Der DBITS e.V. und seine Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit, werden juristisch in dem Thema Arbeitsrecht (was die Themen Scheinselbständigkeit, Missbrauch von Werkverträgen, etc. umfasst) von der Rechtsanwältin Stefanie Ebeling beraten und unterstützt. Stefanie Ebeling hat in einem Interview der Informatik Aktuell den ursprünglichen Gesetzesentwurf von Andrea Nahles zur Regelung von Dienst- und Werkverträgen und dem Thema Scheinselbständigkeit juristisch analysiert.
Auch wenn durch unsere gemeinsame Kampagne unter dem Dach des ADESW inzwischen eine Änderung des Entwurfs und somit eine Entschärfung eingetreten ist, werden in dem Interview wichtige Punkte angesprochen, die weiterhin Gültigkeit haben:
Durch den Entwurf herrscht Verunsicherung im Markt
Es kam vermehrt zur Beendigung oder Vermeidung von Auftragsverhältnissen aufgrund der aktuellen ungewissen Situation.
Dass sich die Auftraggeber jetzt wieder sicherer fühlen, kann bisher noch nicht festgestellt werden.
Es sind nicht nur Solo-Selbständige betroffen
Es war und ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gründung einer GmbH ein sicherer Schutz ist. Insbesondere bei einer Ein-Mann-GmbH, wo der Gesellschafter/Geschäftsführer mitarbeitet, wird oft dahingehend geprüft, ob eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht vorliegt.
Auch das Genossenschaftsmodell bietet keinen absoluten Schutz
Die DRV prüfte und prüft auch hier eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht nach den entsprechenden Prüfkriterien. Die Arbeitsanweisungen der DRV führen hierzu aus: “Das Zustandekommen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wird weder durch eine etwaige Organstellung (Vorstandsmitglied) noch durch die Mitgliedschaft als Genosse ausgeschlossen.
Beratungsangebote, die Absicherung bei einer Prüfung der DRV versprechen, sind nicht seriös
Es ist jedoch wichtig, sich mit den von der DRV und der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien auseinanderzusetzen und seine eigene Unternehmung danach zu überprüfen. Es gibt Punkte, die man vermeiden oder durch einfache Schritte umgehen kann. Aber niemand kann anhand der aktuellen Rechtslage die 100-prozentige Lösung anbieten. Wer sichergehen will, sollte sich eine rechtlich fundierte Meinung zum jeweiligen Einzelfall einholen.
Das Fact Sheet, das der DBITS seinen Mitgliedern im vergangenen Oktober zur Verfügung gestellt haben, hat nach wie vor/mehr denn je Gültigkeit! Wir empfehlen Ihnen, die Hinweise und Tipps, die darin aufgeführt sind, dringend zu beachten.
Der Entwurf stellt in seiner Begründung nur auf Missbrauchsgestaltungen und den Schutz der Geringverdienenden ab
Die Folgen für IT-Experten, andere hochqualifizierte Wissensarbeiter und gutverdienende Selbständige dürften Frau Nahles sehr wohl bewusst sein, werden aber ignoriert, wie man auch den aktuellen Pressemeldungen entnehmen kann.
Die Zusammenstellung von Informationen und Reaktionen zu unserer Kampagne wird laufend aktualisiert. Sie finden dort Artikel aus Online-Zeitungen und Multimediaelemente zum Thema.
IT-Freelancer müssen sich organisieren!
Sie müssen Ihrer Stimme Gewicht verleihen und sich Interessenvertretungen anschließen, die genau Ihr Geschäftsmodell vertreten und ihnen politisches Gehör verschaffen. Augen verschließen oder Panik-Mache ist der falsche Weg. Die Lage ist ernst aber nicht aussichtslos.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch noch einmal auf die Analyse des §611a von Frau Ebeling hinweisen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png00DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2016-02-27 17:32:522021-11-17 05:21:37Es ist noch lange nicht alles in trockenen Tüchern
Die Protestwelle war gewaltig und hat Wirkung gezeigt. Noch während der bundesweiten Kampagne „Experten-Arbeit-retten.de“ legte das SPD-geführte Arbeitsministerium einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Regulierung der Zeit- und Werkverträge vor. Darin wird eine zentrale Forderung im Grundsatz erfüllt: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien ist Geschichte. Selbständige Experten dürfen auch in Zukunft in deutschen Unternehmen arbeiten!
Zuvor waren im Rahmen der Kampagne in nur drei Tagen knapp 120.000 persönliche Protest-Mails von Betroffenen an die Mitglieder des Bundestags geschickt worden, dazu tausende Briefe.
Erstmals hatten sich selbständige Experten aus allen Bereichen – unter Führung einer Allianz der wichtigsten Personaldienstleister (ADESW) – zum Protest vereint. Und haben so der Politik eindrucksvoll gezeigt: Ihr könnt nicht einfach über die Köpfe der Experten hinweg entscheiden.
Die harte Überzeugungsarbeit der letzten 12 Monate hat sich ausgezahlt. Die Kampagne unter dem Dach der ADESW, gemeinsam mit kooperierenden Verbänden gipfelte schon nach wenigen Tagen in einem unglaublichen Erfolg. Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht! Dennoch muss die Kampagne weitergehen!
Neufassung §611a – Zurück auf Los
Zwar hat Frau Nahles, vermutlich zähneknirschend, einlenken müssen. In einer Hau-Ruck-Aktion wurde der Referentenentwurf nachgebessert. Der Bearbeitungstand der zurzeit bekannten Version des Entwurfes stammt vom 17.02.2016 21:11 Uhr.
Die Neufassung des §611a, BGB enthält nun statt der wahllos aneinandergereihten Kriterien für Scheinselbständigkeit eine Definition des Begriffes „Arbeitnehmer“, die zwar auch nicht wirklich neu ist, aber den Sachstand im Vergleich zur Vergangenheit zumindest nicht verschlimmert.
Jetzt dürfen wir lesen…
§611a Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anders zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
Für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen.
Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
Gemeinsame Aktionen lohnen sich, wichtiges Etappenziel erreicht
Gezeigt hat sich eines ganz deutlich: Gemeinsame Aktionen zeigen Wirkung! Zum ersten Mal ist es den Selbständigen, insbesondere denen der IT, gelungen, öffentliche Wahrnehmung zu gewinnen.
Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht. Die selbständige Tätigkeit als Freelancer könnte theoretisch erst einmal so weiter gehen, wie bisher. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein: Wir sind jetzt lediglich wieder zurück auf Los gegangen.
Noch immer keine Rechtssicherheit erreicht
Noch sind viele, wichtige Details völlig offen, denn auch dieser nun deutlich verbesserte Entwurf zum § 611a BGB reicht nicht aus: Wir benötigen Rechtssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und für die Unternehmer, die sie beauftragen!
Denn…
Ist die Gefahr des regelmäßigen Wiederaufflammens der Diskussion um Schein/Selbständigkeit nun gebannt?
Müssen wir jetzt nicht erst Recht mit verschärften Reaktionen, da wir der Politik derartig „in die Suppe gespuckt“ haben? (vermehrte Statusfeststellungsverfahren etc.)
Ist die Verunsicherung der Auftraggeber jetzt beigelegt und werden jetzt wieder Projekte vergeben?
Die Antwort auf diese Fragen lautet „Nein“. Darum müssen wir den aufgebauten Druck nutzen um endlich eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.
4 Forderungen, die wir Selbständigen haben
Um Rechtssicherheit, sowohl für uns als Auftragnehmer als auch für unsere Auftraggeber zu erhalten, benötigen wir
Ein klares politisches Bekenntnis zur Förderung und rechtssicheren Tätigkeit selbständiger Experten als maßgeblichen Innovationstreibern der deutschen Wirtschaft.
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch transparente, schnelle und nachvollziehbare Prozesse und Verfahren bei den zuständigen Behörden (z.B. Deutsche Rentenversicherung), sowie effektive Rechtsbehelfs- und Schlichtungsmechanismen. Die faktische Beweislastumkehr durch oft unbelegte Behauptungen und Vorwürfe muss beendet werden.
Auftraggeber und Auftragnehmer brauchen Rechtssicherheit: Haftungsrisiken und Strafbarkeit müssen angesichts unklarer gesetzlicher Regelungen eingegrenzt werden, zum Beispiel durch Beibehalten der Arbeitnehmer-Überlassungsgenehmigung.
Einen Positivkriterienkatalog, der auch juristischen Laien bereits bei Vertragsschluss die Einordnung und Unterscheidung zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit ermöglicht. Wer gut und fair bezahlt wird und für sein Alter vorsorgt, ist nicht schutzbedürftig!
Noch ist gesetzlich nichts in trockenen Tüchern
Die Politik will durch neue Gesetze diejenigen schützen, die selbständig sind – aber es nicht sein wollen. Aber sie trifft damit auch fälschlicherweise diejenigen, die aus Überzeugung selbständig sind und es auch bleiben wollen. Ein gutes Gesetz braucht Differenzierung.
Noch ist gesetzlich lange nichts in trockenen Tüchern. Wir sind stand heute nur zurück zum Ausgangspunkt und das ist keine rechtssichere und zukunftsfähige Basis für eine moderne, arbeitsteilige Volkswirtschaft. Zudem kündigte der DGB in mehreren Medien bereits Widerstand an. Die selbständigen Experten kämpfen weiter für ihre unternehmerische Freiheit.
Jetzt nicht locker lassen!
Wir haben jetzt so viel gemeinsam erreicht. Nutzen wir die Gunst der Stunde und lassen nicht locker! Darum: Bitte beteiligen Sie sich weiterhin an unseren Aktionen!
Der Schwerpunkt unserer Protestmaßnahmen ändert sich jetzt. Der Text der Protest-Emails wurde angepasst und fokussiert auf das Ziel „Rechtssicherheit“. Beteiligen sie sich bitte (erneut) an der Mailingaktion auf EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de.
EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016
Beteiligen Sie sich auch an der Aktion EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016. Dieser Tag soll zeigen, was passiert, wenn selbständige Experten aus Gründen der Rechtsunsicherheit aus Unternehmen verbannt werden: Deutschland kommt über kurz oder lang zum #stillstand. Das wollen wir am 24. Februar 2016 mit der Aktion “Experten-Stillstand” demonstrieren. Den ganzen Tag lang – aber besonders in der Proteststunde zwischen 11 und 12 Uhr. Posten Sie – gerne schon jetzt – Ihr Protest-Foto mit dem Hashtag #stillstand und dem Link “Experten-Arbeit-retten.de” bei Twitter, Facebook, XING & Co. Dazu laden Sie sich das zur Verfügung gestellte Banner herunter, machen ein Foto und zeigen es der Öffentlichkeit. Mailen Sie Ihr Foto auch an uns, damit wir alle gemeinsam auf dieser Website Flagge zeigen. Ihr Foto wird auch in die Protest-Galerie von EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de aufgenommen.
Die Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN ist im Wesentlichen in Berlin und dort vorrangig im Regierungsviertel sichtbar. Die Akteure und Betroffenen jedoch sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Ihr Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Kampagne. Darum möchten wir Ihnen an dieser Stelle Eindrücke, Aktionen und Reaktionen präsentieren. Informieren Sie sich über die Kampagne und beteiligen sich!
Heute, am 16. Februar 2016, um genau 0:00 Uhr startete die Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN, initiiert von der Allianz für selbständige Wissensarbeit ADESW. Neben anderen Verbänden engagiert sich auch der DBITS als assozierter Partner für die Zukunft Deutschlands als Wirschaftsstandort. Die Initiative macht mit kreativen Anzeigen im Design der angesprochenen Parteien und Unternehmen auf die Folgen des Gesetzesentwurfes gegen den Missbrauch von Werkverträgen aus dem Hause Nahles aufmerksam.
Zielsetzung ist es, den Einsatz selbständiger, nicht schutzbedürftiger Experten von dem geplanten Gesetz auszunehmen. Über die vereinfachte Darstellung des Themas sollen Entscheider aus Politik und Wirtschaft involviert werden. Eine modular aufgebaute Medienkampagne dient der Mobilisierung von Unternehmen und Parteien.
Das Kernelement der Kampagne ist die “Wiedererkennung”. Durch Aufrufe, gestaltet im Design der Zielgruppe, nämlich der Parteien und Unternehmen und dem dadurch erzeugtem hohem Wiedererkennungsgrad gelingt es innerhalb kürzester Zeit Aufmerksamkeit und Handlung zu erwirken.
Eine umfangreiche Medienkampagne
Anzeigenschaltung in den regionalen Ausgaben von Tageszeitungen, die typischer Weise in den Organisationen gelesen werden, großflächige Plakatierungen im Berliner Regierungsviertel, mobiles Werben durch Plakatträger und -wagen, Bannerschaltungen auf XING.COM sind wesentliche Bestandteile der Initiative.
Daneben sollen die selbständigen Experten auf einfache, aber wirksame Weise mobilisiert werden, nämlich über die Teilnahme an einer Mailingaktion über eine eigene, unabhängige Plattform, sowie der Demonstration des Expertenstillstandes, einer einstündigen Arbeitsniederlegung unter Einbindung der Social Media. Begleitend sind diverse Presse- und Medientermine vereinbart. Mehr zu der Kampagne, sowie Material zum teilen finden Sie hier.
Frau Merkel, bitte retten Sie Deutschlands Experten
Wahnsinn: Ministerin Nahles will selbständige Experten aus Unternehmen verbannen. Die geplante Regulierung von Werk- und Zeitverträgen: Überraschend auch selbständige Spezialisten betroffen – Hundertausende Ingenieure, IT-Experten oder Berater – Bundesweite Kampagne gestartet: „Frau Merkel, bitte retten Sie Deutschlands Experten“
Aus der Pressemitteilung der Allianz für selbständige Wissensarbeit
Was für Schlachter oder Putzkräfte möglicherweise richtig ist, bedroht plötzlich IT-Experten, Interims-Manager oder sogar Notärzte: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will überraschend nicht nur die Werk- und Zeitverträge einschränken, sondern auch die Dienstverträge von selbständigen Spezialisten. So steht es im Referentenentwurf des neuen Gesetzes, der dem Bundeskabinett vorgelegt wird.
Eine sechsstellige Anzahl von selbständigen Experten betroffen
Heißt im Klartext: Das SPD-geführte Arbeitsministerium will hochbezahlte Experten, die nicht schutzbedürftig sind, zwangsweise unter den Schutz des Staates stellen. Es wäre das Aus für selbständige Experten in Unternehmen am Standort Deutschland. Für Ingenieure, Berater und Spezialisten. Für Hochqualifizierte, für die es in der Regel überhaupt kein Schutzbedürfnis des Staates gibt.
Ein besonders unsinniger Fall von Regulierungswahn. Betroffen sind von diesem Gesetz eine sechsstellige Anzahl von selbständigen Experten, die mindestens 60.000 Euro im Jahr verdienen – so die Schätzung von Deutschlands wichtigsten Personalberatungsunternehmen um Hays, Gulp, Etengo und weiteren. Sie haben gemeinsam gegen dieses Gesetz eine neue Allianz gegründet: die „Allianz für selbständige Wissensarbeit“ (ADESW).
Zurück zu den Anfängen des Industriezeitalters
„Es ist für uns völlig unverständlich wie man an einem so erfolgreichen Wirtschafts- und Innovationsstandort wie Deutschland eine Politik wie aus den Anfängen des Industriezeitalters des letzten Jahrhunderts machen kann. Deutschland braucht Unternehmertum, Existenzgründer und hochqualifizierte Selbständige. Daher machen wir in einer Allianz auf diese schlimme Fehlausrichtung in der Deutschen Arbeitsmarktpolitik aufmerksam. Deutschland braucht die starke Kraft selbständiger Expertenpotentiale um die Herausforderungen der Globalisierung und des internationalen Wettbewerbes zu stemmen – diese dürfen nicht beschädigt werden!“ sagt der Sprecher der Allianz Carlos Frischmuth.
Mit einer bundesweiten Kampagne werden ab heute die Bundeskanzlerin („Frau Merkel, bitte retten Sie Deutschlands Experten“), wichtige Politikerinnen und Politiker („Frau Nahles, bitte zerstören Sie nicht die Expertenkultur in Deutschland“) sowie große Wirtschaftsführer („Lieber Herr Grube, verhindern Sie Stillstand in Deutschland“) persönlich und direkt gebeten, diesen Irrsinn zu verhindern.
Ein Gesetz, das keiner will – Interview mit Prof. Michael Hüther vom DIW
Aufmerksamkeitsstarke Anzeigen in Tageszeitungen, auf großflächigen Plakaten und in Social-Media-Kanälen – jeweils im Look der adressierten Partei oder Firma – unterstützen die Forderung: „Helfen Sie uns. Damit selbständige Experten weiter arbeiten können.“
Wirtschaftswissenschaftler wie Prof. Dr. Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft Köln) unterstützen diese Initiative der deutschen Personalwirtschaft. Und damit die selbständigen Experten, die für den Standort Deutschland zentrale Erfolgsfaktoren sind.
Sie alle sind gegen ein Gesetz, das keiner will. Und schon gar nicht die, für die es angeblich gar nicht gemacht wird, die aber durch die falsche Gestaltung des Gesetzes plötzlich betroffen werden. Schlechter kann eine moderne Arbeitsmarktpolitik nicht für Deutschland sein.
Dr. Andreas Koch hat gestern eine Online-Petition mit dem Titel §611a BGB – Andrea Nahles erwägt Berufsverbot für IT-Freiberufler auf der Plattform change.org gestartet. Dabei handelt es sich um mehr als ein reines Voting, also das Sammeln von Stimmen. Die Plattform arbeitet auf internationaler Ebene und konnte schon viele Erfolge verzeichnen. Die Ergebnisse finden Gehör bei Medien und Politikern.
Um auch an der Petition, die an den deutschen Bundestag gerichtet ist, gegen das Berufsverbot für IT-Freiberufler teilzunehmen, rufen Sie einfach folgenden Link auf und unterzeichnen diese online.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png00DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2016-02-10 13:18:222021-11-16 17:16:59Online Petition gegen den geplanten §611a BGB
Die Folgen des Referentenentwurfs für Selbständige, Freiberufler und Auftraggeber Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter dem 16.11.2015 den lang angekündigten Gesetzesentwurf[1] zur Reglementierung von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen und Leiharbeitsverhältnissen einzudämmen, Scheinselbständigkeit sowie die Ausbeutung von Beschäftigten durch entsprechende Vertragsgestaltungen zu verhindern – dies sind die ehrenvollen Ziele des Koalitionsvertrages der Bundesregierung.
Zweifelsfrei ist eine gesetzliche Regelung die Rechtsicherheit und -klarheit bringt, dringend geboten. Das grundsätzliche Vorhaben ist somit äußerst lobenswert und sinnvoll. Der Referentenentwurf hält jedoch in keiner Weise, was er verspricht. Man wird sagen müssen: Problem erkannt – Problem nicht gebannt.
A ist Freelancer und arbeitet momentan nur für den Auftraggeber X. Er unterstützt diesen bei der Umstellung auf eine neue Datenbank. Es gibt grob spezifizierte Anforderungen, vieles wird tagesaktuell entschieden. Häufig arbeitet A von zu Hause aus. Er muss jedoch auch vor Ort mit dem System seines Auftraggebers arbeiten. Dazu stimmt er sich auch mit den Arbeitnehmern des X ab. Und schon ist er mittendrin im Thema Scheinselbständigkeit.
Die Brisanz des Themas Scheinselbständigkeit ist in den letzten Jahren immer weiter angewachsen. Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Wortwahl von Politikern, Gewerkschaftsfunktionären und Sachbearbeitern ist es mittlerweile fast üblich, eine Gleichstellung der Begriffe zu verwenden. Ein Soloselbständiger ist also per se ein Scheinselbständiger.
Ähnliches findet sich in der Literatur, so wird der Scheinselbständige auch der „sogenannte neue Selbständige“[2] genannt, ohne eine weitere Differenzierung vorzunehmen. Die Diskussion wird befeuert durch die rigorosen und teilweise sehr undifferenzierten Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren. Der Begriff des Arbeitnehmers[3] ist gesetzlich nicht normiert. Dazu gibt es auch noch den arbeitnehmerähnlichen Selbständigen[3].
2. Differenzierung durch gesetzliche Regelungen
Um eine Differenzierung von Arbeitsverhältnissen und Dienst-/Werkverträgen zu erleichtern, wurde im Referentenentwurf § 611a BGB-E[4] geschaffen. Diese Regelung ist für die Selbständigen, Freiberufler und Auftraggeber relevant, da sie Transparenz und Rechtssicherheit auch beim Thema Scheinselbständigkeit verspricht.
Leider wird auch dieses Versprechen nicht eingelöst. Die völlig missglückte Umsetzung des Vorhabens führt zu einer Einschränkung bis hin zur vollständigen Vernichtung von Geschäftsmodellen. Die sich bereits abzeichnenden Tendenzen der pauschalen Verurteilung einer Scheinselbständigkeit werden fortgeführt und verstärkt. Jeder Soloselbständige steht nunmehr erst recht unter dem Generalverdacht der Scheinselbständigkeit. Zudem wird der Anschein erweckt, dass jeder Unternehmer offenbar nur das Ziel hat, durch Scheinselbständigkeit Arbeitsverhältnisse zu vermeiden.
Als Allheilmittel wird der Kriterienkatalog eingeführt.[5] Die Kriterien stammen aus der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen im Statusfeststellungsverfahren des Deutschen Rentenversicherung Bund. Es handelt sich stets um Einzelfallbetrachtungen. Aus diesen verschiedenen Prüfungskonstellationen sind – scheinbar wahllos – einige Kriterien herausgegriffen worden, denen in künftigen Bewertungen erhöhte Bedeutung zugemessen werden soll. Diese „wertende Gesamtbetrachtung“ stellt jedoch nichts anderes als eine Prüfung des Einzelfalls dar. Damit kann der Kriterienkatalog keinesfalls abschließend sein.
Mit dieser Art der Prüfung wird das Gegenteil des gewünschten Ergebnisses zur Schaffung von Rechtssicherheit und Klarheit erreicht. Durch die Auswahl von ungeeigneten Kriterien, die Vermischung von Begrifflichkeiten und die einseitige Betrachtung des Themas kommt es zu einer weiteren Verunsicherung von Endkunden und Vermittlern bis hin zur Existenzbedrohung für den Selbständigen.
Wird dieser Entwurf Realität, macht der Wirtschaftsstandort Deutschland nur eines und zwar einen kräftigen Schritt zurück. An den Anforderungen, die im Zuge der zeitgemäßen Arbeitsmodelle benötigt werden, geht das Gesetz vollständig vorbei. Der Bedarf an spezialisierten hoch- und höchstqualifizierten Wissensarbeitern nimmt ständig zu. Die Auslagerung und die Möglichkeit des Zukaufs ganz spezieller Wissensprofis wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bestimmen. Diese Entwicklung wird weder gewürdigt noch bedacht.
3. Akuter Handlungsbedarf?
Es bleibt die Fragestellung nach dem: Was nun? Wie muss die Praxis auf den Gesetzesentwurf reagieren? Sind bereits jetzt, spezielle Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen? Müssen aktuelle Geschäftsmodelle an den Gesetzesentwurf angepasst werden? Werden Spezialisten oder Schulungsmaßnahmen für die Vorbereitung benötigt?
Zunächst gibt es einen ersten Fingerzeig durch die Aussage der Bundeskanzlerin vom 24.11.2015, die anlässlich der Jahresversammlung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bereits ankündigte, dass der Gesetzesentwurf zu weit gehe und in dieser Form nicht kommen wird.[6] Auch der Aufschrei der Arbeitgeber[6]- und Interessenverbänden sowie die juristische Beurteilung sind deutlich und dürften von der Politik nicht ignoriert werden.
Aus diesem Grund muss vor kopfloser Panikmache gewarnt werden. Kostenpflichtige Angebote für spezielle Seminare, Schulungen etc. pp., um sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten, sollten kritisch geprüft werden. Hier tummeln sich eine Menge Trittbrettfahrer, die mit der Unsicherheit Geld verdienen wollen. Momentan sollte davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Regelung nicht in der vorgelegten Form erscheinen wird. Die Entwicklung muss jedoch im Blick behalten werden.
Für die Praxis eines jeden Selbständigen, Freiberuflers und auch Auftraggebers ändert sich – wie oben dargestellt – vorerst nichts. Bereits jetzt werden unter anderem die Kriterien des Gesetzesentwurfs angewendet, wenn es um die Überprüfung von Feststellungen zu Beschäftigungsverhältnissen geht. Folglich sei jeder Beteiligte gehalten, sich mit den bestehenden Prüfkriterien und deren Umsetzung/Vermeidung genauestens auseinanderzusetzen.
4. Fazit
Es wurde ein völlig unzulänglicher Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Brisanz des Themas Scheinselbständigkeit weiter befeuert. Der Gesetzgeber ist nun dringend aufgefordert, nachzubessern. Des Weiteren kann nur jeder Betroffene/Selbständige aufgerufen werden, sich zu organisieren und Aktionen/Verbände zu unterstützen, die sich für eine sachgerechte Umsetzung einsetzen.
[1] Quelle: Referentenentwurf des BMAS vom 16.11.2015
ist, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit von einem anderen (Arbeitgeber) zur fremdbestimmten Arbeitsleistung gegen Vergütung verpflichtet ist.[7]
Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Person, die
a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist[8]
[4] § 611 a BGB[9]
“Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag
(1) Handelt es sich bei den aufgrund eines Vertrages zugesagten Leistungen um Arbeitsleistungen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Arbeitsleistungen erbringt, wer Dienste erbringt und dabei in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt. Wenn der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung einander widersprechen, ist für die rechtliche Einordnung des Vertrages die tatsächliche Durchführung maßgebend.
(2) Für die Feststellung, ob jemand in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Für diese Gesamtbetrachtung ist insbesondere maßgeblich, ob jemand
a) nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,
b) die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt,
c) zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt,
d) die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,
e) ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist,
f) keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen,
g) Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,
h) für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr leistet.
(3) Das Bestehen eines Arbeitsvertrages wird widerleglich vermutet, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch insoweit das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt hat
[5] Einen entsprechenden Versuch gab es bereits im Jahr 1999 mit § 7 Abs. 4 SGB IV dieser wurde zunächst nachgebessert und im Jahr 2003 aufgrund anhaltender Kritik wieder abgeschafft.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png00DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2016-01-31 14:15:062021-11-16 17:18:49Das Ende der Scheinselbständigkeit?