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Die Kategorie “IT-Freelancer-Finanzen” versammelt Artikel zum Thema: “Wie gehe ich als IT-Freelancer mit Buchhaltung, Rechnung schreiben, Honorar eintreiben oder Steuer und Finanzämtern um”.

Stundensatz berechnen als Freelancer

DBITS-Info, IT-Freelancer-Finanzen

Eine der schwierigsten Entscheidungen für Freelancer ist der Stundensatz. Warum? Einerseits kann der eigene Stundensatz zu niedrig sein, so dass am Monatsende von dem generierten Umsatz nach Abzug aller Kosten nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Andererseits besteht die Gefahr bei einem zu hohen Stunden- oder Tagessatz, dass die potenziellen Kunden von einer Zusammenarbeit absehen. Zusammengefasst zeigen diese beiden konträren Richtungen die Komplexität bzgl. des „richtigen“ Stunden- bzw. Tagessatzes. Daher widmen wir uns aufgrund eigener Erfahrung dem Thema: Wie berechne ich als Freelancer den optimalen Stundensatz?

Starten wir mit dem ersten Schritt; mit der Ausgangssituation.

Was brauchen Freelancer unbedingt?

Freelancer sind Unternehmer (m/w/d). Demzufolge unterliegen sie einer Vielzahl an Gesetzen. Eines dieser Gesetze verlangt von Unternehmen – im Gegensatz zu Non-Profit-Unternehmen (kurz: NGO) – das Erzielen von Gewinn (Profit). Eine Ausnahme gilt es zu kennen. Wenn Sie gerade mit der Freelancer-Tätigkeit starten, dann müssen Sie noch keinen Gewinn zwingend erwirtschaften. Denn in der Anfangsphase fallen typischerweise zahlreiche Kosten an. Gleichzeitig müssen Projekte gewonnen werden, um Umsatz zu generieren.

Wer bestimmt dies?

Die Frage lässt sich sehr schnell beantworten: Das Finanzamt. Dies heißt konkret, dass Sie in der Regel ab dem 3. Geschäftsjahr Gewinne erzielen sollten. Sollten Sie dieses Ziel nicht erreichen, dann könnte das Finanzamt ihre Selbständigkeit als Liebhaberei deklarieren. Infolgedessen sind Sie nicht mehr Selbständigkeit.

Diese Ausgangssituation müssen Sie auf jeden Fall für das Berechnen Ihres Stundensatzes als Freelancer kennen.

Gleichzeitig stellt der erwirtschaftete Gewinn in einem Geschäftsjahr das zu versteuernde Einkommen dar. Parallel stellt der Gewinn noch einen sehr wichtigen Aspekt für das eigene Unternehmen dar: Er ist die Grundlage für die Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens.

Neben dem erwähnten Gewinn müssen Sie über die eigenen Kosten im Unternehmen Kenntnis besitzen. Jene unterteilen sich fixe und variable Kosten. Logisch ist, dass die Kosten wesentlich geringer sein sollten als der Umsatz. Nur dadurch entsteht Gewinn.

Jetzt könnten Sie sich fragen, wie hoch sollte der Gewinn sein? Dafür verweisen wir auf einen Artikel, der sich mit der Frage: „Wie viel Prozent Ihres Jahresumsatzes bleiben Ihnen im Schnitt als Gewinn übrig?“ auseinandersetzt. Damit erhalten Sie Anregungen für die eigene Gewinnquote.

Was sind Fixkosten?

Fixkosten sind Ausgaben. Diese fallen regelmäßig und in konstanter Höhe an. Zum Beispiel zählt die Büromiete zu den Fixkosten. Fixkosten kennzeichnen, dass ihre Beträge in regelmäßigen Abständen – oft monatlich – auftreten und gleichzeitig verursachen sie konkrete, relativ gleichmäßige Kosten. Damit lassen sie sich sehr gut in der eigenen Finanzplanung kalkulieren.

Wissenswert ist, dass einige Fixkosten monatlich zu zahlen sind. Während andere Fixkosten vierteljährlich oder jährlich anfallen; beispielsweise Jahreslizenzen für Software oder Versicherungsbeiträge.

Die fixen Kosten werden in der Regel als laufende Kosten bezeichnet. Denn Sie müssen diese Ausgaben tätigen, um grundsätzlich Ihr Angebot am Markt anbieten zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mal mehr oder weniger verkaufen.

Gemäß der unternehmerischen Formel – Kosten sind zu minimieren, Gewinn ist zu maximieren – sollten Sie die eigenen Kosten stetig im Blick haben. Steigen die Fixkosten, dann wirkt sich dies wohlmöglich auf den Stundensatz aus.

Folgende Beispiele zeigen Ihnen typische fixe Kosten bzw. Betriebskosten:

  • Bankgebühren
  • Miete
  • Strom
  • Telefon & Internet
  • Softwarelinzen
  • Versicherungen
  • Finanzierungskosten
  • Buchaltungskosten

Was sind variable Kosten?

Variable Kosten sind ebenfalls Ausgaben wie die Fixkosten. Jedoch unterscheiden sie sich von den Fixkosten vor allem daran, dass sie von Monat zu Monat unterschiedlich sind. Entsprechend besitzen die variablen Kosten die Möglichkeit, dass sie notfalls eingespart oder zeitlich in die Zukunft verschoben werden können. Damit entsteht in einer finanziell schwierigen Situation ein gewisser spontaner finanzieller Freiraum.

Variable Kosten werden im Gegensatz zu den erwähnten Fixkosten als umsatzabhängige Kosten bezeichnet.

Unter dem Strich halten wir an dieser Stelle fest: In die Berechnung des eigenen Stunden- bzw. Tagessatzes muss der gewünschte bzw. geforderte Gewinn inkludiert sein. Weiterhin müssen wir unsere eigenen Kosten im Unternehmen kennen, die sich aus den Fixkosten zusammen mit den variablen Kosten als Gesamtkosten des Unternehmens ergeben.

So berechnen Sie als Freelancer ihren Stundensatz

Die Grundlage bildet für Freelancer die zur Verfügung stehende Zeit je Monat. Dementsprechend stehen 30 bis 31 Tage je Monat zur Auswahl. Jedoch kommen lediglich 21 Arbeitstage in Frage für das Berechnen des Stunden- bzw. Tagessatzes.

Zahlreiche Studien widmen sich dem Thema Tagessatz für Freelancer. Für unser Rechenbeispiel nehmen wir einen Tagessatz in Höhe von Netto 800,00 EURO an.

Zusammen genommen sind dies bei 21 Tagen ein monatlicher Netto-Umsatz von 16.800,00 EURO (Jahres-Netto-Umsatz i.H.v. 201.600,00 EURO). Jedoch kommen jetzt weitere Faktoren hinzu, die sich auf den monatlichen Netto-Umsatz auswirken. Dazu zählen Urlaubstage, Feiertage, Weiterbildungsseminare, Krankheit, Klausurtage. Diese können Sie ihren Kunden nicht in Rechnung stellen. Demzufolge müssen diese Tage von den potentiellen Tagen abziehen.

Hinzu kommt noch folgender Aspekt, welchen Sie bedenken sollten: Aufgrund dieser Tage können Sie statt 12 Monate am Ende höchstwahrscheinlich nur 10 Monate in Rechnung stellen. Dies heißt, dass Sie in 10 Monaten den Umsatz für 12 Monate erwirtschaften müssen. Zusätzlich erwirtschaften Sie in diesen 2 Monaten keinen Umsatz. Dennoch müssen Sie diese 2 Monate in der Berechnung für den Stunden- bzw. Tagessatz bedenken. Wenn nicht, dann könnte Ihre Finanzplanung am Jahresende ein Saldo aufweisen.

Berechnen wir den aktuellen Tagessatz mit den nicht abrechenbaren Tagen wie bereits oben vorgestellt:

TageAbrechenbar in %Netto-Umsatz in EURO/mtl.
2110016800
~167512800
~ 136010400
~11508800

Anhand dieser Tabelle zeigt sich, je weniger potenzielle Arbeitstage abzurechnen sind, desto weniger Netto-Umsatz je Monat erwirtschaften Sie. Auffallend ist die enorme Differenz zwischen dem höchsten (16.800 EURO) und niedrigsten (8.800 EURO) Wert.

Fahren wir fort mit der Berechnung für Ihren Stundensatz als Freelancer.

Bisher gehen wir bei dem Tagessatz davon aus, dass wir den ganzen Tag für unsere Geschäftskunden unsere Leistungen erbringen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Einerseits führen wir nicht jeden Tag Kundenprojekte durch. Andererseits zählen zu den Aufgaben von Freelancer bürokratische Aufgaben. Diese können Sie ihren Kunden nicht in Rechnung stellen.

TageAbrechenbar 90 %Abrechenbar 80 %Abrechenbar 70 %
2116800  
~1611520102408960
~ 13936083207280
~11792070406160

Wenn wir wieder den höchsten und niedrigsten Wert vergleichen, dann existiert eine Differenz in Höhe von 5.360,00 EURO Netto-Umsatz je Monat. Gleichzeitig fällt auf, wie wenig monatlicher Netto-Umsatz im Vergleich zum 1. Zahlenwert (16.800 EURO) noch vorhanden ist.

Fügen wir jetzt in diese Tabelle die Tages- bzw. Stundensätze hinzu:

TageAbrechenbar 90 %Abrechenbar 80 %Abrechenbar 70 %
 MonatTagStundeMonatTagStundeMonatTagStunde
2116800800100
1611520720901024064080896056070
13936072090832064080728056070
11792072090704064080616056070

Auffallend die Spanne sowohl bei den Tagessätzen genauso bei den Stundensätze. Dabei steigen laut einer aktuellen Studie von Gulp die All-inclusive-Stundensätze gegenüber dem Vorjahr. Interessant ist, dass 48,9 % der Befragten aus dieser Studie sich bei dem Berechnen ihres Stundensatzes anhand des Marktwertes orientieren.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel für das Berechnen des Stundensatzes eine bessere Orientierung liefern. Denn die Orientierung am Marktwert kann für Sie am Ende bedeuten, dass Sie zwar Umsatz generieren aber leider gleichzeitig nicht kostendeckend wirtschaften.

Kosten

An dieser Stelle widmen wir uns den Kosten, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Damit meinen wir folgende individuelle Kosten für:

  • die Pflege- und Krankenversicherung,
  • die Altersvorsorge (Versicherung, Immobilie usw.) und
  • die Einkommenssteuer sowie
  • zum Teil der Solidaritätszuschlag.

Im besten Fall (Best Case) mit den maximalen verfügbaren Tagen, der maximalen Auslastung und der geringsten Kosten steht am Ende des Monats ein verfügbares Einkommen in Höhe von rund 9.200 EURO.

Dagegen im schlechtesten Fall (Worse Case) mit den geringsten verfügbaren Tagen und der geringsten Auslastung sowie der höchsten Kosten verbuchen wir am Monatsende ein verfügbares Einkommen in Höhe von rund 4.000 EURO.

Unter dem Strich

Unter dem Strich bleiben für einen Solopreneur/Freelancer bei einem Tagessatz von 800 EURO Netto im schlechtesten Szenario 4.000 EURO im Monat als verfügbares Einkommen übrig.

Wer sich weiter zum Thema  – Stundensatz berechnen als Freelancer – informieren will, dem empfehlen wir diesen lesenswerten Artikel, der drei Beispielrechnungen zeigt, was von rund 1000 Euro Beraterhonorar übrig bleibt (Nur Premium-Mitglieder).

Informativ ist dieser Kalkulator für den Stundensatz von Gulp. Probieren Sie diesen gleich aus!

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem sehr wichtigen Thema besitzen, dann kontaktieren Sie uns. Unter dem Strich profitieren Sie von unserer geballten Expertise aller IT-Freelancer in unserem Verband.

2. März 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2022/03/Vertragspartner-scaled.jpg 1920 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-03-02 08:13:002022-12-01 09:56:17Stundensatz berechnen als Freelancer

Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?

DBITS-Info, IT-Freelancer-Finanzen

Für viele IT-Freelancer und Selbständige gehört das Thema zur eigenen Vorsorge für das Alter ab einem gewissen Lebensabschnitt zum Alltag. Jedoch ist die Finanz-Welt sehr komplex, denn für die Altersvorsorge stehen zahlreiche Optionen zur Auswahl. Diese reichen von Aktien, über Immobilien und Kryptowährungen bis hin zu Staatsanleihen, private Renten und Lebensversicherungen oder das klassische Sparbuch. Eine weitere Möglichkeit besteht in der gesetzlichen Rente als Altersvorsorge.

Infolgedessen könnten IT-Freelancer und Selbständige auf die Idee kommen, die eigenen Rentenbeiträge nachzuzahlen. Dafür empfehlen wir das folgende Video bei Focus. In diesem Video werden zahlreiche Fragen zum Thema freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung nachzahlen adressiert. Demnach existieren Situationen, wo sich die freiwillige Nachzahlung bei der deutschen Rentenversicherung lohnen kann.

Ein Extra-Tipp für Gründer und Gründerinnen: Bevor Sie mit ihrer Selbständigkeit starten, empfehlen wir – vorher – mit der deutschen Rentenversicherung (DRV) die Zeiten für Rentenkonto zu aktualisieren. Wie Sie dabei vorgehen können, finden Sie direkt bei der DRV.

Neue Bundesregierung will Pflicht zur Vorsorge

Die Pflicht zur Vorsorge für Selbständige bewegt die Politiker seit Jahren. Jetzt setzt die neue Bundesregierung als Ampel-Regierung dieses Thema fort wie die Wirtschaftswoche berichtet. Demzufolge müssen sich Selbständige und wir als IT-Freelancer bei diesem Thema sehr aufmerksam sein, denn dadurch entstehen weitere staatlich gelenkte Kosten für alle Selbständige.

Welche Pläne der Politik existieren zur Altersvorsorge­pflicht für Freelancer und Selbstständige?

Die Politik – auch die neue Bundesregierung – probiert seit Jahren ein Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler („Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“) zu realisieren. Aufgrund verschiedener Ereignisse verschob sich dieses Vorhaben immer wieder. Jedoch existiert bereits ein Eckpunktepapier vom Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Demnach würden ab 2024 die Bestimmungen aus diesem Eckpunktepapier gelten.

Zuerst müssen wir wissen, für wen dieses geplante Gesetz zur Altersvorsorg­epflicht für Selbstständige und Freiberufler gilt. Nach aktuellem Stand betrifft diese alle Menschen, die noch nicht obligatorisch (z.B. nach §2 SGB VI) rentenversichert sind (zum Beispiel im Rahmen eines berufs­ständischen Versorgungs­werks).

Ebenfalls nach aktuellem Stand müssen entsprechend des Entwurfs alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren eine Wahl treffen zwischen:

  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt z. Bsp. für Ärzte, Anwälte).

Zu diesen Bestimmungen zählt auch, dass die Vorsorgeform insolvenz- und pfändungssicher sein muss. Zusätzlich muss sie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Das Grundsicherungsniveau liegt aktuell bei monatlich 800 EURO.

Altersvorsorge für Freelancer und Selbständige: Ein Plan hilft

Vor allem Freelancer und Selbständige müssen sehr weitsichtig bei der eigenen Altersvorsorge planen. Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir eine Altersvorsorge, die auf mehreren Säulen verteilt ist. Damit minimiert sich das Risiko eines Totalverlustes und infolgedessen der Verlust der eigenen Altersvorsorge.

Vorteile einer eigenen Renteneinzahlung

Der 1. Vorteil besteht darin, dass man – je nach Höhe von Umsatz und Gewinn – Einzahlungen in ein steuerlich anerkanntes Altervorsorge-Produkt vornimmt, was die eigene Steuerlast senkt. Um von diesem Vorteil zu profitieren, empfehlen wir ein Gespräch mit dem eigenen Steuerberater bzw. der eigenen Steuerberaterin.

Selbständigkeit birgt viele Höhen und Tiefen. Manchmal führen die Tiefen zu einer Insolvenz. Bezüglich dieses Aspekts besitzt die Einzahlung in ein insolvenzgeschützes Altersvorsorge-Produkt einen 2. Vorteil für Freelancer und Selbständige. Dementsprechend befindet sich die eigene Altersvorsorge mittels der deutschen Rentenversicherung in der Regel kaum in Gefahr.

Über den 3. Vorteil schrieben wir bereits. So kann die eigene Altersvorsorge auf vielen Säulen verteilt aufgebaut werden; d.h. die gesetzliche Rente könnte eine Säule darstellen. Mit der eigenen Renteneinzahlung verteilt man das Risiko des Verlustes auf mehrere Säulen. Dadurch wird die eigene Altersvorsorge tragfähiger und die Nächte ruhiger.

Rentenhöhe berechnen

Wer sich über die eigene Rentenhöhe näher informieren will, der kann dies mit Hilfe eines Rentenschätzer unter diesem Link ausrechnen. Damit ist sogar möglich herauszufinden, wie sich ein verändertes Einkommen auf die eigene Rente auswirken wird.

Dem Thema: „Altersvorsorge­pflicht für Selbst­ständige und Freiberufler“ widmet sich der folgende Artikel. Dieser Artikel behandelt auch dem Aspekt der Pläne zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige seitens der deutschen Politik. Demnach bergen diese Pläne zur Altersvorsorge­pflicht für Selbstständige zahlreiche Änderungen, die sich finanziell auswirken.

Zur Berechnung der zukünftigen ungefähren Rente hilft auch zu wissen, wie sich die eigene Rentenlücke ausrechnen lässt. Dafür existiert die folgende Formel:

Rentenlücke = Aktuelles Nettogehalt – Gesetzliche Rente – Sozialabgaben

Damit Sie genaue Kenntnisse über die eigene Rentenlücke kennen, muss man den Rentenbescheid lesen können. Darauf geht dieser Artikel ein, um den Brief von der Rentenversicherung richtig zu lesen.

Arten der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Um den finanziellen Aspekt – sprich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2022 – fokussiert sich dieser Artikel: “Rentenversicherung für Freiberufler“. Darin werden neben zahlreichen Tipps für Freelancer und Selbständige auch auf den Regelbeitrag, den einkommensgerechten Beitrag und Mindestbetrag, den halben Regelbeitrag sowie die Riester-Rente als Rentenversicherung für Freiberufler eingegangen.

Wenn Sie Fragen zu diesem herausfordernden Thema besitzen, dann kontaktieren Sie uns umgehend. Wir probieren Ihnen Lösungen anzubieten, denn oft stecken die Fallstricke im Detail. Für uns IT-Freelancer ist das Thema Altersvorsorge­ ein wichtiges Thema, auch um die Zukunft von uns selbst und unseren Familien abzusichern.

10. Februar 2022/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2017/01/finger-2573745_1920.jpg 1463 1920 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS e.V.2022-02-10 08:35:002022-12-01 09:55:50Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?

Interview mit Kay Schöbel – Buchhalter/Bilanzbuchhalter

Buchhaltung
Kay Schöbel

Buchhaltung, Steuern, Abgaben, Finanzen… Für Selbständige ist es ein Muss sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich bei dem Unternehmen mit mehreren hundert oder tausend Mitarbeitern oder um eine One-Man-Show handelt.

Sind  jedoch die grundlegenden Regeln bekannt und werden diese berücksichtigt, können auch kleine Unternehmen und Freelancer die ordentliche Administration ihres Geschäfts mit überschaubarem Aufwand betreiben und sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Die Frage ist häufig nur “gewusst wie”. Dieser Frage wird der DBITS e.V in seiner Workshopreihe “Organisation, Selbständigkeit, Administration, Finanzen – Theorie und Praxis”, kurz OSAFT, auf den Grund gehen.

Kay Patrick Schöbel unterstützt den DBITS e.V. und seine Mitglieder in bei den Fragen Rund um dieses existenziell wichtige Thema. Sein Bereich umfasst dabei die Steuern und Finanzen, Lesen Sie hier unser Interview mit ihm.

Kerstin Tammling – Kay, Du bist Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Also kein Steuerberater. Kannst Du uns den Unterschied erklären?

Kay Schöbel – Der Steuerberater ist,  neben Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, gesetzlich befugt Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten zu leisten und u. a. Jahresabschlüsse/Bilanzen und Steuererklärungen zu erstellen. Anderen Personen(-gruppen) ist dies schlichtweg verboten.

Der Buchhalter setzt, bei nahezu gleicher Grundausbildung und ähnlicher Weiterbildung, etwas früher auf. Ich berate den Mandanten, u. a.  im operativen Geschäft in betriebswirtschaftlicher Hinsicht und erstelle mit ihm gemeinsam seine Finanz- und ggf. auch Lohnbuchhaltung. Sein Steuerberater wiederum zieht daraus die steuerrelevanten Schlüsse des Geschäftsjahres. Ich arbeite mit vielen Steuerberatern meiner Mandanten zusammen. Dieses „Vier-Augen-Prinzip“ hat sich bestens bewährt.

Kerstin Tammling – Gleichzeitig bist Du auch Dozent. Was genau unterrichtest Du? Wer belegt die Lehrgänge?

Kay Schöbel – In einem Fortbildungsinstitut für Physiotherapeuten bin ich der (für alle betriebswirtschaftlichen Dinge verantwortliche) BWL-Dozent und führe die entsprechenden Seminare auch selber durch.

Zu 90% wollen sich die erfolgreichen Teilnehmer nach ihrem Abschluss mit einer eigenen Praxis selbständig machen. Meine Aufgabe besteht darin, die Teilnehmer theoretisch auf Ihre Selbständigkeit vorzubereiten. Insbesondere die notwendige Sensibilisierung für betriebswirtschaftliche Themen und auch das Interesse, vor allem für steuerliche Themen sowie buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, zu wecken, sehe ich als meine Hauptaufgabe an.

Des Weiteren stehe ich regelmäßig der Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund für den Existenzgründerwettbewerb „start2grow“ als beratender Gutachter für Businesspläne der sich bewerbenden Unternehmensgründer zur Verfügung. Dafür begutachte ich im Schnitt zehn bis fünfzehn Businesspläne pro Jahr, gebe mein detailliertes Feedback und stehe auch für Rückfragen, Ergebniskorrekturen, aber auch, wenn gewünscht, was leider viel zu selten vorkommt, für manch eine sehr interessante Ergebnisdiskussion zur Verfügung. Ein von mir begutachteter Teilnehmer hat auch bereits den mit EUR 30.000,00 dotierten Wettbewerb gewonnen; sehr viele andere meiner begutachteten Teilnehmer haben sich in die prämierten Reihen der Top 10 gekämpft.

Kerstin Tammling – Kommt es auch vor, dass Du einem Lehrgangsteilnehmer oder Gründer empfiehlst, mit der Selbständigkeit noch etwas zu warten oder rätst Du u. U. auch ganz davon ab?

Kay Schöbel – Eindeutig: JA. Und das sogar öfters. Sehr häufig werden in Gründungsideen im Himmel Kühe gemolken, die allerdings auf der Erde lediglich Wasser geben – euphorische „Unternehmer in spe“ wieder in die Realität abzuholen, kann dann durchaus sehr schwierig sein und gestaltete sich auch schon manches Mal sehr tränenreich.  Aber seien wir ehrlich: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende… Und spätestens wenn den Gründern klar ist, dass sie mit ihrer Idee mittel- bis langfristig weniger als ein Auszubildender im ersten Lehrjahr verdienen und sie davon teilweise auch noch eine Familie ernähren müssen, sind sie für meine Denkanstöße regelmäßig sehr dankbar.

Kerstin Tammling – Was machst Du denn in solchen Fällen, in denen Du die Träume zerplatzen lässt?

Kay Schöbel – Es kommt immer sehr auf die einzelne Person an. Oftmals sind es Gründungsideen aus einem festen Anstellungsverhältnis heraus. Dann sollte man bei erkennbarem Potential natürlich versuchen erst einmal nebenbei, sozusagen im „Testmarkt“ ohne existentielle Risiken, etwas aufzubauen. Frische Uni-Absolventen können ebenso erst einmal Berufserfahrung im Angestelltenverhältnis sammeln und genauso nebenbei, evtl. mit Professorenbegleitung, oder aus dem Alumni-Kreis heraus, etwas nebenbei aufbauen. Schwieriger ist die Situation natürlich, wenn die Selbständigkeit zur letzten Chance und/oder Hoffnung wird. Dann muss man natürlich sehr genau planen, und dann darf auch keine Information fehlen oder gar verschwiegen werden. Ein wichtiges Stichwort ist hierbei auch immer wieder das Thema der Scheinselbständigkeit. (Anm. d. Red.: Scheinselbständigkeit wird auch ein Thema des DBITS-Workshop am 24.11.2018 in Frankfurt am Main sein)

Kerstin Tammling – Hast Du den Eindruck, dass unser Bildungssystem die jungen Menschen zu wenig auf das Leben vorbereitet?

Kay Schöbel – Absolut. Der junge Mensch wird, auch heutzutage noch, meiner Meinung nach mit viel zu viel allgemeiner theoretischer Bildung viel zu lange überhäuft, anstatt frühzeitiger in spezielle „Fach“-Richtungen begleitet auszubilden. Ich sehe regelmäßig erfolgreiche Abiturienten, die überhaupt keine Idee haben was sie machen wollen/sollen – es steht dann immer wieder lediglich das große Endziel „viel Gehalt“ ganz oben als einziger Punkt auf der Liste.

Kerstin Tammling – Du hast Dich bereit erklärt den DBITS e.V. und seine Mitglieder in Bezug auf Fragen zu Steuern und Abgaben zu unterstützen. Vielen Dank dafür! Was sind Deine Motive?

Kay Schöbel – Das mache ich sehr gerne, denn ich will immer in der gemeinsamen Arbeit und den Erfahrungsaustausch mit anderen sowohl meinen eigenen Horizont erweitern als auch dafür sorgen, dass wir alle wenigstens ein kleines Bisschen besser werden. Gerade im kaufmännischen/betriebswirtschaftlichen/steuerlichen Bereich ist Stillstand das Aus und so bin ich immer sehr daran interessiert viele verschiedene Wege zu sehen , wie auch Meinungen zu hören, um daraus eine eigene Essenz zu ziehen.

Hier setzt ja auch der DBITS auf, nämlich aus der starken Gemeinschaft heraus zu wachsen. Und seien wir wieder ehrlich: In jeder Gemeinschaft gibt es jemanden, der irgendetwas besser kann. Davon können wir alle nur profiteren, denn lernen können wir nur von Besseren

17. Juni 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/library-1147815_1920.jpg 1271 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2018-06-17 11:11:182021-11-17 08:06:06Interview mit Kay Schöbel – Buchhalter/Bilanzbuchhalter

Webinar – Berufshaftpflicht für IT-Selbständige

Finanzielle Absicherung

Ein Drittel der Selbständigen in der IT haben keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. So zumindest das Ergebnis der DBITS-Umfrage zu diesem Thema vor einigen Wochen. Das mag alarmierend klingen und ist es vielleicht sogar, andererseits bedeutet das auch, dass doppelt so viele Selbständige Ihre Kunden und sich selbst bzw. ihr privates Vermögen abgesichert haben. 

Berufshaftpflicht – ein Merkmal echter Selbständigkeit


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Als Verbraucher erwarten die meisten Menschen, dass ein Dienstleister, Handwerker oder Lieferant in der Lage ist, für Schäden aufzukommen, die er im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes anrichtet. IT-Selbständige in der Rolle des Kunden erwarten dies sicherlich auch. Nur bei sich selbst, in ihrer Rolle des Dienstleisters, scheinen einige einen anderen Maßstab anzulegen.

Es wird erwartet, dass beispielsweise ein Arzt, der ein Fehldiagnose stellt oder dem ein Behandlungsfehler unterläuft, für diesen Schaden aufkommt. Wenn der Klempner unser Haus unter Wasser setzt, erwarten wir eine Regulierung des Schadens – und zwar nicht auf unserer Kosten. Woher der Verursacher das Geld für die Begleichung des Schadens nimmt, ist uns in so einem Fall egal. Wir setzen voraus, dass er versichert ist.

Nicht umsonst gilt das Vorhandensein eine Berufshaftpflichtversicherung als ein Merkmal echter Selbständigkeit, grenzt also von Scheinselbständigkeit ab.

 Die Gründe keine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen sind vielfältig

Die Gründe dafür, auf eine Berufshaftpflichtversicherung zu verzichten sind vielfältig. Viele Selbständige sind der Meinung keine solche Versicherung zu benötigen. Die Zahl deckt sich mit der Aussage, dass der Freelancer im Rahmen seiner Berufsausübung keine Schäden verursachen könnte. Es wurde aber auch angeführt, dass die Versicherungsbeiträge zu teuer seien (36%). In Anbetracht dessen, dass fast Drittel (29%) der Selbständigen, die eine Versicherung abgeschlossen haben, mehr als 1.000 EUR Beitrag im Jahr bezahlen, ist das nachvollziehbar, gleichzeitig aber ein Indiz dafür, dass die Selbständigen in der IT gute Jahresumsätze erzielen. Denn daran bemisst sich der Beitrag in der Regel.


A – Ich benötige keine Berufshaftpflichtversicherung

B – Die Berufshaftpflichtversicherung ist mir zu teuer

C – Ich bin über den Vermittler / Kunden gegen von mir verursachte Schäden versichert

D – Eine Berufshaftpflichtversicherung wurde vom Kunden noch nie gefordert

E – Bei meiner Tätigkeit als IT Freelancer kann ich keine haftbaren Schäden verursachen

F – Ich befürchte, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt

G – Andere Begründung*

Welches Risiko geht ein IT-Selbständiger ein, wenn er nicht versichert ist?

Die Frage ist also ob der IT-Selbständige überhaupt ein Risiko eingeht, wenn er keine Versicherung abschließt und wie hoch es einzuschätzen ist.

Es scheint ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, wie die Umfrage zeigt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nur erforderlich sei, wenn der Auftraggeber dies verlange. Immerhin 71% der Befragten gaben an, dass sie eine solche Versicherung nicht abgeschlossen hätten, weil der Auftraggeber dies nicht verlangt hätte. Es ist aber so, dass ein Dienstleister deshalb nicht aus der Haftung für sein Tun entlassen ist. Der Klempner muss schließlich auch nicht nur dann für einen von ihm verursachten Schaden aufkommen, wenn der Kunde ihn vor Beauftragung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht aufgefordert hat. Im schlechtesten Fall haften beide dann mit ihrem Privatvermögen.

Webinar zu juristischen und versicherungsfachliche Fragen

Um den IT-Selbständigen die Gelegenheit zu geben sich mit dem Thema Berufshaftpflicht eingehender zu beschäftigen, hat der DBITS ein Webinar organisiert.
Rechtsanwältin Stefanie Ebeling, die uns seit Jahren in rechtlichen Fragen unterstützt, geht dabei auf die juristischen Aspekte von Haftungsfragen ein. Ralph Günther von der Firma Exali schildert Schadensfälle aus der Praxis und wie diese versichert werden können. Zudem können Fragen gestellt und diskutiert werden.

Das Webinar findet am 14.11.2017 um 18:00 Uhr statt. Neben unseren Mitgliedern können auch interessierte Gäste teilnehmen.

Bei Interesse geben Sie bitte oben im grünen Kasten Ihre E-Mai-Adresse an. Sie erhalten dann in den nächsten Tagen den Link für die Teilnahme.
Ihre E-Mail-Adresse wird nach Beendigung des Webinars vernichtet.

Der DBITS möchten Ihnen keine Versicherungspolice verkaufen, Ihnen aber die Gelegenheit bieten, sich mit der Thematik auseinander zusetzen. Das Risiko müssen Sie als Selbständiger letztlich selbst bewerten.

6. November 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/webinar.jpg 1067 1600 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-11-06 20:47:482021-11-16 16:45:58Webinar – Berufshaftpflicht für IT-Selbständige

IT-Selbständige und Berufshaftpflicht-Versicherung

Finanzielle Absicherung

Dass man als Selbständiger eine Berufshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben sollte, wissen die meisten IT-Freelancer. Viele haben auch bereits einen solchen Vertrag. Andere hingegen sind sich nicht sicher, ob das in ihrem persönlichen Fall überhaupt notwendig ist. Einigen Freelancern ist eine solche Versicherung auch schlicht und ergreifend zu teuer und/oder sie schätzen das Risiko als so geringfügig ein, dass sich aus ihrer Sicht ein solcher Schritt nicht lohnt.

Foto: Harald Wanetschka / pixelio.de

Wie stehen Sie dazu? Sind Sie gegen von Ihnen verursachte Schäden im Rahmen Ihrer Berufsausübung versichert? Wenn nicht, warum nicht?

Uns interessiert wie die IT-Freelancer Community in diesem Punkt aufgestellt ist.

Bitte beteiligen Sie sich an unserer Umfrage. Sie ist wirklich nur ganz kurz gehalten und dauert vielleicht 2 Minuten.
Die Ergebnisse werden wir auswerten und zusammengefasst hier darüber berichten.

Die Umfrage ist zudem absolut anonym und ein Rückschluss auf Ihre Person ist nicht möglich.

Und hier geht es zur Umfrage…

Herzlichen Dank!
Ihr DBITS-Team

Wir arbeiten übrigens mit dem Umfrage-Tool LamaPoll. Das Tool wird in Deutschland in einem zertifizierten Rechenzentrum gehostet und Ihre Daten sind gemäß den Datenschutzbestimmungen absolut sicher.

8. Oktober 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-10-08 14:30:382021-11-16 16:47:09IT-Selbständige und Berufshaftpflicht-Versicherung

Initiative für gerechte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Finanzielle Absicherung

Die Bemessung der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Selbständige ist nicht gerecht. Das Thema ist leider nicht neu und die bestehende Gesetzeslage hat nun schon etliche Legislaturperioden überlebt.

Der VGSD hat nun nach dem ersten Anlauf im Jahre 2014, erneut eine Petition gestartet. Erreicht werden soll eine gerechte Beitragsbemessung für alle Versicherten, also auch für Selbständige, insbesondere denen mit mittleren und niedrigen Einkommen.

Diejenigen unter uns, die schon länger selbständig sind, kennen die Situation und wissen, wie belastend die hohen Beiträge zu Krankenversicherung sein können. Gerade in der Gründungsphase stellten diese Abgaben eine große Herausforderung für viele von uns dar, die es zu meistern galt.
Die Mehrheit der Mitglieder des DBITS e.V. ist von dieser ungerechten Behandlung inzwischen nicht mehr betroffen, da sie in der Regel den KV-Höchstbeitrag bezahlen muss.

Selbständigkeit und Unternehmergeist sind wichtig für die Bundesrepublik Deutschland. Sie sind der Motor unserer Wirtschaft. Hier bedarf es der Förderung und keiner Ungleichbehandlung. Diese hat nicht im entferntesten etwas mit der Solidargemeinschaft zu tun, deren Mitglieder auch die Selbständigen sind.

Die gegenwärtige Gesetzeslage ist für niemanden gut. Weder für die Selbständigen, noch für die deutsche Wirtschaft insgesamt. Darum erklären wir uns mit der Petition solidarisch.

Der VGSD sammelt die Namen und E-Mail-Adressen der Unterstützer, die nach der Bundestagswahl als Petition dem/der zukünftigen Gesundheitsminister/in übergeben werden sollen.

Wenn Sie die Initiative unterstützen wollen, klicken Sie hier…

26. August 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-08-26 16:12:182021-11-16 16:49:06Initiative für gerechte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
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