In Deutschland denken viel zu viele Menschen, Selbständigkeit wäre etwas Unnatürliches. Sie glauben, dass man als normaler Mensch seinen Lebensunterhalt als abhängig Beschäftigter zu verdienen hat. Alles andere kommt ihnen verdächtig vor und mit zu viel Risiko behaftet. Diese Verbindung von Selbständigkeit mit (nicht steuerbarem) Risiko führt zu der unbegründeten Annahme, Selbständige lägen – früher oder später – dem Staat, also dem Steuerzahler auf der Tasche. Das ist ein Narrativ, das leider auch in den Köpfen vieler Politiker fest verhaftet scheint. Tatsächlich ist es jedoch so: IT-Selbständige schaffen Arbeitsplätze
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Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.
Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“
Das umfangreiche Gutachten kann von den Seiten des Bitcom heruntergeladen werden. Hier die URL: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer. Dieses PDF enthält viele relevante Punkte, die in künftigen Diskussionen eine Rolle spielen werden und auch spielen müssen.
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