DBITS e.V.
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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Rahmenbedingungen

Wer ist ein Freiberufler?

Die Frage nach dem Status, den ein Selbständiger in der IT hat, beschäftigt uns seit es die IT gibt.

Warum stellt sich für viele Selbständige in der IT die Frage, ob sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind? – Der Gewerbetreibende ist zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet und muss Gewerbesteuer abführen. Ein Freiberufler hingegen nicht. 

Warum wird der eine IT-Selbständige als Freiberufler, der andere jedoch als Gewerbetreibender eingestuft, wenn beide vergleichbare Voraussetzungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit mitbringen und sogar eine vergleichbare Tätigkeit ausüben…?

Weiterlesen

2. April 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2017/04/stickies-2852375_1920.jpg 1280 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-04-02 13:02:572021-11-16 16:54:17Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Mitglieder & Apple iPhone®7 gewinnen

Archiv

IT-Selbständige sind aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. In Deutschland gibt es circa 80 – 100 Tausend Selbständige in der IT. Die gesellschaftliche Wahrnehmung ist minimal, die Politik unterschätzt unsere Bedeutung oftmals und kennt die Umstände unseres Business’ nicht.

Um IT-Selbständige in Politik und Gesellschaft sichtbar zu machen, braucht es Menschen, die sich dafür engagieren. Wer kann das tun? – Nur die Betroffenen selbst! Die IT-Selbständigen müssen zeigen, dass ihnen ihre Selbständigkeit wichtig ist. Es geht schlicht und ergreifend um “Head Count”.

© Stefan Ddorf / pixelio.de

Sie sind mit Ihrer Mitgliedschaft zufrieden, schätzen das Engagement und die Arbeit des DBITS e.V. im Sinne der selbständigen IT-Spezialisten, möchten Ihrem Verein aber noch mehr “Gewicht” verleihen? Dann sollten Sie jetzt neue Mitglieder für den DBITS e.V. werben! Machen Sie mit! Es lohnt sich, auch für Sie persönlich!

Selbständig ist nicht gleich selbständig. Selbständige anderer Branchen, Qualifikations- und auch Einkommenslevel haben sehr unterschiedliche Schwerpunkte. Suchen Sie deshalb das Gespräch mit anderen Selbständigen, überzeugen Sie von der Notwendigkeit, sich einer Interessenvertretung anzuschließen, die die Interessen Ihrer Berufsgruppe gezielt vertritt.

Gewinnen Sie daher gleich doppelt! Gewinnen Sie Mitglieder für den DBITS e.V. und gewinnen – mit etwas Glück – ein Apple iPhone® 7.

Diese Aktion läuft im Zeitraum vom 01.04.2017- 30.0.6.2017.

Die Auslosung erfolgt Ende der 27. Kalenderwoche. Der Gewinner wird schriftlich per E.-Mail benachrichtigt.
Alle Mitglieder, die ein neues Mitglied werben, nehmen an der Verlosung teil. Ihre Gewinnchancen steigen mit der Anzahl der von Ihnen neu geworbenen Mitglieder!

Beispiel

  • Sie werben ein neues Mitglied – Ihr Name kommt einmal in die Verlosung.
  • Sie werben zwei neue Mitglieder – Ihr Name kommt zweimal in die Verlosung usw.

Mitglieder werben und die Chance, ein attraktives Apple iPhone® 7 erhalten. Ein doppelter Gewinn!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Teilnahmebedingungen

  • Sie selbst sind bereits Mitglied DBITS e.V.
  • Das von Ihnen geworbene Neumitglied schließt eine Mitgliedschaft über 12 Monate ab.
  • Sie können nur innerhalb des Aktionszeitraums an der Verlosung teilnehmen.
  • Der Mitgliedsantrag muss vollständig ausgefüllt sein und der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 7.7.2017 auf dem Konto des DBITS e.V. eingegangen sein.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Vorstand und Mitarbeiter des DBITS e.V.

iPhone® is a trademark of Apple Inc.

Anmeldung Neumitglied

17. März 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-03-17 17:17:292021-10-21 16:02:46Mitglieder & Apple iPhone®7 gewinnen

Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken

Archiv

Start in die Selbständigkeit, Geburtstag, Feiertag – Warum nicht einmal eine Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken?

Sie sind selbst Mitglied im DBITS e.V. oder haben von unserem Berufsverband für Selbständige in der IT gehört? Sie kennen und schätzen unser Engagement im Sinne aller IT Selbständigen und/oder sind davon überzeugt, dass IT-Selbständige eine Interessenvertretung brauchen, die sich speziell für ihre Belange einsetzt?
Warum dann nicht eine Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken ?

Diese Aktion ist bereits beendet

Wie funktioniert das?

Es ist ganz einfach und unkompliziert. Formular ausfüllen und absenden.

Sie erhalten im Anschluss eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer per E-Mail.
Sobald Ihre Zahlung auf dem Konto des DBITS e.V. eingegangen ist, senden wir Ihnen einen attraktiven Geschenkgutschein und ein kleines Willkommens-Päckchen für die Person, die Sie beschenken möchten.

Der Beschenkte, muss sich nach Erhalt des Gutscheins lediglich über den Online-Mitgliedsantrag registrieren und dort, zusätzlich zu seinen Kontaktdaten, den Gutscheincode eingeben.

Nach Prüfung der Daten heißen wir das neue Mitglied „Herzlich Willkommen“ und es erhält die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich.

Das neue Mitglied kann dann sofort alle Mitgliedervorteile nutzen und die Vereinsaktivitäten aktiv unterstützen und mitgestalten.
Es entstehen keinerlei Folgekosten und das Mitglied kann nach Ablauf seiner geschenkten Mitgliedschaft selbst entscheiden, ob es diese fortsetzen möchte oder nicht. Es gelten dann selbstverständlich die gleichen Konditionen des reduzierten Mitgliedsbeitrages, wie für alle Neumitglieder.

…und das Kleingedruckte

Wir halten uns ohne Einschränkungen an die gesetzlichen Vorgaben.

  • Sie können zwischen einer Mitgliedschaft von 6 Monaten zum Preis von 60 Euro und einer von 12 Monaten zu 120 Euro wählen. Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
  • Der Gutschein behält seine Gültigkeit für die Dauer von 3 Jahren. Diese Frist beginnt am 1.Januar des folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie beispielsweise einen Gutschein im Verlaufe des Jahres 2017 erwerben, ist dieser bis zum 31.12.2020 gültig.
  • Eine teilweise Einlösung ist aus praktischen Erwägungen jedoch nicht möglich.
  • Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. Der Gutschein kann vom Inhaber allerdings auf eine andere Person übertragen werden. Diese Person muss dann aber, gemäß Vereinssatzung, ebenfalls ein Selbständiger sein.

Aktion “Mitglieder & Apple iPhone®7 gewinnen”

Mitglieder des DBITS e.V., die eine Mitgliedschaft verschenken, nehmen automatisch an der Verlosungsaktion “Mitglieder & Apple iPhone®7 gewinnen” teil.

17. März 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/330850_original_R_K_B_by_Stephanie-Hofschlaeger_pixelio.de_-scaled.jpg 1702 2560 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-03-17 09:43:262021-10-21 16:02:57Mitgliedschaft im DBITS e.V. verschenken

22.04.2017 – AK Mainframe trifft sich in Frankfurt

Archiv

Nach den sehr gelungenen Treffen des Arbeitskreises Mainframe im April und November des letzen Jahres , ist es jetzt endlich wieder soweit. Das erste Treffen für das Jahr 2017 steht an!

Für den 22.04.2017 ist der nächste Workshop geplant.

Die Arbeitskreismitglieder freuen sich, immer auf neue Gesichter um das Netzwerk auszuweiten, auf gegenseitige neue Impulse und informative Gespräche am Rande. Darum – schauen Sie gern herein. Sie sind herzlich willkommen!Hier lernen Experten von Experten, man spricht “die gleiche Sprache”!

PROGRAMM / AGENDA

Endevor / Neuigkeiten von der Cebit / Mainframe Yearbook 2017 

Wir bewegen uns in einem Zeitraum von 11:00 – 16:00 Uhr.

  1. Eröffnung und Begrüßung der Teilnehmer
  2. Übersicht über Endevor – Referent: Wilhelm Raitz
  3. Neuigkeiten von der Cebit
  4. Altersvorsorge – Welche Produkte werden bevorzugt?
  5. Diskussion: Mainframe Yearbook 2017

Für Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke, herzhaftes und süßes Gebäck, Obst, Kuchen, sowie belegte Brötchen zur Mittagszeit ist, wie immer, gesorgt.

Arcati Mainframe Yearbook 2017


Zum Download

PDF

Veranstaltungsort

Hotel Monopol
Mannheimer Straße 11 – 13
D – 60329 Frankfurt am Main
Raum: Vivaldi

Das Tagungshotel ist direkt am Frankfurter Hauptbahnhof gelegen.
www.hotelmonopol-frankfurt.de/de/

Anmeldung

Bitte schreiben Sie unserem Backoffice bis zum 29. März 2017 eine E-Mail unter Nennung des Stichwortes “MF FFM 2017/April”, Ihres Namens und wie Sie am besten zu erreichen sind.

Für Mitglieder des DBITS ist die Teilnahme kostenlos. Bitte aber dennoch anmelden!

Gäste sind herzlich willkommen, im Interesse unserer Mitglieder müssen wir aber eine Kostenbeteiligung von 20,00 Euro verlangen.
Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die bitte vor der Veranstaltung per Überweisung zu begleichen ist. Diese, sowie die Kosten der An- und Abreise, können Sie steuerlich geltend machen.

Zur Anmeldung geht es hier…

Vorbehalt, Rechnungsstellung und Storno-Regelung
Die Durchführung des Workshops steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Anmeldung von wenigstens 10 Teilnehmern bis spätestens zum 29. März 2017. Findet der Workshop statt, erfolgt die Rechnungsstellung umgehend. Bei einer Absage nach dem 29. März ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, ein Ersatzteilnehmer kann jedoch vom ursprünglichen Teilnehmer jederzeit gestellt werden.

17. Februar 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-02-17 14:13:142021-10-21 16:03:4922.04.2017 – AK Mainframe trifft sich in Frankfurt

Wie widerstandsfähig sind Selbständige?

Archiv

Über die mehr als 2 Mio. sogenannten Solo-Selbständigen in Deutschland ist in Unternehmen, Politik und Forschung noch wenig bekannt. Warum? Vermutlich, weil sie in der Regel selbstverantwortlich und als Einzelkämpfer am Markt tätig sind. Gleichzeitig ist diese Erwerbsform extrem heterogen mit Blick auf Qualifikation, Management-Level und Vergütung. Dies führt zu vielen Fehlinterpretationen, Missverständnissen und Vorurteilen am Markt, in der Gesellschaft und Politik (Bspw. Scheinselbständigkeit).

© Erwin Lorenzen / pixelio.de

(c) Erwin Lorenzen / pixelio.de

Selbständige sind als Fach- und Führungskräfte besonderen Belastungen und Herausforderungen ausgesetzt. Gleichzeitig können Sie Ressourcen nutzen, die Festangestellten nicht zur Verfügung stehen. Viele Selbständige in der IT, aber auch aus anderen Branchen sind als Einzelkämpfer tätig. Daher ist über die Rahmenbedingungen ihrer Projekteinsätze, ihre Führungsqualitäten und ihre Projekterfolge nur sehr wenig bekannt. Gleiches gilt für die Bindung der Selbständigen an ihre Selbständigkeit (eigenständiges Berufsbild vs. bloße Tätigkeitsform), ihre Zufriedenheit im Beruf, Gesundheit  sowie ihre physisch-psychologische Robustheit („Resilienz“). Diese Forschungslücken wollen Erdwig Holste und sein Team von der Helmut-Schmidt-Universität zu Hamburg mit ihrem neuen Forschungsprojekt schließen. Es geht dabei sowohl um die Selbst- als auch die Fremdeinschätzung.

Der DBITS e.V. unterstützt diese Studie als einen weiteren Baustein, die gesellschaftliche Wahrnehmung von Selbständigen zu stärken und Vorurteile zu beseitigen und bittet Sie gemeinsam mit dem Forschungsteam um Ihre Unterstützung.

Das Thema der Studie lautet „Interim Leadership Resilience“ und richtet sich branchenübergreifend an selbständige Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich der Wissensarbeit. Angesprochen sind also neben Selbständigen mit Führungsaufgaben auch die selbständigen Fachkräfte, deren (Projekt-)Aufgaben überwiegend durch die rein fachliche Verantwortung für ein spezielles Themengebiet, geprägt ist.

Interim Leadership Resilience


Zur Studie

Darum laden wir sie ganz herzlich zur Teilnahme an dieser Studie ein. Sie leisten Damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren wissenschaftlichen Erforschung der Solo-Selbständigen.

Die Ergebnisse der Studie sollen Selbständige in Ihrer Praxis unterstützen und die wissenschaftliche Forschung erweitern. Je größer die Stichprobe ausfällt, desto repräsentativer die Ergebnisse! Voraussichtlich im 2. Quartal 2018, nach Abschluss der Umfrage, Auswertung und Verschriftlichung ist geplant, eine praxisorientierte, digitale Kurzstudie kostenlos als Download bereitzustellen.

Die Teilnahme an der Online-Befragung dauert durchschnittlich 15-18 Minuten (nicht länger!). Ihre Einschätzungen werden selbstverständlich zu 100% anonymisiert ausgewertet. Wir bitten Sie zudem, uns eine kurze Fremdeinschätzung zur Selbsteinschätzung zu ermöglichen (freiwillig).

Das Zeitfenster für die Teilnahme reicht vom 01.02.-17.03.2017

16. Februar 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-02-16 13:02:222021-11-16 16:55:15Wie widerstandsfähig sind Selbständige?

Rentenversicherungspflicht für IT-Selbständige

Altersvorsorge

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die DIW ECON GmbH [i] im Mai 2016 eine Kurzexpertise mit dem Titel „Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe“ publiziert [ii].

Der Forschungsbericht wurde für das Gesamtkonzept zur Alterssicherung des BMAS herangezogen [iii].

Es flossen Daten aus dem Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter und des sozioökonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ein [iv].

Wesentliche Feststellungen des Forschungsberichts

In der Studie bzw. den Quellen wird zwischen Solo-Selbständigen und Selbständigen mit Arbeitnehmern unterschieden. Da insbesondere die Solo-Selbständigen im Fokus der neuerlichen Rentenreform stehen, folgen wir dieser Betrachtungsweise. Wie die Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen genau vorgenommen wurde, d. h. wieviel Angestellte (1 oder mehr als 1) ist nicht näher definiert.

Anzahl der Solo-Selbständigen

Die Gesamtzahl der Solo-Selbständigen belief sich gemäß des Forschungsberichtes im Jahre 2013 auf 2,37 Mio., im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei ca. 2,45 Mio. Die Differenz zwischen diesen Werten ist nicht nur dem Wechsel von Beschäftigungsformen zuzuschreiben, sondern auch den unterschiedlichen Bewertungsfaktoren geschuldet.

Einkommenssituation bei Solo-Selbständigen [v]

In der Studie wird der Begriff „Verdienst“ verwendet. Da die Angaben diesbezüglich von den Befragten selbst stammen, ist nicht ganz eindeutig, ob es sich um Angaben zu den Honoraren/Stunde handelt oder ob ggf. zusätzliche, den Auftraggebern in Rechnung gestellte, Kosten darin enthalten sind.

Bei den Solo-Selbständigen lag der durchschnittliche Stundenverdienst im Jahr 2014 bei 18,86 Euro brutto. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn der Arbeitnehmer zum Vergleich, lag bei 16,80 Euro.

Alterssicherung 2030+

Die gesetzliche Rente als starkes und verlässliches Fundament:

  • Haltelinie für dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent
  • Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045
  • Anpassung an den Wandel der Arbeitswelt durch umfassende Absicherung von Selbstständigen
  • Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung
  • Gleiche Renten in Ost und West

Die zusätzliche Altersvorsorge als echtes Plus für alle:

  • Tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Betriebe
  • Vereinfachte und transparentere Riester-Rente
  • Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Solidarrente als Anerkennung von Lebensleistung:

  • Garantiertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung für langjährig Versicherte

Quelle: Broschüre zum Gesamtkonzept zur Altersabsicherung BMAS, Seite 3

Mehr als 70% der Solo-Selbständigen ohne verlässliche Altersvorsorge – Worauf basiert diese Erkenntnis?

Die Zahlen wurden den Ergebnissen des Mikrozensus von 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen. Auf Seite 53 (s. Box unten) des Fragebogens wurden folgende Fragen gestellt.

Frage 181: Falls Sie keine (Voll-)Rente aus Altersgründen beziehen: Waren Sie in der letzten Woche in einer gesetzlichen Rentenversicherung versichert?

Freiwillige Beantwortung

Frage 182: Haben Sie eine oder mehrere private Lebensversicherung-/en?

Frage 183: Falls Sie Lebensversicherung-/en haben: Wie hoch ist die Gesamtversicherungssumme?

Keine Berücksichtigung finden Vorsorgemodelle wie Immobilien, Aktien, Fonds, Rürup-Renten, Unternehmensbeteiligungen etc.

Quelle: Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des [vi]

Innerhalb der einzelnen Gruppen der Erwerbstätigen gibt es große Unterschiede hinsichtlich des Stundenverdienstes. Mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 5,43 Euro liegt die Gruppe der am wenigsten verdienenden Solo-Selbständigen rund 2 Euro hinter den am wenigsten verdienenden Angestellten zurück. Auch in den nächst höheren Verdienstgruppen liegen die Solo-Selbständigen etwa 1 bis 2 Euro hinter den Vergleichsgruppen der Angestellten. Erst in der Gruppe der am besten Verdienenden, dem sog. oberen Quartil, ist der Stundenverdienst der Solo-Selbständigen mit 43,00 Euro mehr als 13 Euro je Stunde höher, als in der Vergleichsgruppe der Angestellten (29,54 Euro). Es gibt also unter den in der Studie untersuchten Solo-Selbständigen eine kleinere Gruppe, die hohe Stundeneinkommen erzielt, während ein großer Teil recht schlecht abschneidet. Diese Erscheinung ist aber auch in den Gruppen der Selbständigen mit Angestellten und der angestellten Arbeitnehmer zu beobachten.

Vermögen von Solo-Selbständigen [vii]

Solo-Selbständige sind im Durchschnitt nicht arm. Sie sind zumindest deutlich vermögender als vergleichbare Angestellte.

Die Solo-Selbständigen kamen 2012 im Durchschnitt auf ein Nettovermögen von immerhin knapp 220.627 Euro – also dem Vermögen (insbesondere Betriebsvermögen, Immobilienvermögen, Aktien, Wertpapiere, Geldanlagen) nach Abzug von Schulden, etwa für Hypotheken oder sonstigen Krediten.

Solo-Selbständige verfügen angeblich über keine verlässliche Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt aus den Ergebnissen des Forschungsberichtes die Interpretation an, dass 71,5 % (3 von 4,2 Millionen) aller Selbständigen über keine verlässliche Altersvorsorge verfügen. Als „verlässlich“ gelten in diesem Fall ausschließlich regelmäßige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Lebensversicherung. Gemäß dieser Fragestellung wären dann wohl auch Bill Gates und viele der anderen Millionäre und Milliardäre von Altersarmut bedroht!

Wo stehen die Solo-Selbständigen der IT?

Bei der branchenübergreifenden Betrachtung der Solo-Selbständigen, die für den Forschungsbericht herangezogen wurden, kann festgestellt werden, dass eine enorme Spreizung hinsichtlich der Qualifikation besteht, die für die Ausübung der Berufe erforderlich ist. An einem Ende stehen eher einfache „Jobs“, am anderen Ende sehr qualifizierte und hochqualifizierte Tätigkeiten, wie es beispielsweise in der IT-Branche der Fall ist [viii].

Es ist anzunehmen, dass eine höhere Qualifikation mit entsprechend höherem Einkommen in Verbindung steht. Nur sehr wenige selbständige IT-Fachkräfte dürften überhaupt einen geringeren als den durchschnittlichen Bruttoverdienst von 43,00 Euro der Gruppe der am besten verdienenden Solo-Selbständigen erwirtschaften. Bei dem Qualifikationsniveau dieser Berufsgruppe ist auch nichts anderes zu erwarten.

Ungeklärte elementare Punkte für Solo-Selbständige im neuen Rentenkonzept

  • Wie hoch sollen die Beiträge für die Solo-Selbständigen sein? Soll die Beitragshöhe, analog zu der heutigen freiwilligen Versicherung, innerhalb eines gewissen Rahmens selbst festgelegt werden können? Oder sollen die Beiträge einkommensabhängig gestaltet werden und wenn ja – trägt der Selbständige nur den Beitrag für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber oder für beide?
  • Gelten Beitragsbemessungsgrenzen? Und wenn ja – wo liegen diese?
  • Erfolgt während der Zeit einer längeren Krankheit und/oder Auftragslosigkeit eine Befreiung von der Beitragszahlung, aber Anrechnung für die Rentenversicherung analog zu den Arbeitnehmern?
  • Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung werden Selbständige ebenfalls Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung haben?
  • Nach wie vielen Jahren der Beitragszahlung greift eine Hinterbliebenenrente?
  • Um die Gesamtbelastung für Selbstständige in Grenzen zu halten, wird die Absenkung des Mindestbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Wie soll dieser Mindestbeitragssatz aussehen? Was sagt das Bundesministerium für Gesundheit dazu?
  • Der Gesetzgeber hat Vorstände von Aktiengesellschaften nach § 1 Satz 4 SGB VI[ix] ausdrücklich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Werden sehr gut verdienende Selbständige, analog von Vorständen einer AG, ebenfalls von der Beitragszahlung befreit, da auch sie durch ihre „herausragende und wirtschaftlich starke Stellung“ keinen Schutz durch die Solidargemeinschaft benötigen?

Vorsorge muss sein

Dass auch Selbständige für ihr Alter Vorsorge betreiben müssen, ist unbestritten. Die meisten Selbständigen in der IT sorgen auch bereits vor. Zudem sind Risikoübernahme und Eigenverantwortung elementare Bestandteile des selbständigen Unternehmertums. Daher sollte die Wahl des Vorsorgemodells grundsätzlich den Selbständigen überlassen bleiben. Fundamentale Regulierungen, wie die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung, stellen einen weiteren Schritt zur Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 GG dar[x]. Dieses verbriefte Grundrecht und die damit verbundene Eigenverantwortlichkeit waren bislang der starke Motor für die Wirtschaftskraft Deutschlands, der in den vergangenen Monaten immer mehr abgewürgt wird.

Argumente, dass eine Wahlfreiheit hinsichtlich des Vorsorgemodells kaum oder nicht zu bewältigende administrative Anstrengungen in Bezug auf die Überprüfung zur Folge hätte, können und dürfen nicht als Begründung für eine Zwangsverpflichtung von Selbständigen zur Deutschen Rentenversicherung herhalten.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des BMAS-Konzeptes wird an den unterschiedlichsten Stellen auf die Einbeziehung der Kompetenzbereiche anderer Ministerien (Demografiezuschuss – Bundesfinanzministerium, Senkung des Krankenversicherungsbeitrag – Bundesministerium für Gesundheit) verwiesen. Warum sollte es dann nicht möglich sein, beispielsweise die Finanzämter für die Kontrolle der Aufwendungen für die Altersvorsorge einzusetzen?

Es darf nicht krampfhaft an einem System festgehalten werden, dass aus der Kaiserzeit stammt und auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen dieser Ära zugeschnitten war.

Bei der Betrachtung der Entwicklung der deutschen Rentenversicherung wird erkennbar, dass dieser sukzessive immer mehr Erwerbsgruppen hinzugezogen wurden. Grundsätzlich lag dem ganzen Konstrukt aber immer das Generationenmodell zu Grunde. Dieses funktioniert jedoch nur, solange der Anzahl der aktiven Einzahler eine deutlich geringere Zahl von Leistungsberechtigten gegenüber steht. Diese Zeiten sind vorüber und auch nicht durch Zuwanderung, geschweige denn durch das neue Rentenversicherungskonzept, abzufangen.

Warum die Sorge der Politik um das Wohl der Selbständigen?

Es herrscht Wahlkampf! Bei den heute über 50-jährigen Arbeitnehmern handelt es sich um das wahlentscheidende Klientel. Die Rententhematik eignet sich heute mehr denn je als Wahlkampfthema. Und wieder einmal ist man entschlossen, Wahlversprechen in diese Richtung abzugeben.

Im Konzept zur Altersvorsorge wird die Behauptung aufgestellt, dass viele Selbstständige die eigene Altersvorsorge vernachlässigen und sich stattdessen auf die Grundsicherung im Alter verlassen, die von allen Steuerzahlenden finanziert wird. Deshalb sei eine neue Regelung notwendig, die Selbstständigen zum einen eine solidarische Absicherung ermöglicht, sie zum anderen aber auch in die Pflicht nimmt, ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten [xi].

Solo-Selbständige, z.B. in der IT, gemeinsam mit Selbständigen mit Angestellten leisten einen überproportionalen Anteil am Steueraufkommen in Deutschland. Bereits heute werden die Renten jährlich mit einem Betrag von 87 Milliarden Euro, Tendenz steigend, aus Steuermitteln subventioniert. Von diesen Subventionen hat der Selbständige, der zwar für hohe Steuerzahlungen z.B. über die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sorgt, jedoch nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, keinerlei Vorteil!

Die Selbständigen mit einer derartigen Aussage als unsolidarisch zu bezeichnen, ist nicht korrekt und dient bestenfalls in einer Neiddebatte.

Die Begründung, der Altersarmut vorbeugen zu wollen und daher die Solo-Selbständigen in die Rentenversicherung zu zwingen, wirkt halbherzig. Die Altersgruppe 40+ der Solo-Selbständigen soll beispielsweise von der Verpflichtung ausgenommen werden. Warum? Vermutlich nicht, weil bestehende rentable Kapitalanlagen dieser Gruppe geschützt werden sollen, denn die gibt es ja laut BMAS gar nicht. Fürchtet man etwa die nahenden Rentenansprüche? Oder soll etwa der versprochene Wohlstand für das Arbeitnehmerklientel 50+ länger vorhalten?

Zudem wird nur ansatzweise berücksichtigt, dass die Gefahr von Altersarmut ebenfalls auf die große Gruppe der Angestellten im Niedriglohnsektor zutrifft. Auch die Tatsache, dass sich gemäß den Plänen des BMAS das Sicherungsniveau der Renten dauerhaft auf 46 % vor Steuern bewegen wird [xii], ist nicht dazu geeignet, sich auf einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu freuen.

Was die Politik verdrängt

Die Finanzierung der Altersvorsorge kann nur über gute Einkommen vollzogen werden. Ein gutes Einkommen setzt ein hohes Qualifikationsniveau voraus. Bekanntlich ist Bildung teuer und darum kann es nicht den Arbeitnehmern überlassen werden, die Ausbildung ihrer Nachkommen aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Ebenso muss die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens kultiviert werden.

Es ist oberste Pflicht einer Regierung, die Voraussetzungen für eine exzellente Bildung und die notwendige technische Infrastruktur zu schaffen. Ein Land wie Deutschland, das sich auf dem internationalen Markt behaupten will, darf sich nicht mit mittleren oder hinteren Plätzen in puncto Bildung und Infrastruktur (Skandal: Hinsichtlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur wird von unserer Bundesregierung Platz 8 in Europa angestrebt!) begnügen. Diese (langfristigen) Investitionen müssen ganzheitlich und nachhaltig in Angriff genommen werden.

“Die Mitglieder des DBITS e.V. wenden sich gegen einen gesetzlichen Zwang zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Welche Art der Altersvorsorge die Selbständigen für sich wählen, sollte ihnen selbst überlassen bleiben, weil sie in Eigenverantwortung selbst für sich vorsorgen.”

Selbständige in der IT organisieren sich

Die Mehrheit der Selbständigen in der IT lehnt eine Zwangsbeitragszahlung zur Deutschen Rentenversicherung kategorisch ab. Eine wachsende Zahl der IT-Selbstständigen organisiert sich im Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. (DBITS e.V.). Als berufsständische Vertretung für selbständige IT-Experten in Deutschland setzt sich der DBITS e.V. für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein.

Im Zusammenhang mit der Rentenversicherungspflicht für Selbständige haben sich die Mitglieder klar positioniert.

Um die Tätigkeiten der Selbständigen in der IT einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern, arbeitet der DBITS e.V. an der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder sowohl auf regionalpolitischer als auch auf bundespolitischer Ebene.

Eine der wichtigsten Ressourcen der IT-Selbständigen ist ihre Qualifikation. Darum fördert der DBITS e.V. das lebenslange Lernen.

Für die Selbständigen wirken sich Fortbildungsmaßnahmen aber als doppelter Kostenblock aus. Zum einen zahlen sie an Institute bzw. Hersteller mehrere hundert Euro je Weiterbildungstag und zum anderen können sie in dieser Zeit nicht arbeiten, verdienen also kein Geld.

Arbeitskreise im DBITS e.V.

Um diese Situation zu verbessern, betreibt der DBITS e.V. unter anderem Arbeitskreise. Am 18. März 2017 findet in Frankfurt am Main deshalb die Auftaktveranstaltung des neuen SAP-Arbeitskreises statt.

In Arbeitskreisen bauen die Mitglieder ein verlässliches Netzwerk auf, die Fachfragen eines Mitglieds können in der Regel von den anderen Mitgliedern schnell und kompetent gelöst werden. Es finden Schulungen von Mitgliedern für Mitglieder statt, damit das lebenslange Lernen zielgerichtet zu einem akzeptablen Preis und zugleich auf einem sehr hohen Niveau möglich ist. Nicht zuletzt dient der Arbeitskreis natürlich dem Austausch über „die Kunden“, Marktentwicklungen und Preise, damit für die selbstständigen IT-Experten auch die Zukunft – wie schon die Vergangenheit – ohne eine gesetzliche Rentenversicherung gesichert ist.

Forschungsbericht 465


Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe

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BMAS


Gesamtkonzept zur Alterssicherung

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BMAS


Broschüre – Gesamtkonzept zur Alterssicherung

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Mikrozensus 2013


Fragen zur Altersvorsorge

Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Bildschirmfoto, Seite 53)

Quellen

[i] DIW ECON

[ii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe

[iii] BMAS – Gesamtkonzept Alterssicherung

[iv] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. – Übersicht über das SOEP

[v] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Tabelle 8.1)

[vi] Mikrozensus 2013 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Seite 53)

[vii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Seite 47)

[viii] Forschungsbericht 465 – Solo-Selbständige in Deutschland – Strukturen und Erwerbsverläufe (Tabelle 5.3) 

[ix] Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung

[x] Grundgesetz, Artikel I – Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

[xi] Broschüre – Gesamtkonzept Alterssicherung (Seite 10)

[xii] BMAS – Gesamtkonzept Altersicherung (Seite 19)

22. Januar 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2017/01/finger-2573745_1920.jpg 1463 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/dbits-logo_2-1.png DBITS-Mitglied2017-01-22 13:02:292021-10-21 17:19:50Rentenversicherungspflicht für IT-Selbständige
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