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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer sein2 / Altersvorsorge

In der Kategorie “Altersvorsorge” geht es um die politischen Aspekte der Rentenversicherung. Artikel über Formen und Möglichkeiten der Alterssicherung der Alterssicherung werden in die Kategorie “Finanzielle Absicherung” einsortiert.

Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?

Altersvorsorge, DBITS-Info, IT-Freelancer-Finanzen

Für viele IT-Freelancer und Selbständige gehört das Thema zur eigenen Vorsorge für das Alter ab einem gewissen Lebensabschnitt zum Alltag. Jedoch ist die Finanz-Welt sehr komplex, denn für die Altersvorsorge stehen zahlreiche Optionen zur Auswahl. Diese reichen von Aktien, über Immobilien und Kryptowährungen bis hin zu Staatsanleihen, private Renten und Lebensversicherungen oder das klassische Sparbuch. Eine weitere Möglichkeit besteht in der gesetzlichen Rente als Altersvorsorge.

Infolgedessen könnten IT-Freelancer und Selbständige auf die Idee kommen, die eigenen Rentenbeiträge nachzuzahlen. Dafür empfehlen wir das folgende Video bei Focus. In diesem Video werden zahlreiche Fragen zum Thema freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung nachzahlen adressiert. Demnach existieren Situationen, wo sich die freiwillige Nachzahlung bei der deutschen Rentenversicherung lohnen kann.

Ein Extra-Tipp für Gründer und Gründerinnen: Bevor Sie mit ihrer Selbständigkeit starten, empfehlen wir – vorher – mit der deutschen Rentenversicherung (DRV) die Zeiten für Rentenkonto zu aktualisieren. Wie Sie dabei vorgehen können, finden Sie direkt bei der DRV.

Neue Bundesregierung will Pflicht zur Vorsorge

Die Pflicht zur Vorsorge für Selbständige bewegt die Politiker seit Jahren. Jetzt setzt die neue Bundesregierung als Ampel-Regierung dieses Thema fort wie die Wirtschaftswoche berichtet. Demzufolge müssen sich Selbständige und wir als IT-Freelancer bei diesem Thema sehr aufmerksam sein, denn dadurch entstehen weitere staatlich gelenkte Kosten für alle Selbständige.

Welche Pläne der Politik existieren zur Altersvorsorge­pflicht für Freelancer und Selbstständige?

Die Politik – auch die neue Bundesregierung – probiert seit Jahren ein Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler („Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“) zu realisieren. Aufgrund verschiedener Ereignisse verschob sich dieses Vorhaben immer wieder. Jedoch existiert bereits ein Eckpunktepapier vom Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Demnach würden ab 2024 die Bestimmungen aus diesem Eckpunktepapier gelten.

Zuerst müssen wir wissen, für wen dieses geplante Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler gilt. Nach aktuellem Stand betrifft diese alle Menschen, die noch nicht obligatorisch (z.B. nach §2 SGB VI) rentenversichert sind (zum Beispiel im Rahmen eines berufs­ständischen Versorgungs­werks).

Ebenfalls nach aktuellem Stand müssen entsprechend des Entwurfs alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren eine Wahl treffen zwischen:

  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt z. Bsp. für Ärzte, Anwälte).

Zu diesen Bestimmungen zählt auch, dass die Vorsorgeform insolvenz- und pfändungssicher sein muss. Zusätzlich muss sie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Das Grundsicherungsniveau liegt aktuell bei monatlich 800 EURO.

Altersvorsorge für Freelancer und Selbständige: Ein Plan hilft

Vor allem Freelancer und Selbständige müssen sehr weitsichtig bei der eigenen Altersvorsorge planen. Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir eine Altersvorsorge, die auf mehreren Säulen verteilt ist. Damit minimiert sich das Risiko eines Totalverlustes und infolgedessen der Verlust der eigenen Altersvorsorge.

Vorteile einer eigenen Renteneinzahlung

Der 1. Vorteil besteht darin, dass man – je nach Höhe von Umsatz und Gewinn – Einzahlungen in ein steuerlich anerkanntes Altervorsorge-Produkt vornimmt, was die eigene Steuerlast senkt. Um von diesem Vorteil zu profitieren, empfehlen wir ein Gespräch mit dem eigenen Steuerberater bzw. der eigenen Steuerberaterin.

Selbständigkeit birgt viele Höhen und Tiefen. Manchmal führen die Tiefen zu einer Insolvenz. Bezüglich dieses Aspekts besitzt die Einzahlung in ein insolvenzgeschützes Altersvorsorge-Produkt einen 2. Vorteil für Freelancer und Selbständige. Dementsprechend befindet sich die eigene Altersvorsorge mittels der deutschen Rentenversicherung in der Regel kaum in Gefahr.

Über den 3. Vorteil schrieben wir bereits. So kann die eigene Altersvorsorge auf vielen Säulen verteilt aufgebaut werden; d.h. die gesetzliche Rente könnte eine Säule darstellen. Mit der eigenen Renteneinzahlung verteilt man das Risiko des Verlustes auf mehrere Säulen. Dadurch wird die eigene Altersvorsorge tragfähiger und die Nächte ruhiger.

Rentenhöhe berechnen

Wer sich über die eigene Rentenhöhe näher informieren will, der kann dies mit Hilfe eines Rentenschätzer unter diesem Link ausrechnen. Damit ist sogar möglich herauszufinden, wie sich ein verändertes Einkommen auf die eigene Rente auswirken wird.

Dem Thema: „Altersvorsorge­pflicht für Selbst­ständige und Freiberufler“ widmet sich der folgende Artikel. Dieser Artikel behandelt auch dem Aspekt der Pläne zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige seitens der deutschen Politik. Demnach bergen diese Pläne zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige zahlreiche Änderungen, die sich finanziell auswirken.

Zur Berechnung der zukünftigen ungefähren Rente hilft auch zu wissen, wie sich die eigene Rentenlücke ausrechnen lässt. Dafür existiert die folgende Formel:

Rentenlücke = Aktuelles Nettogehalt – Gesetzliche Rente – Sozialabgaben

Damit Sie genaue Kenntnisse über die eigene Rentenlücke kennen, muss man den Rentenbescheid lesen können. Darauf geht dieser Artikel ein, um den Brief von der Rentenversicherung richtig zu lesen.

Arten der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Um den finanziellen Aspekt – sprich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2022 – fokussiert sich dieser Artikel: “Rentenversicherung für Freiberufler“. Darin werden neben zahlreichen Tipps für Freelancer und Selbständige auch auf den Regelbeitrag, den einkommensgerechten Beitrag und Mindestbetrag, den halben Regelbeitrag sowie die Riester-Rente als Rentenversicherung für Freiberufler eingegangen.

Wenn Sie Fragen zu diesem herausfordernden Thema besitzen, dann kontaktieren Sie uns umgehend. Wir probieren Ihnen Lösungen anzubieten, denn oft stecken die Fallstricke im Detail. Für uns IT-Freelancer ist das Thema Altersvorsorge­ ein wichtiges Thema, auch um die Zukunft von uns selbst und unseren Familien abzusichern.

10. Februar 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2017/01/finger-2573745_1920.jpg 1463 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-02-10 08:35:002023-05-15 10:16:47Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?

Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Altersvorsorge

Nicht erst seit die Große Koalition angekündigt hat, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen, sorgen echte Selbstständige für ihr Alter vor. Die meisten Selbständigen setzten dabei nicht nur auf eine Lösung, sondern bauen ihre Absicherung auf mehreren Säulen auf. 

Die Studie „Einkommenssituation und Altersvorsorge“1) des Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V in Zusammenarbeit mit dem Allensbach Institut belegen dies sehr anschaulich. Altersvorsorge von Selbständigen setzt sich z.B. aus staatlich geförderten Produkten (Rürup-Rente), anderen finanzwirtschaftliche Rentenversicherungen oder Immobilien und Wertpapiere/ Fonds zusammen. Es gibt aber für Selbstständige auch noch eine ganz andere Möglichkeit zur Absicherung: Die freiwillige gesetzliche Versicherung bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV).

Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung als zusätzliche Absicherung

Natürlich hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht gerade den Ruf im Alter viel Geld einzubringen, aber als zusätzliche Säule für die Altersvorsorge kann sie eine Option sein. Außerdem darf die aktuelle Lage in der anhaltenden Null-Zins Phase nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Zudem werden insbesondere Selbstständige explizit als Zielgruppe genannt und gemäß der Deutschen Rentenversicherung 2) gibt es nur wenige Ausnahmen, die einer freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen stehen. Weiterlesen

17. März 2019/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/insect-2884460_1920.jpg 1076 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2019-03-17 16:27:522021-11-16 15:17:23Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Altersvorsorge

Die Große Koalition hat angekündigt eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen. Mehrere Selbständigen-Verbände haben nun ein gemeinsames Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige veröffentlicht. Die Verbände sprechen sich für ein breites Spektrum an zusätzlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge, sogenannte „Opt-Outs“, aus und fordern eine flexible Lösung um einkommensstärkere und einkommensschwächere Jahre ausgleichen zu können.

Bisher gestalten Selbständige ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich. Während Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und für Beamte die Pensionsregelung gilt, sorgen Unternehmerinnen und Unternehmer privat vor. Das Spektrum der Anlageformen reicht dabei von Immobilien über Wertpapierfonds bis zu Versicherungen. Diese Vielfalt der Vorsorgemöglichkeiten möchten die Selbständigen-Verbände auch im Rahmen einer Altersvorsorgepflicht erhalten.

Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein

„Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nur dann hinnehmbar, wenn die Wahlfreiheit der Selbständigen wie sie für ihr Alter vorsorgen möglichst groß bleibt. Es ist beispielsweise vollkommen üblich, dass Handwerker Immobilien kaufen, in Eigenleistung renovieren und anschließend vermieten um damit im Alter abgesichert zu sein. Wenn das durch den Gesetzgeber nicht anerkannt würde, dann steht die Altersvorsorge von Millionen Selbständigen auf dem Spiel. Außerdem muss es eine Möglichkeit geben einkommensschwache Jahre, beispielsweise durch Ereignisse wie die Finanzkrise 2008, in einkommensstärkeren Jahren ausgleichen zu können“, sagt Ingolf F. Brauner vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V., der die Arbeit der Selbständigen-Verbände koordiniert hat.

Mit dem Nachweis der ausreichenden Altersvorsorge muss auch das Dauerthema Scheinselbständigkeit gelöst werden, meint Frank Bösemüller vom BDS Deutschland e.V.

„Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers war es durch Statusfeststellungsverfahren zu überprüfen, ob ein Selbständiger ausreichend sozial abgesichert ist. Mit dem Nachweis der Altersvorsorge und der Krankenversicherung muss abschließend anerkannt werden, dass dies erbracht ist“, so Bösemüller.

Ungeeignete Gesetze verhindern Selbständigkeit

Um für die Altersvorsorge auch genug Geld übrig zu haben, plädieren die Selbständigen-Verbände für eine angemessene Vergütung und nehmen dabei auch den Staat in die Pflicht. Hier würden die Selbständigen in Vergabeverfahren häufig in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen, um den Zuschlag zu erhalten, wodurch die Margen sehr gering seien. Bei den Heilmittelerbringern im Gesundheitswesen führten die zu geringen Vergütungssätze dazu, dass das Einkommen der selbständigen Praxisinhaber in diesem Bereich selbst bei bester Auslastung kaum ausreichen, um eine umfangreiche Altersvorsorge zu betreiben, so die Selbständigen-Verbände in ihrem Forderungspapier.

„Am Ende ist die Frage der Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht auch eine Frage, ob Existenzgründungen und Selbständigkeit in Deutschland weiter möglich bleiben. Eine ungeeignete Gesetzgebung würde zehntausende Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten, weil Menschen den Schritt in die Selbständigkeit nicht mehr wagen. Deshalb setzen wir darauf im Dialog mit der Politik eine kluge Lösung zu finden“, sagt Ingolf F. Brauner vom BDS Deutschland e.V.

Das Forderungspapier wurde erarbeitet und unterzeichnet von den Verbänden:

– Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
– Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
– Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. – Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland e.V.
– ISDV e.V.- Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
– asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
– DBITS – Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
– Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. – Vereinte Therapeuten e. V.
– Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
– VDB-Physiotherapieverband e.V. – Bundesverband
– LOGO Deutschland e.V.
– Interessengemeinschaft selbständiger LogopädInnen und SprachtherapeutInnen e.V.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Allensbachstudie zur Situation der IT-Selbständigen in Deutschland und hören sich den Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Alexander Müller im Deutschen Bundestag an.

Informationen zum Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Der Bund der Selbständigen Deutschland ist der Bundesverband der BDS-Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Außerdem hat sich die Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer in Bayern e.V. sowie der Bund der Selbständigen und Freiberufler – Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. dem Bund der Selbständigen angeschlossen. Der Bund der Selbständigen Deutschland vertritt die Anliegen von Selbständigen aus 11 Bundesländern. Er wurde 2011 gegründet mit dem Ziel, den branchenübergreifenden Anliegen von Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern in der Bundespolitik eine Stimme zu geben. Der BDS Deutschland steht der Mitgliedschaft anderer Landesverbände und Organisationen offen gegenüber, die die Werte und Ziele des selbständigen Mittelstands in Deutschland vertreten wissen wollen und die Förderung und Kooperation der Landesverbände untereinander als wesentliches Ziel sehen.

Ansprechpartner: Tim Wiedemann Referent für Politik und Kommunikation Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: 0179/5648760 E-Mail: tim.wiedemann@bds-rlp.de

Forderungspapier zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige als PDF

20. Oktober 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/save-4666418_1920.jpg 1280 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2018-10-20 17:16:232021-11-16 15:17:51Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Altersvorsorge für Selbständige – Gespräch mit den Grünen

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge für Selbständige ist seit einigen Monaten ein zentrales Thema in der Debatte um die erneute Rentenreform in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen Deutschland (BDS) und elf anderen Selbständigenverbänden, zu denen auch der DBITS e.V. zählt, wurde ein Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige verfasst und an alle Parteien versendet.

Foto: BDS Deutschland

Kontroverse Diskussion

Die Bundestagsabgeordneten Thomas Gambke und Markus Kurth (beide Bündnis 90 / Die Grünen) luden die Vertreter der Selbständigen zu einem Gespräch ein. Neben Liliana Gatterer, Frank Bösemüller, Tim Wiedemann (alle BDS) und Ingolf F. Brauner (mib), nahmen Markus Pohl (ISDV e.V.) und Kerstin Tammling (DBITS e.V.) an dem Gespräch teil.
Es wurde kontrovers diskutiert. Es gab Übereinstimmung zu grundsätzlichen Punkten, aber auch grundlegend unterschiedliche Positionen wurden vertreten. Man wolle einerseits soziale Absicherung für die Selbständigen schaffen, andererseits jedoch keine unnötige Bürokratie aufbauen, erklärten Gambke und Kurth den Selbständigenvertretern.

Freie Wahl der Altersvorsorge

Die Vertreter der Selbständigen sehen, ebenso wie die Politik, die Notwendigkeit der Altersvorsorge für alle Bundesbürger. Sie vertreten jedoch den Standpunkt, dass den Selbständigen die Wahl der Vorsorgeform überlassen bleiben muss. Eine Offenlegung, also der Nachweis, gegenüber den Auftraggebern, bezogen auf eine existierende Altersvorsorge lehnten die Selbständigen kategorisch ab. Ebenso eine separate Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialversicherungsabgaben. Diese ist Bestandteil der Honorarkalkulation und muss es auch bleiben.

Um die, auch von der Politik geforderte, eindeutige Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung zu erreichen, muss die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers erhalten bleiben. Ansonsten wird das Unternehmertum abgeschafft. Das kann nicht im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sein.

Beide Seiten beschlossen die Argumente der anderen Seite im Nachgang zu prüfen und weiter im Gespräch zu bleiben.

Abschaffung des Statusfeststellungsverfahrens

Das Thema Scheinselbständigkeit wurde ebenfalls angesprochen. Dabei verwiesen Dr. Thomas Gambke und Markus Kurth auf die kleine Anfrage der Grünen zum Statusfeststellungsverfahren der DRV (s. Kasten unten rechts). Man sehe, dass es hier Regelungsbedarf gebe, so Kurth. Ziel der Grünen sei es, das Statusfeststellungsverfahren zu vereinfachen. Die anwesenden Selbständigenvertreter hingegen betrachten das Verfahren als obsolet, insbesondere wenn Selbständige den Nachweis einer Altersversorgung erbringen. Auch zu diesem Thema vereinbarten beide Seiten weiter im Gespräch zu bleiben.

Bund der Selbständigen – BDS


Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige

Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige – PDF-Download

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Mit Sicherheit in die Selbständigkeit ‒ Für eine bessere Absicherung von Selbständigen

Mit Sicherheit in die Selbständigkeit – PDF-Download

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Kleine Anfrage – Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung

Kleine Anfrage Statusfeststellung – PDF-Download

10. April 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/buendnis-90-gruene_logo.png 1157 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-04-10 23:10:582021-10-21 15:48:42Altersvorsorge für Selbständige – Gespräch mit den Grünen

Rentenversicherungspflicht für IT-Selbständige

Altersvorsorge

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die DIW ECON GmbH [i] im Mai 2016 eine Kurzexpertise mit dem Titel „Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe“ publiziert [ii].

Der Forschungsbericht wurde für das Gesamtkonzept zur Alterssicherung des BMAS herangezogen [iii].

Es flossen Daten aus dem Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter und des sozioökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ein [iv].

Wesentliche Feststellungen des Forschungsberichts

In der Studie bzw. den Quellen wird zwischen Solo-Selbständigen und Selbständigen mit Arbeitnehmern unterschieden. Da insbesondere die Solo-Selbständigen im Fokus der neuerlichen Rentenreform stehen, folgen wir dieser Betrachtungsweise. Wie die Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen genau vorgenommen wurde, d. h. wieviel Angestellte (1 oder mehr als 1) ist nicht näher definiert.

Anzahl der Solo-Selbständigen

Die Gesamtzahl der Solo-Selbständigen belief sich gemäß des Forschungsberichtes im Jahre 2013 auf 2,37 Mio., im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei ca. 2,45 Mio. Die Differenz zwischen diesen Werten ist nicht nur dem Wechsel von Beschäftigungsformen zuzuschreiben, sondern auch den unterschiedlichen Bewertungsfaktoren geschuldet.

Einkommenssituation bei Solo-Selbständigen [v]

In der Studie wird der Begriff „Verdienst“ verwendet. Da die Angaben diesbezüglich von den Befragten selbst stammen, ist nicht ganz eindeutig, ob es sich um Angaben zu den Honoraren/Stunde handelt oder ob ggf. zusätzliche, den Auftraggebern in Rechnung gestellte, Kosten darin enthalten sind.

Bei den Solo-Selbständigen lag der durchschnittliche Stundenverdienst im Jahr 2014 bei 18,86 Euro brutto. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Arbeitnehmer zum Vergleich, lag bei 16,80 Euro.

Alterssicherung 2030+

Die gesetzliche Rente als starkes und verlässliches Fundament:

  • Haltelinie für dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent
  • Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045
  • Anpassung an den Wandel der Arbeitswelt durch umfassende Absicherung von Selbstständigen
  • Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung
  • Gleiche Renten in Ost und West

Die zusätzliche Altersvorsorge als echtes Plus für alle:

  • Tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Betriebe
  • Vereinfachte und transparentere Riester-Rente
  • Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Solidarrente als Anerkennung von Lebensleistung:

  • Garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung für langjährig Versicherte

Quelle: Broschüre zum Gesamtkonzept zur Altersabsicherung BMAS, Seite 3

Mehr als 70% der Solo-Selbständigen ohne verlässliche Altersvorsorge – Worauf basiert diese Erkenntnis?

Die Zahlen wurden den Ergebnissen des Mikrozensus von 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen. Auf Seite 53 (s. Box unten) des Fragebogens wurden folgende Fragen gestellt.

Frage 181: Falls Sie keine (Voll-)Rente aus Altersgründen beziehen: Waren Sie in der letzten Woche in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert?

Freiwillige Beantwortung

Frage 182: Haben Sie eine oder mehrere private Lebensversicherung-/en?

Frage 183: Falls Sie Lebensversicherung-/en haben: Wie hoch ist die Gesamtversicherungssumme?

Keine Berücksichtigung finden Vorsorgemodelle wie Immobilien, Aktien, Fonds, Rürup-Renten, Unternehmensbeteiligungen etc.

Quelle: Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des [vi]

Innerhalb der einzelnen Gruppen der Erwerbstätigen gibt es große Unterschiede hinsichtlich des Stundenverdienstes. Mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 5,43 Euro liegt die Gruppe der am wenigsten verdienenden Solo-Selbständigen rund 2 Euro hinter den am wenigsten verdienenden Angestellten zurück. Auch in den nächst höheren Verdienstgruppen liegen die Solo-Selbständigen etwa 1 bis 2 Euro hinter den Vergleichsgruppen der Angestellten. Erst in der Gruppe der am besten Verdienenden, dem sog. oberen Quartil, ist der Stundenverdienst der Solo-Selbständigen mit 43,00 Euro mehr als 13 Euro je Stunde höher, als in der Vergleichsgruppe der Angestellten (29,54 Euro). Es gibt also unter den in der Studie untersuchten Solo-Selbständigen eine kleinere Gruppe, die hohe Stundeneinkommen erzielt, während ein großer Teil recht schlecht abschneidet. Diese Erscheinung ist aber auch in den Gruppen der Selbständigen mit Angestellten und der angestellten Arbeitnehmer zu beobachten.

Vermögen von Solo-Selbständigen [vii]

Solo-Selbständige sind im Durchschnitt nicht arm. Sie sind zumindest deutlich vermögender als vergleichbare Angestellte.

Die Solo-Selbständigen kamen 2012 im Durchschnitt auf ein Nettovermögen von immerhin knapp 220.627 Euro – also dem Vermögen (insbesondere Betriebsvermögen, Immobilienvermögen, Aktien, Wertpapiere, Geldanlagen) nach Abzug von Schulden, etwa für Hypotheken oder sonstigen Krediten.

Solo-Selbständige verfügen angeblich über keine verlässliche Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt aus den Ergebnissen des Forschungsberichtes die Interpretation an, dass 71,5 % (3 von 4,2 Millionen) aller Selbständigen über keine verlässliche Altersvorsorge verfügen. Als „verlässlich“ gelten in diesem Fall ausschließlich regelmäßige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Lebensversicherung. Gemäß dieser Fragestellung wären dann wohl auch Bill Gates und viele der anderen Millionäre und Milliardäre von Altersarmut bedroht!

Wo stehen die Solo-Selbständigen der IT?

Bei der branchenübergreifenden Betrachtung der Solo-Selbständigen, die für den Forschungsbericht herangezogen wurden, kann festgestellt werden, dass eine enorme Spreizung hinsichtlich der Qualifikation besteht, die für die Ausübung der Berufe erforderlich ist. An einem Ende stehen eher einfache „Jobs“, am anderen Ende sehr qualifizierte und hochqualifizierte Tätigkeiten, wie es beispielsweise in der IT-Branche der Fall ist [viii].

Es ist anzunehmen, dass eine höhere Qualifikation mit entsprechend höherem Einkommen in Verbindung steht. Nur sehr wenige selbständige IT-Fachkräfte dürften überhaupt einen geringeren als den durchschnittlichen Bruttoverdienst von 43,00 Euro der Gruppe der am besten verdienenden Solo-Selbständigen erwirtschaften. Bei dem Qualifikationsniveau dieser Berufsgruppe ist auch nichts anderes zu erwarten.

Ungeklärte elementare Punkte für Solo-Selbständige im neuen Rentenkonzept

  • Wie hoch sollen die Beiträge für die Solo-Selbständigen sein? Soll die Beitragshöhe, analog zu der heutigen freiwilligen Versicherung, innerhalb eines gewissen Rahmens selbst festgelegt werden können? Oder sollen die Beiträge einkommensabhängig gestaltet werden und wenn ja – trägt der Selbständige nur den Beitrag für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber oder für beide?
  • Gelten Beitragsbemessungsgrenzen? Und wenn ja – wo liegen diese?
  • Erfolgt während der Zeit einer längeren Krankheit und/oder Auftragslosigkeit eine Befreiung von der Beitragszahlung, aber Anrechnung für die Rentenversicherung analog zu den Arbeitnehmern?
  • Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung werden Selbständige ebenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung haben?
  • Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung greift eine Hinterbliebenenrente?
  • Um die Gesamtbelastung für Selbstständige in Grenzen zu halten, wird die Absenkung des Mindestbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Wie soll dieser Mindestbeitragssatz aussehen? Was sagt das Bundesministerium für Gesundheit dazu?
  • Der Gesetzgeber hat Vorstände von Aktiengesellschaften nach § 1 Satz 4 SGB VI[ix] ausdrücklich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Werden sehr gut verdienende Selbständige, analog von Vorständen einer AG, ebenfalls von der Beitragszahlung befreit, da auch sie durch ihre „herausragende und wirtschaftlich starke Stellung“ keinen Schutz durch die Solidargemeinschaft benötigen?

Vorsorge muss sein

Dass auch Selbständige für ihr Alter Vorsorge betreiben müssen, ist unbestritten. Die meisten Selbständigen in der IT sorgen auch bereits vor. Zudem sind Risikoübernahme und Eigenverantwortung elementare Bestandteile des selbständigen Unternehmertums. Daher sollte die Wahl des Vorsorgemodells grundsätzlich den Selbständigen überlassen bleiben. Fundamentale Regulierungen, wie die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung, stellen einen weiteren Schritt zur Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 GG dar[x]. Dieses verbriefte Grundrecht und die damit verbundene Eigenverantwortlichkeit waren bislang der starke Motor für die Wirtschaftskraft Deutschlands, der in den vergangenen Monaten immer mehr abgewürgt wird.

Argumente, dass eine Wahlfreiheit hinsichtlich des Vorsorgemodells kaum oder nicht zu bewältigende administrative Anstrengungen in Bezug auf die Überprüfung zur Folge hätte, können und dürfen nicht als Begründung für eine Zwangsverpflichtung von Selbständigen zur Deutschen Rentenversicherung herhalten.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BMAS-Konzeptes wird an den unterschiedlichsten Stellen auf die Einbeziehung der Kompetenzbereiche anderer Ministerien (Demografiezuschuss – Bundesfinanzministerium, Senkung des Krankenversicherungsbeitrag – Bundesministerium für Gesundheit) verwiesen. Warum sollte es dann nicht möglich sein, beispielsweise die Finanzämter für die Kontrolle der Aufwendungen für die Altersvorsorge einzusetzen?

Es darf nicht krampfhaft an einem System festgehalten werden, dass aus der Kaiserzeit stammt und auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen dieser Ära zugeschnitten war.

Bei der Betrachtung der Entwicklung der deutschen Rentenversicherung wird erkennbar, dass dieser sukzessive immer mehr Erwerbsgruppen hinzugezogen wurden. Grundsätzlich lag dem ganzen Konstrukt aber immer das Generationenmodell zu Grunde. Dieses funktioniert jedoch nur, solange der Anzahl der aktiven Einzahler eine deutlich geringere Zahl von Leistungsberechtigten gegenüber steht. Diese Zeiten sind vorüber und auch nicht durch Zuwanderung, geschweige denn durch das neue Rentenversicherungskonzept, abzufangen.

Warum die Sorge der Politik um das Wohl der Selbständigen?

Es herrscht Wahlkampf! Bei den heute über 50-jährigen Arbeitnehmern handelt es sich um das wahlentscheidende Klientel. Die Rententhematik eignet sich heute mehr denn je als Wahlkampfthema. Und wieder einmal ist man entschlossen, Wahlversprechen in diese Richtung abzugeben.

Im Konzept zur Altersvorsorge wird die Behauptung aufgestellt, dass viele Selbstständige die eigene Altersvorsorge vernachlässigen und sich stattdessen auf die Grundsicherung im Alter verlassen, die von allen Steuerzahlenden finanziert wird. Deshalb sei eine neue Regelung notwendig, die Selbstständigen zum einen eine solidarische Absicherung ermöglicht, sie zum anderen aber auch in die Pflicht nimmt, ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten [xi].

Solo-Selbständige, z.B. in der IT, gemeinsam mit Selbständigen mit Angestellten leisten einen überproportionalen Anteil am Steueraufkommen in Deutschland. Bereits heute werden die Renten jährlich mit einem Betrag von 87 Milliarden Euro, Tendenz steigend, aus Steuermitteln subventioniert. Von diesen Subventionen hat der Selbständige, der zwar für hohe Steuerzahlungen z.B. über die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sorgt, jedoch nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, keinerlei Vorteil!

Die Selbständigen mit einer derartigen Aussage als unsolidarisch zu bezeichnen, ist nicht korrekt und dient bestenfalls in einer Neiddebatte.

Die Begründung, der Altersarmut vorbeugen zu wollen und daher die Solo-Selbständigen in die Rentenversicherung zu zwingen, wirkt halbherzig. Die Altersgruppe 40+ der Solo-Selbständigen soll beispielsweise von der Verpflichtung ausgenommen werden. Warum? Vermutlich nicht, weil bestehende rentable Kapitalanlagen dieser Gruppe geschützt werden sollen, denn die gibt es ja laut BMAS gar nicht. Fürchtet man etwa die nahenden Rentenansprüche? Oder soll etwa der versprochene Wohlstand für das Arbeitnehmerklientel 50+ länger vorhalten?

Zudem wird nur ansatzweise berücksichtigt, dass die Gefahr von Altersarmut ebenfalls auf die große Gruppe der Angestellten im Niedriglohnsektor zutrifft. Auch die Tatsache, dass sich gemäß den Plänen des BMAS das Sicherungsniveau der Renten dauerhaft auf 46 % vor Steuern bewegen wird [xii], ist nicht dazu geeignet, sich auf einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu freuen.

Was die Politik verdrängt

Die Finanzierung der Altersvorsorge kann nur über gute Einkommen vollzogen werden. Ein gutes Einkommen setzt ein hohes Qualifikationsniveau voraus. Bekanntlich ist Bildung teuer und darum kann es nicht den Arbeitnehmern überlassen werden, die Ausbildung ihrer Nachkommen aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Ebenso muss die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens kultiviert werden.

Es ist oberste Pflicht einer Regierung, die Voraussetzungen für eine exzellente Bildung und die notwendige technische Infrastruktur zu schaffen. Ein Land wie Deutschland, das sich auf dem internationalen Markt behaupten will, darf sich nicht mit mittleren oder hinteren Plätzen in puncto Bildung und Infrastruktur (Skandal: Hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur wird von unserer Bundesregierung Platz 8 in Europa angestrebt!) begnügen. Diese (langfristigen) Investitionen müssen ganzheitlich und nachhaltig in Angriff genommen werden.

“Die Mitglieder des DBITS e.V. wenden sich gegen einen gesetzlichen Zwang zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Welche Art der Altersvorsorge die Selbständigen für sich wählen, sollte ihnen selbst überlassen bleiben, weil sie in Eigenverantwortung selbst für sich vorsorgen.”

Selbständige in der IT organisieren sich

Die Mehrheit der Selbständigen in der IT lehnt eine Zwangsbeitragszahlung zur Deutschen Rentenversicherung kategorisch ab. Eine wachsende Zahl der IT-Selbstständigen organisiert sich im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. (DBITS e.V.). Als berufsständische Vertretung für selbständige IT-Experten in Deutschland setzt sich der DBITS e.V. für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein.

Im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht für Selbständige haben sich die Mitglieder klar positioniert.

Um die Tätigkeiten der Selbständigen in der IT einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern, arbeitet der DBITS e.V. an der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder sowohl auf regionalpolitischer als auch auf bundespolitischer Ebene.

Eine der wichtigsten Ressourcen der IT-Selbständigen ist ihre Qualifikation. Darum fördert der DBITS e.V. das lebenslange Lernen.

Für die Selbständigen wirken sich Fortbildungsmaßnahmen aber als doppelter Kostenblock aus. Zum einen zahlen sie an Institute bzw. Hersteller mehrere hundert Euro je Weiterbildungstag und zum anderen können sie in dieser Zeit nicht arbeiten, verdienen also kein Geld.

Arbeitskreise im DBITS e.V.

Um diese Situation zu verbessern, betreibt der DBITS e.V. unter anderem Arbeitskreise. Am 18. März 2017 findet in Frankfurt am Main deshalb die Auftaktveranstaltung des neuen SAP-Arbeitskreises statt.

In Arbeitskreisen bauen die Mitglieder ein verlässliches Netzwerk auf, die Fachfragen eines Mitglieds können in der Regel von den anderen Mitgliedern schnell und kompetent gelöst werden. Es finden Schulungen von Mitgliedern für Mitglieder statt, damit das lebenslange Lernen zielgerichtet zu einem akzeptablen Preis und zugleich auf einem sehr hohen Niveau möglich ist. Nicht zuletzt dient der Arbeitskreis natürlich dem Austausch über „die Kunden“, Marktentwicklungen und Preise, damit für die selbstständigen IT-Experten auch die Zukunft – wie schon die Vergangenheit – ohne eine gesetzliche Rentenversicherung gesichert ist.

Forschungsbericht 465


Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe

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BMAS


Gesamtkonzept zur Alterssicherung

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BMAS


Broschüre – Gesamtkonzept zur Alterssicherung

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Mikrozensus 2013


Fragen zur Altersvorsorge

Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Bildschirmfoto, Seite 53)

Quellen

[i] DIW ECON

[ii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe

[iii] BMAS – Gesamtkonzept Alterssicherung

[iv] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. – Übersicht über das SOEP

[v] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Tabelle 8.1)

[vi] Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Seite 53)

[vii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Seite 47)

[viii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Tabelle 5.3) 

[ix] Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung

[x] Grundgesetz, Artikel I – Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

[xi] Broschüre – Gesamtkonzept Alterssicherung (Seite 10)

[xii] BMAS – Gesamtkonzept Altersicherung (Seite 19)

22. Januar 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2017/01/finger-2573745_1920.jpg 1463 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-01-22 13:02:292021-10-21 17:19:50Rentenversicherungspflicht für IT-Selbständige

Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0

Altersvorsorge

Am 18. Oktober 2016 fand im Rahmen des „Themenlabor Arbeiten 4.0“ ein “Dialog mit (Solo-)Selbständigen, Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen” in den Räumen des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (BMAS) statt.  In den Dialog, der immerhin schon seit April 2015 stattfindet, wurden zum ersten Mal die Selbständigen einbezogen. Insgesamt war es eine hochinteressante Veranstaltung. Bedauerlich ist nur der relativ späte Zeitpunkt, wenn wir berücksichtigen, dass das Gesamtkonzept des Ministeriums schon Ende November, also knapp 6 Wochen später, der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. 

Der DBITS war durch Kerstin Tammling, Rechtsanwältin Stefanie Ebeling und Youssef El-Hourani vertreten.

Die Moderation wurde von Hanno Burmester, externer Berater des BMAS, vorgenommen. Schätzungsweise 200 – 300 Teilnehmer waren erschienen. Eine kurze Befragung zur Zugehörigkeit zu den den Gruppen, Vermittler, Verbände und Selbständige ergab, dass die meisten Teilnehmer aus den Reihen der Selbständigen kamen.

Begrüßung durch Frau Nahles und Vorschläge der Gewerkschaften

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles begrüßte die Teilnehmer. Sie brachte Ihre Sorge um das Wohl der (Solo-)Selbständigen in Bezug auf die soziale Absicherung zum Ausdruck. Dabei unterstrich sie aber auch, dass die selbständige Arbeit nachvollziehbar und förderungswürdig sei. In diesem Zusammenhang verglich sie den Drang Dinge ausprobieren zu wollen, Rückschläge einzustecken und auch zu scheitern mit den Versuchen Ihrer kleinen Tochter die Welt zu entdecken. Sie unterstrich, dass das “sich-Ausprobieren” zur Entwicklung dazugehöre, an bestimmten Punkten aber die helfende Hand erfordere. Frau Nahles ist der Ansicht, dass Selbständige einer verbesserte Vertretung ihrer (der Selbständigen) Interessen bedürfen. Diese sei am besten durch die Gewerkschaften zu leisten. Von einer Pflichtmitgliedschaft für Selbständige in einer Gewerkschaft sprach Frau Nahles (noch) nicht.

Dr. Karin Schulze Buschoff vom WSI (ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung, dem Förderungswerk des DGB) stellte ihre Reformvorschläge zur sozialen Sicherung der Solo-Selbstständigen in Deutschland vor. Ihr Fokus liegt auf der Ausweitung der staatlichen Rentenversicherung auf alle Selbstständigen. Dabei konzentriert sich Frau Schulze Buschoff aber nicht nur auf die Altersvorsorge, sondern auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, sowie den Mutterschutz. Ihren Vorschlägen zur Folge soll eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten angestrebt werden um Sicherungslücken aufgrund wechselhafter Erwerbsbiografien zu vermeiden. Des Weiteren sieht Frau Schulze Buschoff Reformbedarf hinsichtlich der Förderung der Existenzgründungen, des Arbeits- und Tarifrechts (Stichwort: Mindestlohn), des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Mitbestimmung.

Selbständige kommen zu Wort

Zu Worte kamen 3 Selbständige und ein Vertreter einer Genossenschaft. Während die 3 Selbständigen interessante Einblicke in Ihr Marktsegment boten (Lektorat, IT und Design) nutzte der Genossenschaftsvertreter seine Redezeit vorwiegend für die Eigenwerbung und das Bashing von etablierten Vermittlerfirmen.

Nach dem Mittagessen gab es einen, leider viel zu kurzen, Zeitraum für Themenworkshops.

  1. Workshop: „Alterssicherung“
  2. Workshop: „Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung, Qualifizierung und Weiterbildung“
  3. Workshop: „Gemeinsame Interessenvertretung und gerechte Vergütung“

Wir möchten an dieser Stelle lediglich auf den 1. Workshop “Alterssicherung” eingehen. Die Workshops fanden parallel zueinander statt. Zur Verfügung standen 1,5 Stunden. Jeder Workshop mit 2 Vorträgen von geladenen Referenten. Demzufolge war nicht wirklich viel Raum für den Gedankenaustausch.

Der Workshop “Alterssicherung” war stark frequentiert. Die Teilnehmer wurden in 3 Gruppen aufgeteilt, um sich mit unterschiedlichen Fragestellungen zum Thema Altersvorsorge auseinander zu setzen.

  • Diskussionsgruppe A – Vorsorgepflicht, Versicherungspflicht, Status Quo
  • Diskussionsgruppe B – Beiträge, Beitragbemessung, Leistungsumfang
  • Diskussionsgruppe C – Erwerbsbiografien, Sonderregelungen

In den einzelnen Gruppen wurde angeregt diskutiert und die Ergebnisse am Ende allen Workshopteilnehmern vorgetragen.

Die Ergebnisse sind in das inzwischen publizierte Weißbuch Arbeiten 4.0 eingeflossen. Immerhin wird den Selbständigen ein ganzes Kapitel (4.7 SELBSTSTÄNDIGKEIT: FREIHEIT FÖRDERN UND ABSICHERN) gewidmet.

Arbeiten 4.0


Weißbuch Arbeiten 4.0

Stand November 2016

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Abschluss und Aussichten

Die Veranstaltung wurde durch Benjamin Mikfeld, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, abgeschlossen. Herr Mikfeld war selbst einmal für einen Zeitraum von 2 Jahren selbständig als Projektmanager tätig, hat dann aber für sich festgestellt, dass diese Beschäftigungsform nicht passend war. Aus den Ergebnissen der Diskussionsgruppen hatte er mitgenommen, dass die Sozialversicherungssysteme in ihrer bestehenden Form nicht wirklich zu der Realität der Selbständigen passen. Die Arbeitsergebnisse sollen beim Verfassen des Weißbuches Arbeiten 4.0 berücksichtigt werden.

Zusammenfassend wurde deutlich, dass bei den Verantwortlichen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auch den Gewerkschaften keine realistische Vorstellung darüber besteht, wie sich die Realität eines Selbständigen darstellt. Auch die Vielschichtigkeit dieser Erwerbsform wurde nicht erfasst. So wird beispielsweise nicht zwischen Selbständigkeit als Haupterwerbsform oder in Nebenbeschäftigung differenziert. Auch dass sich die Selbständigkeit je nach Branche und Beruf vollkommen anders darstellt wurde nicht wirklich erfasst. Ein Selbständiger, insbesondere ein Solo-Selbständiger, ist demnach per se schutzbedürftig. Deutlich wurde dies insbesondere bei der Diskussion um Tarifverträge für Selbständige und gemeinsame Interessenvertretung (durch die Gewerkschaften). 

Arbeiten 4.0


Diskussionsthemen

18.10.2016

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30. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-30 10:36:532021-10-21 17:21:11Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0
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