Infos für IT-Freelancer – 2020W20-1
Es gibt einige interessante Entwicklungen, auf die ich mit dem heutigen Newsticker hinweisen möchte. Eine Meldung, die ich anfangs übersehen hatte, halte ich für wichtig. Sie zeigt, wie sich die Coronakrise eventuell auch auf uns IT-Freelancer auswirken könnte. Ich denke, sie ist vor allem deshalb zu beachten, weil diese Entwicklung vom Kern der deutschen Industrie ausgeht: der Autoindustrie.
Vergütungen für SAP-Berater gehen zurück
Die Meldung bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse. Ähnliche Auswirkungen werden jedoch mit einiger Sicherheit auch für IT-Freelancer zu spüren sein:
SAP Consultant Jobs: Berater-Gehälter vor Einbußen (CIO vom 15.4.2020) https://www.cio.de/a/berater-gehaelter-vor-einbussen,3548685
Wenn ich den Text richtig interpretiere, liegt das an einer Strukturkrise in der Automobilindustrie, die durch Corona noch verstärkt wird. Betroffen sind in der Folge auch die Zulieferer. Vermutlich wird diese Situation Vergütungen anderer IT-Spezialisten ebenfalls beeinträchtigen.
SAP Stimmungsbarometer des IT-Onlinemagazins
Eine aktuelle Analyse (Stimmungsbarometer) des IT-Onlinemagazins sieht die Situation etwas positiver. Die laufenden SAP-Projekte sind nach 37% der Umfrage-Teilnehmer nicht eingeschränkt worden und laufen wie geplant weiter. 26% geben an, die Projekte laufen weiter, jedoch mit verringerter Intensität. Da Umfragen immer erst beantwortet und ausgewertet werden müssen, kann sich die Situation schnell ändern bzw. sich bereits geändert haben.
Nachzulesen ist diese Information hier: https://it-onlinemagazin.de/die-meisten-sap-projekte-laufen-trotz-corona-weiter/
Interessant zu wissen wäre auch, wie die Stimmung in anderen IT-Bereichen aussieht. Leider habe ich dazu keine Informationen gefunden.
Steuerliche Entlastungen
Ohne Coronakrise geht es auch in diesem kurzen Artikel nicht. Die beiden vorhergehenden Informationen stehen bereits in einem leichten Zusammenhang mit Corona. Der nächste Hinweis gilt einem Artikel über steuerliche Entlastungen.
Unter https://www.springerprofessional.de/steuerrecht/krisenmanagement-/steuerliche-entlastungen-in-der-coronakrise/17800722 werden die Möglichkeiten gelistet, wie man sich von Steuerzahlungen befreien lassen kann. In dem umfangreichen Artikel werden Voraussetzungen, weiterführende Artikel und amtliche Verlautbarungen aufgelistet.
Wer sich etwas finanzielle Luft verschaffen möchte, kann mit diesem Artikel seinen Spielraum ausloten.
Tag des Freelancers am 14. Mai
Nebenbei habe ich gelesen, dass morgen am 14 Mai dieses Jahres der “Tag des Freelancers” ist. Kennen Sie den? Mir war bislang nicht bekannt, dass es so etwas gibt.
https://twitter.com/projektwerk/status/1260163023458701313
Meine Recherche hat ergeben: Es ist den Tag, der als Aktionstag für Freelancer bezeichnet wird. Dotnet pro schreibt, dieser jährlich zu begehende Tag soll “die Aufmerksamkeit für freie Experten steigern sowie deren Verdienste für Industrie und Handel würdigen”. Ein guter Ansatz.
Weitere Informationen gibt es direkt beim “Erfinder” dieses Aktionstages. Da es morgen schon so weit ist, trifft es uns überraschend. Der DBITS e.V. ist also leider nicht darauf vorbereitet.
Das geplante Unternehmensstrafrecht
Ein letzter Hinweis betrifft das von der Regierung geplante Unternehmensstrafrecht. Es scheint, als ob die Haftung der Unternehmen für ihre Mitarbeiter ausgeweitet würde. Für kleine und mittlere Unternehmen könnte es kostspielig werden, die Compliance Anforderungen zu erfüllen.
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/das-geplante-unternehmensstrafrecht-der-bundesregierung-koennte-zum-vernichtungsgesetz-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-werden-sagt-unser-insider/
Das könnte dann auch Auswirkungen auf IT-Freelancer haben. Wenn die finanzielle Belastung durch gesetzliche Anforderungen steigt, werden die Unternehmen an anderer Stelle Einsparpotenzial suchen. Aber noch ist es nicht so weit.
Streit um Soforthilfe?
Wie so oft in der Politik wird darum gestritten, ob Maßnahmen berechtigt, korrekt durchgeführt werden oder einfach, dass der politische Gegner in allen Belangen versagt hat. Tatsächlich gibt es berechtigte Fragen und Forderungen, was die Soforthilfe für Solo-Selbständige betrifft. Diese Hilfen greifen aus den unterschiedlichsten Gründen für IT-Freelancer nicht richtig.
Ein stark bemängelter Aspekt sind die Lebenshaltungskosten, die von der Soforthilfe nicht berücksichtigt werden. Ich kenne IT-ler, die bereits Hartz 4 beantragt haben. Die Regierung lässt das offensichtlich kalt. Doch letztlich scheint das auch abhängig vom Bundesland zu sein. NRW hat hier jetzt nachgebessert.
Dies ist ein eigenes Thema, das wir intensiv verfolgen. Für unseren Newsticker soll dieser kurze Hinweis ohne weiterführende Links für heute genügen.
Bis demnächst
Heinrich Tenz
Mitglied des DBITS-Vorstands
Danke fürs Lesen
Das waren die Hinweise der heutigen Ausgabe der “Infos für IT-Freelancer” vom DBITS e.V. Herzlichen Dank für Ihre Zeit, die sie fürs Lesen investiert haben.
Sämtliche hier besprochenen Artikel finden Sie in Kürze auch unter https://twitter.com/search?q=%23DBITS_InfoOrg&src=typed_query. Sie müssen nicht angemeldet sein, um die Tweets lesen zu können.
Wer möchte kann gerne unseren Twitter-Accounts folgen: @DBITSeV oder @DBITS_Magazin
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Mitglied im DBITS e.V. – Nein?
Wer noch kein Mitglied im DBITS e.V. ist, kann eine Mitgliedschaft hier beantragen: https://www.dbits.it/dbits/mitglied-werden/
Gerade in Zeiten, wo die Rechtsunsicherheit wegen der sogenannten Scheinselbständigkeit verhindert, dass Projektstellen mit IT-Freelancer besetzt werden, ist es wichtig, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass diese Rechtsunsicherheit beseitigt wird.
Selbständige haben sich in den meisten Fällen bewusst selbständig gemacht, um weitestgehend selbstbestimmt leben zu können. Keiner dieser Menschen hat sich nur zum Schein selbständig gemacht. Scheinselbständigkeit ist daher ein diskriminierender Begriff. Auch jemand nachträglich zu kriminalisieren ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass selbständige Wissensarbeiter im IT-Bereich nicht länger als scheinselbständig diskriminiert werden.