Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie “Scheinselbständigkeit” diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.
Die jüngste Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird von vielen als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte gefeiert. Doch während die Regelungen darauf abzielen, Plattformbeschäftigte besser zu schützen und Transparenz zu schaffen, sehen sich Soloselbstständige in Deutschland mit einer beispiellosen Bürokratielast konfrontiert.
Die Einführung einer Beweislastumkehr bedeutet, dass Auftraggeber nun den Status ihrer Selbstständigen nachweisen müssen – eine Aufgabe, die mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die vage Definition von Plattformarbeit könnte dazu führen, dass unzählige Auftraggeber unter diese Richtlinie fallen, was die ohnehin schon bestehende Rechtsunsicherheit für Soloselbstständige weiter verstärkt.
Die EU-Richtlinie stellt die Selbstständigkeit von Soloselbstständigen in Deutschland in Frage und führt bereits jetzt dazu, dass sie von lukrativen Aufträgen ausgeschlossen werden oder in unsichere Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Diese neuen Regelungen werden diese Situation nur noch verschlimmern und die Unsicherheit für Soloselbstständige auf ein untragbares Maß steigern.
Während die EU-Richtlinie sicherlich einige positive Auswirkungen haben mag, bedeutet sie für Soloselbstständige in Deutschland vor allem eins: zusätzliche Hürden und Einschränkungen in ihrer Arbeitspraxis. Es ist an der Zeit, dass die Interessen dieser wichtigen Gruppe ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden, um eine faire und ausgewogene Arbeitslandschaft zu schaffen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/03/judgment-8442199_1280.png9141280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS e.V.2024-03-14 13:41:562024-03-14 13:41:58EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland
Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)
Hauptthemen der Diskussion
Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.
Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick
Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.
Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ
Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.
Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?
In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.
Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen
Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.
Ist ANÜ das beste Modell?
In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.
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Politik zu Arbeitnehmerüberlassung
Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.
Rainer Rösing auf LinkedIn
Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.
Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.
Stand der Selbstständigkeit in Deutschland
Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png6001200DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung
Die von uns beworbene Veranstaltung von Freiheit.org am 8. Dezember 2023 mit dem etwas sperrigen Titel “Erwerbsdiversität und moderne Arbeitswelten” war eine interessante Diskussion mit hochkarätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter Carlos Frischmuth, Catharina Bruns und Pascal Kober. Die Veranstaltung bot nicht nur einen klaren Einblick in die Standpunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen.
Die Diskussion war sehr lebhaft und alle Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern waren sich weitgehend einig. Es gab aber auch kritische Worte, so bemängelte Frau Bruns, dass sich seit Jahren wenig getan habe und nahm die FDP in Regierungsverantwortung in die Pflicht: “Es fehlen neue Konzepte, man hat das Gefühl, in Deutschland ist alles inzwischen aus dem letzten Jahrhundert, und wir wachen nicht auf. Im Gegenteil, schauen Sie sich die gegenwärtige Politik an, und auch die FDP kann sich hier nicht selbst loben.”
Pascal Kober unterstrich in der Diskussion die Forderung der FDP nach einem harten Kriterienkatalog zur klaren Definition und rechtssicheren Ausgestaltung der Selbstständigkeit. Seine präzise Aussage dazu lautete: “Wir plädieren als FDP ja dafür, dass man da einen Kriterienkatalog vorlegt, anhand derer, mit einer Auswahl, also zum Beispiel 5 aus 8 Kriterien, wonach Selbstständigkeit vorliegt, und wenn dann eine gewisse Anzahl davon erfüllt sind, dass dann rechtssicher klar ist, dass da jemand selbständig tätig ist.” Dies ist aus Sicht des Verbandes in aller Deutlichkeit zu unterstützen.
Einstiegsstatements: Selbstständigkeit im Fokus
Catharina Bruns (Unternehmerin): “Ich verstehe mich als eine Art wandelnde Imagekampagne für die Selbstständigkeit. Nicht, um sie zu glorifizieren, sondern um sie zu normalisieren. In Deutschland wird die Vielfalt im Arbeitsmodell oft beschnitten. Es ist wichtig, jedem, der arbeiten möchte, die Selbstständigkeit so einfach wie möglich zu gestalten. Leider wird die freie Arbeit mit Bürokratie und hohen Steuern belastet, was Unternehmen davon abhält, mit Freiberuflern zusammenzuarbeiten.”
Pascal Kober MdB(arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion): “Selbstständige sind Leuchttürme für ein liberales Gesellschaftsverständnis. Wir bewegen uns jedoch in einem Umfeld, in dem abhängige Beschäftigung als das Maß aller Dinge betrachtet wird. Die Politik neigt dazu, die Risikoscheuheit zu fördern. Die FDP kämpft dafür, dass die Selbstständigkeit als Lebensform erhalten bleibt und mehr Anerkennung erfährt.”
Carlos Frischmuth (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit e.V.): “Wir haben über 100.000 IT-Freelancer, die maßgeblich zur Digitalisierung in Deutschland beitragen. Es ist entscheidend, die Perspektive der Wirtschaft und die Bedürfnisse der Selbstständigen zu berücksichtigen. Erwerbsdiversität wird zu wenig thematisiert, und das veraltete Statusfeststellungsverfahren der DRV ist toxisch für die Selbstständigkeit und den Standort Deutschland.”
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/office-5309654_1280.jpg8501280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS e.V.2023-12-09 13:41:232023-12-13 12:40:41IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel
In der 28. Episode des “Uplink Podcasts” stehen Helge Meyer und Steffen Köhler vom Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbstständige (kurz: DBITS e.V.) im Rampenlicht. Der DBITS e.V. engagiert sich auf politischer Ebene für die Interessen von IT-Freelancern. Im Gespräch mit den Gastgebern werden die politischen Ziele des Verbands, die Herausforderungen der Vereinsarbeit und die Bedeutung der Lobbyarbeit diskutiert. Darüber hinaus erfahren die Hörerinnen und Hörer, wie sich der DBITS für die Rechtssicherheit von Freelancern und Unternehmen in Bezug auf Scheinselbstständigkeit einsetzt. Der Podcast beinhaltet eine Diskussion aktueller politischer Themen, die die IT-Branche betreffen.
Schlüsselaussagen
Diese Episode des “Uplink Podcast” beleuchtet wichtige Fragen rund um die politische Vertretung von IT-Freelancern. Hier sind einige der Schlüsselaussagen:
Politische Ziele und Visionen: Die Gäste erläutern die politischen Ziele und Visionen des DBITS e.V. und wie sie sich für die Interessen von IT-Freelancern einsetzen.
Herausforderungen der Vereinsarbeit: Die Herausforderungen, die mit der Vereinsarbeit, insbesondere im politischen Kontext, einhergehen, werden ausführlich besprochen.
Die Bedeutung der Rechtssicherheit: Die Rechtssicherheit für Freelancer und Unternehmen in Bezug auf das Problem der Scheinselbständigkeit und die Position des DBITS dazu werden hervorgehoben.
Aktuelle politische Diskussionen: Die Episode behandelt auch aktuelle politische Themen und Entwicklungen in der IT-Branche, die für Freelancer von Interesse sind.
Fazit
Die Episode bietet wertvolle Einblicke in die Arbeit des DBITS e.V. und verdeutlicht, wie IT-Freelancer sich für ihre eigenen Interessen auf politischer Ebene einsetzen können. Die Themen dieser Podcast-Episode sind für die IT-Branche und die Freelancer-Community von großer Bedeutung.
Dieser Podcast wurde aufgenommen und veröffentlicht am 06.10.2023 von “Uplink Podcast – Startups, Freelancing, and the Future of Work.”
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/10/Uplink-1.png14001400DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS e.V.2023-10-19 09:52:172023-11-10 09:29:39DBITS im Gespräch: Wie IT Freelancer für ihre Interessen eintreten können – Die Rolle des DBITS e.V.
Die erste Veranstaltung der neuen Berliner Anlauf- und Begegnungsstätte des “Hauses der Selbstständigen” fand am 28. Juni in der Landesvertretung Brandenburg in Berlin statt. Unter dem Thema “Gibt es Licht am Ende des Vorsorgetunnels für Solo-Selbstständige?” diskutierten hochrangige Experten wie Gundula Roßbach (Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung), Prof. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts), Dr. Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sowie Prof. Daniel Ulber (Rechtswissenschaftler von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Die Veranstaltung behandelte die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und die damit verbundenen Herausforderungen für die soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Dabei wurde auch Prof. Daniel Ulbers Gutachten zur “Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung” vorgestellt, das eine Versicherungspflicht für Selbstständige als verfassungsrechtlich zulässig einschätzte. Die Diskussion beleuchtete die Vielfalt der selbstständigen Erwerbstätigkeit und betonte die Bedeutung einer transparenten und solidarischen Regelung für die Altersvorsorge von Selbstständigen. Die Veranstaltung war Teil eines breiteren Projekts des “Hauses der Selbstständigen”, das deutschlandweit Anlauf- und Begegnungsstätten für Solo-Selbstständige aufbaut, um ihre Interessen zu stärken und sie zu vernetzen. Dieses “Haus der Selbstständigen” wurde hauptsächlich vom Referat Selbstständige bei Verdi initiiert und wird vom BMAS und EFS gefördert.
Was hat das mit uns zu tun?
Was hat das mit uns IT-Selbstständigen zu tun? Die Freiberufler unter uns werden diese neuen Regelungen zur Altersvorsorge direkt betreffen. Es bleibt festzuhalten:
Bei der Veranstaltung am 28. Juni waren keine Selbstständigen auf der Bühne vertreten. Außer dem selbstständigen Moderator Mario Schmidt, der sich auf LinkedIn wie folgt äußert: “Übrigens, abhängig Beschäftigte sind in der Regel verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, während Selbstständige diese Pflicht nicht haben. Die Altersvorsorgepflicht soll so auch eine gewisse Gleichstellung herbeiführen und sicherstellen, dass auch Selbstständige für ihren Ruhestand vorsorgen. Noch ist nichts in trockenen Tüchern, aber das Gesetz wird wohl noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Ob es allerdings bei der Vielfalt der Selbstständigkeiten gelingt, eine gewisse Gleichstellung herbeizuführen ist noch fraglich.”
Eine Altersvorsorgepflicht (z.B. Einzahlung in die DRV o.Ä.) muss aus unserer Sicht zwingend mit einer Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Scheinselbstständigkeit kommen.
Im Fernsehinterview sagt Veronika Mirschel von Verdi zur Frage, warum es das “Haus der Selbstständigen” braucht: Im Kollektiv mehr erreichen, z.B. bei Honorarverhandlungen besser gegenseitig helfen.
Es bleibt spannend, wie sich die Lage in Zukunft noch entwickelt und wir werden bei weiteren Veranstaltungen des “Hauses der Selbstständigen” teilnehmen und euch auf dem Laufenden halten.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/07/HDS-homepage.png14902426DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS e.V.2023-07-05 14:00:002023-11-20 18:01:38Gutachten zur Altersvorsorge – Was ist das “Haus der Selbstständigen”?
Das Spannungsfeld zwischen Flexibilisierung und Regulierung und die zeit- und ortsunabhängige Erbringung von Arbeitsleistungen ist nicht erst seit Corona ein aktuelles Thema. Viele Urteile drehen sich in dem Feld um neue Plattformen zu Fahr-/Lieferdienstleistungen und deren neuartige Beschäftigungsformen. Zur Situation von IT-Selbständigen gab und gibt es leider nur wenige Urteile ( Beispiel von 2017 ) bei gleichzeitig sich ändernder Gesetzeslage eine Unsicherheit vor allem bei Auftraggebern. Diese Unsicherheit bei Auftraggebern hat verschiedene, meist negative Folgen, für uns Einzelkämpfer und das Damokleschwert der Scheinselbständigkeit schwebt immer über uns.
Fehlende Rechtssicherheit und die Praxis
IT-Selbständige sind derzeit mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert, die bei Auftraggebern zu Unsicherheiten führt. Dies treibt verschiedenste Blüten.
Projekte werden von Firmen nur über Personalvermittler beauftragt und bezahlt.
Die Personalvermittlungskonzerne versuchen die Freelancer*innen zu zwingen, verschiedenste Selbstauskünfte zu anderen Projekten auszufüllen.
Die Personalvermittler versuchen durch Vertragskonstellationen, die Gefahren einer Scheinselbständigkeit auf die Freelancer zu übertragen.
Vertragskonstellationen mit mehr als einem Zwischenhändler und komplexen Vertragsgestaltungen.
Wozu führt die unsichere Rechtslage?
Es gibt sozialversicherungsrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche, einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Da wir und auch unsere Auftraggeber nicht immer eine Heerschar von Anwälten beschäftigen möchten, sind die Folgen im Einzelnen meist schwer einzuschätzen.
Berufungsverfahren am LSG eines IT-Selbständingen erfolgreich
Folgendes urteil ist seit kurzem mit vollständiger Begründung auf sozialgerichtbarkeit.de einsehbar. Der Softwareentwickler war für 6 Monate beim Kunden mit Rahmen- und Projektvertrag für einen festen 524€ Tagessatz vor Ort eingesetzt.
Dann wurde ein Statusfestellungsantrag des Softwareentwicklers gestellt.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine abhängige Beschäftigung bei der Aktiengesellschaft fest und bejahte damit dessen Versicherungspflicht.
Wir sind gespannt, wie sich die Lage weiter entwickelt und halten euch bei allen relevanten Änderungen weiter auf dem Laufenden.
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https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/10/paragraph-2546124_1920.jpg7871920DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS e.V.2022-07-22 09:52:382022-12-01 09:56:48Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers