Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise
In einer vom Branchenverband Bitkom angeforderten Studie wurden vom Heidelberger Professor Stoffels klare gesetzliche Regelungen postuliert. Im Artikel: „Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!“ haben wir darüber berichtet.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte zu einer in der Studie formulierten Anforderung, es wäre „ein falscher Weg, branchen- oder tätigkeitsbezogene Sonderregelungen für angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise zu schaffen“.
Wirtschaft und IT-Freelancer dringen seit langem auf Gesetze, die gewährleisten, dass selbständige IT-Profis in einem rechtssicheren Raum selbstbestimmt arbeiten können. Regierung und Arbeitsministerium vertrösten oder weisen solche Forderungen zurück.
Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise
Diese Aussage („angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise“) unterstellt uns IT-Freelancern, dass wir nur so tun, als wären wir nicht schutzbedürftig. Ähnlich diskriminiert der Begriff „Scheinselbständigkeit“. Dieser Begriff schiebt uns in die Schuhe, wir täten nur so, als wären wir selbständig. In Wirklichkeit wollten wir uns nur vor der Zahlung in die Sozialversicherung drücken.
Der Sprecher des Arbeitsministeriums drückt es so aus: Die Sozialversicherung sei „neben dem Schutz des Einzelnen dem Schutz der Solidargemeinschaften verpflichtet“. Nun, als Beamter hat er leicht reden. Wo ist sein Beitrag zur Solidargemeinschaft?
Noch eine weitere Aussage halte ich zumindest für fragwürdig. Das Schutzbedürfnis des Einzelnen könne sich im Laufe der Zeit wandeln, „was viele selbstständig Tätige derzeit durch die Folgen der Coronakrise schmerzhaft erfahren“.
Fragen, die man sich im Arbeitsministerium stellen sollte
Der Staat sorgt mit restriktiven Regelungen dafür, dass die Verdienstmöglichkeiten von Selbständigen eingeschränkt werden. Dann weist er darauf hin, dass diese vom Staat in eine prekäre Lage gebrachten Selbständigen schutzbedürftig werden können? Was sagt das über das Verständnis von Selbständigkeit seitens des Arbeitsministeriums aus?
Im Grunde wäre es einfach für das Arbeitsministerium, sich Klarheit über die Lage der Expert:innen im IT-Bereich zu verschaffen. Einfach mal bei den Finanzämtern nachfragen, wie hoch das Steueraufkommen durch die Leistungen der selbständigen IT-Profis sind.
Aber auch diese Frage wäre berechtigt: „Welchen Anteil haben diese IT-Fachleute an der Besoldung und späteren Altersversorgung der Beamten?“ Oder diese: „Wie schichten sich die Gelder um, wenn die Steuerzahlungen der IT-Freelancer wegfallen? Wenn dafür zwar in die Rentenversicherung eingezahlt wird, andererseits dadurch Forderungen gegen die Rentenkassen entstehen?“
Der Regierung bewusst machen, warum selbständige IT-Profis notwendig sind
Es gibt noch viel zu tun, um der Regierung und dem Arbeitsministerium klar und bewusst zu machen, was Selbständigkeit bedeutet. Offensichtlich schätzen sie falsch ein, welchen Beitrag wir Wissensarbeiter:innen sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung leisten als auch zum Steueraufkommen beitragen.
Wir Selbständigen im IT-Bereich behaupten, dass wir keineswegs „angeblich nicht schutzbedürftig“ sind. Im Gegenteil. Wir fordern das Arbeitsministerium auf, den Beweis dafür zu erbringen, dass die IT-Freelancer tatsächlich schutzbedürftig sind.
Als Mitglied im DBITS die Interessen der IT-Freelancer stärken
Um unseren Anforderungen richtig Nachdruck verleihen zu können, braucht der DBITS möglichst viele Unterstützer und Mitstreiter. Wir selbständigen Wissensarbeiter:innen können uns selbst organisieren. Wir können uns mit ähnlichen Interessengruppen verbünden und tun es auch.
Nur so gewinnen wir eine breite Basis und damit ausreichend Einfluss auf die Regierenden. Nur dann können wir die Gesetzgebung in die von uns präferierte Richtung drängen.
Wer sich für seine Sache nicht einsetzt und „die Anderen“ gewähren lässt, braucht sich später nicht zu wundern, wenn alles anders gekommen ist, als er es sich gewünscht hat.
Die Anregung zum obigen Artikel und die Zitate habe ich folgendem Artikel entnommen „Regierung lehnt Sonderregeln für IT-Freelancer ab“ – https://www.heise.de/news/Regierung-lehnt-Sonderregeln-fuer-IT-Freelancer-ab-4972440.html.
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