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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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In der Kategorie “Altersvorsorge” geht es um die politischen Aspekte der Rentenversicherung. Artikel über Formen und Möglichkeiten der Alterssicherung der Alterssicherung werden in die Kategorie “Finanzielle Absicherung” einsortiert.

Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0

Altersvorsorge

Am 18. Oktober 2016 fand im Rahmen des „Themenlabor Arbeiten 4.0“ ein “Dialog mit (Solo-)Selbständigen, Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen” in den Räumen des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (BMAS) statt.  In den Dialog, der immerhin schon seit April 2015 stattfindet, wurden zum ersten Mal die Selbständigen einbezogen. Insgesamt war es eine hochinteressante Veranstaltung. Bedauerlich ist nur der relativ späte Zeitpunkt, wenn wir berücksichtigen, dass das Gesamtkonzept des Ministeriums schon Ende November, also knapp 6 Wochen später, der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. 

Der DBITS war durch Kerstin Tammling, Rechtsanwältin Stefanie Ebeling und Youssef El-Hourani vertreten.

Die Moderation wurde von Hanno Burmester, externer Berater des BMAS, vorgenommen. Schätzungsweise 200 – 300 Teilnehmer waren erschienen. Eine kurze Befragung zur Zugehörigkeit zu den den Gruppen, Vermittler, Verbände und Selbständige ergab, dass die meisten Teilnehmer aus den Reihen der Selbständigen kamen.

Begrüßung durch Frau Nahles und Vorschläge der Gewerkschaften

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles begrüßte die Teilnehmer. Sie brachte Ihre Sorge um das Wohl der (Solo-)Selbständigen in Bezug auf die soziale Absicherung zum Ausdruck. Dabei unterstrich sie aber auch, dass die selbständige Arbeit nachvollziehbar und förderungswürdig sei. In diesem Zusammenhang verglich sie den Drang Dinge ausprobieren zu wollen, Rückschläge einzustecken und auch zu scheitern mit den Versuchen Ihrer kleinen Tochter die Welt zu entdecken. Sie unterstrich, dass das “sich-Ausprobieren” zur Entwicklung dazugehöre, an bestimmten Punkten aber die helfende Hand erfordere. Frau Nahles ist der Ansicht, dass Selbständige einer verbesserte Vertretung ihrer (der Selbständigen) Interessen bedürfen. Diese sei am besten durch die Gewerkschaften zu leisten. Von einer Pflichtmitgliedschaft für Selbständige in einer Gewerkschaft sprach Frau Nahles (noch) nicht.

Dr. Karin Schulze Buschoff vom WSI (ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung, dem Förderungswerk des DGB) stellte ihre Reformvorschläge zur sozialen Sicherung der Solo-Selbstständigen in Deutschland vor. Ihr Fokus liegt auf der Ausweitung der staatlichen Rentenversicherung auf alle Selbstständigen. Dabei konzentriert sich Frau Schulze Buschoff aber nicht nur auf die Altersvorsorge, sondern auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, sowie den Mutterschutz. Ihren Vorschlägen zur Folge soll eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten angestrebt werden um Sicherungslücken aufgrund wechselhafter Erwerbsbiografien zu vermeiden. Des Weiteren sieht Frau Schulze Buschoff Reformbedarf hinsichtlich der Förderung der Existenzgründungen, des Arbeits- und Tarifrechts (Stichwort: Mindestlohn), des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Mitbestimmung.

Selbständige kommen zu Wort

Zu Worte kamen 3 Selbständige und ein Vertreter einer Genossenschaft. Während die 3 Selbständigen interessante Einblicke in Ihr Marktsegment boten (Lektorat, IT und Design) nutzte der Genossenschaftsvertreter seine Redezeit vorwiegend für die Eigenwerbung und das Bashing von etablierten Vermittlerfirmen.

Nach dem Mittagessen gab es einen, leider viel zu kurzen, Zeitraum für Themenworkshops.

  1. Workshop: „Alterssicherung“
  2. Workshop: „Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung, Qualifizierung und Weiterbildung“
  3. Workshop: „Gemeinsame Interessenvertretung und gerechte Vergütung“

Wir möchten an dieser Stelle lediglich auf den 1. Workshop “Alterssicherung” eingehen. Die Workshops fanden parallel zueinander statt. Zur Verfügung standen 1,5 Stunden. Jeder Workshop mit 2 Vorträgen von geladenen Referenten. Demzufolge war nicht wirklich viel Raum für den Gedankenaustausch.

Der Workshop “Alterssicherung” war stark frequentiert. Die Teilnehmer wurden in 3 Gruppen aufgeteilt, um sich mit unterschiedlichen Fragestellungen zum Thema Altersvorsorge auseinander zu setzen.

  • Diskussionsgruppe A – Vorsorgepflicht, Versicherungspflicht, Status Quo
  • Diskussionsgruppe B – Beiträge, Beitragbemessung, Leistungsumfang
  • Diskussionsgruppe C – Erwerbsbiografien, Sonderregelungen

In den einzelnen Gruppen wurde angeregt diskutiert und die Ergebnisse am Ende allen Workshopteilnehmern vorgetragen.

Die Ergebnisse sind in das inzwischen publizierte Weißbuch Arbeiten 4.0 eingeflossen. Immerhin wird den Selbständigen ein ganzes Kapitel (4.7 SELBSTSTÄNDIGKEIT: FREIHEIT FÖRDERN UND ABSICHERN) gewidmet.

Arbeiten 4.0


Weißbuch Arbeiten 4.0

Stand November 2016

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Abschluss und Aussichten

Die Veranstaltung wurde durch Benjamin Mikfeld, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, abgeschlossen. Herr Mikfeld war selbst einmal für einen Zeitraum von 2 Jahren selbständig als Projektmanager tätig, hat dann aber für sich festgestellt, dass diese Beschäftigungsform nicht passend war. Aus den Ergebnissen der Diskussionsgruppen hatte er mitgenommen, dass die Sozialversicherungssysteme in ihrer bestehenden Form nicht wirklich zu der Realität der Selbständigen passen. Die Arbeitsergebnisse sollen beim Verfassen des Weißbuches Arbeiten 4.0 berücksichtigt werden.

Zusammenfassend wurde deutlich, dass bei den Verantwortlichen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auch den Gewerkschaften keine realistische Vorstellung darüber besteht, wie sich die Realität eines Selbständigen darstellt. Auch die Vielschichtigkeit dieser Erwerbsform wurde nicht erfasst. So wird beispielsweise nicht zwischen Selbständigkeit als Haupterwerbsform oder in Nebenbeschäftigung differenziert. Auch dass sich die Selbständigkeit je nach Branche und Beruf vollkommen anders darstellt wurde nicht wirklich erfasst. Ein Selbständiger, insbesondere ein Solo-Selbständiger, ist demnach per se schutzbedürftig. Deutlich wurde dies insbesondere bei der Diskussion um Tarifverträge für Selbständige und gemeinsame Interessenvertretung (durch die Gewerkschaften). 

Arbeiten 4.0


Diskussionsthemen

18.10.2016

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30. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-30 10:36:532021-10-21 17:21:11Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0

Alterseinkünftegesetz – Aufbau der Altersvorsorge

Altersvorsorge

Im Zuge der derzeitigen Diskussionen um die Beitragspflicht zur Deutschen Rentenversicherung für Solo-Selbständige möchten wir einige Informationen zusammenstellen. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Beiträge zu diesem Themenkreis weder ein Angebot, noch Werbung für den Kauf oder Verkauf bestimmter Produkte darstellen. Die enthaltenen Informationen wurden mit größt möglicher Sorgfalt zusammengestellt und beruhen auf allgemein zugänglichen Quellen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

Ihr Youssef El-Hourani.

Ihre Meinung ist uns wichtig


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Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz ( AltEinkG) in Kraft getreten. Seither lässt sich die Altersvorsorge in drei Schichten einteilen.

Schicht 1 – Die Basisvorsorge

Einzahlungen sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich begünstigt – im Gegenzug sind die späteren Rentenleistungen zu versteuern. Es wird von einer “nachgelagerten Besteuerung” gesprochen. Welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben wird in einem separaten Beitrag erläutert.

Investitionsmöglichkeiten

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerke
  • Rürup-Rente
  • Beiträge zu Versorgungszwecken

Schicht 2: Kapitalgedeckte und betriebliche Altersvorsorge

Auch diese Form der Altersvorsorge wird staatlich gefördert. Mit direkten Zulagen und der Möglichkeit eines Sonderausgabenabzugs. Oder, bei der betrieblichen Altersvorsorge, durch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Hier erfolgt die Einzahlung direkt aus dem Bruttogehalt, also steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegenzug sind die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig.

Investitionsmöglichkeiten

  • „Riester-Rente“ (Zulagenförderung)
  • betriebliche Altersvorsorge, z.B. Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Entgeltumwandlung

Schicht 3: Sonstige Formen der privaten Altersvorsorge

Einzahlungen in diese Schicht werden aus bereits versteuertem Einkommen erbracht. Rentenleistungen aus privaten Rentenversicherungen müssen nur mit dem verminderten Ertragsanteil versteuert werden. Bei einmaliger Kapitalauszahlung unterliegt i.d.R. nur die Hälfte der Erträge dem individuellen Einkommensteuersatz sofern das 62. Lebensjahr vollendet ist und die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre beträgt.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so fällt auf die gesamten Erträge Abgeltungssteuer an (25% + Soli + ggf. Kirchensteuer).

Investitionsmöglichkeiten

  • Private Rentenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • sonstige Formen der privaten Altersvorsorge
29. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-29 16:06:402021-10-21 17:21:21Alterseinkünftegesetz – Aufbau der Altersvorsorge

Wege der Altersvorsorge im Überblick

Altersvorsorge

An dieser Stelle ein Gegenüberstellung des 3-Schichten-Modells nach heutigem Stand. Es soll ein grober Überblick des Leistungsspektrums, sowie der steuerlichen Konsequenzen während der Ansparphase und in der Zeit der Inanspruchnahme gegeben werden.

Nicht berücksichtigt sind die privaten Möglichkeiten der Altersvorsorge, wie z.B. Immobilien zur Selbstnutzung oder  Vermietung.

Ihre Meinung ist uns wichtig


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Steuerliche Regelungen während der Ansparphase

Basisvorsorge

  • 82% der Beiträge (in 2016) sind steuerlich abzugsfähig
  • Beiträge reduzieren Ihre Einkommensteuer
  • Pro Jahr erhöht sich der steuerliche Abzug um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die Beiträge voll abzugsfähig sind

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung: Für umgewandelte Beträge fällt keine Steuer an
  • Zulagenförderung: Förderung über Zulagen und Steuervorteile

Private Vorsorge

  • Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen

Verfügbarkeit

Basisvorsorge

  • Frühestens im Alter von 62 Jahren

Zusatzvorsorge

  • Frühestens im Alter von 62 Jahren

Private Vorsorge

  • Frei wählbar

Form der Verfügbarkeit

Basisvorsorge

  • Lebenslange Rente

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung: Wahlweise Rückzahlung als lebenslange Rente oder (steuerpflichtiges) Kapital.
  • Zulagenförderung: Als lebenslange Rente. Maximal 30% können als (steuerpflichtiges) Kapital ausbezahlt werden.

Private Vorsorge

  • Wahlweise als Rente oder als Kapital.
  • Bei Rückzahlung eines Kapitals nach dem 62. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren werden die Erträge nur zu 50% besteuert.

Hinterbliebenenversorgung

Basisvorsorge

  • Ehepartner
  • Partner aus eingetragener Lebenspartnerschaft
  • kindergeldberechtigte Kinder

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung:Ehe-/Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder
  • Zulagenförderung: Ehepartner

Private Vorsorge

  • Frei wählbar

Steuerliche Regelungen während der Rentenphase

Basisvorsorge

    Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

  • 2016: 72%
  • Ab 2040: 100%

Zusatzvorsorge

  • Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig

Private Vorsorge

  • Rentenzahlungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einer Rentenzahlung ab dem 65. Lebensjahr z.B. 18%.
29. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-10-29 16:02:572021-11-16 16:56:52Wege der Altersvorsorge im Überblick
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