Rechtssicherheit durch “Selbständigkeitsnachweis”
DBITS bei Dr. Joachim Pfeiffer, MdB
Am vergangenen Donnerstag, dem 29.Juni 2017, trafen sich Kerstin Tammling vom DBITS und Dr. Marei Strack vom DDIM zu einem Gespräch mit Dr. Joachim Pfeiffer, MdB in der Parlamentarischen Gesellschaft Berlin. Bei dem Treffen erläuterten die Vertreterinnen der Berufsverbände die Auswirkungen der Gesetzgebung zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen auf die selbständigen Wissensarbeiter, deren Auftraggeber und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Berufsausübung von Wissensarbeitern beeinträchtigt
In seiner Funktion als wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher und Koordinator der Wirtschaftspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die Vermeidung bzw. Behebung realer wirtschaftlicher Probleme für Dr. Pfeiffer eine große Bedeutung.
Strack und Tammling betonten die Notwenigkeit der Unterbindung des Missbrauchs von Werkverträgen und der Erfordernis einer angemessenen sozialen Absicherung aller Beschäftigten. Sie schilderten jedoch auch die gegenwärtige Situation auf dem Markt für die Berufsgruppen der Wissensarbeiter, die in ihrer beruflichen Ausübung durch die neue Gesetzgebung teilweise massiv beeinträchtigt werden.
Auch die herrschende Irritation vieler Betroffener in Bezug auf die komplexen gesetzlichen Vorgaben, ergänzt durch Befürchtungen wegen illegaler Beschäftigung belangt werden zu können, konnte dargelegt werden. Als Beispiel wurde die Beauftragungsdauer (Höchstüberlassungsgrenze) von maximal 18 Monaten genannt. Eine Vorgabe die ausschließlich für Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit gilt, aber in vielen Fällen auch bei der Beauftragung von Dienstverträgen herangezogen wird. In diesem Zusammenhang lehnten die Vertreterinnen der Berufsverbände die vermehrt bevorzugte Projektvergabepraxis in Arbeitnehmerüberlassung ab. “Selbständigkeit sein kein Hemd, dass nach bedarf heute angezogen und morgen abgelegt werden kann”, so Strack.
Rechtssicherheit durch Selbständigkeitsnachweis
Den Verbänden der IT-Selbständigen und Interimsmanager gelang es zu darzulegen, dass die am 1.4. in Kraft getretene Gesetzgebung nicht auf die Gruppe der Wissensarbeiter anzuwenden sei. Vielmehr sei den selbständigen Wissensarbeitern die rechtssichere Grundlage für die Ausübung ihrer Arbeit drastisch eingeschränkt worden. Allein durch den Grad ihrer Qualifikation und die Höhe der erzielten Honorare läge keine Schutzbedürftigkeit im Sinne dieser Gesetzgebungsmaßnahme vor.
In diesem Zusammenhang schlugen die Verbände vor, anstelle eines auftragsbezogenen Statusfeststellungsverfahrens, einen personenbezogenen Selbständigkeitsnachweis einzuführen. Ein solcher Nachweis könnte anhand von einfach zu prüfenden Positivkriterien vergeben werden. Zu nennen sind Vorhandensein einer Krankenversicherung, Altersvorsorge und ein Honorar, das über dem Gehalt eines vergleichbaren Angestellten liegt[*1].
Eine solche Massnahme würde es allen Beteiligten, den selbständigen Wissensarbeitern, Vermittlern und Auftraggebern, wieder ermöglichen sich vollends auf die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu konzentrieren.
Darüberhinaus sei aber dringender Bedarf, die Prüfkriterien des bestehenden Statusfeststellungsverfahren zu vereinheitlichen und an die moderne und digitalisierte Arbeitswelt anzupassen. Zudem müsse die Dauer des Verfahrens drastisch verkürzt werden.
Die Verbandsvertreter werden Dr. Pfeiffer weitere erforderliche Informationen zusammenstellen auf dessen Basis eine wirkungsvolle Lösung für die Selbständigen Wissensarbeiter umgesetzt werden kann. Dr. Pfeiffer und seine Mitarbeiter prüfen welche Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung in Frage kommen.
[*1] Wichtiges Urteil für die Selbständigkeit