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In der Kategorie “Altersvorsorge” geht es um die politischen Aspekte der Rentenversicherung. Artikel über Formen und Möglichkeiten der Alterssicherung der Alterssicherung werden in die Kategorie “Finanzielle Absicherung” einsortiert.

Altersvorsorge für Selbstständige – Inflationsrisiko

Altersvorsorge, DBITS-Info

Einleitung

Im 2. Teil dieses Artikels sollen 2 weitere Risiko-Aspekte beleuchtet werden, die sich grundlegend auf die Altersvorsorge auswirken:

  • Inflation bzw. Kaufkraftverlust
  • Veränderung von Lebensstil und Kostenstruktur im Alter
Hier geht’s zum ersten Artikel

Risiken

Inflation bzw. Kaufkraftverlust


EintrittswahrscheinlichkeitDie Eintrittswahrscheinlichkeit von Kaufkraft-Verlust bzw. Inflation muss mit historischer Betrachtung als gegeben bewertet werden. Historisch betrachtet gibt es nur wenige Wirtschaftsjahre, in denen kein Kaufkraftverlust verzeichnet wurde.
SchadenshöheDie Schadenshöhe ist direkt abhängig vom persönlichen Kaufkraftverlust bzw. der persönlichen Inflation sowie vom eigenen Konsumverhalten.

Aktuelle Auswirkungen

Tatsächlich ist dieses Thema in den letzten Monaten wieder stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt.

  • Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Lieferketten führten zu Lieferengpässen und einer Unterversorgung von Waren, die tendenziell preissteigernd wirken.
  • Die konfrontative Auseinandersetzung von Russland mit der westlichen Welt wirkt sich derzeit erheblich auf die Energiepreise aus. Da Energie in allen Bereichen eine wichtige Rolle spielt ist davon auszugehen, dass dies eine preissteigernde Wirkung in allen Lebensbereichen spielen wird.
  • Die Klimaveränderung führt zu extremeren Wettersituationen (z. B. Trockenheit führt zu Ernteausfällen, Hochwasser zerstört Infrastruktur oder fruchtbare Böden), sodass höhere Kosten für den Ausgleich sowie die dringend notwendige Entwicklung von Nachhaltigkeitslösungen ebenfalls kostensteigernd wirken.
  • Der zunehmende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften betrifft inzwischen eine Vielzahl von Branchen und dürfte sich über ansteigende Löhne ebenfalls preissteigernd auf Produkte und Dienstleistungen auswirken. Der zunehmenden Effizienzsteigerung durch Automatisierung und Digitalisierung steht eine zunehmende Komplexität und notwendige Spezialisierung gegenüber. Es ist noch nicht absehbar, ob dies langfristig zu mehr Wohlstand führen wird, wie es in den letzten 70 Jahren beobachtet werden konnte.

Inflationseffekte

Der persönliche Kaufkraftverlust kann erheblich von den statistisch erhobenen Werten abweichen, dem ein standardisierter Warenkorb zugrunde liegt.

Umfragen zufolge fällt es dem Menschen schwer, sich die Auswirkung von kleinen %-Werten auf lange Zeiträume realistisch vorzustellen. Das bekannteste Beispiel dürfte der so genannte Jesus-Pfennig sein, der über 2000 Jahre aufgezinst auf eine unvorstellbare Summe, aufgrund von Zins- und Zinseszins-Effekten, anwächst. Genauso wirkt sich aber auch eine Inflation negativ auf die Kaufkraft von absoluten Beträgen aus: Eine Inflation von 2 % über 40 Jahre bedeutet demzufolge einen Preisanstieg von 221% und nicht „nur“ um „40×2=80“%. Das bedeutet umgekehrt, ein Produkt das heute 1 Euro kostet, kostet dann 2,21 €. An dieser Stelle möchte ich auf die Internetseite von Thomas Gottfried EDV verweisen, konkret auf den Inflationsrechner: Inflationsrechner (zinsen-berechnen.de).

Dass es hier bei einzelnen Produkten bereits innerhalb viel kürzerer Zeit zu solchen Schwankungen kommen kann, zeigt z.B. der Diesel-Preis, der exakt diese Spanne zwischen 2016 (low) und 2022 (high) durchlaufen hat.

Während wir die letzten Jahre – zumindest laut offizieller Statistik – eine eher geringe Inflation (0-2%) gesehen haben, ändert sich dies derzeit maßgeblich, da inzwischen Werte von 5-8% für 2022 angenommen werden.

Der Kaufkraftverlust kann auch durch politische oder gesellschaftliche Entscheidungen maßgeblich beeinflusst werden. So können z.B. Maßnahmen gegen den Klimawandel erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich bringen, sei es kostensteigernd (z.B. höhere Energiepreise) oder – vermutlich weniger relevant im Alter – auch kostensenkend (z.B. Förderung von Investitionen).

Auch eine grundsätzliche Neuausrichtung in Bezug auf die Einkünfte oder Abgaben ist denkbar. Hier sei beispielhaft die Krankenversicherungs-Beitragspflicht für Rentner genannt, die 1983 eingeführt und 2009 auf das Beitragsniveau der Arbeitnehmer angehoben wurde oder die ebenfalls 2009 umgesetzte steuerliche Neubehandlung von Aktiengewinnen mit dem Wegfall steuerfreier Kapitalerträge bei Einhaltung einer Mindesthaltefrist.

Wer plant, mit 60 in den Ruhestand zu gehen und 100 Jahre alt zu werden, der muss vorsehen, dass seine Bezüge aus der Altersvorsorge nicht nur 40 Jahre lange ausreichen müssen, sondern auch inflationsbedingt regelmäßig ansteigen müssen, um denselben Lebensstandard führen zu können.

Wer mit 30 beginnt, sich Gedanken über seine Altersvorsorge zu machen, hat einen Planungshorizont von 70 Jahren, eine Zeitspanne die im Rückblick mehr als verdeutlicht, wie unstet und unplanbar die Rahmenbedingungen z.B. zwischen 1950 und 2020 waren. Die heutigen Geschäftsmodelle und Entwicklungen waren nicht mal ansatzweise vorstellbar.

Eine interessante Zahlenreihe in diesem Zusammenhang ist das Durchschnittsentgelt gemäß SGB VI, Anlage 1, welche das jährliche Durchschnittsentgelt seit 1891 auflisten: Anlage 1 SGB 6 – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de), bzw. besser aufbereitet ab 1951 unter Durchschnittsentgelt und Umrechnungsfaktor Ost gemäß SGB VI (smart-rechner.de)


Veränderung von Lebensstil und Kostenstruktur im Alter


EintrittswahrscheinlichkeitDie Eintrittswahrscheinlichkeit von einer Veränderung von Lebensstil und Kostenstruktur im Alter steigt mit zunehmendem Alter und muss als gegeben angesehen werden.
SchadenshöheDie Schadenshöhe ist maßgeblich von der eigenen Kompromissbereitschaft in Bezug auf den persönlichen Lebensstil abhängig und kann erheblich sein.

Die Beobachtung, dass ältere Personen mehrheitlich bescheidener und zurückhaltender Leben, haben viele an den eigenen Großeltern oder Eltern beobachten können, aber auch dies ist nicht allgemeingültig. Ob jüngere Generationen dies für sich umsetzen können/wollen oder diese Veränderung des Lebensstils aufgrund der gesellschaftlichen Phasen zur damaligen Zeit (z.B. Kriegs-/Nachkriegs-Erfahrung) geprägt hat, wird sich zeigen müssen.

Auch kann allgemein davon ausgegangen werden, dass ältere Personen im Umfeld ihrer Kinder oder naher Verwandten einen günstigeren Lebensstil führen als ältere Personen, die für alle anfallenden Handreichungen auf externe Dienstleistungen zurückgreifen müssen.

Die persönliche Vitalität und Eigenständigkeit haben ebenfalls maßgeblich Einfluss auf die persönliche Kostenstruktur. Eine selbst zubereitete Mahlzeit wird preislich deutlich unter einer fertig und warm gelieferten Mahlzeit, die ggf. sogar dargereicht werden muss, liegen, selbst wenn sich die Rohstoff- und Energiepreise überhaupt nicht verändern.

Ein weiterer wesentlicher Einfluss hat das Lebensumfeld. Wer im Alter die Bereitschaft mitbringt, z.B. in ein einkommensschwaches Land oder eine kostengünstige Region umzusiedeln, wird dort mit geringeren finanziellen Mitteln einen höheren Lebensstandard leben können. Wer darin die Lösung seiner finanziell angespannten Situation im Alter sucht, sollte sich jedoch dringend intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, das auch zahlreiche potentielle Probleme (von Sprache über Kultur und Integration oder Akzeptanz, gefühlter Sicherheit und Handlungsfähigkeit bis Abhängigkeit) mit sich bringt.

Tendenziell fällt es dem Menschen schwer sich vorzustellen, wie sich seine Bedürfnisse im Alter konkret verändern. Es ist auch noch nicht absehbar, wie das sich ändernde Konsumverhalten (weg von Besitz hin zu Pay-per-Use) sich auf die Kostenstruktur im Alter auswirken wird, aber es ist naheliegend, dass die erfolgversprechenden Geschäftsmodelle der Firmen in diesem Bereich eher zu Lasten der Konsumenten ausfallen werden und zukünftige Generationen Kosten im Alter haben werden, die in der Generation der heutigen Rentner noch nicht anfallen (z.B. Zugriff auf persönliche Erinnerungen, die in der Cloud gespeichert werden vs. Fotoalbum im Schrank).


Risikomanagement

Money kills it all

Auch in diesem Bereich gilt wieder „Money kills it all“, denn wer ein ausreichend großes Vermögen hat, das gut diversifiziert und inflationsgesichert angelegt ist, kann auch hier entspannt in die Zukunft blicken und wird sich nicht einschränken müssen.

Für alle anderen…

Wer diesen Zustand nicht erreicht hat oder perspektivisch erreichen kann, muss sich weitergehende Gedanken machen. Hier möchte ich einige Altersvorsorge-Strategien vorstellen:

Gesetzliche RenteDerzeit wird der gesetzliche Rentenanspruch nicht absolut, sondern in Relation zu einem variablen Punktwert berechnet. Es ist angestrebt (aber nicht garantiert), dass sich dieser Wert inflationsorientiert entwickelt. Bis 06/2022 Ab 07/22 Steigerung Punktwert (West) 34,19 € 36,02 € 5,3 % Punktwert (Ost) 33,47 € 35,52 € 6,1 %   Aber auch die langfristige Entwicklung zeigt, dass das gesetzliche Rentensystem eine sehr gute Absicherung für den Kaufkraftverlust bietet: Aus der Tabelle Anlage 1 SGB VI Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM (sozialgesetzbuch-sgb.de) kann ermittelt werden, wieviel Beitrag ein Rentenpunkt in der Vergangenheit gekostet hat, woraus sich letztendlich die reale Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen lässt.
Einkünfte aus Urheber-Schutzrechten und PatentenWer sich die Möglichkeit geschaffen hat, als Urheber (z. B. Autor) oder Patentinhaber Schutzrechte zu erwerben, kann bei entsprechender Nachfrage und Vertragsgestaltung auch auf steigende Einnahmen hieraus setzen.
Kapitaleinkünfte aus inflationsgesicherten AnlagenKapitaleinkünfte aus inflationsgesicherten Anlagen steigen im Idealfall im selben Maße wie die persönlichen Lebenshaltungskosten. Dies kann (muss aber nicht) z. B. auf Dividenden von Unternehmen in einer marktpreis-bestimmenden Position zutreffen oder auf Index-basierte Miet- oder Pacht-Einnahmen.
Inflationsgesicherte KapitalanlageIm Gegensatz zu den Kapitaleinkünften hat die inflationsgesicherte Kapitalanlage idealerweise einen Wertzuwachs in demselben Maße wie die persönlichen Lebenshaltungskosten. Dies kann (muss aber nicht) z. B. auf Aktien, Immobilien oder Grundstücke zutreffen. Auch Wertgegenstände wie Kunstgegenstände, begehrte Sammlerstücke, Schmuck, Wertmetalle oder Edelsteine bieten historisch betrachtet einen guten Schutz vor Wertverlust durch Inflation.
Erhaltung der ArbeitskraftBis zu einem gewissen Alter ist der Erhalt der eigenen Arbeitskraft eine gute Strategie, um den Kaufkraft-Verlust zu kompensieren, vor allem bei nachgefragten Kenntnissen oder Fähigkeiten, die ausgeübt oder weitervermittelt werden können.
Eigengenutzte ImmobilieBis zu einem gewissen Grad stellt die eigengenutzte Immobilie ebenfalls einen Schutz vor steigenden Wohnkosten dar. Während die klassische Miete entfällt, steigen aber sowohl die Nebenkosten als auch Wartung und Reparaturkosten entsprechend der realen Preissteigerung.

Was hältst du von diesem Artikel?

Trifft er das, was dich beschäftigt? Oder denkst anders über dieses Thema. Vielleicht fällt dir etwas ein, das du uns zu diesem Thema unbedingt mitteilen möchtest. Nur zu! Wir freuen uns über jeden individuellen Standpunkt, den wir zu lesen bekommen. Danke!

1. November 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/save-4666418_1920.jpg 1280 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-11-01 09:42:482022-12-21 21:42:24Altersvorsorge für Selbstständige – Inflationsrisiko

Altersvorsorge für Selbstständige – Risikomanagement

Altersvorsorge, DBITS-Info

Einführung

In dieser Artikelserie versuche ich die Schwierigkeiten und Widersprüchlichkeiten im Bereich der Altersvorsorge für Selbstständige zu beleuchten. Ziel des Artikels ist es, den Blickwinkel zu weiten und die eigene Risiko-Position zu beurteilen. In einem vorherigen Artikel hatten wir bereits einzelne Fragen zur Altersvorsorge geklärt. Die Antworten auf die sich ergebenden Fragen sind individuell zu sehen. Das bedeutet, was für den einen richtig ist, mag für den anderen unpassend sein. Daher können hier maximal allgemeingültige Hinweise gegeben werden, die einer individuellen Beurteilung unterzogen werden müssen.

Tipp

Das Thema Altersvorsorge ist unbedingt auf die persönliche Situation, Anforderung und Wünsche anzupassen. Hier kann professionelle Beratung z.B. durch einen unabhängigen Berater sehr hilfreich sein.

Um dies an Beispielen zu konkretisieren: 2019 dachte keiner an eine weltweite Pandemie und 2022 dachte keiner an eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland. Außerdem sind politische Wechsel oder Reaktionen (wie z.B. der überraschende Ausstieg aus der Atomkraft) oft nicht einschätzbar.

Tipp

Das Thema Altersvorsorge ist kein statisches Thema, sondern sollte regelmäßig auf den Risikomanagement-Prüfstand gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere:

·         Neubewertung der Risikofaktoren

·         Identifizierung neuer Risiken

·         Einleiten von Maßnahmen

Idealerweise muss man nur im Kleinen nachjustieren, da man sich bereits gut positioniert hat, man sollte aber auch größere Anpassungen nicht scheuen, wenn dadurch neue Risiken besser adressiert werden.

Risiken

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, welche Risiken überhaupt existieren. Während die meisten zuerst z. B. an Asset-typische Risiken wie schwankende Aktienkurse denken, möchte ich das Thema etwas grundsätzlicher angehen. Neben den inhärenten Risiken einzelner Altersvorsorge-Produkte gibt es zwei grundsätzlich widersprüchliche Risiken, die in einer tragfähigen Altersvorsorge unbedingt beide adressiert werden müssen:

  • Kurzlebigkeits-Risiko (man lebt kürzer, als man es finanziell geplant hat)
  • Langlebigkeits-Risiko (man lebt länger, als man es finanziell geplant hat)

Kurzlebigkeitsrisiko

Das Kurzlebigkeitsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn man kürzer lebt als es ursprünglich vorhersehbar war. Statistisch betrachtet ist dies das geringere Risiko. Sicherlich sind jedoch jedem Fälle bekannt, wo das Ableben bereits kurz vor oder nach Renteneintritt bedauert werden musste.

EintrittswahrscheinlichkeitDie Eintrittswahrscheinlichkeit ist abhängig von der persönlichen Lebenserwartung, die im Wesentlichen von 4 Einflussfaktoren beeinflusst wird:
– Physischer Gesundheitszustand
– Psychischer Gesundheitszustand
– Medizinische Weiterentwicklungen, die das Leben verlängern können
– Äußere Einflüsse, die das Leben abrupt verkürzen können
SchadenEs mag verwundern, aber wer nur ein kurzes Leben erwartet und eine langfristig tragfähige Altersvorsorge aufbaut, beraubt sich möglicherweise einer Lebensqualität, die er sich stattdessen hätte leisten können. Je nach Vorsorgeart kann der erworbene Anspruch nicht an die Nachkommen vererbt werden, so dass Dritte (z. B. eine Versicherung) von dieser Situation profitieren.
VorbeugungDa niemand vor tödlichen Unfällen oder Krankheiten geschützt ist, sollte man einen Teil seiner Altersvorsorge so aufbauen, dass das Vermögen zumindest nach dem unerwarteten Todesfall erhalten bleibt und vererbt werden kann. Hier spielen Finanzmarktprodukte, Vermögensgegenstände oder Firmenbeteiligungen ihre Stärken aus. Aber sicherlich sollte man auch das Augenmerk auf die aktuelle Lebensqualität legen, denn ein Leben angereichert mit Erfahrungen, Erinnerungen und Erlebnissen stellt ebenfalls einen Wert dar, auch wenn sich dieser nicht in Euro und Cent bemessen lässt.

Langlebigkeitsrisiko

Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn man länger lebt als es ursprünglich vorhersehbar war. Statistisch betrachtet, ist dies das wahrscheinlichere Risiko.

EintrittswahrscheinlichkeitDie Eintrittswahrscheinlichkeit ist abhängig von der persönlichen Lebenserwartung, die im Wesentlichen von 3 Einflussfaktoren beeinflusst wird:
– Physischer Gesundheitszustand
– Psychischer Gesundheitszustand
– Medizinische Weiterentwicklungen, die das Leben verlängern können
SchadenWer eine endliche Altersvorsorge plant (z.B. 30 Jahre) aber ein längeres Leben hat, muss im hohen Alter mit erheblichen finanziellen Einbußen klarkommen, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch nicht mehr wirtschaftlich abfedern kann.
VorbeugungDem Langlebigkeitsrisiko kann man nur durch dauerhaft garantierte Leistungen begegnen, die idealerweise durch eine Solidargemeinschaft gesichert ist. Hier spielt die gesetzliche Rentenversicherung sicherlich ihre größte Stärke aus, gefolgt von Rentenversicherungen mit einer lebenslangen Garantie-Rente.

Risikomanagement

Money kills it all

Beide Risiken lassen sich ideal mit einem großen, inflations- und krisengesicherten Kapitalstock adressieren, der auch bei überdurchschnittlich langer Lebenserwartung und hohem Lebensstandard oder Bedarf nicht aufgezehrt werden kann.

In diese Kategorie fallen in jedem Falle die Super-Reichen, die über ein Mehrfaches des mindestens erforderlichen Vermögens verfügen, denn eine konkrete Zahl lässt sich hier schwer ermitteln.

…mir doch egal

Beide Risiken lassen sich ebenfalls ideal adressieren, wenn einem die eigene finanzielle Situation im Alter vollständig gleichgültig ist und man darauf baut, dass die Gesellschaft tragfähig genug ist, den Bedarf im Alter zu decken. Zusätzlich muss man bescheiden genug sein, sich mit dem zu begnügen, was die zukünftige Gesellschaft tragen kann.

In diese Kategorie fallen in jedem Falle diejenigen, die Unvermögend sind und am Rande des Existenzminimums leben, da ihnen im Prinzip kaum eine andere Wahl bleibt.

Für alle anderen…

Beide Risiken lassen sich aber auch mit unterschiedlichen Strategien adressieren, die ein auskömmliches Einkommen im Alter sichern können, das ebenfalls idealerweise inflations- und krisengesichert ist.

Zeitlich unbefristete Rentenversicherung

Dies ist eine klassische Methode, um das Risiko der Langlebigkeit auf einen Dritten (z.B. Rentenversicherung) zu übertragen. Hierbei ist es erheblich, wie tragfähig der Versicherer ist, d.h. wie zuverlässig er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen kann. Insbesondere, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, welche die Lebenserwartung steigen lassen. Wer hier nur auf eine hohe Auszahlungsquote setzt, sieht sich ggf. im Alter mit einem insolventen Versicherungsunternehmen konfrontiert, das zahlungsunfähig ist. Wobei es hier nach geltendem Recht einen Sicherungsfond gibt, der in genau diesem Falle einspringen soll, siehe auch BaFin – Sicherungseinrichtungen der Versicherer.
Üblicherweise kann eine Vereinbarung über eine Erhöhung der Rentenzahlung im Laufe der Zeit (Inflationsausgleich) vereinbart werden. Gerade die letzten Jahre und Monate verdeutlichen aber, dass man sich hierbei auf den richtigen Index beziehen sollte, um seine Kaufkraft tatsächlich zu erhalten.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann man aufgrund der aktuellen Gestaltung (Rentenanspruch auf Basis von Rentenpunkten ohne bezifferten zukünftigen Wert) in sehr hohem Maße von einer Erfüllung der Zahlungspflicht ausgehen. Zumindest ist derzeit nicht absehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland in einen Zustand der Zahlungsunfähigkeit fällt, da ihr zahlreiche gesetzgebende Handlungsoptionen bis hin zu einer Währungsreform zur Verfügung stehen. Inwieweit die tatsächliche Rentenzahlung den angestrebten Lebensstandard sichert, sei dahingestellt.
Tatsache ist aber auch, dass die meisten Bundesbürger „Beitragszahler“ sind, das trennt sich lediglich in anspruchsberechtigte Beitragszahler (Zahlung an die DRV, Erwerb von Rentenpunkten) und anspruchslose Beitragszahler (Zahlung an das Finanzamt, Steuergelder werden für Rentenzahlungen herangezogen).

Miet-/Kapitaleinkünfte

Miet- oder Kapitaleinkünfte stellten sich bisher als eine sehr zuverlässige Form der Alterseinkünfte dar, auch wenn sie gewissen Risiken unterliegen. Daneben adressieren sie aber auch das Kurzlebigkeitsrisiko, da Immobilien, Beteiligungen und Finanzvermögen ideal zum Vererben geeignet sind, so dass bei frühem Ableben das Vermögen zumindest auf die Erben übertragen werden kann. Diese Art der Alterseinkünfte ist ggf. Schwankungen oder Teilausfällen unterworfen.

Kapitalverzehr

Der Kapitalverzehr ist eine Unterart von Miet-/Kapitaleinkünften und erhöhte diese auf diejenige Summe, die für den gewählten Lebensstandard erforderlich ist. Denn das führt jedoch dazu, dass die Alterseinkünfte endlich sind und adressiert das Langlebigkeitsrisiko nicht in selbem Maße.

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2. September 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2022/08/old-people-g44fd82a04_1920.jpg 1056 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-09-02 21:40:032022-11-30 10:11:30Altersvorsorge für Selbstständige – Risikomanagement

Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Altersvorsorge

Nicht erst seit die Große Koalition angekündigt hat, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen, sorgen echte Selbstständige für ihr Alter vor. Die meisten Selbständigen setzten dabei nicht nur auf eine Lösung, sondern bauen ihre Absicherung auf mehreren Säulen auf. 

Die Studie „Einkommenssituation und Altersvorsorge“1) des Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V in Zusammenarbeit mit dem Allensbach Institut belegen dies sehr anschaulich. Altersvorsorge von Selbständigen setzt sich z.B. aus staatlich geförderten Produkten (Rürup-Rente), anderen finanzwirtschaftliche Rentenversicherungen oder Immobilien und Wertpapiere/ Fonds zusammen. Es gibt aber für Selbstständige auch noch eine ganz andere Möglichkeit zur Absicherung: Die freiwillige gesetzliche Versicherung bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV).

Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung als zusätzliche Absicherung

Natürlich hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht gerade den Ruf im Alter viel Geld einzubringen, aber als zusätzliche Säule für die Altersvorsorge kann sie eine Option sein. Außerdem darf die aktuelle Lage in der anhaltenden Null-Zins Phase nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Zudem werden insbesondere Selbstständige explizit als Zielgruppe genannt und gemäß der Deutschen Rentenversicherung 2) gibt es nur wenige Ausnahmen, die einer freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen stehen. Weiterlesen

17. März 2019/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/insect-2884460_1920.jpg 1076 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2019-03-17 16:27:522021-11-16 15:17:23Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Altersvorsorge

Die Große Koalition hat angekündigt eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen. Mehrere Selbständigen-Verbände haben nun ein gemeinsames Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige veröffentlicht. Die Verbände sprechen sich für ein breites Spektrum an zusätzlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge, sogenannte „Opt-Outs“, aus und fordern eine flexible Lösung um einkommensstärkere und einkommensschwächere Jahre ausgleichen zu können.

Bisher gestalten Selbständige ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich. Während Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und für Beamte die Pensionsregelung gilt, sorgen Unternehmerinnen und Unternehmer privat vor. Das Spektrum der Anlageformen reicht dabei von Immobilien über Wertpapierfonds bis zu Versicherungen. Diese Vielfalt der Vorsorgemöglichkeiten möchten die Selbständigen-Verbände auch im Rahmen einer Altersvorsorgepflicht erhalten.

Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein

„Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nur dann hinnehmbar, wenn die Wahlfreiheit der Selbständigen wie sie für ihr Alter vorsorgen möglichst groß bleibt. Es ist beispielsweise vollkommen üblich, dass Handwerker Immobilien kaufen, in Eigenleistung renovieren und anschließend vermieten um damit im Alter abgesichert zu sein. Wenn das durch den Gesetzgeber nicht anerkannt würde, dann steht die Altersvorsorge von Millionen Selbständigen auf dem Spiel. Außerdem muss es eine Möglichkeit geben einkommensschwache Jahre, beispielsweise durch Ereignisse wie die Finanzkrise 2008, in einkommensstärkeren Jahren ausgleichen zu können“, sagt Ingolf F. Brauner vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V., der die Arbeit der Selbständigen-Verbände koordiniert hat.

Mit dem Nachweis der ausreichenden Altersvorsorge muss auch das Dauerthema Scheinselbständigkeit gelöst werden, meint Frank Bösemüller vom BDS Deutschland e.V.

„Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers war es durch Statusfeststellungsverfahren zu überprüfen, ob ein Selbständiger ausreichend sozial abgesichert ist. Mit dem Nachweis der Altersvorsorge und der Krankenversicherung muss abschließend anerkannt werden, dass dies erbracht ist“, so Bösemüller.

Ungeeignete Gesetze verhindern Selbständigkeit

Um für die Altersvorsorge auch genug Geld übrig zu haben, plädieren die Selbständigen-Verbände für eine angemessene Vergütung und nehmen dabei auch den Staat in die Pflicht. Hier würden die Selbständigen in Vergabeverfahren häufig in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen, um den Zuschlag zu erhalten, wodurch die Margen sehr gering seien. Bei den Heilmittelerbringern im Gesundheitswesen führten die zu geringen Vergütungssätze dazu, dass das Einkommen der selbständigen Praxisinhaber in diesem Bereich selbst bei bester Auslastung kaum ausreichen, um eine umfangreiche Altersvorsorge zu betreiben, so die Selbständigen-Verbände in ihrem Forderungspapier.

„Am Ende ist die Frage der Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht auch eine Frage, ob Existenzgründungen und Selbständigkeit in Deutschland weiter möglich bleiben. Eine ungeeignete Gesetzgebung würde zehntausende Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten, weil Menschen den Schritt in die Selbständigkeit nicht mehr wagen. Deshalb setzen wir darauf im Dialog mit der Politik eine kluge Lösung zu finden“, sagt Ingolf F. Brauner vom BDS Deutschland e.V.

Das Forderungspapier wurde erarbeitet und unterzeichnet von den Verbänden:

– Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
– Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
– Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. – Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland e.V.
– ISDV e.V.- Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
– asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
– DBITS – Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
– Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. – Vereinte Therapeuten e. V.
– Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
– VDB-Physiotherapieverband e.V. – Bundesverband
– LOGO Deutschland e.V.
– Interessengemeinschaft selbständiger LogopädInnen und SprachtherapeutInnen e.V.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Allensbachstudie zur Situation der IT-Selbständigen in Deutschland und hören sich den Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Alexander Müller im Deutschen Bundestag an.

Informationen zum Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Der Bund der Selbständigen Deutschland ist der Bundesverband der BDS-Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Außerdem hat sich die Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer in Bayern e.V. sowie der Bund der Selbständigen und Freiberufler – Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. dem Bund der Selbständigen angeschlossen. Der Bund der Selbständigen Deutschland vertritt die Anliegen von Selbständigen aus 11 Bundesländern. Er wurde 2011 gegründet mit dem Ziel, den branchenübergreifenden Anliegen von Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern in der Bundespolitik eine Stimme zu geben. Der BDS Deutschland steht der Mitgliedschaft anderer Landesverbände und Organisationen offen gegenüber, die die Werte und Ziele des selbständigen Mittelstands in Deutschland vertreten wissen wollen und die Förderung und Kooperation der Landesverbände untereinander als wesentliches Ziel sehen.

Ansprechpartner: Tim Wiedemann Referent für Politik und Kommunikation Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: 0179/5648760 E-Mail: tim.wiedemann@bds-rlp.de

Forderungspapier zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige als PDF

20. Oktober 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/save-4666418_1920.jpg 1280 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2018-10-20 17:16:232021-11-16 15:17:51Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Altersvorsorge für Selbständige – Gespräch mit den Grünen

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge für Selbständige ist seit einigen Monaten ein zentrales Thema in der Debatte um die erneute Rentenreform in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen Deutschland (BDS) und elf anderen Selbständigenverbänden, zu denen auch der DBITS e.V. zählt, wurde ein Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige verfasst und an alle Parteien versendet.

Foto: BDS Deutschland

Kontroverse Diskussion

Die Bundestagsabgeordneten Thomas Gambke und Markus Kurth (beide Bündnis 90 / Die Grünen) luden die Vertreter der Selbständigen zu einem Gespräch ein. Neben Liliana Gatterer, Frank Bösemüller, Tim Wiedemann (alle BDS) und Ingolf F. Brauner (mib), nahmen Markus Pohl (ISDV e.V.) und Kerstin Tammling (DBITS e.V.) an dem Gespräch teil.
Es wurde kontrovers diskutiert. Es gab Übereinstimmung zu grundsätzlichen Punkten, aber auch grundlegend unterschiedliche Positionen wurden vertreten. Man wolle einerseits soziale Absicherung für die Selbständigen schaffen, andererseits jedoch keine unnötige Bürokratie aufbauen, erklärten Gambke und Kurth den Selbständigenvertretern.

Freie Wahl der Altersvorsorge

Die Vertreter der Selbständigen sehen, ebenso wie die Politik, die Notwendigkeit der Altersvorsorge für alle Bundesbürger. Sie vertreten jedoch den Standpunkt, dass den Selbständigen die Wahl der Vorsorgeform überlassen bleiben muss. Eine Offenlegung, also der Nachweis, gegenüber den Auftraggebern, bezogen auf eine existierende Altersvorsorge lehnten die Selbständigen kategorisch ab. Ebenso eine separate Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialversicherungsabgaben. Diese ist Bestandteil der Honorarkalkulation und muss es auch bleiben.

Um die, auch von der Politik geforderte, eindeutige Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung zu erreichen, muss die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers erhalten bleiben. Ansonsten wird das Unternehmertum abgeschafft. Das kann nicht im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein.

Beide Seiten beschlossen die Argumente der anderen Seite im Nachgang zu prüfen und weiter im Gespräch zu bleiben.

Abschaffung des Statusfeststellungsverfahrens

Das Thema Scheinselbständigkeit wurde ebenfalls angesprochen. Dabei verwiesen Dr. Thomas Gambke und Markus Kurth auf die kleine Anfrage der Grünen zum Statusfeststellungsverfahren der DRV (s. Kasten unten rechts). Man sehe, dass es hier Regelungsbedarf gebe, so Kurth. Ziel der Grünen sei es, das Statusfeststellungsverfahren zu vereinfachen. Die anwesenden Selbständigenvertreter hingegen betrachten das Verfahren als obsolet, insbesondere wenn Selbständige den Nachweis einer Altersversorgung erbringen. Auch zu diesem Thema vereinbarten beide Seiten weiter im Gespräch zu bleiben.

Bund der Selbständigen – BDS


Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige

Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige – PDF-Download

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Mit Sicherheit in die Selbständigkeit ‒ Für eine bessere Absicherung von Selbständigen

Mit Sicherheit in die Selbständigkeit – PDF-Download

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Kleine Anfrage – Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung

Kleine Anfrage Statusfeststellung – PDF-Download

10. April 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/buendnis-90-gruene_logo.png 1157 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-04-10 23:10:582021-10-21 15:48:42Altersvorsorge für Selbständige – Gespräch mit den Grünen

Rentenversicherungspflicht für IT-Selbständige

Altersvorsorge

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die DIW ECON GmbH [i] im Mai 2016 eine Kurzexpertise mit dem Titel „Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe“ publiziert [ii].

Der Forschungsbericht wurde für das Gesamtkonzept zur Alterssicherung des BMAS herangezogen [iii].

Es flossen Daten aus dem Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter und des sozioökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ein [iv].

Wesentliche Feststellungen des Forschungsberichts

In der Studie bzw. den Quellen wird zwischen Solo-Selbständigen und Selbständigen mit Arbeitnehmern unterschieden. Da insbesondere die Solo-Selbständigen im Fokus der neuerlichen Rentenreform stehen, folgen wir dieser Betrachtungsweise. Wie die Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen genau vorgenommen wurde, d. h. wieviel Angestellte (1 oder mehr als 1) ist nicht näher definiert.

Anzahl der Solo-Selbständigen

Die Gesamtzahl der Solo-Selbständigen belief sich gemäß des Forschungsberichtes im Jahre 2013 auf 2,37 Mio., im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei ca. 2,45 Mio. Die Differenz zwischen diesen Werten ist nicht nur dem Wechsel von Beschäftigungsformen zuzuschreiben, sondern auch den unterschiedlichen Bewertungsfaktoren geschuldet.

Einkommenssituation bei Solo-Selbständigen [v]

In der Studie wird der Begriff „Verdienst“ verwendet. Da die Angaben diesbezüglich von den Befragten selbst stammen, ist nicht ganz eindeutig, ob es sich um Angaben zu den Honoraren/Stunde handelt oder ob ggf. zusätzliche, den Auftraggebern in Rechnung gestellte, Kosten darin enthalten sind.

Bei den Solo-Selbständigen lag der durchschnittliche Stundenverdienst im Jahr 2014 bei 18,86 Euro brutto. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Arbeitnehmer zum Vergleich, lag bei 16,80 Euro.

Alterssicherung 2030+

Die gesetzliche Rente als starkes und verlässliches Fundament:

  • Haltelinie für dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent
  • Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045
  • Anpassung an den Wandel der Arbeitswelt durch umfassende Absicherung von Selbstständigen
  • Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung
  • Gleiche Renten in Ost und West

Die zusätzliche Altersvorsorge als echtes Plus für alle:

  • Tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Betriebe
  • Vereinfachte und transparentere Riester-Rente
  • Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Solidarrente als Anerkennung von Lebensleistung:

  • Garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung für langjährig Versicherte

Quelle: Broschüre zum Gesamtkonzept zur Altersabsicherung BMAS, Seite 3

Mehr als 70% der Solo-Selbständigen ohne verlässliche Altersvorsorge – Worauf basiert diese Erkenntnis?

Die Zahlen wurden den Ergebnissen des Mikrozensus von 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen. Auf Seite 53 (s. Box unten) des Fragebogens wurden folgende Fragen gestellt.

Frage 181: Falls Sie keine (Voll-)Rente aus Altersgründen beziehen: Waren Sie in der letzten Woche in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert?

Freiwillige Beantwortung

Frage 182: Haben Sie eine oder mehrere private Lebensversicherung-/en?

Frage 183: Falls Sie Lebensversicherung-/en haben: Wie hoch ist die Gesamtversicherungssumme?

Keine Berücksichtigung finden Vorsorgemodelle wie Immobilien, Aktien, Fonds, Rürup-Renten, Unternehmensbeteiligungen etc.

Quelle: Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des [vi]

Innerhalb der einzelnen Gruppen der Erwerbstätigen gibt es große Unterschiede hinsichtlich des Stundenverdienstes. Mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 5,43 Euro liegt die Gruppe der am wenigsten verdienenden Solo-Selbständigen rund 2 Euro hinter den am wenigsten verdienenden Angestellten zurück. Auch in den nächst höheren Verdienstgruppen liegen die Solo-Selbständigen etwa 1 bis 2 Euro hinter den Vergleichsgruppen der Angestellten. Erst in der Gruppe der am besten Verdienenden, dem sog. oberen Quartil, ist der Stundenverdienst der Solo-Selbständigen mit 43,00 Euro mehr als 13 Euro je Stunde höher, als in der Vergleichsgruppe der Angestellten (29,54 Euro). Es gibt also unter den in der Studie untersuchten Solo-Selbständigen eine kleinere Gruppe, die hohe Stundeneinkommen erzielt, während ein großer Teil recht schlecht abschneidet. Diese Erscheinung ist aber auch in den Gruppen der Selbständigen mit Angestellten und der angestellten Arbeitnehmer zu beobachten.

Vermögen von Solo-Selbständigen [vii]

Solo-Selbständige sind im Durchschnitt nicht arm. Sie sind zumindest deutlich vermögender als vergleichbare Angestellte.

Die Solo-Selbständigen kamen 2012 im Durchschnitt auf ein Nettovermögen von immerhin knapp 220.627 Euro – also dem Vermögen (insbesondere Betriebsvermögen, Immobilienvermögen, Aktien, Wertpapiere, Geldanlagen) nach Abzug von Schulden, etwa für Hypotheken oder sonstigen Krediten.

Solo-Selbständige verfügen angeblich über keine verlässliche Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt aus den Ergebnissen des Forschungsberichtes die Interpretation an, dass 71,5 % (3 von 4,2 Millionen) aller Selbständigen über keine verlässliche Altersvorsorge verfügen. Als „verlässlich“ gelten in diesem Fall ausschließlich regelmäßige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Lebensversicherung. Gemäß dieser Fragestellung wären dann wohl auch Bill Gates und viele der anderen Millionäre und Milliardäre von Altersarmut bedroht!

Wo stehen die Solo-Selbständigen der IT?

Bei der branchenübergreifenden Betrachtung der Solo-Selbständigen, die für den Forschungsbericht herangezogen wurden, kann festgestellt werden, dass eine enorme Spreizung hinsichtlich der Qualifikation besteht, die für die Ausübung der Berufe erforderlich ist. An einem Ende stehen eher einfache „Jobs“, am anderen Ende sehr qualifizierte und hochqualifizierte Tätigkeiten, wie es beispielsweise in der IT-Branche der Fall ist [viii].

Es ist anzunehmen, dass eine höhere Qualifikation mit entsprechend höherem Einkommen in Verbindung steht. Nur sehr wenige selbständige IT-Fachkräfte dürften überhaupt einen geringeren als den durchschnittlichen Bruttoverdienst von 43,00 Euro der Gruppe der am besten verdienenden Solo-Selbständigen erwirtschaften. Bei dem Qualifikationsniveau dieser Berufsgruppe ist auch nichts anderes zu erwarten.

Ungeklärte elementare Punkte für Solo-Selbständige im neuen Rentenkonzept

  • Wie hoch sollen die Beiträge für die Solo-Selbständigen sein? Soll die Beitragshöhe, analog zu der heutigen freiwilligen Versicherung, innerhalb eines gewissen Rahmens selbst festgelegt werden können? Oder sollen die Beiträge einkommensabhängig gestaltet werden und wenn ja – trägt der Selbständige nur den Beitrag für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber oder für beide?
  • Gelten Beitragsbemessungsgrenzen? Und wenn ja – wo liegen diese?
  • Erfolgt während der Zeit einer längeren Krankheit und/oder Auftragslosigkeit eine Befreiung von der Beitragszahlung, aber Anrechnung für die Rentenversicherung analog zu den Arbeitnehmern?
  • Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung werden Selbständige ebenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung haben?
  • Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung greift eine Hinterbliebenenrente?
  • Um die Gesamtbelastung für Selbstständige in Grenzen zu halten, wird die Absenkung des Mindestbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Wie soll dieser Mindestbeitragssatz aussehen? Was sagt das Bundesministerium für Gesundheit dazu?
  • Der Gesetzgeber hat Vorstände von Aktiengesellschaften nach § 1 Satz 4 SGB VI[ix] ausdrücklich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Werden sehr gut verdienende Selbständige, analog von Vorständen einer AG, ebenfalls von der Beitragszahlung befreit, da auch sie durch ihre „herausragende und wirtschaftlich starke Stellung“ keinen Schutz durch die Solidargemeinschaft benötigen?

Vorsorge muss sein

Dass auch Selbständige für ihr Alter Vorsorge betreiben müssen, ist unbestritten. Die meisten Selbständigen in der IT sorgen auch bereits vor. Zudem sind Risikoübernahme und Eigenverantwortung elementare Bestandteile des selbständigen Unternehmertums. Daher sollte die Wahl des Vorsorgemodells grundsätzlich den Selbständigen überlassen bleiben. Fundamentale Regulierungen, wie die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung, stellen einen weiteren Schritt zur Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 GG dar[x]. Dieses verbriefte Grundrecht und die damit verbundene Eigenverantwortlichkeit waren bislang der starke Motor für die Wirtschaftskraft Deutschlands, der in den vergangenen Monaten immer mehr abgewürgt wird.

Argumente, dass eine Wahlfreiheit hinsichtlich des Vorsorgemodells kaum oder nicht zu bewältigende administrative Anstrengungen in Bezug auf die Überprüfung zur Folge hätte, können und dürfen nicht als Begründung für eine Zwangsverpflichtung von Selbständigen zur Deutschen Rentenversicherung herhalten.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BMAS-Konzeptes wird an den unterschiedlichsten Stellen auf die Einbeziehung der Kompetenzbereiche anderer Ministerien (Demografiezuschuss – Bundesfinanzministerium, Senkung des Krankenversicherungsbeitrag – Bundesministerium für Gesundheit) verwiesen. Warum sollte es dann nicht möglich sein, beispielsweise die Finanzämter für die Kontrolle der Aufwendungen für die Altersvorsorge einzusetzen?

Es darf nicht krampfhaft an einem System festgehalten werden, dass aus der Kaiserzeit stammt und auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen dieser Ära zugeschnitten war.

Bei der Betrachtung der Entwicklung der deutschen Rentenversicherung wird erkennbar, dass dieser sukzessive immer mehr Erwerbsgruppen hinzugezogen wurden. Grundsätzlich lag dem ganzen Konstrukt aber immer das Generationenmodell zu Grunde. Dieses funktioniert jedoch nur, solange der Anzahl der aktiven Einzahler eine deutlich geringere Zahl von Leistungsberechtigten gegenüber steht. Diese Zeiten sind vorüber und auch nicht durch Zuwanderung, geschweige denn durch das neue Rentenversicherungskonzept, abzufangen.

Warum die Sorge der Politik um das Wohl der Selbständigen?

Es herrscht Wahlkampf! Bei den heute über 50-jährigen Arbeitnehmern handelt es sich um das wahlentscheidende Klientel. Die Rententhematik eignet sich heute mehr denn je als Wahlkampfthema. Und wieder einmal ist man entschlossen, Wahlversprechen in diese Richtung abzugeben.

Im Konzept zur Altersvorsorge wird die Behauptung aufgestellt, dass viele Selbstständige die eigene Altersvorsorge vernachlässigen und sich stattdessen auf die Grundsicherung im Alter verlassen, die von allen Steuerzahlenden finanziert wird. Deshalb sei eine neue Regelung notwendig, die Selbstständigen zum einen eine solidarische Absicherung ermöglicht, sie zum anderen aber auch in die Pflicht nimmt, ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten [xi].

Solo-Selbständige, z.B. in der IT, gemeinsam mit Selbständigen mit Angestellten leisten einen überproportionalen Anteil am Steueraufkommen in Deutschland. Bereits heute werden die Renten jährlich mit einem Betrag von 87 Milliarden Euro, Tendenz steigend, aus Steuermitteln subventioniert. Von diesen Subventionen hat der Selbständige, der zwar für hohe Steuerzahlungen z.B. über die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sorgt, jedoch nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, keinerlei Vorteil!

Die Selbständigen mit einer derartigen Aussage als unsolidarisch zu bezeichnen, ist nicht korrekt und dient bestenfalls in einer Neiddebatte.

Die Begründung, der Altersarmut vorbeugen zu wollen und daher die Solo-Selbständigen in die Rentenversicherung zu zwingen, wirkt halbherzig. Die Altersgruppe 40+ der Solo-Selbständigen soll beispielsweise von der Verpflichtung ausgenommen werden. Warum? Vermutlich nicht, weil bestehende rentable Kapitalanlagen dieser Gruppe geschützt werden sollen, denn die gibt es ja laut BMAS gar nicht. Fürchtet man etwa die nahenden Rentenansprüche? Oder soll etwa der versprochene Wohlstand für das Arbeitnehmerklientel 50+ länger vorhalten?

Zudem wird nur ansatzweise berücksichtigt, dass die Gefahr von Altersarmut ebenfalls auf die große Gruppe der Angestellten im Niedriglohnsektor zutrifft. Auch die Tatsache, dass sich gemäß den Plänen des BMAS das Sicherungsniveau der Renten dauerhaft auf 46 % vor Steuern bewegen wird [xii], ist nicht dazu geeignet, sich auf einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu freuen.

Was die Politik verdrängt

Die Finanzierung der Altersvorsorge kann nur über gute Einkommen vollzogen werden. Ein gutes Einkommen setzt ein hohes Qualifikationsniveau voraus. Bekanntlich ist Bildung teuer und darum kann es nicht den Arbeitnehmern überlassen werden, die Ausbildung ihrer Nachkommen aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Ebenso muss die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens kultiviert werden.

Es ist oberste Pflicht einer Regierung, die Voraussetzungen für eine exzellente Bildung und die notwendige technische Infrastruktur zu schaffen. Ein Land wie Deutschland, das sich auf dem internationalen Markt behaupten will, darf sich nicht mit mittleren oder hinteren Plätzen in puncto Bildung und Infrastruktur (Skandal: Hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur wird von unserer Bundesregierung Platz 8 in Europa angestrebt!) begnügen. Diese (langfristigen) Investitionen müssen ganzheitlich und nachhaltig in Angriff genommen werden.

“Die Mitglieder des DBITS e.V. wenden sich gegen einen gesetzlichen Zwang zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Welche Art der Altersvorsorge die Selbständigen für sich wählen, sollte ihnen selbst überlassen bleiben, weil sie in Eigenverantwortung selbst für sich vorsorgen.”

Selbständige in der IT organisieren sich

Die Mehrheit der Selbständigen in der IT lehnt eine Zwangsbeitragszahlung zur Deutschen Rentenversicherung kategorisch ab. Eine wachsende Zahl der IT-Selbstständigen organisiert sich im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. (DBITS e.V.). Als berufsständische Vertretung für selbständige IT-Experten in Deutschland setzt sich der DBITS e.V. für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein.

Im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht für Selbständige haben sich die Mitglieder klar positioniert.

Um die Tätigkeiten der Selbständigen in der IT einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern, arbeitet der DBITS e.V. an der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder sowohl auf regionalpolitischer als auch auf bundespolitischer Ebene.

Eine der wichtigsten Ressourcen der IT-Selbständigen ist ihre Qualifikation. Darum fördert der DBITS e.V. das lebenslange Lernen.

Für die Selbständigen wirken sich Fortbildungsmaßnahmen aber als doppelter Kostenblock aus. Zum einen zahlen sie an Institute bzw. Hersteller mehrere hundert Euro je Weiterbildungstag und zum anderen können sie in dieser Zeit nicht arbeiten, verdienen also kein Geld.

Arbeitskreise im DBITS e.V.

Um diese Situation zu verbessern, betreibt der DBITS e.V. unter anderem Arbeitskreise. Am 18. März 2017 findet in Frankfurt am Main deshalb die Auftaktveranstaltung des neuen SAP-Arbeitskreises statt.

In Arbeitskreisen bauen die Mitglieder ein verlässliches Netzwerk auf, die Fachfragen eines Mitglieds können in der Regel von den anderen Mitgliedern schnell und kompetent gelöst werden. Es finden Schulungen von Mitgliedern für Mitglieder statt, damit das lebenslange Lernen zielgerichtet zu einem akzeptablen Preis und zugleich auf einem sehr hohen Niveau möglich ist. Nicht zuletzt dient der Arbeitskreis natürlich dem Austausch über „die Kunden“, Marktentwicklungen und Preise, damit für die selbstständigen IT-Experten auch die Zukunft – wie schon die Vergangenheit – ohne eine gesetzliche Rentenversicherung gesichert ist.

Forschungsbericht 465


Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe

PDF

BMAS


Gesamtkonzept zur Alterssicherung

PDF

BMAS


Broschüre – Gesamtkonzept zur Alterssicherung

PDF

Mikrozensus 2013


Fragen zur Altersvorsorge

Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Bildschirmfoto, Seite 53)

Quellen

[i] DIW ECON

[ii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe

[iii] BMAS – Gesamtkonzept Alterssicherung

[iv] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. – Übersicht über das SOEP

[v] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Tabelle 8.1)

[vi] Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Seite 53)

[vii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Seite 47)

[viii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Tabelle 5.3) 

[ix] Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung

[x] Grundgesetz, Artikel I – Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

[xi] Broschüre – Gesamtkonzept Alterssicherung (Seite 10)

[xii] BMAS – Gesamtkonzept Altersicherung (Seite 19)

22. Januar 2017/von DBITS-Mitglied
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