Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“ für IT?
Lange wurde gerungen, nun liegt der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor: Ein neuer Rechtsrahmen soll das Ende der Unsicherheit durch das „Herrenberg-Urteil“ einläuten. Für uns IT-Selbstständige bedeutet das: Der Weg für rechtssichere Beauftragungen wird frei – doch die Rentenversicherungspflicht kommt.
Nach Jahren der Funkstille und wachsender Angst in den Chefetagen deutscher Konzerne gibt es endlich Bewegung. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, plant das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine „Neue Selbstständigkeit“. Das Ziel: Klare Kriterien statt monatelanger Zitterpartien beim Statusfeststellungsverfahren.
Die Kernpunkte des Entwurfs:
- Wahlrecht: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen, aber es wird ein neuer, optionaler Rechtsrahmen geschaffen.
- Wille der Beteiligten: Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich einig sind, dass eine Selbstständigkeit vorliegt, soll dieser Wille künftig rechtlich schwerer wiegen.
- Kriterien-Katalog: Statt vager Begriffe wie „Weisungsgebundenheit“ gibt es nun harte Fakten. Aus einem Katalog von fünf Kriterien müssen drei erfüllt sein (z. B. Vertretungsrecht, Gewinn-/Verlustrisiko, Arbeit für mehrere Kunden, Eigenwerbung).
- Rentenversicherungspflicht: Als „Eintrittskarte“ in diese Rechtssicherheit müssen alle Selbstständigen im neuen Rahmen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen – und zwar den vollen Satz allein.
Das Ende der „Knast-Angst“ für Vorstände?
Besonders wichtig für die IT-Branche: Die Kriterien der „Weisungsgebundenheit“ und „Eingliederung in den Betrieb“ – die bisher jedes agile Projekt (Scrum/Kanban) zum rechtlichen Minenfeld machten – spielen im neuen Modell keine Rolle mehr. Das könnte den Compliance-Abteilungen der Banken und Versicherungen endlich die Angst vor drakonischen Nachzahlungen und strafrechtlichen Konsequenzen nehmen.
Ein Erfolg für die Verbände
Dieser Entwurf ist auch das Ergebnis des massiven Drucks, den wir gemeinsam mit der BAGSV, dem Bitkom und Initiativen wie stoppt-scheinselbststaendigkeit.de aufgebaut haben. Über 4.200 Briefe an Abgeordnete und unzählige Gespräche haben klargemacht: Ohne die IT-Wissensarbeit steht der Standort Deutschland still.
Analyse: Was bedeutet das konkret für dich als IT-Selbstständiger?
Der Entwurf ist ein Kompromiss. Hier ist das „Kleingedruckte“ für unsere Branche:
1. Die gute Nachricht: Agile Arbeit wird legal
Bisher war das größte Problem: Wer im Team des Kunden arbeitet, Slack nutzt und an Daily Standups teilnimmt, galt fast automatisch als „eingegliedert“ und damit als scheinselbstständig. Dieser Punkt fällt im neuen Modell weg. Wenn du nachweisen kannst, dass du unternehmerisch handelst (z. B. eigene Werbung, mehrere Kunden, Gewinn/Verlust-Risiko), ist die Arbeitsweise beim Kunden kein K.-o.-Kriterium mehr.
2. Die Kosten: Die Rentenversicherungspflicht
Das ist die Kröte, die wir schlucken müssen. Wer in den sicheren Hafen der „Neuen Selbstständigkeit“ will, muss in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen.
- Belastung: Du zahlst ca. 18,6 % deines Gewinns (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) – und zwar den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil allein.
- Netto-Effekt: Das wird deine Marge drücken. Wir als DBITS fordern hier weiterhin, dass eine private Vorsorge als gleichwertig anerkannt wird (Vorsorgenachweis), um diese Doppelbelastung für diejenigen zu vermeiden, die bereits privat vorgesorgt haben.
3. Der „Fast-Track“ ohne Behördenwillkür
Der Entwurf sieht vor, dass keine langwierige Statusfeststellung durch die Rentenversicherung mehr nötig ist, wenn die Kriterien erfüllt sind. Das ist der „Fast-Track“, den wir gefordert haben. Unternehmen können dich beauftragen, ohne Angst haben zu müssen, dass in drei Jahren ein Prüfer alles rückwirkend umwirft.
4. Die „Karenzzeit“
Wichtig: Du kannst nicht einfach von einer Festanstellung beim selben Kunden in die neue Selbstständigkeit wechseln. Es gilt eine 6-monatige Sperrfrist, um Missbrauch zu verhindern.
Fazit des DBITS
Wir haben einen riesigen Schritt Richtung Rechtssicherheit gemacht. Dass Weisungsgebundenheit und Eingliederung fallen, ist ein historischer Sieg für die Wissensarbeit. Dass der Preis dafür eine zwangsweise Einzahlung in ein (für viele von uns unrentables) Rentensystem ist, bleibt der kritische Punkt.
Wir sind gespannt, was in den nächsten Tagen und Wochen zu dem Thema veröffentlicht wird.
Der Ball liegt jetzt bei den Ministerien. Wir werden genau beobachten, ob der Kriterien-Katalog in der Endfassung wirklich praxistauglich für IT-Projekte ist.



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