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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Schlagwortarchiv für: ADESW

BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

Rahmenbedingungen

An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Dinge rund um die Gesetze zum Themenkreis „Missbrauch von Werkverträgen“. Weitere Details sind in unseren Newslettern aus der Vergangenheit und auf dieser Website zu finden.

Ursprung und wesentliche Meilensteine

Im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Legislaturperiode hatte sich die Bundesegierung zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden. Im November 2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor, der, sofern er umgesetzt worden wäre, die Geschäftsmodelle Tausender im Markt etablierter Selbständiger an den Rand der Illegalität gerückt hätte. Die für die Selbständigen relevanten Gesetzesänderungen bezogen sich im Wesentlichen auf den §611a, BGB. Die dort genannten Kriterien kamen einem Berufsverbot für Selbständige (in der IT) sehr nahe.

Durch vehemente Reaktionen aus der Wirtschaft, allen voran der ADESW, bei der auch der DBITS assoziierter Partner ist, wurden die Kriterien, zurückgenommen. Seit Februar 2016, ist die Liste der Einzelkriterien verschwunden. Sie wurde durch eine (zusätzliche) Definition des Arbeitnehmerbegriffes ersetzt. Die verbliebenen wesentlichen Änderungen des Gesetzespaketes, beziehen sich auf Regulierungen im Umfeld von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen.

Aktueller Stand

Die aktuell vorliegende Fassung des Referentenentwurfs ergibt für die Werk/Dienstvertragsseite keine Neuerungen – also weiterhin Status Quo. Es wird bis zum Ende der politischen Sommerpause nicht viel passieren, die sogenannte 1. Lesung und die Anhörungen finden voraussichtlich im September/Oktober statt, bis das Gesetz Anfang November durch den Bundesrat geht und im Januar 2017 (spätestens 01.07.2017) wirksam wird.

Änderungen für IT-Selbständige, wirtschaftlicher Schaden

Inhaltlich sind wir (die Selbständigen in der IT) dem Gesetz nach wieder am Anfang, auf dem Stand zu Beginn der Legislaturperiode, angekommen. Dennoch hat sich die Situation für die Selbständigen geändert.

Viele Auftraggeber wurden und werden durch die Diskussionen um die Scheinselbständigkeit massiv verunsichert. In diversen Unternehmen, die regelmäßig externe Spezialisten beauftragt hatten und diesbezüglich nie rechtlichen Bedenken bestanden, herrscht jetzt große Unsicherheit und nicht selten wird mit vorauseilendem Gehorsam reagiert. Aufträge werden nicht mehr vergeben, kurzfristig beendet, Beauftragungszeiträume reduziert, etc. pp. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden, insbesondere für die selbstständigen Wissensarbeiter und Projektvermittler, kann schon jetzt beziffert werden. Auch die Aufraggeber selbst können Ihre Geschäfte nicht mehr in gewohnter Manier betreiben.

Vermehrt Überprüfungen durch den Zoll?

Überprüfungen des Zolls, als ausführendes Organ, häufen sich. Zumindest wird darüber in letzter Zeit vermehrt in der Presse berichtet. Teilweise hat es den Anschein, dass es bei den Überprüfungen tatsächlich begründete Verdachtsmomente auf Scheinselbständigkeit und/oder den Missbrauch von Werkverträgen gibt und entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit.

Andererseits wird sehr wenig über den Fortgang der einzelnen Überprüfungen berichtet. Ob es sich tatsächlich um einen gesetzeswidrigen Fall gehandelt hat, erfährt die Öffentlichkeit dann nicht bzw. nicht in so prominenter Aufmachung. Zu lesen ist hauptsächlich von Überprüfungen im gewerblichen Umfeld, in dem häufig Werkverträge vergeben werden. Vergleichbare Aktionen im administrativen bzw. IT-Umfeld scheinen derzeit nicht im Fokus der Behörden zu stehen oder aber es wird nicht darüber berichtet.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtigen Entwurfs. Interessant sind auch die Bewertungen über die Situation der Solo-Selbständigen, sowie die Interpretation der Entwicklung der Solo-Selbständigkeit an sich. Zum einen ist einer Studie im Auftrage des BMAS zu entnehmen, dass die Zahl der Solo-Selbständigen rückläufig sei, zum anderen bekommen wir Berichte zu lesen, die das Gegenteil behaupten.

In nahezu allen Berichten wird der Standpunkt vertreten, dass der Solo-Selbständige ein moderner Vertreter des „Tagelöhners“ sei und Hilfe benötige. Das mag in einigen Fällen vermutlich zutreffen, nur werden auch noch jetzt, nach monatelangen Diskussionen um das Thema, die Selbständigen, die Ihrer Tätigkeit freiwillig und gern nachgehen, nur selten in der meinungsbildenden Berichterstattung berücksichtigt. Es könnte sich die Vermutung aufdrängen, dass diese Auslegungsrichtung ideologisch und bisweilen auch von der persönlichen Situation der einzelnen Autoren geprägt ist.

Noch immer gilt: Es kommt darauf an, wie ein Vertrag gelebt wird

Für den Alltag von uns Selbständigen in der IT ist nach wie vor maßgeblich, wie ein Vertrag zwischen Auftraggeber und IT-Selbständigen gelebt wird. An dieser Stelle nochmals der Verweis auf das DBITS Fact Sheet. Es hat immer noch Bestand und wir empfehlen jedem Selbständigen in der IT die darin enthaltenen Regeln zu befolgen.

Zum Nachlesen…

Hier eine nur kleine Anzahl von Veröffentlichungen aus der letzten Zeit.

  • DBITS Fact-Sheet für IT-Selbständige (Das Fact-Sheet selbst steht im Mitgliederbereich der DBITS-Website zum Download bereit.)
  • BMAS Gesetzesentwurf – Werkverträge / Zeitarbeit…
  • BMAS Forschungsbericht – Solo-Selbständige in Deutschland…
  • 29.04.16 – Die Welt: Großrazzia in 110 Pflegeheimen
  • 17.06.16 – Zeit Online: Freie Knechte
  • 21.06.16 – Stuttgarter Zeitung: Gesetzentwurf als verfassungswidrig kritisiert
  • 24.06.16 – FAZ: Die Mär vom Clickworker (Hier ausnahmsweise einmal ein differenzierender Beitrag)
  • 10.07.16 – Badische Zeitung: Rumänen wurden über Werkverträge als Unternehmer behandelt
12. Juli 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-07-12 15:26:442021-11-16 17:07:58BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

Ohne uns geht nichts!

Rahmenbedingungen

Am 9. Mai 2016 fiel der Startschuss für eine weitere großangelegte Kampagne der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW). Der DBITS e.V. ist, neben anderen Berufsverbänden, assoziiertes Mitglied der ADESW. Die zweite Kampagne läuft wieder über mehrere Wochen, begleitend zum gesetzgeberischen Verfahren.

Es werden erneut verschiedene Kanäle genutzt, vom Versand von Pledge-Cards, über Briefe an Abgeordnete bis zu Plakataktionen und Zeitungsanzeigen. Zentrale Anlaufstelle ist die Kampagnenwebseite www.experten-arbeit-stärken.de.

Ohne uns geht nichts!

Bei dem Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ handelt es sich, neben sicherlich gut gemeinten Regulierungen zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern der Branchen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung, aber auch um einen Angriff auf die freie Berufsausübung von freiwillig Selbständigen, die keines Schutzes bedürfen. Ob sich die gesetzlichen Änderungen im Umfeld von Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung mittel- und langsfristig tatsächlich positiv auswirken, wird sich zeigen.

Was ist der Anlass für die Kampagne?

Die Arbeit von Hunderttausenden Selbständigen gestaltet sich schon seit längerer Zeit schwierig. Eine unkalkulierbare und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung verunsichert die selbständigen Spezialisten und deren Auftraggeber. Dadurch werden die freien Experten im besten Fall verspätet oder nur verkürzt eingesetzt, oder aber sie verlieren im schlimmsten Fall ganze Aufträge. Wichtige Projekte werden negativ davon beeinflusst. Auch Auftraggeber haben keine Planungssicherheit.

In Politik und Gesellschaft fehlt bisher leider das Verständnis für diese wichtige Gruppe innerhalb der deutschen Wirtschaft – im Gegenteil, die Große Koalition hatte bis vor kurzem sogar weitere Einschränkungen für selbständige Tätigkeiten vorgesehen.

Hintergrund – Entwicklung – Konsequenzen

Bei der Entstehung des Koalitionsvertrages im Jahr 2013 hatte man in Deutschland den Eindruck gewonnen, dass es in unserem Land einen nicht unerheblichen Anteil an Missbrauch am Arbeitsmarkt gibt. Dieser Missbrauch würde sich vor allem im Bereich von Zeitarbeit und Werkverträgen abspielen.

Am 16.11.2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vor. Dieser sah unter anderem die Einführung eines neuen §611a BGB mit einem altertümlichen und praxisfremden Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Selbständigkeit vor.

Eine Analyse dazu von Rechtsanwältin Stefanie Ebeling finden Sie im entsprechendem Artikel vom 31.01.2016.

Viele Freelancer und deren Kunden interpretierten den Referentenentwurf so, dass die bisher gewohnte und seit Jahrzehnten praktizierte Beauftragung selbständiger Experten zukünftig nicht mehr möglich bzw. künftig illegal sein sollte. Man kam nicht umhin, zu vermuten, dass das BMAS – ob nun aus Kalül, Unkenntnis oder durch Beeinflussung von Dritten – insbesondere der Personaldienstleistungsbranche und damit auch deren Kunden die Zusammenarbeit mit selbständigen Experten bzw. Solo-Selbständigen massiv erschweren wollte. Werkverträge wurden gar nicht mehr tangiert, stattdessen hatte man sich nun plötzlich auf den selbständigen Dienstvertrag konzentriert.

Damit war das BMAS deutlich über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel hinausgeschossen.

Positiver Effekt

Die Aktivitäten der Politik haben dazu geführt, dass sich die Branche organisiert hat. Was in der Vergangenheit die Schwäche in diesem Umfeld war, nämlich das individuelle Agieren Einzelner, wurde überwunden. Die führenden Personaldienstleister Deutschlands haben sich zusammengeschlossen und bildeten die Allianz für selbstständige Wissensarbeit (ADESW). Aufgrund der traditionell engen Kooperation, und nicht zuletzt wegen der unmittelbaren Betroffenheit, gehören der ADESW auch die Berufsverbände einzelner Gruppen der hochqualizierten Wissensarbeiter als assoziierte Partner an.

Über die ADESW ist es möglich, gemeinsam der Politik auf Augenhöhe zu begegnen und an einem sinnvollen und zukunftsfähigen Gesetz aktiv mitzuwirken. Über die Plattform der ADESW besteht eine gute Vernetzung im politischen Berlin. Es bestehen enge Kontakte sowohl zu den zuständigen Ministerien, dem Kanzleramt sowie dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Wie ist der aktuelle Stand?

Schon wenige Tage nach Beginn der Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN sah sich das BMAS gezwungen seinen 1. veröffenlichten Entwurf des §611a BGB zu modifizieren. Das Ergebis war ein sowohl mißglückter als auch überflüssiger Versuch den Arbeitnehmerbegriff „neu“ zu definieren.

Alle Verhandlungen, die seit Ende Februar stattgefunden haben beziehen sich vorrangig auf den Themenkomplex „Leiharbeit“. Details finden Sie hier.

Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus der Initiative des BMAS für die Arbeit der selbständigen Experten entstanden sind.

Theoretisch zunächst keine. Stand heute sind wir „nur“ zurück am Ausgangspunkt. Also in der selben Situation, in der wir uns bereits seit den 1990-iger Jahren befinden. Praktisch haben sich jedoch eine Reihe negative Entwicklungen ergeben. Die Verunsicherung des Marktes ging tief und wirkt immer noch nach. Es wurden Begehrlichkeiten geweckt. Als einer von vielen Effekten sei die sprunghaft angestiegene Zahl der Statusprüfverfahren der DRV und negativen Bescheide zu nennen.

Zudem haben die Gewerkschaften wieder ein offenes Ohr in der Politik gefunden und nutzen die Gelegenheit zur Auffrischung ihrer Daseinsberechtigung. Und gerade die Gewerkschaften drängen ständig auf Nachbesserungen der Gesetze, nicht etwa auf Anwendung der bestehenden. Eine zukunftsfähige moderne und arbeitsteilige Volkswirtschaft steht dabei nicht im Vordergrund. Das Schicksal von mehr als 100.000 selbständigen Experten in der IT und die daraus resultieren Folgen werden besten Falls als Kollateralschaden betrachtet.

Wir benötigen daher eindeutig Rechts- und Planungssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und deren Auftraggeber.

Kampagnenbilder

15. Mai 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-05-15 12:11:082021-11-16 17:11:19Ohne uns geht nichts!
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