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Schlagwortarchiv für: Selbständigkeit

Die traumhafte Rendite der Deutschen Rentenversicherung

Altersvorsorge, News & Infos

Einführung

Ich möchte hier in einer einfachen Betrachtung die zu erwartende Rendite der Deutschen Rentenversicherung ausgehend vom letzten Rentenbescheid betrachten.

Hierzu ziehe ich drei Werte heran:

  • Die bisher einbezahlten Beiträge
  • Die dadurch erreichten Rentenpunkte
  • Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes

Für die Nachvollziehbarkeit nutze ich die Perma-Link-Funktion von zinsen-berechnen.de. Dort kann jeder auch seine persönlichen Parameter eintragen.

Die hier angestellte Betrachtung der zu erwartenden Rendite der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass die DRV alle bisher entrichteten Beiträge für eine persönliche Altersvorsorge auszahlt und vergleicht dies mit den aktuellen Rentenansprüchen.

Ziel

Ziel muss es für die Vergleichbarkeit sein einen Kapitalstock aufzubauen, der bei einem angenommenen Zinssatz in der Zukunft so viele Zinsen ausschüttet, dass die zugesagte Rente erwirtschaftet werden kann. D.h. wenn eine monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 € über Zinsen erwirtschaftet werden soll, so ist bei einem angenommenen Zinssatz von 2% in der Entnahmephase ein Kapitalstock von 606.500 € bei Renteneintritt erforderlich. (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=tthbyq7y42)

Die Kunst besteht bei Renteneintritt also darin, eine – idealerweise monatlich ausschüttende – Anlageform zu finden, welche die erforderliche Rendite garantiert. Dies sind üblicherweise Rentenversicherungen mit Einmalzahlungen, wobei der Vergleich auch hier wieder hinkt, da die Leistungen der DRV und einer Versicherung nicht deckungsgleich sind und nicht für jeden dieselbe Relevanz haben (Stichwort Vererbbarkeit, Hinterbliebenenschutz, Mindest-Auszahlung, KV/PV-Pflicht, ESt vs. KapESt).

Es gibt zwei wesentliche Faktoren in der Berechnung, welche den notwendigen Kapitalstock erheblich erhöhen:

  • lebenslang
    • Während ein Solidarsystem wie die DRV mit Durchschnittswerten für die Lebenserwartung rechnen kann, ist dies für den persönlichen Kapitalbedarf nicht möglich, denn der Kapitalstock wäre ansonsten aufgebraucht, neues Kapital in hohem Alter zu erwirtschaften dürfte schwierig werden.
  • garantiert
    • Die Garantie reicht bis zur Zahlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder einer wesentlichen Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Je nach bisher eingezahlten Beiträgen und der Zeitspanne bis zum Renteneintritt ergibt sich für jeden eine individuelle Berechnung. Wer noch lange Zeit bis zum Renteneintritt hat, profitiert vom Zinses-Zins-Effekt in der Wartezeit wesentlich stärker, als jemand der nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt hat.

Beispielberechnung

Die Beispieldaten für nachfolgende Berechnung:

  • Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 €
  • Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
  • Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
  • Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
  • Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre

Um aus dem Anfangskapital von 150.000 € in 15 Jahren einen Kapitalstock von 606.500 € ohne weitere Beitragszahlungen aufzubauen, ist eine garantierte Rendite von 9,761 % erforderlich. (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=rgp21btc16).

Wenn man davon ausgeht, dass die Rentenwerte sich so entwickeln wie in den letzten 15 Jahren (von 28,07 € auf 36,02 €, also eine Steigerung um 28,3% ) und eine Zinszahlung von 1.283 € zugrunde gelegt wird, braucht man bei gleichem Kapitalstock im Alter einen Garantiezins in Höhe von 2,574 % (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=p1h33bzfye) oder bei 2% Zinsen im Alter einen Kapitalstock in Höhe von 778.139,50 (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=ciqf0jpzcw), was einer Anspar-Rendite von 11,6 % entspricht (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/zinsrechner.php?paramid=aphnjreqf7)

Dass sich solche Renditen mit Garantie-Produkten nicht erwirtschaften lassen, zeigen die Angebote der Banken- und Versicherungsbranchen.

Um also die lebenslange, garantierte Rendite der DRV zu schlagen, muss man demzufolge bereit sein, höhere Risiken zu tragen: in der Ansparphase, in der Entnahmephase oder in der Auszahldauer.

Fazit: Es ist gar nicht so einfach, aus Kapitalerträgen eine der DRV vergleichbare Rente zu erwirtschaften.

17. April 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/04/financing-2379784_1920.jpg 1280 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2023-04-17 10:11:432023-04-17 10:14:38Die traumhafte Rendite der Deutschen Rentenversicherung

Altersvorsorge für Selbstständige – Risikomanagement

Altersvorsorge, DBITS-Info

Einführung

In dieser Artikelserie versuche ich die Schwierigkeiten und Widersprüchlichkeiten im Bereich der Altersvorsorge für Selbstständige zu beleuchten. Ziel des Artikels ist es, den Blickwinkel zu weiten und die eigene Risiko-Position zu beurteilen. In einem vorherigen Artikel hatten wir bereits einzelne Fragen zur Altersvorsorge geklärt. Die Antworten auf die sich ergebenden Fragen sind individuell zu sehen. Das bedeutet, was für den einen richtig ist, mag für den anderen unpassend sein. Daher können hier maximal allgemeingültige Hinweise gegeben werden, die einer individuellen Beurteilung unterzogen werden müssen.

Tipp

Das Thema Altersvorsorge ist unbedingt auf die persönliche Situation, Anforderung und Wünsche anzupassen. Hier kann professionelle Beratung z.B. durch einen unabhängigen Berater sehr hilfreich sein.

Um dies an Beispielen zu konkretisieren: 2019 dachte keiner an eine weltweite Pandemie und 2022 dachte keiner an eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland. Außerdem sind politische Wechsel oder Reaktionen (wie z.B. der überraschende Ausstieg aus der Atomkraft) oft nicht einschätzbar.

Tipp

Das Thema Altersvorsorge ist kein statisches Thema, sondern sollte regelmäßig auf den Risikomanagement-Prüfstand gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere:

·         Neubewertung der Risikofaktoren

·         Identifizierung neuer Risiken

·         Einleiten von Maßnahmen

Idealerweise muss man nur im Kleinen nachjustieren, da man sich bereits gut positioniert hat, man sollte aber auch größere Anpassungen nicht scheuen, wenn dadurch neue Risiken besser adressiert werden.

Risiken

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, welche Risiken überhaupt existieren. Während die meisten zuerst z. B. an Asset-typische Risiken wie schwankende Aktienkurse denken, möchte ich das Thema etwas grundsätzlicher angehen. Neben den inhärenten Risiken einzelner Altersvorsorge-Produkte gibt es zwei grundsätzlich widersprüchliche Risiken, die in einer tragfähigen Altersvorsorge unbedingt beide adressiert werden müssen:

  • Kurzlebigkeits-Risiko (man lebt kürzer, als man es finanziell geplant hat)
  • Langlebigkeits-Risiko (man lebt länger, als man es finanziell geplant hat)

Kurzlebigkeitsrisiko

Das Kurzlebigkeitsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn man kürzer lebt als es ursprünglich vorhersehbar war. Statistisch betrachtet ist dies das geringere Risiko. Sicherlich sind jedoch jedem Fälle bekannt, wo das Ableben bereits kurz vor oder nach Renteneintritt bedauert werden musste.

EintrittswahrscheinlichkeitDie Eintrittswahrscheinlichkeit ist abhängig von der persönlichen Lebenserwartung, die im Wesentlichen von 4 Einflussfaktoren beeinflusst wird:
– Physischer Gesundheitszustand
– Psychischer Gesundheitszustand
– Medizinische Weiterentwicklungen, die das Leben verlängern können
– Äußere Einflüsse, die das Leben abrupt verkürzen können
SchadenEs mag verwundern, aber wer nur ein kurzes Leben erwartet und eine langfristig tragfähige Altersvorsorge aufbaut, beraubt sich möglicherweise einer Lebensqualität, die er sich stattdessen hätte leisten können. Je nach Vorsorgeart kann der erworbene Anspruch nicht an die Nachkommen vererbt werden, so dass Dritte (z. B. eine Versicherung) von dieser Situation profitieren.
VorbeugungDa niemand vor tödlichen Unfällen oder Krankheiten geschützt ist, sollte man einen Teil seiner Altersvorsorge so aufbauen, dass das Vermögen zumindest nach dem unerwarteten Todesfall erhalten bleibt und vererbt werden kann. Hier spielen Finanzmarktprodukte, Vermögensgegenstände oder Firmenbeteiligungen ihre Stärken aus. Aber sicherlich sollte man auch das Augenmerk auf die aktuelle Lebensqualität legen, denn ein Leben angereichert mit Erfahrungen, Erinnerungen und Erlebnissen stellt ebenfalls einen Wert dar, auch wenn sich dieser nicht in Euro und Cent bemessen lässt.

Langlebigkeitsrisiko

Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn man länger lebt als es ursprünglich vorhersehbar war. Statistisch betrachtet, ist dies das wahrscheinlichere Risiko.

EintrittswahrscheinlichkeitDie Eintrittswahrscheinlichkeit ist abhängig von der persönlichen Lebenserwartung, die im Wesentlichen von 3 Einflussfaktoren beeinflusst wird:
– Physischer Gesundheitszustand
– Psychischer Gesundheitszustand
– Medizinische Weiterentwicklungen, die das Leben verlängern können
SchadenWer eine endliche Altersvorsorge plant (z.B. 30 Jahre) aber ein längeres Leben hat, muss im hohen Alter mit erheblichen finanziellen Einbußen klarkommen, die er mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch nicht mehr wirtschaftlich abfedern kann.
VorbeugungDem Langlebigkeitsrisiko kann man nur durch dauerhaft garantierte Leistungen begegnen, die idealerweise durch eine Solidargemeinschaft gesichert ist. Hier spielt die gesetzliche Rentenversicherung sicherlich ihre größte Stärke aus, gefolgt von Rentenversicherungen mit einer lebenslangen Garantie-Rente.

Risikomanagement

Money kills it all

Beide Risiken lassen sich ideal mit einem großen, inflations- und krisengesicherten Kapitalstock adressieren, der auch bei überdurchschnittlich langer Lebenserwartung und hohem Lebensstandard oder Bedarf nicht aufgezehrt werden kann.

In diese Kategorie fallen in jedem Falle die Super-Reichen, die über ein Mehrfaches des mindestens erforderlichen Vermögens verfügen, denn eine konkrete Zahl lässt sich hier schwer ermitteln.

…mir doch egal

Beide Risiken lassen sich ebenfalls ideal adressieren, wenn einem die eigene finanzielle Situation im Alter vollständig gleichgültig ist und man darauf baut, dass die Gesellschaft tragfähig genug ist, den Bedarf im Alter zu decken. Zusätzlich muss man bescheiden genug sein, sich mit dem zu begnügen, was die zukünftige Gesellschaft tragen kann.

In diese Kategorie fallen in jedem Falle diejenigen, die Unvermögend sind und am Rande des Existenzminimums leben, da ihnen im Prinzip kaum eine andere Wahl bleibt.

Für alle anderen…

Beide Risiken lassen sich aber auch mit unterschiedlichen Strategien adressieren, die ein auskömmliches Einkommen im Alter sichern können, das ebenfalls idealerweise inflations- und krisengesichert ist.

Zeitlich unbefristete Rentenversicherung

Dies ist eine klassische Methode, um das Risiko der Langlebigkeit auf einen Dritten (z.B. Rentenversicherung) zu übertragen. Hierbei ist es erheblich, wie tragfähig der Versicherer ist, d.h. wie zuverlässig er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen kann. Insbesondere, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, welche die Lebenserwartung steigen lassen. Wer hier nur auf eine hohe Auszahlungsquote setzt, sieht sich ggf. im Alter mit einem insolventen Versicherungsunternehmen konfrontiert, das zahlungsunfähig ist. Wobei es hier nach geltendem Recht einen Sicherungsfond gibt, der in genau diesem Falle einspringen soll, siehe auch BaFin – Sicherungseinrichtungen der Versicherer.
Üblicherweise kann eine Vereinbarung über eine Erhöhung der Rentenzahlung im Laufe der Zeit (Inflationsausgleich) vereinbart werden. Gerade die letzten Jahre und Monate verdeutlichen aber, dass man sich hierbei auf den richtigen Index beziehen sollte, um seine Kaufkraft tatsächlich zu erhalten.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann man aufgrund der aktuellen Gestaltung (Rentenanspruch auf Basis von Rentenpunkten ohne bezifferten zukünftigen Wert) in sehr hohem Maße von einer Erfüllung der Zahlungspflicht ausgehen. Zumindest ist derzeit nicht absehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland in einen Zustand der Zahlungsunfähigkeit fällt, da ihr zahlreiche gesetzgebende Handlungsoptionen bis hin zu einer Währungsreform zur Verfügung stehen. Inwieweit die tatsächliche Rentenzahlung den angestrebten Lebensstandard sichert, sei dahingestellt.
Tatsache ist aber auch, dass die meisten Bundesbürger „Beitragszahler“ sind, das trennt sich lediglich in anspruchsberechtigte Beitragszahler (Zahlung an die DRV, Erwerb von Rentenpunkten) und anspruchslose Beitragszahler (Zahlung an das Finanzamt, Steuergelder werden für Rentenzahlungen herangezogen).

Miet-/Kapitaleinkünfte

Miet- oder Kapitaleinkünfte stellten sich bisher als eine sehr zuverlässige Form der Alterseinkünfte dar, auch wenn sie gewissen Risiken unterliegen. Daneben adressieren sie aber auch das Kurzlebigkeitsrisiko, da Immobilien, Beteiligungen und Finanzvermögen ideal zum Vererben geeignet sind, so dass bei frühem Ableben das Vermögen zumindest auf die Erben übertragen werden kann. Diese Art der Alterseinkünfte ist ggf. Schwankungen oder Teilausfällen unterworfen.

Kapitalverzehr

Der Kapitalverzehr ist eine Unterart von Miet-/Kapitaleinkünften und erhöhte diese auf diejenige Summe, die für den gewählten Lebensstandard erforderlich ist. Denn das führt jedoch dazu, dass die Alterseinkünfte endlich sind und adressiert das Langlebigkeitsrisiko nicht in selbem Maße.

Was hältst du von diesem Artikel?

Trifft er das, was dich beschäftigt? Oder denkst anders über dieses Thema. Vielleicht fällt dir etwas ein, das du uns zu diesem Thema unbedingt mitteilen möchtest. Nur zu! Wir freuen uns über jeden individuellen Standpunkt, den wir zu lesen bekommen. Danke!

2. September 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2022/08/old-people-g44fd82a04_1920.jpg 1056 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-09-02 21:40:032022-11-30 10:11:30Altersvorsorge für Selbstständige – Risikomanagement

Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers

DBITS-Info, Scheinselbständigkeit, Veranstaltungen

Das Spannungsfeld zwischen Flexibilisierung und Regulierung und die zeit- und ortsunabhängige Erbringung von Arbeitsleistungen ist nicht erst seit Corona ein aktuelles Thema. Viele Urteile drehen sich in dem Feld um neue Plattformen zu Fahr-/Lieferdienstleistungen und deren neuartige Beschäftigungsformen. Zur Situation von IT-Selbständigen gab und gibt es leider nur wenige Urteile ( Beispiel von 2017 ) bei gleichzeitig sich ändernder Gesetzeslage eine Unsicherheit vor allem bei Auftraggebern. Diese Unsicherheit bei Auftraggebern hat verschiedene, meist negative Folgen, für uns Einzelkämpfer und das Damokleschwert der Scheinselbständigkeit schwebt immer über uns.

Fehlende Rechtssicherheit und die Praxis

IT-Selbständige sind derzeit mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert, die bei Auftraggebern zu Unsicherheiten führt. Dies treibt verschiedenste Blüten.

  1. Projekte werden von Firmen nur über Personalvermittler beauftragt und bezahlt.
  2. Die Personalvermittlungskonzerne versuchen die Freelancer*innen zu zwingen, verschiedenste Selbstauskünfte zu anderen Projekten auszufüllen.
  3. Die Personalvermittler versuchen durch Vertragskonstellationen, die Gefahren einer Scheinselbständigkeit auf die Freelancer zu übertragen.
  4. Vertragskonstellationen mit mehr als einem Zwischenhändler und komplexen Vertragsgestaltungen.

Wozu führt die unsichere Rechtslage?

Es gibt sozialversicherungsrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche, einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Da wir und auch unsere Auftraggeber nicht immer eine Heerschar von Anwälten beschäftigen möchten, sind die Folgen im Einzelnen meist schwer einzuschätzen.

Berufungsverfahren am LSG eines IT-Selbständingen erfolgreich

Folgendes urteil ist seit kurzem mit vollständiger Begründung auf sozialgerichtbarkeit.de einsehbar. Der Softwareentwickler war für 6 Monate beim Kunden mit Rahmen- und Projektvertrag für einen festen 524€ Tagessatz vor Ort eingesetzt.

Dann wurde ein Statusfestellungsantrag des Softwareentwicklers gestellt.

  1. Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine abhängige Beschäftigung bei der Aktiengesellschaft fest und bejahte damit dessen Versicherungspflicht.
  2. Es folgte ein erfolgloses Widerspruchsverfahren.
  3. Erfolgreiche Berufung vor dem SG Karlsruhe.

Eine anwaltliche Einschätzung von Udo Schwerd, findet ihr in seinem Blogartikel “Urteil des LSG zur Scheinselbständigkeit eines Softwareentwicklers”auf seiner Homepage.

Weitere Diskussionen werden folgen

Wir sind gespannt, wie sich die Lage weiter entwickelt und halten euch bei allen relevanten Änderungen weiter auf dem Laufenden.

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22. Juli 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/10/paragraph-2546124_1920.jpg 787 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-07-22 09:52:382022-12-01 09:56:48Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers

Stundensatz berechnen als Freelancer

DBITS-Info, IT-Freelancer-Finanzen

Eine der schwierigsten Entscheidungen für Freelancer ist der Stundensatz. Warum? Einerseits kann der eigene Stundensatz zu niedrig sein, so dass am Monatsende von dem generierten Umsatz nach Abzug aller Kosten nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Andererseits besteht die Gefahr bei einem zu hohen Stunden- oder Tagessatz, dass die potenziellen Kunden von einer Zusammenarbeit absehen. Zusammengefasst zeigen diese beiden konträren Richtungen die Komplexität bzgl. des „richtigen“ Stunden- bzw. Tagessatzes. Daher widmen wir uns aufgrund eigener Erfahrung dem Thema: Wie berechne ich als Freelancer den optimalen Stundensatz?

Starten wir mit dem ersten Schritt; mit der Ausgangssituation.

Was brauchen Freelancer unbedingt?

Freelancer sind Unternehmer (m/w/d). Demzufolge unterliegen sie einer Vielzahl an Gesetzen. Eines dieser Gesetze verlangt von Unternehmen – im Gegensatz zu Non-Profit-Unternehmen (kurz: NGO) – das Erzielen von Gewinn (Profit). Eine Ausnahme gilt es zu kennen. Wenn Sie gerade mit der Freelancer-Tätigkeit starten, dann müssen Sie noch keinen Gewinn zwingend erwirtschaften. Denn in der Anfangsphase fallen typischerweise zahlreiche Kosten an. Gleichzeitig müssen Projekte gewonnen werden, um Umsatz zu generieren.

Wer bestimmt dies?

Die Frage lässt sich sehr schnell beantworten: Das Finanzamt. Dies heißt konkret, dass Sie in der Regel ab dem 3. Geschäftsjahr Gewinne erzielen sollten. Sollten Sie dieses Ziel nicht erreichen, dann könnte das Finanzamt ihre Selbständigkeit als Liebhaberei deklarieren. Infolgedessen sind Sie nicht mehr Selbständigkeit.

Diese Ausgangssituation müssen Sie auf jeden Fall für das Berechnen Ihres Stundensatzes als Freelancer kennen.

Gleichzeitig stellt der erwirtschaftete Gewinn in einem Geschäftsjahr das zu versteuernde Einkommen dar. Parallel stellt der Gewinn noch einen sehr wichtigen Aspekt für das eigene Unternehmen dar: Er ist die Grundlage für die Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens.

Neben dem erwähnten Gewinn müssen Sie über die eigenen Kosten im Unternehmen Kenntnis besitzen. Jene unterteilen sich fixe und variable Kosten. Logisch ist, dass die Kosten wesentlich geringer sein sollten als der Umsatz. Nur dadurch entsteht Gewinn.

Jetzt könnten Sie sich fragen, wie hoch sollte der Gewinn sein? Dafür verweisen wir auf einen Artikel, der sich mit der Frage: „Wie viel Prozent Ihres Jahresumsatzes bleiben Ihnen im Schnitt als Gewinn übrig?“ auseinandersetzt. Damit erhalten Sie Anregungen für die eigene Gewinnquote.

Was sind Fixkosten?

Fixkosten sind Ausgaben. Diese fallen regelmäßig und in konstanter Höhe an. Zum Beispiel zählt die Büromiete zu den Fixkosten. Fixkosten kennzeichnen, dass ihre Beträge in regelmäßigen Abständen – oft monatlich – auftreten und gleichzeitig verursachen sie konkrete, relativ gleichmäßige Kosten. Damit lassen sie sich sehr gut in der eigenen Finanzplanung kalkulieren.

Wissenswert ist, dass einige Fixkosten monatlich zu zahlen sind. Während andere Fixkosten vierteljährlich oder jährlich anfallen; beispielsweise Jahreslizenzen für Software oder Versicherungsbeiträge.

Die fixen Kosten werden in der Regel als laufende Kosten bezeichnet. Denn Sie müssen diese Ausgaben tätigen, um grundsätzlich Ihr Angebot am Markt anbieten zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mal mehr oder weniger verkaufen.

Gemäß der unternehmerischen Formel – Kosten sind zu minimieren, Gewinn ist zu maximieren – sollten Sie die eigenen Kosten stetig im Blick haben. Steigen die Fixkosten, dann wirkt sich dies wohlmöglich auf den Stundensatz aus.

Folgende Beispiele zeigen Ihnen typische fixe Kosten bzw. Betriebskosten:

  • Bankgebühren
  • Miete
  • Strom
  • Telefon & Internet
  • Softwarelinzen
  • Versicherungen
  • Finanzierungskosten
  • Buchaltungskosten

Was sind variable Kosten?

Variable Kosten sind ebenfalls Ausgaben wie die Fixkosten. Jedoch unterscheiden sie sich von den Fixkosten vor allem daran, dass sie von Monat zu Monat unterschiedlich sind. Entsprechend besitzen die variablen Kosten die Möglichkeit, dass sie notfalls eingespart oder zeitlich in die Zukunft verschoben werden können. Damit entsteht in einer finanziell schwierigen Situation ein gewisser spontaner finanzieller Freiraum.

Variable Kosten werden im Gegensatz zu den erwähnten Fixkosten als umsatzabhängige Kosten bezeichnet.

Unter dem Strich halten wir an dieser Stelle fest: In die Berechnung des eigenen Stunden- bzw. Tagessatzes muss der gewünschte bzw. geforderte Gewinn inkludiert sein. Weiterhin müssen wir unsere eigenen Kosten im Unternehmen kennen, die sich aus den Fixkosten zusammen mit den variablen Kosten als Gesamtkosten des Unternehmens ergeben.

So berechnen Sie als Freelancer ihren Stundensatz

Die Grundlage bildet für Freelancer die zur Verfügung stehende Zeit je Monat. Dementsprechend stehen 30 bis 31 Tage je Monat zur Auswahl. Jedoch kommen lediglich 21 Arbeitstage in Frage für das Berechnen des Stunden- bzw. Tagessatzes.

Zahlreiche Studien widmen sich dem Thema Tagessatz für Freelancer. Für unser Rechenbeispiel nehmen wir einen Tagessatz in Höhe von Netto 800,00 EURO an.

Zusammen genommen sind dies bei 21 Tagen ein monatlicher Netto-Umsatz von 16.800,00 EURO (Jahres-Netto-Umsatz i.H.v. 201.600,00 EURO). Jedoch kommen jetzt weitere Faktoren hinzu, die sich auf den monatlichen Netto-Umsatz auswirken. Dazu zählen Urlaubstage, Feiertage, Weiterbildungsseminare, Krankheit, Klausurtage. Diese können Sie ihren Kunden nicht in Rechnung stellen. Demzufolge müssen diese Tage von den potentiellen Tagen abziehen.

Hinzu kommt noch folgender Aspekt, welchen Sie bedenken sollten: Aufgrund dieser Tage können Sie statt 12 Monate am Ende höchstwahrscheinlich nur 10 Monate in Rechnung stellen. Dies heißt, dass Sie in 10 Monaten den Umsatz für 12 Monate erwirtschaften müssen. Zusätzlich erwirtschaften Sie in diesen 2 Monaten keinen Umsatz. Dennoch müssen Sie diese 2 Monate in der Berechnung für den Stunden- bzw. Tagessatz bedenken. Wenn nicht, dann könnte Ihre Finanzplanung am Jahresende ein Saldo aufweisen.

Berechnen wir den aktuellen Tagessatz mit den nicht abrechenbaren Tagen wie bereits oben vorgestellt:

TageAbrechenbar in %Netto-Umsatz in EURO/mtl.
2110016800
~167512800
~ 136010400
~11508800

Anhand dieser Tabelle zeigt sich, je weniger potenzielle Arbeitstage abzurechnen sind, desto weniger Netto-Umsatz je Monat erwirtschaften Sie. Auffallend ist die enorme Differenz zwischen dem höchsten (16.800 EURO) und niedrigsten (8.800 EURO) Wert.

Fahren wir fort mit der Berechnung für Ihren Stundensatz als Freelancer.

Bisher gehen wir bei dem Tagessatz davon aus, dass wir den ganzen Tag für unsere Geschäftskunden unsere Leistungen erbringen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Einerseits führen wir nicht jeden Tag Kundenprojekte durch. Andererseits zählen zu den Aufgaben von Freelancer bürokratische Aufgaben. Diese können Sie ihren Kunden nicht in Rechnung stellen.

TageAbrechenbar 90 %Abrechenbar 80 %Abrechenbar 70 %
2116800  
~1611520102408960
~ 13936083207280
~11792070406160

Wenn wir wieder den höchsten und niedrigsten Wert vergleichen, dann existiert eine Differenz in Höhe von 5.360,00 EURO Netto-Umsatz je Monat. Gleichzeitig fällt auf, wie wenig monatlicher Netto-Umsatz im Vergleich zum 1. Zahlenwert (16.800 EURO) noch vorhanden ist.

Fügen wir jetzt in diese Tabelle die Tages- bzw. Stundensätze hinzu:

TageAbrechenbar 90 %Abrechenbar 80 %Abrechenbar 70 %
 MonatTagStundeMonatTagStundeMonatTagStunde
2116800800100
1611520720901024064080896056070
13936072090832064080728056070
11792072090704064080616056070

Auffallend die Spanne sowohl bei den Tagessätzen genauso bei den Stundensätze. Dabei steigen laut einer aktuellen Studie von Gulp die All-inclusive-Stundensätze gegenüber dem Vorjahr. Interessant ist, dass 48,9 % der Befragten aus dieser Studie sich bei dem Berechnen ihres Stundensatzes anhand des Marktwertes orientieren.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel für das Berechnen des Stundensatzes eine bessere Orientierung liefern. Denn die Orientierung am Marktwert kann für Sie am Ende bedeuten, dass Sie zwar Umsatz generieren aber leider gleichzeitig nicht kostendeckend wirtschaften.

Kosten

An dieser Stelle widmen wir uns den Kosten, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Damit meinen wir folgende individuelle Kosten für:

  • die Pflege- und Krankenversicherung,
  • die Altersvorsorge (Versicherung, Immobilie usw.) und
  • die Einkommenssteuer sowie
  • zum Teil der Solidaritätszuschlag.

Im besten Fall (Best Case) mit den maximalen verfügbaren Tagen, der maximalen Auslastung und der geringsten Kosten steht am Ende des Monats ein verfügbares Einkommen in Höhe von rund 9.200 EURO.

Dagegen im schlechtesten Fall (Worse Case) mit den geringsten verfügbaren Tagen und der geringsten Auslastung sowie der höchsten Kosten verbuchen wir am Monatsende ein verfügbares Einkommen in Höhe von rund 4.000 EURO.

Unter dem Strich

Unter dem Strich bleiben für einen Solopreneur/Freelancer bei einem Tagessatz von 800 EURO Netto im schlechtesten Szenario 4.000 EURO im Monat als verfügbares Einkommen übrig.

Wer sich weiter zum Thema  – Stundensatz berechnen als Freelancer – informieren will, dem empfehlen wir diesen lesenswerten Artikel, der drei Beispielrechnungen zeigt, was von rund 1000 Euro Beraterhonorar übrig bleibt (Nur Premium-Mitglieder).

Informativ ist dieser Kalkulator für den Stundensatz von Gulp. Probieren Sie diesen gleich aus!

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem sehr wichtigen Thema besitzen, dann kontaktieren Sie uns. Unter dem Strich profitieren Sie von unserer geballten Expertise aller IT-Freelancer in unserem Verband.

2. März 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2022/03/Vertragspartner-scaled.jpg 1920 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-03-02 08:13:002022-12-01 09:56:17Stundensatz berechnen als Freelancer

Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?

Altersvorsorge, DBITS-Info, IT-Freelancer-Finanzen

Für viele IT-Freelancer und Selbständige gehört das Thema zur eigenen Vorsorge für das Alter ab einem gewissen Lebensabschnitt zum Alltag. Jedoch ist die Finanz-Welt sehr komplex, denn für die Altersvorsorge stehen zahlreiche Optionen zur Auswahl. Diese reichen von Aktien, über Immobilien und Kryptowährungen bis hin zu Staatsanleihen, private Renten und Lebensversicherungen oder das klassische Sparbuch. Eine weitere Möglichkeit besteht in der gesetzlichen Rente als Altersvorsorge.

Infolgedessen könnten IT-Freelancer und Selbständige auf die Idee kommen, die eigenen Rentenbeiträge nachzuzahlen. Dafür empfehlen wir das folgende Video bei Focus. In diesem Video werden zahlreiche Fragen zum Thema freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung nachzahlen adressiert. Demnach existieren Situationen, wo sich die freiwillige Nachzahlung bei der deutschen Rentenversicherung lohnen kann.

Ein Extra-Tipp für Gründer und Gründerinnen: Bevor Sie mit ihrer Selbständigkeit starten, empfehlen wir – vorher – mit der deutschen Rentenversicherung (DRV) die Zeiten für Rentenkonto zu aktualisieren. Wie Sie dabei vorgehen können, finden Sie direkt bei der DRV.

Neue Bundesregierung will Pflicht zur Vorsorge

Die Pflicht zur Vorsorge für Selbständige bewegt die Politiker seit Jahren. Jetzt setzt die neue Bundesregierung als Ampel-Regierung dieses Thema fort wie die Wirtschaftswoche berichtet. Demzufolge müssen sich Selbständige und wir als IT-Freelancer bei diesem Thema sehr aufmerksam sein, denn dadurch entstehen weitere staatlich gelenkte Kosten für alle Selbständige.

Welche Pläne der Politik existieren zur Altersvorsorge­pflicht für Freelancer und Selbstständige?

Die Politik – auch die neue Bundesregierung – probiert seit Jahren ein Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler („Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“) zu realisieren. Aufgrund verschiedener Ereignisse verschob sich dieses Vorhaben immer wieder. Jedoch existiert bereits ein Eckpunktepapier vom Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Demnach würden ab 2024 die Bestimmungen aus diesem Eckpunktepapier gelten.

Zuerst müssen wir wissen, für wen dieses geplante Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler gilt. Nach aktuellem Stand betrifft diese alle Menschen, die noch nicht obligatorisch (z.B. nach §2 SGB VI) rentenversichert sind (zum Beispiel im Rahmen eines berufs­ständischen Versorgungs­werks).

Ebenfalls nach aktuellem Stand müssen entsprechend des Entwurfs alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren eine Wahl treffen zwischen:

  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt z. Bsp. für Ärzte, Anwälte).

Zu diesen Bestimmungen zählt auch, dass die Vorsorgeform insolvenz- und pfändungssicher sein muss. Zusätzlich muss sie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Das Grundsicherungsniveau liegt aktuell bei monatlich 800 EURO.

Altersvorsorge für Freelancer und Selbständige: Ein Plan hilft

Vor allem Freelancer und Selbständige müssen sehr weitsichtig bei der eigenen Altersvorsorge planen. Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir eine Altersvorsorge, die auf mehreren Säulen verteilt ist. Damit minimiert sich das Risiko eines Totalverlustes und infolgedessen der Verlust der eigenen Altersvorsorge.

Vorteile einer eigenen Renteneinzahlung

Der 1. Vorteil besteht darin, dass man – je nach Höhe von Umsatz und Gewinn – Einzahlungen in ein steuerlich anerkanntes Altervorsorge-Produkt vornimmt, was die eigene Steuerlast senkt. Um von diesem Vorteil zu profitieren, empfehlen wir ein Gespräch mit dem eigenen Steuerberater bzw. der eigenen Steuerberaterin.

Selbständigkeit birgt viele Höhen und Tiefen. Manchmal führen die Tiefen zu einer Insolvenz. Bezüglich dieses Aspekts besitzt die Einzahlung in ein insolvenzgeschützes Altersvorsorge-Produkt einen 2. Vorteil für Freelancer und Selbständige. Dementsprechend befindet sich die eigene Altersvorsorge mittels der deutschen Rentenversicherung in der Regel kaum in Gefahr.

Über den 3. Vorteil schrieben wir bereits. So kann die eigene Altersvorsorge auf vielen Säulen verteilt aufgebaut werden; d.h. die gesetzliche Rente könnte eine Säule darstellen. Mit der eigenen Renteneinzahlung verteilt man das Risiko des Verlustes auf mehrere Säulen. Dadurch wird die eigene Altersvorsorge tragfähiger und die Nächte ruhiger.

Rentenhöhe berechnen

Wer sich über die eigene Rentenhöhe näher informieren will, der kann dies mit Hilfe eines Rentenschätzer unter diesem Link ausrechnen. Damit ist sogar möglich herauszufinden, wie sich ein verändertes Einkommen auf die eigene Rente auswirken wird.

Dem Thema: „Altersvorsorge­pflicht für Selbst­ständige und Freiberufler“ widmet sich der folgende Artikel. Dieser Artikel behandelt auch dem Aspekt der Pläne zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige seitens der deutschen Politik. Demnach bergen diese Pläne zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige zahlreiche Änderungen, die sich finanziell auswirken.

Zur Berechnung der zukünftigen ungefähren Rente hilft auch zu wissen, wie sich die eigene Rentenlücke ausrechnen lässt. Dafür existiert die folgende Formel:

Rentenlücke = Aktuelles Nettogehalt – Gesetzliche Rente – Sozialabgaben

Damit Sie genaue Kenntnisse über die eigene Rentenlücke kennen, muss man den Rentenbescheid lesen können. Darauf geht dieser Artikel ein, um den Brief von der Rentenversicherung richtig zu lesen.

Arten der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Um den finanziellen Aspekt – sprich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2022 – fokussiert sich dieser Artikel: “Rentenversicherung für Freiberufler“. Darin werden neben zahlreichen Tipps für Freelancer und Selbständige auch auf den Regelbeitrag, den einkommensgerechten Beitrag und Mindestbetrag, den halben Regelbeitrag sowie die Riester-Rente als Rentenversicherung für Freiberufler eingegangen.

Wenn Sie Fragen zu diesem herausfordernden Thema besitzen, dann kontaktieren Sie uns umgehend. Wir probieren Ihnen Lösungen anzubieten, denn oft stecken die Fallstricke im Detail. Für uns IT-Freelancer ist das Thema Altersvorsorge­ ein wichtiges Thema, auch um die Zukunft von uns selbst und unseren Familien abzusichern.

10. Februar 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2017/01/finger-2573745_1920.jpg 1463 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-02-10 08:35:002023-05-15 10:16:47Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?

+++ +++ DBITS-Infoticker +++ +++

DBITS-Infoticker

Infos für IT-Frelancer und alle, die es werden wollen.

In diesem Info-Ticker stellen wir Neuigkeiten und Informationen vor, die für IT-Freelancer interessant sind. Dabei geht es um politische Entwicklungen, aber auch Entwicklungen am Markt. Daneben spielen Themen eine Rolle, die für das Geschäft von IT-Freelancern wichtig und/oder nützlich sind.
Wir sind sicher, ihr findet das richtige für euch!

____________Samstag – 11. November 2021 +++ +++

Vorschlag der EU-Kommission zu “Tarifverträgen” für Selbständige.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag erarbeitet, wie “Tarifverträge” für Selbständige geregelt werden könnten. Die bislang nur auf Englisch bereitgestellten PDF-Dateien können direkt von der Website der EU heruntergeladen werden. Auf dieser Seite ist Text direkt veröffentlicht. Hier geht es zur Veröffentlichung der EU.

Kurzkommentar von Heinrich Tenz:
Der Text ist auch nach der Übersetzung mit DeepL noch schwer zu lesen und noch schwerer zu verstehen. Zumindest für mich als juristischem Laien. Immerhin habe ich den Eindruck bekommen, dass Arbeit immer zuerst über abhängige Arbeit definiert wird. Zuerst werden Angestellte betrachtet. Dann wird die selbständige Arbeit mit der Arbeit verglichen, die abhängig Beschäftige leisten. Ich gebe zu, dass ich nicht genau verstanden haben, was das genau bedeutet. Ich denke mir jedoch, es ist an der Zeit, zu verstehen, dass abhängige Beschäftigung nicht das alleingültige Maß für Arbeit sein kann.

____________Montag – 6. November 2021

Achtung: Es gibt neue Regeln für Cookies

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt ein neues Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Das Gesetz enthält strengere Regeln für die Verwendung von Cookies. Wer eine Homepage betreibt, um seine Dienstleistungen anzubieten, sollte sich genau informieren. Obwohl noch Zweifel ob der genauen Rechtslage bestehen, wird doch dazu geraten die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. RA Dr. Thomas Schwenke nimmt dazu in seinem Artikel ausführlich Stellung. Er beschreibt außerdem die Situation und eventuell notwendige Schritte.
– Ein langer Artikel, der Konzentration und Aufmerksamkeit erfordert. Wer sich gegen Abmahnungen wappnen will, sollte Zeit zum Lesen mitbringen. –


Wie die IT-Organisation sich verändern wird

Forrester Research hat 5 Faktoren benannt, die zukünftig bestimmen dürften, wie IT-Abteilungen strukturiert sein werden. Der Artikel “Die IT-Organisation ändert sich radikal” beschreibt diese Parameter (zitierte Original-Überschriften):

  • Größerer Business-Einfluss auf technologische Entscheidungen
  • Cloud-Einsatz auf globalem Niveau
  • Eine auf ausgewählten Services basierende Entwicklung
  • Expansion von Agile und DevOps
  • Künstliche Intelligenz und kognitive Technologien

Die aufgeführten Faktoren werden sicherlich einen starken Einfluss haben. Die vom Artikel hier verlinkte Grafik veranschaulicht die Änderungen.

Gegenwart und Zukunft

Bei den Fähigkeiten scheint es von Generalisten zu Spezialisten zu gehen. Bei gleichzeitigem Übergang von großen hierarchischen zu kleinen spezialisierten Abteilungen scheint eine Erweiterung der Mitarbeiterskills notwendig. Vor allem Kommunikationsskills werden notwendig sein, um interne und externe Kunden zufriedenstellen zu können.

____________Freitag – 19. November 2021

Sinn in seiner Arbeit finden

Wer kennt sie nicht, die Kollegen, die schon am Montag den Freitag herbeiwünschen. Am Freitag heißt es dann: “TGIF” (Thank God it’s Friday – Gott sein dank ist es Freitag). Wer sich so sehr aufs Wochenende freut, wird vermutlich in dem, was er oder sie die Woche über arbeitet, als wenig sinnvoll empfinden. Aber Arbeit muss ja sein. Woher soll sonst das Geld für die Miete, das Auto und Netflix kommen?

Das Zukunftsinstitut beschäftigt sich im hier verlinkten Artikel “Megatrend New Work” mit New Work und der Sinnfrage, welche die Unternehmen in Zukunft befriedigend beantworten können sollten, um gute Fachkräfte im Unternehmen halten zu können. Wir IT-Freelancer werden davon eher weniger profitieren. Wer als Selbständiger unterwegs ist, stellt sich die Sinnfrage sicherlich unabhängig davon, wie Unternehmen ihren angestellten Sinn vermitteln wollen. Aber die Frage, ob das, was er leistet, sinnvoll ist, werden sich bestimmt einige Freelancer stellen.


Beruf und Privatleben vereinbaren

Zu einem sinnvollen Leben gehört für viele auch ein entspanntes Privatleben. Beruf und Familie in Einklang bringen, dafür gibt inzwischen den Begriff “Work-Life-Blending”. Im oben empfohlenen Artikel ist dazu etwas zu lesen. Hays hat zu den Themen “Hybrides Arbeiten” und “Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine Gesprächsrunde / Webtalk veranstaltet und aufgezeichnet. Das sollte auch für IT-Freelancer interessant sein. Denn auch sie haben Familie und müssen ihre Arbeit mit den Ansprüchen ihren Angehörigen vereinbaren können.

Der zugehörige Artikel heißt “Vereinbarkeit – eine Chance für alle“.


11. Dezember 2021/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/11/social-media-1989152_1920.jpg 1285 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2021-12-11 16:00:002021-12-12 13:12:47+++ +++ DBITS-Infoticker +++ +++
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