Neues aus Berlin
Durch unser mittlerweile gut ausgebildetes Netzwerk können wir aus dem politischen Berlin bestätigen, dass im Ministerium von Frau Nahles (BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales) weiter an Reformgesetzen rund um die Themen Werk- und Dienstverträge als auch Zeitarbeit gearbeitet wird.
Der Schein trügt…
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Jim Pfeffer / Pixelio.de
Auch wenn es den Anschein hat, dass sich die Aufregung um den Themenkreis Scheinselbständigkeit, Werk- und Dienstverträge wieder einmal gelegt hat und die Bundesregierung sich derzeit anderen großen Herausfordrungen stellen muss, geht es weiter. Das BMAS arbeitet weiterhin an Reformgesetzen.
Interessanterweise spricht in Berlin niemand explizit von Dienstverträgen (welche ja meist die Beauftragungskonstruktion für freiberufliche Leistungen sind), da diese im polit-juristischen Kontext einfach unter Werkverträgen subsumiert werden.
Warum geht man beides gemeinsam an, also Zeitarbeit und Werkverträge?
Im Koalitionsvertrag wurde auch beides adressiert, so dass man den „Mißbrauch“ und auch die „Fluchtbewegungen“ zwischen den juristischen Konstrukten quasi zeitgleich behandeln will.
In der Zeitarbeit will man eine Beleihungsbefristung nach 18 Monaten und equal pay (gleiche Bezahlung wie die Festangestellten auf identischer Jobposition) nach 9 Monaten einführen. Wohlwissend dass dies in einigen Fällen zu einer Flucht in Werk- und Dienstverträgen führt, so die Befürchtung der Politik, will man hier ebenfalls die Gesetze anpassen. Aktuell denkt man wohl bei Werk-/Dienstverträgen über eine Informationspflicht der Betriebsräte nach, so dass diese erst einmal erfahren wieviel Externe in einem Unternehmen eingesetzt werden. So kann diese Gruppe intern aktiv werden.
Es ist erkennbar dass Frau Nahles, übrigens IG Metall-Mitglied, damit ihren Gewerkschaftsfreunden die Treue entlohnt. Das ist nicht unsere eigene Meinung, sondern durchaus eine nüchterne politische Bewertung, wie wir aus verschiedenen gut informierten Kreisen gehört haben.
Was soll genau bei den Werkverträgen passieren?
Hier sollen die Kriterien für den Einsatz von „gutem Fremdpersonal“ (einfach ausgedrückt) entlang der Rechtsprechung (also der Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Themen) der vergangenen Jahre nachgeschärft bzw. konkretisiert werden.
Die Grundsatzfrage wird wohl lauten: Wie sauber ist der Fremdpersonal-Einsatz von eigenen Stammspersonal bzw. Festangestellten in einem Unternehmen abgrenzbar?
Dies kann sogar Änderungen im BGB bedeuten, wie man aus unterschiedlichen politischen Kreisen hört. Es wird aktuell damit gerechnet, dass ein Entwurf des BMAS voraussichtlich September/Oktober den entsprechenden Ausschüssen im Bundestag bzw. Bundesrat zur Bewertung und Beratung vorgelegt wird.
Sollte im Herbst eine Entscheidung zum Gesetzgebungsverfahren gefällt werden, so wäre stand heute nicht mit einer Umsetzung vor dem 1.7.2016 zu rechnen sein. Insofern gehen wir jetzt im Spätjahr/Herbst in eine heiße Phase, in welcher wir auch beim DBITS stärker aktiv werden und verschiedene Maßnahmen ergreifen werden.
Aktuell engagiert sich der DBITS durch die Teilnahme an der Initiative „Flexible Arbeit“ mit weiteren Verbänden und Netzwerkpartnern. Darüber hinaus haben wir an einige zentrale politische Stellen, u.a. im BMAS, weitere Anschreiben zu einem Gesprächsangebot und unser Positionspapier versendet.