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Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie „Scheinselbständigkeit“ diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.

Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen

BAGSV-News, DBITS-Mitteilungen, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ein neues digitales Orientierungstool veröffentlicht: den DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus. Das Online-Werkzeug ermöglicht es Auftraggebern und Auftragnehmern, eine erste Tendenz dazu zu ermitteln, ob ein Auftragsverhältnis eher in Richtung selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung weist. Das Tool war bereits länger angekündigt – die DRV hatte es für das erste Quartal 2026 in Aussicht gestellt und dieses Versprechen nun eingelöst.

Wir haben den Selbstcheck Erwerbsstatus durchgespielt, ordnen ihn aus Sicht der IT-Selbstständigkeit ein und vergleichen ihn mit unserem bestehenden DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup.

Was der Selbstcheck Erwerbsstatus bietet

Der Selbstcheck Erwerbsstatus basiert auf den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien und fragt rund 30 Aspekte des konkreten Auftragsverhältnisses ab – darunter Arbeitszeitsouveränität, Arbeitsortbestimmung, fachliche Weisungsfreiheit, Vergütungsmodell, Vertretungsregelungen und Haftung. Auf Basis der Antworten errechnet das System eine unverbindliche Tendenz.

Die DRV betont drei zentrale Eigenschaften: Das Tool ist unverbindlich (es wird lediglich eine Tendenz festgestellt), anonym (keine Erfassung persönlicher Daten) und schnell nutzbar. Ausdrücklich ausgenommen von der Nutzung sind Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer einer GmbH. Am Ende des Durchlaufs weist die DRV selbst darauf hin, dass der Selbstcheck Erwerbsstatus keine rechtsverbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle ersetzt.

Allein das ist schon ein Nutzen: Man erhält eine strukturierte Übersicht der Fragen, die die DRV bei einer Prüfung stellen kann. Wer sich damit frühzeitig auseinandersetzt, ist im Ernstfall besser vorbereitet.

Screenshot Selbstcheck Erwerbsstatus auf DRV Homepage

Positive Signale für die IT-Branche

Bei der Analyse des Fragenkatalogs fallen mehrere Punkte positiv auf, die für die IT-Branche von erheblicher Bedeutung sind.

Stundenvergütung wird nicht per se negativ bewertet. In der Vergangenheit galt eine arbeitszeitbezogene Vergütung (Time & Material) vielen Compliance-Beratern als starkes Indiz für eine Arbeitnehmereigenschaft. Im Selbstcheck Erwerbsstatus führt die Angabe einer Stundenvergütung nicht automatisch zu einer negativen Bewertung – vorausgesetzt, das finanzielle Ausfallrisiko (keine Vergütung bei Krankheit, kein Ausfallhonorar bei AG-seitigen Verzögerungen) liegt beim Auftragnehmer. Das entspricht dem branchenüblichen Standard in der IT-Beratung und ist ein begrüßenswerter Schritt in der behördlichen Realitätswahrnehmung.

Vertretung durch interne Mitarbeiter ist nicht automatisch toxisch. Wenn bei Verhinderung des Freelancers der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter die Arbeit übernehmen, führt dies im Tool nicht zwangsläufig zu einer negativen Gesamtbewertung. Das ist relevant für IT-Projekte, in denen externe Spezialisten gemeinsam mit internen Entwicklern an derselben Codebasis arbeiten. Fällt der Externe aus, muss das Projekt durch Interne weitergeführt werden – eine unvermeidbare betriebliche Realität, die das Tool nicht mehr pauschal bestraft.

Meldepflicht bei Abwesenheit ist kein Ausschlusskriterium. Selbst wer angibt, sich bei Krankheit oder Urlaub beim Auftraggeber melden zu müssen, erhält nicht automatisch eine negative Tendenz. In der Praxis ist eine solche Abstimmung schlicht professionelle Kommunikation – kein Ausdruck von Weisungsgebundenheit. Dass der Algorithmus dies offenbar berücksichtigt, ist ein positives Signal.

Der blinde Fleck: Die Gesamtsituation fehlt

Der signifikanteste Kritikpunkt am Selbstcheck Erwerbsstatus ist sein eingeschränkter Blickwinkel. Das Tool analysiert nahezu ausschließlich den Mikrokosmos eines konkreten, einzelnen Auftragsverhältnisses: Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Wer bestimmt den Arbeitsort? Werden eigene Arbeitsmittel genutzt?

Was das Tool dabei weitgehend ignoriert, ist die Gesamtsituation des Selbstständigen – sein unternehmerischer Auftritt am Markt. Dieser Aspekt ist in der Rechtsprechung der Sozialgerichte von erheblicher Bedeutung: Betreibt der Freelancer eine professionelle Website? Akquiriert er aktiv? Hat er wechselnde Kunden? Investiert er in eigene Fortbildung? Unterhält er eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Das Tool reduziert diese komplexe unternehmerische Dimension auf eine einzige Frage zur parallelen Tätigkeit für eigene Kunden. Für einen IT-Consultant, der für sechs Monate zu 100 % in einem Kundenprojekt tätig ist, lautet die Antwort hier zwangsläufig „Nein“ – obwohl er davor und danach für andere Auftraggeber gearbeitet hat. Kriterien wie eigene Werbung, eine nachweisbare Kundenhistorie oder unternehmerische Investitionen spielen im Selbstcheck Erwerbsstatus praktisch keine Rolle.

Abstimmung und Zusammenarbeit: Schwer ehrlich zu beantworten

Ein Punkt, der in der Praxis besonders auffällt, betrifft die Fragen zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Das Tool fragt, ob man mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenarbeiten muss und ob Besprechungen verpflichtend sind. Der Antwortkorridor für eine positive Bewertung scheint hier eng.

In der Realität der IT-Projektarbeit ist fachliche Abstimmung keine Weisungsgebundenheit, sondern eine Notwendigkeit. Niemand entwickelt Software im Vakuum. Anforderungen müssen geklärt, Schnittstellen abgestimmt und Vorarbeiten beim Auftraggeber angestoßen werden. Diese alltägliche Projektkoordination als Indiz für abhängige Beschäftigung zu werten, verkennt die Arbeitsweise moderner Wissensarbeit.

Besonders in agilen Frameworks wie Scrum wird das zum Spannungsfeld: Die Teilnahme an Daily Standups, Sprint Planning und Sprint Reviews ist methodisch erforderlich, nicht optional. IT-Freelancer, die hier wahrheitsgemäß antworten, sammeln potenziell Negativpunkte – obwohl die jüngere Rechtsprechung zeigt, dass agile Zusammenarbeit und Selbstständigkeit sich keineswegs ausschließen müssen.

Einige Fragen passen nicht zu jedem Konstrukt

Auffällig ist auch, dass der Fragenkatalog offenbar ein bestimmtes Arbeitsmodell im Hinterkopf hat – vermutlich die Tätigkeit über einen zwischengeschalteten Vermittler. Fragen wie „Schließen Sie direkt Verträge mit den Kunden des Auftraggebers ab?“ oder „Müssen Sie einen Teil Ihres Honorars an den Auftraggeber abgeben?“ ergeben bei einer direkten Kundenbeziehung wenig Sinn. IT-Selbstständige, die ohne Provider direkt für Endkunden arbeiten, werden manche Fragen als schlecht passend empfinden.

Nutzen im Ernstfall: Ein zusätzliches Argument

Trotz der genannten Einschränkungen hat der Selbstcheck Erwerbsstatus einen handfesten praktischen Nutzen: Wer das Tool durchspielt und das Ergebnis „selbstständige Tätigkeit“ erhält, hat im Falle eines Widerspruchsverfahrens gegen die DRV ein zusätzliches Argument. Wenn das eigene Tool der Behörde eine Tendenz zur Selbstständigkeit feststellt, wird es für Prüfer schwieriger, im gleichen Sachverhalt zu einer gegenteiligen Einschätzung zu kommen. Rechtlich bindend ist das nicht – aber es verschiebt die Argumentationslast.

DRV-Selbstcheck und DBITS-Checkup: Unterschiedliche Ansätze

Der wesentliche Unterschied zwischen dem neuen Selbstcheck Erwerbsstatus und unserem DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup liegt im methodischen Ansatz.

Der Selbstcheck Erwerbsstatus liefert eine algorithmische Momentaufnahme eines konkreten Auftragsverhältnisses. Er bewertet, wie das aktuelle Projekt auf Basis der BSG-Kriterien tendenziell einzuordnen ist. Der Fokus liegt auf dem Ist-Zustand eines einzelnen Auftrags.

Der DBITS-Checkup verfolgt einen präventiven, handlungsorientierten Ansatz. Er ist weniger als juristisches Urteilsinstrument konzipiert, sondern als Best-Practice-Leitfaden, der IT-Selbstständigen hilft, ihren Außenauftritt und ihr Projekt-Setup vor Projektbeginn so auszurichten, dass das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gar nicht erst entsteht. Er umfasst vier Säulen: die Weisungsfreiheit bei der Leistungserbringung, die Vermeidung einer Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, den unternehmerischen Auftritt als Selbstständiger am Markt sowie eine sauber abgegrenzte Leistungsbeschreibung.

Kurz gesagt: Der DRV-Selbstcheck fragt „Wie sieht es aktuell aus?“. Unser Checkup fragt zusätzlich „Was können Sie aktiv tun, um Ihre Selbstständigkeit abzusichern?“ – und gibt darauf konkrete Antworten.

Empfehlung

Der Selbstcheck Erwerbsstatus ist ein sinnvoller erster Orientierungspunkt, der die Bereitschaft der Rentenversicherung signalisiert, digitaler und transparenter zu werden. IT-Selbstständige sollten das Tool kennen und durchspielen – allein schon, um die Fragen zu kennen, die bei einer Prüfung relevant werden können. Sich ausschließlich darauf zu verlassen, wäre allerdings fahrlässig.

Für eine fundierte Vorbereitung auf Projekte und Vertragsverhandlungen empfehlen wir, ergänzend unseren DBITS-Checkup durchzuführen. Er bietet die ganzheitliche Perspektive, die für eine belastbare Absicherung in der Praxis notwendig ist – insbesondere den Blick auf den eigenen Marktauftritt, der bei einer realen Statusprüfung durch die DRV oder vor Gericht ein entscheidender Faktor sein kann.

Links:

  • DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus
  • DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup
9. April 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Gemini_Generated_Image_f5f4c6f5f4c6f5f4-scaled.png 1396 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-09 10:25:002026-04-09 22:06:50Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen

DBITS im F.A.S.-Interview: Warum die „Neue Selbstständigkeit“ ein historischer Befreiungsschlag ist

BAGSV-News, DBITS-Arbeitskreise, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe und auf faz.net ausführlich über das lang erwartete neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit – und hat unseren Vorstand Helge Meyer dazu als Experten befragt.

Im Artikel der F.A.S. wird deutlich, dass der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) weit mehr ist als nur eine weitere Verordnung. Er ist eine massive Chance für unsere Branche.

Der Befreiungsschlag: Freikaufen von der Rechtsunsicherheit

Das Herzstück des Entwurfs ist die sogenannte „Neue Selbstständigkeit“. Sie bietet genau das, was wir seit Jahren fordern: einen echten Safe Harbor. Wer bestimmte, praxisnahe Kriterien erfüllt, gilt rechtlich einwandfrei als selbstständig. Die gefürchtete und oft willkürliche Prüfung durch die Rentenversicherung (das Damoklesschwert DRV Scheinselbstständigkeit) verliert damit ihren Schrecken.

In der F.A.S. bringt unser Vorstand Helge Meyer diesen historischen Paradigmenwechsel auf den Punkt:

„Wir können uns quasi freikaufen von der Scheinselbständigkeit.“

Für Auftraggeber und IT-Freelancer bedeutet das: Türen, die bei großen Konzernen aus Angst vor Nachzahlungen verschlossen waren, öffnen sich wieder. Der Markt für externe Experten wird wieder frei und rechtssicher bespielbar.

Unsere Mission: Den guten Entwurf praxistauglich machen

Die Rechtssicherheit durch die „Neue Selbstständigkeit“ mit Duldungsbeitrag ist ein grandioser erster Schritt. Das neue Gesetz zur Scheinselbstständigkeit ist allerdings erst ab 01.01.2028 geplant. Wie im F.A.S.-Artikel ebenfalls zitiert, setzen wir als DBITS uns nun dafür ein, die bürokratischen Hürden bei der Umsetzung abzubauen:

  • Kein Arbeitgeberverfahren: Wir kritisieren den Plan, dass Auftraggeber die Rentenbeiträge berechnen und abführen sollen. Im F.A.S.-Interview warnt Helge Meyer davor, dass IT-Experten künftig all ihren Kunden ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssten.
  • Unser Gegenvorschlag: Wir fordern den Weg des ordentlichen Kaufmanns – eine einfache, unbürokratische Abwicklung über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Du willst die Details wissen? Wir haben das geplante Gesetz komplett für dich analysiert. Erfahre, wie genau das neue Modell funktioniert und welche konkreten Lösungen der DBITS in Berlin fordert.

👉 Hier geht es zu unserem ausführlichen Überblick zur gedulteten Selbstständigkeit.

4. April 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-04-um-23.49.47.png 1676 1968 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-04-04 23:58:152026-04-04 23:59:13DBITS im F.A.S.-Interview: Warum die „Neue Selbstständigkeit“ ein historischer Befreiungsschlag ist

„Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €

BAGSV-News, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Nachdem die SZ bereits berichtete, liegt er nun auch uns vor: Der lang erwartete Referentenentwurf ( Link zum Dokument bei table.media ) zur Statusreform des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Dies ist ein historischer Moment für IT-Selbstständige und deren Auftraggeber. Erstmals in der Geschichte des deutschen Sozialversicherungsrechts kann die gefürchtete und oft unvorhersehbare Gesamtabwägung der Rentenversicherung durch eine gesetzliche Fiktion ersetzt werden. Für uns IT-Wissensarbeiter bringt dieser Entwurf die ersehnte Befreiung – aber der Preis für die Rechtssicherheit ist hoch und aus unserer Sicht zu bürokratisch.

Der Schlüssel: „Ungeachtet“ der Gesamtabwägung

Nach 25 Jahren ohne Bewegung im Statusrecht tut sich erstmals etwas. Eine solche Öffnung wäre mit einem SPD-geführten BMAS vor 10 bis 15 Jahren undenkbar gewesen. Der Entwurf führt den § 7 Abs. 5 SGB IV-E ein. Das mag technisch klingen, enthält aber ein magisches Wort: „ungeachtet“.

Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, gilt eine Tätigkeit als selbstständig, ungeachtet dessen, was die klassische Gesamtabwägung der Rentenversicherung sagen würde. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Die Kriterien des 2-aus-4-Modells sind dabei erfreulich niedrigschwellig. Für IT-Freelancer, die die Rentenversicherungspflicht in ihre Honorare einpreisen können, eröffnet sich eine echte unternehmerische Chance: Neue Tätigkeitsfelder und Auftraggeber, die bisher aus Angst vor Nachzahlungen die Tür geschlossen hatten, werden wieder zugänglich.

Was uns besorgt: Duldungsbeitrag ohne Wahlfreiheit

Wer sich jetzt freut, muss stark sein. Diese Rechtssicherheit gibt es nicht umsonst. Wer die „Selbstständigkeit unter Duldung“ wählt, wird zwingend rentenversicherungspflichtig. Für gut verdienende IT-Freelancer bedeutet das den Duldungsbeitrag von rund 21.380 Euro im Jahr (Stand 2028). Dieses Geld ist ausdrücklich nicht weg, es wird dem Selbstständigen als 2 Rentenpunkte gutgeschrieben.

Die 4 zwingenden Grundvoraussetzungen

Damit die neue Fiktion (!= Vermutungsregelung) der Selbstständigkeit greift, müssen folgende vier Bedingungen kumulativ (gleichzeitig) erfüllt sein:

  1. Übereinstimmender Wille: Beide Parteien müssen bei Vertragsschluss von einer Selbstständigkeit ausgehen. (Kritik: Es fehlt eine Regelung, wie dieser Wille nachzuweisen ist, was wahrscheinlich ein Einfallstor für spätere Streitigkeiten öffnet).
  2. Unternehmerisches Handeln: Die Tätigkeit muss typische unternehmerische Merkmale aufweisen (siehe „2-aus-4-Modell“ unten).
  3. Anti-Missbrauchs-Tatbestände:
    • Karenzzeit: Sechs Monate ohne Anstellung beim Auftraggeber. (Kritik: Sechs Monate sind in der Praxis zu knapp und manipulativ. Ein Unternehmen kann die Wartezeit einkalkulieren, um Stellen in freie Mitarbeit umzuwandeln. Der DBITS e.V. fordert hier eine Verlängerung auf 12 Monate, um Drehtüreffekte wirksamer zu unterbinden).
    • Konzernklausel (§ 18 AktG): Die Karenzzeit gilt präzise auch für verbundene Unternehmen im Konzern. (Beispiel: Wer bei der Siemens AG angestellt war, kann nicht über Siemens Advanta als Freelancer re-engagiert werden – und umgekehrt).
  4. Meldepflicht des Auftraggebers (innerhalb von 6 Wochen): Versäumt der Auftraggeber diese Meldung, entfällt die Rechtssicherheit rückwirkend und man landet wieder in der unsicheren Gesamtabwägung.

Wichtig für uns: Branchen, die vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst sind (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG, z.B. Bau, Reinigung, Fleischwirtschaft), sind von dieser neuen Regelung vollständig ausgeschlossen. Die IT-Branche ist gerade nicht ausgenommen. Das ist für uns eine gute Nachricht, die wir mitnehmen sollten.

Das „2-aus-4-Modell“: Wir füllen die Praxis

Satz 2 des Entwurfs konkretisiert das „unternehmerische Handeln“. Es etabliert ein kumulativ-alternatives System: Es gibt eine zwingende Basisvoraussetzung und einen Wahlkatalog.

Zwingende Basis: Das Recht, eine Vertretung zu stellen. (Kritik: Der Entwurf verlangt nur das Recht im Vertrag, nicht die tatsächliche Ausübung. Das ist manipulationsanfällig für formale Klauseln, die faktisch nie wahrgenommen werden).

Zusätzlich müssen mindestens zwei der folgenden vier Kriterien erfüllt sein:

KriteriumWas das in der Praxis bedeutet
Basis: VertretungsrechtEine rein formale vertragliche Klausel genügt, auch wenn sie faktisch nie wahrgenommen wird.
Wahl 1: Verlustrisiko & GewinnchanceDieses Kriterium stammt aus der klassischen Rechtsprechung. Reine Stundensatzvereinbarungen ohne wirtschaftliches Risiko erfüllen dieses Kriterium wahrscheinlich nicht. Wie Verlustrisiko in der IT ohne Werkvertrag zu regeln ist, ist noch offen.
Wahl 2: Mehrere AuftraggeberDer Freelancer ist „nicht im Wesentlichen“ nur für diesen einen Kunden tätig (wahrscheinlich greift hier die bekannte 5/6-Umsatz-Grenze).
Wahl 3: Unternehmertypische AufwendungenDer Entwurf wertet eigene Aufwendungen positiv – wer investiert, handelt unternehmerisch. Die Schwelle ist noch unklar (reicht ein eigener Laptop oder muss eine substanzielle Investition vorliegen?). Ähnlich zum vorherigen Kriterium.
Wahl 4: Werbender MarktauftrittEigene Website, Verbandsmitgliedschaft, LinkedIn-Präsenz, dokumentierter unternehmerischer Wille.

Der „Renten-Bug“ – Unsere Positionen & Lösungen

Die Fiktion (=gesetzgeberisches Basta) hat ihren Preis. Als sozialpolitischer Ausgleich ist die „Neue Selbstständigkeit“ zwingend rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 3 SGB VI-E), und zwar auf 90 % der Vergütung. Der Selbstständige trägt den Gesamtbeitrag allein. In gut laufenden Jahren bedeutet dies den Höchstbeitrag: ca. 101.400 × 18,6 % = 18.860 EUR (Stand 2026). Dieser erhöht sich bis zur geplanten Einführung auf einen Duldungsbeitrag von etwa 21.380 Euro im Jahr (2028). Ganz schön happig, aber man bekommt ihn zumindest auf sein eigenes Rentenkonto gutgschrieben.

Wir im DBITS e.V. positionieren uns klar zu den offenen Fragen und fordern Lösungen:

1. GmbH / juristische Personen?

Der Entwurf ignoriert bisher im ersten Anschein juristische Personen. Wer als Freelancer eine eigene 1-Personen-GmbH oder UG gegründet hat, profitiert wahrscheinlich nicht von der neuen Rechtssicherheit. Die Gefahr: Auftraggeber werden künftig nur noch natürliche Personen beauftragen, weil sie dort 100 % sicher sind. GmbH-Freelancer drohen vom Markt verdrängt zu werden. Wir fordern die Einbeziehung beherrschter GmbHs/UGs mit Regelbeitrag auf das Geschäftsführergehalt.

2. Mehrfachbeauftragung & Erstattungen

Es fehlt ein praxistauglicher Weg, Parallelprojekte gegenüber jedem einzelnen Kunden nicht offenlegen zu müssen. Unsere Forderung: Wir brauchen ein nachträgliches Erstattungsverfahren analog zur Lohnsteuer bei Mehrfachbeschäftigung. Dies vermeidet die Offenlegung und wahrt die Geschäftsgeheimnisse der Freelancerinnen und Freelancer.

3. Dreiecksgeschäfte: Die härteste Schutzlücke des Entwurfs

Der springende Punkt ist die fehlende Durchgriffshaftung auf den Endkunden. Wenn die Agentur insolvent geht, verliert der Freelancer nicht nur sein Honorar, sondern evtl. auch seine Rentenanwartschaften – ohne Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies ist die eine Schutzlücke des Entwurfs.

4. Rückforderungen: Keine Verknüpfung der Korrekturen

Der Weg über § 26 Abs. 2 SGB IV zur Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist richtig, aber der Entwurf verknüpft Honorarkorrektur und Rentenkontokorrektur nicht.

5. Zwei von vier Kategorien ähnlich?

„Verlustrisiko/Gewinnchance“ und „Unternehmertypische Aufwendungen“ sind aus unserer (zugebenermaßen juristisch laienhaften) Meinung sehr ähnlich. Wir werden uns dafür einsetzen, dass hier genau benannt wird, wie man die Kritieren erfüllt.

6. Subunternehmerketten und Vergütungserosion

Der Entwurf regelt Subunternehmerketten nicht eindeutig. Ohne Transparenzpflicht für die Vergütungsstruktur und Margendeckelung besteht das Risiko, dass Zwischenstationen einen überproportionalen Anteil der Endkundenvergütung absorbieren und die Beitragsbasis des Selbstständigen erodiert.

7. Inkrafttreten erst 2028

Das Gesetz soll erst zum 1.1.2028 in Kraft treten. Das ist für viele Branchen, die akut unter der Rechtsunsicherheit leiden, viel zu spät.

Warum eigentlich so kompliziert? Ein Gegenvorschlag: Abwicklung am Jahresende

Ein eleganter Kompromiss hätte eine elegante Umsetzung verdient. Wenn wir schon gezwungen werden, in die DRV einzuzahlen, dann muss das über einen konsequent personenbezogenen Ansatz geschehen: Die Abwicklung über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Jeder von uns ermittelt am Jahresende seinen Gewinn für das Finanzamt. Genau dort können die Rentenbeiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet und abgeführt werden. Das wäre der unbürokratische Weg des ordentlichen Kaufmanns. Er befreit Auftraggeber von Haftungsrisiken, schützt unsere Geschäftsgeheimnisse bei Mehrfachbeschäftigungen und respektiert unsere unternehmerische Unabhängigkeit.

Zeitlicher Ablauf – Das müssen ihr jetzt wissen

Wann ist mit dem Gesetz zu rechnen? Hier ist der voraussichtliche zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsprozesses:

  • Ressortabstimmung: Ist laut Aussagen von verschiedenen Medien noch nicht offiziell gestartet. Einen vollständigen Referentenentwurf findet ihr übrigens im Original bei table.media.
  • Verbändeanhörung
  • Stellungnahmefrist / Kabinettsbeschluss

Was denkt ihr? Wie bewertet ihr den Entwurf? Seid ihr bereit, einen Duldungsbeitrag für Rechtssicherheit zu zahlen? Und was haltet ihr von unserem Vorschlag, die Beiträge einfach über die Steuererklärung abzuwickeln? Diskutiert mit uns in den Kommentaren oder in unserem Mitgliederbereich!

31. März 2026/4 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/03/Gemini_Generated_Image_1yetvp1yetvp1yet-scaled.png 1429 2560 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-03-31 20:40:002026-04-03 13:47:32„Neue Selbstständigkeit“ – Der historische Paradigmenwechsel zum Duldungsbeitrag von 21.380 €

DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse

BAGSV-News, DBITS-Info, IT-Freelancer sein, Marktbeobachtung, News & Infos, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Innovation braucht Rechtssicherheit – Warum Berlin jetzt liefern muss.

Eigentlich stand heute Morgen die Analyse des aktuellen Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige auf der Agenda. Doch die Zahlen zeigen ein Problem, das weit über die Konjunktur hinausgeht: Die Stimmung ist auf einem historischen Tiefpunkt, weil ein hausgemachter bürokratischer Systemfehler die IT-Wissensarbeit in Deutschland blockiert.

Unser Vorstand Helge Meyer durfte dazu heute live in der n-tv Telebörse an der Frankfurter Börse Stellung beziehen.

Jimdo-ifo-Selbstständigen-Index GEschäaftslage Januar 2026

Die Blockade der Digitalisierung

IT-Selbstständige sind das Rückgrat moderner Transformationsprojekte. Wir sind die Spezialisten, die gerufen werden, um komplexe Automatisierungen umzusetzen und moderne Software-Architekturen in gewachsene IT-Landschaften zu integrieren. Wir sind die „Feuerwehr“, wenn es in den Projekten brennt. Doch statt uns arbeiten zu lassen, wird uns der Zugang durch Rechtsunsicherheit massiv erschwert.

Der Compliance-Freeze: Wenn Vorstände Angst bekommen

Wie Interview klar benannt: Das Kernproblem liegt in der massiven Verunsicherung auf der Auftraggeberseite. Vorstände von Großkonzernen haben schlichtweg nackte Angst vor drakonischen Strafen. Da das Vorenthalten von Sozialbeiträgen eine Straftat darstellt (§ 266a StGB), gehen Entscheider ins persönliche Haftungsrisiko.

Die fatalen Konsequenzen für den Standort:

  • Auftragsstopp: Bei Banken, Versicherungen und im Automobilbau bleiben die Türen für externe Experten oft komplett zu – nicht aus mangelndem Bedarf, sondern weil das Rechtsrisiko für die Compliance-Abteilungen und Vorstände nicht getragen werden kann.
  • Know-how-Abfluss: Projekte werden zunehmend ins Ausland verlagert (Nearshoring/Offshoring). Die Wertschöpfung und die Steuereinnahmen verlassen Deutschland.
  • ANÜ-Zwang statt Expertise: Eine Lünendonk-Studie belegt es: Während die Zeitarbeit konjunkturell sinkt, steigt die IT-Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) gegen den Trend anderer Branchen um 10 % (aktueller Stand zu 2024). Experten werden in unflexible Konstrukte gepresst, die der modernen Projektrealität nicht entsprechen.

Unsere Forderung: Der digitale Befreiungsschlag

Zusammen mit einem breiten Bündnis (u.a. Bitkom und DIHK) fordert der DBITS e.V. endlich Rechtssicherheit durch Vorsorgefähigkeit.

Wir brauchen einen „Fast-Track“ zur Statusfeststellung. Ein Prozess, der digital und unbürokratisch prüft:

  1. Ist der IT-Experte durch ein entsprechendes Honorarniveau vorsorgefähig?
  2. Liegt ein Nachweis über eine private Altersvorsorge vor?

Wer für sich selbst sorgt, ist nicht schutzbedürftig. Rechtssicherheit für Selbstständige ist ein kostenloses Konjunkturpaket. Es kostet den Staat keinen Cent, würde aber sofort die blockierte Innovationskraft von zehntausenden Experten freisetzen.

Berlin, hörst du zu?

Wie Frank Meyer im Interview fragte: „Hört uns jemand in Berlin?“ Die Konzepte liegen seit Jahren in der Schublade, das Ziel steht schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag. Es ist Zeit, den digitalen Stillstand zu beenden.

Werde Teil der Bewegung: Unterstütze unsere Arbeit im Verband. Gemeinsam erhöhen wir den Druck auf die Politik, damit IT-Selbstständigkeit in Deutschland wieder eine Zukunft hat!

Mehr zu dem TV-Beitrag auch auf LinkedIn.

Der vollständige TV-Beitrag findet sich auf der n-tv Webseite im Bereich Wirtschaft.

6. Februar 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/02/vlcsnap-2026-02-06-10h14m12s081.png 720 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-02-06 12:56:002026-02-09 09:52:08DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse

Argumentationshilfe für IT-Selbstständige: So kontern Sie Politiker-Aussagen

Scheinselbständigkeit

Selbstständige in Deutschland stehen oft vor politischen Hürden – von Bürokratie bis Ungleichbehandlung. Hier eine praxisnahe Liste gängiger Politiker-Argumente mit Argumentationshilfen. Jeder Punkt adressiert ein typisches Vorurteil und liefert faktenbasierte Nachfragen oder Diskussionspunkte.

Union blockiert durch Koalitionspartner?

Argument (Unions-)Politiker: „Wir wollten Positivkriterien/SFV reformieren/Scheinselbstständigkeit abschaffen, aber der Koalitionspartner blockiert.“

  • Themen wie Startups/Gründungen/“Once-Only“/Entbürokratisierung liegen bei der Union – nutzen Sie den Druck aus dem Wirtschaftsministerium, um echte Änderungen zu erzwingen.
  • Warum dieses „kostenlose Konjunkturpaket“ nicht mitnehmen, das Selbstständige stärkt?
  • Welche Priorität haben Selbstständige? Nachfragen zwingt zu Dialog. Welche Interessen stehen Selbstständigeninteressen entgegen?

Einfach anstellen lassen?

Argument Politiker: „Selbstständige können sich einfach anstellen lassen/in ANÜ arbeiten, um Scheinselbstständigkeit zu umgehen.“

  • Zeigt Unkenntnis der Lebensrealität: Politik ignoriert Risiken, Bürokratie und fehlende Nachfolger für Selbstständige.
  • Widersinnig, Tätigkeit formal zu ändern nur für Rechtsicherheit – fördert Umgehungskonstrukte und kompliziert das System statt zu entbürokratisieren.
  • Speziell große Auftraggeber: Bei Klagen vor Sozialgerichten (inkl. Haftung von Auftraggebern) werden keine Aufträge mehr vergeben.
  • Gesellschaftlich kontraproduktiv: Staat braucht Mittelstand, Handwerk, Freie Berufe – „Anstellen lassen“ signalisiert, Selbstständigkeit sei unerwünscht. Selbstständige sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!

Kein Scheinselbstständigkeits-Problem?

Argument Politiker: „Mehr SPD/BMAS/DRV: Kaum Statusfeststellungsverfahren (nur 10k/Jahr bei Millionen Aufträgen), also kein Scheinselbstständigkeits-Problem.“

  • Alle ducken sich weg, keiner initiiert aktiv mehr Verfahren oder Reformen – fehlender politischer Wille schafft das „Nicht-Problem“.
  • Zahlen täuschen: Viele Fälle bleiben unentdeckt durch Unterlassung; echte Prävention braucht mehr Ressourcen und klare Kriterien.
  • Statt Verfahren zu pushen, fordern Sie systemische Lösungen wie Positivlisten, die echte Selbstständige schützen.

Selbstständige sind prekär?

Argument Politiker: „Viele Selbstständige sind prekär und schutzbedürftig.“

  • Klischee ignoriert Vielfalt: 4 Mio. Selbstständige, viele im Mittelstand mit stabilen Einnahmen – nicht alle brauchen „Schutz“ wie Angestellte.
  • Schutzbedarf differenzieren: Prekäre Selbstständige sollen nicht ausgenutzt werden UND jeder der nicht schutzbedürftig ist, muss in Ruhe arbeiten können.
  • Wer vorsorgefähigkeit oder Vorsorge auf einfache / digitale Weise nachweisen kann sollte von Bürokratie verschont bleiben.

Arbeiten freiwillig – kein Bedarf?

Argument Politiker: „Selbstständige arbeiten freiwillig, kein Bedarf für Förderung.“

  • Auch Angestellte arbeiten produktiv länger – warum dann Unterschied?
  • Motivation wird unterschätzt: Viele Selbstständige arbeiten aus Not (niedrige Rente), nicht Freiwilligkeit.
  • Gerade längeres Engagement von Selbstständigen ist besonders berechtigt, da sie System länger finanzieren.

Tipp für den Einsatz: Gerne weitergeben. Nutze sie in Bürgergesprächen, E-Mails an Abgeordnete oder Petitionen. Bleibe sachlich, frage nach – das zwingt zu Antworten!

12. Januar 2026/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/01/bild.jpg 1024 1024 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2026-01-12 00:13:132026-04-07 09:52:02Argumentationshilfe für IT-Selbstständige: So kontern Sie Politiker-Aussagen

Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!

DBITS-Info, IT-Freelancer sein, Scheinselbständigkeit

1,8 Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland stehen vor einer unsicheren Zukunft. Wer heute freiberuflich arbeitet kann morgen rückwirkend als Angestellter eingestuft werden – mit massiven Konsequenzen für Auftraggeber und Selbstständige gleichermaßen.

📢 Unsere Forderung: Die neue Regierung muss klare Kriterien schaffen, damit Solo-Selbstständige und Unternehmen auf einen Blick erkennen, wann eine echte Selbstständigkeit vorliegt!

💡 Aktueller Stand:
✅ 12.109 Unterschriften
✉️ 1.649 versendete Briefe aus 210 Aufträgen

Warum ist das wichtig?
Aktuell meiden viele Unternehmen Solo-Selbstständige, da sie hohe Nachzahlungen und rechtliche Risiken fürchten. Freelancer verlieren dadurch Aufträge oder werden in die Festanstellung gedrängt – oft gegen ihren Willen.

Die Lösung: Eine klare Reform mit Positivkriterien für Selbstständigkeit!
Dafür setzen wir uns ein – mit unserer Petition und unserer Briefaktion, mit der wir Bundestagsabgeordnete direkt ansprechen.

🖊 Jetzt unterschreiben & für Rechtssicherheit sorgen:
➡️ openpetition.de/petition/online/freelancing-legalisieren-scheinselbstaendigkeit-reformieren

📨 Noch mehr tun?
Nutze unsere Briefaktion, um mit nur zwei Minuten Zeitaufwand einen Brief an Politiker aus deinem Wahlkreis zu senden:

Stoppt Scheinselbstständigkeit


Warum handeln wir gerade jetzt?

Die Koalitionsverhandlungen entscheiden über die Zukunft der Selbstständigkeit in Deutschland. Es gibt bereits parteiübergreifende Einsicht, dass sich etwas ändern muss – doch ohne unseren Druck passiert nichts!

💬 Was sagen Experten?
Zahlreiche Verbände, darunter Bitkom, VGSD, DBITS und der Bundesverband für selbständige Wissensarbeit, haben konkrete Reformvorschläge entwickelt. Selbst der ehemalige BSG-Präsident Prof. Dr. Rainer Schlegel fordert klare Positivkriterien für Selbstständigkeit.

Ohne Reform droht weiterhin:
❌ Auftraggeber meiden Freelancer aus Angst vor Nachzahlungen
❌ Langjährige Kundenbeziehungen brechen weg
❌ Bürokratische Hürden verhindern eine flexible und moderne Arbeitswelt

👉 Wir brauchen eine zukunftsfähige Lösung!


Wie kannst du helfen?

✅ Unterzeichne die Petition
✅ Teile diesen Beitrag mit anderen Solo-Selbstständigen
✅ Nutze die Briefaktion und sende eine Nachricht an Politiker

📢 Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen für Rechtssicherheit und unternehmerische Freiheit. Jetzt unterschreiben und weitersagen!

Hier geht’s zur Petition:
➡️ openpetition.de/petition/online/freelancing-legalisieren-scheinselbstaendigkeit-reformieren

24. März 2025/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/03/Petition_Freelancing_legalisieren_-_Scheinselbstandigkeit_reformieren_LinkedIn_-_1200x1200.webp 1200 1200 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2025-03-24 10:01:532025-03-24 13:08:14Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!
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