DBITS e.V.
  • Start
  • Blog
  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbstständigkeit
      • Scheinselbstständigkeit
    • Steuern und Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Fortbildung
  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
    • Über uns
    • Unsere Ziele
    • Organisation
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliedervorteile
    • Jetzt Mitglied werden
    • Starke Partnerschaften
    • Satzung
  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
    • Aktionen & Events
    • Artikel & Statements
    • Interviews
    • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Altersvorsorge

Schlagwortarchiv für: Altersvorsorge

Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Rahmenbedingungen, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.

Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:

  • Individualschutz des Einzelnen und
  • Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen

Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.

Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.

Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.

Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.

Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.

Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  1. Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
  2. Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
  3. Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.

Wie funktioniert es genau?

Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:

§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.

Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:

§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):

  1. Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
  2. Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.

Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.

Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).

Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.

Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.

Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Informiere dich regelmäßig über die wichtigsten News für IT-Freelancer

Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.

25. Februar 2025/6 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-25-um-15.00.28.png 398 1032 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-02-25 14:59:032025-02-25 15:18:50Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

DBITS-Infoticker, News & Infos, Scheinselbständigkeit

In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.

Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs

  1. Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
  2. Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
  3. Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
  4. Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
  5. Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.

Offener Brief an die Politik

Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.

Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie  man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.


Lese hier den offenen Brief:

OffenerBriefHerunterladen
16. September 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-09-16 09:42:302024-09-16 09:42:32Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

Altersvorsorge für Selbstständige – Risikomanagement2

Altersvorsorge, IT-Freelancer sein

Einleitung

Altersvorsorge für Selbstständige aus dem Blickwinkel Risikomanagement. Der Fokus des 3. Teils dieser Reihe soll auf das Thema “persönliche Handlungsfähigkeit” gelegt werden.

Im Laufe unseres Lebens streben wir nach persönlicher Freiheit und Autonomie, aber mit dem Alter können sich die Dinge ändern. Eine der wesentlichen Sorgen, die viele im Alter beschäftigt, betrifft die Einschränkung der persönlichen Handlungsfähigkeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht, sowie die Möglichkeit einer Fremdverwaltung.

Andererseits zeigen zahlreiche – leider erfolgreiche – Beispiele von Betrugsversuchen (Enkeltricks, Romance-Scamming), dass es durchaus möglich ist, größere Summen herzugeben, als die eigene Altersvorsorge-Planung eigentlich zulässt.

Weiterlesen
18. September 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/09/old-4014029_1280.jpg 827 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-09-18 09:58:412023-11-21 09:46:31Altersvorsorge für Selbstständige – Risikomanagement2

Gutachten zur Altersvorsorge – Was ist das “Haus der Selbstständigen”?

Altersvorsorge, Scheinselbständigkeit

Die erste Veranstaltung der neuen Berliner Anlauf- und Begegnungsstätte des “Hauses der Selbstständigen” fand am 28. Juni in der Landesvertretung Brandenburg in Berlin statt. Unter dem Thema “Gibt es Licht am Ende des Vorsorgetunnels für Solo-Selbstständige?” diskutierten hochrangige Experten wie Gundula Roßbach (Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung), Prof. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts), Dr. Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sowie Prof. Daniel Ulber (Rechtswissenschaftler von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Die Veranstaltung behandelte die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und die damit verbundenen Herausforderungen für die soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Dabei wurde auch Prof. Daniel Ulbers Gutachten zur “Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung” vorgestellt, das eine Versicherungspflicht für Selbstständige als verfassungsrechtlich zulässig einschätzte. Die Diskussion beleuchtete die Vielfalt der selbstständigen Erwerbstätigkeit und betonte die Bedeutung einer transparenten und solidarischen Regelung für die Altersvorsorge von Selbstständigen. Die Veranstaltung war Teil eines breiteren Projekts des “Hauses der Selbstständigen”, das deutschlandweit Anlauf- und Begegnungsstätten für Solo-Selbstständige aufbaut, um ihre Interessen zu stärken und sie zu vernetzen. Dieses “Haus der Selbstständigen” wurde hauptsächlich vom Referat Selbstständige bei Verdi initiiert und wird vom BMAS und EFS gefördert.

Was hat das mit uns zu tun?

Was hat das mit uns IT-Selbstständigen zu tun? Die Freiberufler unter uns werden diese neuen Regelungen zur Altersvorsorge direkt betreffen. Es bleibt festzuhalten:

  • Bei der Veranstaltung am 28. Juni waren keine Selbstständigen auf der Bühne vertreten. Außer dem selbstständigen Moderator Mario Schmidt, der sich auf LinkedIn wie folgt äußert: “Übrigens, abhängig Beschäftigte sind in der Regel verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, während Selbstständige diese Pflicht nicht haben. Die Altersvorsorgepflicht soll so auch eine gewisse Gleichstellung herbeiführen und sicherstellen, dass auch Selbstständige für ihren Ruhestand vorsorgen. Noch ist nichts in trockenen Tüchern, aber das Gesetz wird wohl noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Ob es allerdings bei der Vielfalt der Selbstständigkeiten gelingt, eine gewisse Gleichstellung herbeizuführen ist noch fraglich.”
  • Eine Altersvorsorgepflicht (z.B. Einzahlung in die DRV o.Ä.) muss aus unserer Sicht zwingend mit einer Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Scheinselbstständigkeit kommen.
  • In einem Interview im März hat Gundula Roßbach von der DRV die Altervorsorgepflicht gefordert, nachdem wir vorher durch das Koalitionspapier und in Hintergrundgesprächen nur über die Vorsorgepflicht mutmaßen konnten.
  • Carlos Frischmuth hat als einer der wenigen Teilnehmer überhaupt ein paar kritische Fragen stellen können.
  • Einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung ist beim VGSD mit ein paar spannenden und persönlichen Eindrücken zu lesen.
  • Wie in unserem Vorsorgeartikel vor ein paar Monaten erwähnt, gibt es viele Möglichkeiten gut für das Alter zu sparen.
  • Im Fernsehinterview sagt Veronika Mirschel von Verdi zur Frage, warum es das “Haus der Selbstständigen” braucht: Im Kollektiv mehr erreichen, z.B. bei Honorarverhandlungen besser gegenseitig helfen.

Es bleibt spannend, wie sich die Lage in Zukunft noch entwickelt und wir werden bei weiteren Veranstaltungen des “Hauses der Selbstständigen” teilnehmen und euch auf dem Laufenden halten.

[wpcode id=”9352″]

5. Juli 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/07/HDS-homepage.png 1490 2426 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-07-05 14:00:002023-11-20 18:01:38Gutachten zur Altersvorsorge – Was ist das “Haus der Selbstständigen”?

SKANDAL! DBITS rechnet Rendite der DRV zu schön!

Altersvorsorge, IT-Freelancer sein, News & Infos
30. Mai 2023

Ob das ein Skandal ist, sei dahingestellt, skandalös finde ich dahingegen, dass Selbstständige in der IT offensichtlich nur in geringem Maße an einer eigenen Interessensvertretung interessiert sind. Das gestalten andere Berufsgruppen schlauer, sie haben große und starke Verbände. Hier geht es direkt zu unserem Antragsformular, jedes Mitglied unterstützt uns im Wachstum und macht unsere Gemeinschaft stärker, denn nur gemeinsam können wir uns für unsere Rechte einsetzen. Und das Beste vorab: Bis August gibt es Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft!


Einführung

Bezugnehmend auf den Artikel Rendite der Deutschen Rentenversicherung – DBITS e.V. wollen wir uns dem Thema Rendite nochmal anders nähern.

Während wir im ersten Artikel ausgehend von den geleisteten Beiträgen (AG+AN) auf einen Kapitalstock hochgerechnet haben, der die Rentenzusage von 1.000 € bei 2% Rendite absichert, gehen wir dasselbe Beispiel „rückwärts gerechnet“ an.

Die Ausgangsparameter sind dieselben:

  • Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 € (AG/AN: je 75.000 €)
  • Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
  • Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
  • Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
  • Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre

Des Weiteren nehmen wir an, dass die bisherigen Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 27 Jahre erfolgt sind (was dem Durchschnittseinkommen, also 1 Rentenpunkt, entspricht), der heute 52-jährige also mit 25 beitragspflichtig wurde.

Berechnung

Da wir keinen Vergleichswert zu einem erreichten Kapitalstock haben, beziehen wir uns erstmal nur auf die Beiträge (Steigerung um 2% jährlich) und kommen zu fiktiven Beitragszahlungen wie in dieser Berechnung ersichtlich: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=vm55vfexxb

Nehmen wir jetzt diese Beiträge und rechnen mit der „traumhaften“ Rendite von 9,761 % aus dem 1. Artikel, verdeutlicht das, dass wir damit im Prinzip einen Kapitalstock in Höhe von 613.470 € erreicht haben (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=ibwyp3knrt), gar nicht mal so weit weg von den berechneten notwendigen 606.500 €.

ABER:

Wir haben ja noch 15 weitere Jahre ohne Beitragszahlung Zeit um Zinseszinsen anzusammeln, um die heute garantierten 1.000 € Monats-“Rente“ auszuzahlen (auch im ersten Beispiel gingen wir erstmal nicht von steigenden Rentenbeiträgen aus, wissen aber dass diese Annahme bereits zum 01.07.2023 überholt ist), also müssen wir etwas anders rechnen und stellen fest, dass die Gesamtrendite über die Zeit von 42 Jahren (27 Beitragsjahre, 15 beitragsfreie Jahre) bei „nur“ noch 4,968 % liegt: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=8m9icpq3yo

Da ist er also, der „Skandal“… 5 % vs. 9,7 % ergeben bei solchen Zeiträumen bemerkenswerte Abweichungen! Außerdem klingt das erstmal „mickrig“ im Vergleich zu rückberechneten Indexfonds wie dem MCSI World. Bedenken sollte man aber, dass diese Anlageform erst seit wenigen Jahren besteht, zuvor die Anlage in ausgabeaufschlags-pflichtige Fonds mit – im Vergleich zum ETF – teuren Verwaltungskosten und Kosten für Depot und Handel verbunden und durchaus erheblichen Schwankungen unterworfen war.

Da war doch noch was…

Vielleicht noch ein weiterer Aspekt: Die Hälfte der Beitragszahlung an die DRV wurde vom Arbeitgeber geleistet, wie es eben nur für dieses Altersvorsorgeprodukt vorgesehen ist… Drehen wir den Spieß also nochmal um und berechnen die Rendite nur bezogen auf den Arbeitnehmer-Beitrag:

  • jährlicher Beitrag: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=paktthmwif
  • Rendite: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=xts6tlx7ob

So landen wir letztendlich doch noch bei einer Rendite von 7,347 %.

Wenn wir beim MSCI World eine Rendite von langfristig 8 % annehmen (Quelle: MSCI-World-ETF: Welche Fonds haben die höchste Rendite? (vergleich.de)) und die Kapitalertragsteuer von 25% abziehen, bringt uns diese Anlageform auch „nur“ 6% Nettorendite.

Unsere 12.000 EUR Jahresrente hingegen beziehen wir erstmal steuerfrei, auch wenn es dabei aufgrund weiterer Einnahmen im Alter hoffentlich nicht bleibt.

Wenn wir weiterhin bedenken, dass wir die Beiträge der DRV von der Steuer absetzen konnten, die Sparrate aber zuerst versteuern mussten, zieht die DRV schon wieder davon.

Zusammenfassung:

Das Ganze ist und bleibt ein vereinfachtes Rechenbeispiel und eine Zahlenspielerei, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen, sich dem Thema Altersvorsorge und Renditeberechnung zu nähern.

Neben der reinen Renditebetrachtung – auf welchen Beitrag auch immer – hat jede Form der Altersvorsorge ihre Vor- und Nachteile und sowohl steuerliche als auch sozialversicherungspflichtige Auswirkungen, welche wiederum von den sonstigen persönlichen Verhältnissen abhängig sind und damit höchst individuell. Eine unabhängige, kundenorientierte Beratung (z.B. Honorarberatung) gepaart mit einem fundierten Grundwissen und einem gesunden Interesse am eigenen Wohlstand sind hier ein empfehlenswerter Weg.

Diese Vorteile fallen mir bei der DRV noch ein, die aber nicht zwingend für jeden wertvoll sind:

  • Hinterbliebenenrente
  • Kostenübernahme REHA bei Erwerbsunfähigkeit
  • Erwerbsminderungsrente
  • Beitragsübernahme durch öffentliche Träger bei Arbeitslosigkeit
  • Zuschuss zur Krankenversicherung bei Rentenbezug

Wer jetzt aber All-In DRV gehen möchte, sollte eines beachten: Mehr als derzeit monatlich 1.357,80 € kann man in dieses „Anlageprodukt“ nicht investieren.

Niemand kann vorhersagen, welche Anlageform sich in den nächsten 15 Jahren wie entwickeln wird, nur eines dürfte die Rechnerei verdeutlicht haben: Man muss schon Argumente suchen, warum die DRV eine schlechte Form der Altersvorsorge sein soll.

30. Mai 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/05/SKANDAL.png 1000 2000 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-05-30 08:32:502023-06-09 09:32:19SKANDAL! DBITS rechnet Rendite der DRV zu schön!

Die traumhafte Rendite der Deutschen Rentenversicherung

Altersvorsorge, News & Infos

Einführung

Ich möchte hier in einer einfachen Betrachtung die zu erwartende Rendite der Deutschen Rentenversicherung ausgehend vom letzten Rentenbescheid betrachten.

Hierzu ziehe ich drei Werte heran:

  • Die bisher einbezahlten Beiträge
  • Die dadurch erreichten Rentenpunkte
  • Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes

Für die Nachvollziehbarkeit nutze ich die Perma-Link-Funktion von zinsen-berechnen.de. Dort kann jeder auch seine persönlichen Parameter eintragen.

Die hier angestellte Betrachtung der zu erwartenden Rendite der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass die DRV alle bisher entrichteten Beiträge für eine persönliche Altersvorsorge auszahlt und vergleicht dies mit den aktuellen Rentenansprüchen.

Ziel

Ziel muss es für die Vergleichbarkeit sein einen Kapitalstock aufzubauen, der bei einem angenommenen Zinssatz in der Zukunft so viele Zinsen ausschüttet, dass die zugesagte Rente erwirtschaftet werden kann. D.h. wenn eine monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 € über Zinsen erwirtschaftet werden soll, so ist bei einem angenommenen Zinssatz von 2% in der Entnahmephase ein Kapitalstock von 606.500 € bei Renteneintritt erforderlich. (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=tthbyq7y42)

Die Kunst besteht bei Renteneintritt also darin, eine – idealerweise monatlich ausschüttende – Anlageform zu finden, welche die erforderliche Rendite garantiert. Dies sind üblicherweise Rentenversicherungen mit Einmalzahlungen, wobei der Vergleich auch hier wieder hinkt, da die Leistungen der DRV und einer Versicherung nicht deckungsgleich sind und nicht für jeden dieselbe Relevanz haben (Stichwort Vererbbarkeit, Hinterbliebenenschutz, Mindest-Auszahlung, KV/PV-Pflicht, ESt vs. KapESt).

Es gibt zwei wesentliche Faktoren in der Berechnung, welche den notwendigen Kapitalstock erheblich erhöhen:

  • lebenslang
    • Während ein Solidarsystem wie die DRV mit Durchschnittswerten für die Lebenserwartung rechnen kann, ist dies für den persönlichen Kapitalbedarf nicht möglich, denn der Kapitalstock wäre ansonsten aufgebraucht, neues Kapital in hohem Alter zu erwirtschaften dürfte schwierig werden.
  • garantiert
    • Die Garantie reicht bis zur Zahlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder einer wesentlichen Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Je nach bisher eingezahlten Beiträgen und der Zeitspanne bis zum Renteneintritt ergibt sich für jeden eine individuelle Berechnung. Wer noch lange Zeit bis zum Renteneintritt hat, profitiert vom Zinses-Zins-Effekt in der Wartezeit wesentlich stärker, als jemand der nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt hat.

Beispielberechnung

Die Beispieldaten für nachfolgende Berechnung:

  • Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 €
  • Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
  • Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
  • Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
  • Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre

Um aus dem Anfangskapital von 150.000 € in 15 Jahren einen Kapitalstock von 606.500 € ohne weitere Beitragszahlungen aufzubauen, ist eine garantierte Rendite von 9,761 % erforderlich. (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=rgp21btc16).

Wenn man davon ausgeht, dass die Rentenwerte sich so entwickeln wie in den letzten 15 Jahren (von 28,07 € auf 36,02 €, also eine Steigerung um 28,3% ) und eine Zinszahlung von 1.283 € zugrunde gelegt wird, braucht man bei gleichem Kapitalstock im Alter einen Garantiezins in Höhe von 2,574 % (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=p1h33bzfye) oder bei 2% Zinsen im Alter einen Kapitalstock in Höhe von 778.139,50 (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=ciqf0jpzcw), was einer Anspar-Rendite von 11,6 % entspricht (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=aphnjreqf7)

Dass sich solche Renditen mit Garantie-Produkten nicht erwirtschaften lassen, zeigen die Angebote der Banken- und Versicherungsbranchen.

Um also die lebenslange, garantierte Rendite der DRV zu schlagen, muss man demzufolge bereit sein, höhere Risiken zu tragen: in der Ansparphase, in der Entnahmephase oder in der Auszahldauer.

Fazit: Es ist gar nicht so einfach, aus Kapitalerträgen eine der DRV vergleichbare Rente zu erwirtschaften.

17. April 2023/1 Kommentar/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/04/financing-2379784_1920.jpg 1280 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-04-17 10:11:432023-04-17 10:14:38Die traumhafte Rendite der Deutschen Rentenversicherung
Seite 1 von 3123
Newsletter
Mitglied werden
Aktionen & Events
Blog nach Kategorien

Weitere Beiträge

  • Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige25. März 2025 - 8:08
  • Petition
    Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!24. März 2025 - 10:01
  • Briefaktion
    Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!8. März 2025 - 8:49
  • Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren25. Februar 2025 - 14:59
  • Bundestag
    Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.31. Januar 2025 - 8:50
  • FAZ-Artikel: “Verzweifelt im Angestelltenland” mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer14. Dezember 2024 - 10:46
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 59. Dezember 2024 - 14:20
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 422. November 2024 - 10:42
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 35. November 2024 - 10:45
  • BAGSV Positionspapier zum SFV
    Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/202428. Oktober 2024 - 0:17

Tweets

Tweets by DBITS_Magazin
Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

DBITS e.V.
Lützowstr. 88
10785 Berlin

vorstand@dbits.it


Newsletter

Über den DBITS
Kontakt


Seitenübersicht
Datenschutzhinweise
Datenschutzeinstellungen
Impressum

Nach oben scrollen
Cleantalk Pixel