Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie “Scheinselbständigkeit” diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.
Die Phantasie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) scheint wenig Grenzen zu kennen. Den Auftritt als Markenbotschafter in einem Werbespot als künstlerische Leistung anzusehen, deutet jedenfalls auf eine wirklich phantasievolle Interpretation, wenn nicht gar auf eine Art “Verzweiflung”. Doch wenn ich den Kostendruck bei der Rentenversicherung als Auslöser für eine solche Reaktion bzw. ein solches Vorgehen sehe, finde ich es nicht mehr lustig. Die Gesetzesauslegung der DRV hinterlässt einen faden Beigeschmack.
In einer vom Branchenverband Bitkom angeforderten Studie wurden vom Heidelberger Professor Stoffels klare gesetzliche Regelungen postuliert. Im Artikel: „Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!“ haben wir darüber berichtet. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte zu einer in der Studie formulierten Anforderung, es wäre „ein falscher Weg, branchen- oder tätigkeitsbezogene Sonderregelungen für angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise zu schaffen“.
Wirtschaft und IT-Freelancer dringen seit langem auf Gesetze, die gewährleisten, dass selbständige IT-Profis in einem rechtssicheren Raum selbstbestimmt arbeiten können. Regierung und Arbeitsministerium vertrösten oder weisen solche Forderungen zurück.
Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise
Diese Aussage („angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise“) unterstellt uns IT-Freelancern, dass wir nur so tun, als wären wir nicht schutzbedürftig. Ähnlich diskriminiert der Begriff „Scheinselbständigkeit“. Dieser Begriff schiebt uns in die Schuhe, wir täten nur so, als wären wir selbständig. In Wirklichkeit wollten wir uns nur vor der Zahlung in die Sozialversicherung drücken.
Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.
Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“
Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten.
Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!
Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel. Weiterlesen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/birthday-1835443_1920.jpg11551920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS-Mitglied2019-05-07 22:30:352021-11-16 15:16:582 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit
Arbeitsministerium und Finanzministerium sind seit langer Zeit in der Hand der SPD. Daher darf man hier in Bezug auf die Interessen von uns Freelancern nicht viel Neues erwarten. Umso wichtiger ist es, einen öffentlichen Druck aufzubauen, damit unsere Probleme auch von einer breiten Masse gehört werden. Nur dadurch lässt sich die Situation für Informatiker verbessern.
Regierung will keine Sonderregeln für IT-Freelancer
In keinem anderen Land der Welt müssen Informatiker ihren Status vor Gericht feststellen lassen: Freiberufler, Unternehmer oder scheinselbständig. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Informatikern. Daher müssen bestehende Gesetze entsprechend ergänzt werden, wie das EStG und das PartGG, in denen der Informatiker bislang gänzlich unbekannt ist. Eine offizielle Anerkennung des Informatikers als Freiberufler, würde der Scheinselbständigkeitskeule deutlich den Schwung nehmen. Denn dann wären die Hürden deutlich höher, einem diesen Status abzuerkennen.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang den folgenden Beitrag…
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/museums-victoria-WGeO6dW5GZM-unsplash.jpg15151920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS-Mitglied2019-03-16 13:01:372021-11-16 15:17:37Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland
Unsere Ministerien sind nicht gerade für die Bezahlung angemessener oder gar üppiger Honorare für externe Spezialisten (in der IT) bekannt. Damit wären auch sie mitverantwortlich für die von der Regierung befürchtete und prognostizierte Altersarmut bei Selbständigen. Es sei dahingestellt, ob das auch für die Honorare der nun unter dem Verdacht der Scheinselbständigkeit stehenden Berater zutrifft, die das Bundesministerium für Verteidigung für die Modernisierung der IT beauftragt hat.
Clearingstelle der Rentenversicherung prüft
Das BMVg soll Berater über einen langen Zeitraum beschäftigt haben. Diese seinen wie Mitarbeiter eingesetzt worden. Dieser Umstand soll einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs hervorgehen. Nach Informationen die “Spiegel Online” vorliegen sollen, wurden Beratungsaufträge, vorwiegend für IT-Dienstleistungen, fast immer ohne Ausschreibung vergeben und nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft worden sein.
Das Verteidigungsministerium soll bereits reagiert und sechs externe Berater bei der Clearingstelle der Rentenversicherung gemeldet haben. Diese soll prüfen, ob diese Berater während Ihrer Tätigkeit für das Ministerium scheinselbständig waren.
Mehr zum Thema können Sie in einem Artikel der WELT lesen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/recht.jpg10671600DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.pngDBITS-Mitglied2018-10-18 11:04:202021-11-16 15:18:06Scheinselbständigkeit – Anzeige gegen Ursula von der Leyen