Wege der Altersvorsorge im Überblick
An dieser Stelle ein Gegenüberstellung des 3-Schichten-Modells nach heutigem Stand. Es soll ein grober Überblick des Leistungsspektrums, sowie der steuerlichen Konsequenzen während der Ansparphase und in der Zeit der Inanspruchnahme gegeben werden.
Nicht berücksichtigt sind die privaten Möglichkeiten der Altersvorsorge, wie z.B. Immobilien zur Selbstnutzung oder Vermietung.
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Steuerliche Regelungen während der Ansparphase
Basisvorsorge
- 82% der Beiträge (in 2016) sind steuerlich abzugsfähig
- Beiträge reduzieren Ihre Einkommensteuer
- Pro Jahr erhöht sich der steuerliche Abzug um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die Beiträge voll abzugsfähig sind
Zusatzvorsorge
- Gehaltsumwandlung: Für umgewandelte Beträge fällt keine Steuer an
- Zulagenförderung: Förderung über Zulagen und Steuervorteile
Private Vorsorge
- Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen
Verfügbarkeit
Basisvorsorge
- Frühestens im Alter von 62 Jahren
Zusatzvorsorge
- Frühestens im Alter von 62 Jahren
Private Vorsorge
- Frei wählbar
Form der Verfügbarkeit
Basisvorsorge
- Lebenslange Rente
Zusatzvorsorge
- Gehaltsumwandlung: Wahlweise Rückzahlung als lebenslange Rente oder (steuerpflichtiges) Kapital.
- Zulagenförderung: Als lebenslange Rente. Maximal 30% können als (steuerpflichtiges) Kapital ausbezahlt werden.
Private Vorsorge
- Wahlweise als Rente oder als Kapital.
- Bei Rückzahlung eines Kapitals nach dem 62. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren werden die Erträge nur zu 50% besteuert.
Hinterbliebenenversorgung
Basisvorsorge
- Ehepartner
- Partner aus eingetragener Lebenspartnerschaft
- kindergeldberechtigte Kinder
Zusatzvorsorge
- Gehaltsumwandlung:Ehe-/Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder
- Zulagenförderung: Ehepartner
Private Vorsorge
- Frei wählbar
Steuerliche Regelungen während der Rentenphase
Basisvorsorge
-
Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
- 2016: 72%
- Ab 2040: 100%
Zusatzvorsorge
- Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig
Private Vorsorge
- Rentenzahlungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einer Rentenzahlung ab dem 65. Lebensjahr z.B. 18%.