Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge
Die Große Koalition hat angekündigt eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen. Mehrere Selbständigen-Verbände haben nun ein gemeinsames Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige veröffentlicht. Die Verbände sprechen sich für ein breites Spektrum an zusätzlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge, sogenannte „Opt-Outs“, aus und fordern eine flexible Lösung um einkommensstärkere und einkommensschwächere Jahre ausgleichen zu können.
Bisher gestalten Selbständige ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich. Während Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und für Beamte die Pensionsregelung gilt, sorgen Unternehmerinnen und Unternehmer privat vor. Das Spektrum der Anlageformen reicht dabei von Immobilien über Wertpapierfonds bis zu Versicherungen. Diese Vielfalt der Vorsorgemöglichkeiten möchten die Selbständigen-Verbände auch im Rahmen einer Altersvorsorgepflicht erhalten.
Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein
„Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nur dann hinnehmbar, wenn die Wahlfreiheit der Selbständigen wie sie für ihr Alter vorsorgen möglichst groß bleibt. Es ist beispielsweise vollkommen üblich, dass Handwerker Immobilien kaufen, in Eigenleistung renovieren und anschließend vermieten um damit im Alter abgesichert zu sein. Wenn das durch den Gesetzgeber nicht anerkannt würde, dann steht die Altersvorsorge von Millionen Selbständigen auf dem Spiel. Außerdem muss es eine Möglichkeit geben einkommensschwache Jahre, beispielsweise durch Ereignisse wie die Finanzkrise 2008, in einkommensstärkeren Jahren ausgleichen zu können“, sagt Ingolf F. Brauner vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V., der die Arbeit der Selbständigen-Verbände koordiniert hat.
Mit dem Nachweis der ausreichenden Altersvorsorge muss auch das Dauerthema Scheinselbständigkeit gelöst werden, meint Frank Bösemüller vom BDS Deutschland e.V.
„Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers war es durch Statusfeststellungsverfahren zu überprüfen, ob ein Selbständiger ausreichend sozial abgesichert ist. Mit dem Nachweis der Altersvorsorge und der Krankenversicherung muss abschließend anerkannt werden, dass dies erbracht ist“, so Bösemüller.
Ungeeignete Gesetze verhindern Selbständigkeit
Um für die Altersvorsorge auch genug Geld übrig zu haben, plädieren die Selbständigen-Verbände für eine angemessene Vergütung und nehmen dabei auch den Staat in die Pflicht. Hier würden die Selbständigen in Vergabeverfahren häufig in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen, um den Zuschlag zu erhalten, wodurch die Margen sehr gering seien. Bei den Heilmittelerbringern im Gesundheitswesen führten die zu geringen Vergütungssätze dazu, dass das Einkommen der selbständigen Praxisinhaber in diesem Bereich selbst bei bester Auslastung kaum ausreichen, um eine umfangreiche Altersvorsorge zu betreiben, so die Selbständigen-Verbände in ihrem Forderungspapier.
„Am Ende ist die Frage der Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht auch eine Frage, ob Existenzgründungen und Selbständigkeit in Deutschland weiter möglich bleiben. Eine ungeeignete Gesetzgebung würde zehntausende Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten, weil Menschen den Schritt in die Selbständigkeit nicht mehr wagen. Deshalb setzen wir darauf im Dialog mit der Politik eine kluge Lösung zu finden“, sagt Ingolf F. Brauner vom BDS Deutschland e.V.
Das Forderungspapier wurde erarbeitet und unterzeichnet von den Verbänden:
– Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
– Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
– Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. – Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland e.V.
– ISDV e.V.- Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
– asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
– DBITS – Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
– Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. – Vereinte Therapeuten e. V.
– Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
– VDB-Physiotherapieverband e.V. – Bundesverband
– LOGO Deutschland e.V.
– Interessengemeinschaft selbständiger LogopädInnen und SprachtherapeutInnen e.V.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Allensbachstudie zur Situation der IT-Selbständigen in Deutschland und hören sich den Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Alexander Müller im Deutschen Bundestag an.
Informationen zum Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Der Bund der Selbständigen Deutschland ist der Bundesverband der BDS-Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Außerdem hat sich die Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer in Bayern e.V. sowie der Bund der Selbständigen und Freiberufler – Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. dem Bund der Selbständigen angeschlossen. Der Bund der Selbständigen Deutschland vertritt die Anliegen von Selbständigen aus 11 Bundesländern. Er wurde 2011 gegründet mit dem Ziel, den branchenübergreifenden Anliegen von Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern in der Bundespolitik eine Stimme zu geben. Der BDS Deutschland steht der Mitgliedschaft anderer Landesverbände und Organisationen offen gegenüber, die die Werte und Ziele des selbständigen Mittelstands in Deutschland vertreten wissen wollen und die Förderung und Kooperation der Landesverbände untereinander als wesentliches Ziel sehen.
Ansprechpartner: Tim Wiedemann Referent für Politik und Kommunikation Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: 0179/5648760 E-Mail: tim.wiedemann@bds-rlp.de
Forderungspapier zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige als PDF