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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!

Scheinselbständigkeit
Fotomontage: Post-it Zettel in unterschiedlichen Farben und Größenhttps://pixabay.com/de/photos/pinnwand-notizzettel-post-it-zettel-3127287/

Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.

Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“

Das umfangreiche Gutachten kann von den Seiten des Bitcom heruntergeladen werden. Hier die URL: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer. Dieses PDF enthält viele relevante Punkte, die in künftigen Diskussionen eine Rolle spielen werden und auch spielen müssen.

Unterschiedliche Texte in Arbeits- und Sozialrecht

Die aktuelle Rechtslage ist je nach Gesetz (Arbeitsrecht oder Sozialrecht) unterschiedlich und entsprechend auslegbar. Das ist in der jeweiligen Rechtsprechung zu erkennen. Logischerweise sorgt allein schon dieser Umstand dafür, dass wir mit einer unsicheren Rechtslage leben müssen.

Die von diesem Umstand profitierende Seite ist ganz klar die DRV, der zudem das Recht eingeräumt wird, über die Clearingstelle Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Sie interpretiert die bestehenden Gesetze allzu oft in ihrem Sinne, um die Rentenkasse aufzufüllen.

Diese unklare Rechtslage zieht Konsequenzen nach sich, die für die ganze Gesellschaft negativ einzuschätzen sind. Die Referentin Arbeitsrecht und Arbeit 4.0 Bitcom e.V. schreibt: „In der Praxis verursacht die Unsicherheit der Abgrenzung von festangestellten und freien IT-Mitarbeitern immense Probleme bei der Finanzierung und Umsetzung von IT-Projekten. Wichtiges Know-how von selbstständigen IT-Experten kann nicht genutzt werden und die digitale Transformation von Wirtschaft und Verwaltung wird ausgebremst“.

Es ist leider jedoch derzeit so, dass die Politik kontinuierlich allen Argumenten auszuweichen scheint, die für eine Selbständigkeit von IT-Experten sprechen. Ich habe gar den Eindruck, als hätte auch die Politik ein Interesse daran, dass die Rentenkasse mit den nicht unerheblichen Beiträgen von hochqualifizierten IT-Solounternehmern gefüllt wird.

Die Politiker müssen handeln

Insofern halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass die Politik die Handlungsempfehlungen von Professor Dr. Stoffels von der Uni Heidelberg in der nächsten Zeit umsetzen wird. Ich halte es daher für enorm wichtig, mit möglichst vielen Stimmen so gut es geht großen Druck aufzubauen.

Die meisten der Forderungen bestehen bereits seit einiger Zeit. Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Harmonisierung des Arbeitsbegriffs, der in Sozial- und Arbeitsrecht jeweils unterschiedlich definiert ist.
  • Dementsprechend muss auch das Statusfeststellungsverfahren angepasst werden, das von DRV und Clearingstelle durchgeführt wird.
  • Die Regelungen sollten nach Branche und Tätigkeit unterschiedlich aus gelegt sein. Vor allem sollten Positivkriterien herangezogen werden, um eine Abgrenzung zwischen angestellter und selbständiger Arbeit vorzunehmen. Professor Dr. Stoffels nennt beispielsweise Höhe des Honorars und Altersvorsorge.

Vor allem bei der letzten Forderung werden sich die politischen Geister scheiden. Anfang 2019 hat der DBITS bereits darauf hingewiesen, dass die Regierung keine Sonderregelungen für IT-Freelancer und andere selbständige Wissensarbeiter zulassen will: Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland.

Wir werden die Parteien und Politiker wiederholt darauf hinweisen: IT-Freelancer sind selbständig! Durch ihr Herumlavieren und ihre mangelnde Bereitschaft, endlich Klarheit zu schaffen, spielen sie mit der Zukunft unserer Gesellschaft. Wenn Arbeit- und Sozialrecht nicht angeglichen werden, ist es schlechterdings anders zu interpretieren, als dass die Politik die Verunsicherung von Teilen der Bevölkerung absichtlich nicht ändern will.

Nur gemeinsam können wir uns gegen schlechte Gesetze wehren!

Daher ist es essentiell wichtig, die Interessen aller Selbständigen im IT-Umfeld mit einer starken Stimme gegenüber Parteien und Politikern zu vertreten, die solche Gutachten gerne in der Schublade verschwinden lassen. Nur mit einer starken gemeinsamen Stimme können wir die Parteien und Politiker dazu bewegen, endlich eine sichere Rechtslage für Selbständige im IT-Bereich ehrzustellen.

Wer noch kein Mitglied im DBITS e.V. ist, kann eine Mitgliedschaft hier beantragen.
Gerade in Zeiten, wo die Rechtsunsicherheit wegen der sogenannten Scheinselbständigkeit verhindert, dass Projektstellen mit IT-Freelancer besetzt werden, ist es wichtig, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass diese Rechtsunsicherheit beseitigt wird.
Selbständige haben sich in den meisten Fällen bewusst selbständig gemacht, um weitestgehend selbstbestimmt leben zu können. Keiner dieser Menschen hat sich nur zum Schein selbständig gemacht. Scheinselbständigkeit ist daher ein diskriminierender Begriff. Auch jemand nachträglich zu kriminalisieren ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.

Daher setzen wir uns dafür ein, dass selbständige Wissensarbeiter im IT-Bereich nicht länger als scheinselbständig diskriminiert werden.

URLs mit weiteren Informationen zum Thema:

Gutachten: IT-Freelancer sind Selbstständige (Bitcom)
Rechtsgutachten zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer Spezialisten – dargestellt am Beispiel sog. IT-Freelancer. Von dieser Seite kann das komplette Rechtsgutachten als PDF heruntergeladen werden.
Rechtsgutachten: IT-Freelancer sind Selbstständige (GULP)
Hinweis auf ein einschlägiges Buch für alle, die sich eingehender mit dem Thema beschäftigen wollen: Scheinselbständigkeit in Deutschland

16. September 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
Schlagworte: Gutachten, IT-Freelancer, Rechtsgutachten, Status von IT-Freelancern, Unternehmer
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