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In diese Kategorie fällt alles, was der DBITS offiziell zu verkünden hat. Das können auch Berichte von internen Veranstaltungen sein.

Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Rahmenbedingungen, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.

Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:

  • Individualschutz des Einzelnen und
  • Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen

Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.

Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.

Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.

Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.

Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.

Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  1. Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
  2. Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
  3. Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.

Wie funktioniert es genau?

Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:

§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.

Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:

§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):

  1. Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
  2. Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.

Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.

Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).

Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.

Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.

Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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25. Februar 2025/6 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-25-um-15.00.28.png 398 1032 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-02-25 14:59:032025-02-25 15:18:50Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.

DBITS-Mitteilungen, IT-Freelancer sein

​Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen sind durch Faktoren wie Fachkräftemangel, Bürokratie und Rechtsunsicherheit erheblich gefährdet. Besonders im IT-Bereich spielen freiberufliche Profis und Solo-Selbstständige eine entscheidende Rolle, um Deutschland technologisch agil und wettbewerbsfähig zu halten. Allerdings wird ihre Tätigkeit durch das veraltete Statusfeststellungsverfahren (SFV) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erschwert, das zu erheblicher Bürokratie führt und die Beauftragung von Selbstständigen zunehmend verhindert.​

Forderung nach Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Wir fordern eine umfassende Reform des SFV, die der modernen Arbeitsrealität von Selbstständigen gerecht wird. Dazu gehört die Einführung einer Schnellprüfung, die bei nachgewiesener sozialer Absicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein SFV überflüssig macht. Unternehmerisches Risiko und die Freiwilligkeit der selbstständigen Tätigkeit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.​

Vorschläge für Schnellprüfungen

  • DBITS-Modell: Ein selbstständiger Erwerbstätiger, der über einen Zeitraum von drei Jahren ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen oberhalb des deutschen Bruttodurchschnittsgehalts (aktuell ca. 51.800 €) erzielt, gilt als nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung.​
  • BAGSV-Modelle:
    • Schnellprüfung 1: Freiwillige einkommensabhängige Beiträge des Selbstständigen in die DRV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) machen eine Statusfeststellung obsolet, sofern die Gesamtsozialversicherungsbeiträge die von vergleichbaren Arbeitnehmern nicht übersteigen.​
    • Schnellprüfung 3: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, festgestellt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse, ist die soziale Absicherung durch die Hauptanstellung gewährleistet, wodurch keine Versicherungspflicht für die Nebentätigkeit besteht.​

Historie der Scheinselbstständigkeit

  • 1999: Einführung eines Kriterienkatalogs zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.​
  • 2003: Streichung des Kriterienkatalogs; Anwendung von Richterrecht.​
  • 2008: Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit führt zu vierjähriger Verjährungsfrist und potenziell hohen Nachforderungen.​
  • 2015: Übertragung der Prüfung der Künstlersozialabgaben an die DRV.​
  • 2017: Einführung des §611a BGB zur Definition des Arbeitsvertrags und Gesamtbetrachtung aller Umstände.​
  • 2022: Maßnahmen zur Vereinfachung des SFV, einschließlich Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung.​
  • 2022: Herrenberg-Urteil betrifft Musikschulen und andere Bereiche wie Integration und Yoga.​
  • 2025: Geplante Evaluierung der SFV-Reformen durch die DRV.​

Positionen der Parteien zur Reform des SFV

  • CDU/CSU: Erkennen die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuregelung des SFV an und betonen die Bedeutung von Rechtssicherheit und unbürokratischen Lösungen.​
  • Bündnis 90/Die Grünen: Setzen sich für eine Reform des SFV ein, um klare und praxisnahe Abgrenzungskriterien zu schaffen und Solo-Selbstständige zu fördern.​
  • SPD: Betont die Notwendigkeit, den Arbeitnehmerstatus einfacher zu klären und die Rechte von Betriebsräten beim Einsatz von Fremdpersonal zu stärken.
  • FDP: Fordert eine Reform des SFV mit klaren gesetzlichen Positivkriterien und einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle anstelle der DRV.

Fazit

Die aktuelle Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren hemmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und gefährdet Arbeitsplätze, insbesondere im IT-Sektor. Eine zügige und umfassende Reform des SFV ist unerlässlich, um Selbstständigen und Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu bieten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

31. Januar 2025/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/03/Bildschirmfoto-2025-03-24-um-08.58.10.png 278 489 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-01-31 08:50:002025-03-24 08:59:41Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.

Freelancer im Wandel: Highlights der Uplink-Umfrage zur Marktlage im vierten Quartal 2023

DBITS-Info, DBITS-Mitteilungen

Die “Freelance Radar”-Umfrage von Uplink Q4 / 2023 bietet interessante Einblicke in die Welt der Freelancer. 492 Mitglieder der Uplink-Community haben ihre Erfahrungen zu Projekten, Stundensätzen, Skills und Geschäftsaussichten geteilt. Die Ergebnisse der Umfrage zur Marktlage Q4 2023 in Grafiken.

Aus der Sicht vom DBITS e.V. bestätigt sich hier etwa die gefühlte vorsichtige aber relativ unveränderte Marktlage. Die Stundensätze sind etwas unter Druck. Mit den nächsten Uplink-Umfragen werden wir (v.a. im Vergleich zu den Vorquartalen) mehr über die Trendverstätigung sagen können.

Projektlage

41% der Freelancer berichten, dass ihre aktuelle Projektlage im Vergleich zum Vorjahr schlechter ist, während nur 22% Verbesserungen sehen. Dies spiegelt die anhaltenden Herausforderungen wider.

Stundensatz

Der Großteil (65%) rechnet Stundensätze zwischen 80€ und 109€ ab, mit einem Durchschnitt von 92€ – ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorquartal.

Skills

Freelancer setzen vor allem auf Technologien wie React.js (18%), TypeScript (15%), PHP (13%), Java (11%) und Vue.js (11%), was die kontinuierliche Relevanz dieser Skills unterstreicht.

78% der Freelancer arbeiten hauptsächlich von zu Hause aus. Nur 12% bevorzugen Coworking Spaces oder Büros, 2% arbeiten beim Kunden, und 8% wählen eine flexible Mischung.

Projektaquise

28% haben in den letzten drei Monaten keine neuen Kunden akquiriert. 26% nutzen persönliche Netzwerke, 19% setzen auf Personalvermittler, 14% auf Online-Plattformen, während nur 2% Direktansprache bevorzugen.

Geschäftsaussichten

39% sehen ihre Geschäftsaussichten positiv, während 29% eher pessimistisch sind. Dies markiert einen Wandel im Vergleich zum Vorquartal, womöglich beeinflusst durch aktuelle Ereignisse wie die Nahost-Krise.

Weitere Details zur Umfrage sind unter https://uplink.tech/freelance-radar/d15827-freelance-radar-q4-2023 einsehbar.

30. November 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/Uplink-Freelance-Radar-Q4-2023-2-Aktueller-Stundensatz.png 1390 1200 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-11-30 12:39:592023-12-14 11:53:30Freelancer im Wandel: Highlights der Uplink-Umfrage zur Marktlage im vierten Quartal 2023

Berliner IT-Stammtisch

DBITS-Info, DBITS-Infoticker, DBITS-Mitteilungen, IT-Freelancer sein

Vielen lieben Dank!
Es war super mit euch allen, so viele neue Informationen und Geschichten, Wahnsinn.
Ich freue mich schon riesig auf weitere Treffen.

Uwe Neubürger
  • LinkedIn

Unser Eindruck

Zum wiederholten Male fand unser Berliner IT-Stammtisch am Freitag, den 12. Mai 2023 statt.

Gemeinsam haben wir uns über das Leben als IT Freelancer unterhalten, dabei wurden sehr interessante individuelle Geschehnisse erzählt. Wir bedanken uns, dass ihr dabei wart und freuen uns auf einen nächsten spannenden Stammtisch mit euch!


Du möchtest beim nächsten Mal auch dabei sein?

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1. Juni 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/05/BITS.png 1100 1428 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-06-01 08:31:352023-06-09 09:36:04Berliner IT-Stammtisch
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  • BAGSV Positionspapier zum SFV
    Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/202428. Oktober 2024 - 0:17

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