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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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In diese Kategorie fällt alles, was der DBITS offiziell zu verkünden hat. Das können auch Berichte von internen Veranstaltungen sein.

DRV DECODED – Selbstcheck Erwerbsstatus: Alle Fragen, alle Punkte, alle Fallen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, Marktbeobachtung, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die DRV hat einen neuen Selbstcheck Erwerbsstatus veröffentlicht. Was die Behörde nicht verrät: Wie der Algorithmus dahinter funktioniert. Wir haben ihn entschlüsselt.

Was wir in unserem ersten Artikel bereits eingeordnet haben, legen wir hier offen – mit konkreten Zahlen.

Das System startet bei -8

34 Fragen, jede mit einem Punktwert. Am Ende entscheidet die Summe: Score ≥ +1 = selbstständig, Score ≤ −1 = abhängig beschäftigt.

Der Clou: Das System startet nicht bei 0. Der Basis-Score beträgt −8 Punkte. Bevor ihr auch nur eine Frage beantwortet habt, seid ihr im Minus. Wer alle Fragen mit der ungünstigsten Antwort beantwortet, landet bei −76 Punkten. Wer alles perfekt macht, klettert ins Plus – aber der Weg dahin ist steil, weil die Startposition bereits negativ ist.

Das ist, als würde die DRV sagen: „Wir gehen erstmal davon aus, dass du kein Selbstständiger bist. Beweise uns das Gegenteil.“

Wo die Punkte wirklich liegen

Nicht alle Kategorien wiegen gleich. Die Gewichtung zeigt, wo die DRV genau hinschaut – und wo nicht:

Arbeitsausführung & Weisungsgebundenheit: bis zu −19 Punkte. Die mit Abstand schwerste Kategorie. Allein hier entscheidet sich fast ein Viertel des gesamten Scores.

Arbeitszeit: bis zu −14 Punkte. Feste Zeiten, Urlaubsregeln, Lohnfortzahlung – alles Volltreffer im Algorithmus.

Zusammenarbeit & Eingliederung: bis zu −14 Punkte. Und hier wird es für die IT-Branche absurd: Wer in einem Scrum-Team arbeitet und wahrheitsgemäß angibt, dass er an Besprechungen teilnimmt, verliert −3 Punkte. Pro Meeting-Frage. Die DRV unterscheidet nicht zwischen methodisch notwendiger Koordination und disziplinarischer Anweisung.

Vergütung: bis zu −8 Punkte. Immerhin: Stundenvergütung kostet nur −2. Der Branchenstandard wird toleriert.

Arbeitsmittel & Kapitaleinsatz: bis zu −6 Punkte. Eigener Laptop reicht. Aber mit Firmenlogo des Kunden auftreten kostet allein −4.

Kundengewinnung & Marktauftritt: nur −5 Punkte. Und genau das ist der Skandal. Die Kategorie, die vor Gericht oft entscheidend ist – eigene Website, wechselnde Kunden, Akquise – bewertet der Algorithmus mit lächerlichen 5 von 76 möglichen Negativpunkten. Praktisch irrelevant.

Arbeitsort: ±0 Punkte. Ob Homeoffice oder Kundenbüro – dem Algorithmus ist es egal.

Die fünf teuersten Einzelfragen

Fünf falsche Antworten reichen für −20 Punkte. Das kippt in vielen Szenarien das Ergebnis:

−5: Gibt es genaue Anweisungen zur Arbeitsausführung? −4: Gibt es feste Vereinbarungen zur Arbeitszeit? −4: Können Aufgaben einseitig verändert werden? −4: Treten Sie mit Firmenlogo des Auftraggebers auf? −3: Müssen Sie an Besprechungen teilnehmen?

Was das alles bedeutet

Der Selbstcheck Erwerbsstatus ist kein neutrales Orientierungstool. Er ist ein Algorithmus mit eingebauter Schlagseite: negativer Startwert, übergewichtete Eingliederungskriterien, untergewichteter Marktauftritt. Die Realität agiler IT-Projektarbeit bildet er nur bedingt ab.

Das heißt nicht, dass das Tool nutzlos ist. Im Gegenteil: Wer die Logik kennt, kann sich vorbereiten. Genau dafür haben wir den Algorithmus in einen eigenen Rechner übertragen – mit sichtbaren Scores für jede einzelne Antwort.

→ Hier den DRV-Rechner mit allen Scores durchspielen

Und wer verstehen will, was das Tool alles nicht fragt – Marktauftritt, Kundenhistorie, unternehmerische Investitionen – findet die ausführliche Einordnung in unserem ersten Artikel zum Selbstcheck Erwerbsstatus.

11. April 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/screenshotDRVDECODED.png 1646 1632 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-11 06:49:002026-04-11 11:15:21DRV DECODED – Selbstcheck Erwerbsstatus: Alle Fragen, alle Punkte, alle Fallen

DRV-Selbstcheck DECODED – Scheinselbstständigkeit transparent prüfen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die DRV hat einen neuen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ veröffentlicht – aber die Punktevergabe war eine Blackbox. Wir haben den Algorithmus entschlüsselt und nachgebaut: alle 34 Fragen, jede Antwort mit ihrem genauen Punktwert, transparent und ohne Datenspeicherung. Bereit? Dann jetzt durchspielen.

DBITS e.V. Logo
Selbstcheck Erwerbsstatus

Dieser Selbstcheck basiert auf den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und hilft Ihnen, Ihren Erwerbsstatus einzuschätzen.

Das Ergebnis dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Es hat keine rechtlich verbindliche Wirkung. Für eine verbindliche Statusfeststellung wenden Sie sich an die DRV oder einen Fachanwalt.

–
Score
Beschäftigt ≤ −1 Unklar = 0 Selbstständig ≥ +1
–
0 / 34
beantwortet

Beantworten Sie alle 34 Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Auftragnehmer. Score und Ergebnis werden bei jeder Auswahl sofort aktualisiert. Jede Antwort zeigt ihren Beitrag zum Gesamtscore als farbiges Badge.

Score ≤ −1Abhängige Beschäftigung
Score = 0Nicht eindeutig
Score ≥ +1Selbstständigkeit
Ergebnis
–
–
–
–

–
Score
Beschäftigt ≤ −1 Unklar = 0 Selbstständig ≥ +1
–
0 / 34
beantwortet
Algorithmus-Grundlage: Deutsche Rentenversicherung Stand 09.04.2026 und decoding durch ein DBITS Mitglied (Fehlerhafte Auslesung jederzeit möglich)  ·  DBITS e.V.

Was ihr wissen solltet:

  • Man startet bei −8 Punkten. Die Skala reicht von −76 bis +35. Score ≥ +1 = selbstständig, Score ≤ −1 = beschäftigt.
  • Das Tool durchleuchtet nur euer aktuelles Einzelprojekt. Marktauftritt, Kundenhistorie und Akquise interessieren den Algorithmus kaum.
  • Ein Statusfeststellungsverfahren ist nicht zwingend nötig, um selbstständig arbeiten zu dürfen – auch wenn die DRV es am Ende „empfiehlt“.
  • Änderungen und Fehler vorbehalten – meldet euch, wenn ihr Abweichungen findet.
  • Verteilt das Tool gerne an andere Selbstständige.

Tipp: Ihr wollt wissen, was diese Fragen für die IT-Branche im Detail bedeuten und wo die blinden Flecken der Behörde liegen? In unserem ausführlichen Artikel analysieren wir den DRV-Rechner und vergleichen ihn mit unserem präventiven DBITS-Checkup.

10. April 2026/2 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Gemini_Generated_Image_fgw5ttfgw5ttfgw5-5-e1775847149654.png 760 1075 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-10 20:38:492026-04-11 10:53:34DRV-Selbstcheck DECODED – Scheinselbstständigkeit transparent prüfen

Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ein neues digitales Orientierungstool veröffentlicht: den DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus. Das Online-Werkzeug ermöglicht es Auftraggebern und Auftragnehmern, eine erste Tendenz dazu zu ermitteln, ob ein Auftragsverhältnis eher in Richtung selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung weist. Das Tool war bereits länger angekündigt – die DRV hatte es für das erste Quartal 2026 in Aussicht gestellt und dieses Versprechen nun eingelöst.

Wir haben den Selbstcheck Erwerbsstatus durchgespielt, ordnen ihn aus Sicht der IT-Selbstständigkeit ein und vergleichen ihn mit unserem bestehenden DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup.

Was der Selbstcheck Erwerbsstatus bietet – und was er verschweigt

Die DRV behauptet gerne, ihre Kriterien basierten auf der entwickelten Rechtsprechung. In der Praxis der IT-Branche zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Es gibt unzählige Fälle, in denen IT-Freelancer vor Gericht gewonnen haben und Einschätzungen der DRV (etwa zu Vertretungsregelungen oder Arbeitsmitteln) von den Richtern deutlich einkassiert wurden. Von daher ist der Rechner mit Vorsicht zu genießen.

Entsprechend fragt das Tool rund 30 Aspekte des konkreten Auftragsverhältnisses ab, lässt aber wichtige Kriterien für IT-Experten schlicht und bewusst unter den Tisch fallen. Die DRV betont zwar, das Tool sei schnell und anonym nutzbar, doch wer hier auf eine ernsthafte Vorbereitung für den Gerichtsfall hofft, irrt. Wer sich wirklich absichern will, braucht einen spezialisierten Anwalt, keinen Online-Test der Behörde. Zum Verständnis ist es natürlich trotzdem hilfreich.

Screenshot Selbstcheck Erwerbsstatus auf DRV Homepage

Positive Signale für die IT-Branche

Aber erstmal positiv gesehen: Toll, dass es endlich ein handfestes Instrumentarium gibt. Wir hatten dies vor Jahren auch erkannt und online gestellt.

Bei der Analyse des Fragenkatalogs fallen mehrere Punkte positiv auf, die für die IT-Branche von erheblicher Bedeutung sind.

Stundenvergütung wird nicht per se negativ bewertet. In der Vergangenheit galt eine arbeitszeitbezogene Vergütung (Time & Material) vielen Compliance-Beratern als starkes Indiz für eine Arbeitnehmereigenschaft. Im Selbstcheck Erwerbsstatus führt die Angabe einer Stundenvergütung nicht automatisch zu einer negativen Bewertung – vorausgesetzt, das finanzielle Ausfallrisiko (keine Vergütung bei Krankheit, kein Ausfallhonorar bei AG-seitigen Verzögerungen) liegt beim Auftragnehmer. Das entspricht dem branchenüblichen Standard in der IT-Beratung und ist ein begrüßenswerter Schritt in der behördlichen Realitätswahrnehmung.

Vertretung durch interne Mitarbeiter ist nicht automatisch toxisch. Wenn bei Verhinderung des Freelancers der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter die Arbeit übernehmen, führt dies im Tool nicht zwangsläufig zu einer negativen Gesamtbewertung. Das ist relevant für IT-Projekte, in denen externe Spezialisten gemeinsam mit internen Entwicklern an derselben Codebasis arbeiten. Fällt der Externe aus, muss das Projekt durch Interne weitergeführt werden – eine unvermeidbare betriebliche Realität, die das Tool nicht mehr pauschal bestraft.

Meldepflicht bei Abwesenheit ist kein Ausschlusskriterium. Selbst wer angibt, sich bei Krankheit oder Urlaub beim Auftraggeber melden zu müssen, erhält nicht automatisch eine negative Tendenz. In der Praxis ist eine solche Abstimmung schlicht professionelle Kommunikation – kein Ausdruck von Weisungsgebundenheit. Dass der Algorithmus dies offenbar berücksichtigt, ist ein positives Signal.

Der blinde Fleck: Die Gesamtsituation fehlt

Der signifikanteste Kritikpunkt am Selbstcheck Erwerbsstatus ist sein eingeschränkter Blickwinkel. Das Tool analysiert nahezu ausschließlich den Mikrokosmos eines konkreten, einzelnen Auftragsverhältnisses: Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Wer bestimmt den Arbeitsort? Werden eigene Arbeitsmittel genutzt?

Was das Tool dabei weitgehend ignoriert, ist die Gesamtsituation des Selbstständigen – sein unternehmerischer Auftritt am Markt. Dieser Aspekt ist in der Rechtsprechung der Sozialgerichte von erheblicher Bedeutung: Betreibt der Freelancer eine professionelle Website? Akquiriert er aktiv? Hat er wechselnde Kunden? Investiert er in eigene Fortbildung? Unterhält er eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das Tool reduziert diese komplexe unternehmerische Dimension auf eine einzige Frage zur parallelen Tätigkeit für eigene Kunden. Für einen IT-Consultant, der für sechs Monate zu 100 % in einem Kundenprojekt tätig ist, lautet die Antwort hier zwangsläufig „Nein“ – obwohl er davor und danach für andere Auftraggeber gearbeitet hat. Kriterien wie eigene Werbung, eine nachweisbare Kundenhistorie oder unternehmerische Investitionen spielen im Selbstcheck Erwerbsstatus praktisch keine Rolle.

Abstimmung und Zusammenarbeit: Schwer ehrlich zu beantworten

Ein Punkt, der in der Praxis besonders auffällt, betrifft die Fragen zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Das Tool fragt, ob man mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenarbeiten muss und ob Besprechungen verpflichtend sind. Der Antwortkorridor für eine positive Bewertung scheint hier eng.

In der Realität der IT-Projektarbeit ist fachliche Abstimmung keine Weisungsgebundenheit, sondern eine Notwendigkeit. Niemand entwickelt Software im Vakuum. Anforderungen müssen geklärt, Schnittstellen abgestimmt und Vorarbeiten beim Auftraggeber angestoßen werden. Diese alltägliche Projektkoordination als Indiz für abhängige Beschäftigung zu werten, verkennt die Arbeitsweise moderner Wissensarbeit.

Besonders in agilen Frameworks wie Scrum wird das zum Spannungsfeld: Die Teilnahme an Daily Standups, Sprint Planning und Sprint Reviews ist methodisch erforderlich, nicht optional. IT-Freelancer, die hier wahrheitsgemäß antworten, sammeln potenziell Negativpunkte. Wir kennen das leider auch aus der Rechtssprechung: Agile Projekte sind schwierig.

Eine Blackbox – aber warum eigentlich?

Wer den originalen DRV-Check durchspielt, merkt schnell: Das System ist eine absolute Blackbox. Man erhält zu keinem Zeitpunkt eine Erklärung, wie die eigenen Antworten bewertet werden. Der Test ist damit intransparenter als die Schufa oder Creditreform.

Woher soll man wissen, ob eine Stundenvergütung, die branchenübliche Vertretung durch interne Mitarbeiter oder eine einfache Meldepflicht bei Krankheit nun negativ oder neutral gewertet werden? Die DRV lässt die Nutzer hier völlig im Dunkeln. Erst durch unser DBITS-Decoding des Algorithmus konnten wir sichtbar machen, wie willkürlich und realitätsfern die Punkteschrauben im Hintergrund tatsächlich gedreht werden.

Einige Fragen passen nicht zu jedem Konstrukt

Auffällig ist auch, dass der Fragenkatalog offenbar ein bestimmtes Arbeitsmodell im Hinterkopf hat – vermutlich die Tätigkeit über einen zwischengeschalteten Vermittler. Fragen wie „Schließen Sie direkt Verträge mit den Kunden des Auftraggebers ab?“ oder „Müssen Sie einen Teil Ihres Honorars an den Auftraggeber abgeben?“ ergeben bei einer direkten Kundenbeziehung wenig Sinn. IT-Selbstständige, die ohne Provider direkt für Endkunden arbeiten, werden manche Fragen als schlecht passend empfinden.

Trügerische Sicherheit im Ernstfall

Trotz der Veröffentlichung des Tools warnt die DRV am Ende selbst: Das Ergebnis ersetzt keine rechtsverbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle. Wer nun hofft, ein positives Tool-Ergebnis im Falle eines Widerspruchsverfahrens als zusätzliches Argument nutzen zu können, wird herb enttäuscht.

Der Selbstcheck verschiebt die Argumentationslast keinesfalls. Im Ernstfall wird die DRV schlicht und stumpf wiederholen, dass ihr eigenes Online-Tool keinerlei rechtliche Aussagekraft hat. Es ist ein Spiel, bei dem die Behörde die Regeln diktiert, die Würfel versteckt und das Ergebnis im Zweifel einfach ignoriert.

DRV-Selbstcheck und DBITS-Checkup: Unterschiedliche Ansätze

Der wesentliche Unterschied zwischen dem neuen Selbstcheck Erwerbsstatus und unserem DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup liegt im methodischen Ansatz.

Der Selbstcheck Erwerbsstatus liefert eine algorithmische Momentaufnahme eines konkreten Auftragsverhältnisses. Er bewertet, wie das aktuelle Projekt auf Basis der BSG-Kriterien tendenziell einzuordnen ist. Der Fokus liegt auf dem Ist-Zustand eines einzelnen Auftrags.

Der DBITS-Checkup verfolgt einen präventiven, handlungsorientierten Ansatz. Er ist weniger als juristisches Urteilsinstrument konzipiert, sondern als Best-Practice-Leitfaden, der IT-Selbstständigen hilft, ihren Außenauftritt und ihr Projekt-Setup vor Projektbeginn so auszurichten, dass das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gar nicht erst entsteht. Er umfasst vier Säulen: die Weisungsfreiheit bei der Leistungserbringung, die Vermeidung einer Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, den unternehmerischen Auftritt als Selbstständiger am Markt sowie eine sauber abgegrenzte Leistungsbeschreibung.

Kurz gesagt: Der DRV-Selbstcheck fragt „Wie sieht es aktuell aus?“. Unser Checkup fragt zusätzlich „Was können Sie aktiv tun, um Ihre Selbstständigkeit abzusichern?“ – und gibt darauf konkrete Antworten.

Empfehlung

Der Selbstcheck Erwerbsstatus ist ein sinnvoller erster Orientierungspunkt, der die Bereitschaft der Rentenversicherung signalisiert, digitaler und transparenter zu werden. IT-Selbstständige sollten das Tool kennen und durchspielen – allein schon, um die Fragen zu kennen, die bei einer Prüfung relevant werden können. Sich ausschließlich darauf zu verlassen, wäre allerdings fahrlässig.

Für eine fundierte Vorbereitung auf Projekte und Vertragsverhandlungen empfehlen wir, ergänzend unseren DBITS-Checkup durchzuführen. Er bietet die ganzheitliche Perspektive, die für eine belastbare Absicherung in der Praxis notwendig ist – insbesondere den Blick auf den eigenen Marktauftritt, der bei einer realen Statusprüfung durch die DRV oder vor Gericht ein entscheidender Faktor sein kann.

Links:

  • DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus
  • DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup

UPDATE 10.04.2026: Wir haben ein Tool ermittelt, welches den Selbstcheck der DRV transparent ausführt, siehe Artikel DRV DECODED

9. April 2026/1 Kommentar/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Gemini_Generated_Image_f5f4c6f5f4c6f5f4-scaled.png 1396 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-09 10:25:002026-04-12 16:46:00Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen

Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Rahmenbedingungen, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.

Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:

  • Individualschutz des Einzelnen und
  • Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen

Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.

Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.

Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.

Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.

Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.

Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  1. Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
  2. Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
  3. Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.

Wie funktioniert es genau?

Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:

§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.

Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:

§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):

  1. Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
  2. Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.

Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.

Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).

Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.

Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.

Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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25. Februar 2025/6 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-25-um-15.00.28.png 398 1032 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-02-25 14:59:032025-02-25 15:18:50Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.

DBITS-Mitteilungen, IT-Freelancer sein

​Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen sind durch Faktoren wie Fachkräftemangel, Bürokratie und Rechtsunsicherheit erheblich gefährdet. Besonders im IT-Bereich spielen freiberufliche Profis und Solo-Selbstständige eine entscheidende Rolle, um Deutschland technologisch agil und wettbewerbsfähig zu halten. Allerdings wird ihre Tätigkeit durch das veraltete Statusfeststellungsverfahren (SFV) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erschwert, das zu erheblicher Bürokratie führt und die Beauftragung von Selbstständigen zunehmend verhindert.​

Forderung nach Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Wir fordern eine umfassende Reform des SFV, die der modernen Arbeitsrealität von Selbstständigen gerecht wird. Dazu gehört die Einführung einer Schnellprüfung, die bei nachgewiesener sozialer Absicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein SFV überflüssig macht. Unternehmerisches Risiko und die Freiwilligkeit der selbstständigen Tätigkeit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.​

Vorschläge für Schnellprüfungen

  • DBITS-Modell: Ein selbstständiger Erwerbstätiger, der über einen Zeitraum von drei Jahren ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen oberhalb des deutschen Bruttodurchschnittsgehalts (aktuell ca. 51.800 €) erzielt, gilt als nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung.​
  • BAGSV-Modelle:
    • Schnellprüfung 1: Freiwillige einkommensabhängige Beiträge des Selbstständigen in die DRV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) machen eine Statusfeststellung obsolet, sofern die Gesamtsozialversicherungsbeiträge die von vergleichbaren Arbeitnehmern nicht übersteigen.​
    • Schnellprüfung 3: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, festgestellt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse, ist die soziale Absicherung durch die Hauptanstellung gewährleistet, wodurch keine Versicherungspflicht für die Nebentätigkeit besteht.​

Historie der Scheinselbstständigkeit

  • 1999: Einführung eines Kriterienkatalogs zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.​
  • 2003: Streichung des Kriterienkatalogs; Anwendung von Richterrecht.​
  • 2008: Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit führt zu vierjähriger Verjährungsfrist und potenziell hohen Nachforderungen.​
  • 2015: Übertragung der Prüfung der Künstlersozialabgaben an die DRV.​
  • 2017: Einführung des §611a BGB zur Definition des Arbeitsvertrags und Gesamtbetrachtung aller Umstände.​
  • 2022: Maßnahmen zur Vereinfachung des SFV, einschließlich Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung.​
  • 2022: Herrenberg-Urteil betrifft Musikschulen und andere Bereiche wie Integration und Yoga.​
  • 2025: Geplante Evaluierung der SFV-Reformen durch die DRV.​

Positionen der Parteien zur Reform des SFV

  • CDU/CSU: Erkennen die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuregelung des SFV an und betonen die Bedeutung von Rechtssicherheit und unbürokratischen Lösungen.​
  • Bündnis 90/Die Grünen: Setzen sich für eine Reform des SFV ein, um klare und praxisnahe Abgrenzungskriterien zu schaffen und Solo-Selbstständige zu fördern.​
  • SPD: Betont die Notwendigkeit, den Arbeitnehmerstatus einfacher zu klären und die Rechte von Betriebsräten beim Einsatz von Fremdpersonal zu stärken.
  • FDP: Fordert eine Reform des SFV mit klaren gesetzlichen Positivkriterien und einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle anstelle der DRV.

Fazit

Die aktuelle Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren hemmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und gefährdet Arbeitsplätze, insbesondere im IT-Sektor. Eine zügige und umfassende Reform des SFV ist unerlässlich, um Selbstständigen und Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu bieten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

31. Januar 2025/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/03/Bildschirmfoto-2025-03-24-um-08.58.10.png 278 489 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-01-31 08:50:002025-03-24 08:59:41Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.

Freelancer im Wandel: Highlights der Uplink-Umfrage zur Marktlage im vierten Quartal 2023

DBITS-Info, DBITS-Mitteilungen

Die „Freelance Radar“-Umfrage von Uplink Q4 / 2023 bietet interessante Einblicke in die Welt der Freelancer. 492 Mitglieder der Uplink-Community haben ihre Erfahrungen zu Projekten, Stundensätzen, Skills und Geschäftsaussichten geteilt. Die Ergebnisse der Umfrage zur Marktlage Q4 2023 in Grafiken.

Aus der Sicht vom DBITS e.V. bestätigt sich hier etwa die gefühlte vorsichtige aber relativ unveränderte Marktlage. Die Stundensätze sind etwas unter Druck. Mit den nächsten Uplink-Umfragen werden wir (v.a. im Vergleich zu den Vorquartalen) mehr über die Trendverstätigung sagen können.

Projektlage

41% der Freelancer berichten, dass ihre aktuelle Projektlage im Vergleich zum Vorjahr schlechter ist, während nur 22% Verbesserungen sehen. Dies spiegelt die anhaltenden Herausforderungen wider.

Stundensatz

Der Großteil (65%) rechnet Stundensätze zwischen 80€ und 109€ ab, mit einem Durchschnitt von 92€ – ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorquartal.

Skills

Freelancer setzen vor allem auf Technologien wie React.js (18%), TypeScript (15%), PHP (13%), Java (11%) und Vue.js (11%), was die kontinuierliche Relevanz dieser Skills unterstreicht.

78% der Freelancer arbeiten hauptsächlich von zu Hause aus. Nur 12% bevorzugen Coworking Spaces oder Büros, 2% arbeiten beim Kunden, und 8% wählen eine flexible Mischung.

Projektaquise

28% haben in den letzten drei Monaten keine neuen Kunden akquiriert. 26% nutzen persönliche Netzwerke, 19% setzen auf Personalvermittler, 14% auf Online-Plattformen, während nur 2% Direktansprache bevorzugen.

Geschäftsaussichten

39% sehen ihre Geschäftsaussichten positiv, während 29% eher pessimistisch sind. Dies markiert einen Wandel im Vergleich zum Vorquartal, womöglich beeinflusst durch aktuelle Ereignisse wie die Nahost-Krise.

Weitere Details zur Umfrage sind unter https://uplink.tech/freelance-radar/d15827-freelance-radar-q4-2023 einsehbar.

30. November 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/Uplink-Freelance-Radar-Q4-2023-2-Aktueller-Stundensatz.png 1390 1200 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-11-30 12:39:592023-12-14 11:53:30Freelancer im Wandel: Highlights der Uplink-Umfrage zur Marktlage im vierten Quartal 2023
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