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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Schlagwortarchiv für: Politik

DRV-Selbstcheck DECODED – Scheinselbstständigkeit transparent prüfen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die DRV hat einen neuen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ veröffentlicht – aber die Punktevergabe war eine Blackbox. Wir haben den Algorithmus entschlüsselt und nachgebaut: alle 34 Fragen, jede Antwort mit ihrem genauen Punktwert, transparent und ohne Datenspeicherung. Bereit? Dann jetzt durchspielen.

DBITS e.V. Logo
Selbstcheck Erwerbsstatus

Dieser Selbstcheck basiert auf den Kriterien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und hilft Ihnen, Ihren Erwerbsstatus einzuschätzen.

Das Ergebnis dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Es hat keine rechtlich verbindliche Wirkung. Für eine verbindliche Statusfeststellung wenden Sie sich an die DRV oder einen Fachanwalt.

–
Score
Beschäftigt ≤ −1 Unklar = 0 Selbstständig ≥ +1
–
0 / 34
beantwortet

Beantworten Sie alle 34 Fragen zu Ihrer Tätigkeit als Auftragnehmer. Score und Ergebnis werden bei jeder Auswahl sofort aktualisiert. Jede Antwort zeigt ihren Beitrag zum Gesamtscore als farbiges Badge.

Score ≤ −1Abhängige Beschäftigung
Score = 0Nicht eindeutig
Score ≥ +1Selbstständigkeit
Ergebnis
–
–
–
–

–
Score
Beschäftigt ≤ −1 Unklar = 0 Selbstständig ≥ +1
–
0 / 34
beantwortet
Algorithmus-Grundlage: Deutsche Rentenversicherung Stand 09.04.2026 und decoding durch ein DBITS Mitglied (Fehlerhafte Auslesung jederzeit möglich)  ·  DBITS e.V.

Was ihr wissen solltet:

  • Man startet bei −8 Punkten. Die Skala reicht von −76 bis +35. Score ≥ +1 = selbstständig, Score ≤ −1 = beschäftigt.
  • Das Tool durchleuchtet nur euer aktuelles Einzelprojekt. Marktauftritt, Kundenhistorie und Akquise interessieren den Algorithmus kaum.
  • Ein Statusfeststellungsverfahren ist nicht zwingend nötig, um selbstständig arbeiten zu dürfen – auch wenn die DRV es am Ende „empfiehlt“.
  • Änderungen und Fehler vorbehalten – meldet euch, wenn ihr Abweichungen findet.
  • Verteilt das Tool gerne an andere Selbstständige.

Tipp: Ihr wollt wissen, was diese Fragen für die IT-Branche im Detail bedeuten und wo die blinden Flecken der Behörde liegen? In unserem ausführlichen Artikel analysieren wir den DRV-Rechner und vergleichen ihn mit unserem präventiven DBITS-Checkup.

10. April 2026/2 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Gemini_Generated_Image_fgw5ttfgw5ttfgw5-5-e1775847149654.png 760 1075 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-10 20:38:492026-04-11 10:53:34DRV-Selbstcheck DECODED – Scheinselbstständigkeit transparent prüfen

DBITS im F.A.S.-Interview: Warum die „Neue Selbstständigkeit“ ein historischer Befreiungsschlag ist

BAGSV-News, DBITS-Arbeitskreise, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe und auf faz.net ausführlich über das lang erwartete neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit – und hat unseren Vorstand Helge Meyer dazu als Experten befragt.

Im Artikel der F.A.S. wird deutlich, dass der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) weit mehr ist als nur eine weitere Verordnung. Er ist eine massive Chance für unsere Branche.

Der Befreiungsschlag: Freikaufen von der Rechtsunsicherheit

Das Herzstück des Entwurfs ist die sogenannte „Neue Selbstständigkeit“. Sie bietet genau das, was wir seit Jahren fordern: einen echten Safe Harbor. Wer bestimmte, praxisnahe Kriterien erfüllt, gilt rechtlich einwandfrei als selbstständig. Die gefürchtete und oft willkürliche Prüfung durch die Rentenversicherung (das Damoklesschwert DRV Scheinselbstständigkeit) verliert damit ihren Schrecken.

In der F.A.S. bringt unser Vorstand Helge Meyer diesen historischen Paradigmenwechsel auf den Punkt:

„Wir können uns quasi freikaufen von der Scheinselbständigkeit.“

Für Auftraggeber und IT-Freelancer bedeutet das: Türen, die bei großen Konzernen aus Angst vor Nachzahlungen verschlossen waren, öffnen sich wieder. Der Markt für externe Experten wird wieder frei und rechtssicher bespielbar.

Unsere Mission: Den guten Entwurf praxistauglich machen

Die Rechtssicherheit durch die „Neue Selbstständigkeit“ mit Duldungsbeitrag ist ein grandioser erster Schritt. Das neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit ist allerdings erst ab 01.01.2028 geplant. Wie im F.A.S.-Artikel ebenfalls zitiert, setzen wir als DBITS uns nun dafür ein, die bürokratischen Hürden bei der Umsetzung abzubauen:

  • Kein Arbeitgeberverfahren: Wir kritisieren den Plan, dass Auftraggeber die Rentenbeiträge berechnen und abführen sollen. Im F.A.S.-Interview warnt Helge Meyer davor, dass IT-Experten künftig all ihren Kunden ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssten.
  • Unser Gegenvorschlag: Wir fordern den Weg des ordentlichen Kaufmanns – eine einfache, unbürokratische Abwicklung über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Du willst die Details wissen? Wir haben das geplante Gesetz komplett für dich analysiert. Erfahre, wie genau das neue Modell funktioniert und welche konkreten Lösungen der DBITS in Berlin fordert.

👉 Hier geht es zu unserem ausführlichen Überblick zur gedulteten Selbstständigkeit.

4. April 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-04-um-23.49.47.png 1676 1968 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-04 23:58:152026-04-04 23:59:13DBITS im F.A.S.-Interview: Warum die „Neue Selbstständigkeit“ ein historischer Befreiungsschlag ist

SZ: Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“ für IT?

BAGSV-News, News & Infos

UPDATE: Der Referentenentwurf zur Scheinselbstständigkeit ist nun öffentlich und unsere Einschätzung siehe im Artikel „Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €


Lange wurde gerungen, nun liegt der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor: Ein neuer Rechtsrahmen soll das Ende der Unsicherheit durch das „Herrenberg-Urteil“ einläuten. Für uns IT-Selbstständige bedeutet das: Der Weg für rechtssichere Beauftragungen wird frei – doch die Rentenversicherungspflicht kommt.

Nach Jahren der Funkstille und wachsender Angst in den Chefetagen deutscher Konzerne gibt es endlich Bewegung. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, plant das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine „Neue Selbstständigkeit“. Das Ziel: Klare Kriterien statt monatelanger Zitterpartien beim Statusfeststellungsverfahren.

Die Kernpunkte des Entwurfs:

  • Wahlrecht: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen, aber es wird ein neuer, optionaler Rechtsrahmen geschaffen.
  • Wille der Beteiligten: Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich einig sind, dass eine Selbstständigkeit vorliegt, soll dieser Wille künftig rechtlich schwerer wiegen.
  • Kriterien-Katalog: Statt vager Begriffe wie „Weisungsgebundenheit“ gibt es nun harte Fakten. Aus einem Katalog von fünf Kriterien müssen drei erfüllt sein (z. B. Vertretungsrecht, Gewinn-/Verlustrisiko, Arbeit für mehrere Kunden, Eigenwerbung).
  • Rentenversicherungspflicht: Als „Eintrittskarte“ in diese Rechtssicherheit müssen alle Selbstständigen im neuen Rahmen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen – und zwar den vollen Satz allein.

Das Ende der „Knast-Angst“ für Vorstände?

Besonders wichtig für die IT-Branche: Die Kriterien der „Weisungsgebundenheit“ und „Eingliederung in den Betrieb“ – die bisher jedes agile Projekt (Scrum/Kanban) zum rechtlichen Minenfeld machten – spielen im neuen Modell keine Rolle mehr. Das könnte den Compliance-Abteilungen der Banken und Versicherungen endlich die Angst vor drakonischen Nachzahlungen und strafrechtlichen Konsequenzen nehmen.

Artikel auf SZ Homepage

Ein Erfolg für die Verbände

Dieser Entwurf ist auch das Ergebnis des massiven Drucks, den wir gemeinsam mit der BAGSV, dem Bitkom und zahlreiche Petitionen aufgebaut haben. Ohne die IT-Wissensarbeit steht der Standort Deutschland still.


Analyse: Was bedeutet das konkret für dich als IT-Selbstständiger?

Der Entwurf ist ein Kompromiss. Hier ist das „Kleingedruckte“ für unsere Branche:

1. Die gute Nachricht: Agile Arbeit wird legal – Scheinselbstständigkeit vorbei?

Bisher war das größte Problem: Wer im Team des Kunden arbeitet, Slack nutzt und an Daily Standups teilnimmt, galt fast automatisch als „eingegliedert“ und damit als scheinselbstständig. Dieser Punkt fällt im neuen Modell weg. Wenn du nachweisen kannst, dass du unternehmerisch handelst (z. B. eigene Werbung, mehrere Kunden, Gewinn/Verlust-Risiko), ist die Arbeitsweise beim Kunden kein K.-o.-Kriterium mehr.

2. Die Kosten: Die Rentenversicherungspflicht

Das ist die Kröte, die wir schlucken müssen. Wer in den sicheren Hafen der „Neuen Selbstständigkeit“ will, muss in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen.

  • Belastung: Du zahlst ca. 18,6 % deines Gewinns (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) – und zwar den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil allein.
  • Netto-Effekt: Das wird deine Marge drücken. Wir als DBITS fordern hier weiterhin, dass eine private Vorsorge als gleichwertig anerkannt wird (Vorsorgenachweis), um diese Doppelbelastung für diejenigen zu vermeiden, die bereits privat vorgesorgt haben.

3. Der „Fast-Track“ ohne Behördenwillkür

Der Entwurf sieht vor, dass keine langwierige Statusfeststellung durch die Rentenversicherung mehr nötig ist, wenn die Kriterien erfüllt sind. Das ist der „Fast-Track“, den wir gefordert haben. Unternehmen können dich beauftragen, ohne Angst haben zu müssen, dass in drei Jahren ein Prüfer alles rückwirkend umwirft.

4. Die „Karenzzeit“

Wichtig: Du kannst nicht einfach von einer Festanstellung beim selben Kunden in die neue Selbstständigkeit wechseln. Es gilt eine 6-monatige Sperrfrist, um Missbrauch zu verhindern.

Fazit des DBITS

Wir haben einen riesigen Schritt Richtung Rechtssicherheit gemacht. Dass Weisungsgebundenheit und Eingliederung fallen, ist ein historischer Sieg für die Wissensarbeit. Dass der Preis dafür eine zwangsweise Einzahlung in ein (für viele von uns unrentables) Rentensystem ist, bleibt der kritische Punkt.

Wir sind gespannt, was in den nächsten Tagen und Wochen zu dem Thema veröffentlicht wird.


UPDATE: Das Papier ist nun öffentlich und unsere Einschätzung siehe im Artikel „Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €

27. März 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/03/Gemini_Generated_Image_n3t2h1n3t2h1n3t2-scaled.png 1396 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-03-27 10:57:472026-04-07 13:34:09SZ: Durchbruch bei der Scheinselbstständigkeit? Was bedeutet „Neue Selbstständigkeit“ für IT?

DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse

BAGSV-News, DBITS-Info, IT-Freelancer sein, Marktbeobachtung, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Innovation braucht Rechtssicherheit – Warum Berlin jetzt liefern muss.

Eigentlich stand heute Morgen die Analyse des aktuellen Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige auf der Agenda. Doch die Zahlen zeigen ein Problem, das weit über die Konjunktur hinausgeht: Die Stimmung ist auf einem historischen Tiefpunkt, weil ein hausgemachter bürokratischer Systemfehler die IT-Wissensarbeit in Deutschland blockiert.

Unser Vorstand Helge Meyer durfte dazu heute live in der n-tv Telebörse an der Frankfurter Börse Stellung beziehen.

Jimdo-ifo-Selbstständigen-Index GEschäaftslage Januar 2026

Die Blockade der Digitalisierung

IT-Selbstständige sind das Rückgrat moderner Transformationsprojekte. Wir sind die Spezialisten, die gerufen werden, um komplexe Automatisierungen umzusetzen und moderne Software-Architekturen in gewachsene IT-Landschaften zu integrieren. Wir sind die „Feuerwehr“, wenn es in den Projekten brennt. Doch statt uns arbeiten zu lassen, wird uns der Zugang durch Rechtsunsicherheit massiv erschwert.

Der Compliance-Freeze: Wenn Vorstände Angst bekommen

Wie Interview klar benannt: Das Kernproblem liegt in der massiven Verunsicherung auf der Auftraggeberseite. Vorstände von Großkonzernen haben schlichtweg nackte Angst vor drakonischen Strafen. Da das Vorenthalten von Sozialbeiträgen eine Straftat darstellt (§ 266a StGB), gehen Entscheider ins persönliche Haftungsrisiko.

Die fatalen Konsequenzen für den Standort:

  • Auftragsstopp: Bei Banken, Versicherungen und im Automobilbau bleiben die Türen für externe Experten oft komplett zu – nicht aus mangelndem Bedarf, sondern weil das Rechtsrisiko für die Compliance-Abteilungen und Vorstände nicht getragen werden kann.
  • Know-how-Abfluss: Projekte werden zunehmend ins Ausland verlagert (Nearshoring/Offshoring). Die Wertschöpfung und die Steuereinnahmen verlassen Deutschland.
  • ANÜ-Zwang statt Expertise: Eine Lünendonk-Studie belegt es: Während die Zeitarbeit konjunkturell sinkt, steigt die IT-Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) gegen den Trend anderer Branchen um 10 % (aktueller Stand zu 2024). Experten werden in unflexible Konstrukte gepresst, die der modernen Projektrealität nicht entsprechen.

Unsere Forderung: Der digitale Befreiungsschlag

Zusammen mit einem breiten Bündnis (u.a. Bitkom und DIHK) fordert der DBITS e.V. endlich Rechtssicherheit durch Vorsorgefähigkeit.

Wir brauchen einen „Fast-Track“ zur Statusfeststellung. Ein Prozess, der digital und unbürokratisch prüft:

  1. Ist der IT-Experte durch ein entsprechendes Honorarniveau vorsorgefähig?
  2. Liegt ein Nachweis über eine private Altersvorsorge vor?

Wer für sich selbst sorgt, ist nicht schutzbedürftig. Rechtssicherheit für Selbstständige ist ein kostenloses Konjunkturpaket. Es kostet den Staat keinen Cent, würde aber sofort die blockierte Innovationskraft von zehntausenden Experten freisetzen.

Berlin, hörst du zu?

Wie Frank Meyer im Interview fragte: „Hört uns jemand in Berlin?“ Die Konzepte liegen seit Jahren in der Schublade, das Ziel steht schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag. Es ist Zeit, den digitalen Stillstand zu beenden.

Werde Teil der Bewegung: Unterstütze unsere Arbeit im Verband. Gemeinsam erhöhen wir den Druck auf die Politik, damit IT-Selbstständigkeit in Deutschland wieder eine Zukunft hat!

Mehr zu dem TV-Beitrag auch auf LinkedIn.

Der vollständige TV-Beitrag findet sich auf der n-tv Webseite im Bereich Wirtschaft.

6. Februar 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/02/vlcsnap-2026-02-06-10h14m12s081.png 720 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-02-06 12:56:002026-02-09 09:52:08DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse

Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Rahmenbedingungen, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher Aufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Rainer Schlegel und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Kania. Sie diskutieren darin Reformvorschläge für das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV, das für die Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit entscheidend ist. Diese Reform ist für die IT-Branche besonders spannend, da sie hochdotierte Aufträge für Soloselbstständige erleichtern und langfristig das Risiko der Scheinselbstständigkeit minimieren könnte.

Interessant ist zum Beispiel die genannte Länge der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 84 Tagen und der doppelte Schutzzweck:

  • Individualschutz des Einzelnen und
  • Schutz der Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge des Einzelnen

Worum geht es? Das Statusfeststellungsverfahren ist ein zentrales Instrument zur Klärung der Sozialversicherungspflicht. Der Artikel setzt sich mit einer Reform auseinander, die eine widerlegbare Vermutung für Selbstständigkeit vorsieht, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies könnte IT-Freelancern eine größere Rechtssicherheit geben und das Zustandekommen hochdotierter Aufträge erleichtern.

Wer sind die Autoren? Professor Dr. Rainer Schlegel war bis Februar 2024 Präsident des Bundessozialgerichts und ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Dr. Gabriele Kania ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Seitz in Köln.

Warum ist das für die IT-Branche relevant? In der digitalisierten Arbeitswelt, in der agile Projektarbeit dominiert, ist die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit oft schwierig. Diese Reform könnte es IT-Freelancern ermöglichen, ihre Selbstständigkeit leichter nachzuweisen. Gerade für hochdotierte Aufträge ist dies entscheidend: Wenn Auftraggeber anhand klarer Kriterien belegen können, dass eine selbstständige Zusammenarbeit vorliegt, könnten sie Soloselbstständige leichter engagieren, ohne das Risiko einer nachträglichen Umqualifizierung.

Wie wirkt es sich auf hochqualifizierte Selbstständige aus? Die Reform sieht vor, dass eine Selbstständigkeit vermutet wird, wenn eine ausreichende Eigenvorsorge besteht. Das bedeutet: Hochqualifizierte Selbstständige mit einer stabilen Einkommenssituation und nachweisbarer Absicherung würden es leichter haben, große und langfristige Projekte anzunehmen, ohne später in eine Scheinselbstständigkeitsfalle zu geraten.

Warum sind auf einmal Positivkriterien möglich? Bisher wurde in Statusfeststellungsverfahren mit Negativkriterien gearbeitet. Die vorgeschlagene Reform setzt auf eine Positivvermutung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Neuausrichtung ist für IT-Selbstständige von Vorteil, da sie Klarheit schafft und ihnen mehr Verhandlungssicherheit bei Auftraggebern gibt.

Vermutung selbstständiger Tätigkeit durch Nachweise Laut den Vorschlägen der Autoren soll eine selbstständige Tätigkeit vermutet werden, wenn folgende Kriterien vorliegen:

  1. Einheitliche Willensbekundung: Alle Beteiligten stimmen der Selbstständigkeit zu.
  2. Mindestvorsorge: Der Selbstständige kann eine Absicherung gegen Krankheit, Pflege und Altersvorsorge nachweisen.
  3. Angemessene Vergütung: Die Vergütung muss mindestens die jährliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV erreichen. Im Jahr 2025 wäre das 44.940 Euro.

Wie funktioniert es genau?

Ergänzung von § 7a SGB IV um Vermutungsregelungen für abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit

Im § 7a SGB IV sollte ein neuer Absatz 2a eingefügt werden, um eine Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung zu ergänzen:

§ 7a. (2a) Das Vorliegen abhängiger Beschäftigung in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle an dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen übereinstimmend vom Vorliegen abhängiger Beschäftigung ausgehen und bei mehreren am Rechtsverhältnis beteiligten Auftraggebern ein Auftraggeber erklärt, im Hinblick auf das zu beurteilende Rechtsverhältnis die Pflichten und Rechte eines Arbeitgebers zu übernehmen.

Weiterhin sollte in § 7a SGB IV ein neuer Absatz 2b eingeführt werden, um eine Vermutungsregelung für selbstständige Tätigkeit zu schaffen:

§ 7a. (2b) Das Vorliegen selbstständiger Tätigkeit in dem zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnis wird widerlegbar vermutet und eine entsprechende Feststellung getroffen, wenn alle am zu beurteilenden Vertragsverhältnis beteiligten Personen bereits bei Stellung des Antrags auf Statusfeststellung (Zeitmoment) übereinstimmend vom Vorliegen selbstständiger Tätigkeit ausgehen (Willensmoment) und kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestvorsorge):

  1. Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung lässt eine ausreichende Eigenvorsorge zu. Dies ist der Fall, wenn die durchschnittliche Vergütung im Kalenderjahr mindestens die jährliche Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) erreicht.
  2. Der zur Dienstleistung Verpflichtete weist mit dem Antrag auf Statusfeststellung durch aktuelle Bescheinigungen seiner Versicherer nach, dass für ihn eine dauerhafte eigene Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflege, eine hinreichende Altersvorsorge sowie eine eigene Berufshaftpflicht- oder Schadensversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche aufgrund der Dienstleistung bestehen. Von einer hinreichenden Altersvorsorge ist auszugehen, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete einen Vertrag über eine eigene private Altersvorsorge, eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung vorlegt, woraus sich ergibt, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich Leistungen zu erwarten sind, die mindestens 10 % über Sozialhilfe-Niveau liegen; das Nähere hierzu bestimmt das BMAS jährlich durch eine Rechtsverordnung.

Hinsichtlich des zur Prüfung gestellten Vertragsverhältnisses sind die im Statusfeststellungsverfahren getroffenen Feststellungen sowohl für die Einzugsstellen (§ 28i SGB IV) als auch für die Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV bindend. Eine abweichende Beurteilung kommt nur nach Maßgabe des § 48 SGB X in Betracht, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Ergehen des Statusfeststellungsbescheids wesentlich geändert haben.

Mit einem zusätzlichen, eigenständigen Antrag sollten die Beteiligten des Statusfeststellungsverfahrens auch die Möglichkeit haben, mit der Feststellung des Erwerbsstatus die Versicherungspflicht oder -freiheit in der Sozialversicherung prüfen zu lassen („Alles aus einer Hand“).

Die Vermutungsregelung des neuen § 7a (2b) SGB IV wirkt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren, d.h., nur für die Zukunft. Der Antrag kann auch nur innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für die Zeit davor bleibt es beim unbegrenzten Prüfungsrecht der Betriebsprüfungsbehörden, so dass der Gewinn an Rechtssicherheit durch ein „neues“ Statusfeststellungsverfahren nicht für die Vergangenheit gilt. Risiken einer Fehleinschätzung seitens der Vertragsparteien für vergangene Zeiträume werden nicht abgefedert. Ebenso wenig ist es möglich, während einer bereits begonnenen Betriebsprüfung „auf ein Statusfeststellungsverfahren umzusteigen“.

Welche sonstigen Aspekte werden angesprochen? Ein zentraler Punkt ist der einfachere Zugang zur Sozialversicherung. Selbstständige sollen bereits bei der Statusfeststellung eine Einschätzung zur Versicherungspflicht erhalten, um Unklarheiten und spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Leichterer Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung Mit den vorgeschlagenen Regelungen könnte eine klarere Einstufung der sozialversicherungsrechtlichen Situation erreicht werden. Wer sich selbstständig absichert und entsprechende Nachweise vorlegt, könnte leichter als Selbstständiger anerkannt werden.

Fazit Der Vorschlag von Schlegel und Kania bietet einen rechtsicheren und damit zumindest validen und neuen Ansatz zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Falls er umgesetzt wird, könnte dies eine Erleichterung für IT-Selbstständige bedeuten, die hochdotierte Aufträge annehmen wollen. Auftraggeber würden durch die klaren Kriterien ebenfalls profitieren, da sie Soloselbstständige mit weniger Unsicherheit engagieren könnten. Ob und wann diese Vorschläge von der Politik umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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25. Februar 2025/6 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-25-um-15.00.28.png 398 1032 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-02-25 14:59:032025-02-25 15:18:50Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren

Offener Brief Teil 5

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Dies ist der fünfte und letzte Teil dieser Artikelserie über den von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke. In diesem Brief geht es im Wesentlichen um das Thema Scheinselbstständigkeit und die gefährlichen Folgen für die Selbstständigen und für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach einem daraufhin geführten Fachgespräch mit dem Staatssekretär Dr. Schmachtenberg im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Herr Freundel einen Lösungsvorschlag an das Büro von Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg geschickt und daraufhin auch mit Dr. Schmachtenberg telefoniert.

Der Lösungsvorschlag setzt als Prämisse die Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“ voraus. Wie bereits im zweiten Teil der Artikelserie erläutert wurde, ist die Sinnhaftigkeit dieser Pflicht ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aber es kommen aus der Regierung/ Politik deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Im Rahmen der Debatte um die Scheinselbstständigkeit hätte eine Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige auch den großen Vorteil, dass damit zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und die noch weitergehende Beteiligung an der Solidargemeinschaft.

Der Lösungsvorschlag basiert auf der Höhe des Einkommens und erreicht mit einem für ein Kalenderjahr gültigem Zertifikat für entsprechende Selbstständige, dass Selbstständige, Auftraggeber, Angestellte, tatsächlich Schutzbedürftige Erwerbstätige und der Wirtschaftsstandort Deutschland ohne zusätzlichen Aufwand profitieren.

Rentenversicherungspflicht <– –> Scheinselbstständigkeit

Aktuell scheint es so zu sein, dass mit der Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige nicht (!) automatisch gleichzeitig eine Lösung des Themas Scheinselbstständigkeit kommt. Einerseits kann man dafür ein gewisses Verständnis aufbringen, denn im Koalitionsvertrag[1] der aktuellen Regierung heißt es: „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“ D.h. so wie es aussieht könnte die Rentenversicherungspflicht nur für „neue“ Selbstständige gelten. Bei „neue“ muss man erstmal sehen, wie das genau definiert ist: Z.B. bedeutet „neu“ auch nach einer kurzen Unterbrechung durch eine vorrübergehende Festanstellung/ Arbeitnehmerüberlassung? Aber es wird damit wohl nicht alle Selbstständigen betreffen.

Andererseits wird für das Thema Scheinselbstständigkeit DRINGEND eine Lösung für ALLE Selbstständigen gebraucht, also auch für Selbstständige, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fallen würden. Und so wie in diesem Zusammenhang von Wahlfreiheit und Opt-out gesprochen wird, könnte man den Nachweis über eine geeignete Altersabsicherung auch bei der Lösung der Scheinselbstständigkeit heranziehen.

Ist die Gleichbehandlung aller selbstständigen Erwerbstätigen noch gewährleistet?

Wikipedia zitiert zum Gleichheitssatz im Grundgesetz[2] ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es, dass eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Die rechtliche Unterscheidung muss also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden.“

Und weiter steht bei Wikipedia: „Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich beziehungsweise wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.“

Der Autor dieser Artikelserie ist kein Jurist und will sich entsprechend nicht auf „dünnes Eis“ begeben! Aber vor dem obigen Hintergrund erscheint folgendes Beispiel zumindest fragwürdig: Der Besitzer eines Einzelhandels-Ladens oder eines Kiosks hat keine Angestellten, arbeitet an 6 Tagen/ Woche jeden Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr 10 Stunden im Laden und kümmert sich dann noch um Abrechnung, Lager und Waren-Einkauf. Am Ende bleibt ein errechneter Stundenlohn (Gewinn) von WEIT UNTER MINDESTLOHN. Trotzdem ist dieser Erwerbstätige unstrittig selbstständig und würde wohl entsprechend niemals mit einem Statusfeststellungsverfahren bzw. Scheinselbstständigkeit in Berührung kommen.

D.h. z.B. Ladenbesitzer dürfen ihrer Wunsch-Erwerbstätigkeit völlig unabhängig von theoretischer Schutzbedürftigkeit nachgehen – ABER bei anderen Selbstständigen wird das bestenfalls pauschal in Frage gestellt, oder sogar ganz verwehrt…! Und dieses Beispiel ist unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht: Der Ladenbesitzer ist aktuell auch nicht verpflichtet für die soziale Absicherung vorzusorgen.

Damit bewirken die aktuellen Regeln und Gesetze eine rechtlich und zumindest moralisch mehr als nur fragwürdige Ungleichbehandlung von unterschiedlichen selbstständigen Erwerbstätigen.

Und spätestens mit Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige entfällt auch dieser „sachlich [vielleicht sogar (Anmerkung des Verfassers dieser Artikelserie)] einleuchtende Grund für die staatliche Maßnahme“.

„Schreckgespenst Statusfeststellungsverfahren“

Einen guten Hinweis auf die Stimmung insbesondere der selbstständigen Wissensarbeiter gibt ein Artikel[3] des Online-Magazins „heise online“ vom 02.07.2024 zum Thema Bürokratie in Bezug auf Mittelstand und Selbstständige in Deutschland. Der entsprechende Absatz ist mit „Schreckgespenst Statusfeststellungsverfahren“ überschrieben und berichtet u.a. über eine Studie des „Institut der deutschen Wirtschaft (IW)“:

„Infolgedessen würden 35 Prozent [der vom IW befragten Selbstständigen (Anmerkung des Verfassers der Artikelserie)] erwägen, ins Ausland zu ziehen, und 27 Prozent würden eine Beendigung ihrer Selbstständigkeit erwägen. Laut IW gelte das sogar für Befragte, die selber noch gar nicht von einem Verfahren betroffen waren – offenbar entfaltet das Statusfeststellungsverfahren eine abschreckende Wirkung. Überdurchschnittlich oft seien es jüngere, gut ausgebildete Selbstständige mit hohen Gewinnen gewesen, die über solche drastischen Schritte nachdächten. Häufig handele es sich um Selbstständige aus dem IT-Bereich.“

Einerseits hat auch die Bundesregierung längst erkannt, dass es in Deutschland einen Mangel an Fachkräften gibt und will sogar ausländische Fachkräfte mit Steuervergünstigungen[4] locken. Aber andererseits nimmt man es offensichtlich einfach so hin, dass ein Drittel der Selbstständigen sogar darüber nachdenkt, Deutschland zu verlassen – und entsprechend ihre Expertise und Tatkraft mitzunehmen…!?

Bürokratieabbau

Die Bundesregierung schreibt[5]:

„Die Bundesregierung begreift Bürokratieabbau als Dauer- und Querschnittsaufgabe. Ziel ist es, bürokratische Lasten für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung und die Unternehmen dauerhaft zu reduzieren und damit zugleich Impulse für das Wachstum der Wirtschaft zu setzen.“

Im oben bereits genannten Artikel des Online-Magazins „heise online“ vom 02.07.2024 steht:

„Freiberufler und Selbstständige treibt derweil vor allem eine bürokratische Pflicht um, wie aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht: das Statusfeststellungsverfahren.“

Sinnvolle, klare und nachvollziehbare Regeln und Gesetze im Allgemeinen und hier speziell beim Thema Statusfeststellung/ Scheinselbstständigkeit würden sowohl die Selbstständigen als auch ihre Auftraggeber deutlich entlasten. Und der Staat könnte sich dann auch ohne zusätzlichen Aufwand besser um die tatsächlich schutzbedürftigen Erwerbstätigen kümmern.

Es erscheint schon eigenartig, dass die Regierung „die bürokratischen Lasten“ „dauerhaft reduzieren“ möchte, aber die Einführung neuer Regeln und Gesetze für eine Rentenversicherungspflicht offensichtlich wichtiger sind als die dringend notwendigen effektiven Vereinfachungen und Verbesserungen eines seit vielen Jahren bestehenden Regel- und Gesetzes-Werkes der Scheinselbstständigkeit. Es sieht eher so aus, als zusätzliche Gesetze Vorrang haben vor dem Abbau bestehender Gesetzes-Probleme.

Für die Politik wäre es von Vorteil, beide Themen zu verbinden

Es erscheint sehr ratsam für die Politik, die beiden Themen Rentenversicherungspflicht und Lösung der Scheinselbstständigkeit miteinander zu verbinden bzw. zusammen mit einer Einführung einer Rentenversicherungspflicht auch eine sinnvolle Lösung der Scheinselbstständigkeit einzuführen: Die Politik will den Selbstständigen die Freiheit über die eigene soziale Absicherung nehmen – dann wäre es nur fair und politisch geschickt auch etwas zurück zu geben: Die Freiheit über die eigene Selbstständigkeit!

Selbstverständlich kann man (und bei vernünftiger Umsetzung sollte man auch tatsächlich!) die Rentenversicherungspflicht durchaus als Vorteil für (!) Selbstständige sehen, aber erstmal ist es eine Beschneidung der individuellen Freiheit der Selbstständigen. Mit einer Rentenversicherungspflicht wird es nicht erst relevant, aber aus Gründen der Fairness, des Rechts auf freie Berufswahl und Entfall des wichtigsten Grunds für das Thema Scheinselbstständigkeit scheint es spätestens damit geboten:

Den Selbstständigen muss endlich wieder die freie Entscheidung über ihre eigene Selbstständigkeit gegeben werden!

Der Eindruck des Verfassers dieser Artikelserie ist, dass viele Selbstständige – aber auch ganz allgemein viele Bürger! – der Meinung sind:

Der Staat verhindert nur noch – aber er gestaltet nicht mehr!

Und das ist allgemein für einen Staat und insbesondere für einen Wirtschaftsstandort ein Armutszeugnis.

Der DBITS e.V. bleibt dran und bemüht sich weiterhin für seine Mitglieder und für alle Selbstständigen und den Wirtschaftsstandort Deutschland eine sinnvolle Lösung zu finden und umzusetzen!


[1] Z.B. https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz

[3] https://www.heise.de/news/Buerokratie-treibt-Mittelstand-zur-Verzweiflung-und-Freelancer-ins-Ausland-9787130.html

[4] Z.B. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/regierungsverhandlungen-steueranreiz-fuer-auslaendische-fachkraefte-geplant/29883358.html

[5] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/buerobratie-abbauen-2264628

9. Dezember 2024/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-12-09 14:20:592024-12-10 10:00:43Offener Brief Teil 5
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