Altersvorsorge für Selbstständige aus dem Blickwinkel Risikomanagement. Der Fokus des 3. Teils dieser Reihe soll auf das Thema „persönliche Handlungsfähigkeit“ gelegt werden.
Im Laufe unseres Lebens streben wir nach persönlicher Freiheit und Autonomie, aber mit dem Alter können sich die Dinge ändern. Eine der wesentlichen Sorgen, die viele im Alter beschäftigt, betrifft die Einschränkung der persönlichen Handlungsfähigkeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht, sowie die Möglichkeit einer Fremdverwaltung.
Andererseits zeigen zahlreiche – leider erfolgreiche – Beispiele von Betrugsversuchen (Enkeltricks, Romance-Scamming), dass es durchaus möglich ist, größere Summen herzugeben, als die eigene Altersvorsorge-Planung eigentlich zulässt.
Die erste Frankfurter IT-Freelancer Runde fand nachmittags im Caffeppuccino im Frankfurter Bahnhofsviertel statt. Es war ein lockerer, gemütlicher Austausch unter angehenden und erfahrenen IT-Freelancern bei sonnigem Wetter und leckerem Kaffee.
Wir bedanken uns bei allen, die am 13.09.2023 dabei waren und tolle, interessante Gespräche geführt haben. Die nächste IT-Freelancer Runde wird in Kürze bekannt gegeben und ist auf unseren Plattformen ersichtlich:
Ob das ein Skandal ist, sei dahingestellt, skandalös finde ich dahingegen, dass Selbstständige in der IT offensichtlich nur in geringem Maße an einer eigenen Interessensvertretung interessiert sind. Das gestalten andere Berufsgruppen schlauer, sie haben große und starke Verbände. Hier geht es direkt zu unserem Antragsformular, jedes Mitglied unterstützt uns im Wachstum und macht unsere Gemeinschaft stärker, denn nur gemeinsam können wir uns für unsere Rechte einsetzen. Und das Beste vorab: Bis August gibt es Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft!
Während wir im ersten Artikel ausgehend von den geleisteten Beiträgen (AG+AN) auf einen Kapitalstock hochgerechnet haben, der die Rentenzusage von 1.000 € bei 2% Rendite absichert, gehen wir dasselbe Beispiel „rückwärts gerechnet“ an.
Die Ausgangsparameter sind dieselben:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 € (AG/AN: je 75.000 €)
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre
Des Weiteren nehmen wir an, dass die bisherigen Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 27 Jahre erfolgt sind (was dem Durchschnittseinkommen, also 1 Rentenpunkt, entspricht), der heute 52-jährige also mit 25 beitragspflichtig wurde.
Berechnung
Da wir keinen Vergleichswert zu einem erreichten Kapitalstock haben, beziehen wir uns erstmal nur auf die Beiträge (Steigerung um 2% jährlich) und kommen zu fiktiven Beitragszahlungen wie in dieser Berechnung ersichtlich: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=vm55vfexxb
Nehmen wir jetzt diese Beiträge und rechnen mit der „traumhaften“ Rendite von 9,761 % aus dem 1. Artikel, verdeutlicht das, dass wir damit im Prinzip einen Kapitalstock in Höhe von 613.470 € erreicht haben (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=ibwyp3knrt), gar nicht mal so weit weg von den berechneten notwendigen 606.500 €.
ABER:
Wir haben ja noch 15 weitere Jahre ohne Beitragszahlung Zeit um Zinseszinsen anzusammeln, um die heute garantierten 1.000 € Monats-“Rente“ auszuzahlen (auch im ersten Beispiel gingen wir erstmal nicht von steigenden Rentenbeiträgen aus, wissen aber dass diese Annahme bereits zum 01.07.2023 überholt ist), also müssen wir etwas anders rechnen und stellen fest, dass die Gesamtrendite über die Zeit von 42 Jahren (27 Beitragsjahre, 15 beitragsfreie Jahre) bei „nur“ noch 4,968 % liegt: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=8m9icpq3yo
Da ist er also, der „Skandal“… 5 % vs. 9,7 % ergeben bei solchen Zeiträumen bemerkenswerte Abweichungen! Außerdem klingt das erstmal „mickrig“ im Vergleich zu rückberechneten Indexfonds wie dem MCSI World. Bedenken sollte man aber, dass diese Anlageform erst seit wenigen Jahren besteht, zuvor die Anlage in ausgabeaufschlags-pflichtige Fonds mit – im Vergleich zum ETF – teuren Verwaltungskosten und Kosten für Depot und Handel verbunden und durchaus erheblichen Schwankungen unterworfen war.
Da war doch noch was…
Vielleicht noch ein weiterer Aspekt: Die Hälfte der Beitragszahlung an die DRV wurde vom Arbeitgeber geleistet, wie es eben nur für dieses Altersvorsorgeprodukt vorgesehen ist… Drehen wir den Spieß also nochmal um und berechnen die Rendite nur bezogen auf den Arbeitnehmer-Beitrag:
Unsere 12.000 EUR Jahresrente hingegen beziehen wir erstmal steuerfrei, auch wenn es dabei aufgrund weiterer Einnahmen im Alter hoffentlich nicht bleibt.
Wenn wir weiterhin bedenken, dass wir die Beiträge der DRV von der Steuer absetzen konnten, die Sparrate aber zuerst versteuern mussten, zieht die DRV schon wieder davon.
Zusammenfassung:
Das Ganze ist und bleibt ein vereinfachtes Rechenbeispiel und eine Zahlenspielerei, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen, sich dem Thema Altersvorsorge und Renditeberechnung zu nähern.
Neben der reinen Renditebetrachtung – auf welchen Beitrag auch immer – hat jede Form der Altersvorsorge ihre Vor- und Nachteile und sowohl steuerliche als auch sozialversicherungspflichtige Auswirkungen, welche wiederum von den sonstigen persönlichen Verhältnissen abhängig sind und damit höchst individuell. Eine unabhängige, kundenorientierte Beratung (z.B. Honorarberatung) gepaart mit einem fundierten Grundwissen und einem gesunden Interesse am eigenen Wohlstand sind hier ein empfehlenswerter Weg.
Diese Vorteile fallen mir bei der DRV noch ein, die aber nicht zwingend für jeden wertvoll sind:
Hinterbliebenenrente
Kostenübernahme REHA bei Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente
Beitragsübernahme durch öffentliche Träger bei Arbeitslosigkeit
Zuschuss zur Krankenversicherung bei Rentenbezug
Wer jetzt aber All-In DRV gehen möchte, sollte eines beachten: Mehr als derzeit monatlich 1.357,80 € kann man in dieses „Anlageprodukt“ nicht investieren.
Niemand kann vorhersagen, welche Anlageform sich in den nächsten 15 Jahren wie entwickeln wird, nur eines dürfte die Rechnerei verdeutlicht haben: Man muss schon Argumente suchen, warum die DRV eine schlechte Form der Altersvorsorge sein soll.
Nachdem unser Berliner IT-Stammtisch seit Jahren gut besucht wird wollten wir für unsere Rhein-Main IT Freelancer ebenfalls eine Möglichkeit schaffen, sich bei einem leckeren Getränk über die Geschehnisse in der IT Branche auszutauschen.
Egal ob Mitglied oder Nicht-Mitglied: jeder ist willkommen!
Am 10. Februar 2023 war es dann soweit. Eine kleine aber feine Runde hat sich im neuen Lokal an der Konstablerwache getroffen und sich über die aktuellen Geschehnisse in der IT-Freelancer-Branche ausgetauscht. Es war ein sehr schöner und lustiger Abend. Danke an alle Beteiligten.
Wir freuen uns, wenn ihr beim nächsten mal auch dabei seid! Alle Infos findet ihr unter:
Unsere diesjährige Mitgliederversammlung fand am 12. November in unserem Verbandssitz #Berlin statt. Los ging es mit einer Führung durch den Bundestag geleitet von Alexander Müller MdB (verteidigungspolitischer Sprecher der FDP). Er war selbst #ITFreelancer und #Mitglied im Verband. An dieser Stelle möchten wir uns für die sehr persönlichen und spannenden Einblicke in den Bundestag und die Politik bedanken. Abends ging es weiter zum #ITFreelancerStammtisch in #Berlin. Bei leckerem Abendessen konnten wir uns über die aktuellen Entwicklungen in der #Freelancerszene austauschen. Am nächsten Tag haben wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern wichtige Themen besprochen, die wir schon bald mit Euch teilen werden. Auch eine #digitale Teilnahme war möglich. #Danke an alle Anwesenden der diesjährigen Mitgliederversammlung – es war ein erfolgreiches Wochenende.
Das Spannungsfeld zwischen Flexibilisierung und Regulierung und die zeit- und ortsunabhängige Erbringung von Arbeitsleistungen ist nicht erst seit Corona ein aktuelles Thema. Viele Urteile drehen sich in dem Feld um neue Plattformen zu Fahr-/Lieferdienstleistungen und deren neuartige Beschäftigungsformen. Zur Situation von IT-Selbständigen gab und gibt es leider nur wenige Urteile ( Beispiel von 2017 ) bei gleichzeitig sich ändernder Gesetzeslage eine Unsicherheit vor allem bei Auftraggebern. Diese Unsicherheit bei Auftraggebern hat verschiedene, meist negative Folgen, für uns Einzelkämpfer und das Damokleschwert der Scheinselbständigkeit schwebt immer über uns.
Fehlende Rechtssicherheit und die Praxis
IT-Selbständige sind derzeit mit einer Rechtsunsicherheit konfrontiert, die bei Auftraggebern zu Unsicherheiten führt. Dies treibt verschiedenste Blüten.
Projekte werden von Firmen nur über Personalvermittler beauftragt und bezahlt.
Die Personalvermittlungskonzerne versuchen die Freelancer*innen zu zwingen, verschiedenste Selbstauskünfte zu anderen Projekten auszufüllen.
Die Personalvermittler versuchen durch Vertragskonstellationen, die Gefahren einer Scheinselbständigkeit auf die Freelancer zu übertragen.
Vertragskonstellationen mit mehr als einem Zwischenhändler und komplexen Vertragsgestaltungen.
Wozu führt die unsichere Rechtslage?
Es gibt sozialversicherungsrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche, einkommensteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Da wir und auch unsere Auftraggeber nicht immer eine Heerschar von Anwälten beschäftigen möchten, sind die Folgen im Einzelnen meist schwer einzuschätzen.
Berufungsverfahren am LSG eines IT-Selbständingen erfolgreich
Folgendes urteil ist seit kurzem mit vollständiger Begründung auf sozialgerichtbarkeit.de einsehbar. Der Softwareentwickler war für 6 Monate beim Kunden mit Rahmen- und Projektvertrag für einen festen 524€ Tagessatz vor Ort eingesetzt.
Dann wurde ein Statusfestellungsantrag des Softwareentwicklers gestellt.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine abhängige Beschäftigung bei der Aktiengesellschaft fest und bejahte damit dessen Versicherungspflicht.
Wir sind gespannt, wie sich die Lage weiter entwickelt und halten euch bei allen relevanten Änderungen weiter auf dem Laufenden.
Was hältst du von diesem Artikel?
Trifft er das, was dich beschäftigt? Oder denkst anders über dieses Thema. Vielleicht fällt dir etwas ein, das du uns zu diesem Thema unbedingt mitteilen möchtest. Nur zu! Wir freuen uns über jeden individuellen Standpunkt, den wir zu lesen bekommen. Danke!
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/10/paragraph-2546124_1920.jpg7871920DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2022-07-22 09:52:382022-12-01 09:56:48Urteil zur Scheinselbständigkeit eines agilen Softwareentwicklers
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