DBITS e.V.
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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbständigkeit
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
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DBITS Mitgliederversammlung 2016

DBITS-Info

Am 24.09.2016 fand die Mitgliederversammlung 2016 des DBITS in Frankfurt am Main statt.

Neben den „ordentlichen“ Mitgliedern, nahm auch Nikolaus Reuter als Vertreter des DBITS-Fördermitglieds Etengo (Deutschland) AG teil.

Die Teilnehmer haben die Veranstaltung für einen engagierten und konstruktiven Gedankenaustausch genutzt. Gute Ideen sind entstanden und viele Teilnehmer konnten einander endlich kennenlernen und ihr persönliches Netzwerk erweitern.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung wirklich nur der wichtigsten Themen und Entscheidungen der Versammlung.

Die kompletten Unterlagen der Versammlung stehen den Mitgliedern im geschützten Mitgliederbereich zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Vereinsentwicklung

Die Zahl der Mitglieder stieg weiter an. Wünschenswert wäre aber ein deutlicherer Zuwachs.

Die Arbeitskreise

  • Scheinselbständigkeit,
  • Projektmanagement und
  • Mainframe

haben etliche Workshops organisiert, bei denen stets viele Gäste begrüßt werden konnten. Insgesamt konnte eine durchweg positive Resonanz auf unsere Veranstaltungen verzeichnet werden, die sogar dazu führte, dass einige der Gäste dem DBITS beigetreten sind.

Zum Thema Scheinselbständigkeit gab Herr Reuter einen kurzen Einblick in die aktuelle Arbeit im politischen Berlin. Herr Reuter hob ausdrücklich die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem ADESW und dem DBITS hervor. Wie wir alle wissen, haben die verschiedenen Aktionen in diesem Jahr auf alle Fälle Wirkung gezeigt. Ohne die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Interessenverbände wäre dies nicht möglich gewesen.

Neuer Webauftritt – Profilschärfung des Vereins

Der Webauftritt des Vereins erhält eine optische Auffrischung. Die Arbeiten daran sind nahezu abgeschlossen. Einige Handgriffe müssen noch getätigt werden, aber die Live-Schaltung der Seite wird in Kürze erfolgen.

Der Verein soll aber nicht nur in einer neuen Optik erscheinen, sondern auch inhaltlich sein Profil schärfen. Die Mitgliederversammlung hat daher beschlossen, dass der primäre Fokus des DBITS „die politische Interessenvertretung der Selbständigen in der Informatik“ ist.

Verlegung des Vereinssitzes nach Berlin

Um ein deutliches Zeichen in diese Richtung zu setzen und zugleich einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen, wurde vom Vorstand der Vorschlag unterbreitet, den Vereinssitz nach Berlin zu verlegen. Die Mitgliederversammlung hat diesem Vorhaben zugestimmt. Ab dem 01.01.2017 wird der DBITS e.V. somit in Berlin ansässig sein.

Ausweitung zielgerichteter Angebote für IT-Selbständige

Das spezifische Angebot des DBITS für Selbständige in der IT soll ausgeweitet werden. Die Arbeitskreise sollen dabei erhalten bleiben. Verstärkt soll dabei die Prämisse „Wie entwickelt sich die Arbeitswelt?“ und „Welche Skills benötigen Freiberufler künftig?“ verfolgt und zielgerichtet Angebote (auch Extern zu vergünstigten Konditionen) für die Mitglieder zur Verfügung gestellt werden.

Eine Befragung der Mitglieder hinsichtlich ihrer beruflichen Schwerpunkte und Interessen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung erfolgt im Rahmen der Live-Schaltung der neuen Website.

Um die gesteckten Ziele erreichen zu können, bedarf es mehr Ressourcen. Alle Mitglieder des DBITS sind aufgefordert sich aktiv und konstruktiv in die Vereinsarbeit einzubringen.

Laufende Initiativen / aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Arbeiten 4.0

Mitte Oktober werden 3 Vertreter des DBITS e.V. bei der Veranstaltung “Arbeiten 4.0 Themenlabor – Dialog mit (Solo-)Selbständigen, Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen” im Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilnehmen.

Themen sind „die Bedürfnisse und Erwartungen hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Absicherung. Es soll über Gestaltungsvorschläge für die Bereiche Alterssicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schutz bei Arbeitslosigkeit, Gründungsförderung sowie gemeinsame Interessenvertretung gesprochen werden“.

Die Themenformulierung entstammt der Einladung des BMAS und mag in Hinblick auf Selbständige in einigen Punkten etwas befremdlich klingen, dennoch bzw. gerade deshalb, werden wir uns engagiert in die Diskussion einbringen.

Altersvorsorge

Die Verpflichtung von Soloselbständigen zu Beitragszahlungen in die Deutsche Rentenversicherung wird eines der beherrschenden Themen im kommenden bzw. laufenden Bundestagswahlkampf sein. Dies bestätigte auch Nikolaus Reuter auf der Mitgliederversammlung.

Der DBITS tritt durchaus für die Altersabsicherung von Selbständigen ein, nur sind wir der Ansicht, dass diese nicht auf eine verpflichtende Beitragszahlung in die Deutsche Rentenversicherung beschränkt sein darf. Auch hierzu hat sich die Mitgliederversammlung des DBITS klar positioniert und folgendes Statement formuliert:

„Die Mitglieder des DBITS e.V. wenden sich gegen einen gesetzlichen Zwang zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Welche Art der Altersvorsorge die Selbständigen für sich wählen sollte ihnen selbst überlassen bleiben, weil sie in Eigenverantwortung selbst für sich vorsorgen.“

Scheinselbständigkeit

Mit dem Gesetzesentwurf „gegen den Missbrauch von Werkverträgen“ wurde der Markt für IT-Projekte nachhaltig verunsichert. Die Auswirkungen der Diskussionen um dieses Gesetzesvorhaben betreffen die Selbständigen in der IT umittelbar.

Zwar konnten wir gemeinsam mit anderen Verbänden bewirken, dass die Liste der Negativkriterien im §611a BGB aus dem ersten Gesetzesentwurf zurückgenommen wurde, nur hat die Politik des Bundesarbeitsministeriums einen nur schwer wieder gut zu machenden wirtschaftlicher Schaden angerichtet.

Wir werden daher weiterhin daran arbeiten, die Selbständigkeit anhand von einigen wenigen Positivkriterien festzumachen und dass nach tatsächlicher Schutzbedürftigkeit differenziert wird.

Des Weiteren arbeiten wir daran, die Verunsicherung der Auftraggeber abzubauen und diesen vor allen Dingen praxisorientierte Maßnahmen für den Umgang mit externen Mitarbeitern an die Hand zu geben.

Am 24.09.2016 fand die Mitgliederversammlung 2016 des DBITS in Frankfurt am Main statt.

Neben den „ordentlichen“ Mitgliedern, nahm auch Nikolaus Reuter als Vertreter des DBITS-Fördermitglieds Etengo (Deutschland) AG teil.

Die Teilnehmer haben die Veranstaltung für einen engagierten und konstruktiven Gedankenaustausch genutzt. Gute Ideen sind entstanden und viele Teilnehmer konnten einander endlich kennenlernen und ihr persönliches Netzwerk erweitern.

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung wirklich nur der wichtigsten Themen und Entscheidungen der Versammlung.

Die kompletten Unterlagen der Versammlung stehen den Mitgliedern im geschützten Mitgliederbereich zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Vereinsentwicklung

Die Zahl der Mitglieder stieg weiter an. Wünschenswert wäre aber ein deutlicherer Zuwachs.

Die Arbeitskreise

  • Scheinselbständigkeit,
  • Projektmanagement und
  • Mainframe

haben etliche Workshops organisiert, bei denen stets viele Gäste begrüßt werden konnten. Insgesamt konnte eine durchweg positive Resonanz auf unsere Veranstaltungen verzeichnet werden, die sogar dazu führte, dass einige der Gäste dem DBITS beigetreten sind.

Zum Thema Scheinselbständigkeit gab Herr Reuter einen kurzen Einblick in die aktuelle Arbeit im politischen Berlin. Herr Reuter hob ausdrücklich die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem ADESW und dem DBITS hervor. Wie wir alle wissen, haben die verschiedenen Aktionen in diesem Jahr auf alle Fälle Wirkung gezeigt. Ohne die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Interessenverbände wäre dies nicht möglich gewesen.

Neuer Webauftritt – Profilschärfung des Vereins

Der Webauftritt des Vereins erhält eine optische Auffrischung. Die Arbeiten daran sind nahezu abgeschlossen. Einige Handgriffe müssen noch getätigt werden, aber die Live-Schaltung der Seite wird in Kürze erfolgen.

Der Verein soll aber nicht nur in einer neuen Optik erscheinen, sondern auch inhaltlich sein Profil schärfen. Die Mitgliederversammlung hat daher beschlossen, dass der primäre Fokus des DBITS „die politische Interessenvertretung der Selbständigen in der Informatik“ ist.

Verlegung des Vereinssitzes nach Berlin

Um ein deutliches Zeichen in diese Richtung zu setzen und zugleich einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen, wurde vom Vorstand der Vorschlag unterbreitet, den Vereinssitz nach Berlin zu verlegen. Die Mitgliederversammlung hat diesem Vorhaben zugestimmt. Ab dem 01.01.2017 wird der DBITS e.V. somit in Berlin ansässig sein.

Ausweitung zielgerichteter Angebote für IT-Selbständige

Das spezifische Angebot des DBITS für Selbständige in der IT soll ausgeweitet werden. Die Arbeitskreise sollen dabei erhalten bleiben. Verstärkt soll dabei die Prämisse „Wie entwickelt sich die Arbeitswelt?“ und „Welche Skills benötigen Freiberufler künftig?“ verfolgt und zielgerichtet Angebote (auch Extern zu vergünstigten Konditionen) für die Mitglieder zur Verfügung gestellt werden.

Eine Befragung der Mitglieder hinsichtlich ihrer beruflichen Schwerpunkte und Interessen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung erfolgt im Rahmen der Live-Schaltung der neuen Website.

Um die gesteckten Ziele erreichen zu können, bedarf es mehr Ressourcen. Alle Mitglieder des DBITS sind aufgefordert sich aktiv und konstruktiv in die Vereinsarbeit einzubringen.

Laufende Initiativen / aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Arbeiten 4.0

Mitte Oktober werden 3 Vertreter des DBITS e.V. bei der Veranstaltung “Arbeiten 4.0 Themenlabor – Dialog mit (Solo-)Selbständigen, Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen” im Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilnehmen.

Themen sind „die Bedürfnisse und Erwartungen hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Absicherung. Es soll über Gestaltungsvorschläge für die Bereiche Alterssicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schutz bei Arbeitslosigkeit, Gründungsförderung sowie gemeinsame Interessenvertretung gesprochen werden“.

Die Themenformulierung entstammt der Einladung des BMAS und mag in Hinblick auf Selbständige in einigen Punkten etwas befremdlich klingen, dennoch bzw. gerade deshalb, werden wir uns engagiert in die Diskussion einbringen.

Altersvorsorge

Die Verpflichtung von Soloselbständigen zu Beitragszahlungen in die Deutsche Rentenversicherung wird eines der beherrschenden Themen im kommenden bzw. laufenden Bundestagswahlkampf sein. Dies bestätigte auch Nikolaus Reuter auf der Mitgliederversammlung.

Der DBITS tritt durchaus für die Altersabsicherung von Selbständigen ein, nur sind wir der Ansicht, dass diese nicht auf eine verpflichtende Beitragszahlung in die Deutsche Rentenversicherung beschränkt sein darf. Auch hierzu hat sich die Mitgliederversammlung des DBITS klar positioniert und folgendes Statement formuliert:

„Die Mitglieder des DBITS e.V. wenden sich gegen einen gesetzlichen Zwang zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Welche Art der Altersvorsorge die Selbständigen für sich wählen sollte ihnen selbst überlassen bleiben, weil sie in Eigenverantwortung selbst für sich vorsorgen.“

Scheinselbständigkeit

Mit dem Gesetzesentwurf „gegen den Missbrauch von Werkverträgen“ wurde der Markt für IT-Projekte nachhaltig verunsichert. Die Auswirkungen der Diskussionen um dieses Gesetzesvorhaben betreffen die Selbständigen in der IT umittelbar.

Zwar konnten wir gemeinsam mit anderen Verbänden bewirken, dass die Liste der Negativkriterien im §611a BGB aus dem ersten Gesetzesentwurf zurückgenommen wurde, nur hat die Politik des Bundesarbeitsministeriums einen nur schwer wieder gut zu machenden wirtschaftlicher Schaden angerichtet.

Wir werden daher weiterhin daran arbeiten, die Selbständigkeit anhand von einigen wenigen Positivkriterien festzumachen und dass nach tatsächlicher Schutzbedürftigkeit differenziert wird.

Des Weiteren arbeiten wir daran, die Verunsicherung der Auftraggeber abzubauen und diesen vor allen Dingen praxisorientierte Maßnahmen für den Umgang mit externen Mitarbeitern an die Hand zu geben.

10. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-10 21:29:572021-11-16 10:52:26DBITS Mitgliederversammlung 2016

Auch 2017 wieder: Förderprogramm INDIASOFT für kleine Unternehmen

Archiv

Am 13./14. Februar 2017 findet zum siebzehnten Mal Indiens größte Konferenzmesse, die INDIASOFT, statt. Dieses Mal im ICC von Indiens “Silicon Valley” Hyderabad im Technologie-Distrikt HITEX (HiTech City), oder auch “Cyberabad” genannt.

Die Indische Außenhandelsförderung für die IT Industrie – ESC – lädt auch in diesem Jahr wieder Fachbesucher mit Interesse am Hightech-Sektor, ITK und Elektronik ein, als Teil der deutschen Delegation, Gast auf Indiens größter ITK-Leistungsschau INDIASOFT zu sein. Für qualifizierte kleinere Unternehmen steht ein Förderprogramm bereit, das die Flugkosten übernimmt.

Ihre Meinung ist uns wichtig


Fragen & Anregungen zum Artikel?

Schreiben Sie uns

Die INDIASOFT ist eine großartige Gelegenheit sich selbst ein Bild vom Indien des Jahres 2017 zu machen, denn Indien erfindet sich jedes Jahr neu und ist schon heute eines der fortschrittlichsten Länder in puncto Innovation. Die Regierung unter Ministerpräsident Modi hat entsprechend starke Ambitionen, Indien im IT Bereich in eine führende Rolle im globalen Wettbewerb zu geleiten und setzt dabei auf kleine innovative Unternehmen.

Im Rahmen eines umfangreichen Konferenzprogramms, zu dem etwa 600 internationale geladene Gäste erwartet werden, präsentieren rund 150 Indische IT Unternehmen  ihre Fähigkeiten. Unter den Ausstellern befinden sich ebenso kleine Start-Ups, wie klassische Offshore-Firmen aber auch Unternehmen, die in Deutschland investieren wollen oder strategische Allianzen für den wechselseitigen Markteinstieg suchen.
Der ESC lädt Fachbesucher, die sich vor Ort von den Stärken der Indischen IT Branche überzeugen wollen, ein, VIP Gast auf der INDIASOFT am 13./14. Februar in Hyderabad zu sein und fördert Kleinunternehmer mit der Übernahme der Flugkosten.

Wollen Sie mehr von Indien entdecken oder möchten weitere Kontakte vor Ort knüpfen, besteht das Angebot, an einer Tour zu ausgewählten High-Tech Zentren Indiens teilzunehmen. Die INDESCON organisiert Kontakte zu lokalen Industrie- und Handelskammern und anderen Organisationen. In jeder Stadt findet ein Seminar mit anschließendem “Speed-Dating” statt. Bei der Suche nach Geschäftspartnern in Indien erhalten Sie ebenso Unterstützung.

Kontakt und weitere Information: www.logosworld.de/indiasoft2017
Bitte beachten Sie: Die neuen Broschüren befinden sich noch in der Erstellung. Die bei Logosword verfügbaren Informationen stammen von der letzten Veranstaltung und dienen der Vorabinformation. Das Veranstaltungsprogramm für 2017 ist jedoch analog, nur mit entsprechenden Anpassungen der Daten, geplant.

8. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-08 11:19:462021-11-16 16:57:08Auch 2017 wieder: Förderprogramm INDIASOFT für kleine Unternehmen

Berufshaftpflicht für Entwickler & Consultants

Finanzielle Absicherung

Eine Haftpflichtversicherung muss zu dem ausgeübten Beruf passen.

Nicht alle Selbständigen in der IT programmieren auch. Mit einer herkömmlichen IT-Haftpflichtversicherung ist Projektmanagern und Consultants somit nicht gedient. Es besteht ein gänzlich anderes Haftungsrisiko.

Bei exali.de, dem Experten für Berufshaftpflichtversicherungen, erhalten Mitglieder des DBITS vergünstigte Konditionen sowohl für IT- als auch Consulting-Haftpflichtversicherungen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Backoffice und erhalten Sie den Zugangscode zur exali.de Haftpflichtversicherung.

Hier geht’s zum geschützten exali.de Bereich für DBITS Mitglieder.

17. September 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-09-17 14:40:222021-11-16 16:57:19Berufshaftpflicht für Entwickler & Consultants

BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

Rahmenbedingungen

An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Dinge rund um die Gesetze zum Themenkreis “Missbrauch von Werkverträgen”. Weitere Details sind in unseren Newslettern aus der Vergangenheit und auf dieser Website zu finden.

Ursprung und wesentliche Meilensteine

Im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Legislaturperiode hatte sich die Bundesegierung zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden. Im November 2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor, der, sofern er umgesetzt worden wäre, die Geschäftsmodelle Tausender im Markt etablierter Selbständiger an den Rand der Illegalität gerückt hätte. Die für die Selbständigen relevanten Gesetzesänderungen bezogen sich im Wesentlichen auf den §611a, BGB. Die dort genannten Kriterien kamen einem Berufsverbot für Selbständige (in der IT) sehr nahe.

Durch vehemente Reaktionen aus der Wirtschaft, allen voran der ADESW, bei der auch der DBITS assoziierter Partner ist, wurden die Kriterien, zurückgenommen. Seit Februar 2016, ist die Liste der Einzelkriterien verschwunden. Sie wurde durch eine (zusätzliche) Definition des Arbeitnehmerbegriffes ersetzt. Die verbliebenen wesentlichen Änderungen des Gesetzespaketes, beziehen sich auf Regulierungen im Umfeld von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen.

Aktueller Stand

Die aktuell vorliegende Fassung des Referentenentwurfs ergibt für die Werk/Dienstvertragsseite keine Neuerungen – also weiterhin Status Quo. Es wird bis zum Ende der politischen Sommerpause nicht viel passieren, die sogenannte 1. Lesung und die Anhörungen finden voraussichtlich im September/Oktober statt, bis das Gesetz Anfang November durch den Bundesrat geht und im Januar 2017 (spätestens 01.07.2017) wirksam wird.

Änderungen für IT-Selbständige, wirtschaftlicher Schaden

Inhaltlich sind wir (die Selbständigen in der IT) dem Gesetz nach wieder am Anfang, auf dem Stand zu Beginn der Legislaturperiode, angekommen. Dennoch hat sich die Situation für die Selbständigen geändert.

Viele Auftraggeber wurden und werden durch die Diskussionen um die Scheinselbständigkeit massiv verunsichert. In diversen Unternehmen, die regelmäßig externe Spezialisten beauftragt hatten und diesbezüglich nie rechtlichen Bedenken bestanden, herrscht jetzt große Unsicherheit und nicht selten wird mit vorauseilendem Gehorsam reagiert. Aufträge werden nicht mehr vergeben, kurzfristig beendet, Beauftragungszeiträume reduziert, etc. pp. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden, insbesondere für die selbstständigen Wissensarbeiter und Projektvermittler, kann schon jetzt beziffert werden. Auch die Aufraggeber selbst können Ihre Geschäfte nicht mehr in gewohnter Manier betreiben.

Vermehrt Überprüfungen durch den Zoll?

Überprüfungen des Zolls, als ausführendes Organ, häufen sich. Zumindest wird darüber in letzter Zeit vermehrt in der Presse berichtet. Teilweise hat es den Anschein, dass es bei den Überprüfungen tatsächlich begründete Verdachtsmomente auf Scheinselbständigkeit und/oder den Missbrauch von Werkverträgen gibt und entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit.

Andererseits wird sehr wenig über den Fortgang der einzelnen Überprüfungen berichtet. Ob es sich tatsächlich um einen gesetzeswidrigen Fall gehandelt hat, erfährt die Öffentlichkeit dann nicht bzw. nicht in so prominenter Aufmachung. Zu lesen ist hauptsächlich von Überprüfungen im gewerblichen Umfeld, in dem häufig Werkverträge vergeben werden. Vergleichbare Aktionen im administrativen bzw. IT-Umfeld scheinen derzeit nicht im Fokus der Behörden zu stehen oder aber es wird nicht darüber berichtet.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtigen Entwurfs. Interessant sind auch die Bewertungen über die Situation der Solo-Selbständigen, sowie die Interpretation der Entwicklung der Solo-Selbständigkeit an sich. Zum einen ist einer Studie im Auftrage des BMAS zu entnehmen, dass die Zahl der Solo-Selbständigen rückläufig sei, zum anderen bekommen wir Berichte zu lesen, die das Gegenteil behaupten.

In nahezu allen Berichten wird der Standpunkt vertreten, dass der Solo-Selbständige ein moderner Vertreter des „Tagelöhners“ sei und Hilfe benötige. Das mag in einigen Fällen vermutlich zutreffen, nur werden auch noch jetzt, nach monatelangen Diskussionen um das Thema, die Selbständigen, die Ihrer Tätigkeit freiwillig und gern nachgehen, nur selten in der meinungsbildenden Berichterstattung berücksichtigt. Es könnte sich die Vermutung aufdrängen, dass diese Auslegungsrichtung ideologisch und bisweilen auch von der persönlichen Situation der einzelnen Autoren geprägt ist.

Noch immer gilt: Es kommt darauf an, wie ein Vertrag gelebt wird

Für den Alltag von uns Selbständigen in der IT ist nach wie vor maßgeblich, wie ein Vertrag zwischen Auftraggeber und IT-Selbständigen gelebt wird. An dieser Stelle nochmals der Verweis auf das DBITS Fact Sheet. Es hat immer noch Bestand und wir empfehlen jedem Selbständigen in der IT die darin enthaltenen Regeln zu befolgen.

Zum Nachlesen…

Hier eine nur kleine Anzahl von Veröffentlichungen aus der letzten Zeit.

  • DBITS Fact-Sheet für IT-Selbständige (Das Fact-Sheet selbst steht im Mitgliederbereich der DBITS-Website zum Download bereit.)
  • BMAS Gesetzesentwurf – Werkverträge / Zeitarbeit…
  • BMAS Forschungsbericht – Solo-Selbständige in Deutschland…
  • 29.04.16 – Die Welt: Großrazzia in 110 Pflegeheimen
  • 17.06.16 – Zeit Online: Freie Knechte
  • 21.06.16 – Stuttgarter Zeitung: Gesetzentwurf als verfassungswidrig kritisiert
  • 24.06.16 – FAZ: Die Mär vom Clickworker (Hier ausnahmsweise einmal ein differenzierender Beitrag)
  • 10.07.16 – Badische Zeitung: Rumänen wurden über Werkverträge als Unternehmer behandelt
12. Juli 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-07-12 15:26:442021-11-16 17:07:58BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

Quality Sells

Marktbeobachtung

Der Markt hat sich verändert

Der Markt hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Der Lebenszyklus der Produkte, angefangen mit der Idee bzw. der Feststellung eines Bedarfs über die Marktreife, bis hin zum End of Live wird immer kürzer. Nachhaltigkeit ist nur noch selten ein Qualitätsmerkmal.

Die Folge ist, dass niemand mehr Zeit hat, sich mit Details innerhalb dieses Prozesses auseinanderzusetzen, oder sich die Zeit nicht nimmt. Dazu gehört auch das intensive Studieren eines CVs, das Einholen von Referenzen oder gar das Führen von vielen zeitaufwendigen Interviews mit möglichen Kandidaten zur Besetzung eines Projektes. Sowohl bei bei den Projektvermittlern als auch den Endkunden selbst, wird die Vorauswahl in zunehmenden Maße nach klar erkennbaren Qualitätsmerkmalen (Checkmarks) getroffen. Sind diese nicht vorhanden, wird es für den Anbieter der Leistung, den Experten – unabhängig davon, ob er eigentlich hervorragend für die Aufgabe geeignet wäre – schwer. Er fällt aus dem Raster, die Auswahl an Angeboten und die Honorare reduzieren sich.

Die Konkurrenz schläft nicht,…

Die Konkurrenz durch junge, gut ausgebildete nationale und internationale Fachkräfte, die zudem auch preislich für die potenziellen Auftraggeber interessant sind, ist groß und wächst ständig. Der von der Wirtschaft beklagte Fachkräftemangel bezieht sich nicht allein auf die (Nicht-)Verfügbarkeit fachlicher Expertise, sondern auf die Kombination exzellenter Fachkompetenz und einem möglichst niedrigen Preis. Das Für und Wider muss an dieser Stelle nicht vertieft werden.

…wir auch nicht

Was kann der selbständige Experte aber tun, um die Nachfrage an seiner Leistung aufrecht zu erhalten?
Eine Antwort lautet: Fortbildung und Zertifizierung! – Eindeutige Nachweise für eine konkrete Befähigung. Um leichter oder öfter in die engere Auswahl bei zu vergebenden Projektaufträgen zu kommen, muss ein CV professionell gestaltet und aussagekräftig und zudem mit bewertbaren Fakten untermauert sein.

Der DBITS möchte seine Mitglieder bei ihrem marktgerechten Auftritt als selbständige Experten unterstützen. Deshalb stellen wir hier ein Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen zu vergünstigten Konditionen vor.

Machen Sie mit!

Der Aufbau eines solchen Angebots ist aufwendiger als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Auch das “Richtige” anzubieten ist nicht einfach. Wenn Sie also Vorschläge oder Wünsche diesbezüglich haben, melden Sie sich bitte. Wir können Ihr Thema aufgreifen, mit Ihrer Unterstützung genauer spezifizieren und dann versuchen, das Angebot für Sie und andere Mitglieder mit ähnlichen Schwerpunkten auszuweiten. Machen Sie mit!

Kontakt: Kerstin.Tammling@dbits.it

18. Mai 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-05-18 13:55:172021-11-16 17:10:59Quality Sells

Ohne uns geht nichts!

Rahmenbedingungen

Am 9. Mai 2016 fiel der Startschuss für eine weitere großangelegte Kampagne der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW). Der DBITS e.V. ist, neben anderen Berufsverbänden, assoziiertes Mitglied der ADESW. Die zweite Kampagne läuft wieder über mehrere Wochen, begleitend zum gesetzgeberischen Verfahren.

Es werden erneut verschiedene Kanäle genutzt, vom Versand von Pledge-Cards, über Briefe an Abgeordnete bis zu Plakataktionen und Zeitungsanzeigen. Zentrale Anlaufstelle ist die Kampagnenwebseite www.experten-arbeit-stärken.de.

Ohne uns geht nichts!

Bei dem Entwurf des “Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze” handelt es sich, neben sicherlich gut gemeinten Regulierungen zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern der Branchen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung, aber auch um einen Angriff auf die freie Berufsausübung von freiwillig Selbständigen, die keines Schutzes bedürfen. Ob sich die gesetzlichen Änderungen im Umfeld von Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung mittel- und langsfristig tatsächlich positiv auswirken, wird sich zeigen.

Was ist der Anlass für die Kampagne?

Die Arbeit von Hunderttausenden Selbständigen gestaltet sich schon seit längerer Zeit schwierig. Eine unkalkulierbare und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung verunsichert die selbständigen Spezialisten und deren Auftraggeber. Dadurch werden die freien Experten im besten Fall verspätet oder nur verkürzt eingesetzt, oder aber sie verlieren im schlimmsten Fall ganze Aufträge. Wichtige Projekte werden negativ davon beeinflusst. Auch Auftraggeber haben keine Planungssicherheit.

In Politik und Gesellschaft fehlt bisher leider das Verständnis für diese wichtige Gruppe innerhalb der deutschen Wirtschaft – im Gegenteil, die Große Koalition hatte bis vor kurzem sogar weitere Einschränkungen für selbständige Tätigkeiten vorgesehen.

Hintergrund – Entwicklung – Konsequenzen

Bei der Entstehung des Koalitionsvertrages im Jahr 2013 hatte man in Deutschland den Eindruck gewonnen, dass es in unserem Land einen nicht unerheblichen Anteil an Missbrauch am Arbeitsmarkt gibt. Dieser Missbrauch würde sich vor allem im Bereich von Zeitarbeit und Werkverträgen abspielen.

Am 16.11.2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf eines “Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze” vor. Dieser sah unter anderem die Einführung eines neuen §611a BGB mit einem altertümlichen und praxisfremden Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Selbständigkeit vor.

Eine Analyse dazu von Rechtsanwältin Stefanie Ebeling finden Sie im entsprechendem Artikel vom 31.01.2016.

Viele Freelancer und deren Kunden interpretierten den Referentenentwurf so, dass die bisher gewohnte und seit Jahrzehnten praktizierte Beauftragung selbständiger Experten zukünftig nicht mehr möglich bzw. künftig illegal sein sollte. Man kam nicht umhin, zu vermuten, dass das BMAS – ob nun aus Kalül, Unkenntnis oder durch Beeinflussung von Dritten – insbesondere der Personaldienstleistungsbranche und damit auch deren Kunden die Zusammenarbeit mit selbständigen Experten bzw. Solo-Selbständigen massiv erschweren wollte. Werkverträge wurden gar nicht mehr tangiert, stattdessen hatte man sich nun plötzlich auf den selbständigen Dienstvertrag konzentriert.

Damit war das BMAS deutlich über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel hinausgeschossen.

Positiver Effekt

Die Aktivitäten der Politik haben dazu geführt, dass sich die Branche organisiert hat. Was in der Vergangenheit die Schwäche in diesem Umfeld war, nämlich das individuelle Agieren Einzelner, wurde überwunden. Die führenden Personaldienstleister Deutschlands haben sich zusammengeschlossen und bildeten die Allianz für selbstständige Wissensarbeit (ADESW). Aufgrund der traditionell engen Kooperation, und nicht zuletzt wegen der unmittelbaren Betroffenheit, gehören der ADESW auch die Berufsverbände einzelner Gruppen der hochqualizierten Wissensarbeiter als assoziierte Partner an.

Über die ADESW ist es möglich, gemeinsam der Politik auf Augenhöhe zu begegnen und an einem sinnvollen und zukunftsfähigen Gesetz aktiv mitzuwirken. Über die Plattform der ADESW besteht eine gute Vernetzung im politischen Berlin. Es bestehen enge Kontakte sowohl zu den zuständigen Ministerien, dem Kanzleramt sowie dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Wie ist der aktuelle Stand?

Schon wenige Tage nach Beginn der Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN sah sich das BMAS gezwungen seinen 1. veröffenlichten Entwurf des §611a BGB zu modifizieren. Das Ergebis war ein sowohl mißglückter als auch überflüssiger Versuch den Arbeitnehmerbegriff “neu” zu definieren.

Alle Verhandlungen, die seit Ende Februar stattgefunden haben beziehen sich vorrangig auf den Themenkomplex “Leiharbeit”. Details finden Sie hier.

Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus der Initiative des BMAS für die Arbeit der selbständigen Experten entstanden sind.

Theoretisch zunächst keine. Stand heute sind wir „nur“ zurück am Ausgangspunkt. Also in der selben Situation, in der wir uns bereits seit den 1990-iger Jahren befinden. Praktisch haben sich jedoch eine Reihe negative Entwicklungen ergeben. Die Verunsicherung des Marktes ging tief und wirkt immer noch nach. Es wurden Begehrlichkeiten geweckt. Als einer von vielen Effekten sei die sprunghaft angestiegene Zahl der Statusprüfverfahren der DRV und negativen Bescheide zu nennen.

Zudem haben die Gewerkschaften wieder ein offenes Ohr in der Politik gefunden und nutzen die Gelegenheit zur Auffrischung ihrer Daseinsberechtigung. Und gerade die Gewerkschaften drängen ständig auf Nachbesserungen der Gesetze, nicht etwa auf Anwendung der bestehenden. Eine zukunftsfähige moderne und arbeitsteilige Volkswirtschaft steht dabei nicht im Vordergrund. Das Schicksal von mehr als 100.000 selbständigen Experten in der IT und die daraus resultieren Folgen werden besten Falls als Kollateralschaden betrachtet.

Wir benötigen daher eindeutig Rechts- und Planungssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und deren Auftraggeber.

Kampagnenbilder

15. Mai 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-05-15 12:11:082021-11-16 17:11:19Ohne uns geht nichts!
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