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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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2 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit

Scheinselbständigkeit
Foto: kleiner Torte mit brennenden Kerzenbuchstaben die die Worte Happy Birthday bildenPexels @ Pixabay

Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten. 

Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!

Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel.

  • Massenweise Festanstellungen statt prekäre Selbständigeit im Niedriglohnsektor? – Nicht eingetreten – ganz im Gegenteil: Die SPD möchte mit der Ausweitung der Nachunternehmerhaftung einen zusätzlichen Flicken kleben.1)
  • Effektive Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut? – Anstelle die Betroffenen sinnvoll und fair beim Rentenaufbau zu unterstützen, sucht man sich lieber Selbständige als zusätzliche Zahler. Aber Moment mal: Die wollen doch dann auch später Geld daraus haben… Das wird erst einmal ignoriert.
  • Rechtssicherheit für selbständige Wissensarbeiter? – Nicht in Sicht! Wenn sie nicht als Scheinselbständige eingefangen werden, dann über das Konstrukt der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung!
  • Rechtssicherheit für Auftraggeber? – Komplizierte Gesetze und die ständige Gefahr – nach Befinden der Deutschen Rentenversicherung – Scheinselbständige zu beschäftigen.
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland? – Warum denn? Das wird ohnehin überschätzt…
  • Ausbau von Digitalisierung, Entwicklung innovativer Technologien, Anwendung moderner Arbeitsweisen und -methoden? – Nein, die Unternehmen verlegen ihre Produktion ins Ausland! Macht doch nichts!

Der Fokus des BMAS liegt auf dem Modell der abhängigen Beschäftigung. Eine rückwärtsgewandte Denkweise ignoriert moderne Arbeitsweisen konsequent.

Das Thema „Scheinselbständigkeit“ nimmt weiter an Fahrt auf

Die öffentliche Diskussion um das Thema „Scheinselbständigkeit“ ist seit dem Frühjahr 2017 verhältnismäßig ruhig geworden. Viel zu ruhig! In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist u.a. zu lesen:

„Die Neuregelung solle dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen seien.“

LESEN SIE AUCH – Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates…

Bild von cocoparisienne auf Pixabay

In der Realität ist von dieser Empfehlung jedoch nichts zu spüren. Im Gegenteil! Das Problem hat sich verschärft. Nicht nur, dass Arbeits- und Lebensumstände der Experten nach wie vor pauschal als prekär verstanden werden, weil „es eben Selbständige sind“. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wissensarbeiter mit jedem Kundenauftrag erneut Gefahr laufen, als Scheinselbständige eingestuft zu werden.

Es wie eine Geröll-Lawine: Erst rutscht es nur langsam, nimmt dann aber immer mehr an Fahrt auf; und wenn man die Gefahr endlich erkennt und endlich über die möglichen Auswirkungen nachdenkt, ist sie schon nicht mehr aufzuhalten. Für Lösungen ist es dann zu spät. Die jahrelangen Diskussionen über das Gesetz und die Scheinselbständigkeit haben viel Staub aufgewirbelt und eben eine solche Lawine losgetreten, die jetzt immer größer, schneller und gefährlicher wird.

Nach wie vor herrscht keine Rechtssicherheit. Weder für die selbständigen Experten, noch für die Auftraggeber.

Fehlende Rechtssicherheit bedeutet fehlende Planungssicherheit. Und somit stellt sich die Frage, wie Deutschland den Anschluss im internationalen Wettbewerb schaffen soll.

Selbständige Wissensarbeiter stehen nach wie vor im Fokus

Egal wie die gesetzlichen Änderungen bewertet und interpretiert werden sollen: Die Praxis zeigt, dass die selbständigen Wissensarbeiter nach wie vor im Fokus stehen. Entsprechend versuchen Auftraggeber sich abzusichern – oder das Thema „Selbständige“ am liebsten gleich ganz zu beerdigen.

Wenn man mit Selbständigen spricht, verfestigt sich der Eindruck, dass die von den Auftraggebern getroffenen Reaktionen nicht so ausfallen, wie die verantwortlichen Politiker (insbesondere der SPD) sich das wohl erhofft hatten, nämlich die Beseitigung von prekären Beschäftigungsverhältnissen mit all ihren Konsequenzen, bis hin zur Altersarmut.

Schaden für die Selbständigen und den Wirtschaftsstandort Deutschland

Selbst interessierte Beobachter haben nichts von Erfolgsgeschichten gehört, die besagen, dass zehntausende „selbständige“ Paket-Fahrer, Reinigungskräfte oder Bauarbeiter plötzlich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wurden. Vielmehr häufen sich Meldungen aus diesem Beschäftigungssektor, die besagen, dass sich eine wachsende Schattenwirtschaft mit prekär beschäftigten ausländischen Sub-Sub-Unternehmern entwickelt.

Es ist vielmehr so, dass bei eigentlich finanziell tragfähiger Selbständigkeit, viele Auftraggeber ausschließlich auf der Beschäftigungsform der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder der Leiharbeit bestehen. Oder dass Unternehmen Arbeitskräfte aus dem Ausland über ausländische Dienstleister beauftragen. Oder z.B. die IT gleich ganz ins Ausland auslagern. Da ist es dann wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch einzelne Aufgaben oder gleich die gesamte Verwaltung in die gleiche Richtung gehen.

Das eigentlich sinnvolle Ziel wird vollständig verfehlt – und anscheinend bewusst ignoriert

Was in der Vergangenheit nur vermutet wurde, inzwischen aber in Gesprächen mit Selbständigen, Steuerberatern und Rechtsanwälten bestätigt wird, mutet eher so an, als ob es die Rentenversicherung vor allem anderen auf eines abgesehen hat: Geld! – Geld, durch zusätzliche „lukrative“ Beitragszahler für die Sozialversicherungssysteme.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das eigentlich sinnvolle Ziel, gezwungene Selbständigkeit zu verhindern, in der Realität keine Rolle spielt. Oder war und ist „Geld“ doch das eigentliche Ziel…? Alles vielleicht doch nur ein cleveres Instrument des Marketings?

Forderung nach Vorsorge ist legitim – und wird auch jetzt schon erfüllt

Fairerweise muss man allerdings sagen, dass auch die gutverdienenden Wissensarbeiter sicherstellen müssen, dass sie für ihre Zukunft bzw. für ihr Alter vorsorgen.

LESEN SIE AUCH – Repräsentativ, fundiert, seriös – Situation der IT-Selbständigen schwarz auf weiß

Studien und Umfragen belegen allerdings sehr deutlich, dass die selbständigen Wissensarbeiter zum allergrößten Teil sowohl die erforderlichen Einnahmen als auch den notwendigen Weitblick haben, ihre Zukunft im Alter eigenständig abzusichern. Sie tun dies z.B. mit Rentenversicherungen (u.a. Rürup-Rente), Wertpapieren oder Immobilien. Allein das persönliche Interesse, auch im Alter aus eigener Kraft für sich sorgen zu können, ist schon wesentlicher Beweggrund dafür.

Dennoch ist es verständlicherweise ein legitimes Bedürfnis des Staates bzw. der Solidargemeinschaft, dass wirklich alle Selbständigen Maßnahmen zur sozialen Absicherung (Kranken- und Altersvorsorge) auch nachweisbar umsetzen.

Selbständige erwirtschaften einen großen Anteil am allgemeinen Steueraufkommen. Dieser Umstand und auch die Tatsache, dass das Rentensystem in erheblichen Umfang durch das Steueraufkommen alimentiert wird, beinhaltet allerdings keinen Anspruch auf einen Sonderstatus. Als Teil der Gesellschaft müssen auch die Selbständigen, genauso wie jeder Angestellte, alles daran setzen, im Alter von ihrer selbst erarbeiteten Altersversorgung leben zu können.

Selbständige sind ein sinnvoller und notwendiger Teil der Wirtschaft

Warum soll es überhaupt Selbständige geben? Auf diese Frage gibt es viele richtige Antworten! An dieser Stelle sollen nur zwei einfache Punkte genannt werden.

Selbständige Wissensarbeiter unterstützen die Wirtschaft flexibel mit Know-how und Kreativität, ohne die Hierarchie-Ebenen eines Angestellten berücksichtigen zu müssen – und vielfach bedeutet „Karriere“ dass gesammeltes Fachwissen verkümmert und zwangsläufig von Management- und Führungsfähigkeiten ersetzt werden muss. Selbständige sind Fachkräfte!

Selbständige sind die Basis einer Gründerkultur

Diejenigen, die die Frage nach dem „Warum“ von Selbständigkeit stellen, sind interessanter Weise häufig auch diejenigen, die kritisch fragen, warum die Wirtschaft von Großkonzernen dominiert wird.

Selbständige erhalten die Vielfalt innerhalb einer Volkswirtschaft. Aus kleinen Unternehmen erwachsen immer wieder mittelständische Unternehmen. Bisweilen sind sie sogar der Grundstein für große Unternehmen. Gäbe es Konzerne wie Mercedes-Benz, Microsoft oder Apple, wenn man ihre Gründer derartig stigmatisiert und abgeschreckt hätte? Sicher nicht!

Auch wenn sich wohl die wenigsten allein arbeitenden Selbständigen zu Firmen mit vielen Angestellten entwickeln werden, ist Selbständigkeit trotzdem definitiv eine Basis, ein Ausgangspunkt. Selbständigkeit schult und schafft Gründerkultur.

Diese Gründerkultur ist sinnvoll und wird gefördert – aber dennoch fahrlässig aufs Spiel gesetzt

Und diese Gründerkultur ist eigentlich von der Regierung gewünscht und gefördert.

„Start-ups und Unternehmensgründungen in der gewerblichen Wirtschaft wie Handel und Handwerk bis hin zu Existenzgründungen in den Freien Berufen haben für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung: Sie schaffen nicht nur neue Arbeitsplätze, sondern fördern auch die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und halten die Soziale Marktwirtschaft fit.“2)

Auch die SPD setzt explizit auf Gründer.

„Wir fördern Gründer und Start ups. Gerade in der Startphase von Gründungen werden wir die Bürokratie auf ein Minimum beschränken.“ 3)

Aber alle Wünsche und Förderungen sind sinnbefreit, wenn gleichzeitig die Selbständigkeit von Gründern fahrlässig oder sogar bewusst unter den Generalverdacht der prekären Beschäftigung gestellt wird.

Auftraggeber schweigen weil unkalkulierbare Risiken drohen – die resultierende Unsicherheit lähmt

Viele Unternehmen, also die potenziellen Auftraggeber, schweigen. Das Risiko in den Fokus der heiligen Inquisition kommen – Verzeihung, es muss natürlich lauten: „in den Fokus der Deutschen Rentenversicherung Bund“ zu kommen ist groß. Als Konsequenz könnten komplizierte Verfahren und empfindliche finanzielle Forderungen für längst vergangene Jahre folgen – Dies sowohl für Auftraggeber als auch für die Auftragnehmer! Diese Unsicherheit ist Gift für die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb und entsprechend auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aber trotz alledem, bzw. gerade wegen alledem, hat sich bereits im Juli des Jahres 2018 eine Reihe namhafter Unternehmen an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gewandt und vor den neuen Hürden beim Aufbruch in die digitale Zukunft gewarnt, die durch die Arbeitsmarktregulierung massiv erhöht wurden. 4)

In einem Brief an den Bundesarbeitsminister betonten sie, dass der Einsatz von IT-Spezialisten für sie und somit für die deutsche Wirtschaft existenziell sei. Aufgrund des Fachkräftemangels sei man darauf angewiesen, projekt- und aufgabenbezogen, auf hochqualifizierte externe IT-Experten zurückzugreifen.

Carlos Frischmuth, Vorstand des Bundesverbands selbstständige Wissensarbeit und Managing Director des Personaldienstleisters Hays kritisiert:  Die gut gemeinte, aber schlecht gemachte Regulierung beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands.“

Aber all dies und auch die Warnung der Wirtschaft, die Regulierung könnte zu einer Abwanderung der dringend benötigten IT-Fachkräfte führen, stößt im BMAS auf taube Ohren.5)

Erst kürzlich, Anfang April 2019, hat sich sogar das SPD-Wirtschaftsforum mit einem Positionspapier an das Bundesarbeitsministerium gewandt6).
Darin heißt es in der Präambel „Bei den Digitalisierungsexperten handelt es sich um wirtschaftlich unabhängige Personen mit hohen Einkommen. Damit fallen diese nicht unter die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Schutzbedürftigkeit, die grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden soll.“

Man darf gespannt sein, ob dieses Signal das BMAS zum Handeln inspiriert.

Selbständigkeit ist kein Spar-Modell, sondern ein Arbeits-Modell

Wohl kaum ein Selbständiger sieht seine Selbständigkeit als Mittel um Steuern und Abgaben zu sparen. Wenn auf der einen Seite das Absetzen vom notwendigen Kfz oder des Smartphones locken, wird das spätestens dann egalisiert, wenn für die notwendige Weiterbildung teure Schulungen aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Nur als Beispiel: eine Woche Fortbildung im SAP-Kontext kostet schnell 4.000 €, plus Reisekosten, plus Hotel, plus Zeit, in der kein Geld verdient wird. Oder auftragsfreie Zeit, bedingt durch Urlaub, Akquise oder wegen Krankheit.

Selbständigkeit ist von echten Selbständigen mit allen Vor- und Nachteilen bewusst gewollt – nicht als Spar-Modell, sondern als Lebens- und vor allem Arbeits-Modell.

Schutzbedürftige schützen und Unternehmertum stärken

Zitat eines selbständigen IT-Experten: „Ich bin selbständig. Ich bin freiwillig selbständig. Ich sorge auf Basis mehrerer Säulen für meinen Ruhestand vor. Warum sollte Scheinselbständigkeit für mich relevant sein!?“

So wie dieser IT-Experte sorgen die meisten Selbständigen vor. Warum sollte Scheinselbständigkeit für diesen Selbständigen relevant sein? Warum für die anderen freiwillig Selbständigen? Wenn sie für ihr Alter vorsorgen, sollte es für Staat und Gesellschaft doch ohne Belang sein, ob sie angestellt oder selbständig sind. Die Aufgabe des Staates muss es sein, die Arbeitnehmer vor der Umgehung von Sozialstandards und Mindestlohn zu schützen – und genauso, zum Vorteil aller – gewolltes Unternehmertum zu unterstützen.

„Forderungspapier Altersvorsorge“ mehrerer Selbständigen-Verbände

Mehrere Selbständigen-Verbände, u.a. auch der DBITS e.V., haben gemeinsam das „Forderungspapier Altersvorsorge“ erarbeitet. Der Bund der Selbständigen Deutschland e.V. (BDS) hat diese Kooperation initiiert und koordiniert. Darin werden insbesondere sechs Forderungen beschrieben, die Grundlage für die Diskussion zum Thema Altersvorsorge sein müssen. Es geht darum, die bereits bestehende Vielfalt der genutzten Vorsorgemöglichkeiten zu erhalten und auch die typischen Schwankungen bei den Umsätzen/Gewinnen eines Selbständigen zu berücksichtigen.

LESEN SIE AUCH – Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Zentrale Forderung: Der Nachweis der sozialen Absicherung muss die Statusfeststellung ersetzen

Aus Sicht der selbständigen Wissensarbeiter ist dies die zentrale Forderung des Papiers:

„Der Nachweis der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbaren privaten Formen der Absicherung muss künftig ausreichen, um einen Sozialstatus als „echter“ Selbständiger im Sinne des SGB IV und neuerdings des §611a BGB zu begründen. Dadurch wird auch für zukünftige Aufträge Rechtssicherheit für Auftraggeber wie Auftragnehmer geschaffen. Die Statusfeststellung wird durch den Nachweis der Altersvorsorge und Krankenversicherung ersetzt.“

Damit würde sichergestellt, dass wirklich jeder Selbständige für seine notwendige Absicherung sorgt. Und Auftraggeber können die Selbständigen ohne Sorge vor negativen Konsequenzen beauftragen und als sinnvolle Ergänzung zu den eigenen Angestellten flexibel einsetzen. Missbrauch würde deutlich erschwert und eingeschränkt werden.

Selbständige haben keine mächtigen Lobby-Verbände – aber sie sind eine große Wähler-Gruppe

Die Politik darf wichtige Besonderheiten und Aspekte nicht übersehen: Selbständige sind es gewohnt selbständig zu handeln und Herausforderungen allein oder in kleinen, flexiblen Teams zu lösen; Selbständige wollen sich in ihrem Arbeitsleben nicht in Verbänden oder gar „Gewerkschaften“ organisieren. Echte Selbständige sind nicht schutzbedürftig, aber sie haben es verdient fair behandelt zu werden – auch ohne mächtige Lobby-Vertretungen.

Insbesondere IT-Selbständige „sind weitaus zufriedener mit ihrer Arbeit als andere Berufstätige und haben fast durchweg ein erfülltes Berufsleben. … Unzufrieden sind die Digitalexperten vor allem mit der Politik – sie kritisieren die unklare Rechtslage rund um (Schein-)Selbständigkeit und fordern die Anerkennung ihrer Tätigkeit als gleichwertige Beschäftigungsform.“

Selbständige sind Wähler: Allein in den freien Berufen gab es 2018 ca. 1,4 Millionen Selbständige, davon ca. 241.000 in den „Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufen. 7)

LESEN SIE AUCH – Allensbach-Umfrage: solo-selbständige IT-Spezialisten sind hochzufrieden – nur nicht mit der Politik

Die Mitglieder des DBITS e.V. setzen sich für den Erhalt der Selbständigkeit als Erwerbsform ein

Innerhalb des Deutschen Bundesverbands Informationstechnologie für Selbständige (DBITS e.V.) beschäftigt sich eine Reihe von Mitgliedern mit den Folgen der Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit. Aus den DBITS Arbeitskreisen, die eigentlich eher fachlich fokussiert sind, hatten vermehrt Mitglieder von ihren, bedauerlicher Weise sehr negativen Erfahrungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2017 berichtet. Ihre Forderung lautet: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!

Der Nachweis von Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung oder vergleichbaren privaten Formen der Absicherung muss auf Wunsch des Selbständigen als Beweis für echte Selbständigkeit ausreichen.

Und ebenso gemäß Forderungspapier muss, wenn es Anzeichen gibt, dass ein Auftraggeber einen Angestellten in die Selbständigkeit gedrängt hat, eine neutrale, unabhängige Stelle auf Wunsch des Betroffenen ein Statusfeststellungsverfahren durchführen.

Das wäre eine Lösung FÜR die Selbständigen, FÜR die Angestellten, FÜR die Unternehmen und FÜR den Standort Deutschland.


1) Heil legt Gesetzentwurf für Paketdienste vor
2) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Existenzgründung – Motor für Wachstum und Wettbewerb
3) SPD Bundestagsfraktion – Für Wirtschaft und Arbeitsplätze
4) SPD Wirtschatsforum – IT-Freelancer sollen schneller einsatzbereit sein
5) Wirtschaft warnt vor Exodus der IT-Experten durch Regulierung der Leiharbeit
6) Positionspapier_SPD-WiFo_Digitalisierungsexperten
7) IFM Bonn – Selbständige/Freie Berufe

7. Mai 2019/von DBITS-Mitglied
Schlagworte: Altersvorsorge, Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit, BMAS, Clearingstelle, DRV, Scheinselbständigkeit
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