DBITS e.V.
  • Start
  • Blog
  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbstständigkeit
      • Scheinselbstständigkeit
    • Steuern und Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Fortbildung
  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
    • Über uns
    • Unsere Ziele
    • Organisation
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliedervorteile
    • Jetzt Mitglied werden
    • Starke Partnerschaften
    • Satzung
  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
    • Aktionen & Events
    • Artikel & Statements
    • Interviews
    • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer sein2 / Altersvorsorge3 / Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Altersvorsorge
Foto: Spinne im Mittelbereich eines Spinnennetzes vor schwarzem HintergrundCESAR AUGUSTO RAMIREZ VALLEJO @ Pixabay

Nicht erst seit die Große Koalition angekündigt hat, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen, sorgen echte Selbstständige für ihr Alter vor. Die meisten Selbständigen setzten dabei nicht nur auf eine Lösung, sondern bauen ihre Absicherung auf mehreren Säulen auf. 

Die Studie „Einkommenssituation und Altersvorsorge“1) des Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V in Zusammenarbeit mit dem Allensbach Institut belegen dies sehr anschaulich. Altersvorsorge von Selbständigen setzt sich z.B. aus staatlich geförderten Produkten (Rürup-Rente), anderen finanzwirtschaftliche Rentenversicherungen oder Immobilien und Wertpapiere/ Fonds zusammen. Es gibt aber für Selbstständige auch noch eine ganz andere Möglichkeit zur Absicherung: Die freiwillige gesetzliche Versicherung bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV).

Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung als zusätzliche Absicherung

Natürlich hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht gerade den Ruf im Alter viel Geld einzubringen, aber als zusätzliche Säule für die Altersvorsorge kann sie eine Option sein. Außerdem darf die aktuelle Lage in der anhaltenden Null-Zins Phase nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Zudem werden insbesondere Selbstständige explizit als Zielgruppe genannt und gemäß der Deutschen Rentenversicherung 2) gibt es nur wenige Ausnahmen, die einer freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen stehen.

Die Berechnung eines (selbstverständlich nicht repräsentativen) Beispiels mit Online-Rechnern hat ergeben, dass bei gleichen Beiträgen die garantierte Rente der DRV höher ist als die Mindestrente eines finanzwirtschaftlichen Rentenproduktes. Erst wenn deutliche Wertsteigerungen am Kapitalmarkt angenommen werden, holt das finanzwirtschaftliche Rentenprodukt auf und kann bei noch höherer Steigerung natürlich auch deutlich lukrativer werden.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob die freiwillige gesetzliche Versicherung sinnvoll ist oder nicht

Jeder Interessierte muss für sich selbst entscheiden, ob die „Deutsche Rentenversicherung“ als Vorsorgeprodukt vertrauenswürdig ist. Bleibt das Rentenniveau unangetastet? Wird zumindest die Inflation ausgeglichen?
Verlässliche Antworten dazu wird erst die Zukunft ergeben. Und jeder Interessierte muss selbst die Konditionen recherchieren und kann mit den Online-Rechnern im Internet Beispielrechnungen und Szenarien für die konkrete eigene Situation erstellen.

Ein Angebot, so ganz ohne Hintergedanken?

Dieser Artikel kann und möchte auch gar nicht eine Empfehlung abgeben oder sogar eine Rentenberatung darstellen. Eigentlich ganz im Gegenteil: Dieser Artikel soll sogar vor der „Deutschen Rentenversicherung“ warnen. Zumindest soll er motivieren, sich mit dem Angebot der DRV sehr kritisch auseinanderzusetzen!

Das Tragische dabei ist jedoch, das die Warnung gar nicht die, bei einem Rentenprodukt eigentlich wichtige, finanzielle Betrachtung betrifft. Es geht vielmehr um das Antragsformular.
Aufgrund der Fragen auf diesem Formular drängt sich nämlich fast unweigerlich der Gedanke auf, dass das Formular gleichzeitig auch der Antrag auf das berühmt-berüchtigte Statusfeststellungsverfahren3) ist.

Vor dem Statusfeststellungsverfahren wird von Selbstständigen-Verbänden, Rechtsanwälten und Selbstständigen fast unisono gewarnt, z.B.  von Rechtsanwalt Tobias Gall „Man kann gar nicht genug warnen vor der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens zur vorsorglichen Aufklärung eines Verdachts der Scheinselbständigkeit.“ 4). Auch der DBITS e.V. hat sich in dieser Angelegenheit schon direkt mit Politikern der Bundesregierung  auseinandergesetzt 5).

Zentrale Fragen des Antrags auf freiwillige Versicherung finden sich auch im Antrag auf das Statusfeststellungsverfahren

Vergleicht man die Formulare V0060 „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ und V0027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ – auch Statusfeststellung genannt – kann man anhand der folgenden Fragen schnell frappierende Gemeinsamkeiten erkennen:

V0060 (Antrag freiwillige Versicherung)6)

3.4 Beschäftigen Sie im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer / Auszubildenden?
3.5 Sind Sie nur für einen Auftraggeber tätig?
3.6 Erhalten Sie mindestens 5/6 Ihrer gesamten Betriebseinnahmen aus Ihren Tätigkeiten von einem Auftraggeber?

V0027 (Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status)7) 

1.5 Beschäftigen Sie im Zusammenhang mit der zu beurteilenden Tätigkeit eigene Arbeitnehmer / Auszubildende?
1.8 Sind Sie für mehrere Auftraggeber tätig?
1.9 Sind Sie neben dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis selbständig tätig und stellt das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit den überwiegenden Teil Ihres Gesamteinkommens dar?

Auch wenn der Antrag auf das Statusfestellungsverfahren natürlich aus deutlich mehr als nur diesen drei Fragen besteht, sind es genau diese drei Fragen, die klar auf die zentralen Kriterien bei der Beurteilung eines Auftragsverhältnisses herangezogen werden. Die umfangreichen Diskussionen und Erörterungen des Themas Scheinselbstständigkeit spiegeln dies eindeutig wider.

Die Deutsche Rentenversicherung orientiert sich an Kriterien, die 2003 gestrichen wurden

Auf die generelle Sinnhaftigkeit dieser Fragen zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit soll hier nicht näher eingegangen werden.

Auch mögen Kriterien zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit sinnvoll sein. Diese Kriterien müssen dann jedoch auch ausgewogen und wirklich universell anwendbar sein. Und vor allem ist es der Gesetzgeber, der diese Kriterien formulieren muss – und nicht die DRV als Nutznießer zusätzlicher Beitragszahler.

Nur hat der Gesetzgeber derart harte Kriterien zum 01.01.2003 – aus offenbar guten Gründen – abgeschafft. Jedenfalls wurden sie trotz des Versuches über einen entsprechenden Referentenentwurf des „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ im November 2015 am Ende nicht wieder in das Gesetz (BGB § 611a Arbeitsvertrag) aufgenommen. Laut dem Gesetz, das im April 2017 rechtswirksam wurde, ist vielmehr eine „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ vorzunehmen.

Was haben diese Fragen in einem Antrag auf freiwillige Rentenversicherung zu suchen?

Es stellt sich die Frage, was diese Fragen überhaupt auf dem Antrag zur freiwilligen Rentenversicherung zu suchen haben.

Wenn man rentenversicherungspflichtig ist, ist man ohnehin „in“ der Deutschen Rentenversicherung. – Fragen nach einer Selbstständigkeit erübrigen sich somit.
Und wenn man NICHT rentenversicherungspflichtig ist, kann man einen Antrag zur freiwilligen Versicherung nur freiwillig stellen. Damit erscheint die Abfrage des Status als Selbstständiger doch erst Recht sinnlos zu sein – es sei denn, alle Selbstständigen stehen aus Prinzip unter dem Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit!

Freundliche Warnung oder arglistige Falle? Vertrauen wird in jedem Fall verspielt!

Natürlich bestünde auch ohne diese Fragen im Antragsformular keine Garantie, dass nicht im Hintergrund automatisch eine Prüfung ausgelöst würde.

Jede/r Selbstständige muss für sich selbst beurteilen, ob er/sie die Fragen im Antrag zur freiwilligen Versicherung als freundliche Warnung versteht, dass der Antrag ein Statusfeststellungsverfahren nach sich ziehen könnte. Oder ob doch einfach auf arglose Selbstständige gehofft wird („low hanging fruits“), die, von einem Rentenprodukt geködert, in die Falle des Statusfeststellungsverfahrens laufen.

Vielleicht wird hiermit der DRV Unrecht getan und es steckt keine Absicht dahinter. Aber dann wäre es umso wichtiger, dass beim Staat und der DRV die Alarmglocken läuten: Ein Staat erodiert nämlich u.a. weil in der Bevölkerung das Vertrauen in staatliche Organisationen verloren geht und grundsätzlich nur Negatives erwartet wird.

Eine Ursache für Politikverdrossenheit – Staatliche Institutionen interpretieren Gesetze in ihrem eigenen Sinn

Aus keinem der beiden Formulare ergeben sich Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass tatsächlich eine „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ angedacht ist.

In Verbindung mit den oben erwähnten Warnungen und negativen Berichten von Rechtsanwälten und Verbänden entsteht eher der Eindruck, dass erstmal im Schnellverfahren oberflächlich beurteilt und entschieden wird.
Die eigentlich gesetzlich geforderte „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ muss dann erst mit großem juristischen Aufwand und Risiko vom einzelnen Selbständigen eingefordert werden.

Wer nach Gründen für Politik-Verdrossenheit sucht, der wird hier fündig: Es wird ein Gesetz oberflächlich formuliert und von den Volksvertretern beschlossen – und die nachgelagerten Organisationen nutzen ihren Interpretationsspielraum für eigene Interessen.

Das stetige Beharren auf dem Thema Scheinselbstständigkeit richtet weit mehr Schaden an als es nützt – egal…

Für jemanden, der sich näher mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und den entsprechenden Gesetzen und Diskussionen auf den unterschiedlichen Ebene befasst, kann das penetrante Beharren einer bestimmten Partei und der Deutschen Rentenversicherung auf diesem Thema schon behandlungswürdig pathologisch erscheinen.

  1. Anstelle die Realitäten und Anforderungen der Arbeitswelten des 21. Jahrhunderts anzuerkennen und sinnvoll und fair zu gestalten, scheint es eher, dass die Bemühungen permanent um den vermeintlichen Heilsbringer „Angestelltenverhältnis“ kreisen – egal.
  2. Dass das die gleichzeitigen Bemühungen (auch derselben Partei!) zum Schaffen einer Gründerkultur in Deutschland torpediert – egal.
  3. Dass das die Abwanderung von dringend benötigten Fachkräften fördert – egal.
  4. Dass damit auch die Wahrscheinlichkeit der Verlagerung anderer Unternehmensbereiche mit weniger qualifizierten Angestellten ins Ausland deutlich steig – egal.

Selbstständigkeit hat ihre Berechtigung – und ist bei Freiwilligkeit genauso sinnvoll wie ein Angestelltenverhältnis. Die Politik sollte nicht echte Auftragnehmer und echte Auftraggeber unter Generalverdacht stellen und bedrängen. Die Politik muss sich vielmehr dringend um die kümmern, die in eine Selbstständigkeit gedrängt oder gezwungen wurden, aber damit nicht ihren Lebensunterhalt finanzieren und schon gar nicht für ihre Rente vorsorgen können.

FAZIT

I – Thema Scheinselbstständigkeit vergiftet Angebot einer Option zur Altersvorsorge

Es bleibt das ungute Gefühl, dass es nicht um den Missbrauch von Selbstständig geht, sondern einfach nur darum, zusätzliches Geld durch die (Zwangs-)Rekrutierung zusätzlicher Beitragszahler in die Rentenkasse zu spülen.

In diesem Falle scheint es aber doch eher kontraproduktiv zu sein, die Selbstständigkeit des Antragstellers anzuzweifeln und im „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ zur Jagd auf vermeintlich Scheinselbstständige zu blasen! Denn keine prekäre oder gezwungene Selbstständigkeit wird auf diese Weise in ein Angestelltenverhältnis verwandelt, aber es werden viele potentielle echte Selbstständige abgeschreckt.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt auf ihrer Internetseite: „Unsere fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben zielgerichtete Informationen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.“ 8) Doch unabhängig davon, ob die Fragen beabsichtigt oder unbeabsichtigt platziert sind, sie rücken den Antrag auf eine freiwillige Versicherung in den Bereich eines Statusfeststellungsverfahrens. So wird der eigentlich guten Sache, Selbstständigen eine weitere gesicherte Option zur Altersvorsorge zu geben, einen Bärendienst erwiesen.

Insbesondere in der IT mit oft langen Projekt-Laufzeiten und Konzentration auf jeweils nur einen Kunden sollte man aber anscheinend besser davon abraten, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen – Selbstständigen macht sie eher Angst…

II – Altersvorsorgepflicht nur bei Beendigung des Themas Scheinselbstständigkeit

In Bezug auf Selbstständigkeit ist in der Politik die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige geplant. Nicht nur aufgrund der obigen Betrachtung drängt es sich auf, zu unterstellen, dass eine wirklich sinnvolle und unabhängige Bewertung von „echter“ oder „unechter“ Selbstständigkeit zumindest von der DRV nicht gewährleistet werden kann. Deshalb scheint am Ende der einzig sinnvolle Weg zu sein, eine Altersvorsorgepflicht auf Basis des Positionspapiers des DBITS und weiterer Verbände 9)  zu befürworten – wenn das Thema Scheinselbstständig damit automatisch und endgültig vom Tisch ist.

********************

Quellennachweis

1) https://www.freelancer-studie.de/assets/pdf/ADESW_Allensbach-Studie_Online-PDF_180212.pdf 
2) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/02_freiwillige_versicherung/00_freiwillige_versicherung_node.html
3) https://de.wikipedia.org/wiki/Statusfeststellungsverfahren
4) http://www.rechtsanwaltgall.de/faq-scheinselbstaendigkeit/#anker5
5) https://www.dbits.it/rechtssicherheit-durch-selbstaendigkeitsnachweis/
6) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0060.pdf?__blob=publicationFile&v=19
7) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0027.pdf?__blob=publicationFile&v=24
8) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/00_beratung_node.html
9) Forderungspapier_Altersvorsorge_Selbständige.pdf

17. März 2019/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
Schlagworte: DRV, Rentenversicherung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/insect-2884460_1920.jpg 1076 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2019-03-17 16:27:522021-11-16 15:17:23Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?
Das könnte Dich auch interessieren
Foto: Euro-Münzen auf Handflächehttps://pixabay.com/de/photos/finger-euro-h%c3%a4nde-rente-rentnerin-2573745/Sollen Freelancer und Selbständige ihre Rentenbeiträge nachzahlen, um die eigene Altersvorsorge zu verbessern?
Foto: Paragrafensymbol vor Mauerhttps://pixabay.com/de/users/geralt-9301/Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers
Foto: kleiner Torte mit brennenden Kerzenbuchstaben die die Worte Happy Birthday bildenPexels @ Pixabay2 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter
Mitglied werden
Aktionen & Events
Blog nach Kategorien

Weitere Beiträge

  • Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige25. März 2025 - 8:08
  • Petition
    Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!24. März 2025 - 10:01
  • Briefaktion
    Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!8. März 2025 - 8:49
  • Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren25. Februar 2025 - 14:59
  • Bundestag
    Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.31. Januar 2025 - 8:50
  • FAZ-Artikel: “Verzweifelt im Angestelltenland” mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer14. Dezember 2024 - 10:46
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 59. Dezember 2024 - 14:20
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 422. November 2024 - 10:42
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 35. November 2024 - 10:45
  • BAGSV Positionspapier zum SFV
    Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/202428. Oktober 2024 - 0:17

Tweets

Tweets by DBITS_Magazin
Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

DBITS e.V.
Lützowstr. 88
10785 Berlin

vorstand@dbits.it


Newsletter

Über den DBITS
Kontakt


Seitenübersicht
Datenschutzhinweise
Datenschutzeinstellungen
Impressum

Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges DeutschlandFoto - schwarz-weiß: Mann steht vor einem der Ersten Zuse-Computerschränken mit div. Relais aus den 1990er JahrenMuseums Victoria auf UnsplashFoto: kleiner Torte mit brennenden Kerzenbuchstaben die die Worte Happy Birthday bildenPexels @ Pixabay2 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit
Nach oben scrollen
Cleantalk Pixel