Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit – ein Thema das selbstständige IT-Experten schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts begleitet.
Politik und arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung beschäftigen sich seit Jahren mit einer Erwerbsform, die als „Scheinselbstständigkeit“ oder bisweilen auch als „abhängige Selbstständigkeit“ bezeichnet wird. Im Kern geht es dabei um die Schwierigkeit diese Erwerbsform entweder der Rechtsform abhängiger oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen. Ein Grund für die anhaltenden Diskussionen mag in der Ermangelung klarer gesetzliche Definitionen der Begriffe “Arbeitnehmer” und “Selbstständig” liegen. Damit geht die Schwierigkeit einer eindeutigen Regelung zur Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit einher.
Die jetzige Regierung der 18. Legislaturperiode, hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Werkverträgen zu bekämpfen und Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Die Auswirkungen dieser Initiative werden auch Selbstständige in der IT betreffen. Der DBITS setzt sich dafür ein, dass die Rechte der selbstständigen IT-Experten bei den zu erwartenden Entwicklungen gewahrt werden.