Beitragsordnung des Deutschen Bundesverbands für IT-Selbstständige e.V. – DBITS
Stand: 2025
In der Mitgliederversammlung des Vereins
Deutscher Bundesverband für IT-Selbstständige e. V. (nachfolgend kurz: „DBITS“)
wurde am 25.10.2025 auf Grundlage von §5 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
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- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Die Beitragsordnung kann gem. § 5 der Satzung nur durch eine Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 1 Beitragsverpflichtung
Die Mitglieder des Vereins sind nach §5 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden bis zum 31.03 des Geschäftsjahres eingezogen.
Wird der Beitrag durch Überweisung oder bar geleistet, erhöht sich der jeweilige
Beitrag um 3%.
Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
IBAN: DE62 8306 5408 0004 8096
BIC: GENODEF1SLR
§ 3 Beitragshöhe
Die Höhe des Netto-Jahresbeitrages (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) beträgt mindestens:
- für ordentliche Mitglieder: 198,00 EUR
- für studentische Mitglieder: 36,00 EUR
- für Rentner: 60,00 EUR
- für Fördermitglieder 480,00 EUR
- nach §3.1.4 der Satzung sind Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit.
Mitgliedern steht es frei, unbegrenzt einen höheren Beitrag zu zahlen. Wenn es sich um ein Mehrfaches des Mindestbeitrages handelt, wird der Beitrag nur dann auf die Folgejahre angerechnet, wenn dies das Mitglied bis Jahresende der Zahlung angibt.
Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
§ 4 Fristen
Der Beitrag ist zum 31 März des Folgejahres fällig.
Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR verbunden.
Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i.H.v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. §3.2 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.
