DBITS-Mitglied spricht im Deutschen Bundestag
Die Debatte um die Schutzbedürftigkeit von allein arbeitenden Selbständigen geht weiter. Die Abgeordnete der LINKEN, Dr. Petra Sitte, zeichnet in ihrem Redebeitrag zur Sozialen Lage und Absicherung von Solo-Selbständigenein ein düsteres Bild der Selbständigkeit. Sowohl bei dem Redebeitrag als auch dem Antrag der LINKEN handelt es sich um die Fortführung der undifferenzierten Betrachtung aller Selbständigen nach hergebrachter Manier. Aktuelle Zahlen werden konsequent ignoriert, Branchen-, Qualifikations- und Einkommensunterschiede scheint es nicht zu geben. Alexander Müller, MdB und Vorstandsmitglied des DBITS e.V., verteidigt in seiner Rede vom 15.03.2018 die Position der allein arbeitenden Selbständigen.
Hier nur einige der Forderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Selbständigen in der IT. Den gesamten Forderungskatalog können Sie in nebenstehenden Dokument nachlesen.
- Einführung eines branchenspezifischen, bundesweit geltenden Mindesthonorars
- Überprüfung und Weiterentwicklung des bisherigen Statusfeststellungsverfahren.
- Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung unter Beteiligung der Auftraggeber
- Verpflichtung aller Selbständigen zum Beitritt in gesetzliche Krankenversicherung (solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung)
- Auf Antrag Zugang zur Arbeitslosenversicherung
- Aufnahme von arbeitnehmerähnlichen Personen in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
- Möglichkeiten der Mitbestimmung in Betrieben
- Möglichkeit eines Verbandsklagerechts von Selbstorganisationen und die Option eines Klagerechts von Gewerkschaften, um gemeinsame Vergütungsregeln
durchsetzen zu können.
Der DBITS e.V. will nicht in Abrede stellen, dass die Situation für Selbständige in einigen Branchen nicht einfach ist. Um die Situation dieser Selbständigen zu verbessern muss etwas getan werden. Sei es durch Maßnahmen des Gesetzgebers oder eine Änderung des eigenen Geschäftsmodells durch die Selbständigen. Auf jeden Fall sollten die Betroffenen aber angehört werden, damit auch wirklich ein positiver Effekt entsteht.
Der Antrag der LINKEN zielt auf einen rigiden Eingriff in die freiheitlich demokratische Grundordnung und die freie Marktwirtschaft ab. Selbständigkeit von allein Arbeitenden Spezialisten soll verschwinden. Gleichzeitig wird suggeriert, dass die Erwerbsform der abhängigen Beschäftigung Absicherung und Wohlstand für die Betroffenen bedeutet. Neben aller Sorge um das Wohl der Selbständigen bewegt sich die LINKE auf einem schmalen Grat. Statt sich um die Verbesserung der Situation einer breiten Schicht von Arbeitnehmern im Niedriglohnsekor zu kümmern, fischen die LINKEN in Gewässern, die sie nicht kennen.