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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer sein2 / Scheinselbständigkeit

Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie „Scheinselbständigkeit“ diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.

DRV DECODED – Selbstcheck Erwerbsstatus: Alle Fragen, alle Punkte, alle Fallen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, Marktbeobachtung, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die DRV hat einen neuen Selbstcheck Erwerbsstatus veröffentlicht. Was die Behörde nicht verrät: Wie der Algorithmus dahinter funktioniert. Wir haben ihn entschlüsselt.

Was wir in unserem ersten Artikel bereits eingeordnet haben, legen wir hier offen – mit konkreten Zahlen.

Das System startet bei -8

34 Fragen, jede mit einem Punktwert. Am Ende entscheidet die Summe: Score ≥ +1 = selbstständig, Score ≤ −1 = abhängig beschäftigt.

Der Clou: Das System startet nicht bei 0. Der Basis-Score beträgt −8 Punkte. Bevor ihr auch nur eine Frage beantwortet habt, seid ihr im Minus. Wer alle Fragen mit der ungünstigsten Antwort beantwortet, landet bei −76 Punkten. Wer alles perfekt macht, klettert ins Plus – aber der Weg dahin ist steil, weil die Startposition bereits negativ ist.

Das ist, als würde die DRV sagen: „Wir gehen erstmal davon aus, dass du kein Selbstständiger bist. Beweise uns das Gegenteil.“

Wo die Punkte wirklich liegen

Nicht alle Kategorien wiegen gleich. Die Gewichtung zeigt, wo die DRV genau hinschaut – und wo nicht:

Arbeitsausführung & Weisungsgebundenheit: bis zu −19 Punkte. Die mit Abstand schwerste Kategorie. Allein hier entscheidet sich fast ein Viertel des gesamten Scores.

Arbeitszeit: bis zu −14 Punkte. Feste Zeiten, Urlaubsregeln, Lohnfortzahlung – alles Volltreffer im Algorithmus.

Zusammenarbeit & Eingliederung: bis zu −14 Punkte. Und hier wird es für die IT-Branche absurd: Wer in einem Scrum-Team arbeitet und wahrheitsgemäß angibt, dass er an Besprechungen teilnimmt, verliert −3 Punkte. Pro Meeting-Frage. Die DRV unterscheidet nicht zwischen methodisch notwendiger Koordination und disziplinarischer Anweisung.

Vergütung: bis zu −8 Punkte. Immerhin: Stundenvergütung kostet nur −2. Der Branchenstandard wird toleriert.

Arbeitsmittel & Kapitaleinsatz: bis zu −6 Punkte. Eigener Laptop reicht. Aber mit Firmenlogo des Kunden auftreten kostet allein −4.

Kundengewinnung & Marktauftritt: nur −5 Punkte. Und genau das ist der Skandal. Die Kategorie, die vor Gericht oft entscheidend ist – eigene Website, wechselnde Kunden, Akquise – bewertet der Algorithmus mit lächerlichen 5 von 76 möglichen Negativpunkten. Praktisch irrelevant.

Arbeitsort: ±0 Punkte. Ob Homeoffice oder Kundenbüro – dem Algorithmus ist es egal.

Die fünf teuersten Einzelfragen

Fünf falsche Antworten reichen für −20 Punkte. Das kippt in vielen Szenarien das Ergebnis:

−5: Gibt es genaue Anweisungen zur Arbeitsausführung? −4: Gibt es feste Vereinbarungen zur Arbeitszeit? −4: Können Aufgaben einseitig verändert werden? −4: Treten Sie mit Firmenlogo des Auftraggebers auf? −3: Müssen Sie an Besprechungen teilnehmen?

Was das alles bedeutet

Der Selbstcheck Erwerbsstatus ist kein neutrales Orientierungstool. Er ist ein Algorithmus mit eingebauter Schlagseite: negativer Startwert, übergewichtete Eingliederungskriterien, untergewichteter Marktauftritt. Die Realität agiler IT-Projektarbeit bildet er nur bedingt ab.

Das heißt nicht, dass das Tool nutzlos ist. Im Gegenteil: Wer die Logik kennt, kann sich vorbereiten. Genau dafür haben wir den Algorithmus in einen eigenen Rechner übertragen – mit sichtbaren Scores für jede einzelne Antwort.

→ Hier den DRV-Rechner mit allen Scores durchspielen

Und wer verstehen will, was das Tool alles nicht fragt – Marktauftritt, Kundenhistorie, unternehmerische Investitionen – findet die ausführliche Einordnung in unserem ersten Artikel zum Selbstcheck Erwerbsstatus.

11. April 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/screenshotDRVDECODED.png 1646 1632 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-11 06:49:002026-04-11 11:15:21DRV DECODED – Selbstcheck Erwerbsstatus: Alle Fragen, alle Punkte, alle Fallen

DRV-Selbstcheck DECODED – Scheinselbstständigkeit transparent prüfen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die DRV hat einen neuen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ veröffentlicht – aber die Punktevergabe war eine Blackbox. Wir haben den Algorithmus entschlüsselt und nachgebaut: alle 34 Fragen, jede Antwort mit ihrem genauen Punktwert, transparent und ohne Datenspeicherung. Bereit? Dann jetzt durchspielen.

DBITS e.V. Logo
Selbstcheck Erwerbsstatus

Dieser Selbstcheck basiert auf den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und hilft Ihnen, Ihren Erwerbsstatus einzuschätzen.

Das Ergebnis dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Es hat keine rechtlich verbindliche Wirkung. Für eine verbindliche Statusfeststellung wenden Sie sich an die DRV oder einen Fachanwalt.

–
Score
Beschäftigt ≤ −1 Unklar = 0 Selbstständig ≥ +1
–
0 / 34
beantwortet

Beantworten Sie alle 34 Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Auftragnehmer. Score und Ergebnis werden bei jeder Auswahl sofort aktualisiert. Jede Antwort zeigt ihren Beitrag zum Gesamtscore als farbiges Badge.

Score ≤ −1Abhängige Beschäftigung
Score = 0Nicht eindeutig
Score ≥ +1Selbstständigkeit
Ergebnis
–
–
–
–

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Score
Beschäftigt ≤ −1 Unklar = 0 Selbstständig ≥ +1
–
0 / 34
beantwortet
Algorithmus-Grundlage: Deutsche Rentenversicherung Stand 09.04.2026 und decoding durch ein DBITS Mitglied (Fehlerhafte Auslesung jederzeit möglich)  ·  DBITS e.V.

Was ihr wissen solltet:

  • Man startet bei −8 Punkten. Die Skala reicht von −76 bis +35. Score ≥ +1 = selbstständig, Score ≤ −1 = beschäftigt.
  • Das Tool durchleuchtet nur euer aktuelles Einzelprojekt. Marktauftritt, Kundenhistorie und Akquise interessieren den Algorithmus kaum.
  • Ein Statusfeststellungsverfahren ist nicht zwingend nötig, um selbstständig arbeiten zu dürfen – auch wenn die DRV es am Ende „empfiehlt“.
  • Änderungen und Fehler vorbehalten – meldet euch, wenn ihr Abweichungen findet.
  • Verteilt das Tool gerne an andere Selbstständige.

Tipp: Ihr wollt wissen, was diese Fragen für die IT-Branche im Detail bedeuten und wo die blinden Flecken der Behörde liegen? In unserem ausführlichen Artikel analysieren wir den DRV-Rechner und vergleichen ihn mit unserem präventiven DBITS-Checkup.

10. April 2026/2 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Gemini_Generated_Image_fgw5ttfgw5ttfgw5-5-e1775847149654.png 760 1075 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-10 20:38:492026-04-11 10:53:34DRV-Selbstcheck DECODED – Scheinselbstständigkeit transparent prüfen

Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ein neues digitales Orientierungstool veröffentlicht: den DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus. Das Online-Werkzeug ermöglicht es Auftraggebern und Auftragnehmern, eine erste Tendenz dazu zu ermitteln, ob ein Auftragsverhältnis eher in Richtung selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung weist. Das Tool war bereits länger angekündigt – die DRV hatte es für das erste Quartal 2026 in Aussicht gestellt und dieses Versprechen nun eingelöst.

Wir haben den Selbstcheck Erwerbsstatus durchgespielt, ordnen ihn aus Sicht der IT-Selbstständigkeit ein und vergleichen ihn mit unserem bestehenden DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup.

Was der Selbstcheck Erwerbsstatus bietet – und was er verschweigt

Die DRV behauptet gerne, ihre Kriterien basierten auf der entwickelten Rechtsprechung. In der Praxis der IT-Branche zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Es gibt unzählige Fälle, in denen IT-Freelancer vor Gericht gewonnen haben und Einschätzungen der DRV (etwa zu Vertretungsregelungen oder Arbeitsmitteln) von den Richtern deutlich einkassiert wurden. Von daher ist der Rechner mit Vorsicht zu genießen.

Entsprechend fragt das Tool rund 30 Aspekte des konkreten Auftragsverhältnisses ab, lässt aber wichtige Kriterien für IT-Experten schlicht und bewusst unter den Tisch fallen. Die DRV betont zwar, das Tool sei schnell und anonym nutzbar, doch wer hier auf eine ernsthafte Vorbereitung für den Gerichtsfall hofft, irrt. Wer sich wirklich absichern will, braucht einen spezialisierten Anwalt, keinen Online-Test der Behörde. Zum Verständnis ist es natürlich trotzdem hilfreich.

Screenshot Selbstcheck Erwerbsstatus auf DRV Homepage

Positive Signale für die IT-Branche

Aber erstmal positiv gesehen: Toll, dass es endlich ein handfestes Instrumentarium gibt. Wir hatten dies vor Jahren auch erkannt und online gestellt.

Bei der Analyse des Fragenkatalogs fallen mehrere Punkte positiv auf, die für die IT-Branche von erheblicher Bedeutung sind.

Stundenvergütung wird nicht per se negativ bewertet. In der Vergangenheit galt eine arbeitszeitbezogene Vergütung (Time & Material) vielen Compliance-Beratern als starkes Indiz für eine Arbeitnehmereigenschaft. Im Selbstcheck Erwerbsstatus führt die Angabe einer Stundenvergütung nicht automatisch zu einer negativen Bewertung – vorausgesetzt, das finanzielle Ausfallrisiko (keine Vergütung bei Krankheit, kein Ausfallhonorar bei AG-seitigen Verzögerungen) liegt beim Auftragnehmer. Das entspricht dem branchenüblichen Standard in der IT-Beratung und ist ein begrüßenswerter Schritt in der behördlichen Realitätswahrnehmung.

Vertretung durch interne Mitarbeiter ist nicht automatisch toxisch. Wenn bei Verhinderung des Freelancers der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter die Arbeit übernehmen, führt dies im Tool nicht zwangsläufig zu einer negativen Gesamtbewertung. Das ist relevant für IT-Projekte, in denen externe Spezialisten gemeinsam mit internen Entwicklern an derselben Codebasis arbeiten. Fällt der Externe aus, muss das Projekt durch Interne weitergeführt werden – eine unvermeidbare betriebliche Realität, die das Tool nicht mehr pauschal bestraft.

Meldepflicht bei Abwesenheit ist kein Ausschlusskriterium. Selbst wer angibt, sich bei Krankheit oder Urlaub beim Auftraggeber melden zu müssen, erhält nicht automatisch eine negative Tendenz. In der Praxis ist eine solche Abstimmung schlicht professionelle Kommunikation – kein Ausdruck von Weisungsgebundenheit. Dass der Algorithmus dies offenbar berücksichtigt, ist ein positives Signal.

Der blinde Fleck: Die Gesamtsituation fehlt

Der signifikanteste Kritikpunkt am Selbstcheck Erwerbsstatus ist sein eingeschränkter Blickwinkel. Das Tool analysiert nahezu ausschließlich den Mikrokosmos eines konkreten, einzelnen Auftragsverhältnisses: Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Wer bestimmt den Arbeitsort? Werden eigene Arbeitsmittel genutzt?

Was das Tool dabei weitgehend ignoriert, ist die Gesamtsituation des Selbstständigen – sein unternehmerischer Auftritt am Markt. Dieser Aspekt ist in der Rechtsprechung der Sozialgerichte von erheblicher Bedeutung: Betreibt der Freelancer eine professionelle Website? Akquiriert er aktiv? Hat er wechselnde Kunden? Investiert er in eigene Fortbildung? Unterhält er eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das Tool reduziert diese komplexe unternehmerische Dimension auf eine einzige Frage zur parallelen Tätigkeit für eigene Kunden. Für einen IT-Consultant, der für sechs Monate zu 100 % in einem Kundenprojekt tätig ist, lautet die Antwort hier zwangsläufig „Nein“ – obwohl er davor und danach für andere Auftraggeber gearbeitet hat. Kriterien wie eigene Werbung, eine nachweisbare Kundenhistorie oder unternehmerische Investitionen spielen im Selbstcheck Erwerbsstatus praktisch keine Rolle.

Abstimmung und Zusammenarbeit: Schwer ehrlich zu beantworten

Ein Punkt, der in der Praxis besonders auffällt, betrifft die Fragen zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Das Tool fragt, ob man mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenarbeiten muss und ob Besprechungen verpflichtend sind. Der Antwortkorridor für eine positive Bewertung scheint hier eng.

In der Realität der IT-Projektarbeit ist fachliche Abstimmung keine Weisungsgebundenheit, sondern eine Notwendigkeit. Niemand entwickelt Software im Vakuum. Anforderungen müssen geklärt, Schnittstellen abgestimmt und Vorarbeiten beim Auftraggeber angestoßen werden. Diese alltägliche Projektkoordination als Indiz für abhängige Beschäftigung zu werten, verkennt die Arbeitsweise moderner Wissensarbeit.

Besonders in agilen Frameworks wie Scrum wird das zum Spannungsfeld: Die Teilnahme an Daily Standups, Sprint Planning und Sprint Reviews ist methodisch erforderlich, nicht optional. IT-Freelancer, die hier wahrheitsgemäß antworten, sammeln potenziell Negativpunkte. Wir kennen das leider auch aus der Rechtssprechung: Agile Projekte sind schwierig.

Eine Blackbox – aber warum eigentlich?

Wer den originalen DRV-Check durchspielt, merkt schnell: Das System ist eine absolute Blackbox. Man erhält zu keinem Zeitpunkt eine Erklärung, wie die eigenen Antworten bewertet werden. Der Test ist damit intransparenter als die Schufa oder Creditreform.

Woher soll man wissen, ob eine Stundenvergütung, die branchenübliche Vertretung durch interne Mitarbeiter oder eine einfache Meldepflicht bei Krankheit nun negativ oder neutral gewertet werden? Die DRV lässt die Nutzer hier völlig im Dunkeln. Erst durch unser DBITS-Decoding des Algorithmus konnten wir sichtbar machen, wie willkürlich und realitätsfern die Punkteschrauben im Hintergrund tatsächlich gedreht werden.

Einige Fragen passen nicht zu jedem Konstrukt

Auffällig ist auch, dass der Fragenkatalog offenbar ein bestimmtes Arbeitsmodell im Hinterkopf hat – vermutlich die Tätigkeit über einen zwischengeschalteten Vermittler. Fragen wie „Schließen Sie direkt Verträge mit den Kunden des Auftraggebers ab?“ oder „Müssen Sie einen Teil Ihres Honorars an den Auftraggeber abgeben?“ ergeben bei einer direkten Kundenbeziehung wenig Sinn. IT-Selbstständige, die ohne Provider direkt für Endkunden arbeiten, werden manche Fragen als schlecht passend empfinden.

Trügerische Sicherheit im Ernstfall

Trotz der Veröffentlichung des Tools warnt die DRV am Ende selbst: Das Ergebnis ersetzt keine rechtsverbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle. Wer nun hofft, ein positives Tool-Ergebnis im Falle eines Widerspruchsverfahrens als zusätzliches Argument nutzen zu können, wird herb enttäuscht.

Der Selbstcheck verschiebt die Argumentationslast keinesfalls. Im Ernstfall wird die DRV schlicht und stumpf wiederholen, dass ihr eigenes Online-Tool keinerlei rechtliche Aussagekraft hat. Es ist ein Spiel, bei dem die Behörde die Regeln diktiert, die Würfel versteckt und das Ergebnis im Zweifel einfach ignoriert.

DRV-Selbstcheck und DBITS-Checkup: Unterschiedliche Ansätze

Der wesentliche Unterschied zwischen dem neuen Selbstcheck Erwerbsstatus und unserem DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup liegt im methodischen Ansatz.

Der Selbstcheck Erwerbsstatus liefert eine algorithmische Momentaufnahme eines konkreten Auftragsverhältnisses. Er bewertet, wie das aktuelle Projekt auf Basis der BSG-Kriterien tendenziell einzuordnen ist. Der Fokus liegt auf dem Ist-Zustand eines einzelnen Auftrags.

Der DBITS-Checkup verfolgt einen präventiven, handlungsorientierten Ansatz. Er ist weniger als juristisches Urteilsinstrument konzipiert, sondern als Best-Practice-Leitfaden, der IT-Selbstständigen hilft, ihren Außenauftritt und ihr Projekt-Setup vor Projektbeginn so auszurichten, dass das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gar nicht erst entsteht. Er umfasst vier Säulen: die Weisungsfreiheit bei der Leistungserbringung, die Vermeidung einer Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, den unternehmerischen Auftritt als Selbstständiger am Markt sowie eine sauber abgegrenzte Leistungsbeschreibung.

Kurz gesagt: Der DRV-Selbstcheck fragt „Wie sieht es aktuell aus?“. Unser Checkup fragt zusätzlich „Was können Sie aktiv tun, um Ihre Selbstständigkeit abzusichern?“ – und gibt darauf konkrete Antworten.

Empfehlung

Der Selbstcheck Erwerbsstatus ist ein sinnvoller erster Orientierungspunkt, der die Bereitschaft der Rentenversicherung signalisiert, digitaler und transparenter zu werden. IT-Selbstständige sollten das Tool kennen und durchspielen – allein schon, um die Fragen zu kennen, die bei einer Prüfung relevant werden können. Sich ausschließlich darauf zu verlassen, wäre allerdings fahrlässig.

Für eine fundierte Vorbereitung auf Projekte und Vertragsverhandlungen empfehlen wir, ergänzend unseren DBITS-Checkup durchzuführen. Er bietet die ganzheitliche Perspektive, die für eine belastbare Absicherung in der Praxis notwendig ist – insbesondere den Blick auf den eigenen Marktauftritt, der bei einer realen Statusprüfung durch die DRV oder vor Gericht ein entscheidender Faktor sein kann.

Links:

  • DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus
  • DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup

UPDATE 10.04.2026: Wir haben ein Tool ermittelt, welches den Selbstcheck der DRV transparent ausführt, siehe Artikel DRV DECODED

9. April 2026/1 Kommentar/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Gemini_Generated_Image_f5f4c6f5f4c6f5f4-scaled.png 1396 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-09 10:25:002026-04-12 16:46:00Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen

DBITS im F.A.S.-Interview: Warum die „Neue Selbstständigkeit“ ein historischer Befreiungsschlag ist

BAGSV-News, DBITS-Arbeitskreise, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe und auf faz.net ausführlich über das lang erwartete neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit – und hat unseren Vorstand Helge Meyer dazu als Experten befragt.

Im Artikel der F.A.S. wird deutlich, dass der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) weit mehr ist als nur eine weitere Verordnung. Er ist eine massive Chance für unsere Branche.

Der Befreiungsschlag: Freikaufen von der Rechtsunsicherheit

Das Herzstück des Entwurfs ist die sogenannte „Neue Selbstständigkeit“. Sie bietet genau das, was wir seit Jahren fordern: einen echten Safe Harbor. Wer bestimmte, praxisnahe Kriterien erfüllt, gilt rechtlich einwandfrei als selbstständig. Die gefürchtete und oft willkürliche Prüfung durch die Rentenversicherung (das Damoklesschwert DRV Scheinselbstständigkeit) verliert damit ihren Schrecken.

In der F.A.S. bringt unser Vorstand Helge Meyer diesen historischen Paradigmenwechsel auf den Punkt:

„Wir können uns quasi freikaufen von der Scheinselbständigkeit.“

Für Auftraggeber und IT-Freelancer bedeutet das: Türen, die bei großen Konzernen aus Angst vor Nachzahlungen verschlossen waren, öffnen sich wieder. Der Markt für externe Experten wird wieder frei und rechtssicher bespielbar.

Unsere Mission: Den guten Entwurf praxistauglich machen

Die Rechtssicherheit durch die „Neue Selbstständigkeit“ mit Duldungsbeitrag ist ein grandioser erster Schritt. Das neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit ist allerdings erst ab 01.01.2028 geplant. Wie im F.A.S.-Artikel ebenfalls zitiert, setzen wir als DBITS uns nun dafür ein, die bürokratischen Hürden bei der Umsetzung abzubauen:

  • Kein Arbeitgeberverfahren: Wir kritisieren den Plan, dass Auftraggeber die Rentenbeiträge berechnen und abführen sollen. Im F.A.S.-Interview warnt Helge Meyer davor, dass IT-Experten künftig all ihren Kunden ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssten.
  • Unser Gegenvorschlag: Wir fordern den Weg des ordentlichen Kaufmanns – eine einfache, unbürokratische Abwicklung über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Du willst die Details wissen? Wir haben das geplante Gesetz komplett für dich analysiert. Erfahre, wie genau das neue Modell funktioniert und welche konkreten Lösungen der DBITS in Berlin fordert.

👉 Hier geht es zu unserem ausführlichen Überblick zur gedulteten Selbstständigkeit.

4. April 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-04-um-23.49.47.png 1676 1968 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-04 23:58:152026-04-04 23:59:13DBITS im F.A.S.-Interview: Warum die „Neue Selbstständigkeit“ ein historischer Befreiungsschlag ist

„Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €

BAGSV-News, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Nachdem die SZ bereits berichtete, liegt er nun auch uns vor: Der lang erwartete Referentenentwurf ( Link zum Dokument bei table.media ) zur Statusreform des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Dies ist ein historischer Moment für IT-Selbstständige und deren Auftraggeber. Erstmals in der Geschichte des deutschen Sozialversicherungsrechts kann die gefürchtete und oft unvorhersehbare Gesamtabwägung der Rentenversicherung durch eine gesetzliche Fiktion ersetzt werden. Für uns IT-Wissensarbeiter bringt dieser Entwurf die ersehnte Befreiung – aber der Preis für die Rechtssicherheit ist hoch und aus unserer Sicht zu bürokratisch.

Der Schlüssel: „Ungeachtet“ der Gesamtabwägung

Nach 25 Jahren ohne Bewegung im Statusrecht tut sich erstmals etwas. Eine solche Öffnung wäre mit einem SPD-geführten BMAS vor 10 bis 15 Jahren undenkbar gewesen. Der Entwurf führt den § 7 Abs. 5 SGB IV-E ein. Das mag technisch klingen, enthält aber ein magisches Wort: „ungeachtet“.

Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, gilt eine Tätigkeit als selbstständig, ungeachtet dessen, was die klassische Gesamtabwägung der Rentenversicherung sagen würde. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Die Kriterien des 2-aus-4-Modells sind dabei erfreulich niedrigschwellig. Für IT-Freelancer, die die Rentenversicherungspflicht in ihre Honorare einpreisen können, eröffnet sich eine echte unternehmerische Chance: Neue Tätigkeitsfelder und Auftraggeber, die bisher aus Angst vor Nachzahlungen die Tür geschlossen hatten, werden wieder zugänglich.

Was uns besorgt: Duldungsbeitrag ohne Wahlfreiheit

Wer sich jetzt freut, muss stark sein. Diese Rechtssicherheit gibt es nicht umsonst. Wer die „Selbstständigkeit unter Duldung“ wählt, wird zwingend rentenversicherungspflichtig. Für gut verdienende IT-Freelancer bedeutet das den Duldungsbeitrag von rund 21.380 Euro im Jahr (Stand 2028). Dieses Geld ist ausdrücklich nicht weg, es wird dem Selbstständigen als 2 Rentenpunkte gutgeschrieben.

Die 4 zwingenden Grundvoraussetzungen

Damit die neue Fiktion (!= Vermutungsregelung) der Selbstständigkeit greift, müssen folgende vier Bedingungen kumulativ (gleichzeitig) erfüllt sein:

  1. Übereinstimmender Wille: Beide Parteien müssen bei Vertragsschluss von einer Selbstständigkeit ausgehen. (Kritik: Es fehlt eine Regelung, wie dieser Wille nachzuweisen ist, was wahrscheinlich ein Einfallstor für spätere Streitigkeiten öffnet).
  2. Unternehmerisches Handeln: Die Tätigkeit muss typische unternehmerische Merkmale aufweisen (siehe „2-aus-4-Modell“ unten).
  3. Anti-Missbrauchs-Tatbestände:
    • Karenzzeit: Sechs Monate ohne Anstellung beim Auftraggeber. (Kritik: Sechs Monate sind in der Praxis zu knapp und manipulativ. Ein Unternehmen kann die Wartezeit einkalkulieren, um Stellen in freie Mitarbeit umzuwandeln. Der DBITS e.V. fordert hier eine Verlängerung auf 12 Monate, um Drehtüreffekte wirksamer zu unterbinden).
    • Konzernklausel (§ 18 AktG): Die Karenzzeit gilt präzise auch für verbundene Unternehmen im Konzern. (Beispiel: Wer bei der Siemens AG angestellt war, kann nicht über Siemens Advanta als Freelancer re-engagiert werden – und umgekehrt).
  4. Meldepflicht des Auftraggebers (innerhalb von 6 Wochen): Versäumt der Auftraggeber diese Meldung, entfällt die Rechtssicherheit rückwirkend und man landet wieder in der unsicheren Gesamtabwägung.

Wichtig für uns: Branchen, die vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst sind (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG, z.B. Bau, Reinigung, Fleischwirtschaft), sind von dieser neuen Regelung vollständig ausgeschlossen. Die IT-Branche ist gerade nicht ausgenommen. Das ist für uns eine gute Nachricht, die wir mitnehmen sollten.

Das „2-aus-4-Modell“: Wir füllen die Praxis

Satz 2 des Entwurfs konkretisiert das „unternehmerische Handeln“. Es etabliert ein kumulativ-alternatives System: Es gibt eine zwingende Basisvoraussetzung und einen Wahlkatalog.

Zwingende Basis: Das Recht, eine Vertretung zu stellen. (Kritik: Der Entwurf verlangt nur das Recht im Vertrag, nicht die tatsächliche Ausübung. Das ist manipulationsanfällig für formale Klauseln, die faktisch nie wahrgenommen werden).

Zusätzlich müssen mindestens zwei der folgenden vier Kriterien erfüllt sein:

KriteriumWas das in der Praxis bedeutet
Basis: VertretungsrechtEine rein formale vertragliche Klausel genügt, auch wenn sie faktisch nie wahrgenommen wird.
Wahl 1: Verlustrisiko & GewinnchanceDieses Kriterium stammt aus der klassischen Rechtsprechung. Reine Stundensatzvereinbarungen ohne wirtschaftliches Risiko erfüllen dieses Kriterium wahrscheinlich nicht. Wie Verlustrisiko in der IT ohne Werkvertrag zu regeln ist, ist noch offen.
Wahl 2: Mehrere AuftraggeberDer Freelancer ist „nicht im Wesentlichen“ nur für diesen einen Kunden tätig (wahrscheinlich greift hier die bekannte 5/6-Umsatz-Grenze).
Wahl 3: Unternehmertypische AufwendungenDer Entwurf wertet eigene Aufwendungen positiv – wer investiert, handelt unternehmerisch. Die Schwelle ist noch unklar (reicht ein eigener Laptop oder muss eine substanzielle Investition vorliegen?). Ähnlich zum vorherigen Kriterium.
Wahl 4: Werbender MarktauftrittEigene Website, Verbandsmitgliedschaft, LinkedIn-Präsenz, dokumentierter unternehmerischer Wille.

Der „Renten-Bug“ – Unsere Positionen & Lösungen

Die Fiktion (=gesetzgeberisches Basta) hat ihren Preis. Als sozialpolitischer Ausgleich ist die „Neue Selbstständigkeit“ zwingend rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 3 SGB VI-E), und zwar auf 90 % der Vergütung. Der Selbstständige trägt den Gesamtbeitrag allein. In gut laufenden Jahren bedeutet dies den Höchstbeitrag: ca. 101.400 × 18,6 % = 18.860 EUR (Stand 2026). Dieser erhöht sich bis zur geplanten Einführung auf einen Duldungsbeitrag von etwa 21.380 Euro im Jahr (2028). Ganz schön happig, aber man bekommt ihn zumindest auf sein eigenes Rentenkonto gutgschrieben.

Wir im DBITS e.V. positionieren uns klar zu den offenen Fragen und fordern Lösungen:

1. GmbH / juristische Personen?

Der Entwurf ignoriert bisher im ersten Anschein juristische Personen. Wer als Freelancer eine eigene 1-Personen-GmbH oder UG gegründet hat, profitiert wahrscheinlich nicht von der neuen Rechtssicherheit. Die Gefahr: Auftraggeber werden künftig nur noch natürliche Personen beauftragen, weil sie dort 100 % sicher sind. GmbH-Freelancer drohen vom Markt verdrängt zu werden. Wir fordern die Einbeziehung beherrschter GmbHs/UGs mit Regelbeitrag auf das Geschäftsführergehalt.

2. Mehrfachbeauftragung & Erstattungen

Es fehlt ein praxistauglicher Weg, Parallelprojekte gegenüber jedem einzelnen Kunden nicht offenlegen zu müssen. Unsere Forderung: Wir brauchen ein nachträgliches Erstattungsverfahren analog zur Lohnsteuer bei Mehrfachbeschäftigung. Dies vermeidet die Offenlegung und wahrt die Geschäftsgeheimnisse der Freelancerinnen und Freelancer.

3. Dreiecksgeschäfte: Die härteste Schutzlücke des Entwurfs

Der springende Punkt ist die fehlende Durchgriffshaftung auf den Endkunden. Wenn die Agentur insolvent geht, verliert der Freelancer nicht nur sein Honorar, sondern evtl. auch seine Rentenanwartschaften – ohne Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies ist die eine Schutzlücke des Entwurfs.

4. Rückforderungen: Keine Verknüpfung der Korrekturen

Der Weg über § 26 Abs. 2 SGB IV zur Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist richtig, aber der Entwurf verknüpft Honorarkorrektur und Rentenkontokorrektur nicht.

5. Zwei von vier Kategorien ähnlich?

„Verlustrisiko/Gewinnchance“ und „Unternehmertypische Aufwendungen“ sind aus unserer (zugebenermaßen juristisch laienhaften) Meinung sehr ähnlich. Wir werden uns dafür einsetzen, dass hier genau benannt wird, wie man die Kritieren erfüllt.

6. Subunternehmerketten und Vergütungserosion

Der Entwurf regelt Subunternehmerketten nicht eindeutig. Ohne Transparenzpflicht für die Vergütungsstruktur und Margendeckelung besteht das Risiko, dass Zwischenstationen einen überproportionalen Anteil der Endkundenvergütung absorbieren und die Beitragsbasis des Selbstständigen erodiert.

7. Inkrafttreten erst 2028

Das Gesetz soll erst zum 1.1.2028 in Kraft treten. Das ist für viele Branchen, die akut unter der Rechtsunsicherheit leiden, viel zu spät.

Warum eigentlich so kompliziert? Ein Gegenvorschlag: Abwicklung am Jahresende

Ein eleganter Kompromiss hätte eine elegante Umsetzung verdient. Wenn wir schon gezwungen werden, in die DRV einzuzahlen, dann muss das über einen konsequent personenbezogenen Ansatz geschehen: Die Abwicklung über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Jeder von uns ermittelt am Jahresende seinen Gewinn für das Finanzamt. Genau dort können die Rentenbeiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet und abgeführt werden. Das wäre der unbürokratische Weg des ordentlichen Kaufmanns. Er befreit Auftraggeber von Haftungsrisiken, schützt unsere Geschäftsgeheimnisse bei Mehrfachbeschäftigungen und respektiert unsere unternehmerische Unabhängigkeit.

Zeitlicher Ablauf – Das müssen ihr jetzt wissen

Wann ist mit dem Gesetz zu rechnen? Hier ist der voraussichtliche zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsprozesses:

  • Ressortabstimmung: Ist laut Aussagen von verschiedenen Medien noch nicht offiziell gestartet. Einen vollständigen Referentenentwurf findet ihr übrigens im Original bei table.media.
  • Verbändeanhörung
  • Stellungnahmefrist / Kabinettsbeschluss

Was denkt ihr? Wie bewertet ihr den Entwurf? Seid ihr bereit, einen Duldungsbeitrag für Rechtssicherheit zu zahlen? Und was haltet ihr von unserem Vorschlag, die Beiträge einfach über die Steuererklärung abzuwickeln? Diskutiert mit uns in den Kommentaren oder in unserem Mitgliederbereich!

31. März 2026/4 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/03/Gemini_Generated_Image_1yetvp1yetvp1yet-scaled.png 1429 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-03-31 20:40:002026-04-03 13:47:32„Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €

DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse

BAGSV-News, DBITS-Info, IT-Freelancer sein, Marktbeobachtung, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Innovation braucht Rechtssicherheit – Warum Berlin jetzt liefern muss.

Eigentlich stand heute Morgen die Analyse des aktuellen Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige auf der Agenda. Doch die Zahlen zeigen ein Problem, das weit über die Konjunktur hinausgeht: Die Stimmung ist auf einem historischen Tiefpunkt, weil ein hausgemachter bürokratischer Systemfehler die IT-Wissensarbeit in Deutschland blockiert.

Unser Vorstand Helge Meyer durfte dazu heute live in der n-tv Telebörse an der Frankfurter Börse Stellung beziehen.

Jimdo-ifo-Selbstständigen-Index GEschäaftslage Januar 2026

Die Blockade der Digitalisierung

IT-Selbstständige sind das Rückgrat moderner Transformationsprojekte. Wir sind die Spezialisten, die gerufen werden, um komplexe Automatisierungen umzusetzen und moderne Software-Architekturen in gewachsene IT-Landschaften zu integrieren. Wir sind die „Feuerwehr“, wenn es in den Projekten brennt. Doch statt uns arbeiten zu lassen, wird uns der Zugang durch Rechtsunsicherheit massiv erschwert.

Der Compliance-Freeze: Wenn Vorstände Angst bekommen

Wie Interview klar benannt: Das Kernproblem liegt in der massiven Verunsicherung auf der Auftraggeberseite. Vorstände von Großkonzernen haben schlichtweg nackte Angst vor drakonischen Strafen. Da das Vorenthalten von Sozialbeiträgen eine Straftat darstellt (§ 266a StGB), gehen Entscheider ins persönliche Haftungsrisiko.

Die fatalen Konsequenzen für den Standort:

  • Auftragsstopp: Bei Banken, Versicherungen und im Automobilbau bleiben die Türen für externe Experten oft komplett zu – nicht aus mangelndem Bedarf, sondern weil das Rechtsrisiko für die Compliance-Abteilungen und Vorstände nicht getragen werden kann.
  • Know-how-Abfluss: Projekte werden zunehmend ins Ausland verlagert (Nearshoring/Offshoring). Die Wertschöpfung und die Steuereinnahmen verlassen Deutschland.
  • ANÜ-Zwang statt Expertise: Eine Lünendonk-Studie belegt es: Während die Zeitarbeit konjunkturell sinkt, steigt die IT-Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) gegen den Trend anderer Branchen um 10 % (aktueller Stand zu 2024). Experten werden in unflexible Konstrukte gepresst, die der modernen Projektrealität nicht entsprechen.

Unsere Forderung: Der digitale Befreiungsschlag

Zusammen mit einem breiten Bündnis (u.a. Bitkom und DIHK) fordert der DBITS e.V. endlich Rechtssicherheit durch Vorsorgefähigkeit.

Wir brauchen einen „Fast-Track“ zur Statusfeststellung. Ein Prozess, der digital und unbürokratisch prüft:

  1. Ist der IT-Experte durch ein entsprechendes Honorarniveau vorsorgefähig?
  2. Liegt ein Nachweis über eine private Altersvorsorge vor?

Wer für sich selbst sorgt, ist nicht schutzbedürftig. Rechtssicherheit für Selbstständige ist ein kostenloses Konjunkturpaket. Es kostet den Staat keinen Cent, würde aber sofort die blockierte Innovationskraft von zehntausenden Experten freisetzen.

Berlin, hörst du zu?

Wie Frank Meyer im Interview fragte: „Hört uns jemand in Berlin?“ Die Konzepte liegen seit Jahren in der Schublade, das Ziel steht schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag. Es ist Zeit, den digitalen Stillstand zu beenden.

Werde Teil der Bewegung: Unterstütze unsere Arbeit im Verband. Gemeinsam erhöhen wir den Druck auf die Politik, damit IT-Selbstständigkeit in Deutschland wieder eine Zukunft hat!

Mehr zu dem TV-Beitrag auch auf LinkedIn.

Der vollständige TV-Beitrag findet sich auf der n-tv Webseite im Bereich Wirtschaft.

6. Februar 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/02/vlcsnap-2026-02-06-10h14m12s081.png 720 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-02-06 12:56:002026-02-09 09:52:08DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse
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