Rentenversicherungspflicht für IT-Selbständige
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die DIW ECON GmbH [i] im Mai 2016 eine Kurzexpertise mit dem Titel „Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe“ publiziert [ii].
Der Forschungsbericht wurde für das Gesamtkonzept zur Alterssicherung des BMAS herangezogen [iii].
Es flossen Daten aus dem Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter und des sozioökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ein [iv].
Wesentliche Feststellungen des Forschungsberichts
In der Studie bzw. den Quellen wird zwischen Solo-Selbständigen und Selbständigen mit Arbeitnehmern unterschieden. Da insbesondere die Solo-Selbständigen im Fokus der neuerlichen Rentenreform stehen, folgen wir dieser Betrachtungsweise. Wie die Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen genau vorgenommen wurde, d. h. wieviel Angestellte (1 oder mehr als 1) ist nicht näher definiert.
Anzahl der Solo-Selbständigen
Die Gesamtzahl der Solo-Selbständigen belief sich gemäß des Forschungsberichtes im Jahre 2013 auf 2,37 Mio., im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei ca. 2,45 Mio. Die Differenz zwischen diesen Werten ist nicht nur dem Wechsel von Beschäftigungsformen zuzuschreiben, sondern auch den unterschiedlichen Bewertungsfaktoren geschuldet.
Einkommenssituation bei Solo-Selbständigen [v]
In der Studie wird der Begriff „Verdienst“ verwendet. Da die Angaben diesbezüglich von den Befragten selbst stammen, ist nicht ganz eindeutig, ob es sich um Angaben zu den Honoraren/Stunde handelt oder ob ggf. zusätzliche, den Auftraggebern in Rechnung gestellte, Kosten darin enthalten sind.
Bei den Solo-Selbständigen lag der durchschnittliche Stundenverdienst im Jahr 2014 bei 18,86 Euro brutto. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Arbeitnehmer zum Vergleich, lag bei 16,80 Euro.
Alterssicherung 2030+
Die gesetzliche Rente als starkes und verlässliches Fundament:
- Haltelinie für dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent
- Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045
- Anpassung an den Wandel der Arbeitswelt durch umfassende Absicherung von Selbstständigen
- Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung
- Gleiche Renten in Ost und West
Die zusätzliche Altersvorsorge als echtes Plus für alle:
- Tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Betriebe
- Vereinfachte und transparentere Riester-Rente
- Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Solidarrente als Anerkennung von Lebensleistung:
- Garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung für langjährig Versicherte
Quelle: Broschüre zum Gesamtkonzept zur Altersabsicherung BMAS, Seite 3
Mehr als 70% der Solo-Selbständigen ohne verlässliche Altersvorsorge – Worauf basiert diese Erkenntnis?
Die Zahlen wurden den Ergebnissen des Mikrozensus von 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen. Auf Seite 53 (s. Box unten) des Fragebogens wurden folgende Fragen gestellt.
Frage 181: Falls Sie keine (Voll-)Rente aus Altersgründen beziehen: Waren Sie in der letzten Woche in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert?
Freiwillige Beantwortung
Frage 182: Haben Sie eine oder mehrere private Lebensversicherung-/en?
Frage 183: Falls Sie Lebensversicherung-/en haben: Wie hoch ist die Gesamtversicherungssumme?
Keine Berücksichtigung finden Vorsorgemodelle wie Immobilien, Aktien, Fonds, Rürup-Renten, Unternehmensbeteiligungen etc.
Quelle: Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des [vi]
Innerhalb der einzelnen Gruppen der Erwerbstätigen gibt es große Unterschiede hinsichtlich des Stundenverdienstes. Mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 5,43 Euro liegt die Gruppe der am wenigsten verdienenden Solo-Selbständigen rund 2 Euro hinter den am wenigsten verdienenden Angestellten zurück. Auch in den nächst höheren Verdienstgruppen liegen die Solo-Selbständigen etwa 1 bis 2 Euro hinter den Vergleichsgruppen der Angestellten. Erst in der Gruppe der am besten Verdienenden, dem sog. oberen Quartil, ist der Stundenverdienst der Solo-Selbständigen mit 43,00 Euro mehr als 13 Euro je Stunde höher, als in der Vergleichsgruppe der Angestellten (29,54 Euro). Es gibt also unter den in der Studie untersuchten Solo-Selbständigen eine kleinere Gruppe, die hohe Stundeneinkommen erzielt, während ein großer Teil recht schlecht abschneidet. Diese Erscheinung ist aber auch in den Gruppen der Selbständigen mit Angestellten und der angestellten Arbeitnehmer zu beobachten.
Vermögen von Solo-Selbständigen [vii]
Solo-Selbständige sind im Durchschnitt nicht arm. Sie sind zumindest deutlich vermögender als vergleichbare Angestellte.
Die Solo-Selbständigen kamen 2012 im Durchschnitt auf ein Nettovermögen von immerhin knapp 220.627 Euro – also dem Vermögen (insbesondere Betriebsvermögen, Immobilienvermögen, Aktien, Wertpapiere, Geldanlagen) nach Abzug von Schulden, etwa für Hypotheken oder sonstigen Krediten.
Solo-Selbständige verfügen angeblich über keine verlässliche Altersvorsorge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt aus den Ergebnissen des Forschungsberichtes die Interpretation an, dass 71,5 % (3 von 4,2 Millionen) aller Selbständigen über keine verlässliche Altersvorsorge verfügen. Als „verlässlich“ gelten in diesem Fall ausschließlich regelmäßige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Lebensversicherung. Gemäß dieser Fragestellung wären dann wohl auch Bill Gates und viele der anderen Millionäre und Milliardäre von Altersarmut bedroht!
Wo stehen die Solo-Selbständigen der IT?
Bei der branchenübergreifenden Betrachtung der Solo-Selbständigen, die für den Forschungsbericht herangezogen wurden, kann festgestellt werden, dass eine enorme Spreizung hinsichtlich der Qualifikation besteht, die für die Ausübung der Berufe erforderlich ist. An einem Ende stehen eher einfache „Jobs“, am anderen Ende sehr qualifizierte und hochqualifizierte Tätigkeiten, wie es beispielsweise in der IT-Branche der Fall ist [viii].
Es ist anzunehmen, dass eine höhere Qualifikation mit entsprechend höherem Einkommen in Verbindung steht. Nur sehr wenige selbständige IT-Fachkräfte dürften überhaupt einen geringeren als den durchschnittlichen Bruttoverdienst von 43,00 Euro der Gruppe der am besten verdienenden Solo-Selbständigen erwirtschaften. Bei dem Qualifikationsniveau dieser Berufsgruppe ist auch nichts anderes zu erwarten.
Ungeklärte elementare Punkte für Solo-Selbständige im neuen Rentenkonzept
- Wie hoch sollen die Beiträge für die Solo-Selbständigen sein? Soll die Beitragshöhe, analog zu der heutigen freiwilligen Versicherung, innerhalb eines gewissen Rahmens selbst festgelegt werden können? Oder sollen die Beiträge einkommensabhängig gestaltet werden und wenn ja – trägt der Selbständige nur den Beitrag für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber oder für beide?
- Gelten Beitragsbemessungsgrenzen? Und wenn ja – wo liegen diese?
- Erfolgt während der Zeit einer längeren Krankheit und/oder Auftragslosigkeit eine Befreiung von der Beitragszahlung, aber Anrechnung für die Rentenversicherung analog zu den Arbeitnehmern?
- Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung werden Selbständige ebenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung haben?
- Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung greift eine Hinterbliebenenrente?
- Um die Gesamtbelastung für Selbstständige in Grenzen zu halten, wird die Absenkung des Mindestbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Wie soll dieser Mindestbeitragssatz aussehen? Was sagt das Bundesministerium für Gesundheit dazu?
- Der Gesetzgeber hat Vorstände von Aktiengesellschaften nach § 1 Satz 4 SGB VI[ix] ausdrücklich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Werden sehr gut verdienende Selbständige, analog von Vorständen einer AG, ebenfalls von der Beitragszahlung befreit, da auch sie durch ihre „herausragende und wirtschaftlich starke Stellung“ keinen Schutz durch die Solidargemeinschaft benötigen?
Vorsorge muss sein
Dass auch Selbständige für ihr Alter Vorsorge betreiben müssen, ist unbestritten. Die meisten Selbständigen in der IT sorgen auch bereits vor. Zudem sind Risikoübernahme und Eigenverantwortung elementare Bestandteile des selbständigen Unternehmertums. Daher sollte die Wahl des Vorsorgemodells grundsätzlich den Selbständigen überlassen bleiben. Fundamentale Regulierungen, wie die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung, stellen einen weiteren Schritt zur Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 GG dar[x]. Dieses verbriefte Grundrecht und die damit verbundene Eigenverantwortlichkeit waren bislang der starke Motor für die Wirtschaftskraft Deutschlands, der in den vergangenen Monaten immer mehr abgewürgt wird.
Argumente, dass eine Wahlfreiheit hinsichtlich des Vorsorgemodells kaum oder nicht zu bewältigende administrative Anstrengungen in Bezug auf die Überprüfung zur Folge hätte, können und dürfen nicht als Begründung für eine Zwangsverpflichtung von Selbständigen zur Deutschen Rentenversicherung herhalten.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BMAS-Konzeptes wird an den unterschiedlichsten Stellen auf die Einbeziehung der Kompetenzbereiche anderer Ministerien (Demografiezuschuss – Bundesfinanzministerium, Senkung des Krankenversicherungsbeitrag – Bundesministerium für Gesundheit) verwiesen. Warum sollte es dann nicht möglich sein, beispielsweise die Finanzämter für die Kontrolle der Aufwendungen für die Altersvorsorge einzusetzen?
Es darf nicht krampfhaft an einem System festgehalten werden, dass aus der Kaiserzeit stammt und auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen dieser Ära zugeschnitten war.
Bei der Betrachtung der Entwicklung der deutschen Rentenversicherung wird erkennbar, dass dieser sukzessive immer mehr Erwerbsgruppen hinzugezogen wurden. Grundsätzlich lag dem ganzen Konstrukt aber immer das Generationenmodell zu Grunde. Dieses funktioniert jedoch nur, solange der Anzahl der aktiven Einzahler eine deutlich geringere Zahl von Leistungsberechtigten gegenüber steht. Diese Zeiten sind vorüber und auch nicht durch Zuwanderung, geschweige denn durch das neue Rentenversicherungskonzept, abzufangen.
Warum die Sorge der Politik um das Wohl der Selbständigen?
Es herrscht Wahlkampf! Bei den heute über 50-jährigen Arbeitnehmern handelt es sich um das wahlentscheidende Klientel. Die Rententhematik eignet sich heute mehr denn je als Wahlkampfthema. Und wieder einmal ist man entschlossen, Wahlversprechen in diese Richtung abzugeben.
Im Konzept zur Altersvorsorge wird die Behauptung aufgestellt, dass viele Selbstständige die eigene Altersvorsorge vernachlässigen und sich stattdessen auf die Grundsicherung im Alter verlassen, die von allen Steuerzahlenden finanziert wird. Deshalb sei eine neue Regelung notwendig, die Selbstständigen zum einen eine solidarische Absicherung ermöglicht, sie zum anderen aber auch in die Pflicht nimmt, ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten [xi].
Solo-Selbständige, z.B. in der IT, gemeinsam mit Selbständigen mit Angestellten leisten einen überproportionalen Anteil am Steueraufkommen in Deutschland. Bereits heute werden die Renten jährlich mit einem Betrag von 87 Milliarden Euro, Tendenz steigend, aus Steuermitteln subventioniert. Von diesen Subventionen hat der Selbständige, der zwar für hohe Steuerzahlungen z.B. über die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sorgt, jedoch nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, keinerlei Vorteil!
Die Selbständigen mit einer derartigen Aussage als unsolidarisch zu bezeichnen, ist nicht korrekt und dient bestenfalls in einer Neiddebatte.
Die Begründung, der Altersarmut vorbeugen zu wollen und daher die Solo-Selbständigen in die Rentenversicherung zu zwingen, wirkt halbherzig. Die Altersgruppe 40+ der Solo-Selbständigen soll beispielsweise von der Verpflichtung ausgenommen werden. Warum? Vermutlich nicht, weil bestehende rentable Kapitalanlagen dieser Gruppe geschützt werden sollen, denn die gibt es ja laut BMAS gar nicht. Fürchtet man etwa die nahenden Rentenansprüche? Oder soll etwa der versprochene Wohlstand für das Arbeitnehmerklientel 50+ länger vorhalten?
Zudem wird nur ansatzweise berücksichtigt, dass die Gefahr von Altersarmut ebenfalls auf die große Gruppe der Angestellten im Niedriglohnsektor zutrifft. Auch die Tatsache, dass sich gemäß den Plänen des BMAS das Sicherungsniveau der Renten dauerhaft auf 46 % vor Steuern bewegen wird [xii], ist nicht dazu geeignet, sich auf einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu freuen.
Was die Politik verdrängt
Die Finanzierung der Altersvorsorge kann nur über gute Einkommen vollzogen werden. Ein gutes Einkommen setzt ein hohes Qualifikationsniveau voraus. Bekanntlich ist Bildung teuer und darum kann es nicht den Arbeitnehmern überlassen werden, die Ausbildung ihrer Nachkommen aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Ebenso muss die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens kultiviert werden.
Es ist oberste Pflicht einer Regierung, die Voraussetzungen für eine exzellente Bildung und die notwendige technische Infrastruktur zu schaffen. Ein Land wie Deutschland, das sich auf dem internationalen Markt behaupten will, darf sich nicht mit mittleren oder hinteren Plätzen in puncto Bildung und Infrastruktur (Skandal: Hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur wird von unserer Bundesregierung Platz 8 in Europa angestrebt!) begnügen. Diese (langfristigen) Investitionen müssen ganzheitlich und nachhaltig in Angriff genommen werden.
“Die Mitglieder des DBITS e.V. wenden sich gegen einen gesetzlichen Zwang zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Welche Art der Altersvorsorge die Selbständigen für sich wählen, sollte ihnen selbst überlassen bleiben, weil sie in Eigenverantwortung selbst für sich vorsorgen.”
Selbständige in der IT organisieren sich
Die Mehrheit der Selbständigen in der IT lehnt eine Zwangsbeitragszahlung zur Deutschen Rentenversicherung kategorisch ab. Eine wachsende Zahl der IT-Selbstständigen organisiert sich im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. (DBITS e.V.). Als berufsständische Vertretung für selbständige IT-Experten in Deutschland setzt sich der DBITS e.V. für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein.
Im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht für Selbständige haben sich die Mitglieder klar positioniert.
Um die Tätigkeiten der Selbständigen in der IT einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern, arbeitet der DBITS e.V. an der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder sowohl auf regionalpolitischer als auch auf bundespolitischer Ebene.
Eine der wichtigsten Ressourcen der IT-Selbständigen ist ihre Qualifikation. Darum fördert der DBITS e.V. das lebenslange Lernen.
Für die Selbständigen wirken sich Fortbildungsmaßnahmen aber als doppelter Kostenblock aus. Zum einen zahlen sie an Institute bzw. Hersteller mehrere hundert Euro je Weiterbildungstag und zum anderen können sie in dieser Zeit nicht arbeiten, verdienen also kein Geld.
Arbeitskreise im DBITS e.V.
Um diese Situation zu verbessern, betreibt der DBITS e.V. unter anderem Arbeitskreise. Am 18. März 2017 findet in Frankfurt am Main deshalb die Auftaktveranstaltung des neuen SAP-Arbeitskreises statt.
In Arbeitskreisen bauen die Mitglieder ein verlässliches Netzwerk auf, die Fachfragen eines Mitglieds können in der Regel von den anderen Mitgliedern schnell und kompetent gelöst werden. Es finden Schulungen von Mitgliedern für Mitglieder statt, damit das lebenslange Lernen zielgerichtet zu einem akzeptablen Preis und zugleich auf einem sehr hohen Niveau möglich ist. Nicht zuletzt dient der Arbeitskreis natürlich dem Austausch über „die Kunden“, Marktentwicklungen und Preise, damit für die selbstständigen IT-Experten auch die Zukunft – wie schon die Vergangenheit – ohne eine gesetzliche Rentenversicherung gesichert ist.
Forschungsbericht 465
Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe
BMAS
Gesamtkonzept zur Alterssicherung
BMAS
Broschüre – Gesamtkonzept zur Alterssicherung
Mikrozensus 2013
Fragen zur Altersvorsorge
Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Bildschirmfoto, Seite 53)
Quellen
[i] DIW ECON
[ii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe
[iii] BMAS – Gesamtkonzept Alterssicherung
[iv] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. – Übersicht über das SOEP
[vi] Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Seite 53)
[vii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Seite 47)
[ix] Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung
[x] Grundgesetz, Artikel I – Die Grundrechte (Art. 1 – 19)