Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken
Start in die Selbständigkeit, Geburtstag, Feiertag – Warum nicht einmal eine Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken?
Sie sind selbst Mitglied im DBITS e.V. oder haben von unserem Berufsverband für Selbständige in der IT gehört? Sie kennen und schätzen unser Engagement im Sinne aller IT Selbständigen und/oder sind davon überzeugt, dass IT-Selbständige eine Interessenvertretung brauchen, die sich speziell für ihre Belange einsetzt?
Warum dann nicht eine Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken ?
Diese Aktion ist bereits beendet
Wie funktioniert das?
Es ist ganz einfach und unkompliziert. Formular ausfüllen und absenden.
Sie erhalten im Anschluss eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer per E-Mail.
Sobald Ihre Zahlung auf dem Konto des DBITS e.V. eingegangen ist, senden wir Ihnen einen attraktiven Geschenkgutschein und ein kleines Willkommens-Päckchen für die Person, die Sie beschenken möchten.
Der Beschenkte, muss sich nach Erhalt des Gutscheins lediglich über den Online-Mitgliedsantrag registrieren und dort, zusätzlich zu seinen Kontaktdaten, den Gutscheincode eingeben.
Nach Prüfung der Daten heißen wir das neue Mitglied „Herzlich Willkommen“ und es erhält die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich.
Das neue Mitglied kann dann sofort alle Mitgliedervorteile nutzen und die Vereinsaktivitäten aktiv unterstützen und mitgestalten.
Es entstehen keinerlei Folgekosten und das Mitglied kann nach Ablauf seiner geschenkten Mitgliedschaft selbst entscheiden, ob es diese fortsetzen möchte oder nicht. Es gelten dann selbstverständlich die gleichen Konditionen des reduzierten Mitgliedsbeitrages, wie für alle Neumitglieder.
…und das Kleingedruckte
Wir halten uns ohne Einschränkungen an die gesetzlichen Vorgaben.
- Sie können zwischen einer Mitgliedschaft von 6 Monaten zum Preis von 60 Euro und einer von 12 Monaten zu 120 Euro wählen. Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
- Der Gutschein behält seine Gültigkeit für die Dauer von 3 Jahren. Diese Frist beginnt am 1.Januar des folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie beispielsweise einen Gutschein im Verlaufe des Jahres 2017 erwerben, ist dieser bis zum 31.12.2020 gültig.
- Eine teilweise Einlösung ist aus praktischen Erwägungen jedoch nicht möglich.
- Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. Der Gutschein kann vom Inhaber allerdings auf eine andere Person übertragen werden. Diese Person muss dann aber, gemäß Vereinssatzung, ebenfalls ein Selbständiger sein.
Aktion “Mitglieder & Apple iPhone®7 gewinnen”
Mitglieder des DBITS e.V., die eine Mitgliedschaft verschenken, nehmen automatisch an der Verlosungsaktion “Mitglieder & Apple iPhone®7 gewinnen” teil.