Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Dieser Content wurde am 9. Mai 2020 als Newsletter verschickt. Da der Inhalt für alle IT-Freelancer interessant ist, veröffentlichen wir hier die Aktion des BAGSV für alle, die unseren Verbandsletter noch nicht abonniert haben.
Wichtig: Der Zugang zu weiterführenden Information und zum Musterbrief ist Mitgliedern des DBITS e.V. vorbehalten.
Newsletter vom 9.5.2020
Hallo liebe Mitglieder und Interessenten des DBITS e.V.
Vom Vorstand des BAGSV hat uns ein Hinweis erreicht, den wir mit Ihnen teilen wollen. Darin geht es um die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Auch für IT-Freiberufler könnten die je nach Bundesland geltenden Kriterien zur Vergabe der Soforthilfen nicht gegriffen haben.
Für IT-Freelancer sind die laufenden Betriebskosten in der Regel eher gering. Außerdem sind finanzielle Auswirkungen oft erst später zu verzeichnen, da die Rechnungserstellung nach erfolgter Leistung am Monatsende erfolgt. Bezahlt werden die Rechnungen dann noch später. Dazu kommt, dass bei der Prüfung der Anträge anders als versprochen in vielen Fällen eine Vermögensprüfung durchgeführt wurde.
Die Unterstützung durch die Regierung greift oft zu kurz
Die Regierung könnte durch die verhängten Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, direkt oder indirekt eine Berufsausübung verhindert haben. Rechtsanwalt Michael Augustin (http://www.ra.michaelaugustin.de/kontakt-10.html) hat vor diesem Hintergrund einen fünfseitigen Musterbrief aufgesetzt und ihn verständlich erläutert. Jeder Selbstständige, der in seiner Berufsausübung eingeschränkt wurde, kann damit einen Antrag auf staatliche Entschädigung stellen.
Der BAGSV weist auf eine Befristung hin, die mit der Absage der ITB in Berlin beginnen könnte. Demnach sollten Ansprüche vor dem 27. Mai 2020 angemeldet werden. Leider steht die Aussicht auf Erfolg derzeit noch in den Sternen und es ist im ersten Schritt von einer Ablehnung durch die Behörden auszugehen. Trotzdem sollten Anträge fristgemäß gestellt werden, weil:
- dies ermöglicht, später gerichtlich dagegen vorzugehen,
- ein Landgericht trotz Ablehnung angedeutet hat, dass anders gelagerte Fälle anerkannt werden könnten,
- die Betroffenen mit einem Antrag den politischen Druck erhöhen, was sich wiederum auf anstehende Entscheidungen über Öffnungen oder weitere Hilfsmaßnahmen auswirken kann.
Bitte bleiben Sie fair und unterstützen weitere Aktionen …
… indem sie die folgenden Informationen weiterleiten, allerdings bitte ohne Passwort:
Über den VGSD wird der Musterbrief auch den Mitgliedern des DBITS kostenlos zur Verfügung gestellt. Für eine eingehende Beratung durch RA Michael Augustin können jedoch Kosten entstehen. Der Musterbrief kann über die Seite https://www.vgsd.de/mustertext-und-telko/ heruntergeladen werden.
Das Passwort für den Zugang zu den Informationen ist in unserem Intranet (https://intranet.dbits.it) hinterlegt.
Bitte das Passwort vertraulich behandeln und keinesfalls weitergeben. Der BAGSV hat uns gebeten, das Passwort ausschließlich unseren Mitgliedern bekanntzugeben.
Seien Sie bitte so fair und geben das Passwort nicht weiter. Um uns weiterhin für die Interessen der IT-Freelancer einsetzen zu können, brauchen wir finanzielle Unterstützung. Das gilt auch für die anderen Verbände und den Rechtsanwalt, die hier viel Zeit und Gehirnschmalz investiert haben.
Weitere Informationen
Auf der Seite des VGSD befindet sich auch der Mitschnitt einer 70-minütige Telko zwischen Dr. Andreas Lutz und RA Michael Augustin. In dieser Telko werden viele Details besprochen, die wichtig sein könnten, um eine erfolgreiche Beantragung durchzuführen.
Ziel dieser Aktion ist es auch, die Politik zum Einlenken und zu einer großzügigeren Hilfe für Selbstständige zu bewegen. Falls es unter Ihnen einen Fall gibt, der vielleicht sogar als Musterfall für einen Entschädigungsanspruch geeignet wäre, bitten mir um Nachricht, die wir dann an RA Michael Augustin weitergeben würden.
Für einen Präzedenzfall, auf den sich dann auch andere Unternehmen und Selbständige berufen können, erfüllt ein/e Betroffene/r idealerweise folgende Voraussetzungen:
- keine Schließungsanordnung oder Tätigkeitsverbot durch das zuständige Gesundheitsamt, sondern Einschränkung durch Allgemeinverfügung/ Rechtsverordnung,
- Beantragung aller möglicher staatlicher Rettungspakete/ Sofortmaßnahmen bzw. ggf. Begründung, warum diese nicht in Anspruch genommen wurden,
- hoher entstandener Schaden durch die staatlichen Maßnahmen im Verhältnis zu den staatlichen Rettungspaketen/ Sofortmaßnahmen,
- möglichst unmittelbare Betroffenheit durch die staatlichen Maßnahmen (z.B. Hotels, Veranstalter) nicht nur mittelbare (wie bei Zulieferer/ Dienstleister für unmittelbar Betroffene),
- Möglichst keine Ausweichmöglichkeit auf andere Geschäftsmodelle,
- Möglichst kein Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung.
Diese und weitere Informationen finden Sie auf der oben genannten Seite des VGSD.
In eigener Sache
Dies ist der erste Newsletter, der seit langer Zeit versendet wird. In der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen ergeben. Beispielsweise versenden wir den Newsletter über ein neues Portal, wie im Footer unschwer zu erkennen ist. Wir arbeiten daran, den Newsletter wieder regelmäßig erscheinen zu lassen. Sie werden in Zukunft hoffentlich häufiger mit Nachrichten aus dem Verband DBITS e.V. bedacht werden.
Diesen Newsletter dürfen Sie gerne interessierten IT-Freelancern weiterleiten. Wenn Sie noch kein Abonnent des Verbandsletters sind, registrieren sie sich bitte auf unserer Homepage https://dbits.it/
Mitglied im DBITS e.v.?
Mitglied im DBITS e.V. – Nein?
Wer noch kein Mitglied im DBITS e.V. ist, kann eine Mitgliedschaft hier beantragen: https://www.dbits.it/dbits/mitglied-werden/
Gerade in Zeiten, wo die Rechtsunsicherheit wegen der sogenannten Scheinselbständigkeit verhindert, dass Projektstellen mit IT-Freelancer besetzt werden, ist es wichtig, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass diese Rechtsunsicherheit beseitigt wird.
Selbständige haben sich in den meisten Fällen bewusst selbständig gemacht, um weitestgehend selbstbestimmt leben zu können. Keiner dieser Menschen hat sich nur zum Schein selbständig gemacht. Scheinselbständigkeit ist daher ein diskriminierender Begriff. Auch jemand nachträglich zu kriminalisieren ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass selbständige Wissensarbeiter im IT-Bereich nicht länger als scheinselbständig diskriminiert werden.
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