In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.
Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs
Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.
Offener Brief an die Politik
Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.
Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.
Altersvorsorge für Selbstständige aus dem Blickwinkel Risikomanagement. Der Fokus des 3. Teils dieser Reihe soll auf das Thema “persönliche Handlungsfähigkeit” gelegt werden.
Im Laufe unseres Lebens streben wir nach persönlicher Freiheit und Autonomie, aber mit dem Alter können sich die Dinge ändern. Eine der wesentlichen Sorgen, die viele im Alter beschäftigt, betrifft die Einschränkung der persönlichen Handlungsfähigkeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht, sowie die Möglichkeit einer Fremdverwaltung.
Andererseits zeigen zahlreiche – leider erfolgreiche – Beispiele von Betrugsversuchen (Enkeltricks, Romance-Scamming), dass es durchaus möglich ist, größere Summen herzugeben, als die eigene Altersvorsorge-Planung eigentlich zulässt.
Die erste Veranstaltung der neuen Berliner Anlauf- und Begegnungsstätte des “Hauses der Selbstständigen” fand am 28. Juni in der Landesvertretung Brandenburg in Berlin statt. Unter dem Thema “Gibt es Licht am Ende des Vorsorgetunnels für Solo-Selbstständige?” diskutierten hochrangige Experten wie Gundula Roßbach (Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung), Prof. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts), Dr. Rolf Schmachtenberg (Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sowie Prof. Daniel Ulber (Rechtswissenschaftler von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Die Veranstaltung behandelte die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und die damit verbundenen Herausforderungen für die soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Dabei wurde auch Prof. Daniel Ulbers Gutachten zur “Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung” vorgestellt, das eine Versicherungspflicht für Selbstständige als verfassungsrechtlich zulässig einschätzte. Die Diskussion beleuchtete die Vielfalt der selbstständigen Erwerbstätigkeit und betonte die Bedeutung einer transparenten und solidarischen Regelung für die Altersvorsorge von Selbstständigen. Die Veranstaltung war Teil eines breiteren Projekts des “Hauses der Selbstständigen”, das deutschlandweit Anlauf- und Begegnungsstätten für Solo-Selbstständige aufbaut, um ihre Interessen zu stärken und sie zu vernetzen. Dieses “Haus der Selbstständigen” wurde hauptsächlich vom Referat Selbstständige bei Verdi initiiert und wird vom BMAS und EFS gefördert.
Was hat das mit uns zu tun?
Was hat das mit uns IT-Selbstständigen zu tun? Die Freiberufler unter uns werden diese neuen Regelungen zur Altersvorsorge direkt betreffen. Es bleibt festzuhalten:
Bei der Veranstaltung am 28. Juni waren keine Selbstständigen auf der Bühne vertreten. Außer dem selbstständigen Moderator Mario Schmidt, der sich auf LinkedIn wie folgt äußert: “Übrigens, abhängig Beschäftigte sind in der Regel verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, während Selbstständige diese Pflicht nicht haben. Die Altersvorsorgepflicht soll so auch eine gewisse Gleichstellung herbeiführen und sicherstellen, dass auch Selbstständige für ihren Ruhestand vorsorgen. Noch ist nichts in trockenen Tüchern, aber das Gesetz wird wohl noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Ob es allerdings bei der Vielfalt der Selbstständigkeiten gelingt, eine gewisse Gleichstellung herbeizuführen ist noch fraglich.”
Eine Altersvorsorgepflicht (z.B. Einzahlung in die DRV o.Ä.) muss aus unserer Sicht zwingend mit einer Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Scheinselbstständigkeit kommen.
Im Fernsehinterview sagt Veronika Mirschel von Verdi zur Frage, warum es das “Haus der Selbstständigen” braucht: Im Kollektiv mehr erreichen, z.B. bei Honorarverhandlungen besser gegenseitig helfen.
Es bleibt spannend, wie sich die Lage in Zukunft noch entwickelt und wir werden bei weiteren Veranstaltungen des “Hauses der Selbstständigen” teilnehmen und euch auf dem Laufenden halten.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/07/HDS-homepage.png14902426DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-07-05 14:00:002023-11-20 18:01:38Gutachten zur Altersvorsorge – Was ist das “Haus der Selbstständigen”?
Ob das ein Skandal ist, sei dahingestellt, skandalös finde ich dahingegen, dass Selbstständige in der IT offensichtlich nur in geringem Maße an einer eigenen Interessensvertretung interessiert sind. Das gestalten andere Berufsgruppen schlauer, sie haben große und starke Verbände. Hier geht es direkt zu unserem Antragsformular, jedes Mitglied unterstützt uns im Wachstum und macht unsere Gemeinschaft stärker, denn nur gemeinsam können wir uns für unsere Rechte einsetzen. Und das Beste vorab: Bis August gibt es Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft!
Während wir im ersten Artikel ausgehend von den geleisteten Beiträgen (AG+AN) auf einen Kapitalstock hochgerechnet haben, der die Rentenzusage von 1.000 € bei 2% Rendite absichert, gehen wir dasselbe Beispiel „rückwärts gerechnet“ an.
Die Ausgangsparameter sind dieselben:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 € (AG/AN: je 75.000 €)
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre
Des Weiteren nehmen wir an, dass die bisherigen Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 27 Jahre erfolgt sind (was dem Durchschnittseinkommen, also 1 Rentenpunkt, entspricht), der heute 52-jährige also mit 25 beitragspflichtig wurde.
Berechnung
Da wir keinen Vergleichswert zu einem erreichten Kapitalstock haben, beziehen wir uns erstmal nur auf die Beiträge (Steigerung um 2% jährlich) und kommen zu fiktiven Beitragszahlungen wie in dieser Berechnung ersichtlich: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=vm55vfexxb
Nehmen wir jetzt diese Beiträge und rechnen mit der „traumhaften“ Rendite von 9,761 % aus dem 1. Artikel, verdeutlicht das, dass wir damit im Prinzip einen Kapitalstock in Höhe von 613.470 € erreicht haben (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=ibwyp3knrt), gar nicht mal so weit weg von den berechneten notwendigen 606.500 €.
ABER:
Wir haben ja noch 15 weitere Jahre ohne Beitragszahlung Zeit um Zinseszinsen anzusammeln, um die heute garantierten 1.000 € Monats-“Rente“ auszuzahlen (auch im ersten Beispiel gingen wir erstmal nicht von steigenden Rentenbeiträgen aus, wissen aber dass diese Annahme bereits zum 01.07.2023 überholt ist), also müssen wir etwas anders rechnen und stellen fest, dass die Gesamtrendite über die Zeit von 42 Jahren (27 Beitragsjahre, 15 beitragsfreie Jahre) bei „nur“ noch 4,968 % liegt: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=8m9icpq3yo
Da ist er also, der „Skandal“… 5 % vs. 9,7 % ergeben bei solchen Zeiträumen bemerkenswerte Abweichungen! Außerdem klingt das erstmal „mickrig“ im Vergleich zu rückberechneten Indexfonds wie dem MCSI World. Bedenken sollte man aber, dass diese Anlageform erst seit wenigen Jahren besteht, zuvor die Anlage in ausgabeaufschlags-pflichtige Fonds mit – im Vergleich zum ETF – teuren Verwaltungskosten und Kosten für Depot und Handel verbunden und durchaus erheblichen Schwankungen unterworfen war.
Da war doch noch was…
Vielleicht noch ein weiterer Aspekt: Die Hälfte der Beitragszahlung an die DRV wurde vom Arbeitgeber geleistet, wie es eben nur für dieses Altersvorsorgeprodukt vorgesehen ist… Drehen wir den Spieß also nochmal um und berechnen die Rendite nur bezogen auf den Arbeitnehmer-Beitrag:
Unsere 12.000 EUR Jahresrente hingegen beziehen wir erstmal steuerfrei, auch wenn es dabei aufgrund weiterer Einnahmen im Alter hoffentlich nicht bleibt.
Wenn wir weiterhin bedenken, dass wir die Beiträge der DRV von der Steuer absetzen konnten, die Sparrate aber zuerst versteuern mussten, zieht die DRV schon wieder davon.
Zusammenfassung:
Das Ganze ist und bleibt ein vereinfachtes Rechenbeispiel und eine Zahlenspielerei, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen, sich dem Thema Altersvorsorge und Renditeberechnung zu nähern.
Neben der reinen Renditebetrachtung – auf welchen Beitrag auch immer – hat jede Form der Altersvorsorge ihre Vor- und Nachteile und sowohl steuerliche als auch sozialversicherungspflichtige Auswirkungen, welche wiederum von den sonstigen persönlichen Verhältnissen abhängig sind und damit höchst individuell. Eine unabhängige, kundenorientierte Beratung (z.B. Honorarberatung) gepaart mit einem fundierten Grundwissen und einem gesunden Interesse am eigenen Wohlstand sind hier ein empfehlenswerter Weg.
Diese Vorteile fallen mir bei der DRV noch ein, die aber nicht zwingend für jeden wertvoll sind:
Hinterbliebenenrente
Kostenübernahme REHA bei Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente
Beitragsübernahme durch öffentliche Träger bei Arbeitslosigkeit
Zuschuss zur Krankenversicherung bei Rentenbezug
Wer jetzt aber All-In DRV gehen möchte, sollte eines beachten: Mehr als derzeit monatlich 1.357,80 € kann man in dieses „Anlageprodukt“ nicht investieren.
Niemand kann vorhersagen, welche Anlageform sich in den nächsten 15 Jahren wie entwickeln wird, nur eines dürfte die Rechnerei verdeutlicht haben: Man muss schon Argumente suchen, warum die DRV eine schlechte Form der Altersvorsorge sein soll.
Ich möchte hier in einer einfachen Betrachtung die zu erwartende Rendite der Deutschen Rentenversicherung ausgehend vom letzten Rentenbescheid betrachten.
Hierzu ziehe ich drei Werte heran:
Die bisher einbezahlten Beiträge
Die dadurch erreichten Rentenpunkte
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes
Für die Nachvollziehbarkeit nutze ich die Perma-Link-Funktion von zinsen-berechnen.de. Dort kann jeder auch seine persönlichen Parameter eintragen.
Die hier angestellte Betrachtung der zu erwartenden Rendite der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass die DRV alle bisher entrichteten Beiträge für eine persönliche Altersvorsorge auszahlt und vergleicht dies mit den aktuellen Rentenansprüchen.
Ziel
Ziel muss es für die Vergleichbarkeit sein einen Kapitalstock aufzubauen, der bei einem angenommenen Zinssatz in der Zukunft so viele Zinsen ausschüttet, dass die zugesagte Rente erwirtschaftet werden kann. D.h. wenn eine monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 € über Zinsen erwirtschaftet werden soll, so ist bei einem angenommenen Zinssatz von 2% in der Entnahmephase ein Kapitalstock von 606.500 € bei Renteneintritt erforderlich. (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=tthbyq7y42)
Die Kunst besteht bei Renteneintritt also darin, eine – idealerweise monatlich ausschüttende – Anlageform zu finden, welche die erforderliche Rendite garantiert. Dies sind üblicherweise Rentenversicherungen mit Einmalzahlungen, wobei der Vergleich auch hier wieder hinkt, da die Leistungen der DRV und einer Versicherung nicht deckungsgleich sind und nicht für jeden dieselbe Relevanz haben (Stichwort Vererbbarkeit, Hinterbliebenenschutz, Mindest-Auszahlung, KV/PV-Pflicht, ESt vs. KapESt).
Es gibt zwei wesentliche Faktoren in der Berechnung, welche den notwendigen Kapitalstock erheblich erhöhen:
lebenslang
Während ein Solidarsystem wie die DRV mit Durchschnittswerten für die Lebenserwartung rechnen kann, ist dies für den persönlichen Kapitalbedarf nicht möglich, denn der Kapitalstock wäre ansonsten aufgebraucht, neues Kapital in hohem Alter zu erwirtschaften dürfte schwierig werden.
garantiert
Die Garantie reicht bis zur Zahlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder einer wesentlichen Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Je nach bisher eingezahlten Beiträgen und der Zeitspanne bis zum Renteneintritt ergibt sich für jeden eine individuelle Berechnung. Wer noch lange Zeit bis zum Renteneintritt hat, profitiert vom Zinses-Zins-Effekt in der Wartezeit wesentlich stärker, als jemand der nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt hat.
Beispielberechnung
Die Beispieldaten für nachfolgende Berechnung:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 €
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Dass sich solche Renditen mit Garantie-Produkten nicht erwirtschaften lassen, zeigen die Angebote der Banken- und Versicherungsbranchen.
Um also die lebenslange, garantierte Rendite der DRV zu schlagen, muss man demzufolge bereit sein, höhere Risiken zu tragen: in der Ansparphase, in der Entnahmephase oder in der Auszahldauer.
Fazit: Es ist gar nicht so einfach, aus Kapitalerträgen eine der DRV vergleichbare Rente zu erwirtschaften.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/04/financing-2379784_1920.jpg12801920DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-04-17 10:11:432023-04-17 10:14:38Die traumhafte Rendite der Deutschen Rentenversicherung
Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Kaufkraft-Verlust bzw. Inflation muss mit historischer Betrachtung als gegeben bewertet werden. Historisch betrachtet gibt es nur wenige Wirtschaftsjahre, in denen kein Kaufkraftverlust verzeichnet wurde.
Schadenshöhe
Die Schadenshöhe ist direkt abhängig vom persönlichen Kaufkraftverlust bzw. der persönlichen Inflation sowie vom eigenen Konsumverhalten.
Aktuelle Auswirkungen
Tatsächlich ist dieses Thema in den letzten Monaten wieder stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt.
Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Lieferketten führten zu Lieferengpässen und einer Unterversorgung von Waren, die tendenziell preissteigernd wirken.
Die konfrontative Auseinandersetzung von Russland mit der westlichen Welt wirkt sich derzeit erheblich auf die Energiepreise aus. Da Energie in allen Bereichen eine wichtige Rolle spielt ist davon auszugehen, dass dies eine preissteigernde Wirkung in allen Lebensbereichen spielen wird.
Die Klimaveränderung führt zu extremeren Wettersituationen (z. B. Trockenheit führt zu Ernteausfällen, Hochwasser zerstört Infrastruktur oder fruchtbare Böden), sodass höhere Kosten für den Ausgleich sowie die dringend notwendige Entwicklung von Nachhaltigkeitslösungen ebenfalls kostensteigernd wirken.
Der zunehmende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften betrifft inzwischen eine Vielzahl von Branchen und dürfte sich über ansteigende Löhne ebenfalls preissteigernd auf Produkte und Dienstleistungen auswirken. Der zunehmenden Effizienzsteigerung durch Automatisierung und Digitalisierung steht eine zunehmende Komplexität und notwendige Spezialisierung gegenüber. Es ist noch nicht absehbar, ob dies langfristig zu mehr Wohlstand führen wird, wie es in den letzten 70 Jahren beobachtet werden konnte.
Inflationseffekte
Der persönliche Kaufkraftverlust kann erheblich von den statistisch erhobenen Werten abweichen, dem ein standardisierter Warenkorb zugrunde liegt.
Umfragen zufolge fällt es dem Menschen schwer, sich die Auswirkung von kleinen %-Werten auf lange Zeiträume realistisch vorzustellen. Das bekannteste Beispiel dürfte der so genannte Jesus-Pfennig sein, der über 2000 Jahre aufgezinst auf eine unvorstellbare Summe, aufgrund von Zins- und Zinseszins-Effekten, anwächst. Genauso wirkt sich aber auch eine Inflation negativ auf die Kaufkraft von absoluten Beträgen aus: Eine Inflation von 2 % über 40 Jahre bedeutet demzufolge einen Preisanstieg von 221% und nicht „nur“ um „40×2=80“%. Das bedeutet umgekehrt, ein Produkt das heute 1 Euro kostet, kostet dann 2,21 €. An dieser Stelle möchte ich auf die Internetseite von Thomas Gottfried EDV verweisen, konkret auf den Inflationsrechner: Inflationsrechner (zinsen-berechnen.de).
Dass es hier bei einzelnen Produkten bereits innerhalb viel kürzerer Zeit zu solchen Schwankungen kommen kann, zeigt z.B. der Diesel-Preis, der exakt diese Spanne zwischen 2016 (low) und 2022 (high) durchlaufen hat.
Während wir die letzten Jahre – zumindest laut offizieller Statistik – eine eher geringe Inflation (0-2%) gesehen haben, ändert sich dies derzeit maßgeblich, da inzwischen Werte von 5-8% für 2022 angenommen werden.
Der Kaufkraftverlust kann auch durch politische oder gesellschaftliche Entscheidungen maßgeblich beeinflusst werden. So können z.B. Maßnahmen gegen den Klimawandel erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich bringen, sei es kostensteigernd (z.B. höhere Energiepreise) oder – vermutlich weniger relevant im Alter – auch kostensenkend (z.B. Förderung von Investitionen).
Auch eine grundsätzliche Neuausrichtung in Bezug auf die Einkünfte oder Abgaben ist denkbar. Hier sei beispielhaft die Krankenversicherungs-Beitragspflicht für Rentner genannt, die 1983 eingeführt und 2009 auf das Beitragsniveau der Arbeitnehmer angehoben wurde oder die ebenfalls 2009 umgesetzte steuerliche Neubehandlung von Aktiengewinnen mit dem Wegfall steuerfreier Kapitalerträge bei Einhaltung einer Mindesthaltefrist.
Wer plant, mit 60 in den Ruhestand zu gehen und 100 Jahre alt zu werden, der muss vorsehen, dass seine Bezüge aus der Altersvorsorge nicht nur 40 Jahre lange ausreichen müssen, sondern auch inflationsbedingt regelmäßig ansteigen müssen, um denselben Lebensstandard führen zu können.
Wer mit 30 beginnt, sich Gedanken über seine Altersvorsorge zu machen, hat einen Planungshorizont von 70 Jahren, eine Zeitspanne die im Rückblick mehr als verdeutlicht, wie unstet und unplanbar die Rahmenbedingungen z.B. zwischen 1950 und 2020 waren. Die heutigen Geschäftsmodelle und Entwicklungen waren nicht mal ansatzweise vorstellbar.
Veränderung von Lebensstil und Kostenstruktur im Alter
Eintrittswahrscheinlichkeit
Die Eintrittswahrscheinlichkeit von einer Veränderung von Lebensstil und Kostenstruktur im Alter steigt mit zunehmendem Alter und muss als gegeben angesehen werden.
Schadenshöhe
Die Schadenshöhe ist maßgeblich von der eigenen Kompromissbereitschaft in Bezug auf den persönlichen Lebensstil abhängig und kann erheblich sein.
Die Beobachtung, dass ältere Personen mehrheitlich bescheidener und zurückhaltender Leben, haben viele an den eigenen Großeltern oder Eltern beobachten können, aber auch dies ist nicht allgemeingültig. Ob jüngere Generationen dies für sich umsetzen können/wollen oder diese Veränderung des Lebensstils aufgrund der gesellschaftlichen Phasen zur damaligen Zeit (z.B. Kriegs-/Nachkriegs-Erfahrung) geprägt hat, wird sich zeigen müssen.
Auch kann allgemein davon ausgegangen werden, dass ältere Personen im Umfeld ihrer Kinder oder naher Verwandten einen günstigeren Lebensstil führen als ältere Personen, die für alle anfallenden Handreichungen auf externe Dienstleistungen zurückgreifen müssen.
Die persönliche Vitalität und Eigenständigkeit haben ebenfalls maßgeblich Einfluss auf die persönliche Kostenstruktur. Eine selbst zubereitete Mahlzeit wird preislich deutlich unter einer fertig und warm gelieferten Mahlzeit, die ggf. sogar dargereicht werden muss, liegen, selbst wenn sich die Rohstoff- und Energiepreise überhaupt nicht verändern.
Ein weiterer wesentlicher Einfluss hat das Lebensumfeld. Wer im Alter die Bereitschaft mitbringt, z.B. in ein einkommensschwaches Land oder eine kostengünstige Region umzusiedeln, wird dort mit geringeren finanziellen Mitteln einen höheren Lebensstandard leben können. Wer darin die Lösung seiner finanziell angespannten Situation im Alter sucht, sollte sich jedoch dringend intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, das auch zahlreiche potentielle Probleme (von Sprache über Kultur und Integration oder Akzeptanz, gefühlter Sicherheit und Handlungsfähigkeit bis Abhängigkeit) mit sich bringt.
Tendenziell fällt es dem Menschen schwer sich vorzustellen, wie sich seine Bedürfnisse im Alter konkret verändern. Es ist auch noch nicht absehbar, wie das sich ändernde Konsumverhalten (weg von Besitz hin zu Pay-per-Use) sich auf die Kostenstruktur im Alter auswirken wird, aber es ist naheliegend, dass die erfolgversprechenden Geschäftsmodelle der Firmen in diesem Bereich eher zu Lasten der Konsumenten ausfallen werden und zukünftige Generationen Kosten im Alter haben werden, die in der Generation der heutigen Rentner noch nicht anfallen (z.B. Zugriff auf persönliche Erinnerungen, die in der Cloud gespeichert werden vs. Fotoalbum im Schrank).
Risikomanagement
Money kills it all
Auch in diesem Bereich gilt wieder „Money kills it all“, denn wer ein ausreichend großes Vermögen hat, das gut diversifiziert und inflationsgesichert angelegt ist, kann auch hier entspannt in die Zukunft blicken und wird sich nicht einschränken müssen.
Für alle anderen…
Wer diesen Zustand nicht erreicht hat oder perspektivisch erreichen kann, muss sich weitergehende Gedanken machen. Hier möchte ich einige Altersvorsorge-Strategien vorstellen:
Gesetzliche Rente
Derzeit wird der gesetzliche Rentenanspruch nicht absolut, sondern in Relation zu einem variablen Punktwert berechnet. Es ist angestrebt (aber nicht garantiert), dass sich dieser Wert inflationsorientiert entwickelt. Bis 06/2022Ab 07/22SteigerungPunktwert (West) 34,19 € 36,02 € 5,3 % Punktwert (Ost) 33,47 € 35,52 € 6,1 % Aber auch die langfristige Entwicklung zeigt, dass das gesetzliche Rentensystem eine sehr gute Absicherung für den Kaufkraftverlust bietet: Aus der Tabelle Anlage 1 SGB VI Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM (sozialgesetzbuch-sgb.de) kann ermittelt werden, wieviel Beitrag ein Rentenpunkt in der Vergangenheit gekostet hat, woraus sich letztendlich die reale Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen lässt.
Einkünfte aus Urheber-Schutzrechten und Patenten
Wer sich die Möglichkeit geschaffen hat, als Urheber (z. B. Autor) oder Patentinhaber Schutzrechte zu erwerben, kann bei entsprechender Nachfrage und Vertragsgestaltung auch auf steigende Einnahmen hieraus setzen.
Kapitaleinkünfte aus inflationsgesicherten Anlagen
Kapitaleinkünfte aus inflationsgesicherten Anlagen steigen im Idealfall im selben Maße wie die persönlichen Lebenshaltungskosten. Dies kann (muss aber nicht) z. B. auf Dividenden von Unternehmen in einer marktpreis-bestimmenden Position zutreffen oder auf Index-basierte Miet- oder Pacht-Einnahmen.
Inflationsgesicherte Kapitalanlage
Im Gegensatz zu den Kapitaleinkünften hat die inflationsgesicherte Kapitalanlage idealerweise einen Wertzuwachs in demselben Maße wie die persönlichen Lebenshaltungskosten. Dies kann (muss aber nicht) z. B. auf Aktien, Immobilien oder Grundstücke zutreffen. Auch Wertgegenstände wie Kunstgegenstände, begehrte Sammlerstücke, Schmuck, Wertmetalle oder Edelsteine bieten historisch betrachtet einen guten Schutz vor Wertverlust durch Inflation.
Erhaltung der Arbeitskraft
Bis zu einem gewissen Alter ist der Erhalt der eigenen Arbeitskraft eine gute Strategie, um den Kaufkraft-Verlust zu kompensieren, vor allem bei nachgefragten Kenntnissen oder Fähigkeiten, die ausgeübt oder weitervermittelt werden können.
Eigengenutzte Immobilie
Bis zu einem gewissen Grad stellt die eigengenutzte Immobilie ebenfalls einen Schutz vor steigenden Wohnkosten dar. Während die klassische Miete entfällt, steigen aber sowohl die Nebenkosten als auch Wartung und Reparaturkosten entsprechend der realen Preissteigerung.
Was hältst du von diesem Artikel?
Trifft er das, was dich beschäftigt? Oder denkst anders über dieses Thema. Vielleicht fällt dir etwas ein, das du uns zu diesem Thema unbedingt mitteilen möchtest. Nur zu! Wir freuen uns über jeden individuellen Standpunkt, den wir zu lesen bekommen. Danke!