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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie “Scheinselbständigkeit” diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.

Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates* – IT-Experten nicht Ziel der Gesetze zur Arbeitsmarktregulierung

Scheinselbständigkeit

Die Anstrengungen haben sich gelohnt! Die neue Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und  Dienst- und Werkverträgen, welche am  01. April 2017 in Kraft tritt,  soll das Projektgeschäft – und damit den Einsatz von externen  IT-Experten, hochqualifizierte Unternehmensberater und Interimsmanager – nicht einschränken!

Die in den vergangenen Monaten deutlich spürbare Verunsicherung – insbesondere durch den ersten Gesetzesentwurf aus dem November 2015, ausgelöst – ist nicht mehr begründet. Grund dafür ist die eindeutige Feststellung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dass die neuen Arbeitsmarktgesetzte keinen Schaden in der Projektwirtschaft auslösen dürfen. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es hierzu:

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Dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen…

[…] Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien. Auch für solche Einsätze und für die Tätigkeit von Beratern sollen die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkleistungen auf der einen und Arbeitnehmerüberlassung auf der anderen Seite weiterhin zur Anwendung kommen. Dabei solle zum Beispiel eine für die Tätigkeit eines Beraters typische Bindung hinsichtlich des Arbeitsorts an eine Tätigkeit im Betrieb des beratenen Unternehmens allein regelmäßig keine persönliche Abhängigkeit gegenüber letzterem begründen (vgl. Bundesarbeitsgericht, 11.08.2015 – 9 AZR 98/14). Vielmehr solle nach dem Verständnis der Ausschussmehrheit entsprechend der bisherigen Praxis eine wertende Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, ob unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolge. […]

Eine gute Nachricht für die Betroffenen – aber auch für die deutsche Wirtschaft

Dies ist “eine gute Nachricht für die Betroffenen – aber auch für die deutsche Wirtschaft”, findet auch  Professor Martin Henssler, Rechtswissenschaftler der Universität zu Köln und merkt an.: “Die Politik hat verstanden, dass ein Gesetz auch Marktrealität abbilden muss.”

Dennoch bleibt auch nach Verabschiedung des neuen Gesetzes noch viel zu tun. Trotz des klaren und eindeutigen Bekenntnisses des Gesetzgebers zum Projektgeschäft kodifiziert der neue § 611a BGB lediglich den derzeitigen Status Quo, indem er die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre nun in einem Gesetz manifestiert.

Ziel muss es daher jetzt sein – anknüpfend an das Bekenntnis der Politik – weiterhin für mehr Planungs- und Rechtssicherheit der Solo-Selbständigen zu kämpfen. Nach wie vor steht die Einzelfallprüfung der DRV im Raum und Rechtssicherheit anhand konkreter, einfach zu prüfender Positivkriterien durch die eindeutig definiert ist, wer ein echter Solo-Selbständiger ist und wer nicht, ist nicht gegeben. Verstößt ein Solo-Selbständiger also gegen die Prinzipien des selbständigen Auftretens, läuft er nach wie vor Gefahr im Zuge einer DRV-Prüfung als Scheinselbständiger eingestuft zu werden.

Dennoch verdient der erreichte Konsens im politischen Berlin sehr hohe Anerkennung. Die Politik hat begriffen, dass das Projektgeschäft und der Einsatz von hochqualifizierten Experten eine wichtige Komponente für die Aufrechterhaltung bzw. Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist und dass eine Arbeitsmarktregulierung einer Differenzierung zwischen den beteiligten Gruppen bedarf. Das ist neu und außerordentlich wichtig für die weiteren Schritte zum Erreichen von rechtssicheren Voraussetzungen für die Solo-Selbständigkeit!

Vergleichen wir das Verständnis der Politik für unsere Branche, wie es noch im Jahre 2015 nahezu durchgängig anzutreffen war mit der heutigen Situation, kommen wir nicht umhin festzustellen, dass (sehr) viel erreicht wurde.

Demokratie bedeutet immer Kompromiss

Demokratie basiert auf dem Eingehen von Kompromissen. Das neue Gesetz zur Regulierung des Arbeitsmarktes wurde im Wesentlichen mit Blick auf die selbständig Tätigen geschaffen, die durch die vielerorts missbräuchlich gelebte Praxis stark benachteiligt wurden und insbesondere in Hinblick auf ihre Einkünfte, nicht in der Lage waren, als Selbständige zu angemessenen Bedingungen auf dem Markt zu bestehen. Bisher schien es so, als sollen die Freiberufler ebenfalls mitreguliert oder aber Kollateralschäden zumindest in Kauf genommen werden. Jetzt wurde zum ersten Mal schriftlich festgehalten, dass es tatsächlich um die prekären Werkvertragskonstrukte geht. Dieser wichtige (Teil-)Erfolg muss nun weiter in der Förderung eines differenzierten Verständnisses der heterogenen Gruppe der Selbständigen und zu der Förderung von Rechtssicherheit führen.

Ende 2015 stand das Geschäftsmodell vieler selbständiger IT-Experten quasi vor dem Aus. Die vorgesehenen Gesetze, insbesondere der Negativ-Kriterienkatalog des §611a BGB, kamen einem Berufsverbot gleich. Es kann behauptet werden, dass Politik und Gewerkschaften jeden Solo-Selbständigen als sozialen Härtefall betrachtet oder zumindest, Ihren Zwecken dienlich, entsprechend dargestellt haben.

Der Spagat zwischen den steigenden Anforderungen des globalisierten Marktes nach Flexibilität, Mobilität und Innovation auf der einen Seite und der rückwärtsgerichteten Sehnsucht nach der „guten alten Zeit“, in der es Arbeitgeber und Regierung gab, die die Geschicke der Arbeitnehmerschaft lenkten und in der die Gewerkschaften als Vermittler zwischen diesen Gruppen ihre Daseinsberechtigung hatten, auf der anderen Seite – ist unmöglich zu bewerkstelligen und demzufolge auch nicht gelungen. Immerhin können wir aber feststellen, dass die Politik durch den gemeinsamen Einsatz von Verbänden wie dem DBITS , der DDIM, der ADESW und vielen anderen gelernt hat, dass es sich bei den selbständigen (IT-)Experten nicht um die zuvor genannte schutzbedürftige Gruppe von Selbständigen handelt. Im Hinblick auf eine rechtsichere Marktsituation ist diese differenzierte Sichtweise unbedingt weiter zu verstärken.

§ 611a BGB, Fassung vom 19.10.2016


Arbeitsvertrag

 (1) den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Scheinselbständigkeit


Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064

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Solo-Selbständigkeit hat wieder Zukunft

In Verbindung mit den Diskussionen der vergangenen Monate haben sich auch positive Aspekte in der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und selbständigen Experten entwickelt.

Das Bewusstsein und die Fokussierung auf den eigenen Status vieler Selbständiger wurden geschärft. Die selbständigen IT-Experten und deren Auftraggeber gehen oft deutlich zielgerichteter miteinander um, als es in den Jahren davor der Fall war. Die gemeinsame Arbeit an einem gemeinsamen Ziel ist häufig etwas distanzierter, gleichzeitiger aber auch intensiver geworden, was zur Folge hat, dass die Expertise des IT-Experten, der explizit für die Lösung einer speziellen Aufgabe hinzugezogen wurde, einen höheren Stellenwert erhalten hat.

Die Selbständigen Experten ihrerseits haben Reflexionen hinsichtlich ihres Status und Wertes auf dem deutschen Arbeitsmarkt angestellt und für sich selbst neue Perspektiven entdeckt. Diese hatten bei einigen zur Folge, dass sie sich fachlich spezialisiert, mehr dem internationalen Markt zugewendet haben oder aber zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Festanstellung für sie persönlich die bessere Option sei.

Die selbständigen IT-Experten sollten auf jeden Fall fortfahren, ihre Arbeit für und bei ihren Kunden gemäß ihrem Status klar definiert auszuüben. In diesem Zusammenhang hat das Fact Sheet für IT-Selbständige, für unsere Mitglieder in unserem Mitgliederbereich zu finden, nach wie vor Bedeutung und sollte immer wieder herangezogen werden.

Das Ziel endgültiger Rechtssicherheit, ohne ggf. eine aufwendige DRV-Prüfung des Einzelfalles durchlaufen zu müssen, darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Denn trotz der Zugeständnisse in Bezug auf das Projektgeschäft handelt es sich bei den ab April 2017 gültigen Gesetzen zur Regulierung des Arbeitsmarktes bei Weitem nicht um einen Freibrief für die Solo-Selbständigkeit. Mit Unterstützung aus den Reihen des Ausschusses für Arbeit und Sozialen, beispielsweise von Albert Stegemann (CDU/CSU) ist zu rechnen. Jedenfalls wird für alle Beteiligte, sowohl für die Auftraggeber als auch die Selbständigen, ab jetzt wieder ein klares und eher unbelastetes Vertragsverhältnis, befreit von der Angst, mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten, möglich sein.

*Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates – Zitat von Carlos Frischmuth – http://www.computerwoche.de/a/neue-arbeitsmarkt-gesetze-betreffen-it-freiberufler-nicht,3325845

2. November 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-11-02 20:04:022021-11-16 16:56:37Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates* – IT-Experten nicht Ziel der Gesetze zur Arbeitsmarktregulierung

Es ist noch lange nicht alles in trockenen Tüchern

Scheinselbständigkeit

Der DBITS e.V. und seine Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit, werden juristisch in dem Thema Arbeitsrecht (was die Themen Scheinselbständigkeit, Missbrauch von Werkverträgen, etc. umfasst) von der Rechtsanwältin Stefanie Ebeling beraten und unterstützt. Stefanie Ebeling hat in einem Interview der Informatik Aktuell den ursprünglichen Gesetzesentwurf von Andrea Nahles zur Regelung von Dienst- und Werkverträgen und dem Thema Scheinselbständigkeit juristisch analysiert.

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Stefanie Ebeling

Auch wenn durch unsere gemeinsame Kampagne unter dem Dach des ADESW inzwischen eine Änderung des Entwurfs und somit eine Entschärfung eingetreten ist, werden in dem Interview wichtige Punkte angesprochen, die weiterhin Gültigkeit haben:

Durch den Entwurf herrscht Verunsicherung im Markt
  • Es kam vermehrt zur Beendigung oder Vermeidung von Auftragsverhältnissen aufgrund der aktuellen ungewissen Situation.
  • Dass sich die Auftraggeber jetzt wieder sicherer fühlen, kann bisher noch nicht festgestellt werden.
Es sind nicht nur Solo-Selbständige betroffen

Es war und ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gründung einer GmbH ein sicherer Schutz ist. Insbesondere bei einer Ein-Mann-GmbH, wo der Gesellschafter/Geschäftsführer mitarbeitet, wird oft dahingehend geprüft, ob eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht vorliegt.

Auch das Genossenschaftsmodell bietet keinen absoluten Schutz

Die DRV prüfte und prüft auch hier eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht nach den entsprechenden Prüfkriterien. Die Arbeitsanweisungen der DRV führen hierzu aus: “Das Zustandekommen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wird weder durch eine etwaige Organstellung (Vorstandsmitglied) noch durch die Mitgliedschaft als Genosse ausgeschlossen.

Beratungsangebote, die Absicherung bei einer Prüfung der DRV versprechen, sind nicht seriös

Es ist jedoch wichtig, sich mit den von der DRV und der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien auseinanderzusetzen und seine eigene Unternehmung danach zu überprüfen. Es gibt Punkte, die man vermeiden oder durch einfache Schritte umgehen kann. Aber niemand kann anhand der aktuellen Rechtslage die 100-prozentige Lösung anbieten. Wer sichergehen will, sollte sich eine rechtlich fundierte Meinung zum jeweiligen Einzelfall einholen.

Das Fact Sheet, das der DBITS seinen Mitgliedern im vergangenen Oktober zur Verfügung gestellt haben, hat nach wie vor/mehr denn je Gültigkeit! Wir empfehlen Ihnen, die Hinweise und Tipps, die darin aufgeführt sind, dringend zu beachten.

Der Entwurf stellt in seiner Begründung nur auf Missbrauchsgestaltungen und den Schutz der Geringverdienenden ab

Die Folgen für IT-Experten, andere hochqualifizierte Wissensarbeiter und gutverdienende Selbständige dürften Frau Nahles sehr wohl bewusst sein, werden aber ignoriert, wie man auch den aktuellen Pressemeldungen entnehmen kann.

Die Zusammenstellung von Informationen und Reaktionen zu unserer Kampagne wird laufend aktualisiert. Sie finden dort Artikel aus Online-Zeitungen und Multimediaelemente zum Thema.

IT-Freelancer müssen sich organisieren!

Sie müssen Ihrer Stimme Gewicht verleihen und sich Interessenvertretungen anschließen, die genau Ihr Geschäftsmodell vertreten und ihnen politisches Gehör verschaffen. Augen verschließen oder Panik-Mache ist der falsche Weg. Die Lage ist ernst aber nicht aussichtslos.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch noch einmal auf die Analyse des §611a von Frau Ebeling hinweisen.

27. Februar 2016/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-02-27 17:32:522021-11-17 05:21:37Es ist noch lange nicht alles in trockenen Tüchern

Jetzt Rechtssicherheit – EXPERTEN-ARBEIT RETTEN

Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die Protestwelle war gewaltig und hat Wirkung gezeigt. Noch während der bundesweiten Kampagne „Experten-Arbeit-retten.de“ legte das SPD-geführte Arbeitsministerium einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Regulierung der Zeit- und Werkverträge vor. Darin wird eine zentrale Forderung im Grundsatz erfüllt: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien ist Geschichte. Selbständige Experten dürfen auch in Zukunft in deutschen Unternehmen arbeiten!

 

 

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Knapp 120.000 Protest-Mails

Zuvor waren im Rahmen der Kampagne in nur drei Tagen knapp 120.000 persönliche Protest-Mails von Betroffenen an die Mitglieder des Bundestags geschickt worden, dazu tausende Briefe.
Erstmals hatten sich selbständige Experten aus allen Bereichen – unter Führung einer Allianz der wichtigsten Personaldienstleister (ADESW) – zum Protest vereint. Und haben so der Politik eindrucksvoll gezeigt: Ihr könnt nicht einfach über die Köpfe der Experten hinweg entscheiden.
Die harte Überzeugungsarbeit der letzten 12 Monate hat sich ausgezahlt. Die Kampagne unter dem Dach der ADESW, gemeinsam mit kooperierenden Verbänden gipfelte schon nach wenigen Tagen in einem unglaublichen Erfolg. Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht! Dennoch muss die Kampagne weitergehen!

Neufassung §611a – Zurück auf Los

Zwar hat Frau Nahles, vermutlich zähneknirschend, einlenken müssen. In einer Hau-Ruck-Aktion wurde der Referentenentwurf nachgebessert. Der Bearbeitungstand der zurzeit bekannten Version des Entwurfes stammt vom 17.02.2016 21:11 Uhr.
Die Neufassung des §611a, BGB enthält nun statt der wahllos aneinandergereihten Kriterien für Scheinselbständigkeit eine Definition des Begriffes „Arbeitnehmer“, die zwar auch nicht wirklich neu ist, aber den Sachstand im Vergleich zur Vergangenheit zumindest nicht verschlimmert.
Jetzt dürfen wir lesen…

§611a Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anders zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
  • Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
  • Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
  • Für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen.
  • Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
Gemeinsame Aktionen lohnen sich, wichtiges Etappenziel erreicht

Gezeigt hat sich eines ganz deutlich: Gemeinsame Aktionen zeigen Wirkung! Zum ersten Mal ist es den Selbständigen, insbesondere denen der IT, gelungen, öffentliche Wahrnehmung zu gewinnen.
Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht. Die selbständige Tätigkeit als Freelancer könnte theoretisch erst einmal so weiter gehen, wie bisher. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein: Wir sind jetzt lediglich wieder zurück auf Los gegangen.

Noch immer keine Rechtssicherheit erreicht

Noch sind viele, wichtige Details völlig offen, denn auch dieser nun deutlich verbesserte Entwurf zum § 611a BGB reicht nicht aus: Wir benötigen Rechtssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und für die Unternehmer, die sie beauftragen!
Denn…

  • Ist die Gefahr des regelmäßigen Wiederaufflammens der Diskussion um Schein/Selbständigkeit nun gebannt?
  • Müssen wir jetzt nicht erst Recht mit verschärften Reaktionen, da wir der Politik derartig „in die Suppe gespuckt“ haben? (vermehrte Statusfeststellungsverfahren etc.)
  • Ist die Verunsicherung der Auftraggeber jetzt beigelegt und werden jetzt wieder Projekte vergeben?

Die Antwort auf diese Fragen lautet „Nein“. Darum müssen wir den aufgebauten Druck nutzen um endlich eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.

4 Forderungen, die wir Selbständigen haben

Um Rechtssicherheit, sowohl für uns als Auftragnehmer als auch für unsere Auftraggeber zu erhalten, benötigen wir

  • Ein klares politisches Bekenntnis zur Förderung und rechtssicheren Tätigkeit selbständiger Experten als maßgeblichen Innovationstreibern der deutschen Wirtschaft.
  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch transparente, schnelle und nachvollziehbare Prozesse und Verfahren bei den zuständigen Behörden (z.B. Deutsche Rentenversicherung), sowie effektive Rechtsbehelfs- und Schlichtungsmechanismen. Die faktische Beweislastumkehr durch oft unbelegte Behauptungen und Vorwürfe muss beendet werden.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer brauchen Rechtssicherheit: Haftungsrisiken und Strafbarkeit müssen angesichts unklarer gesetzlicher Regelungen eingegrenzt werden, zum Beispiel durch Beibehalten der Arbeitnehmer-Überlassungsgenehmigung.
  • Einen Positivkriterienkatalog, der auch juristischen Laien bereits bei Vertragsschluss die Einordnung und Unterscheidung zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit ermöglicht. Wer gut und fair bezahlt wird und für sein Alter vorsorgt, ist nicht schutzbedürftig!
Noch ist gesetzlich nichts in trockenen Tüchern

Die Politik will durch neue Gesetze diejenigen schützen, die selbständig sind – aber es nicht sein wollen. Aber sie trifft damit auch fälschlicherweise diejenigen, die aus Überzeugung selbständig sind und es auch bleiben wollen. Ein gutes Gesetz braucht Differenzierung.
Noch ist gesetzlich lange nichts in trockenen Tüchern. Wir sind stand heute nur zurück zum Ausgangspunkt und das ist keine rechtssichere und zukunftsfähige Basis für eine moderne, arbeitsteilige Volkswirtschaft. Zudem kündigte der DGB in mehreren Medien bereits Widerstand an. Die selbständigen Experten kämpfen weiter für ihre unternehmerische Freiheit.

Jetzt nicht locker lassen!

Wir haben jetzt so viel gemeinsam erreicht. Nutzen wir die Gunst der Stunde und lassen nicht locker! Darum: Bitte beteiligen Sie sich weiterhin an unseren Aktionen!
Der Schwerpunkt unserer Protestmaßnahmen ändert sich jetzt. Der Text der Protest-Emails wurde angepasst und fokussiert auf das Ziel „Rechtssicherheit“. Beteiligen sie sich bitte (erneut) an der Mailingaktion auf EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de.

EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016

Beteiligen Sie sich auch an der Aktion EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016. Dieser Tag soll zeigen, was passiert, wenn selbständige Experten aus Gründen der Rechtsunsicherheit aus Unternehmen verbannt werden: Deutschland kommt über kurz oder lang zum #stillstand. Das wollen wir am 24. Februar 2016 mit der Aktion “Experten-Stillstand” demonstrieren. Den ganzen Tag lang – aber besonders in der Proteststunde zwischen 11 und 12 Uhr.
Posten Sie – gerne schon jetzt – Ihr Protest-Foto mit dem Hashtag #stillstand und dem Link “Experten-Arbeit-retten.de” bei Twitter, Facebook, XING & Co. Dazu laden Sie sich das zur Verfügung gestellte Banner herunter, machen ein Foto und zeigen es der Öffentlichkeit. Mailen Sie Ihr Foto auch an uns, damit wir alle gemeinsam auf dieser Website Flagge zeigen. Ihr Foto wird auch in die Protest-Galerie von EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de aufgenommen.

22. Februar 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-02-22 10:52:442021-11-17 05:21:51Jetzt Rechtssicherheit – EXPERTEN-ARBEIT RETTEN

Experten – Arbeit – Retten

Scheinselbständigkeit

Heute, am 16. Februar 2016, um genau 0:00 Uhr startete die Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN, initiiert von der Allianz für selbständige Wissensarbeit ADESW. Neben anderen Verbänden engagiert sich auch der DBITS als assozierter Partner für die Zukunft Deutschlands als Wirschaftsstandort. Die Initiative macht mit kreativen Anzeigen im Design der angesprochenen Parteien und Unternehmen auf die Folgen des Gesetzesentwurfes gegen den Missbrauch von Werkverträgen aus dem Hause Nahles aufmerksam.

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Druck durch Präsenz

Zielsetzung ist es, den Einsatz selbständiger, nicht schutzbedürftiger Experten von dem geplanten Gesetz auszunehmen. Über die vereinfachte Darstellung des Themas sollen Entscheider aus Politik und Wirtschaft involviert werden. Eine modular aufgebaute Medienkampagne dient der Mobilisierung von Unternehmen und Parteien.
Das Kernelement der Kampagne ist die “Wiedererkennung”. Durch Aufrufe, gestaltet im Design der Zielgruppe, nämlich der Parteien und Unternehmen und dem dadurch erzeugtem hohem Wiedererkennungsgrad gelingt es innerhalb kürzester Zeit Aufmerksamkeit und Handlung zu erwirken.

Eine umfangreiche Medienkampagne

Anzeigenschaltung in den regionalen Ausgaben von Tageszeitungen, die typischer Weise in den Organisationen gelesen werden, großflächige Plakatierungen im Berliner Regierungsviertel, mobiles Werben durch Plakatträger und -wagen, Bannerschaltungen auf XING.COM sind wesentliche Bestandteile der Initiative.
Daneben sollen die selbständigen Experten auf einfache, aber wirksame Weise mobilisiert werden, nämlich über die Teilnahme an einer Mailingaktion über eine eigene, unabhängige Plattform, sowie der Demonstration des Expertenstillstandes, einer einstündigen Arbeitsniederlegung unter Einbindung der Social Media. Begleitend sind diverse Presse- und Medientermine vereinbart. Mehr zu der Kampagne, sowie Material zum teilen finden Sie hier.

Frau Merkel, bitte retten Sie Deutschlands Experten

Wahnsinn: Ministerin Nahles will selbständige Experten aus Unternehmen verbannen. Die geplante Regulierung von Werk- und Zeitverträgen: Überraschend auch selbständige Spezialisten betroffen – Hundertausende Ingenieure, IT-Experten oder Berater – Bundesweite Kampagne gestartet: „Frau Merkel, bitte retten Sie Deutschlands Experten“

Aus der Pressemitteilung der Allianz für selbständige Wissensarbeit

Was für Schlachter oder Putzkräfte möglicherweise richtig ist, bedroht plötzlich IT-Experten, Interims-Manager oder sogar Notärzte: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will überraschend nicht nur die Werk- und Zeitverträge einschränken, sondern auch die Dienstverträge von selbständigen Spezialisten. So steht es im Referentenentwurf des neuen Gesetzes, der dem Bundeskabinett vorgelegt wird.

 

Eine sechsstellige Anzahl von selbständigen Experten betroffen

Heißt im Klartext: Das SPD-geführte Arbeitsministerium will hochbezahlte Experten, die nicht schutzbedürftig sind, zwangsweise unter den Schutz des Staates stellen. Es wäre das Aus für selbständige Experten in Unternehmen am Standort Deutschland. Für Ingenieure, Berater und Spezialisten. Für Hochqualifizierte, für die es in der Regel überhaupt kein Schutzbedürfnis des Staates gibt.

Ein besonders unsinniger Fall von Regulierungswahn. Betroffen sind von diesem Gesetz eine sechsstellige Anzahl von selbständigen Experten, die mindestens 60.000 Euro im Jahr verdienen – so die Schätzung von Deutschlands wichtigsten Personalberatungsunternehmen um Hays, Gulp, Etengo und weiteren. Sie haben gemeinsam gegen dieses Gesetz eine neue Allianz gegründet: die „Allianz für selbständige Wissensarbeit“ (ADESW).

Zurück zu den Anfängen des Industriezeitalters

„Es ist für uns völlig unverständlich wie man an einem so erfolgreichen Wirtschafts- und Innovationsstandort wie Deutschland eine Politik wie aus den Anfängen des Industriezeitalters des letzten Jahrhunderts machen kann. Deutschland braucht Unternehmertum, Existenzgründer und hochqualifizierte Selbständige. Daher machen wir in einer Allianz auf diese schlimme Fehlausrichtung in der Deutschen Arbeitsmarktpolitik aufmerksam. Deutschland braucht die starke Kraft selbständiger Expertenpotentiale um die Herausforderungen der Globalisierung und des internationalen Wettbewerbes zu stemmen – diese dürfen nicht beschädigt werden!“ sagt der Sprecher der Allianz Carlos Frischmuth.

Mit einer bundesweiten Kampagne werden ab heute die Bundeskanzlerin („Frau Merkel, bitte retten Sie Deutschlands Experten“), wichtige Politikerinnen und Politiker („Frau Nahles, bitte zerstören Sie nicht die Expertenkultur in Deutschland“) sowie große Wirtschaftsführer („Lieber Herr Grube, verhindern Sie Stillstand in Deutschland“) persönlich und direkt gebeten, diesen Irrsinn zu verhindern.

 

Ein Gesetz, das keiner will – Interview mit Prof. Michael Hüther vom DIW

Aufmerksamkeitsstarke Anzeigen in Tageszeitungen, auf großflächigen Plakaten und in Social-Media-Kanälen – jeweils im Look der adressierten Partei oder Firma – unterstützen die Forderung: „Helfen Sie uns. Damit selbständige Experten weiter arbeiten können.“

 

Wirtschaftswissenschaftler wie Prof. Dr. Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft Köln) unterstützen diese Initiative der deutschen Personalwirtschaft. Und damit die selbständigen Experten, die für den Standort Deutschland zentrale Erfolgsfaktoren sind.
Sie alle sind gegen ein Gesetz, das keiner will. Und schon gar nicht die, für die es angeblich gar nicht gemacht wird, die aber durch die falsche Gestaltung des Gesetzes plötzlich betroffen werden. Schlechter kann eine moderne Arbeitsmarktpolitik nicht für Deutschland sein.

16. Februar 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-02-16 12:49:542021-11-16 17:16:51Experten – Arbeit – Retten

Online Petition gegen den geplanten §611a BGB

Scheinselbständigkeit

Dr. Andreas Koch hat gestern eine Online-Petition mit dem Titel §611a BGB – Andrea Nahles erwägt Berufsverbot für IT-Freiberufler auf der Plattform change.org gestartet. Dabei handelt es sich um mehr als ein reines Voting, also das Sammeln von Stimmen. Die Plattform arbeitet auf internationaler Ebene und konnte schon viele Erfolge verzeichnen. Die Ergebnisse finden Gehör bei Medien und Politikern.

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Helfen Sie mit und unterzeichnen Sie die Petition

Um auch an der Petition, die an den deutschen Bundestag gerichtet ist, gegen das Berufsverbot für IT-Freiberufler teilzunehmen, rufen Sie einfach folgenden Link auf und unterzeichnen diese online.

Hier unterzeichnen

10. Februar 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2016-02-10 13:18:222021-11-16 17:16:59Online Petition gegen den geplanten §611a BGB

Prüfung strafrechtlicher Schritte gegen DGB Vorstand Hoffmann

Scheinselbständigkeit

Der DBITS hat die Aussagen von DGB Chef Reiner Hoffmann in der Tagesschau von 4.6.2015, bei der er Solo-Selbständige mit Scheinselbständigen gleichsetzt von der Rechtsanwältin Stefanie Ebeling, welche auch der Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit des DBITS e.V. angehört, überprüfen lassen. Dabei ging es darum, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, gegen Herrn Hoffmann vorzugehen.

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Thorben Wengert / pixelio.de

Aus Kreisen des DBITS wurde dazu aufgefordert, Herrn Hoffmann wegen übler Nachrede und/der Verunglimpfung einer Gesellschaftsgruppe zur Verantwortung zu ziehen. Der DBITS ist grundsätzlich daran interessiert, die ernsthafte und sachliche Auseinandersetzung mit der Faktenlage zu suchen. Daher sind wir der Aufforderung nachgekommen.
Frau Ebeling berät den DBITS und natürlich seine Mitglieder in rechtlichen Fragen. Auch auf diesem Wege unser Dank an sie.
Ihr Ergebnis: Strafrechtlich kann Herr Hoffmann nicht belangt werden, davon ausgenommen ist natürlich seine politische und gesellschaftliche Verantwortung.

Den Beitrag der Tagesschau finden sie hier.

Das Resultat der Überprüfung im Detail finden Sie hier

24. Juli 2015/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2015-07-24 08:28:562021-10-21 17:40:55Prüfung strafrechtlicher Schritte gegen DGB Vorstand Hoffmann
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