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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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In dieser Kategorie sammeln wir Artikel und Veröffentlichungen im Umfeld von Politik und Gesellschaft. Hinzu kommen Artikel, in welchen juristische Gegebenheiten und Beschlüsse diskutiert werden.

Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Rahmenbedingungen, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.

Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:

  • Individualschutz des Einzelnen und
  • Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen

Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.

Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.

Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.

Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.

Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.

Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  1. Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
  2. Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
  3. Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.

Wie funktioniert es genau?

Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:

§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.

Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:

§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):

  1. Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
  2. Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.

Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.

Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).

Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.

Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.

Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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25. Februar 2025/6 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-25-um-15.00.28.png 398 1032 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-02-25 14:59:032025-02-25 15:18:50Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

Wie hybride Meetings besser werden

DBITS-Info, Rahmenbedingungen

Hybrides Arbeiten hält in vielen Unternehmen Einzug. Damit entsteht für die Projektkommunikation eine neue Möglichkeit für den kostengünstigen und schnellen Austausch, die in Zukunft bleibt. Daher gibt dieser Artikel eine Reihe von Tipps.

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) gewinnen hybride Meetings immer mehr an Bedeutung. Nur, was sind hybride Meetings?

Inhalt
  1. Meeting Management: Was sind hybride Meetings?
  2. Vorteile und Herausforderungen von hybridem Arbeiten in Projekten
  3. Faktoren für erfolgreiche hybride Meetings
Weiterlesen
12. Dezember 2021/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/12/people-3410779_1280.jpg 853 1280 Gastautor https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png Gastautor2021-12-12 12:30:542022-12-01 09:55:19Wie hybride Meetings besser werden

IT-Selbständige schaffen Arbeitsplätze

Rahmenbedingungen

In Deutschland denken viel zu viele Menschen, Selbständigkeit wäre etwas Unnatürliches. Sie glauben, dass man als normaler Mensch seinen Lebensunterhalt als abhängig Beschäftigter zu verdienen hat. Alles andere kommt ihnen verdächtig vor und mit zu viel Risiko behaftet. Diese Verbindung von Selbständigkeit mit (nicht steuerbarem) Risiko führt zu der unbegründeten Annahme, Selbständige lägen – früher oder später – dem Staat, also dem Steuerzahler auf der Tasche. Das ist ein Narrativ, das leider auch in den Köpfen vieler Politiker fest verhaftet scheint. Tatsächlich ist es jedoch so: IT-Selbständige schaffen Arbeitsplätze

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14. Oktober 2021/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/10/silhouettes-81830_1920.jpg 1357 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png Heinrich Tenz2021-10-14 07:13:292021-11-19 16:21:34IT-Selbständige schaffen Arbeitsplätze

Wahlprogramme 2021 aus der Sicht eines IT-Freelancers

Rahmenbedingungen

Eines unserer Mitglieder hat sich die Mühe gemacht, einige Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 zu analysieren. Seine Untersuchung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie ist relativ lang geraten. Das Lesen des Textes dauert also seine Zeit.

Der DBITS weist darauf hin, dass er sich die subjektiven Meinungen, die unser Mitglied im Text zum Ausdruck bringt, keineswegs zu eigen macht. Insofern möchten wir klar darauf hinweisen, dass die Ausführungen keinesfalls irgendeine Position des DBITS wiedergeben. Sie repräsentieren einzig und allein die Meinungen unseres Mitglieds.

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10. September 2021/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/09/vote-3569999_Artikel.jpg 830 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2021-09-10 10:21:002021-11-16 09:26:59Wahlprogramme 2021 aus der Sicht eines IT-Freelancers

Freiberufler oder Freelancer

Rahmenbedingungen

Die jeweils Regierenden haben Deutschland eine Reihe von Gesetzen gegeben, welche die Lage für viele etwas undurchsichtig machen. Beispielsweise die Begrifflichkeiten Freiberufler, Soloselbständige, Freelancer oder Honorarkräfte werden häufig synonym verwendet, obwohl es beachtenswerte Unterschiede gibt. Ob man Freiberufler oder Freelancer ist, beurteilen jedoch in erster Linie die Finanzämter.

Diese Unterschiede führen bisweilen zu Verständnisschwierigkeiten. So habe ich in einer Anfrage an den DBITS vom „Geschäftsmodell Freiberuflichkeit“ gelesen. Ich bin mir sicher, der Schreiber meinte Freelancer oder die Arbeit als freier Mitarbeiter. An diesem Beispiel habe ich jedoch gesehen, wie viel Verwirrung eine komplizierte Gesetzgebung hervorrufen kann.

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8. Februar 2021/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/02/desk-1284085_1920-e1612765414347.jpg 907 1761 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png Heinrich Tenz2021-02-08 07:44:132021-11-16 11:54:29Freiberufler oder Freelancer

Repräsentativ, fundiert, seriös – Situation der IT-Selbständigen schwarz auf weiß

Rahmenbedingungen

Im Aufrag der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) e.V. hat das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 1.500 IT-Selbständige zu Ihrer Selbständigkeit befragt. Bei der Umfrage ging es um die Motive, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, die Auftragslage und Auslastung. Des Weiteren wurden die Aspekte familiäre Situation, Alters- und Bildungsstruktur abgefragt und nicht zuletzt die Vermögens- und Einkommenssituation und die Altersvorsorge. Um es kurz zu machen – Die Selbständigen in der IT stehen in jeder Hinsicht bestens da.

Bewusst hilfsbedürftig definiert?

Wir kennen es. Die Politik verallgemeinert die Selbständigkeit von allein arbeitenden Unternehmern.  Ständig wird unsere Selbständigkeit mit prekärer Beschäftigung gleichgesetzt. Um dies zu untermauern werden unbelegte Zahlen in den Raum gestellt. Ein dunkles Szenario von Altersarmut und Prekariat wird entworfen. Wir alle wissen, dass dies nicht der Realität entspricht. Das Gegenteil ist der Fall und regulierende Eingriffe der Politik schaden uns, weil diese unsere eigenständigen Entscheidungen und Handlungen beschränken.

Die Bezeichnung „Solo-Selbständige“ hat sich etabliert, ein aus unserer Perspektive unglücklicher Begriff, da er Hilflosigkeit impliziert und eine desolater Situation suggeriert. Um aber die „Message“ adressieren zu können, bleibt keine Wahl und wir müssen diesen Begriff (vorerst) ebenfalls  verwenden, damit diejenigen, die über unsere Zukunft entscheiden, verstehen, worum es geht.

Pauschalisieren war gestern

In den zahlreichen Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der vergangenen Legislaturperiode in Auftrag gegeben hat, wurde unsere Berufsgruppe neben anderen gut situierten Selbständigen konsequent ungenau oder gar nicht betrachtet. Am Ende wurden pauschaliert alle sog. Solo-Selbständigen zusammengefasst und heraus kam ein schwammiges Bild, das viel Raum für Interpretationen in beliebige Richtungen zuließ.
Fakten untermauernde Zahlen, die unsere Situation in Bezug auf Einkommen und Altersvorsorge belegen, gab es von offizieller Seite nie.

Fakten sind das Jetzt

Mit der jetzt vorliegenden Studie des Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)  liegt nun erstmalig ein über jeden Zweifel erhabenes Werk vor, das auch von unserer Politik zur Kenntnis genommen werden muss.

Die Studie steht als Download frei zur Verfügung. Mitglieder des DBITS können diese auch in einer Print-Ausgabe bekommen. Bitte melden Sie sich per E-Mail im Backoffice.

Die Presse ist bereits auf die Studie aufmerksam geworden und hat darüber berichtet. Das lässt hoffen!

Handelsblatt vom 21.02.2018

Heise Online vom 22.02.2018

24. Februar 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/adesw_maxresdefault.jpg 720 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2018-02-24 13:35:532021-11-16 16:41:20Repräsentativ, fundiert, seriös – Situation der IT-Selbständigen schwarz auf weiß
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