Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.
Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“
Das umfangreiche Gutachten kann von den Seiten des Bitcom heruntergeladen werden. Hier die URL: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer. Dieses PDF enthält viele relevante Punkte, die in künftigen Diskussionen eine Rolle spielen werden und auch spielen müssen.
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