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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Wichtige Informationen, Wissenswertes und Knowhow für IT-Freelancer, um sie bei ihrem Business zu unterstützen. Dazu gehört die Marktbeobachtung, die Selbstvermarktung, Informationen zur Projektakquise, zu Personalagenturen und Systemhäusern. Hierhinein fallen aber auch Neuigkeiten und sonstigen Informationen, die IT-Freelancern helfen können, im Geschäft zu bleiben.

Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige

News & Infos

Wichtige Petitionen zur Unterstützung der Selbstständigen

Hier findest du eine Übersicht über aktuelle Petitionen, die sich für bessere Bedingungen für Selbstständige in Deutschland einsetzen. Besonders wichtig: Die Petition „Stoppt Scheinselbstständigkeit“ sollte priorisiert unterstützt werden!

1. Stoppt Scheinselbstständigkeit!

Diese Petition fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens (SFV), um Selbstständigen und ihren Auftraggebern mehr Rechtssicherheit zu geben. Der aktuelle Zustand schadet der Wirtschaft und verhindert innovative Projekte. 👉 Mehr Informationen …

2. Petition von Freelance Unlocked

Ziel dieser Petition ist es, klare und transparente Kriterien für Selbstständige festzulegen, damit unnötige Bürokratie abgebaut und der Arbeitsmarkt fairer gestaltet wird. 👉 Jetzt unterzeichnen!

3. BAGSV Petition

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände setzt sich dafür ein, dass Selbstständige in Deutschland bessere rechtliche Rahmenbedingungen erhalten. 👉 Jetzt unterzeichnen!

4. Selbstständige Wissensarbeit Kampagne

Diese Initiative betont die Bedeutung von Wissensarbeit in der modernen Wirtschaft und fordert faire Bedingungen für hochqualifizierte Selbstständige. 👉 Jetzt mitmachen!

Hintergrundinformationen

Sehr geehrter Herr Merz, sehr geehrter Herr Klingbeil, sehr geehrte Verhandler von Union und SPD,

ein neuer wirtschaftlicher Aufbruch ist dringend notwendig. Solo- und Kleinstunternehmen machen 90 % der deutschen Unternehmen aus und sichern acht Millionen Arbeitsplätze. Dennoch fühlen sich Selbstständige oft von der Politik übersehen und unfair behandelt.

Wir fordern:

  1. Rechtssicherheit für Selbstständige durch eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.
  2. Faire Sozialabgaben: Gleiche Bedingungen für Selbstständige in der Kranken- und Pflegeversicherung.
  3. Insolvenzsichere Altersvorsorge: Einführung von geschützten Altersvorsorgedepots.
  4. Politische Repräsentation: Eine zentrale Anlaufstelle für Selbstständige in der Bundesregierung.
  5. Ein respektvoller Umgang mit Selbstständigen in der politischen Debatte.

Diese Forderungen sind keine Sonderwünsche, sondern essenziell für eine faire und zukunftsfähige Wirtschaftspolitik.

Unterstützende Organisationen:

  • Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.
  • Allianz Deutscher Designer (AGD) e.V.
  • Bundesverband selbständige Wissensarbeit (ADESW) e.V.
  • u.v.m.

Handeln Sie jetzt!

Zeichnen Sie eine oder mehrere der oben genannten Petitionen und helfen Sie mit, bessere Rahmenbedingungen für Selbstständige zu schaffen! Jede Stimme zählt.

25. März 2025/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/03/BAGSV.png 1242 1333 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-03-25 08:08:042025-03-25 08:08:05Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige

Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!

News & Infos

Die rechtliche Unsicherheit rund um das Thema Scheinselbstständigkeit gefährdet nicht nur uns Selbstständige, sondern schwächt auch die Innovationskraft der gesamten deutschen Wirtschaft. Immer mehr hochqualifizierte Freelancer*innen geben auf, wandern ins Ausland ab oder werden in Festanstellungen gedrängt – nicht aus freien Stücken, sondern weil die Rahmenbedingungen eine selbstständige Tätigkeit immer schwieriger machen.

Deshalb unterstützt der Deutsche Bundesverband für IT-Selbständige e.V. (DBITS) aktiv die Initiative „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“. Gemeinsam mit engagierten Freelancern aus dem Netzwerk Uplink und vielen weiteren Mitstreitenden setzen wir uns für klare, faire und zukunftsfähige Regeln ein.

Worum geht es?

Fehlende Rechtssicherheit bedroht die Existenz von über 1,8 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland. Die Folgen spüren wir jeden Tag:

  • Auftraggeber meiden Selbstständige aus Angst vor Nachzahlungen.
  • Projekte platzen, weil Statusfeststellungsverfahren unberechenbar sind.
  • Freiberuflich Tätige werden in Arbeitnehmerüberlassung oder andere Konstrukte gezwungen.

Unsere Forderungen an die Politik: ✅ Schnelle und verlässliche Statusprüfung (Fast-Track-Verfahren)
✅ Klare Positivkriterien für Selbstständigkeit
✅ Keine rückwirkenden Beitragsforderungen

Jetzt aktiv werden!

Gerade jetzt, wo in Berlin Koalitionsverhandlungen stattfinden, ist der richtige Moment, um politischen Druck aufzubauen. Jeder Brief zählt!

👉 Über stoppt-scheinselbststaendigkeit.de kannst du mit wenigen Klicks einen vorformulierten Brief an Abgeordnete in deinem Wahlkreis schicken – entweder digital oder klassisch per Post. Übrigens: Briefe haben im politischen Prozess oft mehr Gewicht als E-Mails!

Weitere Aktionen für Selbstständige

Neben der Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ laufen aktuell zwei weitere starke Initiativen, die der DBITS unterstützt:

  • ❤️ „I Love Selbständigkeit“ – Für den Erhalt unabhängiger Wissensarbeit und gegen bürokratische Hürden.
  • 📝 Petition für klare Kriterien bei Scheinselbstständigkeit – Bereits von zahlreichen Verbänden getragen. Jetzt unterschreiben und mithelfen, Rechtssicherheit zu schaffen!

Fazit

Die Zukunft der Solo-Selbstständigkeit steht auf dem Spiel. Der DBITS setzt sich gemeinsam mit vielen Partnern für echte Reformen ein – aber dafür brauchen wir dich!

➡️ Mach mit und schreibe deinen Abgeordneten.
➡️ Unterschreibe die Petition.
➡️ Erzähle anderen Selbstständigen davon.

Je mehr Stimmen wir vereinen, desto klarer das Signal an die Politik:
Selbstständigkeit braucht Sicherheit. Jetzt!

8. März 2025/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/03/IMG_9958-scaled.jpg 1920 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-03-08 08:49:162025-03-24 13:10:34Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!

Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Rahmenbedingungen, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.

Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:

  • Individualschutz des Einzelnen und
  • Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen

Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.

Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.

Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.

Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.

Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.

Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  1. Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
  2. Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
  3. Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.

Wie funktioniert es genau?

Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:

§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.

Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:

§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):

  1. Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
  2. Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.

Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.

Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).

Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.

Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.

Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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25. Februar 2025/6 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-25-um-15.00.28.png 398 1032 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-02-25 14:59:032025-02-25 15:18:50Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

FAZ-Artikel: „Verzweifelt im Angestelltenland“ mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer

News & Infos

Selbstständige haben es in Deutschland schwer. Bürokratie, rechtliche Unsicherheiten und gesellschaftliche Vorurteile sorgen dafür, dass viele den Schritt in die Selbstständigkeit scheuen oder sogar darüber nachdenken, das Land zu verlassen. So lässt sich wahrscheinlich der Tenor des FAZ/F.A.S-Artikels zusammenfassen in dem – neben Größen wie Cathi Bruns und Sascha Lobo – auch unser Vorstandsmitglied Helge Meyer zu Wort kommt.

tl;dr

  • Deutschland = Angestelltenland
    • Bürokratie und starre Regeln ersticken die Attraktivität der Selbstständigkeit.
    • Fokus liegt auf Sozialpartnerschaft, nicht auf Förderung von Freelancern.
  • Statusfeststellungsverfahren = Pain Point
    • Rechtsunsicherheit und unklare Kriterien schrecken Auftraggeber ab.
    • Ergebnis: Viele Unternehmen meiden Selbstständige komplett.
  • Brain Drain incoming
    • Besonders IT-Freelancer denken über Auswanderung nach.
    • Junge Talente verlassen das Land und arbeiten aus dem Ausland.
  • Agilität: Ungenutzte Innovationskraft
    • Deutschland verliert Potenzial durch fehlende Unterstützung für Gründer.
    • Selbstständigkeit wird mit Unsicherheit statt mit Aufstieg assoziiert.
Damokleschwert schebt über Selbstständigen
Damokleschwert schwebt über der Selbstständigkeit

Wichtige Zitate aus dem Artikel „Verzweifelt im Angestelltenland“

  1. Helge Meyer (IT-Berater, DBITS Vorstand):
    • „In Deutschland fühle ich mich als Selbstständiger ignoriert und alleingelassen.“
    • „Das Verrückte ist ja, dass diese ganzen Gesetze entstanden sind, um die Leute zu schützen. Und grundsätzlich finde ich das natürlich richtig. Aber viele Freiberufler werden gegängelt, obwohl sie offensichtlich vorsorgen können. Das ist aus meiner Sicht nicht fair.“
    • „Man gewinnt den Auftrag für sich und muss dann eine Firma finden, die einen temporär anstellt und den Auftrag abwickelt. Man ist dann nicht frei.“
    • „Der Staat will mich zum Angestellten machen – das will ich aber nicht.“
  2. Catharina Bruns (Selbstständigen-Aktivistin):
    • „Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Damoklesschwert, das über Freelancern schwebt.“
    • „Die Selbstständigkeit wird hier mit Unsicherheit und Abstieg verbunden, mit dem Ausbrechen aus dem System, anstatt mit Aufstieg, Innovation und Emanzipation.“
    • „Die Deutschen haben ein gestörtes Verhältnis zur Selbstständigkeit.“
  3. Sascha Lobo (Publizist und Strategieberater):
    • „In vielen Elementen des Staats werden Selbstständige als eine Art Feind angesehen, dem man das Leben so schwer machen will wie möglich.“
    • „Dieses Land braucht so dringend Unternehmerinnen und Unternehmer, Leute, die Bock haben, was zu machen.“
  4. Holger Schäfer (Arbeitsmarktexperte, IW):
    • „Der rechtliche Rahmen in Deutschland soll prekär beschäftigte Selbstständige schützen. Aber in dem Bemühen, diese Regulierungen möglichst wasserdicht zu machen, trifft man eben auch viele andere, die diesen Schutz nicht benötigen.“
  5. Annette Dinkels (Physiotherapeutin):
    • „Kein Angestellter muss auf seine Kapitalvorsorge Krankenkassenbeiträge zahlen. Das finde ich sehr ungerecht.“

Mach mit und stärke deine Interessen als IT-Selbständiger

Wer noch kein Mitglied ist, darf gerne hier eine Mitgliedschaft beantragen: https://www.dbits.it/dbits/jetzt-mitglied-werden/

Originalartikel zu finden unter FAZ.NET https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verzweifelt-im-angestelltenland-110173432.html

14. Dezember 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-12-14 10:46:042024-12-16 00:15:44FAZ-Artikel: „Verzweifelt im Angestelltenland“ mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer

Offener Brief Teil 5

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Dies ist der fünfte und letzte Teil dieser Artikelserie über den von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke. In diesem Brief geht es im Wesentlichen um das Thema Scheinselbstständigkeit und die gefährlichen Folgen für die Selbstständigen und für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach einem daraufhin geführten Fachgespräch mit dem Staatssekretär Dr. Schmachtenberg im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Herr Freundel einen Lösungsvorschlag an das Büro von Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg geschickt und daraufhin auch mit Dr. Schmachtenberg telefoniert.

Der Lösungsvorschlag setzt als Prämisse die Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“ voraus. Wie bereits im zweiten Teil der Artikelserie erläutert wurde, ist die Sinnhaftigkeit dieser Pflicht ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aber es kommen aus der Regierung/ Politik deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Im Rahmen der Debatte um die Scheinselbstständigkeit hätte eine Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige auch den großen Vorteil, dass damit zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und die noch weitergehende Beteiligung an der Solidargemeinschaft.

Der Lösungsvorschlag basiert auf der Höhe des Einkommens und erreicht mit einem für ein Kalenderjahr gültigem Zertifikat für entsprechende Selbstständige, dass Selbstständige, Auftraggeber, Angestellte, tatsächlich Schutzbedürftige Erwerbstätige und der Wirtschaftsstandort Deutschland ohne zusätzlichen Aufwand profitieren.

Rentenversicherungspflicht <– –> Scheinselbstständigkeit

Aktuell scheint es so zu sein, dass mit der Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige nicht (!) automatisch gleichzeitig eine Lösung des Themas Scheinselbstständigkeit kommt. Einerseits kann man dafür ein gewisses Verständnis aufbringen, denn im Koalitionsvertrag[1] der aktuellen Regierung heißt es: „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“ D.h. so wie es aussieht könnte die Rentenversicherungspflicht nur für „neue“ Selbstständige gelten. Bei „neue“ muss man erstmal sehen, wie das genau definiert ist: Z.B. bedeutet „neu“ auch nach einer kurzen Unterbrechung durch eine vorrübergehende Festanstellung/ Arbeitnehmerüberlassung? Aber es wird damit wohl nicht alle Selbstständigen betreffen.

Andererseits wird für das Thema Scheinselbstständigkeit DRINGEND eine Lösung für ALLE Selbstständigen gebraucht, also auch für Selbstständige, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen würden. Und so wie in diesem Zusammenhang von Wahlfreiheit und Opt-out gesprochen wird, könnte man den Nachweis über eine geeignete Altersabsicherung auch bei der Lösung der Scheinselbstständigkeit heranziehen.

Ist die Gleichbehandlung aller selbstständigen Erwerbstätigen noch gewährleistet?

Wikipedia zitiert zum Gleichheitssatz im Grundgesetz[2] ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Die rechtliche Unterscheidung muss also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden.“

Und weiter steht bei Wikipedia: „Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich beziehungsweise wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.“

Der Autor dieser Artikelserie ist kein Jurist und will sich entsprechend nicht auf „dünnes Eis“ begeben! Aber vor dem obigen Hintergrund erscheint folgendes Beispiel zumindest fragwürdig: Der Besitzer eines Einzelhandels-Ladens oder eines Kiosks hat keine Angestellten, arbeitet an 6 Tagen/ Woche jeden Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr 10 Stunden im Laden und kümmert sich dann noch um Abrechnung, Lager und Waren-Einkauf. Am Ende bleibt ein errechneter Stundenlohn (Gewinn) von WEIT UNTER MINDESTLOHN. Trotzdem ist dieser Erwerbstätige unstrittig selbstständig und würde wohl entsprechend niemals mit einem Statusfeststellungsverfahren bzw. Scheinselbstständigkeit in Berührung kommen.

D.h. z.B. Ladenbesitzer dürfen ihrer Wunsch-Erwerbstätigkeit völlig unabhängig von theoretischer Schutzbedürftigkeit nachgehen – ABER bei anderen Selbstständigen wird das bestenfalls pauschal in Frage gestellt, oder sogar ganz verwehrt…! Und dieses Beispiel ist unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht: Der Ladenbesitzer ist aktuell auch nicht verpflichtet für die soziale Absicherung vorzusorgen.

Damit bewirken die aktuellen Regeln und Gesetze eine rechtlich und zumindest moralisch mehr als nur fragwürdige Ungleichbehandlung von unterschiedlichen selbstständigen Erwerbstätigen.

Und spätestens mit Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige entfällt auch dieser „sachlich [vielleicht sogar (Anmerkung des Verfassers dieser Artikelserie)] einleuchtende Grund für die staatliche Maßnahme“.

„Schreckgespenst Statusfeststellungsverfahren“

Einen guten Hinweis auf die Stimmung insbesondere der selbstständigen Wissensarbeiter gibt ein Artikel[3] des Online-Magazins „heise online“ vom 02.07.2024 zum Thema Bürokratie in Bezug auf Mittelstand und Selbstständige in Deutschland. Der entsprechende Absatz ist mit „Schreckgespenst Statusfeststellungsverfahren“ überschrieben und berichtet u.a. über eine Studie des „Institut der deutschen Wirtschaft (IW)“:

„Infolgedessen würden 35 Prozent [der vom IW befragten Selbstständigen (Anmerkung des Verfassers der Artikelserie)] erwägen, ins Ausland zu ziehen, und 27 Prozent würden eine Beendigung ihrer Selbstständigkeit erwägen. Laut IW gelte das sogar für Befragte, die selber noch gar nicht von einem Verfahren betroffen waren – offenbar entfaltet das Statusfeststellungsverfahren eine abschreckende Wirkung. Überdurchschnittlich oft seien es jüngere, gut ausgebildete Selbstständige mit hohen Gewinnen gewesen, die über solche drastischen Schritte nachdächten. Häufig handele es sich um Selbstständige aus dem IT-Bereich.“

Einerseits hat auch die Bundesregierung längst erkannt, dass es in Deutschland einen Mangel an Fachkräften gibt und will sogar ausländische Fachkräfte mit Steuervergünstigungen[4] locken. Aber andererseits nimmt man es offensichtlich einfach so hin, dass ein Drittel der Selbstständigen sogar darüber nachdenkt, Deutschland zu verlassen – und entsprechend ihre Expertise und Tatkraft mitzunehmen…!?

Bürokratieabbau

Die Bundesregierung schreibt[5]:

„Die Bundesregierung begreift Bürokratieabbau als Dauer- und Querschnittsaufgabe. Ziel ist es, bürokratische Lasten für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung und die Unternehmen dauerhaft zu reduzieren und damit zugleich Impulse für das Wachstum der Wirtschaft zu setzen.“

Im oben bereits genannten Artikel des Online-Magazins „heise online“ vom 02.07.2024 steht:

„Freiberufler und Selbstständige treibt derweil vor allem eine bürokratische Pflicht um, wie aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht: das Statusfeststellungsverfahren.“

Sinnvolle, klare und nachvollziehbare Regeln und Gesetze im Allgemeinen und hier speziell beim Thema Statusfeststellung/ Scheinselbstständigkeit würden sowohl die Selbstständigen als auch ihre Auftraggeber deutlich entlasten. Und der Staat könnte sich dann auch ohne zusätzlichen Aufwand besser um die tatsächlich schutzbedürftigen Erwerbstätigen kümmern.

Es erscheint schon eigenartig, dass die Regierung „die bürokratischen Lasten“ „dauerhaft reduzieren“ möchte, aber die Einführung neuer Regeln und Gesetze für eine Rentenversicherungspflicht offensichtlich wichtiger sind als die dringend notwendigen effektiven Vereinfachungen und Verbesserungen eines seit vielen Jahren bestehenden Regel- und Gesetzes-Werkes der Scheinselbstständigkeit. Es sieht eher so aus, als zusätzliche Gesetze Vorrang haben vor dem Abbau bestehender Gesetzes-Probleme.

Für die Politik wäre es von Vorteil, beide Themen zu verbinden

Es erscheint sehr ratsam für die Politik, die beiden Themen Rentenversicherungspflicht und Lösung der Scheinselbstständigkeit miteinander zu verbinden bzw. zusammen mit einer Einführung einer Rentenversicherungspflicht auch eine sinnvolle Lösung der Scheinselbstständigkeit einzuführen: Die Politik will den Selbstständigen die Freiheit über die eigene soziale Absicherung nehmen – dann wäre es nur fair und politisch geschickt auch etwas zurück zu geben: Die Freiheit über die eigene Selbstständigkeit!

Selbstverständlich kann man (und bei vernünftiger Umsetzung sollte man auch tatsächlich!) die Rentenversicherungspflicht durchaus als Vorteil für (!) Selbstständige sehen, aber erstmal ist es eine Beschneidung der individuellen Freiheit der Selbstständigen. Mit einer Rentenversicherungspflicht wird es nicht erst relevant, aber aus Gründen der Fairness, des Rechts auf freie Berufswahl und Entfall des wichtigsten Grunds für das Thema Scheinselbstständigkeit scheint es spätestens damit geboten:

Den Selbstständigen muss endlich wieder die freie Entscheidung über ihre eigene Selbstständigkeit gegeben werden!

Der Eindruck des Verfassers dieser Artikelserie ist, dass viele Selbstständige – aber auch ganz allgemein viele Bürger! – der Meinung sind:

Der Staat verhindert nur noch – aber er gestaltet nicht mehr!

Und das ist allgemein für einen Staat und insbesondere für einen Wirtschaftsstandort ein Armutszeugnis.

Der DBITS e.V. bleibt dran und bemüht sich weiterhin für seine Mitglieder und für alle Selbstständigen und den Wirtschaftsstandort Deutschland eine sinnvolle Lösung zu finden und umzusetzen!


[1] Z.B. https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz

[3] https://www.heise.de/news/Buerokratie-treibt-Mittelstand-zur-Verzweiflung-und-Freelancer-ins-Ausland-9787130.html

[4] Z.B. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/regierungsverhandlungen-steueranreiz-fuer-auslaendische-fachkraefte-geplant/29883358.html

[5] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/buerobratie-abbauen-2264628

9. Dezember 2024/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-12-09 14:20:592024-12-10 10:00:43Offener Brief Teil 5

Offener Brief Teil 4

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Dies ist der vierte dieser Artikelserie über den von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke. Im ersten Teil wird über den Brief und die Reaktion darauf berichtet, im zweiten Teil über die grundsätzlichen Überlegungen eines daraufhin erarbeiteten Lösungsvorschlags und im dritten Teil über den von Herrn Freundel erarbeiteten Lösungsvorschlag.

Herr Freundel hat seinen Lösungsvorschlag an das Büro von Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg in Form zweier Präsentationen geschickt: Einmal als ausführliches Dokument mit umfangreichen Erläuterungen zu den Hintergründen, Herausforderungen, bekannten Sichtweisen und dem Lösungsvorschlag; und einmal als deutlich gekürzte Fassung mit nur den wichtigsten Punkten.

Der Lösungsvorschlag setzt als Prämisse die Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“ voraus. Wie bereits im zweiten Teil der Artikelserie erläutert wurde, ist die Sinnhaftigkeit dieser Pflicht ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aber es kommen aus der Regierung/ Politik deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Im Rahmen der Debatte um die Scheinselbstständigkeit hätte eine Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige auch den großen Vorteil, dass damit zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und die noch weitergehende Beteiligung an der Solidargemeinschaft.

Der Lösungsvorschlag basiert auf der Höhe des Einkommens und erreicht mit einem für ein Kalenderjahr gültigem Zertifikat für entsprechende Selbstständige, dass:

  • Selbstständige mit diesem Zertifikat auch für künftige Aufträge sicher vor Scheinselbstständigkeit geschützt sind
  • Auftraggeber, die sich von dem Selbstständigen das Zertifikat übermitteln/ bestätigen lassen, sicher vor Scheinselbständigkeit geschützt sind
  • Angestellte sich wie bisher auch gegen ihren Arbeitgeber wehren können, wenn der in einen Selbstständigen umwandeln möchte
  • Selbstständige, die den Schutz des Staats tatsächlich brauchen, wie bisher auch geschützt werden können – sogar eher besser, weil dafür u.a. bei der Deutschen Rentenversicherung mehr Ressourcen frei werden
  • Der Wirtschaftsstandort Deutschland ohne zusätzlichen Aufwand profitiert

Allgemeine “Antwort“ zu einkommensbasierten Ansätzen

Bevor hier auf die Antwort von Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland Dr. Rolf Schmachtenberg auf den Lösungsvorschlag von Herrn Freundel eingegangen wird, gab es (auch zeitlich) zuerst eine allgemeine „Antwort“ zu einkommensbasierten Ansätzen: Auf der Freelancer-Konferenz „Freelance Unlocked 2024“ (15. und 16.05.2024) hat auch Dr. Schmachtenberg einen Vortrag gehalten und stand danach dem Moderator für Fragen zur Verfügung[1].

Dr. Schmachtenberg:

„[…] das Ringen um klarere Kriterien [„zur Scheinselbstständigkeit“; Anmerkung des Verfassers], da sind wir durchaus in der Diskussion, ob man da was findet, aber bisher ist keinem der Stein der Weisen eingefallen.“

Das wurde auch schon im zweiten Teil dieser Artikelserie ausgeführt: Der „Arbeit“ ist es egal, wer sie ausführt, es ist „ihr“ egal, ob es ein angestellter oder ein selbstständiger Erwerbstätiger macht. Damit ist es zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen ebenfalls von „der Arbeit“ selbst zu lösen – und vielmehr auf das auszurichten, was mit dieser Unterscheidung überhaupt erreicht werden soll. Und spätestens mit der geplanten Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige bleibt letztlich nur die Schutzbedürftigkeit als Ziel – und damit als Kriterium – übrig.

Dr. Schmachtenberg:

„Also ein gängiger Vorschlag zurzeit ist: ‚Wissensarbeiter mit hohen Einkommen sind Selbstständige.‘ Wer ist genau Wissensarbeiter, wer gehört dazu und wer gehört da nicht dazu?“

Tatsächlich wird insbesondere im Zusammenhang mit einkommensbasierten Lösungsvorschlägen häufig von „selbstständigen Wissensarbeitern“ gesprochen – es gibt in Deutschland übrigens ca. „300.000 freiwillig Selbständige in zukunftsorientierten Bereichen“[2]. Und das erscheint auch logisch, weil es sicherlich hauptsächlich selbstständige Wissensarbeiter sind, die über ein Einkommen verfügen, das sie sicherlich nicht schutzbedürftig sein lässt.

Aber: Mit der Einführung der geplanten/ beschlossenen Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige bleibt wie mehrfach beschrieben im Wesentlichen die Schutzbedürftigkeit als Argument übrig. Und wenn man dann das zu versteuernde Einkommen (und nicht das Brutto-Einkommen) als Kriterium nimmt, kann man das doch auch auf alle Selbstständigen anwenden. Das zu versteuernde Einkommen hat als Kriterium den Vorteil, dass damit z.B. abhängige Paketfahrer mit „eigenem“ LKW (hohe Abschreibung/ Leasingrate) damit gewollt nicht (!) unter diese Regel fallen.

Dr. Schmachtenberg:

„Und dann hast du mit dieser Einkommensgrenze auch wieder ein Problem, weil, die ist da nicht ständig, da hast du hohe und niedrige Einkommen. Wir prüfen das.“

Selbstverständlich schwanken die Einkommen von Selbstständigen, sei es durch die Auftragslage, sei es durch nicht-in-Rechnung-stellbare Zeiten wie Weiterbildung oder Sabbaticals oder Elternzeit, oder, oder, oder… Aber zum einen: Wenn man die Einkommensgrenze vernünftig und fair ansetzt, kann man über z.B. einen Zeitraum von drei Jahren einen Mittelwert bilden – und wäre häufig immer noch darüber. Außerdem könnte in diesem Fall auch ganz leicht, logisch, fair und pragmatisch nach drei Jahren (oder mehr) oberhalb der Einkommensgrenze für ein Jahr (oder sogar auch zwei Jahre) bei ähnlicher Tätigkeit eine Selbstständigkeit trotzdem akzeptiert werden.

Und zum anderen: Es gibt bereits jetzt schon beim Elterngeld „Ausklammerungstatbestände“ und „Verschiebetatbestände“, die bewirken, dass der für die Berechnungen relevante Zeitraum geändert wird. Es wäre also durchaus keine Neu-Erfindung so etwas analog für die Einkommensgrenze in Bezug auf eine Selbstständigkeit einzuführen.

Eigentlich Zustimmung, aber…

Moderator:

„Wir haben ja die Schutzbedürftigkeit, das ist ja das, was dahinter liegt. Wenn wir jetzt sagen, jemand der ein Regel-Beitrag zahlt in die Rente, dann ist die Person ja offensichtlich nicht schutzbedürftig. Weil wenn ich 650 Euro berappen kann…“

Dr. Schmachtenberg:

„Genau.“

Moderator:

„…und in die Rente mache, habe ich keine Furcht vor der Altersarmut, das ist immer das erste Argument. Das zweite Argument ist, dass die Leute nicht genügend verdienen, das ist auch schon ausgehoben. Das heißt eigentlich wäre doch eine Reform, bei der ein Opt-In auch für die bestehenden Freelancer [möglich; Anmerkung des Verfassers] ist in den Regelbeitrag, ein schönes positiv Kriterium für keine Scheinselbständigkeit.“

Dr. Schmachtenberg daraufhin:

„Ja also wie gesagt, wir haben ja nicht nur Wissensarbeiter und Freelancer und es geht ja gerade bei der Scheinselbstständigkeit auch viel um hier im gewerblichen Bereich allen möglichen Kuddelmuddel an Missbrauch und Schwarzarbeit und so weiter. Das muss man jetzt einfach mal im Gesamtdings sich anschauen. Wir haben im Moment auch eine wunderbare Forderung von den Ärzten, ausgerechnet den Ärzten, die in bestimmten Beschäftigungsformen plötzlich meinen, sie seien unbedingt selbstständig.“

Der Moderator weist also daraufhin, dass mit dem „Regel-Beitrag“ zur Rentenversicherung die Schutzbedürftigkeit als Argument entfällt – und Dr. Schmachtenberg stimmt dem zu: „Genau.“

Eigentlich wäre damit das Thema Scheinselbstständigkeit erledigt: Wer den Regel-Beitrag (nicht den Mindest-Beitrag!) in die Rentenversicherung einbezahlt, hat angemessen für das Alter vorgesorgt – und durch den Nicht-Mindest-Beitrag auch gezeigt, dass er über ein entsprechendes Einkommen verfügt. Und damit sind der Beitrag zur Solidargemeinschaft, die Altersvorsorge und der Entfall der Schutzbedürftigkeit nachgewiesen.

Aber dann geht es doch noch weiter und es werden die Begriffe „Missbrauch“ und „Schwarzarbeit“ und „und so weiter“ in die Diskussion gebracht. Missbrauch ist sicherlich ein Problem, das die Debatten um die Scheinselbstständigkeit wohl von Anfang an begleitet hat. Aber: Was ist denn Missbrauch in diesem Zusammenhang? Auftraggeber sparen sich Sozialabgaben (insbesondere den Anteil an der Rentenversicherung) und ggf. Fürsorge-Pflichten; Auftragnehmer sparen sich die Rentenversicherung – und „profitieren“ dann im Alter als Mittellose von der Solidargemeinschaft. Das alles ist jedoch mit dem Regel-Beitrag des Selbstständigen erledigt. Und das in dieser Einkommenshöhe dann auch die Schutzbedürftigkeit kein Argument ist, wurde ja direkt bestätigt.

Schwarzarbeit als „neues“ Argument gegen Selbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit wird anscheinend tatsächlich „als Sonderform von Schwarzarbeit“ betrachtet[3]. Aber: Wie helfen die aktuellen Regelungen Schwarzarbeit einzudämmen? Und wie würden die vorgeschlagenen Regelungen zur Scheinselbstständigkeit künftig verhindern Schwarzarbeit einzudämmen?

Schwarzarbeit dürfte überwiegend im Bereich niedriger Einkommen stattfinden; und damit würden wohl weder ein einkommensbasierter Lösungsansatz noch ein Regel-Beitrag zur Rentenversicherung für Scheinselbstständigkeit greifen. Diesbezüglich würde es also keine (!) Verschlechterung im Kampf gegen Schwarzarbeit geben.

Verbesserungen beim Thema Scheinselbstständigkeit können bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit helfen!

Verbesserungen beim Thema Scheinselbstständigkeit könnten sogar bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit helfen: Sowohl bei Wikipedia[4] als auch z.B. im „Zwölften Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“[5] wird der „Abbau bürokratischer Hürden“ als Beitrag/ Instrument im Kampf gegen Schwarzarbeit genannt. Und die aktuellen Regelungen sind in der Realität der Auftraggeber und der Selbstständigen ganz klar deutliche bürokratische Hürden!

Und zusätzlich sei auf einen zumindest logisch erscheinenden, möglichen Faktor für Schwarzarbeit hingewiesen: Wenn allein aufgrund der Regelungen und Gesetze die „offizielle“ Beauftragung eines Selbstständigen nicht möglich oder zumindest unsicher erscheint, dann könnte es von den Beteiligten als Lösung angesehen werden, den Selbstständigen „schwarz“ zu beauftragen – auch wenn sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer eigentlich gerne ein offizielles Vertrags-Verhältnis hätten!

Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Schmachtenberg auf den Lösungsvorschlag von Herrn Freundel

Die vorhergehenden Absätze haben sich mit einer allgemeinen „Antwort“ zum Vorschlag einkommensbasierter Ansätze befasst. Als Reaktion auf den konkreten Lösungsvorschlag mit Zertifikat/ „Fast-Track“ von Herrn Freundel hat Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Schmachtenberg mit Herrn Freundel telefoniert.

Es war wie auch bereits beim Treffen in Berlin ein sehr konstruktives Gespräch. Ohne näher darauf eingehen zu wollen sind einerseits Gemeinsamkeiten, aber andererseits auch Unterschiede erkennbar geworden. Die aktuelle Situation ist für keine Seite gut (auch nicht für die Verwaltung/ den Staat) und mit einer sinnvollen Lösung wäre allen geholfen. Andererseits gibt es bei einkommensbasierten Lösungen aber auch diverse Bedenken. Es sollen mit den Verbänden Gespräche zum Thema Statusfeststellung geführt werden, eine genaue Planung dazu gibt es aber noch nicht. Der DBITS e.V. soll aber wohl auch beteiligt werden – und wird sich auch aktiv darum bemühen.


[1] https://youtu.be/OrFbZ57IleY?si=NYqprEkuo5VDw0s5
Hinweis: Die hier angeführten Zitate aus diesem Video wurden mit Hilfe des automatischen Transskripts manuell nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird fast ausschließlich das gesprochene Wort geschrieben. Für das einfachere Lesen wurden Satzzeichen nach Sinnhaftigkeit eingefügt und an wenigen Stellen den Sinn nicht verändernde Glättungen vorgenommen.

[2] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/wofuer-wir-stehen/

[3] https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuerhinterziehung-wegen-scheinselbstaendigkeit-213988.html

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit#Bekämpfung_der_Schwarzarbeit

[5] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://dserver.bundestag.de/btd/17/148/1714800.pdf&ved=2ahUKEwjs75G7qZWHAxX-QvEDHRToBPUQFnoECDIQAQ&usg=AOvVaw3yEiVhdkBJSb3ROmJjeQjO

22. November 2024/2 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-11-22 10:42:012024-11-22 10:44:34Offener Brief Teil 4
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