Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit – ein Thema das selbstständige IT-Experten schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts begleitet.

Politik und arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung beschäftigen sich seit Jahren mit einer Erwerbsform, die als „Scheinselbstständigkeit“ oder bisweilen auch als „abhängige Selbstständigkeit“ bezeichnet wird. Im Kern geht es dabei um die Schwierigkeit diese Erwerbsform entweder der  Rechtsform abhängiger oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen. Ein Grund für die anhaltenden Diskussionen mag in der Ermangelung klarer gesetzliche Definitionen der Begriffe “Arbeitnehmer” und “Selbstständig” liegen. Damit geht die Schwierigkeit einer eindeutigen Regelung zur Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Arbeit einher.

Die jetzige Regierung der 18. Legislaturperiode, hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Werkverträgen zu bekämpfen und Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Die Auswirkungen dieser Initiative werden auch Selbstständige in der IT betreffen. Der DBITS setzt sich dafür ein, dass die Rechte der selbstständigen IT-Experten bei den zu erwartenden Entwicklungen gewahrt werden.

BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

12. Juli 2016: An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Dinge rund um die Gesetze zum Themenkreis “Missbrauch von Werkverträgen”. Weitere Details sind in unseren Newslettern aus der Vergangenheit und auf dieser Website zu finden.

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Ohne uns geht nichts!

15. Mai 2016: Am 9. Mai 2016 fiel der Startschuss für eine weitere großangelegte Kampagne der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW). Der DBITS e.V. ist, neben anderen Berufsverbänden, assoziiertes Mitglied der ADESW. Die zweite Kampagne läuft wieder über mehrere Wochen, begleitend zum gesetzgeberischen Verfahren.

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