darstellung einer Gruppe mit darübersitzenden Sprechblasenhttps://pixabay.com/de/illustrations/gruppe-team-feedback-r%C3%BCckmelden-1825510/Wohin entwickelt sich der DBITS e.V.?6. September 2020 - 8:59

Archiv Beiträge

  • —2021 (1)
    • Februar (1)
  • +2020 (26)
    • Dezember (1)
    • November (1)
    • Oktober (2)
    • September (5)
    • August (1)
    • Juli (5)
    • Juni (1)
    • Mai (6)
    • April (3)
    • Februar (1)
  • +2019 (5)
    • Juli (1)
    • Juni (1)
    • Mai (1)
    • März (2)
  • +2018 (12)
    • Oktober (3)
    • September (2)
    • Juni (1)
    • April (1)
    • März (2)
    • Februar (1)
    • Januar (2)
  • +2017 (24)
    • November (2)
    • Oktober (6)
    • August (1)
    • Juli (4)
    • Mai (1)
    • April (5)
    • März (2)
    • Februar (2)
    • Januar (1)
  • +2016 (22)
    • Dezember (2)
    • November (1)
    • Oktober (5)
    • September (1)
    • Juli (1)
    • Mai (2)
    • Februar (7)
    • Januar (3)
  • +2015 (17)
    • November (1)
    • Oktober (1)
    • September (2)
    • August (2)
    • Juli (1)
    • Mai (8)
    • April (2)
  • +2014 (1)
    • Oktober (1)

Tweets

Tweets by DBITS_Magazin

DBITS e.V.
Karlplatz 7
10117 Berlin

+49 (0)30 288829-18

+49 (0)30 288829-19

vorstand@dbits.it

Newsletter

Über den DBITS
Kontakt


Seitenübersicht
Datenschutz
Impressum

Nach oben scrollen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Wählen Sie unter Einstellungen oder EINSTELLUNGEN AKZEPTIEREN und stimmen der Verwendung aller Cookies zu.

Einstellungen akzeptierenEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Analytics und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:



Google Analytics Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzhinweise
Einstellungen akzeptieren