DBITS e.V.
  • Start
  • Blog
  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbstständigkeit
      • Scheinselbstständigkeit
    • Steuern und Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Fortbildung
  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
    • Über uns
    • Unsere Ziele
    • Organisation
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliedervorteile
    • Jetzt Mitglied werden
    • Starke Partnerschaften
    • Satzung
  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
    • Aktionen & Events
    • Artikel & Statements
    • Interviews
    • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer-Knowhow2 / News & Infos3 / „Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldun...

„Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €

BAGSV-News, News & Infos, Scheinselbständigkeit
Helle Tür mit Neue SelbstständigkeitGoogle Gemini

Nachdem die SZ bereits berichtete, liegt er nun auch uns vor: Der lang erwartete Referentenentwurf zur Statusreform des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Dies ist ein historischer Moment für IT-Selbstständige und deren Auftraggeber. Erstmals in der Geschichte des deutschen Sozialversicherungsrechts kann die gefürchtete und oft unvorhersehbare Gesamtabwägung der Rentenversicherung durch eine gesetzliche Fiktion ersetzt werden. Für uns IT-Wissensarbeiter bringt dieser Entwurf die ersehnte Befreiung – aber der Preis für die Rechtssicherheit ist hoch und ziemlich bürokratisch.

Der Schlüssel: „Ungeachtet“ der Gesamtabwägung

Nach 25 Jahren ohne Bewegung im Statusrecht tut sich erstmals etwas. Eine solche Öffnung wäre mit einem SPD-geführten BMAS vor 10 bis 15 Jahren undenkbar gewesen. Der Entwurf führt den § 7 Abs. 5 SGB IV-E ein. Das mag technisch klingen, enthält aber ein magisches Wort: „ungeachtet“.

Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, gilt eine Tätigkeit als selbstständig, ungeachtet dessen, was die klassische Gesamtabwägung der Rentenversicherung sagen würde. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Die Kriterien des 2-aus-4-Modells sind dabei erfreulich niedrigschwellig. Für IT-Freelancer, die die Rentenversicherungspflicht in ihre Honorare einpreisen können, eröffnet sich eine echte unternehmerische Chance: Neue Tätigkeitsfelder und Auftraggeber, die bisher aus Angst vor Nachzahlungen die Tür geschlossen hatten, werden wieder zugänglich.

Was uns besorgt: Duldungsbeitrag ohne Wahlfreiheit

Wer sich jetzt freut, muss stark sein. Diese Rechtssicherheit gibt es nicht umsonst. Wer die „Selbstständigkeit unter Duldung“ wählt, wird zwingend rentenversicherungspflichtig. Für gut verdienende IT-Freelancer bedeutet das den Duldungsbeitrag von rund 21.380 Euro im Jahr (Stand 2028).

Die 4 zwingenden Grundvoraussetzungen

Damit die neue Fiktion (!= Vermutungsregelung) der Selbstständigkeit greift, müssen folgende vier Bedingungen kumulativ (gleichzeitig) erfüllt sein:

  1. Übereinstimmender Wille: Beide Parteien müssen bei Vertragsschluss von einer Selbstständigkeit ausgehen. (Kritik: Es fehlt eine Regelung, wie dieser Wille nachzuweisen ist, was wahrscheinlich ein Einfallstor für spätere Streitigkeiten öffnet).
  2. Unternehmerisches Handeln: Die Tätigkeit muss typische unternehmerische Merkmale aufweisen (siehe „2-aus-4-Modell“ unten).
  3. Anti-Missbrauchs-Tatbestände:
    • Karenzzeit: Sechs Monate ohne Anstellung beim Auftraggeber. (Kritik: Sechs Monate sind in der Praxis zu knapp und manipulativ. Ein Unternehmen kann die Wartezeit einkalkulieren, um Stellen in freie Mitarbeit umzuwandeln. Der DBITS e.V. fordert hier eine Verlängerung auf 12 Monate, um Drehtüreffekte wirksamer zu unterbinden).
    • Konzernklausel (§ 18 AktG): Die Karenzzeit gilt präzise auch für verbundene Unternehmen im Konzern. (Beispiel: Wer bei der Siemens AG angestellt war, kann nicht über Siemens Advanta als Freelancer re-engagiert werden – und umgekehrt).
  4. Meldepflicht des Auftraggebers (innerhalb von 6 Wochen): Versäumt der Auftraggeber diese Meldung, entfällt die Rechtssicherheit rückwirkend und man landet wieder in der unsicheren Gesamtabwägung.

Wichtig für uns: Branchen, die vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst sind (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG, z.B. Bau, Reinigung, Fleischwirtschaft), sind von dieser neuen Regelung vollständig ausgeschlossen. Die IT-Branche ist gerade nicht ausgenommen. Das ist für uns eine gute Nachricht, die wir mitnehmen sollten.

Das „2-aus-4-Modell“: Wir füllen die Praxis

Satz 2 des Entwurfs konkretisiert das „unternehmerische Handeln“. Es etabliert ein kumulativ-alternatives System: Es gibt eine zwingende Basisvoraussetzung und einen Wahlkatalog.

Zwingende Basis: Das Recht, eine Vertretung zu stellen. (Kritik: Der Entwurf verlangt nur das Recht im Vertrag, nicht die tatsächliche Ausübung. Das ist manipulationsanfällig für formale Klauseln, die faktisch nie wahrgenommen werden).

Zusätzlich müssen mindestens zwei der folgenden vier Kriterien erfüllt sein:

KriteriumWas das in der Praxis bedeutet
Basis: VertretungsrechtEine rein formale vertragliche Klausel genügt, auch wenn sie faktisch nie wahrgenommen wird.
Wahl 1: Verlustrisiko & GewinnchanceDieses Kriterium stammt aus der klassischen Rechtsprechung. Reine Stundensatzvereinbarungen ohne wirtschaftliches Risiko erfüllen dieses Kriterium wahrscheinlich nicht. Wie Verlustrisiko in der IT ohne Werkvertrag zu regeln ist, ist noch offen.
Wahl 2: Mehrere AuftraggeberDer Freelancer ist „nicht im Wesentlichen“ nur für diesen einen Kunden tätig (wahrscheinlich greift hier die bekannte 5/6-Umsatz-Grenze).
Wahl 3: Unternehmertypische AufwendungenDer Entwurf wertet eigene Aufwendungen positiv – wer investiert, handelt unternehmerisch. Die Schwelle ist noch unklar (reicht ein eigener Laptop oder muss eine substanzielle Investition vorliegen?). Ähnlich zum vorherigen Kriterium.
Wahl 4: Werbender MarktauftrittEigene Website, Verbandsmitgliedschaft, LinkedIn-Präsenz, dokumentierter unternehmerischer Wille.

Der „Renten-Bug“ – Unsere Positionen & Lösungen

Die Fiktion (=gesetzgeberisches Basta) hat ihren Preis. Als sozialpolitischer Ausgleich ist die „Neue Selbstständigkeit“ zwingend rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 3 SGB VI-E), und zwar auf 90 % der Vergütung. Der Selbstständige trägt den Gesamtbeitrag allein. In gut laufenden Jahren bedeutet dies den Höchstbeitrag: ca. 101.400 × 18,6 % = 18.860 EUR (Stand 2026). Dieser erhöht sich bis zur geplanten Einführung auf einen Duldungsbeitrag von etwa 21.380 Euro im Jahr (2028).

Wir im DBITS e.V. positionieren uns klar zu den offenen Fragen und fordern Lösungen:

1. GmbH / juristische Personen?

Der Entwurf ignoriert juristische Personen komplett. Wer als Freelancer eine eigene 1-Personen-GmbH oder UG gegründet hat, profitiert nicht von der neuen Rechtssicherheit. Die Gefahr: Auftraggeber werden künftig nur noch natürliche Personen beauftragen, weil sie dort 100 % sicher sind. GmbH-Freelancer drohen vom Markt verdrängt zu werden. Wir fordern die Einbeziehung beherrschter GmbHs/UGs mit Regelbeitrag auf das Geschäftsführergehalt.

2. Mehrfachbeauftragung & Beitragsbemessungsgrenze

Es fehlt ein praxistauglicher Weg, Parallelprojekte gegenüber jedem einzelnen Kunden nicht offenlegen zu müssen. Unsere Forderung: Wir brauchen ein nachträgliches Erstattungsverfahren analog zur Lohnsteuer bei Mehrfachbeschäftigung. Dies vermeidet die Offenlegung und wahrt die Geschäftsgeheimnisse der Freelancerinnen und Freelancer.

3. Dreiecksgeschäfte: Die härteste Schutzlücke des Entwurfs

Der springende Punkt ist die fehlende Durchgriffshaftung auf den Endkunden. Wenn die Agentur insolvent geht, verliert der Freelancer nicht nur sein Honorar, sondern evtl. auch seine Rentenanwartschaften – ohne Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies ist die eine Schutzlücke des Entwurfs.

4. Rückforderungen: Keine Verknüpfung der Korrekturen

Der Weg über § 26 Abs. 2 SGB IV zur Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist richtig, aber der Entwurf verknüpft Honorarkorrektur und Rentenkontokorrektur nicht.

5. Zwei von vier Kategorien ähnlich?

„Verlustrisiko/Gewinnchance“ und „Unternehmertypische Aufwendungen“ sind aus unserer (zugebenermaßen juristisch laienhaften) Meinung sehr ähnlich. Wir werden uns dafür einsetzen, dass hier genau benannt wird, wie man die Kritieren erfüllt.

6. Subunternehmerketten und Vergütungserosion

Der Entwurf regelt Subunternehmerketten nicht eindeutig. Ohne Transparenzpflicht für die Vergütungsstruktur und Margendeckelung besteht das Risiko, dass Zwischenstationen einen überproportionalen Anteil der Endkundenvergütung absorbieren und die Beitragsbasis des Selbstständigen erodiert.

7. Inkrafttreten erst 2028

Das Gesetz soll erst zum 1.1.2028 in Kraft treten. Das ist für viele Branchen, die akut unter der Rechtsunsicherheit leiden, viel zu spät. Der Jahreswechsel 2026/27 war zugesagt.

Warum eigentlich so kompliziert? Ein Gegenvorschlag: Abwicklung am Jahresende

Ein eleganter Kompromiss hätte eine elegante Umsetzung verdient. Wenn wir schon gezwungen werden, in die DRV einzuzahlen, dann muss das über einen konsequent personenbezogenen Ansatz geschehen: Die Abwicklung über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Jeder von uns ermittelt am Jahresende seinen Gewinn für das Finanzamt. Genau dort können die Rentenbeiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet und abgeführt werden. Das wäre der unbürokratische Weg des ordentlichen Kaufmanns. Er befreit Auftraggeber von Haftungsrisiken, schützt unsere Geschäftsgeheimnisse bei Mehrfachbeschäftigungen und respektiert unsere unternehmerische Unabhängigkeit.

Zeitlicher Ablauf – Das müssen ihr jetzt wissen

Wann ist mit dem Gesetz zu rechnen? Hier ist der voraussichtliche zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsprozesses:

  • Verbändeanhörung: Voraussichtlich April/Mai 2026.
  • Stellungnahmefrist / Kabinettsbeschluss: Voraussichtlich April bis nach Pfingsten 2026.

Was denkt ihr? Wie bewertet ihr den Entwurf? Seid ihr bereit, einen Duldungsbeitrag für Rechtssicherheit zu zahlen? Und was haltet ihr von unserem Vorschlag, die Beiträge einfach über die Steuererklärung abzuwickeln? Diskutiert mit uns in den Kommentaren oder in unserem Mitgliederbereich!

31. März 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/03/Gemini_Generated_Image_1yetvp1yetvp1yet-scaled.png 1429 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-03-31 20:40:002026-04-01 01:53:52„Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter
Mitglied werden
Aktionen & Events
Blog nach Kategorien

Weitere Beiträge

  • Helle Tür mit Neue SelbstständigkeitGoogle Gemini
    „Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €31. März 2026 - 20:40
  • Sueddeutsche Zeitung auf Tisch
    SZ: Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“ für IT?27. März 2026 - 10:57
  • DBITS Interview Telebörse
    DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse6. Februar 2026 - 12:56
  • Argumentationshilfe für IT-Selbstständige: So kontern Sie Politiker-Aussagen12. Januar 2026 - 0:13
  • Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige25. März 2025 - 8:08
  • Petition
    Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!24. März 2025 - 10:01
  • Briefaktion
    Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!8. März 2025 - 8:49
  • Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren25. Februar 2025 - 14:59
  • Bundestag
    Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.31. Januar 2025 - 8:50
  • FAZ-Artikel: „Verzweifelt im Angestelltenland“ mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer14. Dezember 2024 - 10:46

Tweets

Tweets by DBITS_Magazin

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen

DBITS e.V.
Lützowstr. 88
10785 Berlin

vorstand@dbits.it


Newsletter

Über den DBITS
Kontakt


Seitenübersicht
Datenschutzhinweise

Impressum

Link to: SZ: Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“ für IT? Link to: SZ: Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“ für IT? SZ: Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“...Sueddeutsche Zeitung auf Tisch
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen