Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?
Nicht erst seit die Große Koalition angekündigt hat, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen, sorgen echte Selbstständige für ihr Alter vor. Die meisten Selbständigen setzten dabei nicht nur auf eine Lösung, sondern bauen ihre Absicherung auf mehreren Säulen auf.
Die Studie „Einkommenssituation und Altersvorsorge“1) des Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V in Zusammenarbeit mit dem Allensbach Institut belegen dies sehr anschaulich. Altersvorsorge von Selbständigen setzt sich z.B. aus staatlich geförderten Produkten (Rürup-Rente), anderen finanzwirtschaftliche Rentenversicherungen oder Immobilien und Wertpapiere/ Fonds zusammen. Es gibt aber für Selbstständige auch noch eine ganz andere Möglichkeit zur Absicherung: Die freiwillige gesetzliche Versicherung bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV).
Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung als zusätzliche Absicherung
Natürlich hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht gerade den Ruf im Alter viel Geld einzubringen, aber als zusätzliche Säule für die Altersvorsorge kann sie eine Option sein. Außerdem darf die aktuelle Lage in der anhaltenden Null-Zins Phase nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Zudem werden insbesondere Selbstständige explizit als Zielgruppe genannt und gemäß der Deutschen Rentenversicherung 2) gibt es nur wenige Ausnahmen, die einer freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen stehen.
Die Berechnung eines (selbstverständlich nicht repräsentativen) Beispiels mit Online-Rechnern hat ergeben, dass bei gleichen Beiträgen die garantierte Rente der DRV höher ist als die Mindestrente eines finanzwirtschaftlichen Rentenproduktes. Erst wenn deutliche Wertsteigerungen am Kapitalmarkt angenommen werden, holt das finanzwirtschaftliche Rentenprodukt auf und kann bei noch höherer Steigerung natürlich auch deutlich lukrativer werden.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob die freiwillige gesetzliche Versicherung sinnvoll ist oder nicht
Jeder Interessierte muss für sich selbst entscheiden, ob die „Deutsche Rentenversicherung“ als Vorsorgeprodukt vertrauenswürdig ist. Bleibt das Rentenniveau unangetastet? Wird zumindest die Inflation ausgeglichen?
Verlässliche Antworten dazu wird erst die Zukunft ergeben. Und jeder Interessierte muss selbst die Konditionen recherchieren und kann mit den Online-Rechnern im Internet Beispielrechnungen und Szenarien für die konkrete eigene Situation erstellen.
Ein Angebot, so ganz ohne Hintergedanken?
Dieser Artikel kann und möchte auch gar nicht eine Empfehlung abgeben oder sogar eine Rentenberatung darstellen. Eigentlich ganz im Gegenteil: Dieser Artikel soll sogar vor der „Deutschen Rentenversicherung“ warnen. Zumindest soll er motivieren, sich mit dem Angebot der DRV sehr kritisch auseinanderzusetzen!
Das Tragische dabei ist jedoch, das die Warnung gar nicht die, bei einem Rentenprodukt eigentlich wichtige, finanzielle Betrachtung betrifft. Es geht vielmehr um das Antragsformular.
Aufgrund der Fragen auf diesem Formular drängt sich nämlich fast unweigerlich der Gedanke auf, dass das Formular gleichzeitig auch der Antrag auf das berühmt-berüchtigte Statusfeststellungsverfahren3) ist.
Vor dem Statusfeststellungsverfahren wird von Selbstständigen-Verbänden, Rechtsanwälten und Selbstständigen fast unisono gewarnt, z.B. von Rechtsanwalt Tobias Gall „Man kann gar nicht genug warnen vor der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens zur vorsorglichen Aufklärung eines Verdachts der Scheinselbständigkeit.“ 4). Auch der DBITS e.V. hat sich in dieser Angelegenheit schon direkt mit Politikern der Bundesregierung auseinandergesetzt 5).
Zentrale Fragen des Antrags auf freiwillige Versicherung finden sich auch im Antrag auf das Statusfeststellungsverfahren
Vergleicht man die Formulare V0060 „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ und V0027 „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ – auch Statusfeststellung genannt – kann man anhand der folgenden Fragen schnell frappierende Gemeinsamkeiten erkennen:
V0060 (Antrag freiwillige Versicherung)6)
3.4 Beschäftigen Sie im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer / Auszubildenden?
3.5 Sind Sie nur für einen Auftraggeber tätig?
3.6 Erhalten Sie mindestens 5/6 Ihrer gesamten Betriebseinnahmen aus Ihren Tätigkeiten von einem Auftraggeber?
V0027 (Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status)7)
1.5 Beschäftigen Sie im Zusammenhang mit der zu beurteilenden Tätigkeit eigene Arbeitnehmer / Auszubildende?
1.8 Sind Sie für mehrere Auftraggeber tätig?
1.9 Sind Sie neben dem zu beurteilenden Vertragsverhältnis selbständig tätig und stellt das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit den überwiegenden Teil Ihres Gesamteinkommens dar?
Auch wenn der Antrag auf das Statusfestellungsverfahren natürlich aus deutlich mehr als nur diesen drei Fragen besteht, sind es genau diese drei Fragen, die klar auf die zentralen Kriterien bei der Beurteilung eines Auftragsverhältnisses herangezogen werden. Die umfangreichen Diskussionen und Erörterungen des Themas Scheinselbstständigkeit spiegeln dies eindeutig wider.
Die Deutsche Rentenversicherung orientiert sich an Kriterien, die 2003 gestrichen wurden
Auf die generelle Sinnhaftigkeit dieser Fragen zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit soll hier nicht näher eingegangen werden.
Auch mögen Kriterien zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit sinnvoll sein. Diese Kriterien müssen dann jedoch auch ausgewogen und wirklich universell anwendbar sein. Und vor allem ist es der Gesetzgeber, der diese Kriterien formulieren muss – und nicht die DRV als Nutznießer zusätzlicher Beitragszahler.
Nur hat der Gesetzgeber derart harte Kriterien zum 01.01.2003 – aus offenbar guten Gründen – abgeschafft. Jedenfalls wurden sie trotz des Versuches über einen entsprechenden Referentenentwurf des „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ im November 2015 am Ende nicht wieder in das Gesetz (BGB § 611a Arbeitsvertrag) aufgenommen. Laut dem Gesetz, das im April 2017 rechtswirksam wurde, ist vielmehr eine „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ vorzunehmen.
Was haben diese Fragen in einem Antrag auf freiwillige Rentenversicherung zu suchen?
Es stellt sich die Frage, was diese Fragen überhaupt auf dem Antrag zur freiwilligen Rentenversicherung zu suchen haben.
Wenn man rentenversicherungspflichtig ist, ist man ohnehin „in“ der Deutschen Rentenversicherung. – Fragen nach einer Selbstständigkeit erübrigen sich somit.
Und wenn man NICHT rentenversicherungspflichtig ist, kann man einen Antrag zur freiwilligen Versicherung nur freiwillig stellen. Damit erscheint die Abfrage des Status als Selbstständiger doch erst Recht sinnlos zu sein – es sei denn, alle Selbstständigen stehen aus Prinzip unter dem Generalverdacht der Scheinselbstständigkeit!
Freundliche Warnung oder arglistige Falle? Vertrauen wird in jedem Fall verspielt!
Natürlich bestünde auch ohne diese Fragen im Antragsformular keine Garantie, dass nicht im Hintergrund automatisch eine Prüfung ausgelöst würde.
Jede/r Selbstständige muss für sich selbst beurteilen, ob er/sie die Fragen im Antrag zur freiwilligen Versicherung als freundliche Warnung versteht, dass der Antrag ein Statusfeststellungsverfahren nach sich ziehen könnte. Oder ob doch einfach auf arglose Selbstständige gehofft wird („low hanging fruits“), die, von einem Rentenprodukt geködert, in die Falle des Statusfeststellungsverfahrens laufen.
Vielleicht wird hiermit der DRV Unrecht getan und es steckt keine Absicht dahinter. Aber dann wäre es umso wichtiger, dass beim Staat und der DRV die Alarmglocken läuten: Ein Staat erodiert nämlich u.a. weil in der Bevölkerung das Vertrauen in staatliche Organisationen verloren geht und grundsätzlich nur Negatives erwartet wird.
Eine Ursache für Politikverdrossenheit – Staatliche Institutionen interpretieren Gesetze in ihrem eigenen Sinn
Aus keinem der beiden Formulare ergeben sich Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass tatsächlich eine „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ angedacht ist.
In Verbindung mit den oben erwähnten Warnungen und negativen Berichten von Rechtsanwälten und Verbänden entsteht eher der Eindruck, dass erstmal im Schnellverfahren oberflächlich beurteilt und entschieden wird.
Die eigentlich gesetzlich geforderte „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ muss dann erst mit großem juristischen Aufwand und Risiko vom einzelnen Selbständigen eingefordert werden.
Wer nach Gründen für Politik-Verdrossenheit sucht, der wird hier fündig: Es wird ein Gesetz oberflächlich formuliert und von den Volksvertretern beschlossen – und die nachgelagerten Organisationen nutzen ihren Interpretationsspielraum für eigene Interessen.
Das stetige Beharren auf dem Thema Scheinselbstständigkeit richtet weit mehr Schaden an als es nützt – egal…
Für jemanden, der sich näher mit dem Thema Scheinselbstständigkeit und den entsprechenden Gesetzen und Diskussionen auf den unterschiedlichen Ebene befasst, kann das penetrante Beharren einer bestimmten Partei und der Deutschen Rentenversicherung auf diesem Thema schon behandlungswürdig pathologisch erscheinen.
- Anstelle die Realitäten und Anforderungen der Arbeitswelten des 21. Jahrhunderts anzuerkennen und sinnvoll und fair zu gestalten, scheint es eher, dass die Bemühungen permanent um den vermeintlichen Heilsbringer „Angestelltenverhältnis“ kreisen – egal.
- Dass das die gleichzeitigen Bemühungen (auch derselben Partei!) zum Schaffen einer Gründerkultur in Deutschland torpediert – egal.
- Dass das die Abwanderung von dringend benötigten Fachkräften fördert – egal.
- Dass damit auch die Wahrscheinlichkeit der Verlagerung anderer Unternehmensbereiche mit weniger qualifizierten Angestellten ins Ausland deutlich steig – egal.
Selbstständigkeit hat ihre Berechtigung – und ist bei Freiwilligkeit genauso sinnvoll wie ein Angestelltenverhältnis. Die Politik sollte nicht echte Auftragnehmer und echte Auftraggeber unter Generalverdacht stellen und bedrängen. Die Politik muss sich vielmehr dringend um die kümmern, die in eine Selbstständigkeit gedrängt oder gezwungen wurden, aber damit nicht ihren Lebensunterhalt finanzieren und schon gar nicht für ihre Rente vorsorgen können.
FAZIT
I – Thema Scheinselbstständigkeit vergiftet Angebot einer Option zur Altersvorsorge
Es bleibt das ungute Gefühl, dass es nicht um den Missbrauch von Selbstständig geht, sondern einfach nur darum, zusätzliches Geld durch die (Zwangs-)Rekrutierung zusätzlicher Beitragszahler in die Rentenkasse zu spülen.
In diesem Falle scheint es aber doch eher kontraproduktiv zu sein, die Selbstständigkeit des Antragstellers anzuzweifeln und im „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ zur Jagd auf vermeintlich Scheinselbstständige zu blasen! Denn keine prekäre oder gezwungene Selbstständigkeit wird auf diese Weise in ein Angestelltenverhältnis verwandelt, aber es werden viele potentielle echte Selbstständige abgeschreckt.
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt auf ihrer Internetseite: „Unsere fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben zielgerichtete Informationen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.“ 8) Doch unabhängig davon, ob die Fragen beabsichtigt oder unbeabsichtigt platziert sind, sie rücken den Antrag auf eine freiwillige Versicherung in den Bereich eines Statusfeststellungsverfahrens. So wird der eigentlich guten Sache, Selbstständigen eine weitere gesicherte Option zur Altersvorsorge zu geben, einen Bärendienst erwiesen.
Insbesondere in der IT mit oft langen Projekt-Laufzeiten und Konzentration auf jeweils nur einen Kunden sollte man aber anscheinend besser davon abraten, sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen – Selbstständigen macht sie eher Angst…
II – Altersvorsorgepflicht nur bei Beendigung des Themas Scheinselbstständigkeit
In Bezug auf Selbstständigkeit ist in der Politik die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige geplant. Nicht nur aufgrund der obigen Betrachtung drängt es sich auf, zu unterstellen, dass eine wirklich sinnvolle und unabhängige Bewertung von „echter“ oder „unechter“ Selbstständigkeit zumindest von der DRV nicht gewährleistet werden kann. Deshalb scheint am Ende der einzig sinnvolle Weg zu sein, eine Altersvorsorgepflicht auf Basis des Positionspapiers des DBITS und weiterer Verbände 9) zu befürworten – wenn das Thema Scheinselbstständig damit automatisch und endgültig vom Tisch ist.
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Quellennachweis
1) https://www.freelancer-studie.de/assets/pdf/ADESW_Allensbach-Studie_Online-PDF_180212.pdf
2) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/02_freiwillige_versicherung/00_freiwillige_versicherung_node.html
3) https://de.wikipedia.org/wiki/Statusfeststellungsverfahren
4) http://www.rechtsanwaltgall.de/faq-scheinselbstaendigkeit/#anker5
5) https://www.dbits.it/rechtssicherheit-durch-selbstaendigkeitsnachweis/
6) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0060.pdf?__blob=publicationFile&v=19
7) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0027.pdf?__blob=publicationFile&v=24
8) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/00_beratung_node.html
9) Forderungspapier_Altersvorsorge_Selbständige.pdf
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