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Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.

DBITS-Mitteilungen, IT-Freelancer sein
Bundestag

​Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen sind durch Faktoren wie Fachkräftemangel, Bürokratie und Rechtsunsicherheit erheblich gefährdet. Besonders im IT-Bereich spielen freiberufliche Profis und Solo-Selbstständige eine entscheidende Rolle, um Deutschland technologisch agil und wettbewerbsfähig zu halten. Allerdings wird ihre Tätigkeit durch das veraltete Statusfeststellungsverfahren (SFV) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erschwert, das zu erheblicher Bürokratie führt und die Beauftragung von Selbstständigen zunehmend verhindert.​

Forderung nach Reform des Statusfeststellungsverfahrens

Wir fordern eine umfassende Reform des SFV, die der modernen Arbeitsrealität von Selbstständigen gerecht wird. Dazu gehört die Einführung einer Schnellprüfung, die bei nachgewiesener sozialer Absicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein SFV überflüssig macht. Unternehmerisches Risiko und die Freiwilligkeit der selbstständigen Tätigkeit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.​

Vorschläge für Schnellprüfungen

  • DBITS-Modell: Ein selbstständiger Erwerbstätiger, der über einen Zeitraum von drei Jahren ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen oberhalb des deutschen Bruttodurchschnittsgehalts (aktuell ca. 51.800 €) erzielt, gilt als nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung.​
  • BAGSV-Modelle:
    • Schnellprüfung 1: Freiwillige einkommensabhängige Beiträge des Selbstständigen in die DRV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) machen eine Statusfeststellung obsolet, sofern die Gesamtsozialversicherungsbeiträge die von vergleichbaren Arbeitnehmern nicht übersteigen.​
    • Schnellprüfung 3: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, festgestellt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse, ist die soziale Absicherung durch die Hauptanstellung gewährleistet, wodurch keine Versicherungspflicht für die Nebentätigkeit besteht.​

Historie der Scheinselbstständigkeit

  • 1999: Einführung eines Kriterienkatalogs zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.​
  • 2003: Streichung des Kriterienkatalogs; Anwendung von Richterrecht.​
  • 2008: Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit führt zu vierjähriger Verjährungsfrist und potenziell hohen Nachforderungen.​
  • 2015: Übertragung der Prüfung der Künstlersozialabgaben an die DRV.​
  • 2017: Einführung des §611a BGB zur Definition des Arbeitsvertrags und Gesamtbetrachtung aller Umstände.​
  • 2022: Maßnahmen zur Vereinfachung des SFV, einschließlich Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung.​
  • 2022: Herrenberg-Urteil betrifft Musikschulen und andere Bereiche wie Integration und Yoga.​
  • 2025: Geplante Evaluierung der SFV-Reformen durch die DRV.​

Positionen der Parteien zur Reform des SFV

  • CDU/CSU: Erkennen die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuregelung des SFV an und betonen die Bedeutung von Rechtssicherheit und unbürokratischen Lösungen.​
  • Bündnis 90/Die Grünen: Setzen sich für eine Reform des SFV ein, um klare und praxisnahe Abgrenzungskriterien zu schaffen und Solo-Selbstständige zu fördern.​
  • SPD: Betont die Notwendigkeit, den Arbeitnehmerstatus einfacher zu klären und die Rechte von Betriebsräten beim Einsatz von Fremdpersonal zu stärken.
  • FDP: Fordert eine Reform des SFV mit klaren gesetzlichen Positivkriterien und einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle anstelle der DRV.

Fazit

Die aktuelle Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren hemmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und gefährdet Arbeitsplätze, insbesondere im IT-Sektor. Eine zügige und umfassende Reform des SFV ist unerlässlich, um Selbstständigen und Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu bieten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

31. Januar 2025/0 Kommentare/von DBITS e.V.
Schlagworte: Scheinselbständigkeit
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