Offener Brief Teil 2
Im ersten Teil dieser Artikelserie wird über einen von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief und die Reaktion darauf berichtet. Herr Freundel hat seinen Brief in unterschiedlichen Fassungen über den DBITS e.V. an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke geschickt.
In diesem zweiten Teil wird über die grundsätzlichen Überlegungen eines daraufhin von Herrn Freundel in Abstimmung mit dem DBITS e.V. erarbeiteten Lösungsvorschlags berichtet.
Scheinselbstständigkeit & Stimmen aus der Politik
Es geht bei dem Thema nicht nur, aber vor allem auch, um mehr als „300.000 freiwillig Selbständige in zukunftsorientierten Bereichen“[1]. Und auch die Parteien der Regierungs-Koalition (auch die SPD) haben längst erkannt, dass das Thema Scheinselbstständigkeit ein aktuelles, relevantes und sehr schädliches Problem nicht nur für die Selbstständigen, sondern auch ganz klar für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Im Folgenden dazu ein paar Beispiele:
Aus „Ein Positionspapier des Wirtschaftsforums der SPD e.V.“[2] (2022):
„Am Beispiel der hochqualifizierten IT-Fachkräfte zeigt sich, welche Auswirkungen eine unzureichende Regulierung hat: Selbständige Wissensarbeiter, die über ein hohes Einkommen sowie in der Regel über eine umfassende Altersvorsorge verfügen, stehen – ebenso wie die auftraggebenden Unternehmen – vor hohen rechtlichen Risiken (Scheinselbständigkeit). Vor diesem Hintergrund bieten sich immer mehr dieser Fachkräfte im Ausland an und stehen nicht mehr dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um dies zu verhindern und die diesbezügliche Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten, bedarf es eines Rechtsrahmens, in welchem Auftraggeber und Auftragnehmer rechtssicher zusammenarbeiten können.“
Jan-Niclas Gesenhues, Bündnis 90/Die Grünen[3] (2021):
„Die Kriterien zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung müssen zudem klarer und näher an der Praxis sein. Dazu braucht es eine Reform der Statusfeststellungsverfahren.“
FDP[4]:
„Wir Freie Demokraten fordern eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.“
Es gibt auch Meinungen, dass das Thema Scheinselbstständigkeit wegen der geringen Anzahl an Statusfeststellungsverfahren nicht relevant sei – dem muss und kann ganz klar widersprochen werden! Das Statusfeststellungsverfahren entfaltet seine schädliche Wirkung schon allein dadurch, dass es existiert: Die mit einem Statusfeststellungsverfahren verbundenen Unsicherheiten und Kosten sind für die Selbstständigen und die Auftraggeber ein echtes Problem – dieses Risiko will niemand eingehen! U.a. deshalb lassen vermeintlich geringe Zahlen keine Aussage über die Relevanz des Themas zu.
Prämisse für den Lösungsvorschlag: Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“
Aus dem Koalitionsvertrag[5] der Regierung:
„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“
Ob die Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sinnvoll ist oder nicht ist ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aus der Regierung/ Politik kommen deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Und in Bezug auf Scheinselbstständigkeit hat eine Rentenversicherungs-Pflicht den großen Vorteil, dass dadurch zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Damit haben Selbstständige eine nachgewiesene Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und sie beteiligen sich noch mehr an der Solidargemeinschaft – die Politik betrachtet dabei alle Selbstständigen und nicht nur z.B. die selbstständigen Wissensarbeiter, bei denen das wohl sowieso schon weitgehend gegeben ist[6].
Allgemein muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es eine Lösung/ Verbesserung beim Thema Scheinselbstständigkeit nicht gegen die Politik geben wird – insbesondere nicht gegen die aktuell im Bundesministerium für Arbeit und Soziales führende SPD. D.h. auch wenn wir Selbstständige gute Argumente haben, können wir leider schon froh sein, wenn wir eine bessere Lösung als jetzt bekommen – selbst wenn wir dafür an anderer Stelle uns schlecht erscheinende Vorstellungen akzeptieren müssen.
Anforderungen an eine neue Statusfeststellung
Der Lösungsvorschlag basiert auf wichtigen Anforderungen an eine neue Statusfeststellung zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit.
- Für Selbstständige: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status der Selbstständigkeit für alle künftigen Projekte zumindest für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Kalenderjahr) im Voraus
- Für Auftraggeber: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status eines Selbstständigen für dessen Projekte/ Tätigkeiten für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages, also Schutz vor „Einklagen“ in das Unternehmen
- Für Arbeitnehmer: Wirksamer Schutz vor „Umwandlung“ eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in eine Selbstständigkeit und bestmöglicher Schutz vor Selbstständigkeit als Spar-Modell für Unternehmen (u.a. Sozialleistungen)
- Für den Staat: Mehr Kapazitäten für den Schutz wirklich schutzbedürftiger Erwerbstätiger ohne zusätzliche Kosten und sicheres Ermöglichen von Selbstständigkeit zugunsten des Wirtschaftsstandorts Deutschland[7]
Gewollte Selbstständigkeit muss ermöglicht werden und ungewollte Selbstständigkeit muss verhindert werden.
Die Erwerbsform „aus Sicht der Arbeit“
Das zentrale Problem bei der Unterscheidung (also der „Statusfeststellung“) zwischen nicht selbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit ist, dass es philosophisch und logisch, aber auch tatsächlich praktisch betrachtet, der ARBEIT egal ist, wer sie erledigt:
- Einer Software ist es egal, ob sie von einem Freiberufler programmiert wird oder von einem Angestellten
- Einer Mauer ist es egal, sie von einem selbstständigen oder einem angestellten Maurer errichtet wird
- Einer Krankheit ist es egal, ob sie von einer selbstständigen oder angestellten Ärztin behandelt wird
Die Unterscheidung zwischen selbstständiger oder nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird immer schwerer – und ist auch heute schon insbesondere bei Wissensarbeit kaum korrekt möglich. Die Notwendigkeit der Unterscheidung ergibt sich aus Aspekten, die nicht in Bezug zur konkreten Arbeit stehen, z.B.
- der sozialen Absicherung (insbesondere Rente) des Erwerbstätigen
- der Verhinderung von Missbrauch von Selbstständigkeit (z.B. missbräuchliche Einsparungen bei Sozialabgaben, Vermeidung von Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers)
Daraus folgt aber, dass es zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen ebenfalls von „der Arbeit“ selbst zu lösen – und vielmehr auf das auszurichten, was mit dieser Unterscheidung überhaupt erreicht werden soll.
Die Erwerbsform aus Sicht der Politik
Die Politik nennt entsprechend als Gründe für die Statusfeststellung im Allgemeinen den Beitrag zur Solidargemeinschaft (insbesondere Rentenversicherung) und den Schutz von schutzbedürftigen Erwerbstätigen – versucht aber trotzdem eine Selbstständigkeit/ Nicht-Selbstständigkeit an der Arbeit „festzumachen“.
Für den Begriff „Scheinselbstständigkeit“ gibt es bereits seit Mai 2004 einen Eintrag bei Wikipedia. In den mittlerweile über 20 Jahren ist es offensichtlich nicht gelungen allgemein gültige, sinnvolle, beständige, gerechte und faire Kriterien zu finden, mit denen einen selbstständige von einer nicht-selbstständigen Erwerbstätigkeit unterschieden werden kann. Das lässt zusammen mit der Betrachtung „aus Sicht der Arbeit“ wohl nur den Schluss zu, dass das auch tatsächlich nicht universell möglich ist.
Und das führt eigentlich zwangsläufig dazu, dass es wiederum zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen an den eigentlichen Zielen auszurichten. Mit der geplanten/ beschlossenen Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sind die soziale Absicherung und die Beteiligung an der Solidargemeinschaft (insbesondere bei den meisten selbstständigen Wissensarbeitern noch mehr als bereits jetzt schon[8]) gewährleistet; und damit entfällt auch das Argument des Missbrauchs von Selbstständigkeit zur Einsparung von Sozialabgaben – sowohl bei Auftraggebern als auch bei den Selbstständigen.
Damit bleibt dann noch die Schutzbedürftigkeit von Erwerbstätigen als Argument. Aber: Auch dieses Argument hat nichts mit „der Arbeit“ zu tun, sondern insbesondere mit den finanziellen Möglichkeiten des Erwerbstätigen. Und dann liegt es nahe, dass ein selbstständiger Erwerbstätiger, der mehr als z.B. das durchschnittliche deutsche jährliche Bruttogehalt (aktuell ca. 51.800€[9]) als zu versteuerndes Einkommen vorweisen kann, sicher nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung ist.
Schutz ja – aber bitte gezielt für die Schutzbedürftigen
Es gibt viele sicherlich tatsächlich schutzbedürftige Erwerbstätige, aber es ist doch sinnvoll und geboten, gezielt diese Gruppe mit den staatlichen Ressourcen zu schützen – und nicht die Selbstständigen, die zumindest die finanziellen Ressourcen haben, ihre Erwerbstätigkeit selbst zu gestalten und sich selbst zu schützen.
Es kann wohl ohne Übertreibung gesagt werden, dass sich insbesondere die meisten selbstständigen Wissensarbeiter mittlerweile zwar tatsächlich Schutz wünschen, ABER NICHT VON dem Staat, sondern VOR dem Staat!
[1] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/wofuer-wir-stehen/
[2] https://www.spd-wirtschaftsforum.de/publikation/10-punkte-zum-fachkraeftemangel/
[3] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/was-wollen-sie-nach-der-wahl-konkret-f-solo-selbststaendige-tun-damit-sind-nicht-prekaer-beschaeftige
[4] https://www.fdp.de/position/selbststaendige
[5] Z.B. https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/
[6] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html und https://www.computerwoche.de/a/verhinderung-von-scheinselbstaendigkeit,3099060
[7] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/neuigkeiten/studie-belegt-freelancer-steigern-produktivitaet-undschaffen-arbeitsplaetze/ und https://www.freelancer-studie.de/studie-2021.html („Die Bedeutung solo-selbständiger Wissensarbeit für den Innovationsstandort Deutschland“)
[8] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html
[9] https://www.merkur.de/leben/geld/statistisches-bundesamt-durchschnittseinkommen-durchschnittsgehalt-in-deutschland-zahlen-zr-93163449.html
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