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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
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Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer sein2 / Scheinselbständigkeit

Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie “Scheinselbständigkeit” diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.

Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers

DBITS-Info, Scheinselbständigkeit, Veranstaltungen

Das Spannungsfeld zwischen Flexibilisierung und Regulierung und die zeit- und ortsunabhängige Erbringung von Arbeitsleistungen ist nicht erst seit Corona ein aktuelles Thema. Viele Urteile drehen sich in dem Feld um neue Plattformen zu Fahr-/Lieferdienstleistungen und deren neuartige Beschäftigungsformen. Zur Situation von IT-Selbständigen gab und gibt es leider nur wenige Urteile ( Beispiel von 2017 ) bei gleichzeitig sich ändernder Gesetzeslage eine Unsicherheit vor allem bei Auftraggebern. Diese Unsicherheit bei Auftraggebern hat verschiedene, meist negative Folgen, für uns Einzelkämpfer und das Damokleschwert der Scheinselbständigkeit schwebt immer über uns.

Fehlende Rechtssicherheit und die Praxis

IT-Selbständige sind derzeit mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert, die bei Auftraggebern zu Unsicherheiten führt. Dies treibt verschiedenste Blüten.

  1. Projekte werden von Firmen nur über Personalvermittler beauftragt und bezahlt.
  2. Die Personalvermittlungskonzerne versuchen die Freelancer*innen zu zwingen, verschiedenste Selbstauskünfte zu anderen Projekten auszufüllen.
  3. Die Personalvermittler versuchen durch Vertragskonstellationen, die Gefahren einer Scheinselbständigkeit auf die Freelancer zu übertragen.
  4. Vertragskonstellationen mit mehr als einem Zwischenhändler und komplexen Vertragsgestaltungen.

Wozu führt die unsichere Rechtslage?

Es gibt sozialversicherungsrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche, einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Da wir und auch unsere Auftraggeber nicht immer eine Heerschar von Anwälten beschäftigen möchten, sind die Folgen im Einzelnen meist schwer einzuschätzen.

Berufungsverfahren am LSG eines IT-Selbständingen erfolgreich

Folgendes urteil ist seit kurzem mit vollständiger Begründung auf sozialgerichtbarkeit.de einsehbar. Der Softwareentwickler war für 6 Monate beim Kunden mit Rahmen- und Projektvertrag für einen festen 524€ Tagessatz vor Ort eingesetzt.

Dann wurde ein Statusfestellungsantrag des Softwareentwicklers gestellt.

  1. Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine abhängige Beschäftigung bei der Aktiengesellschaft fest und bejahte damit dessen Versicherungspflicht.
  2. Es folgte ein erfolgloses Widerspruchsverfahren.
  3. Erfolgreiche Berufung vor dem SG Karlsruhe.

Eine anwaltliche Einschätzung von Udo Schwerd, findet ihr in seinem Blogartikel “Urteil des LSG zur Scheinselbständigkeit eines Softwareentwicklers”auf seiner Homepage.

Weitere Diskussionen werden folgen

Wir sind gespannt, wie sich die Lage weiter entwickelt und halten euch bei allen relevanten Änderungen weiter auf dem Laufenden.

Was hältst du von diesem Artikel?

Trifft er das, was dich beschäftigt? Oder denkst anders über dieses Thema. Vielleicht fällt dir etwas ein, das du uns zu diesem Thema unbedingt mitteilen möchtest. Nur zu! Wir freuen uns über jeden individuellen Standpunkt, den wir zu lesen bekommen. Danke!

22. Juli 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/10/paragraph-2546124_1920.jpg 787 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-07-22 09:52:382022-12-01 09:56:48Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers

Kolumne: Gesetzesauslegung der DRV – Phantasie oder Verzweiflung?

Scheinselbständigkeit

Die Phantasie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) scheint wenig Grenzen zu kennen. Den Auftritt als Markenbotschafter in einem Werbespot als künstlerische Leistung anzusehen, deutet jedenfalls auf eine wirklich phantasievolle Interpretation, wenn nicht gar auf eine Art “Verzweiflung”. Doch wenn ich den Kostendruck bei der Rentenversicherung als Auslöser für eine solche Reaktion bzw. ein solches Vorgehen sehe, finde ich es nicht mehr lustig. Die Gesetzesauslegung der DRV hinterlässt einen faden Beigeschmack.

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21. Oktober 2021/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/10/paragraph-2546124_1920.jpg 787 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2021-10-21 09:58:192021-11-19 16:17:37Kolumne: Gesetzesauslegung der DRV – Phantasie oder Verzweiflung?

Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise

Scheinselbständigkeit

In einer vom Branchenverband Bitkom angeforderten Studie wurden vom Heidelberger Professor Stoffels klare gesetzliche Regelungen postuliert. Im Artikel: „Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!“ haben wir darüber berichtet.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte zu einer in der Studie formulierten Anforderung, es wäre „ein falscher Weg, branchen- oder tätigkeitsbezogene Sonderregelungen für angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise zu schaffen“.

Wirtschaft und IT-Freelancer dringen seit langem auf Gesetze, die gewährleisten, dass selbständige IT-Profis in einem rechtssicheren Raum selbstbestimmt arbeiten können. Regierung und Arbeitsministerium vertrösten oder weisen solche Forderungen zurück.

Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise

Diese Aussage („angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise“) unterstellt uns IT-Freelancern, dass wir nur so tun, als wären wir nicht schutzbedürftig. Ähnlich diskriminiert der Begriff „Scheinselbständigkeit“. Dieser Begriff schiebt uns in die Schuhe, wir täten nur so, als wären wir selbständig. In Wirklichkeit wollten wir uns nur vor der Zahlung in die Sozialversicherung drücken.

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30. November 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/11/fantasy-3534494_1920.jpg 882 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2020-11-30 08:27:312021-11-16 14:05:06Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise

Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!

Scheinselbständigkeit

Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.

Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“

Das umfangreiche Gutachten kann von den Seiten des Bitcom heruntergeladen werden. Hier die URL: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer. Dieses PDF enthält viele relevante Punkte, die in künftigen Diskussionen eine Rolle spielen werden und auch spielen müssen.

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16. September 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/bulletin-board-3127287_1920.jpg 904 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png Heinrich Tenz2020-09-16 07:34:572021-11-16 14:19:41Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!

2 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit

Scheinselbständigkeit

Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten. 

Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!

Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel. Weiterlesen

7. Mai 2019/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/birthday-1835443_1920.jpg 1155 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2019-05-07 22:30:352021-11-16 15:16:582 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit

Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

Scheinselbständigkeit

Arbeitsministerium und Finanzministerium sind seit langer Zeit in der Hand der SPD. Daher darf man hier in Bezug auf die Interessen von uns Freelancern nicht viel Neues erwarten. Umso wichtiger ist es, einen öffentlichen Druck aufzubauen, damit unsere Probleme auch von einer breiten Masse gehört werden. Nur dadurch lässt sich die Situation für Informatiker verbessern.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Regierung will keine Sonderregeln für IT-Freelancer

In keinem anderen Land der Welt müssen Informatiker ihren Status vor Gericht feststellen lassen: Freiberufler, Unternehmer oder scheinselbständig. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Informatikern. Daher müssen bestehende Gesetze entsprechend ergänzt werden, wie das EStG und das PartGG, in denen der Informatiker bislang gänzlich unbekannt ist. Eine offizielle Anerkennung des Informatikers als Freiberufler, würde der Scheinselbständigkeitskeule deutlich den Schwung nehmen. Denn dann wären die Hürden deutlich höher, einem diesen Status abzuerkennen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang den folgenden Beitrag…

16. März 2019/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/museums-victoria-WGeO6dW5GZM-unsplash.jpg 1515 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2019-03-16 13:01:372021-11-16 15:17:37Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland
Seite 1 von 512345
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