1,8 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland stehen vor einer unsicheren Zukunft. Wer heute freiberuflich arbeitet kann morgen rückwirkend als Angestellter eingestuft werden – mit massiven Konsequenzen für Auftraggeber und Selbstständige gleichermaßen.
📢 Unsere Forderung: Die neue Regierung muss klare Kriterien schaffen, damit Solo-Selbstständige und Unternehmen auf einen Blick erkennen, wann eine echte Selbstständigkeit vorliegt!
Warum ist das wichtig? Aktuell meiden viele Unternehmen Solo-Selbstständige, da sie hohe Nachzahlungen und rechtliche Risiken fürchten. Freelancer verlieren dadurch Aufträge oder werden in die Festanstellung gedrängt – oft gegen ihren Willen.
Die Lösung: Eine klare Reform mit Positivkriterien für Selbstständigkeit! Dafür setzen wir uns ein – mit unserer Petition und unserer Briefaktion, mit der wir Bundestagsabgeordnete direkt ansprechen.
Die Koalitionsverhandlungen entscheiden über die Zukunft der Selbstständigkeit in Deutschland. Es gibt bereits parteiübergreifende Einsicht, dass sich etwas ändern muss – doch ohne unseren Druck passiert nichts!
💬 Was sagen Experten? Zahlreiche Verbände, darunter Bitkom, VGSD, DBITS und der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit, haben konkrete Reformvorschläge entwickelt. Selbst der ehemalige BSG-Präsident Prof. Dr. Rainer Schlegel fordert klare Positivkriterien für Selbstständigkeit.
Ohne Reform droht weiterhin: ❌ Auftraggeber meiden Freelancer aus Angst vor Nachzahlungen ❌ Langjährige Kundenbeziehungen brechen weg ❌ Bürokratische Hürden verhindern eine flexible und moderne Arbeitswelt
👉 Wir brauchen eine zukunftsfähige Lösung!
Wie kannst du helfen?
✅ Unterzeichne die Petition ✅ Teile diesen Beitrag mit anderen Solo-Selbstständigen ✅ Nutze die Briefaktion und sende eine Nachricht an Politiker
📢 Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen für Rechtssicherheit und unternehmerische Freiheit. Jetzt unterschreiben und weitersagen!
Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.
Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:
Individualschutz des Einzelnen und
Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen
Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.
Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.
Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.
Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.
Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.
Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:
Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.
Wie funktioniert es genau?
Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit
Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:
§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.
Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:
§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):
Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.
Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.
Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).
Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.
Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.
Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.
Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
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Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen sind durch Faktoren wie Fachkräftemangel, Bürokratie und Rechtsunsicherheit erheblich gefährdet. Besonders im IT-Bereich spielen freiberufliche Profis und Solo-Selbstständige eine entscheidende Rolle, um Deutschland technologisch agil und wettbewerbsfähig zu halten. Allerdings wird ihre Tätigkeit durch das veraltete Statusfeststellungsverfahren (SFV) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erschwert, das zu erheblicher Bürokratie führt und die Beauftragung von Selbstständigen zunehmend verhindert.
Forderung nach Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Wir fordern eine umfassende Reform des SFV, die der modernen Arbeitsrealität von Selbstständigen gerecht wird. Dazu gehört die Einführung einer Schnellprüfung, die bei nachgewiesener sozialer Absicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein SFV überflüssig macht. Unternehmerisches Risiko und die Freiwilligkeit der selbstständigen Tätigkeit müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Vorschläge für Schnellprüfungen
DBITS-Modell: Ein selbstständiger Erwerbstätiger, der über einen Zeitraum von drei Jahren ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen oberhalb des deutschen Bruttodurchschnittsgehalts (aktuell ca. 51.800 €) erzielt, gilt als nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung.
BAGSV-Modelle:
Schnellprüfung 1: Freiwillige einkommensabhängige Beiträge des Selbstständigen in die DRV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) machen eine Statusfeststellung obsolet, sofern die Gesamtsozialversicherungsbeiträge die von vergleichbaren Arbeitnehmern nicht übersteigen.
Schnellprüfung 3: Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, festgestellt durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse, ist die soziale Absicherung durch die Hauptanstellung gewährleistet, wodurch keine Versicherungspflicht für die Nebentätigkeit besteht.
Historie der Scheinselbstständigkeit
1999: Einführung eines Kriterienkatalogs zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.
2003: Streichung des Kriterienkatalogs; Anwendung von Richterrecht.
2008: Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit führt zu vierjähriger Verjährungsfrist und potenziell hohen Nachforderungen.
2015: Übertragung der Prüfung der Künstlersozialabgaben an die DRV.
2017: Einführung des §611a BGB zur Definition des Arbeitsvertrags und Gesamtbetrachtung aller Umstände.
2022: Maßnahmen zur Vereinfachung des SFV, einschließlich Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung.
2022: Herrenberg-Urteil betrifft Musikschulen und andere Bereiche wie Integration und Yoga.
2025: Geplante Evaluierung der SFV-Reformen durch die DRV.
Positionen der Parteien zur Reform des SFV
CDU/CSU: Erkennen die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuregelung des SFV an und betonen die Bedeutung von Rechtssicherheit und unbürokratischen Lösungen.
Bündnis 90/Die Grünen: Setzen sich für eine Reform des SFV ein, um klare und praxisnahe Abgrenzungskriterien zu schaffen und Solo-Selbstständige zu fördern.
SPD: Betont die Notwendigkeit, den Arbeitnehmerstatus einfacher zu klären und die Rechte von Betriebsräten beim Einsatz von Fremdpersonal zu stärken.
FDP: Fordert eine Reform des SFV mit klaren gesetzlichen Positivkriterien und einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle anstelle der DRV.
Fazit
Die aktuelle Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren hemmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und gefährdet Arbeitsplätze, insbesondere im IT-Sektor. Eine zügige und umfassende Reform des SFV ist unerlässlich, um Selbstständigen und Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu bieten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.
Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs
Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.
Offener Brief an die Politik
Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.
Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.
Die jüngste Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird von vielen als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte gefeiert. Doch während die Regelungen darauf abzielen, Plattformbeschäftigte besser zu schützen und Transparenz zu schaffen, sehen sich Soloselbstständige in Deutschland mit einer beispiellosen Bürokratielast konfrontiert.
Die Einführung einer Beweislastumkehr bedeutet, dass Auftraggeber nun den Status ihrer Selbstständigen nachweisen müssen – eine Aufgabe, die mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die vage Definition von Plattformarbeit könnte dazu führen, dass unzählige Auftraggeber unter diese Richtlinie fallen, was die ohnehin schon bestehende Rechtsunsicherheit für Soloselbstständige weiter verstärkt.
Die EU-Richtlinie stellt die Selbstständigkeit von Soloselbstständigen in Deutschland in Frage und führt bereits jetzt dazu, dass sie von lukrativen Aufträgen ausgeschlossen werden oder in unsichere Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Diese neuen Regelungen werden diese Situation nur noch verschlimmern und die Unsicherheit für Soloselbstständige auf ein untragbares Maß steigern.
Während die EU-Richtlinie sicherlich einige positive Auswirkungen haben mag, bedeutet sie für Soloselbstständige in Deutschland vor allem eins: zusätzliche Hürden und Einschränkungen in ihrer Arbeitspraxis. Es ist an der Zeit, dass die Interessen dieser wichtigen Gruppe ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden, um eine faire und ausgewogene Arbeitslandschaft zu schaffen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/03/judgment-8442199_1280.png9141280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2024-03-14 13:41:562024-03-14 13:41:58EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland
Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)
Hauptthemen der Diskussion
Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.
Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick
Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.
Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ
Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.
Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?
In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.
Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen
Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.
Ist ANÜ das beste Modell?
In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.
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Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.
Politik zu Arbeitnehmerüberlassung
Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.
Rainer Rösing auf LinkedIn
Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.
Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.
Rainer Rösing LinkedIn
Stand der Selbstständigkeit in Deutschland
Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png6001200DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung