Alterseinkünftegesetz – Aufbau der Altersvorsorge
Im Zuge der derzeitigen Diskussionen um die Beitragspflicht zur Deutschen Rentenversicherung für Solo-Selbständige möchten wir einige Informationen zusammenstellen. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Beiträge zu diesem Themenkreis weder ein Angebot, noch Werbung für den Kauf oder Verkauf bestimmter Produkte darstellen. Die enthaltenen Informationen wurden mit größt möglicher Sorgfalt zusammengestellt und beruhen auf allgemein zugänglichen Quellen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Ihr Youssef El-Hourani.
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Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz ( AltEinkG) in Kraft getreten. Seither lässt sich die Altersvorsorge in drei Schichten einteilen.
Schicht 1 – Die Basisvorsorge
Einzahlungen sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich begünstigt – im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen zu versteuern. Es wird von einer “nachgelagerten Besteuerung” gesprochen. Welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben wird in einem separaten Beitrag erläutert.
Investitionsmöglichkeiten
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Versorgungswerke
- Rürup-Rente
- Beiträge zu Versorgungszwecken
Schicht 2: Kapitalgedeckte und betriebliche Altersvorsorge
Auch diese Form der Altersvorsorge wird staatlich gefördert. Mit direkten Zulagen und der Möglichkeit eines Sonderausgabenabzugs. Oder, bei der betrieblichen Altersvorsorge, durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Hier erfolgt die Einzahlung direkt aus dem Bruttogehalt, also steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegenzug sind die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.
Investitionsmöglichkeiten
- „Riester-Rente“ (Zulagenförderung)
- betriebliche Altersvorsorge, z.B. Direktversicherung
- Pensionskasse
- Entgeltumwandlung
Schicht 3: Sonstige Formen der privaten Altersvorsorge
Einzahlungen in diese Schicht werden aus bereits versteuertem Einkommen erbracht. Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen müssen nur mit dem verminderten Ertragsanteil versteuert werden. Bei einmaliger Kapitalauszahlung unterliegt i.d.R. nur die Hälfte der Erträge dem individuellen Einkommensteuersatz sofern das 62. Lebensjahr vollendet ist und die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre beträgt.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so fällt auf die gesamten Erträge Abgeltungssteuer an (25% + Soli + ggf. Kirchensteuer).
Investitionsmöglichkeiten
- Private Rentenversicherungen
- Lebensversicherungen
- sonstige Formen der privaten Altersvorsorge