Wann ein IT-Selbstständiger sich selbst zu den IT-Selbstständigen zugehörig fühlt merkt man am ehesten an einer Mitgliedschaft im DBITS e.V. . Wie viele IT-Freiberufler oder Kapitalgesellschaften gibt es, die die Informationstechnologie als ihr Arbeitsfeld definieren würden? Folgende Datensätze geben Hinweise auf die Anzahl von IT-Selbstständigen in Deutschland.
BFB: Wachstum der Freien Berufe als Arbeitgeber im Jahr 2022
Die Zahl der selbstständigen Freiberufler bleibt stabil bei 1.471.000.
Erstmals über sechs Millionen Menschen sind in den Freien Berufen beschäftigt oder selbstständig.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg innerhalb eines Jahres um 3,2 Prozent auf 4.203.000 Personen.
Jede achte Person arbeitet mittlerweile in den Freien Berufen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/statistikmitdbits.png8161217DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-12-12 10:47:552023-12-16 14:13:31Wie viele IT-Selbstständige gibt es in Deutschland? -Zahlen zur IT-Selbstständigkeit Stand 12/2023
Das Leitthema war „Fortbildung und Unterstützung des Green Deals“, zu dem vier Panels mit je zwei bis drei Vorträgen abgehalten wurden. Eine detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Vorträge wird sicherlich in Kürze unter obigem Link veröffentlicht.
In jedem Panel wurde herausgestellt, dass sich unsere Arbeitswelt und Gesellschaft in einem unumkehrbaren Wandel bzw. einer Zeitenwende, ausgelöst durch vier Krisen, befindet:
Veränderungen durch die durchlaufene Pandemie
Veränderungen durch den erneut aufgeflammten Angriffskrieg Russlands auf das Territorium und die Bevölkerung der Ukraine
Veränderungen durch die Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel
Veränderung durch den Demographie-Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel
Themen der Veranstaltung
Der Blickwinkel der Veranstaltung war gerichtet auf die Veränderungen und Handlungsoptionen im Umfeld der freien Berufe, hier kamen insbesondere freie Berufe aus dem Bauwesen und der Heilberufe zu Wort, wobei viele Themen in unterschiedlicher Intensität auch weitere freie Berufe betreffen werden.
Als einer der großen Sektoren in Bezug auf Treibhausgase und Energieverbrauch hat man das Bauwesen und Wohnen identifiziert, weshalb hier entsprechend hohe Umsetzungserfolge erwartet werden und der Fokus auf diesen Bereich gelegt wird, was auch in Deutschland in der Tagespolitik thematisiert wird (Stichwort neues Gebäude-Energiegesetz). Gerade der beratende und planende Freiberufler sollte frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im Blick haben, u.a. wird auch darauf hingearbeitet, dass Qualität (insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit) ein wesentliches Vergabekriterium öffentlicher Ausschreibungen werden soll.
Die Vortragenden berichten aus konkreten Maßnahmen einzelner Länder und Entwicklungen in einzelnen Branchen, die Vorträge gehen aber häufig nicht über den Status-quo und der Aufzählung von Maßnahmen, die ergriffen werden könnten oder müssten, hinaus. Eine offene Diskussion oder gar Workshops sind zeitlich nicht vorgesehen. Ansonsten eignet sich der Rahmen für „Neulinge“ eher weniger für Networking, zumal verbindende Elemente, wie beispielsweise ein gemeinsames Mittagessen, nicht vorgesehen waren.
Es war sehr angenehm den Vortragenden zu folgen, zumal die Dolmetscher einen herausragenden Job gemacht haben!
Aus Sicht der IT-Selbstständigen
Für uns, als Selbstständige aus der IT, konnte ich wenig konkrete Punkte ableiten, die uns direkt betreffen, denn das Thema Fortbildung spielte und spielt weiterhin eine wesentliche Rolle in unserem Tätigkeitsfeld. Überraschend fand ich, dass das Thema „Unterstützung“ fast schon zu oft bemüht wurde, dann aber doch zumindest erkannt wurde, dass diese für Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU/SME) eher nur schwierig direkt eingefordert werden kann.
Der Ausarbeitung 20140325_Kurzfassung_final (2)XX (europa.eu) folgend, stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Informatiker auf EU-Ebene überhaupt als Freiberufler wahrgenommen werden. Zumindest scheinen wir für die europäische Zivilgesellschaft – so meine Zusammenfassung des Dokuments – maximal eine unbedeutende Rolle spielen. Dass es unsere Branche ist, die seit nahezu 50 Jahren die Arbeitswelt maßgeblich prägt und die Informationsgesellschaft erst ermöglicht hat, scheint kein Kriterium für unsere gesellschaftliche Relevanz zu sein.
Den politischen Rahmen der Veranstaltung bildet der Green Deal der EU sowie das European Year of Skills:
Der Green Deal
Europa hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Erde zu werden.
Fit for 55
Fit for 55 ist ein Programm, zum Jahre 2030 bereits 55% des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes, bezogen auf das Jahr 1990, einzusparen und beschreibt Maßnahmenpakete zur Umsetzung des Green Deals.
The New European Bauhaus (NEB)
Dabei handelt es sich um eine Initiative des nachhaltigen, inklusiven und ästhetischen Wohnens in Anlehnung auf das prägende Staatliche Bauhaus, das Kunst und Architektur zusammenführte. Ziel ist es neue Wege im Bereich Wohnen zu finden, um die Ziele des Green Deals zu erreichen.
European Year of Skills 2023
Das Jahr 2023 wurde als European Year of Skills ausgerufen. Dabei geht es insbesondere um den Aufbau von
Grüne Kompetenzen
Digitale Kompetenzen
sowie Unterstützung beim Knowhow-Aufbau einschließlich der Förderung und Finanzierung von Verbänden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit nach Anerkennung von non-EU-Abschlüssen und Qualifizierungen erkannt, wobei der Bildung der eigenen Bürger der Vorzug gegenüber Zuwanderung gegeben werden sollte, denn der Fachkräfte-Zuzug in einem Land schafft einen Fachkräftemangel in einem anderen.
Ein weiterer Aspekt der Diskussion war die Verbesserung von Bildung (Lehrermangel, Investitionsstau, Durchlässigkeit der Bildungswege) und Fortbildung (Anreiz, Zugang und Finanzierung) zum Kompetenzerhalt bzw. zur Kompetenzerweiterung. In einzelnen Branchen gibt es bereits eine Weiterbildungspflicht, die teilweise durch die Berufskammern in Selbstorganisation angeboten werden. Friedemann Schmidt vom BFB stellt das bewährte Duale Ausbildungssystem in Deutschland vor und weist darauf hin, dass inzwischen nicht mehr alle Ausbildungsplätze adäquat besetzt werden können. Dies liegt u.a. auch an den hohen, teilweise krankheitsbedingten Abbrecherquoten in Schulen und einer zunehmenden Studentenzahl, das Interesse an Ausbildung in Unterstützungsberufen der Freien Berufe muss wieder geweckt werden.
Es gab eine Einwendung, auf die ich besonders eingehen möchte:
Milena Angelova, Mitglied des EESC, Berichterstatterin INT/979 und Generalsekretärin des bulgarischen Industrieverbandes, hat auf einen relevanten Punkt für KMU/SME-Unternehmen hingewiesen.
Aus dem Programm Fit for 55 ergeben sich Berichtspflichten ab 2024 zum CO2-Fußabdruck über die gesamte Lieferkette hinweg, wobei derzeit noch unklar ist, wie dieser gerade für Freiberufliche Unternehmen (Architekten: zu 92% aus 1-5 Mitarbeitern) überhaupt berechnet werden sollen.
Bis 2026 können Unternehmen noch Rückgriffe auf Durchschnittswerte oder Erfahrungswerte nehmen, ab 2027 müssen aber genau ermittelte Werte berichtet werden, was große Unternehmen dann über die gesamte Lieferkette hinweg einfordern werden müssen. Ihre Rückfrage betreffend diese Pflicht brachte die Information ein, dass nicht-berichtende Unternehmen ggf. aus der Lieferkette genommen werden müssten, was Freiberuflern neue bürokratische Aufwände auferlegt und ganz sicherlich für neue Beratungs- und Dienstleistungsnachfragen sorgen wird. Es bleibt zu hoffen, dass hier mindestens mehr Klarheit und ggf. auch Entlastung und Unterstützung geschaffen werden. Andererseits muss natürlich darauf geachtet werden, dass nicht Freiberufler und KMU – im wahrsten Sinne des Wortes – die Klima-Drecksarbeit übernehmen und sich große Unternehmen so mit geschönten Berichten und Teilbetrachtungen grün anstreichen können.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/05/20230502-DBITS-meets-EU.png13211837DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-05-04 12:12:542023-05-08 09:52:28DBITS meets European Union
Die Protestwelle war gewaltig und hat Wirkung gezeigt. Noch während der bundesweiten Kampagne „Experten-Arbeit-retten.de“ legte das SPD-geführte Arbeitsministerium einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Regulierung der Zeit- und Werkverträge vor. Darin wird eine zentrale Forderung im Grundsatz erfüllt: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien ist Geschichte. Selbständige Experten dürfen auch in Zukunft in deutschen Unternehmen arbeiten!
Zuvor waren im Rahmen der Kampagne in nur drei Tagen knapp 120.000 persönliche Protest-Mails von Betroffenen an die Mitglieder des Bundestags geschickt worden, dazu tausende Briefe.
Erstmals hatten sich selbständige Experten aus allen Bereichen – unter Führung einer Allianz der wichtigsten Personaldienstleister (ADESW) – zum Protest vereint. Und haben so der Politik eindrucksvoll gezeigt: Ihr könnt nicht einfach über die Köpfe der Experten hinweg entscheiden.
Die harte Überzeugungsarbeit der letzten 12 Monate hat sich ausgezahlt. Die Kampagne unter dem Dach der ADESW, gemeinsam mit kooperierenden Verbänden gipfelte schon nach wenigen Tagen in einem unglaublichen Erfolg. Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht! Dennoch muss die Kampagne weitergehen!
Neufassung §611a – Zurück auf Los
Zwar hat Frau Nahles, vermutlich zähneknirschend, einlenken müssen. In einer Hau-Ruck-Aktion wurde der Referentenentwurf nachgebessert. Der Bearbeitungstand der zurzeit bekannten Version des Entwurfes stammt vom 17.02.2016 21:11 Uhr.
Die Neufassung des §611a, BGB enthält nun statt der wahllos aneinandergereihten Kriterien für Scheinselbständigkeit eine Definition des Begriffes „Arbeitnehmer“, die zwar auch nicht wirklich neu ist, aber den Sachstand im Vergleich zur Vergangenheit zumindest nicht verschlimmert.
Jetzt dürfen wir lesen…
§611a Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anders zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
Für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen.
Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
Gemeinsame Aktionen lohnen sich, wichtiges Etappenziel erreicht
Gezeigt hat sich eines ganz deutlich: Gemeinsame Aktionen zeigen Wirkung! Zum ersten Mal ist es den Selbständigen, insbesondere denen der IT, gelungen, öffentliche Wahrnehmung zu gewinnen.
Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht. Die selbständige Tätigkeit als Freelancer könnte theoretisch erst einmal so weiter gehen, wie bisher. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein: Wir sind jetzt lediglich wieder zurück auf Los gegangen.
Noch immer keine Rechtssicherheit erreicht
Noch sind viele, wichtige Details völlig offen, denn auch dieser nun deutlich verbesserte Entwurf zum § 611a BGB reicht nicht aus: Wir benötigen Rechtssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und für die Unternehmer, die sie beauftragen!
Denn…
Ist die Gefahr des regelmäßigen Wiederaufflammens der Diskussion um Schein/Selbständigkeit nun gebannt?
Müssen wir jetzt nicht erst Recht mit verschärften Reaktionen, da wir der Politik derartig „in die Suppe gespuckt“ haben? (vermehrte Statusfeststellungsverfahren etc.)
Ist die Verunsicherung der Auftraggeber jetzt beigelegt und werden jetzt wieder Projekte vergeben?
Die Antwort auf diese Fragen lautet „Nein“. Darum müssen wir den aufgebauten Druck nutzen um endlich eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.
4 Forderungen, die wir Selbständigen haben
Um Rechtssicherheit, sowohl für uns als Auftragnehmer als auch für unsere Auftraggeber zu erhalten, benötigen wir
Ein klares politisches Bekenntnis zur Förderung und rechtssicheren Tätigkeit selbständiger Experten als maßgeblichen Innovationstreibern der deutschen Wirtschaft.
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch transparente, schnelle und nachvollziehbare Prozesse und Verfahren bei den zuständigen Behörden (z.B. Deutsche Rentenversicherung), sowie effektive Rechtsbehelfs- und Schlichtungsmechanismen. Die faktische Beweislastumkehr durch oft unbelegte Behauptungen und Vorwürfe muss beendet werden.
Auftraggeber und Auftragnehmer brauchen Rechtssicherheit: Haftungsrisiken und Strafbarkeit müssen angesichts unklarer gesetzlicher Regelungen eingegrenzt werden, zum Beispiel durch Beibehalten der Arbeitnehmer-Überlassungsgenehmigung.
Einen Positivkriterienkatalog, der auch juristischen Laien bereits bei Vertragsschluss die Einordnung und Unterscheidung zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit ermöglicht. Wer gut und fair bezahlt wird und für sein Alter vorsorgt, ist nicht schutzbedürftig!
Noch ist gesetzlich nichts in trockenen Tüchern
Die Politik will durch neue Gesetze diejenigen schützen, die selbständig sind – aber es nicht sein wollen. Aber sie trifft damit auch fälschlicherweise diejenigen, die aus Überzeugung selbständig sind und es auch bleiben wollen. Ein gutes Gesetz braucht Differenzierung.
Noch ist gesetzlich lange nichts in trockenen Tüchern. Wir sind stand heute nur zurück zum Ausgangspunkt und das ist keine rechtssichere und zukunftsfähige Basis für eine moderne, arbeitsteilige Volkswirtschaft. Zudem kündigte der DGB in mehreren Medien bereits Widerstand an. Die selbständigen Experten kämpfen weiter für ihre unternehmerische Freiheit.
Jetzt nicht locker lassen!
Wir haben jetzt so viel gemeinsam erreicht. Nutzen wir die Gunst der Stunde und lassen nicht locker! Darum: Bitte beteiligen Sie sich weiterhin an unseren Aktionen!
Der Schwerpunkt unserer Protestmaßnahmen ändert sich jetzt. Der Text der Protest-Emails wurde angepasst und fokussiert auf das Ziel „Rechtssicherheit“. Beteiligen sie sich bitte (erneut) an der Mailingaktion auf EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de.
EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016
Beteiligen Sie sich auch an der Aktion EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016. Dieser Tag soll zeigen, was passiert, wenn selbständige Experten aus Gründen der Rechtsunsicherheit aus Unternehmen verbannt werden: Deutschland kommt über kurz oder lang zum #stillstand. Das wollen wir am 24. Februar 2016 mit der Aktion “Experten-Stillstand” demonstrieren. Den ganzen Tag lang – aber besonders in der Proteststunde zwischen 11 und 12 Uhr. Posten Sie – gerne schon jetzt – Ihr Protest-Foto mit dem Hashtag #stillstand und dem Link “Experten-Arbeit-retten.de” bei Twitter, Facebook, XING & Co. Dazu laden Sie sich das zur Verfügung gestellte Banner herunter, machen ein Foto und zeigen es der Öffentlichkeit. Mailen Sie Ihr Foto auch an uns, damit wir alle gemeinsam auf dieser Website Flagge zeigen. Ihr Foto wird auch in die Protest-Galerie von EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de aufgenommen.