Die jeweils Regierenden haben Deutschland eine Reihe von Gesetzen gegeben, welche die Lage für viele etwas undurchsichtig machen. Beispielsweise die Begrifflichkeiten Freiberufler, Soloselbständige, Freelancer oder Honorarkräfte werden häufig synonym verwendet, obwohl es beachtenswerte Unterschiede gibt. Ob man Freiberufler oder Freelancer ist, beurteilen jedoch in erster Linie die Finanzämter.
Diese Unterschiede führen bisweilen zu Verständnisschwierigkeiten. So habe ich in einer Anfrage an den DBITS vom „Geschäftsmodell Freiberuflichkeit“ gelesen. Ich bin mir sicher, der Schreiber meinte Freelancer oder die Arbeit als freier Mitarbeiter. An diesem Beispiel habe ich jedoch gesehen, wie viel Verwirrung eine komplizierte Gesetzgebung hervorrufen kann.
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