DBITS e.V.
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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Gründung eines SAP Arbeitskreises

Archiv

Viele IT-Selbständige sind im SAP-Umfeld zu Hause. Innerhalb des DBITS wurde der Wunsch nach einem SAP-Arbeitskreis immer wieder geäußert. Aus diesem Grunde unternehmen wir jetzt die Gründung eines solchen SAP-Arbeitskreises im DBITS e.V. Dazu sind herzlich alle IT-Selbständigen eingeladen, die im SAP Bereich arbeiten (wollen).

Am 18.03.2017 um 11:00 Uhr findet in Frankfurt am Main die Kick-Off Veranstaltung statt. Wir haben wieder einen Raum im Hotel Monopol, gegenüber vom Hauptbahnhof, reserviert.

Das Ziel dieser Kick-Off Veranstaltung ist:

  • Beschluss einer Agenda, Besetzung der Verantwortlichkeiten
  • Gegenseitiges Kennenlernen und Vernetzung für spätere Auftragsgewinnung, Akquise Unterstützung
  • Gemeinsam erkennen, wo der Markt hingeht, was wird Flop, Hype oder Top sein, wie ist er und wohin wird sich der Marktpreis wahrscheinlich entwickeln
  • Schulungs- und Weiterbildungsbedarf ermitteln. Beschluss, welche Schulungen wann (Freelancer freundliche Zeiten?) und wie ( preiswerte ‘inhouse’, ?) organisiert werden sollen
  • Beschluss, ob und wie (Plattform, System, Verteiler) die Vernetzung, gegenseitige Unterstützung und Hilfe etabliert werden sollen
  • Beschluss, ob einzelne oder gemeinsame SAP System(e) für Schulung, Entwicklung und Demonstration und in welcher Form zur Verfügung gestellt werden sollen
  • Festlegung weiterer Termine und Art der Zusammenarbeit

Interessierte Mitglieder, aber natürlich auch Gäste sind herzlich eingeladen! Damit wir die Planung finalisieren können, benötigen wir auch dieses Mal wieder Ihre Anmeldung! Bis zum 23.02.2017 sind wir gehalten dem Tagungshotel die endgültige Teilnehmerzahl zu melden. Bitte daher eine E-Mail an unser Backoffice. Wir  berechnen eine Kostenbeteiligung von 30,00 Euro für Gäste. Für Mitglieder beläuft sich der Kostenbeitrag auf 20,00 Euro. Aus den Einnahmen bilden wir ein Arbeitskreis-Budget. Die Beträge verstehen sich zzgl. MwSt. Wie immer gibt es eine Rechnung für Ihre Unterlagen.

Der Arbeitskreis wird von Uwe Neubürger koordiniert. Fragen und Anregungen nimmt er gern unter SAP@dbits.it entgegen.

31. Dezember 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-12-31 11:47:092021-11-16 16:55:34Gründung eines SAP Arbeitskreises

Computerwoche – IT-Freiberuflerstudie 2017

Marktbeobachtung

Anfang November wurde der DBITS von der Redaktion der Computerwoche kontaktiert und zur Teilnahme an der Entwicklung der IT-Freiberuflerstudie 2017 eingeladen. Ein Team von 6 DBITS-Mitgliedern hat in den letzten Wochen an der inhaltlichen Erarbeitung des Online-Fragebogens mitgearbeitet. Unsere Vorschläge wurden beinahe ausnahmslos umgesetzt. Wir freuen uns, dass der DBITS sich an dieser Stelle im Sinne der Selbständigen in der IT einbringen konnte.

Nun möchten wir alle Mitglieder des DBITS dazu aufrufen, an der Studie teilzunehmen. So können wir alle dazu beitragen ein repräsentatives Bild der Selbständigen in der IT zu zeichnen.

Zur IT-Freiberuflerstudie 2017…

Sobald die Resultate vorliegen, hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, sich die Studie herunterzuladen. Dazu muss am Ende der Befragung die eigene E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Diese wird getrennt von den übrigen Ergebnissen der Studie gespeichert und ausschließlich für die Benachrichtigungsmail verwendet. Die Studie selbst erfolgt anonym.

Der DBITS wird für jede Teilnahme aus seinen Reihen eine Spende von 5 Euro an den wünschdirwas e.V. leisten. Der wünschdirwas e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Herzenswünsche von schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen zu erfüllen.

Projektwirtschaft im Wandel

Die IT-Freiberuflerstudie erscheint regelmäßig seit dem Jahr 2010. Ein Teil der darin enthaltenen Fragen haben immer den gleichen Inhalt. Auf diese Weise soll die Entwicklung von Trends sichtbar gemacht werden. Da sich die Projektwirtschaft aber einem stetigen Wandel unterzieht, müssen gelegentlich auch neue Fragestellungen in den Fokus rücken. So sind auf Anregung der DBITS-Arbeitsgruppe, beispielsweise Fragen nach der Einschätzung der Endkunden/Auftraggeber hinsichtlich der Marktentwicklung in den unterschiedlichen IT-Bereichen und Projektkategorien, aufgenommen worden.

Wir wissen alle, dass es in Bezug auf das Thema Scheinselbständigkeit nach wie vor große Unterschiede zum Verständnis des Themas gibt. Daher schlugen wir vor, die Endkunden erläutern zu lassen, welche Merkmals sie als relevant erachten um einen Scheinselbständigen von einem Selbständigen zu unterscheiden. Wir versprechen uns davon ggf. einen Ansatz zu erhalten, in welcher Form weitere gezielte Informationen den Endkunden angeboten werden können.

Korrektes Wording und Erweiterung des Fragenkatalogs

Neben der Aufnahme zusätzlicher Fragen konnten wir anregen, dass für Selbständige nicht (mehr) geeignete Fragen entfernt oder in ihrer Formulierung so angepasst wurden, dass sie den heutigen Anforderungen gerecht werden. Neben den Fragestellungen an sich, war uns auch insbesondere die Verwendung eines korrekten Wordings im Zusammenhang mit der Selbständigkeit in der IT wichtig. In diesem Kontext wurden alle unsere Vorschläge umgesetzt.

Die Arbeit an dem Online-Fragebogen wurde in Kooperation mit anderen Partnern der Studie und der Redaktion der Computerwoche ausgeführt, die letztendlich auch die Verantwortung für den Inhalt trägt. Zusammenfassend können wir sagen, dass das Ergebnis zufriedenstellend ist und die Kooperation zwar arbeitsintensiv aber sinnvoll war. Seit Mitte dieser Woche ist die Studie “im Feld”. Wir sind sehr gespannt auf das Ergebnis!

16. Dezember 2016/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-12-16 17:28:472021-11-16 17:07:36Computerwoche – IT-Freiberuflerstudie 2017

Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates* – IT-Experten nicht Ziel der Gesetze zur Arbeitsmarktregulierung

Scheinselbständigkeit

Die Anstrengungen haben sich gelohnt! Die neue Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und  Dienst- und Werkverträgen, welche am  01. April 2017 in Kraft tritt,  soll das Projektgeschäft – und damit den Einsatz von externen  IT-Experten, hochqualifizierte Unternehmensberater und Interimsmanager – nicht einschränken!

Die in den vergangenen Monaten deutlich spürbare Verunsicherung – insbesondere durch den ersten Gesetzesentwurf aus dem November 2015, ausgelöst – ist nicht mehr begründet. Grund dafür ist die eindeutige Feststellung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dass die neuen Arbeitsmarktgesetzte keinen Schaden in der Projektwirtschaft auslösen dürfen. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es hierzu:

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Dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen…

[…] Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien. Auch für solche Einsätze und für die Tätigkeit von Beratern sollen die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkleistungen auf der einen und Arbeitnehmerüberlassung auf der anderen Seite weiterhin zur Anwendung kommen. Dabei solle zum Beispiel eine für die Tätigkeit eines Beraters typische Bindung hinsichtlich des Arbeitsorts an eine Tätigkeit im Betrieb des beratenen Unternehmens allein regelmäßig keine persönliche Abhängigkeit gegenüber letzterem begründen (vgl. Bundesarbeitsgericht, 11.08.2015 – 9 AZR 98/14). Vielmehr solle nach dem Verständnis der Ausschussmehrheit entsprechend der bisherigen Praxis eine wertende Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, ob unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolge. […]

Eine gute Nachricht für die Betroffenen – aber auch für die deutsche Wirtschaft

Dies ist “eine gute Nachricht für die Betroffenen – aber auch für die deutsche Wirtschaft”, findet auch  Professor Martin Henssler, Rechtswissenschaftler der Universität zu Köln und merkt an.: “Die Politik hat verstanden, dass ein Gesetz auch Marktrealität abbilden muss.”

Dennoch bleibt auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes noch viel zu tun. Trotz des klaren und eindeutigen Bekenntnisses des Gesetzgebers zum Projektgeschäft kodifiziert der neue § 611a BGB lediglich den derzeitigen Status Quo, indem er die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre nun in einem Gesetz manifestiert.

Ziel muss es daher jetzt sein – anknüpfend an das Bekenntnis der Politik – weiterhin für mehr Planungs- und Rechtssicherheit der Solo-Selbständigen zu kämpfen. Nach wie vor steht die Einzelfallprüfung der DRV im Raum und Rechtssicherheit anhand konkreter, einfach zu prüfender Positivkriterien durch die eindeutig definiert ist, wer ein echter Solo-Selbständiger ist und wer nicht, ist nicht gegeben. Verstößt ein Solo-Selbständiger also gegen die Prinzipien des selbständigen Auftretens, läuft er nach wie vor Gefahr im Zuge einer DRV-Prüfung als Scheinselbständiger eingestuft zu werden.

Dennoch verdient der erreichte Konsens im politischen Berlin sehr hohe Anerkennung. Die Politik hat begriffen, dass das Projektgeschäft und der Einsatz von hochqualifizierten Experten eine wichtige Komponente für die Aufrechterhaltung bzw. Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist und dass eine Arbeitsmarktregulierung einer Differenzierung zwischen den beteiligten Gruppen bedarf. Das ist neu und außerordentlich wichtig für die weiteren Schritte zum Erreichen von rechtssicheren Voraussetzungen für die Solo-Selbständigkeit!

Vergleichen wir das Verständnis der Politik für unsere Branche, wie es noch im Jahre 2015 nahezu durchgängig anzutreffen war mit der heutigen Situation, kommen wir nicht umhin festzustellen, dass (sehr) viel erreicht wurde.

Demokratie bedeutet immer Kompromiss

Demokratie basiert auf dem Eingehen von Kompromissen. Das neue Gesetz zur Regulierung des Arbeitsmarktes wurde im Wesentlichen mit Blick auf die selbständig Tätigen geschaffen, die durch die vielerorts missbräuchlich gelebte Praxis stark benachteiligt wurden und insbesondere in Hinblick auf ihre Einkünfte, nicht in der Lage waren, als Selbständige zu angemessenen Bedingungen auf dem Markt zu bestehen. Bisher schien es so, als sollen die Freiberufler ebenfalls mitreguliert oder aber Kollateralschäden zumindest in Kauf genommen werden. Jetzt wurde zum ersten Mal schriftlich festgehalten, dass es tatsächlich um die prekären Werkvertragskonstrukte geht. Dieser wichtige (Teil-)Erfolg muss nun weiter in der Förderung eines differenzierten Verständnisses der heterogenen Gruppe der Selbständigen und zu der Förderung von Rechtssicherheit führen.

Ende 2015 stand das Geschäftsmodell vieler selbständiger IT-Experten quasi vor dem Aus. Die vorgesehenen Gesetze, insbesondere der Negativ-Kriterienkatalog des §611a BGB, kamen einem Berufsverbot gleich. Es kann behauptet werden, dass Politik und Gewerkschaften jeden Solo-Selbständigen als sozialen Härtefall betrachtet oder zumindest, Ihren Zwecken dienlich, entsprechend dargestellt haben.

Der Spagat zwischen den steigenden Anforderungen des globalisierten Marktes nach Flexibilität, Mobilität und Innovation auf der einen Seite und der rückwärtsgerichteten Sehnsucht nach der „guten alten Zeit“, in der es Arbeitgeber und Regierung gab, die die Geschicke der Arbeitnehmerschaft lenkten und in der die Gewerkschaften als Vermittler zwischen diesen Gruppen ihre Daseinsberechtigung hatten, auf der anderen Seite – ist unmöglich zu bewerkstelligen und demzufolge auch nicht gelungen. Immerhin können wir aber feststellen, dass die Politik durch den gemeinsamen Einsatz von Verbänden wie dem DBITS , der DDIM, der ADESW und vielen anderen gelernt hat, dass es sich bei den selbständigen (IT-)Experten nicht um die zuvor genannte schutzbedürftige Gruppe von Selbständigen handelt. Im Hinblick auf eine rechtsichere Marktsituation ist diese differenzierte Sichtweise unbedingt weiter zu verstärken.

§ 611a BGB, Fassung vom 19.10.2016


Arbeitsvertrag

 (1) den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Scheinselbständigkeit


Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064

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Solo-Selbständigkeit hat wieder Zukunft

In Verbindung mit den Diskussionen der vergangenen Monate haben sich auch positive Aspekte in der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und selbständigen Experten entwickelt.

Das Bewusstsein und die Fokussierung auf den eigenen Status vieler Selbständiger wurden geschärft. Die selbständigen IT-Experten und deren Auftraggeber gehen oft deutlich zielgerichteter miteinander um, als es in den Jahren davor der Fall war. Die gemeinsame Arbeit an einem gemeinsamen Ziel ist häufig etwas distanzierter, gleichzeitiger aber auch intensiver geworden, was zur Folge hat, dass die Expertise des IT-Experten, der explizit für die Lösung einer speziellen Aufgabe hinzugezogen wurde, einen höheren Stellenwert erhalten hat.

Die Selbständigen Experten ihrerseits haben Reflexionen hinsichtlich ihres Status und Wertes auf dem deutschen Arbeitsmarkt angestellt und für sich selbst neue Perspektiven entdeckt. Diese hatten bei einigen zur Folge, dass sie sich fachlich spezialisiert, mehr dem internationalen Markt zugewendet haben oder aber zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Festanstellung für sie persönlich die bessere Option sei.

Die selbständigen IT-Experten sollten auf jeden Fall fortfahren, ihre Arbeit für und bei ihren Kunden gemäß ihrem Status klar definiert auszuüben. In diesem Zusammenhang hat das Fact Sheet für IT-Selbständige, für unsere Mitglieder in unserem Mitgliederbereich zu finden, nach wie vor Bedeutung und sollte immer wieder herangezogen werden.

Das Ziel endgültiger Rechtssicherheit, ohne ggf. eine aufwendige DRV-Prüfung des Einzelfalles durchlaufen zu müssen, darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Denn trotz der Zugeständnisse in Bezug auf das Projektgeschäft handelt es sich bei den ab April 2017 gültigen Gesetzen zur Regulierung des Arbeitsmarktes bei Weitem nicht um einen Freibrief für die Solo-Selbständigkeit. Mit Unterstützung aus den Reihen des Ausschusses für Arbeit und Sozialen, beispielsweise von Albert Stegemann (CDU/CSU) ist zu rechnen. Jedenfalls wird für alle Beteiligte, sowohl für die Auftraggeber als auch die Selbständigen, ab jetzt wieder ein klares und eher unbelastetes Vertragsverhältnis, befreit von der Angst, mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten, möglich sein.

*Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates – Zitat von Carlos Frischmuth – http://www.computerwoche.de/a/neue-arbeitsmarkt-gesetze-betreffen-it-freiberufler-nicht,3325845

2. November 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-11-02 20:04:022021-11-16 16:56:37Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates* – IT-Experten nicht Ziel der Gesetze zur Arbeitsmarktregulierung

Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0

Altersvorsorge

Am 18. Oktober 2016 fand im Rahmen des „Themenlabor Arbeiten 4.0“ ein “Dialog mit (Solo-)Selbständigen, Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen” in den Räumen des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (BMAS) statt.  In den Dialog, der immerhin schon seit April 2015 stattfindet, wurden zum ersten Mal die Selbständigen einbezogen. Insgesamt war es eine hochinteressante Veranstaltung. Bedauerlich ist nur der relativ späte Zeitpunkt, wenn wir berücksichtigen, dass das Gesamtkonzept des Ministeriums schon Ende November, also knapp 6 Wochen später, der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. 

Der DBITS war durch Kerstin Tammling, Rechtsanwältin Stefanie Ebeling und Youssef El-Hourani vertreten.

Die Moderation wurde von Hanno Burmester, externer Berater des BMAS, vorgenommen. Schätzungsweise 200 – 300 Teilnehmer waren erschienen. Eine kurze Befragung zur Zugehörigkeit zu den den Gruppen, Vermittler, Verbände und Selbständige ergab, dass die meisten Teilnehmer aus den Reihen der Selbständigen kamen.

Begrüßung durch Frau Nahles und Vorschläge der Gewerkschaften

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles begrüßte die Teilnehmer. Sie brachte Ihre Sorge um das Wohl der (Solo-)Selbständigen in Bezug auf die soziale Absicherung zum Ausdruck. Dabei unterstrich sie aber auch, dass die selbständige Arbeit nachvollziehbar und förderungswürdig sei. In diesem Zusammenhang verglich sie den Drang Dinge ausprobieren zu wollen, Rückschläge einzustecken und auch zu scheitern mit den Versuchen Ihrer kleinen Tochter die Welt zu entdecken. Sie unterstrich, dass das “sich-Ausprobieren” zur Entwicklung dazugehöre, an bestimmten Punkten aber die helfende Hand erfordere. Frau Nahles ist der Ansicht, dass Selbständige einer verbesserte Vertretung ihrer (der Selbständigen) Interessen bedürfen. Diese sei am besten durch die Gewerkschaften zu leisten. Von einer Pflichtmitgliedschaft für Selbständige in einer Gewerkschaft sprach Frau Nahles (noch) nicht.

Dr. Karin Schulze Buschoff vom WSI (ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung, dem Förderungswerk des DGB) stellte ihre Reformvorschläge zur sozialen Sicherung der Solo-Selbstständigen in Deutschland vor. Ihr Fokus liegt auf der Ausweitung der staatlichen Rentenversicherung auf alle Selbstständigen. Dabei konzentriert sich Frau Schulze Buschoff aber nicht nur auf die Altersvorsorge, sondern auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, sowie den Mutterschutz. Ihren Vorschlägen zur Folge soll eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten angestrebt werden um Sicherungslücken aufgrund wechselhafter Erwerbsbiografien zu vermeiden. Des Weiteren sieht Frau Schulze Buschoff Reformbedarf hinsichtlich der Förderung der Existenzgründungen, des Arbeits- und Tarifrechts (Stichwort: Mindestlohn), des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Mitbestimmung.

Selbständige kommen zu Wort

Zu Worte kamen 3 Selbständige und ein Vertreter einer Genossenschaft. Während die 3 Selbständigen interessante Einblicke in Ihr Marktsegment boten (Lektorat, IT und Design) nutzte der Genossenschaftsvertreter seine Redezeit vorwiegend für die Eigenwerbung und das Bashing von etablierten Vermittlerfirmen.

Nach dem Mittagessen gab es einen, leider viel zu kurzen, Zeitraum für Themenworkshops.

  1. Workshop: „Alterssicherung“
  2. Workshop: „Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung, Qualifizierung und Weiterbildung“
  3. Workshop: „Gemeinsame Interessenvertretung und gerechte Vergütung“

Wir möchten an dieser Stelle lediglich auf den 1. Workshop “Alterssicherung” eingehen. Die Workshops fanden parallel zueinander statt. Zur Verfügung standen 1,5 Stunden. Jeder Workshop mit 2 Vorträgen von geladenen Referenten. Demzufolge war nicht wirklich viel Raum für den Gedankenaustausch.

Der Workshop “Alterssicherung” war stark frequentiert. Die Teilnehmer wurden in 3 Gruppen aufgeteilt, um sich mit unterschiedlichen Fragestellungen zum Thema Altersvorsorge auseinander zu setzen.

  • Diskussionsgruppe A – Vorsorgepflicht, Versicherungspflicht, Status Quo
  • Diskussionsgruppe B – Beiträge, Beitragbemessung, Leistungsumfang
  • Diskussionsgruppe C – Erwerbsbiografien, Sonderregelungen

In den einzelnen Gruppen wurde angeregt diskutiert und die Ergebnisse am Ende allen Workshopteilnehmern vorgetragen.

Die Ergebnisse sind in das inzwischen publizierte Weißbuch Arbeiten 4.0 eingeflossen. Immerhin wird den Selbständigen ein ganzes Kapitel (4.7 SELBSTSTÄNDIGKEIT: FREIHEIT FÖRDERN UND ABSICHERN) gewidmet.

Arbeiten 4.0


Weißbuch Arbeiten 4.0

Stand November 2016

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Abschluss und Aussichten

Die Veranstaltung wurde durch Benjamin Mikfeld, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, abgeschlossen. Herr Mikfeld war selbst einmal für einen Zeitraum von 2 Jahren selbständig als Projektmanager tätig, hat dann aber für sich festgestellt, dass diese Beschäftigungsform nicht passend war. Aus den Ergebnissen der Diskussionsgruppen hatte er mitgenommen, dass die Sozialversicherungssysteme in ihrer bestehenden Form nicht wirklich zu der Realität der Selbständigen passen. Die Arbeitsergebnisse sollen beim Verfassen des Weißbuches Arbeiten 4.0 berücksichtigt werden.

Zusammenfassend wurde deutlich, dass bei den Verantwortlichen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auch den Gewerkschaften keine realistische Vorstellung darüber besteht, wie sich die Realität eines Selbständigen darstellt. Auch die Vielschichtigkeit dieser Erwerbsform wurde nicht erfasst. So wird beispielsweise nicht zwischen Selbständigkeit als Haupterwerbsform oder in Nebenbeschäftigung differenziert. Auch dass sich die Selbständigkeit je nach Branche und Beruf vollkommen anders darstellt wurde nicht wirklich erfasst. Ein Selbständiger, insbesondere ein Solo-Selbständiger, ist demnach per se schutzbedürftig. Deutlich wurde dies insbesondere bei der Diskussion um Tarifverträge für Selbständige und gemeinsame Interessenvertretung (durch die Gewerkschaften). 

Arbeiten 4.0


Diskussionsthemen

18.10.2016

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30. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-30 10:36:532021-10-21 17:21:11Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0

Alterseinkünftegesetz – Aufbau der Altersvorsorge

Altersvorsorge

Im Zuge der derzeitigen Diskussionen um die Beitragspflicht zur Deutschen Rentenversicherung für Solo-Selbständige möchten wir einige Informationen zusammenstellen. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Beiträge zu diesem Themenkreis weder ein Angebot, noch Werbung für den Kauf oder Verkauf bestimmter Produkte darstellen. Die enthaltenen Informationen wurden mit größt möglicher Sorgfalt zusammengestellt und beruhen auf allgemein zugänglichen Quellen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

Ihr Youssef El-Hourani.

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Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz ( AltEinkG) in Kraft getreten. Seither lässt sich die Altersvorsorge in drei Schichten einteilen.

Schicht 1 – Die Basisvorsorge

Einzahlungen sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich begünstigt – im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen zu versteuern. Es wird von einer “nachgelagerten Besteuerung” gesprochen. Welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben wird in einem separaten Beitrag erläutert.

Investitionsmöglichkeiten

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerke
  • Rürup-Rente
  • Beiträge zu Versorgungszwecken

Schicht 2: Kapitalgedeckte und betriebliche Altersvorsorge

Auch diese Form der Altersvorsorge wird staatlich gefördert. Mit direkten Zulagen und der Möglichkeit eines Sonderausgabenabzugs. Oder, bei der betrieblichen Altersvorsorge, durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Hier erfolgt die Einzahlung direkt aus dem Bruttogehalt, also steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegenzug sind die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.

Investitionsmöglichkeiten

  • „Riester-Rente“ (Zulagenförderung)
  • betriebliche Altersvorsorge, z.B. Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Entgeltumwandlung

Schicht 3: Sonstige Formen der privaten Altersvorsorge

Einzahlungen in diese Schicht werden aus bereits versteuertem Einkommen erbracht. Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen müssen nur mit dem verminderten Ertragsanteil versteuert werden. Bei einmaliger Kapitalauszahlung unterliegt i.d.R. nur die Hälfte der Erträge dem individuellen Einkommensteuersatz sofern das 62. Lebensjahr vollendet ist und die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre beträgt.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so fällt auf die gesamten Erträge Abgeltungssteuer an (25% + Soli + ggf. Kirchensteuer).

Investitionsmöglichkeiten

  • Private Rentenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • sonstige Formen der privaten Altersvorsorge
29. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-29 16:06:402021-10-21 17:21:21Alterseinkünftegesetz – Aufbau der Altersvorsorge

Wege der Altersvorsorge im Überblick

Altersvorsorge

An dieser Stelle ein Gegenüberstellung des 3-Schichten-Modells nach heutigem Stand. Es soll ein grober Überblick des Leistungsspektrums, sowie der steuerlichen Konsequenzen während der Ansparphase und in der Zeit der Inanspruchnahme gegeben werden.

Nicht berücksichtigt sind die privaten Möglichkeiten der Altersvorsorge, wie z.B. Immobilien zur Selbstnutzung oder  Vermietung.

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Steuerliche Regelungen während der Ansparphase

Basisvorsorge

  • 82% der Beiträge (in 2016) sind steuerlich abzugsfähig
  • Beiträge reduzieren Ihre Einkommensteuer
  • Pro Jahr erhöht sich der steuerliche Abzug um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die Beiträge voll abzugsfähig sind

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung: Für umgewandelte Beträge fällt keine Steuer an
  • Zulagenförderung: Förderung über Zulagen und Steuervorteile

Private Vorsorge

  • Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen

Verfügbarkeit

Basisvorsorge

  • Frühestens im Alter von 62 Jahren

Zusatzvorsorge

  • Frühestens im Alter von 62 Jahren

Private Vorsorge

  • Frei wählbar

Form der Verfügbarkeit

Basisvorsorge

  • Lebenslange Rente

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung: Wahlweise Rückzahlung als lebenslange Rente oder (steuerpflichtiges) Kapital.
  • Zulagenförderung: Als lebenslange Rente. Maximal 30% können als (steuerpflichtiges) Kapital ausbezahlt werden.

Private Vorsorge

  • Wahlweise als Rente oder als Kapital.
  • Bei Rückzahlung eines Kapitals nach dem 62. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren werden die Erträge nur zu 50% besteuert.

Hinterbliebenenversorgung

Basisvorsorge

  • Ehepartner
  • Partner aus eingetragener Lebenspartnerschaft
  • kindergeldberechtigte Kinder

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung:Ehe-/Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder
  • Zulagenförderung: Ehepartner

Private Vorsorge

  • Frei wählbar

Steuerliche Regelungen während der Rentenphase

Basisvorsorge

    Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

  • 2016: 72%
  • Ab 2040: 100%

Zusatzvorsorge

  • Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig

Private Vorsorge

  • Rentenzahlungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einer Rentenzahlung ab dem 65. Lebensjahr z.B. 18%.
29. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-29 16:02:572021-11-16 16:56:52Wege der Altersvorsorge im Überblick
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